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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage wegen gerichtlichen Mahnbescheids...


Skullcleaver
2008-04-14, 05:03:54
Also vorweg ich habe ihn nicht bekommen. Aber leider mein alter Herr...

Mein Sorge ist jetzt können die mir was aus der Hütte mitnehmen (was nachweislich aber mir gehört) wegen seinen Schulden? Habe mal sowas gehört von und wegen man müsse für Verwandte mithaften.

Weil mein alter Herr wirds etwas schwer haben zu bezahlen da er grade in Thailand ist...

onkel2003
2008-04-14, 05:55:35
Also vorweg ich habe ihn nicht bekommen. Aber leider mein alter Herr...

Mein Sorge ist jetzt können die mir was aus der Hütte mitnehmen (was nachweislich aber mir gehört) wegen seinen Schulden? Habe mal sowas gehört von und wegen man müsse für Verwandte mithaften.

Weil mein alter Herr wirds etwas schwer haben zu bezahlen da er grade in Thailand ist...

wenns nachweislich dir gehört nein.
gibt aber denke ich noch paar abweichungen.
hat er dir vor ne woche nen 5000 euro LCD geschenkt können sie ihn dir abnehmen.


aufn mahnbescheidt folgt aber auch keine pfändung.

Skullcleaver
2008-04-14, 06:21:43
Na hoffen wirs mal. Ne die Sachen hat er ja auch net bezahlt sind meine wie gesagt.

Berni
2008-04-14, 12:09:40
Also wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid da ist, dann hilft aussitzen nicht mehr. Dein Vater muss da dringend was unternehmen (evtl. Anwalt einschalten wenns unberechtigt ist). Wenn ihr gar nichts macht hat der Gläubiger möglicherweise schon innerhalb kurzer Zeit einen Vollstreckungsbescheid (und damit kann er dann pfänden!).

sei laut
2008-04-14, 12:18:14
Mein Sorge ist jetzt können die mir was aus der Hütte mitnehmen (was nachweislich aber mir gehört) wegen seinen Schulden? Habe mal sowas gehört von und wegen man müsse für Verwandte mithaften.
Das kommt auf die Art der Schulden an. Doch da das hier wohl etwas arg fehl am Platz ist, wäre wohl ein Anwalt nicht verkehrt.
(also z.B. bei einer Firma, wo man mit Privatkapital haftet, wäre es der Fall, dass sie bei den Verwandten nach Geld suchen würden)

Ric
2008-04-14, 12:18:33
Also vorweg ich habe ihn nicht bekommen. Aber leider mein alter Herr...

Mein Sorge ist jetzt können die mir was aus der Hütte mitnehmen (was nachweislich aber mir gehört) wegen seinen Schulden? Habe mal sowas gehört von und wegen man müsse für Verwandte mithaften.

Weil mein alter Herr wirds etwas schwer haben zu bezahlen da er grade in Thailand ist...

Bei einen gerichtilichen mahnbescheid, ist idiotensicher, und explizip darauf hingewiesen, wie man widerpricht, und welche rechte man hat.

Also kreuz an die richtige stelle und dann innerhalb der 2-wochenfrist zurückschicken.

Macht ihr das, dann beginnt ein ganz normaler zivilrechtsprozeß, mehr nicht.

Macht ihr das nicht, dann hat derjenige einen vollstreckbaren titel.

auf jeden fall:

Bewegt euch und setzt euch mit den problem auseinander - handeln ist das gebot der stunde

pubi
2008-04-14, 13:47:28
1. "DON'T PAINC"

2. Gelber Brief ist sozusagen die letzte Warnung. Macht irgendwas, die lassen sich übrigens zu 99% auch immer auf Ratenzahlungen ein, wenn man freundlich nachfragt. Ich habe in einer Firma gearbeitet und die gesamte Phase der Insolvenz mitgemacht und jede Menge gelbe Briefe "bearbeitet". :ugly:

Skullcleaver
2008-04-14, 21:08:49
Hmm kann ich überhaupt während er nicht da ist mit seinem Mahnbescheid irgendwas machen? Wie gesagt der ist in Thailand kommt erst am 26. wieder. Nehme ja mal schwer an da wird er die ein oder andere Unterschrift leisten müssen. Naja ich les mir den Wisch nacher mal genauer durch.

Ric
2008-04-14, 21:18:13
Hmm kann ich überhaupt während er nicht da ist mit seinem Mahnbescheid irgendwas machen? Wie gesagt der ist in Thailand kommt erst am 26. wieder. Nehme ja mal schwer an da wird er die ein oder andere Unterschrift leisten müssen. Naja ich les mir den Wisch nacher mal genauer durch.

Dann wird die frist trotzdem ablaufen .(Punkt)
Dannach könnte er widereinsetzung in den vorherigen stand beantragen, falls sein fernbleiben unverschuldet war.
Entscheidende INFORMATION: die frist läuft trotzdem!

Falls die frist in der zeit abläuft: Setzte dich unverzüglich mit deinem "herrn" (:)) in verbindung und lasse dir eine vollmacht schicken, dass du das schreiben in seinem auftag bearbeiten darfst (vertretungsvollmacht).

Skullcleaver
2008-04-14, 21:40:42
Äh das wird eher schwer der hat kein Handy bei ^^ und tourt quer durch thailand.

Naja am besten ich ruf morgen mal den gläubiger an und frag was sich da machen lässt.