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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatperson im Sinne des BGB -> Text?


Thunder99
2008-03-15, 14:04:16
Hi,

ich bin grad am suchen (und finde nichts gescheites über Google) wie man das richtig mit Angabe der Gesetztespassage sagen soll.
Es geht um den Verkauf eines Artikels über Ebay:

"Da es sich hier um eine Privatverkauf handelt, im Sinne des BGB ..."

Bitte helft mir weiter, danke :)

Gruß
Thunder99

Duran05
2008-03-15, 14:16:58
Je komplizierter der Text, desto unnötiger und fehlerhafter ist er meistens. ;)

Ein Satz reicht normalerweise aus, was z.B. hier (http://www.schutt-waetke.de/recht_147.htm) bestätigt wird (Gerichtsurteil)!
Hier (http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm) noch eine etwas längere Erklärung.

Was in der Regel ausreichend ist:
Privatauktion: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie verkauft.“

Die Rechtssprechung ändert sich öfters mal, es gibt keine hundertprozent wasserdichten Formulierungen. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht.

Thunder99
2008-03-15, 14:32:00
hmm, ok. Danke :)

darkcrawler
2008-03-17, 09:19:51
die garantie darfste dir sparen: privatverkauf unter ausschluss jeglicher gewährleistung

Stormtrooper
2008-03-17, 09:59:50
die garantie darfste dir sparen: privatverkauf unter ausschluss jeglicher gewährleistung

Du haftest aber insoweit, wenn du sagst das Teil ist funktionstüchtig und beim Käufer angekommen is es hin.
Dann bist du sehr wohl haftbar.

Armaq
2008-03-17, 10:54:49
Oh man. Ihr seid keine Juristen, also schreibt hin, dass ihr keine Gewähr auf das Produkt gebt.
Ob das dann unter ein Gesetz passt, dass macht der Jurist.