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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : von Ebay gesperrt


Holle
2008-04-13, 06:42:16
Guten Morgen,

ein guter Freund von mir ( verkauft semiprofessionel Heavy Metalplatten bei der Bucht ) hatte bei Ebay eine Platte zum Verkauf die anscheinend auf dem Index ist.
Er bekam sogleich auch eine E-mail von Ebay, gleichzeitig wurde seine Auktion beendet.

Da mein Freund ein cleveres Kerlchen ist hat er die Platte eine Woche ( welche seiner Meinung nach nicht auf dem Index ist ) später gleich nochmal mit leicht geänderten Titel dort reingesetzt.

Jetzt wurde er von Ebay komplett gesperrt und wird erst wieder freigegeben wenn er die allg. Gesch.-bed. von Ebay schriftlich akzeptiert und eine beglaubigte Kopie seines Pers.Ausweises zu denen schickt.

Ist das Rechtens?
Wer muss denn da wem was nachweisen?
Hotline brachte ihn nicht weiter!

Wie würdet ihr Euch verhalten - viele Hundert nur positive Bewertungen verschenken und sich neu anmelden ist keine Alternative.

Gruß

Holle

The Arbiter
2008-04-13, 06:52:29
Hmm, ich würde evtl einfach die AGB+Ausweißkopie dort hingeschicken?!

Duran05
2008-04-13, 07:06:00
ebay hat das Recht, als Plattformbetreiber, jeden Member auszuschließen, der nicht in der Lage ist, sich an die Geschäftsbedingungen zu halten.
Das Anlegen eines neuen Accounts ist witzlos, denn der wird ebenso gesperrt werden, da sie seine Daten haben.

Wenn er bei ebay handeln will, sollte er sich an die gegebenen Bedingungen halten, die er bei der Anmeldung sicherlich auch akzeptiert hat!
Sich gegenüber ebay auszuweisen, ist keine besondere Maßnahme. Denn so kann hinterher niemand sagen, das er nicht darüber informiert gewesen ist.

§ 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
1. eBay stellt den Mitgliedern die eBay-Website mit den in § 1 beschriebenen Funktionen zur Verfügung. eBay kann die Nutzung der eBay-Website oder einzelner Funktionen der Website oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen, öffentliches Bewertungsprofil, Nutzung der Startzeitplanung oder Einkaufs- und Zahlungsnachweise.

§ 4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung
3. Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.

§ 8 Allgemeine Grundsätze
1. Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung der eBay-Website sowie anderer Leistungen von eBay die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

Ziemlich eindeutig. Wenn er weiterhin dort handeln will, sollte er sich mit ebay einig werden. Ansonsten darf er sich einen anderen Marktplatz suchen!

Mot
2008-04-13, 10:49:36
Vielleicht sollte er lieber zusehen zu beweisen das die Platte nicht auf dem Index steht. Dann lässt Ebay ja vielleicht mit sich reden.

Norbertsch
2008-04-13, 11:08:39
Der "kurs" zu dem er von Ebay verdonnert wurde, der dauert keine 15 Minuten!
Die Ausweiskopie sollte doch wohl auch kein Problem sein.

Seine Aktion is halt nicht gerade klug, wenn Ebay schonmal den Artikel rausgeschmissen hat.

Mit Ebay rumstreiten bringt eh nicht viel.

Ich mußte diesen Kurs machen, weil ich eine XP Serial mit Original-CD plus zusätzlicher Sicherungskopie verkaufen wollte.

Machs einfach ;-)

drexsack
2008-04-13, 11:16:31
Ich würde den Forderungen nachkommen oder mir eine neue Handelsplattform suchen.

LOD
2008-04-13, 11:49:23
Da mein Freund ein cleveres Kerlchen ist hat er die Platte eine Woche ( welche seiner Meinung nach nicht auf dem Index ist ) später gleich nochmal mit leicht geänderten Titel dort reingesetzt.

Jetzt wurde er von Ebay komplett gesperrt und wird erst wieder freigegeben wenn er die allg. Gesch.-bed. von Ebay schriftlich akzeptiert und eine beglaubigte Kopie seines Pers.Ausweises zu denen schickt.



Naja sooo CLEVER kann er ja dann doch nicht sein, wenn er auch beim zweiten Male erwischt worden ist :biggrin:

Naja EBay`s Ruf ist eben etwas angeknackst (durch die vielen Negativ-Meldungen & Betrügereien usw) .... Dementsprechend wird mittlerweile hart durchgegriffen um das Image nicht noch schlechter werden zu lassen... Und fordert eben.... weils eben keine vergleichbare Verkaufsplattform im Internet gibt...

DerböseWolf
2008-04-13, 11:49:56
Die Ausweiskopie sollte doch wohl auch kein Problem sein.



Naja, er muss sie ja beglaubigen lassen, kostet auch wieder.

Unglaublich irgendwie, einmal ermahnt werden reicht ja wohl nicht, wegen einer 10 Euro Platte oder so:tongue::wink:, lohnt sich ja voll, zu schummeln.

-d0pExXx-
2008-04-13, 13:53:48
Wer 2x die AGBs von Ebay nicht akzeptiert ist selber schuld wenn sein Account gesperrt wird.

Hätte er die Platte halt bei Ebay.com oder NL reinsetzen sollen. Wer 2x den gleichen Artikel verbotenerweise bei Ebay reinsetzt, darf sich hinterher nicht beschweren. Ist ja mittlerweile lang und breit bekannt, dass Ebay ab 18 Artikel nicht mag. Also: nächstes Mal die Regeln akzeptieren und einfach jetzt das machen, was Ebay sagt um den Acc zu entsperren.

Neylo
2008-04-13, 14:40:41
würde auch dem nachkommen was "sie" gefordert haben aber wie schon oft hier gesagt wer 2 mal ne ware reinstellt die nicht ok ist sollte sich nicht wundern....

Ajax
2008-04-13, 14:45:49
Cleveres Kerlchen... ;D
Hochmut kommt vor dem Fall, wer Regeln derartig ignoriert, muss sich der Konsequenzen nicht wundern. :|

sun-man
2008-04-13, 15:06:57
Naja, ich bin auch der Meinung das mein gehalt viel zu niedrig ist und ich den Wagen vom Nachbarn klauen kann.

Wenn er so klever ist soll er halt den Beweis bringen das die Platte eben nicht auf dem Index ist. "Ist das rechtens"...lol, genau darum wird Ebay sich kümmern. Soll Dein cleverer Kumpel doch zu seinem noch clevereren Anwalt gehen denn auf böse Mails wie "Ihr alle doof und laßt mich wieder rein" wird Ebay nicht reagieren.

Spasstiger
2008-04-13, 15:18:51
Ob die CD auf dem Index steht oder nicht, lässt sich hier leicht nachprüfen:
http://www.bpjm.com/.

Eine kostenlose Anmeldung im Forum mit Altersnachweis (per Personalausweisnummer) ist erforderlich.

Stormtrooper
2008-04-13, 16:49:17
Eine kostenlose Anmeldung im Forum mit Altersnachweis (per Personalausweisnummer) ist erforderlich.

Haha, is ja lächerlich ... Gerichte entscheiden das Personalausweisnummern nicht ausreichend sind für die Alterskontrolle und dann nutzen grad solche Stellen wie die bpjm solche Dinge

Black-Scorpion
2008-04-13, 16:58:06
Haha, is ja lächerlich ... Gerichte entscheiden das Personalausweisnummern nicht ausreichend sind für die Alterskontrolle und dann nutzen grad solche Stellen wie die bpjm solche Dinge
Haha stimmt, aber eher auf deine Aussage. ;)
Die Seite ist privat und hat mit der BPJM nichts zu tun.
Sollte eigentlich jedem auffallen der sich die Adresse (.com) ansieht.

derpinguin
2008-04-13, 17:39:29
Haha, is ja lächerlich ... Gerichte entscheiden das Personalausweisnummern nicht ausreichend sind für die Alterskontrolle und dann nutzen grad solche Stellen wie die bpjm solche Dinge
Epic Fail.