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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ mal wieder


Blackpitty
2008-04-07, 18:15:29
Ja ich weis, dass es sowas hier eventuell schonmal gab, brauche aber schnell eure Meinung....

Geht um GEZ


Letzte Woche kam hier einer an, ich war im Geschäft, und meine Mutter hat den rein gelassen.

Da die ja bewusst sehr aufdränglich sind sagte meine Mum dann, dass ich ein Radio habe, was auch stimmt, eine Stereoanlage, die ich aber eigentlich gar nicht an habe, steht halt noch da(angeschlossen)

Pc habe ich ja auch, aber davon sagte sie nichts.

So, nun muss ich 100€ nachzahlen, hab nen Brief bekommen mit Überweisungszettel usw.

Was mach ich nun?

Muss ich das zahlen?

Muss ich für meinen Pc denn auch was zahlen?

;(

:edit:

achso, bin Azubi 3. Lehrjahr und habe Netto 590€ bin 19.

Nightspider
2008-04-07, 18:33:30
Jungs, belehrt eure Mütter !

Geh ich auch gleichmal machen...

Glaube kaum das du noch drum rum kommst...

Panasonic
2008-04-07, 18:54:01
Als erstes solltest Du Deiner Mutter den Hintern versohlen und ihr 100 Euro abpressen. Dann gleich GEZ kündigen (Radio verkauft).

GBWolf
2008-04-07, 18:56:20
ist es nicht so, dass wenn du bei deinen Eltern wohnst und die GEZ schon zahlen, du da quasi mit drin bist?

Grüße

sei laut
2008-04-07, 18:58:11
ist es nicht so, dass wenn du bei deinen Eltern wohnst und die GEZ schon zahlen, du da quasi mit drin bist?

Grüße
Nein. Nicht wenn er selbst ein regelmäßiges Einkommen hat. Die meisten sagen dann nur, dass die Geräte den Eltern gehören und nur geliehen sind.

Blackpitty
2008-04-07, 19:27:37
@Panasonic

aha, und dann?

was wenn der nochmal kommt, oder irgendwie herausbekommt, dass das Radio noch da steht?

Meine Mutter Zahlt ja eh für den Tv und ihr Radio, doch ich habe mein Radio eigentlich nie an, 1x im Jahr vieleicht, steht halt noch von früher so da.....

Und wegen dem Pc, muss ich da denn was zahlen?

Nehmen wir an, ich zahle jetzt die 100€(oder meine Mum)

und ich melde das dann wieder ab.

Was ist dann mit dem Pc, von dem er ja noch nichts weis?

Wolf2k
2008-04-07, 19:27:48
Das darf deine Mutter schön blechen, sie hat den Mist ja verbockt.
Bei mir hat zum Glück noch keiner geklingelt und selbst wenn, werde ich einenTeufel tun und ihn reinlassen.

Blackpitty
2008-04-07, 19:33:00
und was ist mit meinem Autoradio? :frown:

grobi
2008-04-07, 19:48:13
Soweit mir bekannt ist muss man nichts bezahlen, wenn man in der Ausbildung ist. Du bekommst ja kein Gehalt sondern eine Ausbildungsvergütung.

mfg grobi

[dzp]Viper
2008-04-07, 19:51:17
Jungs, belehrt eure Mütter !

Es ist fast ein Ding der unmöglichkeit seine Eltern vom Krummen Ding der GEZ zu überzeugen... ich habs jedenfalls aufgegeben.. das Ende bei mir immer nur mir Streit zwischen mir und meinem Vater ;D

Zum Glück wohne ich aber net mehr zuhause :biggrin:

Blackpitty
2008-04-07, 19:54:20
Soweit mir bekannt ist muss man nichts bezahlen, wenn man in der Ausbildung ist. Du bekommst ja kein Gehalt sondern eine Ausbildungsvergütung.

mfg grobi

der Typ meinte zu meiner mu`m, sobald man was verdient(ab 250€), egal was und über 18 ist muss man das zahlen, wenn man ein Gerät hat

Was mache ich denn nun, Im Auto habe ich ja ein Radio, also muss ich doch so oder so was zahlen, oder nicht?

grobi
2008-04-07, 19:56:34
Das ist so nicht ganz richtig. Informiere dich bitte.

AtTheDriveIn
2008-04-07, 20:06:27
Das ist so nicht ganz richtig. Informiere dich bitte.

Er muss zahlen sobald er über dem einfachen Sozialhilferegelsatz/ Regelsatz für Haushaltsangehörige liegt. Das sind zur Zeit 267€

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=22694

_DrillSarge]I[
2008-04-07, 20:09:32
dadurch, dass man diese subjekte von der gez reingelassen hat -> owned
einfach nicht reinlassen und gut ist.

allerdings würd ich das mit der nachzahlung nochmal genauer anschauen.
ich persönlich würde diese überweisung wegschmeißen und, da die gez nun drin war, normal gez anmelden/bezahlen und gut ist.

Janni555
2008-04-07, 20:16:33
aber mit dem Autoradio haben sie dich...
so oder so

Qui
2008-04-07, 20:22:21
Mal ne "allgemeine Frage"...

Muss ich GEZ zahlen? Wenn ich nicht zahlen würde, können die mich doch verklagen oder?

Hört sich so an, als ob hier viele "schwarz" fernsehen :rolleyes:

Gruß

Qui

Panasonic
2008-04-07, 20:26:03
del

Tidus
2008-04-07, 20:29:22
Das ist so nicht ganz richtig. Informiere dich bitte.
Doch ist es. Er muss definitiv zahlen.

@Qui: Wenn du einen eigenen Haushalt hast, solltest du zahlen. Würde ich jedenfalls machen.
Solange du aber bei deinen Eltern wohnst, würd mir das nicht in den Sinn kommen.

Argh
2008-04-07, 20:31:39
Pech gehabt. So geht's im Leben.

Nightspider
2008-04-07, 20:38:49
Kann man denen nicht sagen, das die Mutter sich geirrt hat ?

Und wenn sie vorbeikommen wollen einfach vor der Tür stehen lassen.

Blackpitty
2008-04-07, 21:23:17
hm, so richtig weis ich jetzt nicht, was ich tun soll.

Klar, der Brief liegt nun hier, Das Radio im auto ist eigentlich auch nicht meins, ich bin zwar der Fahrer, aber nicht der Besitzer des Wagens(mein Opa)

Und da ich eh kein Radio höre schmeiß ich das Radio aus dem Zimmer raus, und habe nur noch den Pc, bei dem ich aber nicht einsehe was zu zahlen, da ich kein öffentliches Radio höre.

Wie gehe ich nun also am klügsten vor, ohne noch ne saftige Geldstrafe oder sonst was einzufangen?

Panasonic
2008-04-07, 21:44:17
Blackpitty, was glaubst Du eigentlich, was die GEZ ist?

Deine liebe Frau Mutter hat Dich echt in die Tonne geklopft. Nicht nur, dass sie den GEZ-Außendienstler in die Wohnung lässt, nein sie gibt auch noch an, wie lange Du das Radio schon hast (nur deswegen die Nachzahlung).

Wenn Du GEZ zahlen möchtest, dann tu das. Wenn Du es nicht willst, dann wirf das Radio raus. Prüfen darf die GEZ das nicht.

Schiller
2008-04-07, 21:52:48
Wenn Du GEZ zahlen möchtest, dann tu das. Wenn Du es nicht willst, dann wirf das Radio raus. Prüfen darf die GEZ das nicht.
Nachzahlen muss er dann aber trotzdem.

Finde ich immer wieder lustig/beängstigend, dass meine Mitmenschen glauben, dass die GEZ eine autoritäre staatliche Anstalt mit Sonderbefugnissen ist. Dabei ist das nur der reinste Drückerverein mit übelsten Tricks und Machenschaften.

[x] keine Fremden in die Wohnung lassen.

Blackpitty
2008-04-07, 22:02:13
so, klar, was soll ich sagen, ich war ja nicht da.

Aber nochmal was.

Was ist denn, wenn man nur Cds hört, und sich extra zum CD hören eine Stereoanlage mit 5 Fach Wechsler kauft, und nichtmal das Kabel für den Antennenanschluss drin hat

Da zahlt man doch keine GEZ, um Cds hören zu dürfen, oder?

Weil was kann man dafür, dass in einer Stereoanlage immer ein tuner integriert ist?

Oder was ist mit einem MP3 Player, der auch nen Tuner eingebaut hat, und man ihn nur zum MP3 hören nutzt?

Das kanns doch nicht sein, oder?


Klar, meine Mutter hat dem gesagt, dass ich ein Radio habe, aber wenn ich kein Kabel gelegt und eingesteckt habe und nur CDs höre, was soll das?

_DrillSarge]I[
2008-04-07, 22:04:46
von der gez hp

Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen. Mehrere Geräte gelten dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät,
wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle bilden.

127.0.0.1
2008-04-07, 22:51:38
Was ist denn, wenn man nur Cds hört, und sich extra zum CD hören eine Stereoanlage mit 5 Fach Wechsler kauft, und nichtmal das Kabel für den Antennenanschluss drin hat


Dann zahlt man die GEZ-Gebühr für einen Rundfunkempfänger. Es ist egal was du mit dem Gerät machst, sobald das Ding "vorgehalten" wird, zahlst du. Egal ob du nun nur CDs hörst oder mp3 oder sonstwas.


Da zahlt man doch keine GEZ, um Cds hören zu dürfen, oder?


Du zahlst die Gebühr weil du einen Rundfunkempfänger da stehen hast, egal ob du nur CDs hörst oder nicht.


Weil was kann man dafür, dass in einer Stereoanlage immer ein tuner integriert ist?


Das interessiert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keinen Pfifferling.


Oder was ist mit einem MP3 Player, der auch nen Tuner eingebaut hat, und man ihn nur zum MP3 hören nutzt?


Du zahlst.


Das kanns doch nicht sein, oder?


Genauso ist es aber.


Klar, meine Mutter hat dem gesagt, dass ich ein Radio habe, aber wenn ich kein Kabel gelegt und eingesteckt habe und nur CDs höre, was soll das?


Hier rumjammern nützt dir nichts, mach dich erstmal über die rechtliche Lage schlau, google hilft, und dann entscheide ob du zahlst oder das Gerät wieder abmeldest.

Morale
2008-04-07, 23:51:47
Das einzige was hilft ist den Tuner ausbauen, so wie z.b. in Schulend as gemacht wird damit die keine GEZ Mafia Abzocke zahlen müssen. (Wurden schon Schulen verklagt, weil diese TVs hatten (für Lehrfilme) wo der Tuner noch drin war. Obwohl in der ganzen Schule kein Kabelanschluss war und keine Antenne angeschlossen war).

127.0.0.1
2008-04-08, 00:14:59
Ja nun, jetzt ist er nunmal angemeldet und muss zumindest bis zur Abmeldung blechen. Nach der Abmeldung wird vermutlich regelmässig Drohpost kommen und, wenn er nicht gerade irgendwo auf dem Dorf wohnt, der Scherge vor der Tür stehen und die Mutter psychisch unter Druck setzen.

Mr.Krabs
2008-04-08, 00:19:58
Nein. Nicht wenn er selbst ein regelmäßiges Einkommen hat. Die meisten sagen dann nur, dass die Geräte den Eltern gehören und nur geliehen sind.

falsch ! GEZ zahlst du pro gerät, nicht pro person.

wohne in einer wg mit nem freund zusammen, wir haben einen TV im Wohnzimmer und müssen auch nur für den zahlen. die schreiben zwar immer uns beide an aber nach einem telefonat mit der GEZ ist das dann jedes mal geklärt. es zählen die geräte. und wenn 200 leute in einer wohnung wohnen in der es nur einen tv gibt muss nur für den einen gezahlt werden.

Morale
2008-04-08, 00:21:21
Zweitgeräte sind aber gebührenfrei (für Privatpersonen)

Blackpitty
2008-04-08, 08:46:28
Meine Mutter hat eben dort angerufen, da sie dem Typ auf die Frage ob in meinem Zimmer eine Radio Anlage steht nur mit Ja geantwortet hat.

Jedoch ist es am Ende ihre Anlage, die nur bei mir steht.

Egal, die wollen davon eh nichts wissen die ************


So, abbauen tu ich die anlage ganz sicher nicht, weil ich ja sonst ohne Pc keine Cds mehr hören kann.

also reicht es ja, wenn ich wie in der Schule den Tuner ausbaue, oder?

Oder wie auch immer unterbreche.

Autoradio können sie mich auch nicht dran kriegen, weil der Wagen nicht auf mich zugelassen ist.

Schiller
2008-04-08, 08:49:17
Tuner nuken und gut.

Blackpitty
2008-04-08, 09:01:19
und wenn der Typ dann kommt oder wie auch immer?

Kann dem ja erzählen, dass ich den Tuner umgebastelt habe, aber am ende ist es gar nicht so?

Das ist doch sowas sinnloses, da kann man dem doch erzählen, ich habe 500 Radios im Zimmer oder ob ich sage ich habe keins und habe aber 10, die verlassen sich dann doch nur drauf was man sagt, oder?

das ist doch so ein Schwachsinn

Schiller
2008-04-08, 09:03:27
Da gab's irgendwie eine Vorgabe, dass du dir das von jemandem bestätigen lassen musst, dass dein Tuner nicht funktionsbereit ist. -> Google

Diese Bestätigung schickst du dann an die GEZ.

sentinel_first
2008-04-08, 09:06:35
Am Besten wäre sicherlich eine Entsorgungsbescheinigung vom Fachhändler, mit Geräteseriennr. usw oder (Ver-)Kaufvertrag (Wichtig Datum, Gebühren richten sich nach angefangenen Monaten), dass mit dem Tunerausbauen im Nachhinein wird nur anerkannt, wenn man "gewaltsam" wird.

Geschickter (egal wie unglaubwürdig), Dein Kumpel (der sollte geschickterweise GEZ Zahler sein) hat sein Radio Dir geborgt, er hat es dann wieder abgeholt (wird sicherlich nur mit schriftlicher Empfangsbestätigung anerkannt und Eigentumserklärung)

Wieso 100€? Es können Tausende werden, richtet sich nach Erwerbszeitpunkt (i.d.R. Kaufdatum)!!! Achtung FALLE !!!

Du musst innerhalb 1 Monats einen Widerspruch schreiben und den Sachverhalt schildern, in jedem Falle musst Du das Vorhandensein des Radios penibel begründen (Kurzausleihe, defektes Radio zur Reparatur!!! - blöd nur wenn es angeschlossen war)

Wenn Du jetzt zahlst, erklärst Du das Gerät für Dein Eigentum und wirst sicherlich den Erwerbszeitpunkt angeben müssen, womit eine noch viel höhere Nachzahlung ins Haus flattert !!!

Am Besten wäre ein Kaufvertrag vom Fachhändler mit dem Verweis, dass das Tunerteil vollständig defekt ist und irreparabel wäre, und deshalb ausgebaut wurde, alle anderen Funktionen wären in Ordnung. (Mängelware)

Duran05
2008-04-08, 09:16:13
Radio hin oder her, das ist wahrscheinlich nebensächlich.
GEZ wird auch für ein internetfähiges Empfangsgerät berechnet! Selbst wenn man kein Radio hat, aber Internet besitzt, so muss man zahlen.

Die Tricks von früher, einfach alle Rundfunkgeräte zu entsorgen, reichen da nicht mehr aus. Man müsste theoretisch aufs Internet verzichten um auf legalen Wege zu handeln.

Seit dem 1. Januar 2007 sind PCs, die mit dem Internet verbunden werden können, grundsätzlich gebührenpflichtig. Denn ein so genannter "internetfähiger PC" ist laut Rundfunkstaatsvertrag auch ohne besondere TV-Karte ein Empfangsgerät, oder genauer: ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät".
Quelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/83110)

Man könnte sich das natürlich zunutze machen. Denn die Gebühr "nur für den PC" ist geringer, als die normale GEZ Gebühr.
Ist vielleicht nützlich, da es einfacher sein dürfte, die Mitarbeiter davon zu überzeugen, anstatt einfach nur zu sagen "Keine Geräte vorhanden".

new_vision
2008-04-08, 09:29:12
Die GEZ Gebühr für ein Radio und einen PC sind gleich. 5€ irgendwas. Wenn du ein Radio angemeldet hast, darfst du auch einen PC betreiben.

@theSpy: Es ist falsch, dass du zahlen musst, wenn du einen Internetanschluss hast. Du bezahlst für den PC, nicht für den Anschluss. Theoretisch müsstest du für 'nen Beamer an einer PS3, die am Internet hängt, keine Rundfunkgebühren bezahlen. Aber diese Diskussion mit der GEZ zu führen würde ich mir sparen.

Duran05
2008-04-08, 09:34:41
Es ist falsch, dass du zahlen musst, wenn du einen Internetanschluss hast.

Ein Internetanschluss (den man ja ohne Gerät nicht wirklich nutzen kann) mit der Möglichkeit Inhalte online abzurufen reicht bereits aus. Somit ergibt sich das eine aus dem anderen in praktisch allen Fällen. Wer besitzt einen Internetanschluss, aber keine Geräte? ...

Du bezahlst für den PC, nicht für den Anschluss.

Man bezahlt nicht für den "PC", sondern für die Möglichkeit auf die Inhalte zugreifen zu können. Das geht auch ohne PC.

Theoretisch müsstest du für 'nen Beamer an einer PS3, die am Internet hängt, keine Rundfunkgebühren bezahlen.

Nein. Praktisch fallen solche Geräte unter die Gebührenpflicht. ;)
Auch Empfangsgeräte ohne "Tuner" aber mit der Möglichkeit die Inhalte online abrufen zu können, fallen darunter. Deswegen heißen sie "neuartige Rundfunkempfangsgeräte".

Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.

Die Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Gerätes geknüpft, das den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht.

Auf der GEZ Webseite (http://www.gez.de/door/gebuehren/neg/index.html) steht es nochmal in genauerer Form. Besonders beachtenswert ist das "z.B.". Das heißt sie drücken damit aus, das es sich dabei um Beispiele und nicht um eine vollständige Liste aller Geräte handelt, die davon betroffen sind!
Es reicht schon die Möglichkeit aus, Radio bzw. TV online empfangen zu können und das kann ein internetfähiges Gerät praktisch jeder Art sein.

Man kommt so einfach nicht mehr um die Gebühr drum herum, wenn man legal handeln will. Dafür müsste man gänzlich offline bleiben und alle Geräte abschaffen die aufs Internet zugreifen können (die Möglichkeit Angebote online abzurufen). Das es natürlich praktisch unmöglich ist, daran haben die natürlich gedacht. :) Wer mag auf PC, Handy, Konsolen... verzichten? Selbst ein BluRay Player mit Onlinefunktion würde dazu zählen.
Auch Konsolen zählen dazu, wenn sie die Inhalte (online) widergeben können! Denn sie fallen unter diese Regelung:

Die Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Gerätes geknüpft, das den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht. Mit internetfähigen PCs lassen sich z. B. die Hörfunkprogramme im Internet ohne weiteres empfangen. Deshalb sind auch neuartige Geräte grundsätzlich gebührenpflichtig.

Selbst ein Handy mit nicht selbst gebuchten Datentarif (kostenpflichtige Volumenabrechnung) kann davon betroffen sein. Egal ob das genutzt wird oder nicht. Die "Zahlungspflicht" bleibt.

Blackpitty
2008-04-08, 09:49:31
und warum muss ich das Gerät(radio) verkaufen oder verschrotten?

Ich stelle das in den Keller und hebe es mir auf, bs ich mal eine eigene Wohnung habe.

Ich habe ja nichts dagegen, wenn ich ne eigene Wohnung habe und da die 5€ zahle, aber nicht, wenn ich hier quasi bei meiner Mutter wohne, und deren Geräte nutze.

Und ob ich einen Pc habe hat der Kunde nichtmal gefragt, und für den zahle ich ganz sicher nichts.

new_vision
2008-04-08, 10:19:55
@theSpy: Es steht ja nicht zur Debatte, wie sinnlos ein Internetanschluss ohne Geräte ist. Fakt ist (egal wie sinnlos es erscheint), du bezahlst nicht, wenn du einen Internetanschluss hast, sondern erst, wenn du Geräte hast, die daran angeschlossen werden und du Daten abrufen könntest. Ein VoIP-Telefon ist kein solches Empfangsgerät. Nicht der Internetanschluss ist gebührenpflichtig!
Bei der Sache mit dem Beamer und der Konsole - das mag sein. Mich juckt die GEZ nicht sonderlich.

@blackpitty: Das Verstauen der Geräte im Keller nützt dir nichts. Kannst du jederzeit wieder nach oben holen und damit empfangen. Da ist die GEZ gnadenlos!

Duran05
2008-04-08, 10:32:11
Fakt ist (egal wie sinnlos es erscheint), du bezahlst nicht, wenn du einen Internetanschluss hast, sondern erst, wenn du Geräte hast, die daran angeschlossen werden und du Daten abrufen könntest.

Da sollte trotzdem aufgepasst werden. ;) Es kann sein, das eine Zahlungspflicht vorliegt, wenn ein Internetanschluss vorhanden ist, aber die Geräte z.B. mitgebracht/geliehen sind. Denn damit besteht eine "Empfangsmöglichkeit". Den konkreten Fall haben sie nicht geschildert, daher ist das unklar. Müsste nachgefragt oder gerichtlich geklärt werden lassen.
Besonders Firmen-Handys und dergleichen können da leicht zur Falle werden!

Sinnlos ist es allemal, aber so ausgelegt, das so gut wie jeder Normalbürger unter die Gebührenpflicht fällt, so lange es kein Sonderfall ist.

Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen
Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen, z. B. Azubis, müssen ihre neuartigen Rundfunkgeräte (Internet-PCs oder UMTS-Handys) anmelden, sofern sie nicht bereits mit einem Radio (z. B. einem Handy mit UKW-Empfang) oder einem Fernseher gemeldet sind.

Noch lustiger ist diese Passage:
Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
... sind ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät laut GEZ. ;D

EmrysDragon
2008-04-08, 10:36:33
Schade dasdu den Brief geöffnet hast ...

Bei GEZ Post die an mich adressiert ist hab ich die Adresse durchgestrichen und "unbekannt verzogen" drauf geschrieben .. dann in den nächsten Briefkasten und jut ist
Nach 2 mal hört man nie wieder was von denen

Blackpitty
2008-04-08, 10:41:24
@theSpy: Es steht ja nicht zur Debatte, wie sinnlos ein Internetanschluss ohne Geräte ist. Fakt ist (egal wie sinnlos es erscheint), du bezahlst nicht, wenn du einen Internetanschluss hast, sondern erst, wenn du Geräte hast, die daran angeschlossen werden und du Daten abrufen könntest. Ein VoIP-Telefon ist kein solches Empfangsgerät. Nicht der Internetanschluss ist gebührenpflichtig!
Bei der Sache mit dem Beamer und der Konsole - das mag sein. Mich juckt die GEZ nicht sonderlich.

@blackpitty: Das Verstauen der Geräte im Keller nützt dir nichts. Kannst du jederzeit wieder nach oben holen und damit empfangen. Da ist die GEZ gnadenlos!

ich werde wohl sicher nicht meine Stereoanlage verschenken, verkaufen oder sonst was damit machen oder sie verschrotten, das kann es nicht sein.

Das Gerät ist mein eigentum, und wenn ich es nicht anschließe, werde ich es auch nicht bezahlen wenn ich sie in den keller stelle.

Das ist alles so extrem sinnlos, das gibbts gar nicht.

Warum bekommt man denn dann nicht gleich mit im Karton vom gekauften Empfangsteil das Schreiben von GEZ mit dazu?

Und hätte meine Mutter nun gesagt, das ich nix habe, was dann?

Hätt ich meine Ruhe gehabt?

Der Verein soll an seinem eigenen Speichel ersticken

_DrillSarge]I[
2008-04-08, 10:43:16
Und hätte meine Mutter nun gesagt, das ich nix habe, was dann?

Hätt ich meine Ruhe gehabt?

Der Verein soll an seinem eigenen Speichel ersticken
hätte deine mutter den/die typ(en) nicht erst reingelassen, hättest du ruhe gehabt

Duran05
2008-04-08, 10:50:44
Hätt ich meine Ruhe gehabt?

Ja, so gut wie.
Am einfachsten in solchen Fällen ist es einfach zu sagen, das die Geräte einem anderen GEZ-Zahler gehören.
Sich im nachhinein noch rauszureden, ist meist mit einigen Aufwand (Nachweise) oder zumindest einigen Schriftverkehr verbunden.

Einspruch einlegen kann sich aber trotzdem lohnen, wenn alle Personen im Haushalt aufgeklärt sind. Dann sagt man in Zukunft eben nur noch "Das Gerät gehört Person X". Nachprüfen können die das nicht wirklich.

Blackpitty
2008-04-08, 10:51:46
habe mich auch falsch ausgedrückt, drinnen war er nicht, nur an der Haustür, somit hat er kein Gerät gesehen.

Auf dem Zettel hat der aufgeschrieben, dass meine Mum sagte es steht da ein Radio, und ihre Unterschrift.

So, und nochmal was, wie kann meine Mum überhaupt unterschreiben für mich, gilt das dann überhaupt?

Liquaron
2008-04-08, 11:00:21
Mhh bin gerade umgezogen.
Habe mich noch net bei der GEZ angemeldet.
Sollte ich das tun?

Wenn er unten am Hauseingang klingelt einfach nicht reinlassen?

Habe mich damit noch gar net so beschäftigt^^

Duran05
2008-04-08, 11:07:02
So, und nochmal was, wie kann meine Mum überhaupt unterschreiben für mich, gilt das dann überhaupt?

Dürfte ziemlich egal sein.
Das Geld fordern sie immer vom Besitzer ein und der muss dann Nachweisen bzw. Einspruch einlegen, das derjenige Quatsch erzählt hat. Den Ärger hat somit der Besitzer am Hals.

Es ging dabei um keinen Vertrag, sondern sicherlich um ein "Protokoll". Das kann jeder unterschreiben.
Die Unterschrift haben die deshalb gesammelt, weil sie damit jetzt einen "Zeugen" haben. Wenn dann der Besitzer herkommt und behauptet "stimmt nicht", geben die sich damit wohl kaum zufrieden. Da schreiben sie dann ein paar Briefe (Nachweise?) mehr als sonst. ;)

Wer z.B. im Einspruch behauptet, das Radio habe er erst später gekauft (somit geringere Gebühren), sollte das dann nachweisen können!

_DrillSarge]I[
2008-04-08, 11:07:16
habe mich auch falsch ausgedrückt, drinnen war er nicht, nur an der Haustür, somit hat er kein Gerät gesehen.

Auf dem Zettel hat der aufgeschrieben, dass meine Mum sagte es steht da ein Radio, und ihre Unterschrift.

So, und nochmal was, wie kann meine Mum überhaupt unterschreiben für mich, gilt das dann überhaupt?
haushalt deiner eltern? -> nicht dein haushalt (dir gehört ja da so gesehen nix :D), dafür kann deine mutter unterschreiben.
da sie ja unterschrieben hat, ists das gleiche, als wenn der drin gewesen wäre

€: haben deine eltern auch gez angemeldet?
falls ja, könnte das doch unter zweitgerät (kostenlos) laufen. aber jetzt isses ja eh zu spät

Blackpitty
2008-04-08, 11:10:04
Ja, so gut wie.
Am einfachsten in solchen Fällen ist es einfach zu sagen, das die Geräte einem anderen GEZ-Zahler gehören.
Sich im nachhinein noch rauszureden, ist meist mit einigen Aufwand (Nachweise) oder zumindest einigen Schriftverkehr verbunden.

Einspruch einlegen kann sich aber trotzdem lohnen, wenn alle Personen im Haushalt aufgeklärt sind. Dann sagt man in Zukunft eben nur noch "Das Gerät gehört Person X". Nachprüfen können die das nicht wirklich.

Hat meine Mutter ja vorhin am Telefon gesagt. An der tür sagte sie nichts, dass es meins wär, sondern es steht halt da.

Am Telefon sagte sie, dass es ihr altes Gerät wär, welches dort unangeschlossen bei mir im Zimmer steht, und nicht genutzt wird.

Meine Mum zahlt ja GEZ fürn TV usw.

Also, und wenn es ihr Gerät ist, obs nun in meinem Zimmer steht(was ja auch ihres ist, da sie die Miete zahlt) oder ob das Teil im Wohnzimmer oder im Keller steht ist doch Wurst.


Nur weil es dort steht, wo aich nachts schlafe heist es noch lange nicht, das es meinst ist und ich dafür zahlen muss.

Wie soll ich das denen beibringen?

Blackpitty
2008-04-08, 11:12:39
I[;6415944']haushalt deiner eltern? -> nicht dein haushalt (dir gehört ja da so gesehen nix :D), dafür kann deine mutter unterschreiben.
da sie ja unterschrieben hat, ists das gleiche, als wenn der drin gewesen wäre

€: haben deine eltern auch gez angemeldet?
falls ja, könnte das doch unter zweitgerät (kostenlos) laufen. aber jetzt isses ja eh zu spät

Ja, mir gehört hier eh nix und ich habe das Gerät nichtmal selbst gekauft früher, somit ist es auch nicht meins, auch wenn ich es benutze, was ich aber nicht tu, da esnur verstaubt.

Da meine Mum nicht gesagt hat, dass das Gerät meins ist und mir gehört, sondern nur, dass es da steht, ist das doch kein Beweis dafür.

also ist es ein 2. Gerät von Ihr.

sentinel_first
2008-04-08, 11:19:59
Wieso willst Du denn das Radio nicht loswerden, schenke es doch Deiner Mutter (Schenkungsurkunde bzw. Kaufvertrag 1€ an GEZ mit Datum) und melde GEZ wieder ab.

Duran05
2008-04-08, 11:26:23
Wie soll ich das denen beibringen?

Einspruch einlegen und den Sachverhalt schildern, das "alle" Geräte der Person X gehören, die bereits GEZ zahlt. Dafür ist diese Möglichkeit da.

Aber aufpassen, was im Einspruch drin steht. Wenn sie Nachweise haben wollen und diese nicht erbracht werden können, wirds kritisch. ;)
Für solche Fälle also vorsorgen. Mit Geschenken geht das immer gut.

MooN
2008-04-08, 11:26:57
Ja, mir gehört hier eh nix und ich habe das Gerät nichtmal selbst gekauft früher, somit ist es auch nicht meins, auch wenn ich es benutze, was ich aber nicht tu, da esnur verstaubt.

Da meine Mum nicht gesagt hat, dass das Gerät meins ist und mir gehört, sondern nur, dass es da steht, ist das doch kein Beweis dafür.

also ist es ein 2. Gerät von Ihr.

Wirf doch endlich den blöden Zettel von der GEZ weg. Oder hast du irgendwo eine Anmeldung unterschrieben? Solange das nicht der Fall ist, können die dir garnix.

Ansonsten:
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/
http://www.gez-abschaffen.de/



EDIT:
Einspruch einlegen und den Sachverhalt schildern, das "alle" Geräte der Person X gehören, die bereits GEZ zahlt. Dafür ist diese Möglichkeit da.

Aber aufpassen, was im Einspruch drin steht. Wenn sie Nachweise haben wollen und diese nicht erbracht werden können, wirds kritisch. ;)
Für solche Fälle also vorsorgen. Mit Geschenken geht das immer gut.

WTF?!
Seit wann muss ich nachweisen, dass ich KEIN Gerät habe? Der von der GEZ erhobene finanzielle Anspruch ist nur dann rechtens, wenn Blackpitty seine (nachträgliche) Anmeldung unterschrieben hat.
Da er das nicht getan hat, seine Mutter und der GEZ-Mensch dazu nicht befugt sind (rechtswidrige "Zwangsanmeldung"), muss er auch nichts zahlen.

Aber wenn du solchen Aufforderungen gerne nachkommst, kann ich dir gerne irgendwelche Bußgeldbescheide mit meinem Konto als Ziel zukommen lassen.


http://www.gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm#Urteil

Duran05
2008-04-08, 11:34:14
Seit wann muss ich nachweisen, dass ich KEIN Gerät habe?

Du reißt das völlig aus dem Zusammenhang. Es war eine Anmerkung, die vor Problemen schützt.
Wer über alles Nachweise erbringen kann, braucht sich wenig Sorgen um jegliche Forderungen zu machen, wenn sie ungerechtfertigt sind.

Aber: Im Zweifelsfalle sollte man es nachweisen können. Spätestens wenn selbst nach Mahnschreiben etc. nicht reagiert wurde und sie versuchen die Gelder einzuklagen (ob sie das tun, ist eine andere Frage), hat man ein Problem.

Behauptungen aufstellen kann jeder, was aber nun, wenn ein Richter eine Entscheidung treffen muss, bei dem Aussage gegen Aussage steht und ein Protokoll vorliegt (Mutter von Person X hat behauptet und unterschrieben, das Person X dieses Gerät seit Zeitpunkt X besitzt)? Da guckt man dumm aus der Wäsche, wenn man es nicht widerlegen kann.

Der von der GEZ erhobene finanzielle Anspruch ist nur dann rechtens, wenn Blackpitty seine (nachträgliche) Anmeldung unterschrieben hat.

Die GEZ ist dazu berechtigt, nicht gezahlte Gebühren einzufordern, so lange diese Forderungen nicht verjährt sind.
Es handelt sich um eine Gebührenpflicht und wenn diese zu irgendeinem Zeitpunkt vorgelegen hat, dann schützt Unwissenheit (Nicht-Anmeldung) vor "Strafe" (Zahlung) nicht!

Wirf doch endlich den blöden Zettel von der GEZ weg. Oder hast du irgendwo eine Anmeldung unterschrieben? Solange das nicht der Fall ist, können die dir garnix.

Geldforderungen zu ignorieren halte ich für eine schlechte Idee. Als nächsten kommen dann noch Mahnschreiben etc. dazu.
Die werden so lange schreiben, bis sich der vermutliche Besitzer zu Wort gemeldet hat.

Unwichtig sind dagegen diese "Infoschreiben", wo darauf hingewiesen wird, das wenn sie ein Gerät besitzen, diese Anmeldung ausfüllen sollen. Die brauchen in der Tat nicht wirklich beachtet werden.

Blackpitty
2008-04-08, 11:38:40
so, ich habe einmal den Druchschlag was er an der Tür ausgefüllt hat mit der Unterschrift meiner Mutter.

da steht wie gesagt, dass ein Radio in meinem Zimmer steht, schon bevor ich meine Ausbildung angefangen habe aber nicht das es meinst ist.

dann das ich 104€ nachzahlen muss

Im Brief der gekommen ist steht drin:

Sehr geehrter Herr Blackpitty,

vielen Dank für Ihre Anmeldung. ab dem 2. 10. 2006 führen wir für sie unter der teilnehmernummer******** ein Konto mit einem Radio.

Sie erhalten in der Mitte von 3 Monaten eine Zahlungsaufvorderung. die Gebrü beträgt 5,52€

Bitte prüfen sie ob alle angaben stimmen und teilen sie uns Änderungen mit.

Für eine pünktliche Zahlung empfehlen wir das Lastschriftverfahren.



so, unten dran nen Überweisungsschein unausgefüllt, nur mein Name drauf und Anschrift und die Nummer, rest ist leer.

_DrillSarge]I[
2008-04-08, 11:44:03
das mit der nachzahlung würde ich anfechten, da sie keinen beweis für irgendwas haben. die aussage deiner mutter ist ja nun nix stichhaltiges. die 5€/ monat wirst du nun leider abdrücken müssen (ausser du bekommst es hin, das unter zweitgerät deiner eltern laufen zu lassen)
€: und vorerst würde ich keine einzugsermächtigung erteilen, sonst sind die 100€ gleich weg

Blackpitty
2008-04-08, 11:46:02
ich werde auch keine 5€ pro monat zahlen, da ich dann das Radio zu meiner Mum ins Wohnzimmer stelle und fertig.

Somit melde ich mich da sofort wieder ab.

_DrillSarge]I[
2008-04-08, 11:48:20
ich werde auch keine 5€ pro monat zahlen, da ich dann das Radio zu meiner Mum ins Wohnzimmer stelle und fertig.

Somit melde ich mich da sofort wieder ab.
du brauchst das doch nicht ins wohnzimmer zu stellen (siehe edit) -> zweitgerät deiner eltern und da du in derem haushalt wohnst, ist es egal wo es steht.
€: hab gerade nochmal überlegt, eigentlich ist diese 100€ zahlung und die 5€ monatlich totaler quark, weil es eben der haushalt deiner eltern ist. es wird pro haushalt gerechnet. da ist es egal, ob da noch der schwippschwager des großonkels 5. grades deiner tante noch mitdrinwohnt

Blackpitty
2008-04-08, 11:51:13
meine Mum ist jetzt eh 3 wochen nicht da, und so lange zahlt hier auch keiner die 100€, werden dann wohl dort nochmal anrufen und das klarstellen, das das ein 2. Gerät meiner Mutter ist und hoffe dass das dan ausreicht.

*edit*

ja eben, meine ich ja auch, ich schwebe quasi hier in der Wohnung, ohne eigenen Besitz, somit kann ich ja gar nichts zahlen.

was wär, wenn ich im wohnzimmer schlafen würde(also dort würde mein Bett stehen)

dann müsste ich bei der Frage, ob im Zimmer des Sohnes was steht un meine Mum sagt nen TV, Radio usw. ja auch blechen, obwohl es ihr wohnzimmer ist?

so ein Schwachsinn....

_DrillSarge]I[
2008-04-08, 11:52:08
das muss schriftlich erfolgen. wie bei allem behördenmist (ja, die gez ist keine behörde)

MooN
2008-04-08, 11:54:15
Sehr geehrter Herr Blackpitty,

vielen Dank für Ihre Anmeldung. ab dem 2. 10. 2006 führen wir für sie unter der teilnehmernummer******** ein Konto mit einem Radio.


Du wurdest also ohne deine Unterschrift angemeldet?


Der betreffende Gebührenbescheid wird angefochten. Begründung: Aufgrund der fehlenden Unterschrift unter der Anmeldung ist diese unwirksam, zu mal überhaupt gar keine Rundfunksempfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind. Gleichzeitig mit dem Widerspruch wird die Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung nach § 80 Abs. 3, S. 3 VwGO beantragt. Sollte trotz dessen ein Vollstreckungsversuch oder eine nochmalige Zahlungsaufforderung erfolgen, so sollte man beim zuständigen Gericht, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragen. Ansonsten können die trotz Widersprurchs fröhlich vollstrecken.

Blackpitty
2008-04-08, 11:56:10
Du wurdest also ohne deine Unterschrift angemeldet?

richtig, alles geschah ohne mich, somit sehe ich das eh nicht ein, da könnte ja der Nachbar auch für mich unterschreiben und ich muss blechen lol

MooN
2008-04-08, 12:00:40
http://www.123recht.net/Zwangsanmeldung-GEZ__f68156.html


Die Anmeldung ist ohne Deine Unterschrift UNGUELTIG.
Du solltest unbedingt den Gebuehrenbescheid anfechten und um eine Kopie der von Dir (nicht) unterschriebenen Anmeldung bitten. Ohne Vertrag keine Kohle.
Ist eine typische Masche der GEZ.


Widerspruch einlegen und mit anfügen, dass du im Haushalt deiner Eltern lebst, diese brav ihre Gebühren zahlen und du selbst keine Geräte zum Empfang bereithältst.
Natürlich gleich noch eine Kopie der Anmeldung anfordern.

Blackpitty
2008-04-08, 12:18:11
dann mache ich das so.

"Natürlich gleich noch eine Kopie der Anmeldung anfordern"

Also auf dem Blatt, das meine Mum hier unterschrieben hat an der Tür steht oben drüber Anmeldeformular.

Aber es ist ja nicht meine Unterschrift, somit ist dass dann auch zu beanstanden, und dann Widerspruch einlegen mit Begründung und dann brauch ich ja keine Kopie der Anmeldung

Duran05
2008-04-08, 12:21:18
Widerspruch einlegen und mit anfügen, dass du im Haushalt deiner Eltern lebst, diese brav ihre GEZ-Gebühren zahlen und du selbst keine Geräte zum Empfang bereithältst.

Ganz genau.
Aber bitte nicht alles durcheinander werfen: Der oben geschilderte Fall schien ein gänzlich anderer. Dort stand, das diese Personen gar keine Geräte besaßen.

Wenn hier zu irgendeinem Zeitpunkt eine Gebührenpflicht vorlag, dann spielt es keine Rolle, ob man angemeldet war oder nicht. Die Forderungen können rechtmäßig sein, wenn der Fall zugetroffen hat und noch nicht verjährt ist. Eigenes Verschulden schützt nicht vor Zahlung von berechtigten Gebühren. Man kann ja auch nicht seine Steuern selbst einbehalten, weil man denkt, man zahle zuviel. :cool:

Rechtlich sind das zwei völlig verschiedene Dinge.
Wenn A) eine Anmeldung unrechtmäßig erfolgt ist, so ist diese unrechtmäßig und unwirksam.
Das hat aber nicht den geringsten Einfluss auf B) Forderungen die rechtmäßig gewesen sind. Beide sind unabhängig voneinander zu betrachten und zu behandeln!

Genau das ist es, was hier geklärt werden muss. Wenn die Forderungen unrechtmäßig waren, dann hilft der Einspruch weiter. Sollten die dann immer noch keine Ruhe geben, nimmt man sich einen Anwalt und klagt sein Recht ein.

Untätig bleiben, ist aber eine denkbar schlechte Idee. Denn die werden nicht aufhören, ehe entweder gezahlt oder Einspruch eingelegt wurde. Den Ärger braucht man sich echt nicht antun, wenn alles auf einfachere Weise geklärt werden kann.

MooN
2008-04-08, 12:22:33
Also auf dem Blatt, das meine Mum hier unterschrieben hat an der Tür steht oben drüber Anmeldeformular.

Steht auf dem Formular auch dein Name?
Wenn ja, in welchem Zusammenhang?
Steht noch irgendwas handgeschriebenes drauf?


Rechtlich sind das zwei völlig verschiedene Dinge.
Wenn A) eine Anmeldung unrechtmäßig erfolgt ist, so ist diese unrechtmäßig und unwirksam.
Das hat aber nicht den geringsten Einfluss auf B) Forderungen die rechtmäßig gewesen sind. Beide sind unabhängig voneinander zu betrachten und zu behandeln!

Genau das ist es, was hier geklärt werden muss. Wenn die Forderungen unrechtmäßig waren, dann hilft der Einspruch weiter. Sollten die dann immer noch keine Ruhe geben, nimmt man sich einen Anwalt und klagt sein Recht sein.

Mir ging es nicht um den Hintergrund der Anmeldung, sondern die Tatsache, dass eine Anmeldung durch Fremdpersonen nicht ohne weiteres gültig ist.
Die prinzipielle Forderung wäre rechtmäßig, wenn er ein Gerät zum Empfang bereithalten würde. Die Nachzahlung nur, wenn der Zustand erwiesenermaßen schon über diesen Zeitraum bestanden hat.

Rechtliche Handhabe besteht sowieso nur seitens der Landesrundfunkanstalten. Aber da es sich bei Nichtanmelden ja "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt...

§ 9 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang entgegen § 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt;
ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die fällige Rundfunkgebühr länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Die Rundfunkanstalt ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.

(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind ein Jahr nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu löschen.

Blackpitty
2008-04-08, 12:28:35
Also, auf dem Blatt wovon ich den Druchschlag habe was meine Mum mit dem ausgefüllt hat an der Tür steh:

Oben anmelde Formular

dann Bei anschrift meine Adresse, Geburtsdatum

Dann bei ich/wir melden vollgendes Empfangsgerät an

1 Radio dann seit wann und die Summe 104€

So, unten steht dann der satz den er von meiner Mutter zitiert hat, dass das Radio schon vor meiner Ausbildung bei mir steht, unten das Austellungsdatum und die unterschrift meiner Mutter und die von dem Typ

_DrillSarge]I[
2008-04-08, 12:34:35
deine mutter darf geräte in ihrem haushalt anmelden, aber nur auf ihren namen (somit ihr "gez-konto").

Blackpitty
2008-04-08, 12:35:44
so, und da meine Mum überrumpelt wurde, und somit nicht drüber nachgedacht hat, dass es ihr 2. Gerät ist, werde ich dass wohl so nicht stehen lassen.

@_DrillSarge]I[

ja, dann muss man das so hindrehen, dass es ihr 2. Gerät ist, und das ist egal, wo es dann in der Wohnung steht und fertig.

MooN
2008-04-08, 12:44:53
Also, auf dem Blatt wovon ich den Druchschlag habe was meine Mum mit dem ausgefüllt hat an der Tür steh:

Oben anmelde Formular

dann Bei anschrift meine Adresse, Geburtsdatum

Dann bei ich/wir melden vollgendes Empfangsgerät an

1 Radio dann seit wann und die Summe 104€

So, unten steht dann der satz den er von meiner Mutter zitiert hat, dass das Radio schon vor meiner Ausbildung bei mir steht, unten das Austellungsdatum und die unterschrift meiner Mutter und die von dem Typ

Deine Mutter ist klasse :usad:
Frag sie mal, ob sie auch deine Post öffnet und liest.

Also ich würde an deiner Stelle schrifliche Widerspruch einlegen mit dem Inhalt, dass du kein Gerät zum Empfang bereithältst, die letzten 5 Jahre nicht getan hast und auch keine Anmeldung vorgenommen hast. Man möge dir bitte eine Kopie der Anmeldung zukommen lassen und dir erklären, weshalb du ohne dein Wissen angemeldet wurdest.

Problematisch kann es nur werden, wenn die GEZ zwanghaft nachweisen möchte, dass besagtes Radiogerät von dir und nicht von deinen Eltern zum Empfang bereitgehalten wird.

Lies das mal ab (Autor: D W 0 8 1 5 15.11.2006 10:31 Uhr) komplett durch (mehrseitig):
http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article3791372.html

Blackpitty
2008-04-08, 13:22:31
keine Ahnung, aber meine Mum kam 1 Stunde bevor der Typ klingelte erst aus dem Krankenhaus von der OP wieder.

Denke die hat sich dabei nicht viel gedacht.

Sie sagte mir heute noch, dass sie eben nicht wusste was passiert, wenn sie sagt, ich hätte nichts, und so ehrlich wie sie ist, sagte sie dann, dass da ein Radio steht.


Hm, was soll ich denn dann schreiben, damit die mir glauben, es ist das Gerät meiner Mutter?

Angeschlossen ist es nur an den Strom, und nicht mit nem Antennenkabel.

Soll ich schreiben: weil meine Mutter in der Situation und auf die Frage, ob in meinem Zimmer eine Anlage steht angegeben hat ja, da steht eine Anlage, aber nicht darüber nachgedacht hat, dass es ihre 2. ist................ und sie selbst die anlage gekauft hat.....
Desweiteren bin ich nicht bereit ohne meine eigene Einwilligung und Unterschrift bei ihnen angemeldet zu werden, aus diesem Grund werde ich die angeblichen rückständigen Gebühren in Höhe von 104€ nicht bezahlen......


;(

Johnny Rico
2008-04-08, 21:13:30
Wie kündige ich richtig bei der GEZ?

Einfach Brief mit allen Daten und Grund (verkauft, verschenkt oder was auch immer) an die Adresse schicken, die immer mit den Gestapobriefen kommt? Einschreiben oder ähnliches nötigt?

noid
2008-04-08, 21:39:01
Wie kündige ich richtig bei der GEZ?

Einfach Brief mit allen Daten und Grund (verkauft, verschenkt oder was auch immer) an die Adresse schicken, die immer mit den Gestapobriefen kommt? Einschreiben oder ähnliches nötigt?

Einschreiben, alle Kündigungen mit Rückschein! Und: Einzugsermächtigung entziehen!

Duran05
2008-04-09, 06:35:33
Hm, was soll ich denn dann schreiben, damit die mir glauben, es ist das Gerät meiner Mutter?

Nichts, was den Eindruck erwecken könnte, das die Geschichte unglaubwürdig ist. So sachlich bleiben wie möglich!
Nicht "ich denke", "ich weiß", "ich habe gehört". Denken tut jeder und da kommt oft unnützes Zeug bei heraus. ;)

Im Prinzip muss klargestellt werden, das es zu einer Falschaussage gekommen ist, da der Besitzer der Geräte nicht ausreichend informiert gewesen ist und nicht wusste, welche Geräte bereits von der Gebühr abgedeckt waren und welche nicht.
Wenn keine eigenen Geräte vorhanden sind, sollten keine weiteren Gebühren fällig werden.

Auf die falsche Unterschrift ebenfalls hinweisen und eine Kopie vom Einspruch machen. Zusammen mit einem Einlieferungsbeleg hat man dann etwas in der Hand, wenn es rechtliche Schwierigkeiten gibt.

Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich meine Rundfunkgeräte anmelden?
In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.

Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (monatlich 278 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

Angesichts des Protokolls was sie vorliegen haben, werden sie jetzt wahrscheinlich nicht so schnell locker lassen.

Blackpitty
2008-04-09, 15:59:47
ok, dann muss ich mal was verfassen, denn wenn es die 2. Anlage meiner Mutter ist, dann zahle ich auch nichts dafür

Baalzamon
2008-04-09, 16:10:46
Wie kündige ich richtig bei der GEZ?

Einfach Brief mit allen Daten und Grund (verkauft, verschenkt oder was auch immer) an die Adresse schicken, die immer mit den Gestapobriefen kommt? Einschreiben oder ähnliches nötigt?
Ich habe damlas einfach per Fax gekündigt. Hat problemlos funktioniert, ganz ohne Einschreiben und Rückschein und daher wesentlich billiger. Einzugsermächtigung hatten die sowieso nie von mir. :cool:

Johnny Rico
2008-04-09, 17:34:05
Hast Du den Brief auch selbst verfasst?

Habe leider kein Fax =/ (seit 12 Jahren nicht benutzt/nie gebraucht)
Gibts auch Internetfax mit Quittung? hehe

Baalzamon
2008-04-09, 17:59:52
Hast Du den Brief auch selbst verfasst?

Habe leider kein Fax =/ (seit 12 Jahren nicht benutzt/nie gebraucht)
Gibts auch Internetfax mit Quittung? hehe
Auf der GEZ Seite gibt es auch ein Abmeldeformular. Das habe ich ausgedruckt, ausgefüllt und per Fax gesendet. Eine Bestätigung, dass das Fax angekommen ist, sollte eigentlich jedes Faxgerät ausdrucken können. Wie das mit Inet Fax aussieht weiss ich aber nicht. :(

Blackpitty
2008-04-14, 16:55:48
die 100€ hat meine Mutter nun gezahlt, ich habe mir nun von der GEZ Seite das Abmeldeformular heruntergeladen, was ich ausfüllen werde, und dann abschicken.

Was meint ihr, soll ich als treffenden Satz unter Grund der Abmeldung schreiben?


Habe in den letzten Tagen andauernd Post von denen bekommen, ob ich noch ein TV Gerät hätte, oder einen PC mit TV Karte usw. Dann nochmal denen ihre Kontodaten, das ist nichtmehr normal.....

Draal
2008-04-14, 17:07:21
Was meint ihr, soll ich als treffenden Satz unter Grund der Abmeldung schreiben?


deine Hardware(Fernseher, PC, Radio) ist kaputt (Blitzschlag oder so!)

Blackpitty
2008-04-14, 17:25:22
das schreibe ich nicht, vorallem weil ja nichtmal ein Gewitter n den letzten 4 wochen war.......


Soll ich hinschreiben, dass ich das Radio an meine Mutter verschenkt habe?

Baalzamon
2008-04-14, 17:36:09
das schreibe ich nicht, vorallem weil ja nichtmal ein Gewitter n den letzten 4 wochen war.......


Soll ich hinschreiben, dass ich das Radio an meine Mutter verschenkt habe?
Du musst keine ausführliche Beschreibeung angeben. Sowas wie: 'Gerät(e)abgeschafft, keine Neuanschaffung.' Sollte eigentlich total ausreichend sein.

Blackpitty
2008-04-14, 18:18:44
Du musst keine ausführliche Beschreibeung angeben. Sowas wie: 'Gerät(e)abgeschafft, keine Neuanschaffung.' Sollte eigentlich total ausreichend sein.

So steht es auf der Page.

allerdings auch witzlos, da für die Begründung auf dem formular nur eine Zeile Platz ist...

Bitte beachten Sie:

Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus. Die Abmeldung wird immer zum Monatsende wirksam. Daher sind die Rundfunkgebühren auch noch für den ganzen Monat zu zahlen, in dem die Abmeldung die GEZ erreicht. Im Zweifel müssen Sie nachweisen können, dass die Abmeldung der GEZ zugegangen ist.

Panasonic
2008-04-14, 21:42:56
Blackpitty! Jetzt entwickle doch mal ein wenig Selbstständigkeit! Wie willst Du denn mal Probleme in Deinem Leben selbstständig lösen, wenn Du es nicht packst der GEZ einen Brief zu schreiben?! Herrgott nochmal!

Blackpitty
2008-04-14, 22:51:29
;D Will ja auch endlich Ruhe haben, und nichts falsches schreiben.....

Blackpitty
2008-05-05, 19:57:48
so, hat nun alles geklappt, habe eine antwort auf meine Kündigung bekommen, und muss nun noch die 5€ nachzahlen für den letzten Monat.

Danke nochmal an alle!