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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärger mit Exmitbewohnerin


AtTheDriveIn
2008-03-26, 14:16:33
Hallo

Ich wohne mit 5 anderen Studenten in einer WG der Studentenwerke. Die Miete(kalt) wird von den Studentenwerken eingezogen, für die Bezahlung der Nebenkosten an die Stadtwerke ist aber die WG selbst verantwortlich (in unserer WG habe ich den Vertrag mit den Stadtwerken). Die WG hat kein Mitspracherecht über neue Mitbewohner. Es existieren Wartelisten und der der Mensch der oben steht bekommt das nächste Zimmer in unserer WG, wir sehen diese Person im Normalfall also erst wenn sie schon den Mietvertrag unterschrieben hat und einzieht.

Jetzt hat im Zeitraum von September 07 - Febuar 08 hier eine Person gewohnt, der ich beim Einzug wie immer mitgeteilt habe, das unsere Nebenkosten 50 Euro pro Mann/Monat betragen und bis zum Januar hat sie das auch immer pünktlich überwiesen. Im Febuar haben wir aber nicht einen Cent von ihr gesehen. Sie ist im Januar hier weggezogen (hat ihre Sache gepackt, aber Mietvertrag hatte sie natürlich noch bis Ende Feb) und meint nun, das sie ja im Feb nicht in ihrem Zimmer gewohnt, also auch kein Stom, Wasser, Gas verbraucht hat, demzufolge müsse sie auch keine Nebenkosten für diesen Monat überweisen.

Meine Frage nun: Was kann man unternehmen? Diese blöde Gans, wenn einer von uns in den Semesterferien mal 2 Monate nicht da ist, dann zahlt er ja trotzdem seine Nebenkosten, schließlich wird bei der Abschlagsberechnung im Frühjahr der Gesamtverbrauch durch 12 geteilt und darin fließen die Monate wo weniger verbraucht wurde ja auch rein.

YeOldeFerret
2008-03-26, 14:28:00
Hm du könntest den ausstehenden Betrag mit der Abschlagszahlung berechnen. Also ihre anteilige Nachzahlung + fehlendes Geld bzw. ihr Anteilunger Rest - fehlendes Geld.

300 Euro Nebenkosten im Monat... Was habt ihr denn für eine Wohnung?

Wolf2k
2008-03-26, 14:40:22
300 Euro ist doch ok, ich bezahl auch 275 Euro Nebenkosten, Ölheizung rockt. x(
Naja, sie ist Vertraglich dran gebunden und ansonsten eben etwas von ihrer Kaution einbehalten in diesem Fall meines Erachtens sogar rechtens.

AtTheDriveIn
2008-03-26, 14:46:29
300 Euro ist doch ok, ich bezahl auch 275 Euro Nebenkosten, Ölheizung rockt. x(
Naja, sie ist Vertraglich dran gebunden und ansonsten eben etwas von ihrer Kaution einbehalten in diesem Fall meines Erachtens sogar rechtens.

Kaution nimmt das Studentenwerke nicht unsere WG.


Jahresabrechnung ist die Tage gekommen da gehen wir mit plusminus 0 raus, können davon also auch nichts von ihrem Geld abzweigen.

Gibt es irgendeine Gesetzesstelle, die die Zahlung der Nebenkosten für die Dauer der Miete regelt? Im eigentlilchen Mietvertrag steht davon nichts drin, weil es eben Sache der WG ist.

Es sind knapp 300 Euro, nunja hier wohnen 6 Menschen, jeder mit eigenen Rechner, Fernseher und Co. außerdem besitzen wir eine alte Heizung die enorme Mengen Gas schluckt.

blackbox
2008-03-26, 14:48:42
Du meinst eher das Studentenwerk?

Ihr habt mit Sicherheit nichts Schriftliches vereinbart, daher sehe ich deine Chancen als schlecht an, zumal es nur um 50 Euro geht.

AtTheDriveIn
2008-03-26, 14:56:14
Du meinst eher das Studentenwerk?

Ihr habt mit Sicherheit nichts Schriftliches vereinbart, daher sehe ich deine Chancen als schlecht an, zumal es nur um 50 Euro geht.

Richtig, habs editiert.


Schriftlich nicht, allerdings habe ich ihr ausdrücklich gesagt, das sie für die Dauer der Miete 50 Euro im Monat zu bezahlen hat, was sie akzeptiert und auch 5 von 6 Monate gemacht hat.
Meine Mitbewohner könnten das eventuell bezeugen.

Nur 50 ist gut, unser WG-Konto ist im Grunde immer bei 0, wenn wir einen Monat kein Geld von irgendjemand bekommen, dann können wir die Stadtwerkrechnung nicht bezahlen.

BodyLove
2008-03-26, 15:04:21
Ich meine Sie hat ja nicht unrecht, deine Exmitbewohnerin. Was ist denn alles in den Nebenkosten einberechnet worden? Wasser, Gas/Heizung, Strom, Müll, wahrscheinlich noch Telefon und Inet. Sie hat doch das alles nicht benutzt. Sofern sie die Miete bezahlt hat ist alles okay.

In der Nebenkostenrechnung wird das ja zurückkommen, da sie ja selbst nichts verbraucht hat.

Also ich würde ebenfalls so vorgehen. Bis auf die Tatsache mit dem Internet, da dieser nicht Volumentarif ist, würde ich mich ebenfalls weigern den Gesamtbetrag zu zahlen.

AtTheDriveIn
2008-03-26, 15:09:24
Ich meine Sie hat ja nicht unrecht, deine Exmitbewohnerin. Was ist denn alles in den Nebenkosten einberechnet worden? Wasser, Gas/Heizung, Strom, wahrscheinlich noch Telefon und Inet. Sie hat doch das alles nicht benutzt. Sofern sie die Miete bezahlt hat ist alles okay.

In der Nebenkostenrechnung wird das ja zurückkommen, da sie ja selbst nichts verbraucht hat.

Also ich würde ebenfalls so vorgehen. Bis auf die Tatsache mit dem Internet, da dieser nicht Volumentarif ist, würde ich mich ebenfalls weigern den Gesamtbetrag zu zahlen.

Wasser, Gas und Strom mehr nicht. Internet gibts übers Uninetzwerk umsonst und Telefon berechnen wir extra.

Man bekommt von den Stadtwerken keine Rechnung die den genauen Betrag des letzten Monats ausweist, sondern zahlt den Druschnittsverbrauch des letzten Kalenderjahres. Und wie gesagt, wir haben nichts zurückbekommen von den Stadtwerken, die Abrechnung ist wenige Tage alt.
Ich meine, wenn alle so argumentieren würden, dann gäbe es auf unserm Konto in den Semesterferien wahrscheinlich nicht eine Einzahlung, die Stadtwerke wollen aber trotzdem ihr Geld.

BodyLove
2008-03-26, 15:16:00
@AtTheDriveIn

Bei mir ist es nicht anders. Auch alles Hochrechnungen auf ein Jahr berechnet. Aber wie du schon sagtest, es sind Durchschnittswerte. Über das ganze Jahr hinweg. Einschließlich das Nichtbenutzen während der Semesterferien. Ausziehen ist wohl darin nicht verwertet worden.

Das ihr nichts zurückbekommen habt ist schade, aber es ändert doch wirklich nichts daran, dass sie nichts benutzt. Was ich vielleicht zahlen würde wäre die Grundgebühr in diesem einen Monat. Bei mir sind es in etwa 10€ mtl. Vielleicht lässt sie sich ja darüber mit sich reden.

Aber ich wohne, auch speziell deswegen, nicht in einer WG, sondern alleine.

AtTheDriveIn
2008-03-26, 16:16:43
Ich hab jetzt mal die Gas-Wasser-Strom-Jahresabrechnung genauer angeschaut. Diese betrifft zufälligerweise genau den Zeitraum in dem die Mitbewohnerin, nennen wir sie N, hier gewohnt hat. Grund: Der Mensch, der vor mir den Vertrag mit den Stadtwerken hatte ist ausgezogen und deswegen betrifft die Jahresabrechnung an mich nur ein halbes Jahr.

Unsere neuen Nebenkosten belaufen sich ab nächsten Monat auf 290Euro. Das bedeutet doch, das wir in dem Zeitraum in dem N hier gewohnt hat, im Schnitt genau das verbraucht haben und darin sind die "Fehlzeiten" aller Bewohner doch schon berücksichtigt, schließlich ist es der Durschnittswert...

Da N. aber in dem Zeitraum nur 250Euro (5x50Euro) überwiesen hat schuldet sie uns 40Euro. Seh ich das soweit richtig?

:)

onkel2003
2008-03-26, 17:13:51
Ich hab jetzt mal die Gas-Wasser-Strom-Jahresabrechnung genauer angeschaut. Diese betrifft zufälligerweise genau den Zeitraum in dem die Mitbewohnerin, nennen wir sie N, hier gewohnt hat. Grund: Der Mensch, der vor mir den Vertrag mit den Stadtwerken hatte ist ausgezogen und deswegen betrifft die Jahresabrechnung an mich nur ein halbes Jahr.

Unsere neuen Nebenkosten belaufen sich ab nächsten Monat auf 290Euro. Das bedeutet doch, das wir in dem Zeitraum in dem N hier gewohnt hat, im Schnitt genau das verbraucht haben und darin sind die "Fehlzeiten" aller Bewohner doch schon berücksichtigt, schließlich ist es der Durschnittswert...

Da N. aber in dem Zeitraum nur 250Euro (5x50Euro) überwiesen hat schuldet sie uns 40Euro. Seh ich das soweit richtig?

:)

Wenn sie in diesen Monat nicht in der Wohnung ist, falles demnach auch keine Nebenkosten an, also wieso sollte sie in der zeit Nebenkosten zahlen ?
ihr habt mündlich ne pauschale von 50 Euro ausgemacht pro Monate, und daran hat sie sich gehalten.

ich würde mir da aber kein weiteren kopf machen, den machen kannst du sowieso nichts außer sie ist freiwillig bereit zu zahlen, und das wird sie denke ich mal nicht sein, sonst hätte sie es ja gemacht.

du kannst nen lieben Brief schreiben wenn du Adresse hast, aber alles andere würde ich nicht machen. das ist halt der Nachteil wenn nicht jeder sein Zähler hat, was in einer wg aber er seltener sein wird.

YeOldeFerret
2008-03-26, 17:17:35
Ich hab jetzt mal die Gas-Wasser-Strom-Jahresabrechnung genauer angeschaut. Diese betrifft zufälligerweise genau den Zeitraum in dem die Mitbewohnerin, nennen wir sie N, hier gewohnt hat. Grund: Der Mensch, der vor mir den Vertrag mit den Stadtwerken hatte ist ausgezogen und deswegen betrifft die Jahresabrechnung an mich nur ein halbes Jahr.

Unsere neuen Nebenkosten belaufen sich ab nächsten Monat auf 290Euro. Das bedeutet doch, das wir in dem Zeitraum in dem N hier gewohnt hat, im Schnitt genau das verbraucht haben und darin sind die "Fehlzeiten" aller Bewohner doch schon berücksichtigt, schließlich ist es der Durschnittswert...

Da N. aber in dem Zeitraum nur 250Euro (5x50Euro) überwiesen hat schuldet sie uns 40Euro. Seh ich das soweit richtig?

:)

Wenn die Kosten um 10 Euro gesenkt wurden, hättet ihr aber auch etwas rausbekommen müssen. Immerhin sind die Anbieter nicht dafür bekannt, jedes Jahr die Preise zu senken... Eher anheben.

Entweder sie zahlt es freiwillig, oder ihr übrigen müßte euch dann den "Fehlbetrag" wohl oder übel aufteilen.

Das ist ein blödes System, deswegen mag ich keine Studenteneinrichtungen...

littlejam
2008-03-26, 17:29:26
Da N. aber in dem Zeitraum nur 250Euro (5x50Euro) überwiesen hat schuldet sie uns 40Euro. Seh ich das soweit richtig?

:)
Nein.
N. wohnt nicht mehr da, also hat sie auch ihre 50€ nicht verbraucht.
Wenn man jetzt mal Milchmädchenhaft rechnet, solltet ihr für den einen unbewohnten Monat am Ende des Jahres 50€ wiederbekommen.
Wenn du die 50€ allein vorstreckst, bekommst du die, wenn jeder 10€ mehr zahlt, gibts am Ende für Jeden 10€.

IMHO hat die Mitbewohnerin das richtig gemacht.

Gruß

AtTheDriveIn
2008-03-26, 17:40:08
Nein.
N. wohnt nicht mehr da, also hat sie auch ihre 50€ nicht verbraucht.
Wenn man jetzt mal Milchmädchenhaft rechnet, solltet ihr für den einen unbewohnten Monat am Ende des Jahres 50€ wiederbekommen.
Wenn du die 50€ allein vorstreckst, bekommst du die, wenn jeder 10€ mehr zahlt, gibts am Ende für Jeden 10€.

IMHO hat die Mitbewohnerin das richtig gemacht.

Gruß

in den 290 Euro ist der Monat(also der geminderte Verbauch) in dem sie nicht hier gewohnt hat, aber enthalten. Die restlichen Mitbewohner haben in dem Monat ja nicht mehr verbraucht.

AtTheDriveIn
2008-03-26, 17:43:49
ihr habt mündlich ne pauschale von 50 Euro ausgemacht pro Monate, und daran hat sie sich gehalten.


Für mich ist das ein Vertrag und darin ging es um die Monate in denen sie Mietvertrag hatte...

Im Recht sind auf jeden Fall wir, die Frage ist nur ob es den Aufwand wert ist.

Die 40Euro die ich ausgerechnet habe sind ja schon ein Entgegenkommen.

Berni
2008-03-26, 18:02:28
Hake das Ganze als Lehrgeld ab und halte es in Zukunft schriftlich fest (auch mit deinen jetzigen Mitbewohnern). Und zwar dann nicht als Pauschale sondern als Nebenkostenvorauszahlung und mit der Klausel, dass bei einer evtl. höheren Endabrechnung als erwartet die Bewohner anteilig nach ihrer vertraglichen Mietdauer (also unabhängig der Anwesenheit in den Ferien) nachzahlen müssen bzw. das Geld rausbekommen bei einer niedrigeren. Ebenso sollte die zeitweise Erhöhung der Nebenkosten im Falle eines Leerstands und/oder Nichtzahlung eines Bewohners geregelt werden (mit evtl. Rückerstattung später). Das ist die einzige saubere Lösung; ansonsten kann das immer wieder solche Probleme geben. Und auch wichtige Daten wie Personalausweisnr., Adresse der Eltern etc. notieren falls die Person plötzlich "unerreichbar" sein sollte.
Die derzeitige Lage jedenfalls ist sehr streitbar und ich wär mir nicht 100% sicher, ob du voll im Recht bist, da eben kein genauer Vertrag vorliegt. Wenn sie das anders verstanden hat als du und es nirgends festgeschrieben ist, dann ist das halt ohne Gericht schwer lösbar und wegen 50€ lohnt ne Klage sicher nicht.

onkel2003
2008-03-26, 18:14:17
Hake das Ganze als Lehrgeld ab und halte es in Zukunft schriftlich fest (auch mit deinen jetzigen Mitbewohnern). Und zwar dann nicht als Pauschale sondern als Nebenkostenvorauszahlung und mit der Klausel, dass bei einer evtl. höheren Endabrechnung als erwartet die Bewohner anteilig nach ihrer vertraglichen Mietdauer (also unabhängig der Anwesenheit in den Ferien) nachzahlen müssen bzw. das Geld rausbekommen bei einer niedrigeren. Das ist die einzige saubere Lösung; ansonsten kann das immer wieder solche Probleme geben. Und auch wichtige Daten wie Personalausweisnr., Adresse der Eltern etc. notieren falls die Person plötzlich "unerreichbar" sein sollte.
Die derzeitige Lage jedenfalls ist sehr streitbar und ich wär mir nicht 100% sicher, ob du voll im Recht bist, da eben kein genauer Vertrag vorliegt. Wenn sie das anders verstanden hat als du und es nirgends festgeschrieben ist, dann ist das halt ohne Gericht schwer lösbar und wegen 50€ lohnt ne Klage sicher nicht.

er ist aber gar nicht in der lage irgend welche Verträge den Mieter zu geben da er hier drauf kein Einfluss hat.
und bei Einzug ist der Mieter nun mal nicht verpflichtet einer Privatperson dies zu unterschreiben.

die ganze regel ist dort falsch der vermieter muss dies mit den Nebenkosten regeln und nicht die ganze wg, da es hier einfach gar nicht möglich ist in falle einer Nachzahlung den anderen klar zu machen du musst nachzahlen.

ein Beispiel eine Person verhaut in Monat 50qm Wasser, oder hat in sein Zimmer 5 pc stehn oder klima usw, alle anderen müssen dann nachzahlen ?, genau für so ein fall gabs schon nen urteil und da sagt das Gericht Vermieter müssen dafür sorgen oder es müssen halt pro person bzw Zimmer Zähler da sein.
wenn dies meiner Meinung nach nicht möglich ist wie Beispiel jetzt die wg, dann haften halt die ganzen Mieter dafür, ich gehe mal davon aus dies steht auch in Mietvertrag.

so eine art zu wohnen ist ein spiel mit den Feuer. grade was Heizung, Strom und Wasser angeht.



@AtTheDriveIn ich würde an deiner stelle zum vermieter gehen und mit den reden wie man das weiter machen kann, oder eine regel findet damit so was erst gar nicht passiert.
es ist ganz einfach verbraucht ein neuer Mieter bei euch in jahr 5000 kw/h Strom zahlt ihr alle dafür, nettes spiel oder

darph
2008-03-26, 18:47:28
Ich meine Sie hat ja nicht unrecht, deine Exmitbewohnerin. Was ist denn alles in den Nebenkosten einberechnet worden? Wasser, Gas/Heizung, Strom, Müll, wahrscheinlich noch Telefon und Inet. Sie hat doch das alles nicht benutzt. Sofern sie die Miete bezahlt hat ist alles okay.

In der Nebenkostenrechnung wird das ja zurückkommen, da sie ja selbst nichts verbraucht hat.

Also ich würde ebenfalls so vorgehen. Bis auf die Tatsache mit dem Internet, da dieser nicht Volumentarif ist, würde ich mich ebenfalls weigern den Gesamtbetrag zu zahlen.Und was ist mit Kosten, die sowieso anfallen? Gemeinschaftsräume müssen auch geheizt werden. Und das fällt an, egal wie viele Leute gerade da sind oder nicht.

Die laufenden Kosten für den Kühlschrank (ich nehm mal an jeder hat ein Fach/eine Etage in ein oder zwei Geräten?) fallen ebenfalls ständig an. Das Gerät muß ja an sein. Wenn sie jetzt das Zimmer mietet, aber nicht da ist, steht auch das Kühlschrankfach leer. Es wird aber weiterhin gekühlt, es fallen also kosten an. Diese will die Frau jetzt auf die anderen Mitbewohner aumwälzen, ohne daß diese da ein Mitspracherecht hätten, ob sie das Mehr zahlen wollen, wenn sie selbst davon nichts haben.

Okay, das bißchen Kühlfach wird jetzt finanziell nicht die Welt sein, aber es macht deutlich, daß du nicht einfach sagen kannst "Ich bin nicht da, zahlt ihr doch".

Es wäre etwas gänzlich anderes, wenn das Zimmer vorher hätte weiter vermietet werden können: Dann muß das latürnich der neue Mieter bezahlen, auch wenn sie offiziell noch drin ist.

Die Frau ist durch mündliche Zusage und spätestens durch stillschweigende Akzeptanz der Hausordnung einen Vertrag eingegangen, den sie nicht einfach einseitig ohne Ankündigung nicht einhalten kann.


Aber für die Zukunft: Mach was schriftliches. Jeder, der neu einzieht, soll unterschreiben, daß er sich an den Nebenkosten zu beteiligen hat und wie das alles abläuft. Laß es dir unterschreiben, daß man die Hausordnung zur Kenntnis genommen hat.

BodyLove
2008-03-26, 20:42:42
Die Frau ist durch mündliche Zusage und spätestens durch stillschweigende Akzeptanz der Hausordnung einen Vertrag eingegangen, den sie nicht einfach einseitig ohne Ankündigung nicht einhalten kann.


Ich glaube dir widerspricht hier niemand. Auf Grund der Zahlung von mtl 50€ ist die Mieterin einen Vertrag eingegangen und hat sich bereit erklärt diese Nebenkosten während dem Mietverhältnis zu bezahlen.

Das ist aber meiner Meinung nach nicht das Problem. Man muss erst mal klären, ob überhaupt Nebenkosten bezahlt werden müssen, obwohl man gar nicht mehr drin wohnt.

Hätte sie alleine gewohnt hätte sie diese Probleme ja gar nicht mehr. Sie hätte Gas, Wasser und Heizung rechtmäßig kündigen können und müsste somit im Monat Februar eh nichts zahlen. Nun wohnen alle in einer WG dessen Nebenkostenrechnung für meinen Geschmack etwas zu vage ist. Man hätte vielleicht im Mietvertrag eine Absatz für die Nebenkosten erstellen sollen, wo es festgeschrieben steht, dass man die Nebenkosten so lange zu entrichten hat, wie das Mietverhältnis läuft. Dies existiert aber nicht. Ich finde, dass alle Mieter diesem "Abenteuer" durch den Mietvertrag eingegangen sind.

So oder so scheiden sich doch die Geister daran, ob jemand, obwohl er nicht mehr in Wohnung wohnt, Nebenkosten zahlen muss.

Deine 2 Argumente sind, so finde ich, weit hergeholt. Den Freiraum im Kühlschrank können die anderen Mieter während des Monats frei nutzen. Auch könnte man argumentieren, dass der Kühlschrank seltener geöffnet werden muss, so verbraucht es auch weniger. Also ich kann es doch.:)
Gemeinschaftsraum existiert sicherlich nicht. Vielleicht eine große Küche.

Aber du siehst nicht, was für Kosten entfallen. Wasser, Gas, Heizung, Strom. Sie verwendet ja das Zimmer nicht.

Ich finde die Frau hat richtig gehandelt. So würde ich auch handeln. Ich würde vielleicht noch die Grundgebühr anteilig für alles zahlen. Aber das war es auch.

Annator
2008-03-26, 21:00:12
Wie machen das denn andere WGs? Man kann ja nicht hinter jeden Verbraucher ein Messgerät hängen um zu gucken wieviel jeder einzelne Mitbewohner an Leistung verbraucht. Irgendwo hörts auch auf oder was.

Horst Schimanski
2008-03-27, 05:36:59
Ihr müsst erstmal die einzelnen Rechtsverhältnisse auseinanderpflücken.
(besser sollte man das vorher machen)

Wer ist denn überhaupt Mieter: DriveInn oder die WG...?
Existiert entsprechend eine Untervermietung oder bildet die komplette WG eine (normalerweise übliche) BGB-Gesellschaft?
Ersichtlich ist das hier leider überhaupt nicht.

In beiden Fällen zieht der Spruch "ich bin nicht da, also zahle ich auch nicht..." selbstverständlich nicht. Es gibt nicht umsonst im Mietfall Verteilungsschlüssel z.B. für Heizkosten (die kaltstehende Wohnung heizen/zahlen die Umlieger mit).
Nur welches Vertragserhältnis hier aktuell vorliegt (erstmal egal, wie beweiskräftig es ist), bleibt im Dunkeln.
Wenn vertraglich vereinbart war, dass pro Mietmonat ein Fuffziger zu zahlen ist, dann hat das selbstverständlich im Innenverhältnis bestand. Im Aussenverhältnis interessiert das die Gläubiger (Versorger/Vermieter) wenig, die halten sich allein an den (Haupt-)Mieter.

Sichert das Verhältnis in Zukunft schriftlich ab, es kann auch mal teurer werden, als die 50-Euro-Lehrgeld.

littlejam
2008-03-27, 09:23:13
in den 290 Euro ist der Monat(also der geminderte Verbauch) in dem sie nicht hier gewohnt hat, aber enthalten. Die restlichen Mitbewohner haben in dem Monat ja nicht mehr verbraucht.
Das ist doch genau das was ich geschrieben habe.
Bei der nächsten Abrechnung kommen dann halt die 50€ zurück.
Du willst mir doch nicht erzählen, dass du diese 50€ dann komplett der Exmitbewohnerin zugute kommen lassen würdest, wenn sie die jetzt bezahlt hätte :wink:

Gruß

AtTheDriveIn
2008-03-27, 10:10:39
Das ist doch genau das was ich geschrieben habe.
Bei der nächsten Abrechnung kommen dann halt die 50€ zurück.
Du willst mir doch nicht erzählen, dass du diese 50€ dann komplett der Exmitbewohnerin zugute kommen lassen würdest, wenn sie die jetzt bezahlt hätte :wink:

Gruß

Nein, die hätten wir schon zurück bekommen. Die Abrechnung kam doch erst vor wenigen Tagen. Es hat jetzt ein neuer Abrechnungszeitraum begonnen, mit dem die besagte Mitbewohnerrin ja gar nichts mehr zu tun hat. ;)

Die ganze Rechnung der Mitbewohnerin ist falsch, denn wenn sie mit der Argumentation kommt, das sie 1 Monat (=30Tage) nicht in der WG war, dann können die anderen auch sagen das die Wochenenden in denen sie in der WG war (kam rund 800km entfernt von hier, ist also ständig da gewesen) und die anderen ihre Eltern besucht haben, auch ~30Tage in einem halben Jahr ausmachen. Das ganze würde auf eine sinnfreie Hochrechnung hinauslaufen...

littlejam
2008-03-27, 10:34:45
Nein, die hätten wir schon zurück bekommen. Die Abrechnung kam doch erst vor wenigen Tagen. Es hat jetzt ein neuer Abrechnungszeitraum begonnen, mit dem die besagte Mitbewohnerrin ja gar nichts mehr zu tun hat. ;)
Du hast einen Abrechnungszeitraum von März'07 bis Februar'08? Ich glaube nicht.
Die Abrechnung ist sicher von Januar bis Dezember und deine Exmitbewohnerin hat erst im Februar nicht mehr drin gewohnt.

Die ganze Rechnung der Mitbewohnerin ist falsch, denn wenn sie mit der Argumentation kommt, das sie 1 Monat (=30Tage) nicht in der WG war, dann können die anderen auch sagen das die Wochenenden in denen sie in der WG war (kam rund 800km entfernt von hier, ist also ständig da gewesen) und die anderen ihre Eltern besucht haben, auch ~30Tage in einem halben Jahr ausmachen. Das ganze würde auf eine sinnfreie Hochrechnung hinauslaufen...
Fair oder richtig ist die pauschale Teilung durch 6 sowieso nicht. Jeder hat einen anderen Verbrauch und bei den ständigen Wechseln kann man das eh nicht genau rechnen.
Die Argumentation, dass ja jeder übers Jahr gerechnet einen Monat fehlt, ist doch albern.
Das Einzige was du ihr für den Februar anrechnen könntest, sind die Grundgebühren der Versorger und das auch nur zu 1/6.

Gruß

AtTheDriveIn
2008-03-27, 10:37:37
Du hast einen Abrechnungszeitraum von März'07 bis Februar'08? Ich glaube nicht.
Die Abrechnung ist sicher von Januar bis Dezember und deine Exmitbewohnerin hat erst im Februar nicht mehr drin gewohnt.


Nicht von März 07 bis Feb 08, sondern von sep07 - Feb08:
Ich hab jetzt mal die Gas-Wasser-Strom-Jahresabrechnung genauer angeschaut. Diese betrifft zufälligerweise genau den Zeitraum in dem die Mitbewohnerin, nennen wir sie N, hier gewohnt hat. Grund: Der Mensch, der vor mir den Vertrag mit den Stadtwerken hatte ist ausgezogen und deswegen betrifft die Jahresabrechnung an mich nur ein halbes Jahr.

Unsere Stadtwerke machen die Endabrechnung immer Anfang März.
Zufälligerweise hatte die Person genau in dem Zeitraum auch nur Mietvertrag ;)

littlejam
2008-03-27, 10:56:17
Na dann machs doch ganz genau.
Also leg ihr die NK-Abrechnung hin und verrechne ihren Anteil mit ihren bereits gezahlten 250€ und was am Ende rauskommt soll sie nachzahlen.
Das müssten ja dann etwa 40€ sein.

Wenn du Glück hast, bekomst du sogar das Geld, ich glaubs aber nicht.

Gruß