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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietrecht: Entkalkung vom Gas-Durchlauferhitzer


Deckel
2008-03-20, 20:25:02
Hallo, ich habe eine Frage zum Mietrecht. Vielleicht weiß jemand Bescheid. Mein Vermieter behauptet, und so steht es im Mietvertrag, daß der Mieter die Kosten der Entkalkung des Gas-Durchlauferhitzers bei einem Fachbetrieb bezahlen muß. Ist das richtig oder muß das der Vermieter bezahlen?

cartman5214
2008-03-20, 20:35:09
Entkalkung würde ich in die Ecke der Wartungsmaßnahmen einordnen. Diese sind umlagefähig und müßen durch den Mieter getragen werden. Reparaturmaßnahmen sind durch den Vermieter zu tragen.

Modulor
2008-03-20, 21:11:21
Die Entkalkung (=Wartungsmaßnahme) ist wohl nur von dir zu tragen wenn im Mietvertrag eine finanzielle Obergrenze für diese Arbeit angegeben ist.So verstehe ich zumindest die nachfolgenden link getroffene Aussage eines Rechtsanwaltes:http://www.frag-einen-anwalt.de/Boiler-entkalken---fehlender-gasofen---mietminderung__f28238.html

Aber das ist mal wieder dieses typische Juristendeutsch aus dem ein Laie nicht wirklich schlau wird denn eine Entkalkung ist i.d.R. wohl Bestandteil der Wartungsarbeiten und die Obergrenze für diese ist auch festgelegt.Meinem Verständnis nach müßte der Mieter also die Wartungs und somit auch die Entkalkung bis zur vertraglich vereinbarten finanziellen Obergrenze mittragen...Nein,muß er anscheinend nicht wenn diese "Kleinreparatur" den im Mietvertrag genannten Betrag überschreitet - der Vermieter muß dann wohl die gesamten Kosten dieser Reparatur übernehmen...was sind das für Gesetze...:deal: :confused: :crazy:

Hier noch ein interessanter link zum Thema: http://diaet.abnehmen-forum.com/diaet-c/56231-kosten-fuer-wartung-von-geraeten-einer-mietwohnung.html

Deckel
2008-03-22, 20:12:35
Hallo, Danke für die beiden Antworten! Eine Obergrenze für die jährlichen Wartungskosten ist im Mietvertrag nicht angegeben.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Boiler-entkalke...


Wenn ich das richtig interpretiere, muß ich die Kosten nicht tragen, weil sie für mich nicht überschaubar sind und ich keinen Wartungsvertrag vorgelegt bekam.


Oder?

Qui
2008-03-23, 13:03:54
Also ich habe auch nen Durchlauferhitzer und die "Reinigung" übernimmt meine Wohnungsbaugenossenschaft (durch vorherige Prüfung eines Schornsteinfegers) :smile:

Gruß

Qui

ilPatrino
2008-03-23, 13:37:36
Hallo, Danke für die beiden Antworten! Eine Obergrenze für die jährlichen Wartungskosten ist im Mietvertrag nicht angegeben.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Boiler-entkalke...


Wenn ich das richtig interpretiere, muß ich die Kosten nicht tragen, weil sie für mich nicht überschaubar sind und ich keinen Wartungsvertrag vorgelegt bekam.


Oder?
wenn keine obergrenze für reparaturen festgelegt ist, ist die klausel an sich ungültig und der vermieter bleibt auf allen reparaturkosten sitzen.