cartman5214
2008-03-27, 19:27:38
Hi,
ich bin gerade etwas verwirrt/stinkig. Hatte gerade ein interessantes Gespräch mit meiner Krankenkasse.
Zur Vorgeschichte, ich bin:
-Student
-25
-hab 22 Monate Wehrdienst geleistet
-bisher freiwillig krankenversichert, nun beginnt Diplomphase und ich verdien 350€
Also dachte ich mir ich lasse mich wieder über meine Mutter krankenversichern. Dies wurde nun abgelehnt mit der Begründung nur die 9 Monate Grundwehrdienst zählen, der Rest wär ja "quasi Hobby" (Zitat!!!) und nach Verlassen der Familienversicherung ist eh keine Rückkehr mehr möglich. Ich solle auch in Zukunft die 60€/Monat zahlen.
Eine schriftliche Ablehnung, die ich dann natürlich gefordert habe, bräuchte ich nicht und würd ich auch nicht bekommen. Ich soll auf ihre Aussage vertrauen.
Nun finde ich in Sozialgesetzbuch V keinen Paragraph der die Rückkehr ausschließt und §4 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3 Der Wehrdienst kann auch freiwillig geleistet werden. 2Wer auf Grund freiwilliger Verpflichtung einen Wehrdienst nach Absatz 1 leistet, hat die Rechtsstellung eines Soldaten, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet. 3Das gilt auch für eine besondere Auslandsverwendung nach § 6a, den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b... interpretier ich so das die komplette Zeit zählt.
Bin ich hier grad auf dem falschen Dampfer oder hat die KK recht? Hat hier evtl. schon mal Erfahrungen in diesem Bereich gemacht?
ich bin gerade etwas verwirrt/stinkig. Hatte gerade ein interessantes Gespräch mit meiner Krankenkasse.
Zur Vorgeschichte, ich bin:
-Student
-25
-hab 22 Monate Wehrdienst geleistet
-bisher freiwillig krankenversichert, nun beginnt Diplomphase und ich verdien 350€
Also dachte ich mir ich lasse mich wieder über meine Mutter krankenversichern. Dies wurde nun abgelehnt mit der Begründung nur die 9 Monate Grundwehrdienst zählen, der Rest wär ja "quasi Hobby" (Zitat!!!) und nach Verlassen der Familienversicherung ist eh keine Rückkehr mehr möglich. Ich solle auch in Zukunft die 60€/Monat zahlen.
Eine schriftliche Ablehnung, die ich dann natürlich gefordert habe, bräuchte ich nicht und würd ich auch nicht bekommen. Ich soll auf ihre Aussage vertrauen.
Nun finde ich in Sozialgesetzbuch V keinen Paragraph der die Rückkehr ausschließt und §4 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3 Der Wehrdienst kann auch freiwillig geleistet werden. 2Wer auf Grund freiwilliger Verpflichtung einen Wehrdienst nach Absatz 1 leistet, hat die Rechtsstellung eines Soldaten, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet. 3Das gilt auch für eine besondere Auslandsverwendung nach § 6a, den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b... interpretier ich so das die komplette Zeit zählt.
Bin ich hier grad auf dem falschen Dampfer oder hat die KK recht? Hat hier evtl. schon mal Erfahrungen in diesem Bereich gemacht?