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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rapidshare darf die IP Adresse der Downloader und Art des Downloads nicht speichern


Gast
2008-03-26, 06:45:12
Es wird ja oft behauptet daß Rapidshare oder Megaupload irgendwann dazu verdonnert werden könnten, die IP Adresse und
die Art des Downloads (also welche Dateien genau) zu speichern um so ein mittel gegen Urheberrechtsverstöße in der Hand zu haben.

Dies ist aber nur die eine Sichtweise, die andere Sichtweise
ist die, daß dadurch aber auch legale Downloads mitprotokolliert werden würden und spätestens hier wäre die Privatsphäre und der Datenschutz der Nutzer verletzt.
Wenn ich z.B. im Supermarkt einkaufe, dann darf der Staat nicht aufzeichnen was ich im Supermarkt kaufe oder gar für welche Produkte ich mich interessiere und so wäre es auch mit dem Downloadangebot an legalen Dateien bei Rapidshare.


Denn es geht niemanden etwas an, welche legalen Daten sich ein Nutzer downloaded und für welche Daten er sich interessiert.
Auch den Staat geht das nichts an.


Daher wäre so ein Gesetz, daß die Protokollierung des Art des Downloads fordert hochgradig Verfassungswidrig.

Grestorn
2008-03-26, 07:29:30
Wenn ich z.B. im Supermarkt einkaufe, dann darf der Staat nicht aufzeichnen was ich im Supermarkt kaufe oder gar für welche Produkte ich mich interessiere und so wäre es auch mit dem Downloadangebot an legalen Dateien bei Rapidshare.

Der Staat protokolliert das nicht, aber die Kasse im Supermarkt schon. Und bis Du den Hof des Supermarkts verlassen hast, kann man sogar Deine Person und Dein Gesicht mit diesem Kauf eindeutig assoziieren.

Es soll ja auch nicht der Staat protokollieren sondern nur Rapidshare. Und nur mit einer IP Adresse, also für Rapidshare selbst auch erst mal komplett anonym. Erst mit richterlicher Genehmigung (siehe kürzliches Urteil des Verfassungsgerichts!) kann mit diesen Daten und der Vorratsdatenspeicherung der ISPs eine Person zugeordnet werden. Damit der Richter das genehmigen darf muss lt. Verfassungsgericht aber erst mal ein gut begründeter Anfangsverdacht vorliegen und mehr als nur eine Bagatelle untersucht werden.

Es gibt keinen Grund warum Dinge, die im täglichen Leben ganz selbstverständlich sind, im Internet auf einmal als massiver Eingriff in die Persönlichkeitsphäre des Menschen gelten sollten.

Gast
2008-03-26, 08:21:02
Der Staat protokolliert das nicht, aber die Kasse im Supermarkt schon. Und bis Du den Hof des Supermarkts verlassen hast, kann man sogar Deine Person und Dein Gesicht mit diesem Kauf eindeutig assoziieren.

Das ist so nicht richtig.

Es ist zwar denkbar, daß die Kasse die einzelnen Produkte die ich kaufe aus der Datenbank abzieht, so daß der Lagerbestand den aktuellen Inhalt des Lagers aufzeichnen kann, aber es gibt hier keinerlei Zuordnung zu meiner Person.

Und DAS ist ein gewaltiger Unterschied.


Im Laden kann mir also niemand nach 12 Wochen nachweisen ob ich jetzt Milch oder Bier gekauft habe, es sei denn, jemand erinnert sich an mich.
Im Internet wäre das aber anders, wenn Rapidshare anfangen müßte, alles zu protokollieren.
Dann würde aufgezeichet werden welche Dateien ich dort downloade, wann ich diese dort downloade und wie meine IP Adresse heißt, welche wiederum eindeutig auf meinen Anschluß hinweist.

Und das ist ein Datenrechtliches Problem, denn es kann so ein Nutzerprofil von mir erstellt werden für was ich mich alles interessiere.
Daher ist es Datenschutzrechtlich mehr als bedenklich.
So ein Gesetz würde in einem ordentlichen Rechtsstaat also nicht durchgehen, ob Deutschland ein ordentlicher Rechtsstaat ist, muß sich noch zeigen.
Die Vorratsdatenspeicherung haben wir ja schon.








Es soll ja auch nicht der Staat protokollieren sondern nur Rapidshare.

Richtig und das ist ein Problem, da der Datenbestand dann sowohl vom Staat als auch von der Wirtschaft für eigene Zwecke mißbraucht werden kann.
Und sollte man bei Rapidshare einen Account haben, dann dürfte auch RS wissen wer man ist und entsprechende Profile aus den Daten erstellen können.




Und nur mit einer IP Adresse, also für Rapidshare selbst auch erst mal komplett anonym. Erst mit richterlicher Genehmigung (siehe kürzliches Urteil des Verfassungsgerichts!) kann mit diesen Daten und der Vorratsdatenspeicherung der ISPs eine Person zugeordnet werden. Damit der Richter das genehmigen darf muss lt. Verfassungsgericht aber erst mal ein gut begründeter Anfangsverdacht vorliegen und mehr als nur eine Bagatelle untersucht werden.

Ja, das ist natürlich der momentane ist Zustand, aber auf den will ich ja nicht hinaus, mir geht es um die Verschärfung die zur Zeit in der Gerüchteküche die Runde macht.

Grestorn
2008-03-26, 08:30:02
Das ist so nicht richtig.

Es ist zwar denkbar, daß die Kasse die einzelnen Produkte die ich kaufe aus der Datenbank abzieht, so daß der Lagerbestand den aktuellen Inhalt des Lagers aufzeichnen kann, aber es gibt hier keinerlei Zuordnung zu meiner Person.

Lies doch was ich geschrieben habe. Der Kassierer hat einen Zettel mit den Waren, die Du gekauft hast. Und bis zu dem Zeitpunkt dass er den Kauf Dir zuordnen kann (weil er sich an Dich erinnert) bist Du mit dem Einkauf assoziiert. Mehr habe ich nicht geschrieben.

Im Laden kann mir also niemand nach 12 Wochen nachweisen ob ich jetzt Milch oder Bier gekauft habe, es sei denn, jemand erinnert sich an mich.

Richtig. Das habe ich aber auch nicht anders behauptet. Lies vielleicht doch nochmal genau, was ich schrieb :)

Im Internet wäre das aber anders, wenn Rapidshare anfangen müßte, alles zu protokollieren.

Richtig. Andernfalls wäre es aber überhaupt nicht möglich. Und das kann nicht sein, denn es würde einen rechtsfreien Raum schaffen.

So lange der Zugriff auf diese Daten mit ausreichenden Hürden versehen ist und eine Zuordnung zu einer Person nicht trivial möglich ist, sehe ich da ehrlich gesagt kein Problem.

Und das ist ein Datenrechtliches Problem, denn es kann so ein Nutzerprofil von mir erstellt werden für was ich mich alles interessiere.

Nein, das ist nicht möglich. So lange Du mit verschiedenen IP-Adressen agierst sowieso nicht (da keine Cross-Referenz mit dem ISP erlaubt ist) und selbst wenn die IP Adresse immer die gleiche wäre, ist dieses Profil absolut anonym (bis durch einen Gerichtsbeschluss eine Zuordnung über den IPS erzwungen wird).

Richtig und das ist ein Problem, da der Datenbestand dann sowohl vom Staat als auch von der Wirtschaft für eigene Zwecke mißbraucht werden kann.

Vom Staat prinzipiell schon, aber da sind entsprechende Gesetze und auch technische Hürden gefragt, die das vermeiden und nur im Falle eines erheblichen Rechtsbruchs ermöglicht.

Die Wirtschaft hat gar keine Möglichkeit, denn es bestehen keine Kontakte zwischen IPSs und Rapidshare. Und wenn ein ISP die Daten unter der Hand weitergeben würde, wäre das ein klarer Rechtsbruch (und das kann auch heute schon passieren, da helfen Dir Deine ganzen Datenschutzgesetze nichts!).

Wenn Du den Gesetzen nicht traust, die den ISPs verbietet die Daten rauszugeben, wieso würdest Du dann den Datenschutzgesetzen trauen oder gar darauf, dass Rapidshare und die IPSs die Daten nicht gegen Deinen Willen und dem des Gesetzes abgleichen?