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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafe bei Nichtabgabe der Einkommenssteuererklärung?


Metzler
2008-03-26, 21:59:09
Ahoi zusammen,

eine Frage: Ist mit einer Strafe zu rechnen, wenn man die letzten 3 Jahre vergessen hat, die Einkommenssteuererklärung abzugeben? Wenn ja, mit welcher? Kann man diese Strafe umgehen?
Es handelt sich bei der befreundeten Person um jemanden, der die letzten 3 Jahre "normal" verdient hat (jeden Monat über 400€), selbst aber kaum / keine Rücklagen hat. Insofern ist es auch keine Steuerhinterziehung. Etwas verwundert bin ich, dass es in dem Fall keine Mahnungen / Aufforderungen vom Finanzamt gab (ich bekomm die spätestens im Juni des darauffolgenden Jahres...)

Viele Grüße und Danke

Metzler

PatkIllA
2008-03-26, 22:01:22
Als normal Angestellter brauchst du keine Einkommenssteuererlärung machen. Das wird vorher schon vom Arbeitgeber abgeführt.

Metzler
2008-03-26, 22:02:34
Danke für die sehr schnelle Antwort!
Also ist nichts zu befürchten?
Wie lange rückwirkend kann man denn die EStE (richtig abgekürzt für Einkommenssteuererklärung?) abgeben?

Fritte
2008-03-26, 22:08:15
die maximale Strafe könnte eine Schätzung durch das FA sein, aber das kommt nur wenn du irgendwann mal ne Erklärung gemacht hast und danach nicht mehr

Dein Kumpel soll zu ner Lohnsteuerhilfe gehen, Vereine gibts überall, die kosten bei dem Einkommen <100 Euro und holen noch ordentlich Kohle für ihn raus!

Spasstiger
2008-03-26, 22:09:46
Muss man eigentlich auch eine Lohnsteuererklärung abgeben, wenn man gar keine Lohnsteuer abgeführt hat (Zivi, Hiwijobs)? Ich hab einmal eine Einkommenssteuererklärung wegen einem gut bezahlten Ferienjob gemacht.

PatkIllA
2008-03-26, 22:11:25
Hat er denn überhaupt Lohnsteuer gezahlt?
Unter einem gewissen Einkommen wird ja gar keine abgeführt und dann kann er sich das auch sparen.
Ich meine die Frist ist zwei Jahre nach Ende des Jahres. Also für 2007 bis Dezember 2009.

Ich muss auch noch machen. Wollte mir von der Kohle ein Fahrrad holen.

Metzler
2008-03-26, 22:13:11
Also ja (falls das oben falsch rüberkam): Das Einkommen lag deutlich über 400 (Brutto bei ca. 3000 pro Monat)

Panasonic
2008-03-26, 22:23:57
Also ja (falls das oben falsch rüberkam): Das Einkommen lag deutlich über 400 (Brutto bei ca. 3000 pro Monat)Du bist als Angestellter nicht verpflichtet, eine Lohnsteuererklärung (unaufgefordert) abzugeben. Auch wenn Du das bereits irgendwann mal gemacht hast.

PatkIllA
2008-03-26, 22:25:37
Also ja (falls das oben falsch rüberkam): Das Einkommen lag deutlich über 400 (Brutto bei ca. 3000 pro Monat)
Dann sollte sich was finden lassen, um da noch einiges wiederzubekommen.

PHuV
2008-03-26, 22:49:23
Du bist als Angestellter nicht verpflichtet, eine Lohnsteuererklärung (unaufgefordert) abzugeben. Auch wenn Du das bereits irgendwann mal gemacht hast.


Korrekt, früher wurde nach Lohnsteuer (mußte nicht gemacht werden) und Einkommenssteuer (mußte gemacht werden) unterschieden. Die EKSt waren die Besserverdienenden, und manche mußten nachzahlen, was bei der LSt so gut wie gar nicht der Fall war. Vor einigen Jahren wurde das abgeschafft, und mittlerweile müssen Singles auch keine EKSt-Erklärung mehr abgeben, wenn sie eine gewisse Grenze unterschreiten. Aber, sobald man verheiratet ist und nach III/V aufgeteilt ist, muß man wieder eine angeben.

Grobe Richtlinie. Single, normales Gehalt, Steuer wird bei Gehaltsauszahlung beibehalten, keine Nebeneinkünfte oder Nebenjobs, keine Erklärung notwendig.

Nebeneinkünfte vorhanden, welche nicht durch die Lohnsteuerkarte erfaßt werden, verheiratet mit Splitting III/V, Erklärung notwendig.

Siehe auch

Steuerpflichtigkeit (http://www.banktip.de/rubrik2/17195/Steuerpflichtigkeit.html)
Steuererklärung: Freiwillig oder Pflicht? (http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/kurse/lohnsteuerjahresausgleich-steuererklaerung/form-termine-und-rechtsmittel/steuererklaerung-verzicht-umgang-steuerbescheid.html)
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (http://www.ratgeber-steuer24.de/Studenten_und_Referendare/Pflicht_zur_Abgabe_einer_Steuererklaerung.html)

Generell lohnt sich aber immer eine Erklärung abzugeben, da man fast immer wieder was rausbekommt.

Mr.Fency Pants
2008-03-26, 22:52:50
Hast du denn Zinseinnahmen, die eine bestimmte Grenze übersteigen (weiß ich gearde nicht)? Dann musst du eine abgeben, genauso, wie wenn du in einem Jahr Arbeitslosengeld bekommen hast.

PatkIllA
2008-03-26, 22:55:27
Sicher?
Die Zinseinnahmen werden doch schon vorher von der Bank versteuert. Man zahlt halt evtl. zuviel.

Mr.Fency Pants
2008-03-26, 23:08:20
Ziemlich sicher. Die Grenze ist in den letzten Jahren runtergesetzt worden, so dass ich jetzt auch eine abgeben muss. Die genaue Grenze müsste ich raussuchen.

Metzler
2008-03-26, 23:09:58
Ich hätte auch gedacht, dass das bzgl. eines Bankguthabens egal ist, da die Bank das schon an das Finanzamt abführt. Du kannst Dir halt evtl. wieder was zurückholen...

Monger
2008-03-26, 23:21:20
Zuerst einmal: der Staat interessiert sich in erster Linie für deine Steuern. Wenn du also bedeutende Einnahmen hast, und diese nicht versteuerst, wird er sauer.

Im Normalfall schaffst du das nicht. Der Arbeitgeber zieht ja die Steuer bereits ab, und die Freibeträge sind alle großzügig genug gewählt, damit der Staat nicht bei jedem Hansdampf hinterherrechnen muss. Auch die Zinsfreibeiträge sind so kräftig, dass man schon ganz schön Kapital haben muss, um da ranzukommen.

Die Einkommenssteuererklärung ist fast immer nur dazu da, um Geld vom Staat zurückzufordern. Deshalb pocht der Staat da auch nicht so stark drauf. Du wirst vermutlich nie vom Finanzamt hören "machen sie doch bitte ihre Steuererklärung, wir glauben wir müssen ihnen nämlich Geld zurückgeben."

Erst wenn die Einkunftsverhältnisse komplizierter werden, hakt der Staat richtig nach.

Butter
2008-03-27, 06:26:18
Welche Steuerklasse ist denn dein Freud?

Bei 1 ist er eh nicht verpflichtet, es würde sich aber lohnen, wenn er seine Werbungskosten über die Grenze bringen kann, zb. durch KM-Geld, Hardware Käufe die er zu Ausübung seines Berufes braucht, Weiterbildungen usw.

Nur als Beispiel, ich habe im letzten Jahr eine Weiterbildung gemacht, dafür einen PC gekauft, Bücher angeschafft, mich mit Leuten aus der Weiterbildung zum Lernen getroffen (Lehrngemeinschaft) und so ist ein Teil des Aufwandes an mich zurück geflossen.

Man kann also nicht pauschal sagen, dass es sich nicht lohnt ohne die Lebensumstände zu kennen.

Uzundiz
2008-03-27, 08:01:16
hi, ich eine frage:

derzeit gehe ich arbeiten und kriege noch kindergeld.

ich habe dieses jahr 135€ vom Finanzamt für die einkommenssteuererklärung von 2007 bekommen. müssen diese jetzt zu den 7680€, die ein kindgeldberechtigtes kind maximal verdienen darf, miteingerechnet werden?

wie sieht es für die kommende einkommensteuererklärung 2008 aus? muss ich da irgendwo die 135€ eintragen?

mfg

Zool
2008-03-27, 08:09:41
hi, ich eine frage:

derzeit gehe ich arbeiten und kriege noch kindergeld.

ich habe dieses jahr 135€ vom Finanzamt für die einkommenssteuererklärung von 2007 bekommen. müssen diese jetzt zu den 7680€, die ein kindgeldberechtigtes kind maximal verdienen darf, miteingerechnet werden?

wie sieht es für die kommende einkommensteuererklärung 2008 aus? muss ich da irgendwo die 135€ eintragen?

mfg

Einkommensteuerrückerstattungen von 2007 werden selbstverständlich nicht bei der Erklärung für 2008 eingetragen.

Mr.Fency Pants
2008-03-27, 09:27:47
Zuerst einmal: der Staat interessiert sich in erster Linie für deine Steuern. Wenn du also bedeutende Einnahmen hast, und diese nicht versteuerst, wird er sauer.

Im Normalfall schaffst du das nicht. Der Arbeitgeber zieht ja die Steuer bereits ab, und die Freibeträge sind alle großzügig genug gewählt, damit der Staat nicht bei jedem Hansdampf hinterherrechnen muss. Auch die Zinsfreibeiträge sind so kräftig, dass man schon ganz schön Kapital haben muss, um da ranzukommen.

Die Einkommenssteuererklärung ist fast immer nur dazu da, um Geld vom Staat zurückzufordern. Deshalb pocht der Staat da auch nicht so stark drauf. Du wirst vermutlich nie vom Finanzamt hören "machen sie doch bitte ihre Steuererklärung, wir glauben wir müssen ihnen nämlich Geld zurückgeben."

Erst wenn die Einkunftsverhältnisse komplizierter werden, hakt der Staat richtig nach.

Naja, ab dem 01.01.07 ist der Sparerfreibetrag von etwa 1200€ auf 800€ gesunken, da bin ich jetzt locker drüber und ich denk mal viele andere, die ein bisschen was gespart haben ebenfalls.

Dass die Bank dir Zinseinkünfte direkt abzieht, passiert erst ab 2009: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/785/115670/

Kurgan
2008-03-27, 09:41:25
Ziemlich sicher. Die Grenze ist in den letzten Jahren runtergesetzt worden, so dass ich jetzt auch eine abgeben muss. Die genaue Grenze müsste ich raussuchen.
801 als single, 1601 verheiratet.
ändert aber nix daran da du als angestellter/arbeiter (anders gesagt "abhängig beschäftigter") KEINE erklärung abgeben muss.

Mr.Fency Pants
2008-03-27, 09:44:30
Bist du da sicher? Am besten wäre ne Quelle, weil ich jetzt gedacht habe, dass ich für 2006 nachträglich noch eine abgeben müsste.

Kurgan
2008-03-27, 09:47:44
Naja, ab dem 01.01.07 ist der Sparerfreibetrag von etwa 1200€ auf 800€ gesunken, da bin ich jetzt locker drüber und ich denk mal viele andere, die ein bisschen was gespart haben ebenfalls.

Dass die Bank dir Zinseinkünfte direkt abzieht, passiert erst ab 2009: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/785/115670/
das ist richtig, bei den aktuellen zinsen schon für poplige sparbücher (postbank 4.1%, wer gmk anlegt unter 4% hat einen an der waffel) liegt bei 20k angelegten euranten schon über der grenze.

Kurgan
2008-03-27, 09:48:36
Bist du da sicher? Am besten wäre ne Quelle, weil ich jetzt gedacht habe, dass ich für 2006 nachträglich noch eine abgeben müsste.
ja, quelle müsste ich suchen
für 2006 kannst du übrigens auch noch eine abgeben ;)
KANNST, nicht MUSST


edit: sieh wdragons post:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=6384949#post6384949

Kurgan
2008-03-27, 10:01:11
Naja, ab dem 01.01.07 ist der Sparerfreibetrag von etwa 1200€ auf 800€ gesunken, da bin ich jetzt locker drüber und ich denk mal viele andere, die ein bisschen was gespart haben ebenfalls.

Dass die Bank dir Zinseinkünfte direkt abzieht, passiert erst ab 2009: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/785/115670/
ps: noch was zur abgeltungssteuer:
das wird erst interessant, wenn die kapitalerträge über 800/1600 liegen und das zu versteuernde monatseinkommen bei knapp 5000 brutto (single ohne kinder) oder höher liegt. vorher liegt man vom steuersatz eh unter 25%, man bekommt in der regel also sogar anteilig die abgeltungssteuer wieder.

PatkIllA
2008-03-27, 10:37:23
Dass die Bank dir Zinseinkünfte direkt abzieht, passiert erst ab 2009: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/785/115670/
Wenn du über den angebenen Betrag im Freistellungsauftrag kommst zieht die Bank auch heute schon Steuern ein.
Für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass deine Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt sind kannst du dr das aber in der Steuererklärung wiederholen.

Uzundiz
2008-03-27, 12:39:55
Einkommensteuerrückerstattungen von 2007 werden selbstverständlich nicht bei der Erklärung für 2008 eingetragen.

danke für die antwort. :)

weiß du zufällig wie es beim kindergeld ist?

Kurgan
2008-03-27, 14:01:12
danke für die antwort. :)

weiß du zufällig wie es beim kindergeld ist?
bezug von kindergeld ist anzugeben

Uzundiz
2008-03-28, 00:10:55
bezug von kindergeld ist anzugeben


nee, ich meinte, ob die familienkasse wissen sollte, dass das kind eine rückerstattung von 135€ vom Finanzamt bekam...

Marc-
2008-03-28, 10:10:10
Einkommensteuerrückerstattungen von 2007 werden selbstverständlich nicht bei der Erklärung für 2008 eingetragen.
jein.
EINKOMMENSSTEUERRÜCKERSTATTUNGEN nicht... aber beispielsweise die erstattung der (nach erklärung) zuviel gezahlten kirchensteuer muss sehr wohl angegeben werden.

Kurgan
2008-03-28, 10:33:16
jein.
EINKOMMENSSTEUERRÜCKERSTATTUNGEN nicht... aber beispielsweise die erstattung der (nach erklärung) zuviel gezahlten kirchensteuer muss sehr wohl angegeben werden.
sicher? würde mich wundern.

allerdings keine kirchensteuer mehr bezahlt seit dem ersten ausbildungsjahr ;)

Marc-
2008-03-28, 17:38:44
sicher? würde mich wundern.

allerdings keine kirchensteuer mehr bezahlt seit dem ersten ausbildungsjahr ;)
Ja das ist 100% sicher. Selbst wenn du es in deiner erklärung nicht mit angibst, rechnet das FA mit ein (kannst du auch in dem bescheid des finanzamtes erkennen) denn dem FA liegen ja die Daten des letztjaehrigen Steuerbescheids vor. Einzig in diesem Jahr habe ich glueck, da wird dies nicht passieren weil ich vorletztes Jahr zum entscheidenden Zeitpunkt nicht in deutschland steuerpflichtig war und mein steuerbescheid eine reine antragsveranlagung durch meine meldung war, insofern wird wohl in diesem Jahr die vorjährig erstattete Kirchensteuer nicht mit verrechnet. Das ist aber ein eher seltener ausnahmefall.

Kurgan
2008-03-28, 17:58:46
Ja das ist 100% sicher. Selbst wenn du es in deiner erklärung nicht mit angibst, rechnet das FA mit ein (kannst du auch in dem bescheid des finanzamtes erkennen) denn dem FA liegen ja die Daten des letztjaehrigen Steuerbescheids vor. Einzig in diesem Jahr habe ich glueck, da wird dies nicht passieren weil ich vorletztes Jahr zum entscheidenden Zeitpunkt nicht in deutschland steuerpflichtig war und mein steuerbescheid eine reine antragsveranlagung durch meine meldung war, insofern wird wohl in diesem Jahr die vorjährig erstattete Kirchensteuer nicht mit verrechnet. Das ist aber ein eher seltener ausnahmefall.
jo, wie gesagt, kst seit bald 20 jahren nicht mehr ...

JesusFreak_83
2009-02-08, 09:32:51
So... das wichtigste vor der Fragestellung und Eröffung ist: Suchfunktion. So habe ich auf meine Frage einen alten Thread (diesen gefunden).

Bin grad dabei die Steuererklärung zu machen. Ich bin Ausgelernt, meine Frau Azubi (III/V). Grob Überschlagen müssen wir Geld nachzahlen.

Kann ich also sagen: He, ich gebe die Steuererklärung nicht ab und fertig? Dann kommt nichts? Keine pauschale Steuernachzahlung? Oder wie soll ich den Thread verstehen?

Marc-
2009-02-08, 10:22:39
Einkommensteuerrückerstattungen von 2007 werden selbstverständlich nicht bei der Erklärung für 2008 eingetragen.
nein?
dann wird dir das finanzamt das von amts wegen abrechnen:) die kirchensteuererstattung (sofern vorhanden) wird dir natuerlich im folgejahr angerechnet.

Marc-
2009-02-08, 10:25:35
801 als single, 1601 verheiratet.
ändert aber nix daran da du als angestellter/arbeiter (anders gesagt "abhängig beschäftigter") KEINE erklärung abgeben muss.
Auch leider falsch.
Er ist in jedem Falle zur Abgabe einer EKStE verpflichtet sobald er auch nur !irgendeine! steuerermaessigung in anspruch nimmt. Das beruehmteste und weitverbreiteste ist wohl beispielsweise ein Freibetrag eingetragen auf der LStK.

Metalmaniac
2009-02-08, 15:39:20
Kannte diesen Thread noch gar nicht. Ich war nämlich auch faul und habe inzwischen seit 2005 keine Einkommenssteuererklärung mehr gemacht. Mein Einkommen ist durchaus gut und bis dato habe ich seit 1982 eigentlich jedes Jahr eine (alleine!!!) gemacht. Da ich die letzten drei Jahre allerdings immer zwischen 15 und 30€ nachzahlen mußte, hatte ich keinen Bock mehr auf den Aufwand. Zumal ich, wenn ich früher mal etwas damit geschludert hatte, relativ schnelle eine Aufforderung vom Finanzamt bekam dieses nachzuholen. Darauf wartete ich eben auch 2006/2007, aber es kam keine, und jetzt habe ich erst recht keine Lust mehr, zumal ich inzwischen meine Unterlagen zusammensuchen müßte, was schwierig würde (weggeschmissen habe ich aber sicherlich nichts davon, nur halt sehr verteilt in der Wohnung bedingt durch die Unterlagen des Arbeitgebers, die ich zuletzt nicht mehr am vorgesehenen Platz ablegte :wink:). Ich hasse diese bürokratischen Angelegenheiten in unserem ansonsten schönen Land. Das war übrigens auch eins der wenigen Dinge die ich an Herrn Merz schätzte, seine Vision einer Steuererklärung auf einem Bierdeckel. Da wäre ich immer dabei.:cool:

Marc-
2009-02-08, 20:44:19
Kannte diesen Thread noch gar nicht. Ich war nämlich auch faul und habe inzwischen seit 2005 keine Einkommenssteuererklärung mehr gemacht. Mein Einkommen ist durchaus gut und bis dato habe ich seit 1982 eigentlich jedes Jahr eine (alleine!!!) gemacht. Da ich die letzten drei Jahre allerdings immer zwischen 15 und 30€ nachzahlen mußte, hatte ich keinen Bock mehr auf den Aufwand. Zumal ich, wenn ich früher mal etwas damit geschludert hatte, relativ schnelle eine Aufforderung vom Finanzamt bekam dieses nachzuholen. Darauf wartete ich eben auch 2006/2007, aber es kam keine, und jetzt habe ich erst recht keine Lust mehr, zumal ich inzwischen meine Unterlagen zusammensuchen müßte, was schwierig würde (weggeschmissen habe ich aber sicherlich nichts davon, nur halt sehr verteilt in der Wohnung bedingt durch die Unterlagen des Arbeitgebers, die ich zuletzt nicht mehr am vorgesehenen Platz ablegte :wink:). Ich hasse diese bürokratischen Angelegenheiten in unserem ansonsten schönen Land. Das war übrigens auch eins der wenigen Dinge die ich an Herrn Merz schätzte, seine Vision einer Steuererklärung auf einem Bierdeckel. Da wäre ich immer dabei.:cool:
Tja. die einen nennen es buerokratie, die anderen zumindest einen versuch von steuergerechtigkeit. anders als in vielen anderen laendern versucht das deutsche steuersystem moeglichst alle (viele) aspekte, haertefaelle, individuelle belastungen etc zu beruecksichtigen. das macht dieses system natuerlich bisweilen extrem komplex, auf der anderen seite allerdings auf die masse der einzelfaelle bezogen auch ziemlich gerecht und ausgewogen. leider wird dieses sehr individuelle steuersystem, was vom ansatz her sicher eins der fairsten weltweit ist, immer nur mit zwei worten gleichgesetzt: Buerokratie und steuerschlupfloecher. Die buerokratie ergibt sich zum einen sicherlich durch die genannten komplexitaet, allerdings ergeben auch untersuchungen das die deutschen steuerbehoerden (entgegen landlaeufiger unterstellung) im europa- (und welt-)weiten vergleich mit am schnellsten und effizientesten arbeiten. Zum thema schlupfloecher ist zu sagen das natuerlich die grosse zahl der individuellen ausnahmetatbestaende fuer sehr gewiefte leute moeglichkeiten zum missbrauch der eigentlichen intention oeffnen, das hat aber eigentlich nichts mit unserem steuersystem zu tun, sondern ist das gleiche thema bei staatlichen transferleistungen die auch nicht gegen missbrauch gefeit sind. Selbst wenn man dies beruecksicht bleibt immer noch festzuhalten das das deutsche steuersystem generell das fairste ist, denn es erfasst mit abstand die meisten aspekte der persoenlichen lebens- (und einkommens-) situation.
Zu deiner persoenlichen steuererklaerung:
du sagst du hast die jahre vorher immer nachzahlen muessen. Insofern wirst du davon ausgehen muessen das du recht bald zur abgabe einer steuererklaerung aufgefordert wirst.
denn unter mindestens 3 voraussetzungen bist du immer verpflichtet eine StE abzugeben:
1. Zusammenveranlagung als Ehepaar.
2. Steuerverguenstigungen wie Steuerfreibetrag
3. Steuernachzahlung im letzten Veranlagungszeitraum

So eine buerokratische Huerde sind Steuererklaerungen im Computerzeitalter uebrigens auch nicht mehr.
Mit einschlaegigen Programmen (die schon bei 15 euro beginnen) ist jede Steuererklaerung für normal abhaengig beschaeftigte (ohne groessere "problembereiche wie einnahmen aus vermietung etc) wirklich problemlos und mit kommentaren zu nahezu jeder eingabe sinnvoll machbar. Da reicht selbst bild steuer aus. Fuer die, die dies nicht zum ersten mal machen, reicht eigentlich selbst das kostenlose elsterprogramm selber aus. DIe unterlagen die man zusaetzlich zur steuererklaerung einzureichen hat sind im regelfall auch ueberschaubar und in aller regel an einer hand abzuzaehlen.
Also hier jetzt von einem uebermass an bueroktratie zu sprechen halte ich fuer etwas uebertrieben. Da ist bald jeder antrag auf transferleistung (wohngeld, elterngeld, ALG etc) deutlich schwieriger auszufuellen, und dazu gibts eher keine dokumentierte onlinehilfe.