deekey777
2008-04-17, 16:50:39
Urteil: Defekte Geräte müssen kostenlos umgetauscht werden (http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Defekte-Geraete-muessen-kostenlos-umgetauscht-werden--/meldung/106631)
Na endlich! Es ist wirklich ein Jammer, dass unsere Gerichte sich seit 1.1.2002 Zeit ließen, den EuGH bei der Frage der Vereinbarkeit des deutschen Verbrauchsgüterkaufrechts (= Käufer = Verbraucher, der Verkäufer Unternehmer) mit der EU-Richtlinie aufzurufen.
Dieser "Nutzungsersatz" wurde oft überstrapaziert, wonach die Verbraucher extrem benachteiligt wurden, da es keine Rechentabelle für den Nutzungsersatz gab.
Die Entscheidung ist aus der Sicht der Unternehmer natürlich hart, aber diese haben wiederum Ansprüche gegen ihren Lieferanten.
Na endlich! Es ist wirklich ein Jammer, dass unsere Gerichte sich seit 1.1.2002 Zeit ließen, den EuGH bei der Frage der Vereinbarkeit des deutschen Verbrauchsgüterkaufrechts (= Käufer = Verbraucher, der Verkäufer Unternehmer) mit der EU-Richtlinie aufzurufen.
Dieser "Nutzungsersatz" wurde oft überstrapaziert, wonach die Verbraucher extrem benachteiligt wurden, da es keine Rechentabelle für den Nutzungsersatz gab.
Die Entscheidung ist aus der Sicht der Unternehmer natürlich hart, aber diese haben wiederum Ansprüche gegen ihren Lieferanten.