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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falschaussage Polizei


Gast
2008-03-19, 22:16:58
Hallo,

Ich habe einen ladendiebstahl begangen und ihn zu gegeben.
Bei der Polizei aber habe ich gesagt das ich dazu gezwungen wurde.
Ich sollte dan die Personen beschreiben... was ich dann auch tat.
Natürlich war dies auch gelogen.. allso angaben und das es diese Personen überhaubt gibt.

Das ganze ging an den Staatsanwalt und er glaubt mir nicht das ich dazu gezwungen wurde... was halt auch stimmt.

Nun wurde ich wieder bei der Polizei vorgeladen.

Was droht mir jetzt als Strafe wegen der Falschaussage?
Leider konnte ich nix im I-net finden... nur falschaussagen vor gericht aber bei mir wars ja vor der Polizei.

Zur meiner Person:
-18 Jahre
-Das erste mal geklaut.
-Waren Wert ca. 30€

Falls ich hier falsch bin, bitte verschieben.

Thowe
2008-03-20, 07:32:05
In aller Regel wird das auf wenige Sozialstunden hinaus laufen, wenn es die erste Tat war und man sonst nicht auffällig war. Was aber, und das ist dabei sehr wichtig, alles im Ermessungsfreiraum des Richters liegt.

Dein Anwalt sollte hier mehr dazu sagen können!

Blaze
2008-03-20, 07:54:48
Für sowas brauchst du doch keinen Anwalt :|

Das wird auf 5-10 Sozialstunden rauslaufen und fertig.

astro
2008-03-20, 08:08:48
Eine Falschaussage als Beschuldigter ist meines Wissens weder bei der Polizei, noch vor Gericht strafbar. Als Beschuldigter / Angeklagter kann man denen erzählen was man will, im Gegensatz zu den Zeugen, die sind zur Wahrheit verpflichtet.

Stormtrooper
2008-03-20, 08:32:34
Naja ob er hier so einfach davon kommt mag ich bezweifeln.
Eine Falschaussage ist zwar ansich nicht strafbar, aber das hier war keine Falschaussage mehr, sondern einmal eine

§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

und

§ 145d Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1.
daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2.
daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

1.
an einer rechtswidrigen Tat oder
2.
an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

zu täuschen sucht.

Radeonator
2008-03-20, 09:27:58
Glauben zählt vor Gericht nüscht. Wenn du es Ihnen nicht sagst, wie wollen Sie dir beweisen das du eine Falschaussage gemacht hast? Bleib bei deiner Story und gut is!

kiX
2008-03-20, 09:46:15
oder du versuchst das erste mal in deinem leben ehrlich zu sein und gibst den scheiss zu.

so kannst du wenigstens auf ein milderes urteil hoffen, bevor du dich in tausende widersprüche verstrickst...

dernomax
2008-03-20, 10:01:31
wenn du schon auf die dumme Idee kommst und klaust ( die gründe will keiner wissen - sind eh nur lahme ausreden - denn Brot wars sicher nicht )
dann sei mindestens jetzt keine Pussy und steh dazu - man muss auch mit 15 Konsequenzen akzeptieren auch wenn Sido anderer Meinung ist...

joe kongo
2008-03-20, 10:06:07
Als Beschuldigter / Angeklagter kann man denen erzählen was man will, im Gegensatz zu den Zeugen, die sind zur Wahrheit verpflichtet.

:rolleyes:

HAL
2008-03-20, 10:20:09
Als Beschuldigter / Angeklagter kann man denen erzählen was man will, im Gegensatz zu den Zeugen, die sind zur Wahrheit verpflichtet.

:rolleyes:
Ist zwar etwas verkürzt, aber prinzipiell korrekt. So lange man keine anderen Gesetze verletzt (Falsche Beschuldigung z.B.) darf man als Beschuldigter straffrei lügen.

astro
2008-03-20, 10:20:24
:rolleyes:
Was auch immer dieses Ein-Smiley-Posting zu bedeuten hat...

Eremit
2008-03-20, 10:27:25
Es gibt keine Idioten. Und wer etwas anderes behauptet wird mit Sperrung nicht unter 4 Tagen bestraft.

EureDudeheit
2008-03-20, 10:39:38
Du hast § 145d Stgb begangen, Vortäuschen einer Straftat. Ist leider dumm gelaufen für dich, das gibt ein paar Sozialstunden.

EureDudeheit
2008-03-20, 10:41:03
Eine Falschaussage als Beschuldigter ist meines Wissens weder bei der Polizei, noch vor Gericht strafbar. Als Beschuldigter / Angeklagter kann man denen erzählen was man will, im Gegensatz zu den Zeugen, die sind zur Wahrheit verpflichtet.


Falsch, du kannst nicht einfach andere Leute verdächtigen oder Straftaten erfinden. Lügen hat auch seine Grenzen.

astro
2008-03-20, 10:50:46
Falsch, du kannst nicht einfach andere Leute verdächtigen oder Straftaten erfinden. Lügen hat auch seine Grenzen.

Das stimmt natürlich. Wenn man durch die Lüge eine Straftat begeht, ist dies nicht straffrei.
Ich ging davon aus, dass der TE eine Person erfunden hat und nicht eine tatsächliche Person bezichtigt hat, ihn gezwungen zu haben.

EureDudeheit
2008-03-20, 10:55:30
Das stimmt natürlich. Wenn man durch die Lüge eine Straftat begeht, ist dies nicht straffrei.
Ich ging davon aus, dass der TE eine Person erfunden hat und nicht eine tatsächliche Person bezichtigt hat, ihn gezwungen zu haben.

Dies ist unerheblich für §145d, er hat eine Straftat vorgetäuscht, also daß ihn jemand genötigt hat, den Diebstahl zu begehen, Nötigung ist strafbar. Auch wenn dies niemals geschehen ist.

Du hast aber Glück, die Strafe wird nicht ins Zentralregister eingetragen werden, du bleibst also zumindest für Privatpersonen zB Arbeitgeber straffrei.

astro
2008-03-20, 11:39:38
Dies ist unerheblich für §145d, er hat eine Straftat vorgetäuscht, also daß ihn jemand genötigt hat, den Diebstahl zu begehen, Nötigung ist strafbar. Auch wenn dies niemals geschehen ist.
Du hast recht, mein Fehler.
Ich gelobe, das nächste Mal den entsprechenden Paragraphen aufmerksam zu lesen ;)

ShadowXX
2008-03-20, 11:45:34
Dies ist unerheblich für §145d, er hat eine Straftat vorgetäuscht, also daß ihn jemand genötigt hat, den Diebstahl zu begehen, Nötigung ist strafbar. Auch wenn dies niemals geschehen ist.

Du hast aber Glück, die Strafe wird nicht ins Zentralregister eingetragen werden, du bleibst also zumindest für Privatpersonen zB Arbeitgeber straffrei.
Warum ist das eigentlich immer nur für den normalen Bürger unerheblich und die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Richter dürfen sich zusammenlügen was Sie wollen ohne behelligt zu werden?

Wenn ich für jede einzelne Lüge eines Polizisten mit dem ich je gesprochen haben einen 1 Euro bekommen hätte, dann wäre ich Multimillionär.

Backfire
2008-03-20, 11:55:32
sag vor gericht aus, sag die ganze wahrheit und zeig dich reuig.
gib zu erkären, daß du weißt, daß du mist gebaut hast.
alles halb so wild, wenn du alles zugibst und versprichst dich zu bessern.

ich hab mal schwarzgeangelt, und gleich 3 monate auf bewährung gekriegt. 2 jahre durfte ich zum bewährungshelfer hintingeln.
"ich hab ihre akte ja garnicht gefunden... sie sind wohl ein schwerverbrecher?..."
wir haben dann immer über rechner und aiki-do geschwätzt.

EureDudeheit
2008-03-20, 12:03:24
Warum ist das eigentlich immer nur für den normalen Bürger unerheblich und die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Richter dürfen sich zusammenlügen was Sie wollen ohne behelligt zu werden?

Wenn ich für jede einzelne Lüge eines Polizisten mit dem ich je gesprochen haben einen 1 Euro bekommen hätte, dann wäre ich Multimillionär.

Kommt drauf an inwiefern sie gelogen haben...
Ansonsten darfst du vor Gericht auch Lügen, daß sich die Balken biegen, bis natürlich auf andere Beschuldigen oder Straftaten ausdenken.

Krümelmonster
2008-03-20, 12:12:59
Wie schon erwähnt würde ich an deiner Stelle die Wahrheit sagen und Reue zeigen (die scheinst du ja offensichtlich zu haben). So kommst du denke ich recht milde aus der Geschichte heraus und kannst wahrscheinlich auch leichter für dich mit der Geschichte abschließen, als mit einer Lüge.

Undertaker
2008-03-20, 12:37:34
sag vor gericht aus, sag die ganze wahrheit und zeig dich reuig.
gib zu erkären, daß du weißt, daß du mist gebaut hast.
alles halb so wild, wenn du alles zugibst und versprichst dich zu bessern.

ich hab mal schwarzgeangelt, und gleich 3 monate auf bewährung gekriegt. 2 jahre durfte ich zum bewährungshelfer hintingeln.
"ich hab ihre akte ja garnicht gefunden... sie sind wohl ein schwerverbrecher?..."
wir haben dann immer über rechner und aiki-do geschwätzt.

Bewährungsstrafe auf Schwarzangeln? Laut Internet gibts dafür maximal ne Geldstrafe bis 5000€?

astro
2008-03-20, 12:46:41
Bewährungsstrafe auf Schwarzangeln? Laut Internet gibts dafür maximal ne Geldstrafe bis 5000€?
Vielleicht hat er mit Dynamit gefischt X-D *scnr*

edith: oha, die 10³ Postings voll gemacht =)

WTC
2008-03-20, 12:54:24
Bewährungsstrafe auf Schwarzangeln? Laut Internet gibts dafür maximal ne Geldstrafe bis 5000€?

Vielleicht hat er ja in nem privaten gartenteich geangelt X-D

Backfire
2008-03-20, 13:35:56
jo, undertaker hat recht. ich hatte schon ne hauerei auf dem kerbholz. das war aber eher notwehr. der hat mir von hinten eine reingezimmert. das war so eine ganze clique serben, die auf streit aus waren. der hat mir die nase breitgeschlagen, und dabei gesagt "leg dich nie mit jugoslawen an".
ich hab ihn dann draussen liegen gelassen.

Stormtrooper
2008-03-20, 13:40:38
Bewährungsstrafe auf Schwarzangeln? Laut Internet gibts dafür maximal ne Geldstrafe bis 5000€?

Das kommt jetzt drauf an ob er nur keine Angelkarte hatte oder überhaupt kein Angelschein, wenn er kein Angelschein hat, wäre das Jagdwilderei und somit eine Straftat und diese ist nicht an eine Höchstgrenze geknüpft.

IceKillFX57
2008-03-20, 17:50:57
naja du bist 18... soweit ich mich errinern kann ist man da erst ab 21 volljährig.
Denke wird geldstrafe und sozialstunden.

Aber bin mir da nicht sicher.. kenne mich da nicht aus.

kp wie das da gemacht wird da du die persönen ja nur erfunden hast.

Draal
2008-03-20, 18:11:17
ich hab mal schwarzgeangelt, und gleich 3 monate auf bewährung gekriegt. 2 jahre durfte ich zum bewährungshelfer hintingeln.


:eek: Ähh... wegen Schwarzangeln (Fische und so)!? Bitte was!!!!??? Eine Bewährungsstrafe wegen Schwarzangeln!!????? Das ist doch nicht dein Ernst? Sind unsere Rechtsvertreter denn total behämmert!!!!?

In fast jedem anderen scheiß Land braucht man für's Angeln nicht mal einen Angelschein.

astro
2008-03-20, 18:39:20
naja du bist 18... soweit ich mich errinern kann ist man da erst ab 21 volljährig.
In Deutschland ist man mit 18 Jahren volljährig.

Scoop
2008-03-20, 18:42:43
Warum darf man dann erst mit 21 in Casinos? oO

The Arbiter
2008-03-20, 18:49:40
Vor dem Gericht ist er "Heranwachsend". Wird also vorm Jugendgericht verhandelt. Gibt paar Sozialstunden, mach dir keinen Kopf.

XenoX
2008-03-20, 18:50:27
Naja ich würde da empfehlen, bei der Aussage zu bleiben.......wobei das bitte nicht als "Empfehlung" aufzufassen ist, sondern als "Meinung".

Evtl. macht man sich ja strafbar mit einer Empfehlung ;)

astro
2008-03-20, 18:50:40
Warum darf man dann erst mit 21 in Casinos? oO
Warum darf man erst mit 25 nen offenen Moped-Führerschein machen?
Frag den Gesetzgeber...

Kosh
2008-03-20, 19:05:47
Wenn der TE zur Polizei geht und alles zugibt, das er gelogen hat, dann geht gar nichts vor Gericht und er muss auch keien Sozialstunden ableisten.

Dann wird das Verfahren zu 99.9% eingestellt.

Er kann dutzende fremde Personen angeben. Das ist keine Straftat, wenn er nicht direkt eine bestimmte Person angibt,die nichts damit zu tun hat.

Eine fiktive Person als Ausrede kann er immer angeben als Beschuldigter.

Es kann sein,das die Polizei und Staatsanwaltschaft sich durch den TE verarscht vorkommen,weil er so dermassen rumlügt,gelogen hat. Dann könnte es zu Sozialstunden kommen,aber wenn er alles zugibt, dann wird bei einer Ersttat wie Ladendiebstahl gar nichts passieren.

IceKillFX57
2008-03-20, 20:08:43
versteh garnicht warum die auf ihm rumhacken... er hats ja zugegeben und streitet ja nicht ab das er nicht geklaut hat.

Ahja muss meine Aussage Korrigieren... ab 24 zählt man als Erwachsen vor Gericht.

Crow1985
2008-03-20, 20:11:23
Vor dem Gericht ist er "Heranwachsend". Wird also vorm Jugendgericht verhandelt. Gibt paar Sozialstunden, mach dir keinen Kopf.

Naja wenn man meint er hätte die entsprechende Reife, kann er mit 18 auch schon nach dem Erwachsenem Recht verurteilt werden.

joe kongo
2008-03-20, 20:18:57
jo, undertaker hat recht. ich hatte schon ne hauerei auf dem kerbholz. das war aber eher notwehr. der hat mir von hinten eine reingezimmert. das war so eine ganze clique serben, die auf streit aus waren. der hat mir die nase breitgeschlagen, und dabei gesagt "leg dich nie mit jugoslawen an".
ich hab ihn dann draussen liegen gelassen.

Gut, diese Tatsache mildert das Urteil.
:biggrin:

Stormtrooper
2008-03-20, 22:59:04
Ahja muss meine Aussage Korrigieren... ab 24 zählt man als Erwachsen vor Gericht.


Nein, ab 21.

hasufell
2008-03-21, 00:11:28
Ich habe einen ladendiebstahl begangen und ihn zu gegeben.
wurdest du auf frischer Tat ertappt oder hast du dich selbst gemeldet? oO

The Arbiter
2008-03-21, 01:32:02
Naja wenn man meint er hätte die entsprechende Reife, kann er mit 18 auch schon nach dem Erwachsenem Recht verurteilt werden.

Ich kenn mich nicht so gut aus, aber soviel ich weiß, passiert dies nur äußerst selten.

IceKillFX57
2008-03-21, 02:52:20
Wenn der TE zur Polizei geht und alles zugibt, das er gelogen hat, dann geht gar nichts vor Gericht und er muss auch keien Sozialstunden ableisten.

Dann wird das Verfahren zu 99.9% eingestellt.

Er kann dutzende fremde Personen angeben. Das ist keine Straftat, wenn er nicht direkt eine bestimmte Person angibt,die nichts damit zu tun hat.


Ähmm... wenn ich es aber richtig verstanden habe hat er gesagt das er bedrohnt wurde... was aber denke ich wiederum was anderes ist.

EureDudeheit
2008-03-21, 03:00:48
versteh garnicht warum die auf ihm rumhacken... er hats ja zugegeben und streitet ja nicht ab das er nicht geklaut hat.

Ahja muss meine Aussage Korrigieren... ab 24 zählt man als Erwachsen vor Gericht.


Äh nein, ab 18 bist du Erwachsener, bis zur Vollendung des 21. Jahres kann aber noch Jugendstrafrecht angewendet werden. Von 18- Vollendung 21 bist du Heranwachsender.

Kalimar
2008-03-21, 05:52:06
Wenn der TE zur Polizei geht und alles zugibt, das er gelogen hat, dann geht gar nichts vor Gericht und er muss auch keien Sozialstunden ableisten.

Dann wird das Verfahren zu 99.9% eingestellt.

Er kann dutzende fremde Personen angeben. Das ist keine Straftat, wenn er nicht direkt eine bestimmte Person angibt,die nichts damit zu tun hat.

Eine fiktive Person als Ausrede kann er immer angeben als Beschuldigter.

Es kann sein,das die Polizei und Staatsanwaltschaft sich durch den TE verarscht vorkommen,weil er so dermassen rumlügt,gelogen hat. Dann könnte es zu Sozialstunden kommen,aber wenn er alles zugibt, dann wird bei einer Ersttat wie Ladendiebstahl gar nichts passieren.

wenn er gesagt haette: *heulheul* ich bin schuldig blabla ... 1. mal geklaut, 30€ warenwert, da wäre wahrscheinlich (sogut wie) nichts passiert. aber wenn er jetzt angibt, dass ihn leute dazu gezwungen haben, dann geht die polizei da schon eher hinterher, weil das schon eine etwas, wenn auch nicht von ihm begangene, schwerere straftat ist (anstiftung oder so). die haken da nochmal extra nach, das müssen die, auch wenn die wissen, dass es gelogen ist. mit der ganzen lügengeschichte hat er sich selbst ein ei gelegt. bei solche lapaillen ist es doch das dümmste, sich da irgendwelche dummen geschichten zu erfinden, die dann nach hinten losgehen.

Drunky
2008-03-22, 20:02:02
Warum darf man dann erst mit 21 in Casinos? oO

Also ich war mit 19. im besten Casino Aachens :|

Edit: Eintritt ab 18 (http://www.westspiel.de/content/de/aachen/02_klassisches_spiel/005_kleiderordnung.php)

Undertaker
2008-03-22, 20:27:37
Warum darf man dann erst mit 21 in Casinos? oO

Wieso darf man erst ab 40 Jahren Bundespräsident werden? Ist halt so, mit Volljährigkeit hat das nix zu tun.

c0re
2008-03-23, 05:17:31
Jungedstrafrecht kann auch nach 21 noch eingestetzt werden, je nach Situtation (Tat, Verhalten und Umfeld des Täters, Ausführung der Tat usw. usw.)

Manchmal gerechtfertigt, manchmal nicht. Ich schweife ab.

Du hast scheisse gebaut. Jetzt ist der Zeitpunkt dazu zu stehen. Rücke 100% mit der Wahrheit raus und begründe dein Handeln.

Das Rechtfertigt nichts und macht nichts gut. Aber es macht das ganze evtl. "nachvollziehbar", "durchschaubar".

Steh zu deiner Scheisse und kassier die Strafe. Zeige dich einsichtig, aber nur dann, wenn du es auch bist.

Stormtrooper
2008-03-23, 11:22:30
Jungedstrafrecht kann auch nach 21 noch eingestetzt werden, je nach Situtation (Tat, Verhalten und Umfeld des Täters, Ausführung der Tat usw. usw.)


Falsch ...es kann nichtmal mit 21 angewendet werden ... nur vom 18 bis zum vollendeten 21 Lebensjahr ...
JGG
§ 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.