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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay: ca. 8x das gleiche Produkt verkauft....Problem mit Finanzamt?


StyLoO
2008-03-31, 14:01:26
hi leute

Also es gab eine PLUS Neueröffnung bei uns und da hatten die ein paar interessante und günstige lockangebote..... Jetzt hab ich mir von einem bestimmten Produkt gleich 14 stück gekauft für Familie, Verwandte und Freunde da die eben sehr günstig zu haben gab....

Dann hab ich angefangen die zu verteilen aber viele wollten keinen mehr haben und da blieb ich am ende mit 8 stück von dem gleichen produkt sitzen...

gut dann pack ich die mal bei ebay rein und hol mir mein geld wieder zurück dachte ich mir und das hab ich auch getan...

Jetzt schreibt mich aber so ne Person an namens "finanzamtpetzerin" mit null bewertungen und meinte ich solle die angebote rausnehmen da ich gewerblich Handle und wenn ich das nicht tuhe dann meldet sie mich dem Finanzamt......

Kann ich Probleme mit dem Finanzamt kriegen? soviel ich weiss ist Ebay eine Plattform wo man seine waren verkauft wenn man zb ein Produkt mehrmals besitzt wie bei weihnachten wenn man mehrmals das gleiche Geschenk bekommt....

ok die sind alle Nagelneu aber darf man als Privatmann keine Neuen Artikel verkaufen? die quittung von Plus ist auch vorhanden

bitte um hilfe

dogmeat
2008-03-31, 14:07:31
Bei 8 Stück handelt man doch nicht gewerblich. Denke mal da denkt jemand, du hast absichtlich so viele Teile gekauft um die dann für einen angemesseneren Preis bei ebay loszuwerden um so Gewinn zu machen. Aber viel warscheinlicher ist einfach nur ein dummer Scherz. Würde den Spasti bei ebay melden.

Cubitus
2008-03-31, 14:09:31
Ich würde zurück schreiben ....en sie sich, bitte ;)

Ne, also wenn das ne einmalige Aktion von dir ist, macht da das Finanzamt gar nix

Tomi
2008-03-31, 14:16:38
gut dann pack ich die mal bei ebay rein und hol mir mein geld wieder zurück dachte ich mir und das hab ich auch getan...

Jetzt schreibt mich aber so ne Person an namens "finanzamtpetzerin" mit null bewertungen und meinte ich solle die angebote rausnehmen da ich gewerblich Handle und wenn ich das nicht tuhe dann meldet sie mich dem Finanzamt......


Ah..mal wieder ein Anscheißer.

Also....im vorliegenden Fall wäre es dann gewerblich, wenn Du die 14 Stück günstige Lockvogel-Ware ausschließlich für den gewinnbringenden Weiterverkauf bei Ebay gekauft hast. Das ist nicht der Fall, insofern dein Weiterverkauf erstmal nicht bedenklich.

"Erstmal", weil im Fall der Fälle müsstest Du genau das beweisen, sprich, dass Du das Zeug nicht ausschließlich wegen Weiterverkauf bei Ebay erworben hast. Ansonsten...für sich allein genommen ist eine Auktion mit 8x der gleichen Neuware von einem Privaten erstmal verdächtig, das ist insoweit nicht ungewöhnlich. Das da nun gleich ein kleinpimmliger Anscheißer rumbrüllt, ist einfach nur lachhaft.

StyLoO
2008-03-31, 14:25:18
okayy dankeschöön....
Das ist aufjedenfall ne einmalige Aktion ich will die einfach nur loswerden und mein Geld zurück haben

Was ist eigentlich wenn die Person wirklich zum Finanzamt geht? werden die mich dann ausfragen ?

Tomi
2008-03-31, 14:29:39
Also wenn der Anscheißer echt ist, kann das FA durchaus kommen.

Aber erstens...wie hoch ist der Warenwert? Wenn das 8 Taschenmesser für 4,99 Euro sind ;), wird man sich im FA nur müde lächelnd zurücklehnen. Im übrigen glaube ich auch nicht, dass was kommt, denn an so einmaligen und wahrscheinlich kleinpreisigen Fällen ist das FA überhaupt nicht interessiert. Die werden dann mit spezieller Software deine Aktivitäten checken (insbesondere ob Du bei Ebay billig kaufst und teuer wiederverkaufst) und wenn sie da nix finden, ist schon mal viel Luft raus. Zusammen mit dem eingangs genannten glaube ich nicht, dass selbst wenn Du angeschissen wirst, irgendwas kommt.

127.0.0.1
2008-03-31, 14:41:58
Wenn ihnen gerade langweilig ist in der Amtsstube und sie nix besseres zu tun haben kanns durchaus sein dass ein Ermittlungsverfahren gestartet wird. Solche Fälle gabs schon öfters.

StyLoO
2008-03-31, 14:43:57
oh der Warenwert beläuft sich aber auf 79 Euro :redface:

bin bei ebay nur selten Aktiv und wenn dann Kauf ich da nur ein und das nur Einzelne sachen...

127.0.0.1
2008-03-31, 14:49:02
79€ für alle 14 oder für eins?

Ash-Zayr
2008-03-31, 14:51:00
Wer nicht die Möglichkeit hat, bei Großhändlern zum Einkaufspreis einzukaufen, um dann entsprechend wie ein Händler mit Gewinn weiterzuverkaufen, sondern die Ware selbst bereits im Einzelhandel zu dortigen Preisen eingekauft hat, der ist kein Händler, sondern eine arme Wurst, die den ganz sicheren Verlust versucht in Grenzen zu halten.
Verkaufe Deine 8 Teile guten Gewissens, Dir kann niemand etwas. Du kannst dem Finanzamt ja später selbrt gern offenlegen, wie viele Euro Verlust du gemacht hast, indem Du naiver Weise für Euro 1.106,- (14 x 79,-) bei PLUS eingfekauft hat, und was Dir am Ende abzüglich aller Ebay-Gebüren noch geblieben ist.

Ash-Zayr

Tomi
2008-03-31, 14:58:50
Es kommt immer drauf an. Es gibt es immer mal wieder Aktionsware in den Läden und bei Ebay sind ja bekanntlich viele nicht mal über die regulären Ladenpreise informiert. Da kann man mit Aktionsware zum dann regulären Preis netto ein Plus machen. Kleines Beispiel..auch wenn es online war...dort gab es eine nagelneue Playstation 2 für 95 Euro inkl. Versand. Kostet sonst 130 Euro - 150 Euro. 5 Stück kaufen und bei Ebay wiederverkaufen macht ~ 300 Euro Gewinn vor Ebay-Steuern ;).

Oder denk mal an die Konsolenhysterie. Da wurden auch PS3 für 600 Euro oder Wii für UVP 249 Euro, also Normalpreis, im Laden gekauft und bei Ebay für 800 Euro bzw. 450 Euro wiederverkauft. Das ist im Grunde auch gewerbsmäßiges Handeln mit Gewinnerzielungsabsicht.

AlfredENeumann
2008-03-31, 16:07:22
Ich würden den User erstmal bei EBAY anschwärzen.

Armaq
2008-03-31, 18:50:16
hi leute

Also es gab eine PLUS Neueröffnung bei uns und da hatten die ein paar interessante und günstige lockangebote..... Jetzt hab ich mir von einem bestimmten Produkt gleich 14 stück gekauft für Familie, Verwandte und Freunde da die eben sehr günstig zu haben gab....

Dann hab ich angefangen die zu verteilen aber viele wollten keinen mehr haben und da blieb ich am ende mit 8 stück von dem gleichen produkt sitzen...

gut dann pack ich die mal bei ebay rein und hol mir mein geld wieder zurück dachte ich mir und das hab ich auch getan...

Jetzt schreibt mich aber so ne Person an namens "finanzamtpetzerin" mit null bewertungen und meinte ich solle die angebote rausnehmen da ich gewerblich Handle und wenn ich das nicht tuhe dann meldet sie mich dem Finanzamt......

Kann ich Probleme mit dem Finanzamt kriegen? soviel ich weiss ist Ebay eine Plattform wo man seine waren verkauft wenn man zb ein Produkt mehrmals besitzt wie bei weihnachten wenn man mehrmals das gleiche Geschenk bekommt....

ok die sind alle Nagelneu aber darf man als Privatmann keine Neuen Artikel verkaufen? die quittung von Plus ist auch vorhanden

bitte um hilfe

Steuerlich wirst du da noch sicher nicht als gewerblich eingestuft, zumal du unter alle Betragsgrenzen fällst und auch keine Gewerbesteuer zahlen müsstest. Auch dein zu versteuerndes Einkommen wird sich dadurch nicht wirklich erhöhen.

Bleib ruhig, falls das FA anfragt, dann erklärst du ihnen es genau so, auch wenn ich keine praktische Fallerfahrung habe, sollte das keine Probleme bereiten (bin angehender Wirtschaftsrechtler 5.Sem.).

jtkirk67
2008-03-31, 19:01:05
Ruf einfach dein Finanzamt an und frag die. Wenn ich bisher Fragen oder Probleme hatte und nicht wusste, wie ich die steuerlich behandeln muss, dann hab ich immer einen Ansprechpartner dort. Die Leute sind nämlich recht nett und viel hilfsbereiter als man landläufig denkt!

Gunaldo
2008-03-31, 19:02:50
zu befürchten hast du erstmal nichts, würde ich denken.
wenn es hart auf hart kommt, wäre ich mir bei der einstufung als nicht gewerbetreibender nicht so sicher, siehe auch http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=407675&highlight=ebay+privat

Duran05
2008-03-31, 19:33:40
Allein schon beim Nickname der jeweiligen Person wird klar: Das ist völlige Verarsche und Panikmache.

Diese Personen tun das, um ihren eigenen Profit zu steigern. Weniger Anbieter = höherer Profit bei den eigenen Auktionen mit gleichem Inhalt.

Man kann sich sicher sein, das Mitarbeiter von Behörden und/oder höheren Stellen sich nicht als Depp bei ebay anmelden, sondern unter seriösen Namen auftreten.
Solche User ignoriert man am besten gleich und schließt sie nach Möglichkeit überall aus.

Manche Spaßvögel ersteigern einen Artikel auch nur, um an die Adresse des Verkäufers für eine Abmahnung zu kommen. Auch die kann rechtlich höchst fragwürdig sein!

drmaniac
2008-03-31, 21:52:26
Trotzdem aufpassen!

Ebay: Es werden immer mehr Privatanbieter abgemahnt

http://www.welt.de/webwelt/article1852774/Ebay-Nutzer_bekommen_teure_Post_vom_Anwalt.html

Seine Eltern freuten sich darüber, was für ein sinnvolles Hobby ihr Sohn doch hatte. Nach der Schule schraubte Deniz Boschner an den alten Laptops herum, die Verwandte und Nachbarn ausgemustert hatten. Teile, die er nicht mehr brauchte, versteigerte der 16-jährige Schüler aus München bei Ebay. Das Konto lief auf den Namen seiner Mutter Claudia, weil Deniz ja noch nicht volljährig ist. Der Junge versteigerte Speicherkarten, eine alte Tatstatur, einen Bildschirm. Das brachte nur ein paar Euro – aber egal: Er machte es ja zum Spaß.

4500 euro hat der Richter festgesetzt, weil die Eltern die Abmahnung für mich berechtigterweise nicht zahlen wollten...

Also aufpassen, Gefahr droht von allen Seiten.

Wisst ihr was ein toter Anwalt auf dem Grund des Meeres ist?

Ein guter Anfang


:(

.

StyLoO
2008-03-31, 23:39:27
hey danke euch allen werde den typen dann einfach mal ignorieren......achja geboten hat der auch noch auf meine Artikel hab den aber jetzt auf die sperrliste gesetzt... frechheit sowas


viel dank nochmal euch allen

foobi
2008-04-01, 21:25:08
Wesentlich für ein gewerbliches Handeln ist die Gewinnerzielungsabsicht. Ist die Hauptmotivation für den Verkauf das Loswerden von Dingen die man nicht mehr benötigt, oder ist die Hauptmotivation das Erzielen eines Gewinns?
Dabei kommt es nur auf die Absicht an, ob man an den Verkäufen tatsächlich etwas verdient ist irrelevant. Ein Händler der Verluste schreibt, ist immer noch ein Händler.

Das Problem an der Ermittlung einer Gewinnerzielungsabsicht ist aber, dass sie schwierig feststellbar ist. Jemand der kein Gewerbe anmelden möchte, wird sie immer abstreiten. Daher müssen andere, objektiv feststellbare Faktoren herhalten, um herauszufinden ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht. Solche Faktoren können sein: Wie oft wird verkauft, was wird verkauft, was für ein Umsatz wird erzielt, werden regelmäßig die gleichen oder ähnliche Waren verkauft, wird Neu- oder Gebrauchtware verkauft, etc.


Laut deinem Eingangsbeitrag ist bei dir wohl nicht von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen. Nichtsdestotrotz ist der gleichzeitige Verkauf von achtmal dem gleichen Artikel in Originalverpackung für einen Außenstehenden ein Indiz für gewerbliches Handeln. Man kann ohne weiteres auf die Idee kommen, dass du dir dieses Produkt reihenweise günstig irgendwo beschafft hast, in der Hoffnung es nun zu einem höheren Preis bei ebay weiterverkaufen zu können. Und das wäre eine klassische Händlertätigkeit.
Ich würde die Nachricht vom freundlichen Denunzianten daher nicht einfach ignorieren, sondern in die Offensive gehen und selbst bei deinem Finanzamt deine Situation kurz schildern sowie nachfragen wie sie das einschätzen. Denn auch wenn speziell der Autor dieser Nachricht dich nicht anzeigt, kann es zB auch passieren dass hinterher ein Käufer unzufrieden mit der Ware ist und sie zurückgeben oder repariert haben möchte. Weigerst du dich dem nachzukommen, kann er dir ebenso drohen dich beim Finanzamt zu melden. Du bleibst also in diesem Punkt immer verwundbar.