PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EuGH: kein Nutzungsersatz bei Geltendmachung der Rechte aus Mängelhaftung


deekey777
2008-04-17, 16:50:39
Urteil: Defekte Geräte müssen kostenlos umgetauscht werden (http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Defekte-Geraete-muessen-kostenlos-umgetauscht-werden--/meldung/106631)

Na endlich! Es ist wirklich ein Jammer, dass unsere Gerichte sich seit 1.1.2002 Zeit ließen, den EuGH bei der Frage der Vereinbarkeit des deutschen Verbrauchsgüterkaufrechts (= Käufer = Verbraucher, der Verkäufer Unternehmer) mit der EU-Richtlinie aufzurufen.
Dieser "Nutzungsersatz" wurde oft überstrapaziert, wonach die Verbraucher extrem benachteiligt wurden, da es keine Rechentabelle für den Nutzungsersatz gab.
Die Entscheidung ist aus der Sicht der Unternehmer natürlich hart, aber diese haben wiederum Ansprüche gegen ihren Lieferanten.

sei laut
2008-04-17, 17:11:43
Die Entscheidung ist aus der Sicht der Unternehmer natürlich hart.
Nicht unbedingt, haben sie jetzt doch einen Grund für Preiserhöhungen. Wobei ich nicht weiß, ob das so viele machen werden.

deekey777
2008-04-17, 17:30:24
Nicht unbedingt, haben sie jetzt doch einen Grund für Preiserhöhungen. Wobei ich nicht weiß, ob das so viele machen werden.
Dafür macht ein Unternehmen Rücklagen/Rückstellungen.

Marc-
2008-04-17, 17:49:01
Dafür macht ein Unternehmen Rücklagen/Rückstellungen.
Rücklagen und Rückstellungen sind zwei vollkommen unterschiedliche dinge.

deekey777
2008-04-17, 18:59:44
Rücklagen und Rückstellungen sind zwei vollkommen unterschiedliche dinge.
Ich weiß, nur wußte ich nicht mehr, was was ist.
Eins davon wegdenken.

sei laut
2008-04-18, 12:21:05
Dafür macht ein Unternehmen Rücklagen/Rückstellungen.
Möglich, aber muss man das dem Kunden sagen? Ich meine, wenn Unternehmen weinen können, wie schlecht es ihnen geht, dann kommen meist dadurch Preiserhöhungen. Dass das im Grunde verfälscht ist, braucht der Kunde ja nicht wissen.