PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ehefrau mit 400EUR-Job - Steuerrückzahlung?


1337Gast
2008-04-08, 14:25:26
Hi, ich befinde mich im Jahr 0 (das Erste) einer Ehe, und meine Frau denkt jetzt darüber nach, ihr Taschengeld mit einem 400 EUR Job aufzustocken.

Ich habe Steuerklasse 3, sie 5.
Ich habe Einkommen, sie keines (Studium).

Hierzu ein paar Fragen:
- Muss ich jetzt bei meiner nächsten Steuererklärung ihre Einkünfte angeben?
- Wenn ja, muss ich mit einer Rückzahlung rechnen?
- Wenn ja, könnte diese Rückzahlung gar mehr als 12*400 EUR betragen?
- Darf die Frau über mich in der Familienversicherung bleiben, oder muss sie sich selbst versichern?

Danke für's Durchlesen schonmal :)

sei laut
2008-04-08, 16:25:53
Hierzu ein paar Fragen:
1. Muss ich jetzt bei meiner nächsten Steuererklärung ihre Einkünfte angeben?
2. Wenn ja, muss ich mit einer Rückzahlung rechnen?
3. Wenn ja, könnte diese Rückzahlung gar mehr als 12*400 EUR betragen?
4. Darf die Frau über mich in der Familienversicherung bleiben, oder muss sie sich selbst versichern?
1. Seid ihr zusammen veranlagt? Wenn ja, dann musst du ihr Einkommen bei dir angeben. Wenn nein, dann nicht. Also hat was mit Gütertrennung zutun.
4. Ja, darf sie. Erst wenn sie über einen gewissen Betrag kommt, der liegt im Jahr aber über 4800€, muss sie sich selbst versichern.

Stormtrooper
2008-04-08, 17:14:47
- Wenn ja, könnte diese Rückzahlung gar mehr als 12*400 EUR betragen?


Meinst du damit das du mehr als 4800 € zurückerstattet bekommst?
Wie kommst du denn darauf? Warum sollten die 400 die deine Frau verdient absetzbar sein? und selbst wenn, nur weil ein Betrag absetzbar ist, heißt das nicht das du das ganze Geld bekommst.
Wenn du tatsächlich das so gemeint hast, daß du das Geld, welches du absett komplett bekommst, würd ich an deiner Stelle alle Finger von der Einkommenssteuererklärung lassen und zu nem Steuerberater gehen.

1337Gast
2008-04-09, 08:41:49
Nein, mit Rückzahlung meine ich, dass ICH etwas zurückzahlen muss.

Stormtrooper
2008-04-09, 09:41:49
Achso ... also meinst du Nachzahlen...
Nein, daß mußt du definitiv nicht, zumindest nich 12x400€
Ob und wieviel du trotz dem Nebenjob deiner Frau noch was bekommst kann man dir aber nur sagen wenn man alle Unterlagen sichten würde.

-Duke-
2008-04-09, 15:55:42
Hierzu ein paar Fragen:
- Muss ich jetzt bei meiner nächsten Steuererklärung ihre Einkünfte angeben?
- Wenn ja, muss ich mit einer Rückzahlung rechnen?
- Wenn ja, könnte diese Rückzahlung gar mehr als 12*400 EUR betragen?
- Darf die Frau über mich in der Familienversicherung bleiben, oder muss sie sich selbst versichern?

Danke für's Durchlesen schonmal :)


Hi!...
1. Ihr dürft wählen zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung. Wenn sie keine oder deutlich weniger Einkünfte hat als Du wäre eine gemeinsamen Veranlagung passend. Euer Einkommen werden dabei zusammengerechnet; dabei kannst du von ihren Freibeträgen profitieren.
2. Aussagen über Rückzahlungen hängen von zuvielen Faktoren ab.. ua. von der Höhe Deiner Lohnsteuerabzüge....
3. In der Theorie nicht. Spitzensteuersatz liegt irgendwo bei ca 42%, d.h. aufs Jahr gerechnet kostet Dich 1 verdienter Euro nie mehr als 0,42 cent Steuer. Is also eher unwahrscheinlich dass Du mehr Steuern zahlst als du an Einkommen hattest. Der "gefühlte" Steuersatz kann aber deutlich höher sein, auch hier hängt das wieder davon ab wieviel Steuern evtl. per Lohnsteuerabzug schon gezahlt wurden. ;)
4. Einen klassischen 400euro Minijob vorrausgesetzt muss sie sogar bei Dir versichert bleiben, da zwar der Arbeitgeber SV-Beiträge zuzahlen hat, der Arbeitnehmer aber dadurch keine Leistungen erhalten kann. (der Arbeitnehmer zahlt ja auch keine)

Tip: Achte darauf dass die 400,- durch den Arbeitgeber mit 2% pauschal versteuert werden! Deine Frau braucht dann keine Lohnsteuerkarte vorlegen. Die 4800,00 tauchen dann in eurer Erklärung nicht mehr auf. (evtl Abwälzung der Lst vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer vereinbaren)

Gruß -D-

sun-man
2008-04-09, 16:48:12
Also meine Frau verdient etwas meh als 400€, netto bleiben aber nicht viel mehr hängen. Wir zahlen jedes Jahr ~1500€ Steuern nach....
Beim rest schein -Duke- sich ja super auszukennen, da halt ich mich raus :D

Den Klassenrechner kann man gebrauchen: http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Stklwahlscript2007.htm

@Duke
Mal ne Frage. Wenn meine Frau jetzt noch einen Minijob mit 400€ ohne Karte anfängt werden die dann vermutlich auch nirgend drauf gerechnet? Heisst wir müsstennicht mehr abrechnen? Gilt dann dasselbe wie unter "Tip" was da oben steht?

-Duke-
2008-04-10, 00:20:57
Hallo sun-man :)

Sie darf neben ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Minijob unter 400eu haben. Sofern dieser durch den Arbeitgeber pauschal besteuert wird (kostet den Arbeitgeber 2% vom Brutto mehr^^, Übernahme/Abwälzung auf den Arbeitnehmer möglich) braucht ihr diese 400eu nicht mehr zu versteuern und zahlt darauf keine Einkommensteuer.

puh schwierig das einwandfrei zu erklären ;)

Gruß Duke

Edit: Andere Variante: Sie ändert die jetzige Beschäftigung so, dass sie unter die 400eu Grenze fällt. Sie hätte dann einen Minijob, den man pauschal versteuern könnte und sie müsste die 4800 eu im Jahr nicht versteuern ;) Nachteil: Sie ist dann nicht selbst krankenversichert, sondern ggf über den Ehemann. oä... ^^

sun-man
2008-04-10, 07:49:27
I hoabs abba kapiert *bayrischen Dialekt wieder abstellt*
http://www.portablegaming.de/images/smilies/thx.gifhttp://www.puretna.com/pic/smilies/thankyou.gifhttp://img11.imageshack.us/img11/663/thank4mh.gif