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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahnbescheid gegen die GEZ, was können für kosten auf ein zu kommen ?


onkel2003
2008-04-17, 18:09:38
GEZ Rückforderung Mahnbescheid und seine folgen.

Also erst mal kurz vorweg.

Bezahlt wurden GEZ Beiträge in Monat 06 bis 11 in Jahr 2006.
Zu dieser Zeit war meine Freundin Hartz4 Empfänger.
Sie hatte mehrfach Post bekommen, und hat gehandelt wie man’s machen sollte ;) ab in Papierkorb damit :biggrin:
So aber irgendwann hatte sie sich doch angemeldet weil die GEZ mehr oder weniger, keine Ahnung was da war, gedroht hatte, ich kannte sie zu der zeit noch nicht.
Wie dem auch sei sie hatte sich angemeldet und quasi von Monat 06 bis 11 2006 bezahlt, dann hatte sie erfahren das sie sich auf Grund von hartz4 freistellen lassen kann.
So dies hat sie auch gemacht.
Seit 11.2006 zahlt sie auch keine gebühr mehr.

So ich bin der Meinung dass sie die 6 Monate gezahlten Beträge zurückfordern kann sie hatte sich zwar nicht als hartz4 gemeldet, bzw. Freistellungsantag gestellt. Wie auch ihr war garnicht bekannt dass so was geht.

Ich habe der GEZ jetzt schon 3 Briefe geschrieben mit der bitte die damals zuviel gezahlten Beträge zurück zu zahlen, natürlich ohne erfolg.

Leider finde ich es nicht mehr aber ich habe vor einigen Monaten ein Gerichtsurteil gelesen, wonach einer Frau für 2 Jahre GEZ zurückgezahlt wurde da sie mit einem Beamer und einem DVD-Player nur filme geschaut hatte. Sie hatte auch ständig die Briefe von der GEZ bekommen und sich angemeldet weil sie dachte auch für ein beamer müsse man zahlen. wo sie es rausbekommen hatte das dies nicht so ist hatte sie sich abgemeldet, und zeitgleich die beiträge für 2 Jahre zurück verlangt, dies lehnte die GEZ ab, und ein Gericht hatte der Frau recht gegeben und die GEZ musste alles zurückzahlen.

Ich bin jetzt nach 3 Briefen, da sowieso immer nur Standard Briefe von GEZ kommen, soweit ein Mahnbescheid gegen die GEZ zu machen da in 2 Monaten Quasi alles verjährt ist.

Es geht um 102 euro + eventuelle zinsen auslagen usw.

Sagen wir ich würde jetzt nen Mahnbescheid machen, als Hintergedanke Abschreckung, dann lenkt die GEZ vielleicht doch ein.
Nen Mahnbescheid ist ja nicht so teuer.
Aber was ist wenn die GEZ das ding widerspricht, ich weis nicht aber für 100 Euro es auf ne klage ankommen lassen muss ich nicht wirklich haben.

Was würden für kosten auf mich zukommen wenn ich jetzt nur den einen weg versuche Mahnbescheid mit der Hoffnung sie zahlen dann, sie aber widersprechen, und ich ab den Zeitpunkt nichts mehr unternehme also die sache verlaufen lasse, natürlich müsste ich dann die 102 euro vergessen und die Mahnbescheid kosten trage ich auch selbst, aber könnten auch noch zusätzliche kosten auf mich zu kommen ?

Also 2 Möglichkeiten

Mahnbescheid GEZ zahlt alles bestens. Oder

Mahnbescheid, kosten ca 25. GEZ macht Widerspruch, ich reagiere auf nichts mehr, was passiert dann?
Kommen noch mehr kosten auf mich zu aufgrund des Widerspruchs oder wa es das?

Edit:

Rundfunkgebührenstaatsvertrag
RGebStV § 7 Absatz 4
Gebührengläubiger, Schickschuld, §7 Erstattung, Vollstreckung
(4) Soweit Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund entrichtet
wurden, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung
bewirkt worden ist,von der zuständigen Landesrundfunkanstalt
die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Die Verjährung des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige
Verjährung. Das ZDF, das Deutschlandradio und die
Landesmedienanstalten haben die auf sie entfallenden Anteile
des Erstattungsbetrages an die zuständigen Landesrundfunkanstalten
abzuführen.

jtkirk67
2008-04-17, 18:27:40
Man kann leider kein Geld von der GEZ wiederkriegen. Mahnbescheid ist da sinnfrei, leider.

Philipus II
2008-04-17, 18:28:26
Die Freistellung gilt nicht rückwirkend.Leider.

onkel2003
2008-04-17, 18:30:48
Man kann leider kein Geld von der GEZ wiederkriegen. Mahnbescheid ist da sinnfrei, leider.

was ist damit ?

Rundfunkgebührenstaatsvertrag
RGebStV § 7 Absatz 4
Gebührengläubiger, Schickschuld, §7 Erstattung, Vollstreckung
(4) Soweit Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund entrichtet
wurden, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung
bewirkt worden ist,von der zuständigen Landesrundfunkanstalt
die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Die Verjährung des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige
Verjährung. Das ZDF, das Deutschlandradio und die
Landesmedienanstalten haben die auf sie entfallenden Anteile
des Erstattungsbetrages an die zuständigen Landesrundfunkanstalten
abzuführen.

K4mPFwUr$t
2008-04-17, 18:39:07
seit wann intressiert die mafia gesetze?

Heimatsuchender
2008-04-17, 18:46:42
@Threadstarter:

Die Befreiung ist rückwirkend nicht möglich. Die GEZ kann nicht wissen, daß deine Freundin damals Hartz4-Empfängerin war. Allerdings hätte man ihr beim Arbeits-/Sozialamt sagen können/müssen, daß eine Gebührenbefreiung möglich ist. Bei T-Home kann man das nämlich auch angeben und bekommt dann Nachlässe auf den Telefonanschluß.

tobife

onkel2003
2008-04-17, 18:58:30
@Threadstarter:

Die Befreiung ist rückwirkend nicht möglich. Die GEZ kann nicht wissen, daß deine Freundin damals Hartz4-Empfängerin war. Allerdings hätte man ihr beim Arbeits-/Sozialamt sagen können/müssen, daß eine Gebührenbefreiung möglich ist. Bei T-Home kann man das nämlich auch angeben und bekommt dann Nachlässe auf den Telefonanschluß.

tobife

und in den urteil stand es auch so in der art die klägerin konnte nicht wissen das eine befreiung möglich ist.
aber mal ganz errlich man kann auch nicht alles wissen :cool:


aber das mal egal ob rechtlich was geht oder nicht.

es kommt mir er auf die frage an.
können folgekosten kommen nach ein wiederspruch wenn ich dann nichts mehr mache, also es verlaufen lasse.

Philipus II
2008-04-17, 20:16:40
Soweit Ich weis,kommen da keine Gebühren auf dich zusätzlich-neben denen für den Mahnbescheid-zu.

Obwohl ich absoluter GEZ Gegner bin-hier haste keine Chance.Die Befreiung geht nicht rückwirkend.Glaubs uns.

Tipp:Kündige lieber deine "Mitglieschaft",da sparste auch;)

Marc-
2008-04-17, 22:24:06
GEZ Rückforderung Mahnbescheid und seine folgen.

Also erst mal kurz vorweg.

Bezahlt wurden GEZ Beiträge in Monat 06 bis 11 in Jahr 2006.
Zu dieser Zeit war meine Freundin Hartz4 Empfänger.
Sie hatte mehrfach Post bekommen, und hat gehandelt wie man’s machen sollte ;) ab in Papierkorb damit :biggrin:
So aber irgendwann hatte sie sich doch angemeldet weil die GEZ mehr oder weniger, keine Ahnung was da war, gedroht hatte, ich kannte sie zu der zeit noch nicht.
Wie dem auch sei sie hatte sich angemeldet und quasi von Monat 06 bis 11 2006 bezahlt, dann hatte sie erfahren das sie sich auf Grund von hartz4 freistellen lassen kann.
So dies hat sie auch gemacht.
Seit 11.2006 zahlt sie auch keine gebühr mehr.

So ich bin der Meinung dass sie die 6 Monate gezahlten Beträge zurückfordern kann sie hatte sich zwar nicht als hartz4 gemeldet, bzw. Freistellungsantag gestellt. Wie auch ihr war garnicht bekannt dass so was geht.

Ich habe der GEZ jetzt schon 3 Briefe geschrieben mit der bitte die damals zuviel gezahlten Beträge zurück zu zahlen, natürlich ohne erfolg.

Leider finde ich es nicht mehr aber ich habe vor einigen Monaten ein Gerichtsurteil gelesen, wonach einer Frau für 2 Jahre GEZ zurückgezahlt wurde da sie mit einem Beamer und einem DVD-Player nur filme geschaut hatte. Sie hatte auch ständig die Briefe von der GEZ bekommen und sich angemeldet weil sie dachte auch für ein beamer müsse man zahlen. wo sie es rausbekommen hatte das dies nicht so ist hatte sie sich abgemeldet, und zeitgleich die beiträge für 2 Jahre zurück verlangt, dies lehnte die GEZ ab, und ein Gericht hatte der Frau recht gegeben und die GEZ musste alles zurückzahlen.

Ich bin jetzt nach 3 Briefen, da sowieso immer nur Standard Briefe von GEZ kommen, soweit ein Mahnbescheid gegen die GEZ zu machen da in 2 Monaten Quasi alles verjährt ist.

Es geht um 102 euro + eventuelle zinsen auslagen usw.

Sagen wir ich würde jetzt nen Mahnbescheid machen, als Hintergedanke Abschreckung, dann lenkt die GEZ vielleicht doch ein.
Nen Mahnbescheid ist ja nicht so teuer.
Aber was ist wenn die GEZ das ding widerspricht, ich weis nicht aber für 100 Euro es auf ne klage ankommen lassen muss ich nicht wirklich haben.

Was würden für kosten auf mich zukommen wenn ich jetzt nur den einen weg versuche Mahnbescheid mit der Hoffnung sie zahlen dann, sie aber widersprechen, und ich ab den Zeitpunkt nichts mehr unternehme also die sache verlaufen lasse, natürlich müsste ich dann die 102 euro vergessen und die Mahnbescheid kosten trage ich auch selbst, aber könnten auch noch zusätzliche kosten auf mich zu kommen ?

Also 2 Möglichkeiten

Mahnbescheid GEZ zahlt alles bestens. Oder

Mahnbescheid, kosten ca 25. GEZ macht Widerspruch, ich reagiere auf nichts mehr, was passiert dann?
Kommen noch mehr kosten auf mich zu aufgrund des Widerspruchs oder wa es das?

Edit:

Rundfunkgebührenstaatsvertrag
RGebStV § 7 Absatz 4
Gebührengläubiger, Schickschuld, §7 Erstattung, Vollstreckung
(4) Soweit Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund entrichtet
wurden, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung
bewirkt worden ist,von der zuständigen Landesrundfunkanstalt
die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Die Verjährung des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige
Verjährung. Das ZDF, das Deutschlandradio und die
Landesmedienanstalten haben die auf sie entfallenden Anteile
des Erstattungsbetrages an die zuständigen Landesrundfunkanstalten
abzuführen.


vergiss es einfach. dieselbe sache hatten wir hier auch. Wir hatten weder wohnsitz, noch fernseher, noch autoanmeldung noch sonstwas hier in deutschland da wir im ausland gelebt und gearbeitet hatten. Abmeldungen (bei den einwohnermeldeaemtern) etc lagen vor... alles war lueckenlos nachweisbar. Auch die GEZ abmeldung lag vor... allerdings fuer mich nicht nachweisbar, da nicht per einschreiben/rueckschein.
Sachlich wurde all dies von der GEZ nicht bestritten, es wurde auch festgestellt das ich sachlich niemald gebuehrenpflichtig gewesen waere.
Rechtlich allerdings schon... und das ist der kasus knaxus: denn der Rundfunkstaatsvertrag besagt !eindeutig!: die gebührenpflicht endet FRUEHESTENS mit der abmeldung... und niemals rückwirkend. Sachliche gruende werden erst DANN relevant ab monat der meldung. Auch unkenntnis der rechtlichen grundlagen ist irrelevant.

Dies ist nunmal geltendes recht.
Der manhbescheid nutzt dir also garnichts... da dein anspruch rechtlich nicht besteht. Der einzige weg bliebe dir ueber das verwaltungsgericht... allerdings ist auch dieser fruchtlos, da dieser schon oftmals in dergleichen faellen fruchtlos bestritten wurde. Jede verbraucherberatung wird dich ueber diesen sachverhalt aufklaeren koennen.
Der rundfunkstaatsvertrag steht eben nunmal ueber dem ansonsten geltenden (zivilen) vertragsrecht. Das muss man akzeptieren... oder man legt dagegen eine grunsaetzliche Verwaltungs- oder gar verfassungsklage ein.

MarcWessels
2008-04-17, 22:38:41
GEZ Rückforderung Mahnbescheid und seine folgen.

Also erst mal kurz vorweg.

Bezahlt wurden GEZ Beiträge in Monat 06 bis 11 in Jahr 2006.
Zu dieser Zeit war meine Freundin Hartz4 Empfänger.
Sie hatte mehrfach Post bekommen, und hat gehandelt wie man’s machen sollte ;) ab in Papierkorb damit :biggrin:
So aber irgendwann hatte sie sich doch angemeldet weil die GEZ mehr oder weniger, keine Ahnung was da war, gedroht hatte, ich kannte sie zu der zeit noch nicht.
Wie dem auch sei sie hatte sich angemeldet und quasi von Monat 06 bis 11 2006 bezahlt, dann hatte sie erfahren das sie sich auf Grund von hartz4 freistellen lassen kann.
So dies hat sie auch gemacht.
Seit 11.2006 zahlt sie auch keine gebühr mehr.Sich auf die GEZ überhaupt einzulassen, war schon ihr Fehler.

Marc-
2008-04-17, 22:45:16
Sich auf die GEZ überhaupt einzulassen, war schon ihr Fehler.
diese einstellung allerdings zeugt von arroganz und einem sehr gespaltenen verhaeltnis zu rechten und pflichten eines jeden. Auch wenns mir nicht immer gefaellt gibt es mir nicht das recht mich selbstherrlich darueber hinwegzusetzen. Wenn du der meinung bist, es wäre tatsächlich ein misstand der deinen grundrechten entgegensteht (das halte ich sogar für moeglich) dann heb deinen arsch und gruende eine gemeinschaft die dagegen zum beispiel verfassungsklage erhebt. Tust du dies nicht, wie ich im moment eben auch nicht... akzeptiere das es fuer alle gleichermassen gueltiges recht ist.
Mit derselben arroganz kann sich jeder steuerhinterzieher rechtfertigen... nahezu jeder betrueger.

ShadowXX
2008-04-17, 23:21:20
diese einstellung allerdings zeugt von arroganz und einem sehr gespaltenen verhaeltnis zu rechten und pflichten eines jeden. Auch wenns mir nicht immer gefaellt gibt es mir nicht das recht mich selbstherrlich darueber hinwegzusetzen. Wenn du der meinung bist, es wäre tatsächlich ein misstand der deinen grundrechten entgegensteht (das halte ich sogar für moeglich) dann heb deinen arsch und gruende eine gemeinschaft die dagegen zum beispiel verfassungsklage erhebt. Tust du dies nicht, wie ich im moment eben auch nicht... akzeptiere das es fuer alle gleichermassen gueltiges recht ist.
Mit derselben arroganz kann sich jeder steuerhinterzieher rechtfertigen... nahezu jeder betrueger.
Bringt nichts, da jegliche Verfassungsklage in die Richtung von den geschmierten Herren in Purpur bisher abgewiesen worden ist....mit den z.T. abstrusesten Begründungen.

Marc-
2008-04-17, 23:42:21
Bringt nichts, da jegliche Verfassungsklage in die Richtung von den geschmierten Herren in Purpur bisher abgewiesen worden ist....mit den z.T. abstrusesten Begründungen.
Das mag ja sein... und bestaetigt das das allgemeine gerechtigkeitsempfinden (meines eingeschlossen) nicht zwangslaeufig verfassungskonformer rechtssprechung entspricht.

Das ändert aber nichts an der tatsache das es jedem freisteht mit demokratischen und rechtlichen mitteln weiter dagegen anzukaempfen... es mitnichten aber legitim ist sich eben ueber geltendes recht zu erheben. Dafür gibt es wie o.g. etliche beispiele. Es ist beispielsweise nunmal auch vorschrift auch um 2 uhr mitten in der nacht in der menschenleersten gegend dieser welt an einer roten ampel anzuhalten... und ein verstoss dagegen hat fuehrerschein verlust zu folge... auch wenn das sicher nicht jedermanns gerechtigkeitsempfinden entspricht... dem ist nunmal so.

Mr_Snakefinger
2008-04-18, 00:01:57
diese einstellung allerdings zeugt von arroganz und einem sehr gespaltenen verhaeltnis zu rechten und pflichten eines jeden.

Ist ihm doch egal, für ihn ist doch nur das gerecht, was ihm in den Kram passt. Hauptsache er kann im Lidl-Thread gegen die stänkern, die trotz des "Überwachungs-Skandals" noch da einkaufen gehen...
Ist doch super so: Auf er einen Seite machen wir den Moralischen und auf der anderen Seite empfehlen wir den Leuten eine Ordnungswidrigkeit zu begehen (gut, ist so gesehen keine Empfehlung, aber eine rechtlich eindeutige Sache als "Fehler" zu bezeichnen geht für mich schon stark in diese Richtung -> weil: es wäre ja demnach kein "Fehler", eine Ordnungswidrigkeit zu begehen). :|

MarcWessels
2008-04-18, 00:19:49
Och, Ihr seid ja echt niedlich mit Euren putzigen Vergleichen.

Schrotti
2008-04-18, 02:00:41
Hab ich alles schon durch.

Die GEZ zahlt kein Geld zurück und damit musst du dich abfinden!

Stormtrooper
2008-04-18, 07:42:16
Mit derselben arroganz kann sich jeder steuerhinterzieher rechtfertigen... nahezu jeder betrueger.


Ne das kann man nicht vergleichen, denn ein Steuerhinterzieher müßte Steuern zahlen weil er zB einer Tätigkeit nach geht die einkommenssteuerpflichtig ist.
Die GEZ verlangt Geld, nur weil ich einer Tätigkeit nachgehen KÖNNTE.

Ich frage mich echt, was passieren würde, wenn ich mal Kindergeld beantrage, und einen Brief hinzufüge in dem steht.
"Ich habe zwar keine Kinder, aber alle Gerätschaften stehen zur Produktion bereit und sind funktionstüchtig" ;)

Grestorn
2008-04-18, 07:54:40
diese einstellung allerdings zeugt von arroganz und einem sehr gespaltenen verhaeltnis zu rechten und pflichten eines jeden. Auch wenns mir nicht immer gefaellt gibt es mir nicht das recht mich selbstherrlich darueber hinwegzusetzen. Wenn du der meinung bist, es wäre tatsächlich ein misstand der deinen grundrechten entgegensteht (das halte ich sogar für moeglich) dann heb deinen arsch und gruende eine gemeinschaft die dagegen zum beispiel verfassungsklage erhebt. Tust du dies nicht, wie ich im moment eben auch nicht... akzeptiere das es fuer alle gleichermassen gueltiges recht ist.
Mit derselben arroganz kann sich jeder steuerhinterzieher rechtfertigen... nahezu jeder betrueger.

Dieses Posting ist echt bemerkenswert. Pointiert geschrieben und auf den Punkt gebracht.

Sollten sich einige über den Monitor hängen!

:up:

Lokadamus
2008-04-18, 08:22:44
Die Befreiung ist rückwirkend nicht möglich. Die GEZ kann nicht wissen, daß deine Freundin damals Hartz4-Empfängerin war. Allerdings hätte man ihr beim Arbeits-/Sozialamt sagen können/müssen, daß eine Gebührenbefreiung möglich ist. Bei T-Home kann man das nämlich auch angeben und bekommt dann Nachlässe auf den Telefonanschluß.mmm...

Im Antrag müsste auch irgendwo der nette Zusatz stehen, ob man freigestellt werden kann. Was sich dahinter verbirgt, müsste auf einem anderen Zettel stehen. Zumindest war das früher so (um 2000 rum).

Im Prinzip kannst du es versuchen, wobei ich es nicht unbedingt als Mahnbescheid, sondern als normalen Brief machen würde. Dabei dann noch Fotokopien wegen Hartz4 und gut ist.
Entweder bekommst du dann Geld zurück oder nicht. Im Gegensatz zum Mahnbescheid kostet es dich aber nicht viel und erzeugt auch keine weiteren Kosten, im "schlimmsten" Fall landet es dort in Ablage P und du hörst nichts von denen.
Schreib neutral/ freundlich und schildere die Situation kurz, dass Sie erst später über die Freistellung informiert wurde.

Marc-
2008-04-18, 09:19:44
mmm...

Im Antrag müsste auch irgendwo der nette Zusatz stehen, ob man freigestellt werden kann. Was sich dahinter verbirgt, müsste auf einem anderen Zettel stehen. Zumindest war das früher so (um 2000 rum).

Im Prinzip kannst du es versuchen, wobei ich es nicht unbedingt als Mahnbescheid, sondern als normalen Brief machen würde. Dabei dann noch Fotokopien wegen Hartz4 und gut ist.
Entweder bekommst du dann Geld zurück oder nicht. Im Gegensatz zum Mahnbescheid kostet es dich aber nicht viel und erzeugt auch keine weiteren Kosten, im "schlimmsten" Fall landet es dort in Ablage P und du hörst nichts von denen.
Schreib neutral/ freundlich und schildere die Situation kurz, dass Sie erst später über die Freistellung informiert wurde.

der mahnbescheid selbst kostet nicht viel... das ist richtig.
Wird diesem mahnbescheid allerdings widersprochen (und davon kannst du sicher ausgehen) landet der mitnichten in ablage P sondern zunächst in schriftlichen und danach im muendlichen verfahren. Sämtliche dabei entstehenden kosten (gerichts- und rechtsanwaltskosten) wären von der unterlegenen Partei zu tragen.

Zumal ich mangels erfahrung mir nicht sicher bin ob man gegen eine oeffentliche verwaltungseinrichtung wie die GEZ einen zivilrechtlichen mahnbescheid erwirken kann. Nicht umsonst kuemmern sich um derlei streitigkeiten ja auch keine "normalen" gerichte sondern verwaltungsgerichte.

onkel2003
2008-04-18, 11:16:47
sondern als normalen Brief machen würde. Dabei dann noch Fotokopien wegen Hartz4 und gut ist.
Entweder bekommst du dann Geld zurück oder nicht. Schreib neutral/ freundlich und schildere die Situation kurz, dass Sie erst später über die Freistellung informiert wurde.

schon versucht der erste brief wa freundlich, der 2 auch noch aber schon mit erklärung und gerichtsurteile, der 3 ne mahnung mit 14 tage zeit oder rechtliche schritte.

der mahnbescheid selbst kostet nicht viel... das ist richtig.
Wird diesem mahnbescheid allerdings widersprochen (und davon kannst du sicher ausgehen) landet der mitnichten in ablage P sondern zunächst in schriftlichen und danach im muendlichen verfahren. Sämtliche dabei entstehenden kosten (gerichts- und rechtsanwaltskosten) wären von der unterlegenen Partei zu tragen.

Zumal ich mangels erfahrung mir nicht sicher bin ob man gegen eine oeffentliche verwaltungseinrichtung wie die GEZ einen zivilrechtlichen mahnbescheid erwirken kann. Nicht umsonst kuemmern sich um derlei streitigkeiten ja auch keine "normalen" gerichte sondern verwaltungsgerichte.

genau dadrum geht es mir um folge kosten, ob ich das durch bekomme oder so ist erst mal ne sache, aber wenn ich aufgrund eines mahnbescheids schon mit folge kosten rechnen kann, dann wird das nen spiel mit den feuer.



Zumal ich mangels erfahrung mir nicht sicher bin ob man gegen eine oeffentliche verwaltungseinrichtung wie die GEZ einen zivilrechtlichen mahnbescheid erwirken kann. Nicht umsonst kuemmern sich um derlei streitigkeiten ja auch keine "normalen" gerichte sondern verwaltungsgerichte.

und das ist auch so eine sache, nun ja da würd mir spätestens das gericht schon sagen, sorry nein gegen gez geht das nicht.

Marc-
2008-04-18, 11:50:10
schon versucht der erste brief wa freundlich, der 2 auch noch aber schon mit erklärung und gerichtsurteile, der 3 ne mahnung mit 14 tage zeit oder rechtliche schritte.




Und genau mit dieser Vorgehensweise wirst du nichts erreichen sondern dir selbst ins knie schiessen. Fakt ist und bleibt mal: Die GEZ ist aufgrund des wortlauts des Rundfunkstaatsvertrags rechtlich auf der 100% sicheren seite. Diese Position ist unangreifbar: Drohungen sind insofern lächerlich. Wenn haettest du auf kulanz hoffen koennen (wozu sie allerdings schon rein rechtlich aufgrund gleichbehandlungsgrundsaetzen kaum in der lage sind) hoffen können. Aber selbst diese minimalchance hast du verspielt. Das ganze ist ähnlich lächerlich als ob du der Polizei nach einzug deines führerscheins eine frist zur rückgabe setzen wuerdest und andernfalls mit klage drohen wuerdest.

onkel2003
2008-04-18, 18:50:08
Gut dann geht’s mal in die nächste runde.

also wie bereits gesagt hatte sie sich auch abgemeldet, wie sie jetzt bei mir eingezogen ist, heute kam ne antwort von GEZ.

Also als Grund wurde gemacht, gerät entsorgt, sowie Einzug bei mein Partner.

Gut erste Fehler von Partner hätte gar nichts hin gemusst jetzt wo ich drüber nachdenke.
Zusätzlich wurde aber auch eingetragen Gerät entsorgt.

Gerät entsorgt hat die GEZ jetzt mal locker überlesen, und zwar behaupten sie jetzt in Brief da eine nicht eheähnliche Gemeinschaft besteht müsse jeder für seine gerät selbst bezahlen.
Und möchten den Namen sowie meine Teilnehmernummer.

Ich denke mal die haben das schon gelesen mit der Entsorgung, aber wollen auf diese art jetzt raus bekommen wer ist der Partner und ist er bei der GEZ gemeldet.

Folgenden schreiben soll morgen an die GEZ zurückgehen, sollte so doch reichen oder?





Teilnehmernummer *** *** ***

Sehr geehrte Damen und Herren,

In ihrem Schreiben bitten sie um eine Auskunft über den Namen meines Partners,
aufgrund meiner Abmeldung von der Rundfunkgebühr.

Ich habe mich abgemeldet da ich keine Empfangsgeräte mehr besitze, weil diese bei meinen Umzug entsorgt wurden.
Und nicht wie in ihrem Schreiben dargestellt aufgrund dessen das ich mit meinem Partner zusammen gezogen bin.

Ich bitte um eine Schriftliche Bestätigung über den Eingang dieses Briefes.


Mit freundlichen Grüßen

Philipus II
2008-04-18, 18:53:33
Da ich keine Rundfunkgeräte im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages besitze,bin ich nicht weiter zur Auskunft verpflichtet.

Grestorn
2008-04-18, 18:57:38
Wie wär's wenn Du denen Deine Teilnehmernummer gibst? Und angibst, dass ihr gemeinsam nur ein TV und Radiogerät nutzt?

Das wäre ehrlich. Und auch wenn's abgedroschen ist, aber ehrlich währt in der Tat am längsten.

Wenn Du keine eigene Nummer hast, dann - sorry - gehört Dir ne Klage ins Haus. Denn die GEZ verklagen zu wollen während man sie selber prellt ist diese typische "mir alles"-Mentalität, die mir einfach endlos gegen den Strich geht.

onkel2003
2008-04-18, 19:04:13
Wie wär's wenn Du denen Deine Teilnehmernummer gibst? Und angibst, dass ihr gemeinsam nur ein TV und Radiogerät nutzt?

Das wäre ehrlich. Und auch wenn's abgedroschen ist, aber ehrlich währt in der Tat am längsten.

Wenn Du keine eigene Nummer hast, dann - sorry - gehört Dir ne Klage ins Haus. Denn die GEZ verklagen zu wollen während man sie selber prellt ist diese typische "mir alles"-Mentalität, die mir einfach endlos gegen den Strich geht.

ich habe eine nummer, dank meiner EX :biggrin:
und du soltest mal genau lessen was hier steht den nicht ich verklage irgend jemanden sondern meine Freundin, und diese wird von der GEZ geprellt.

und nein ich werde die GEZ nicht meine nummer geben da ich dazu nicht verflichtet bin, weil sie ihre geräte entsorgt hat und sich einfach nur abmelden möchte, und wenn es ihr die GEZ schwer macht, dann sehe ich nicht ein das ich es der GEZ einfach mache.

Grestorn
2008-04-18, 19:06:23
Du wolltest die GEZ auf Rückzahlung verklagen (Mahnbescheid erwirken ist der erste Schritt dazu). Das ja auch moralisch durchaus zurecht, wie ich gerne zugebe, auch wenn das Recht gegen Dich steht.

Wenn Du bei der GEZ gemeldet bist, dann sehe ich keinen Grund ihnen Deine Nummer nicht zu geben. Dann habt ihr Ruhe und gut ist.

Eine Anti-Haltung hilft Dir gar nicht.

onkel2003
2008-04-18, 19:11:45
Du wolltest die GEZ auf Rückzahlung verklagen (Mahnbescheid erwirken ist der erste Schritt dazu). Das ja auch moralisch durchaus zurecht, wie ich gerne zugebe, auch wenn das Recht gegen Dich steht.

Wenn Du bei der GEZ gemeldet bist, dann sehe ich keinen Grund ihnen Deine Nummer nicht zu geben. Dann habt ihr Ruhe und gut ist.

Eine Anti-Haltung hilft Dir gar nicht.

ich kann die GEZ auf keine rückzahlung verklagen da ich nichts von den bekommen müsste, die bekommen schon genug von mir, es geht um meine freundin, und nur weil ich das hier rein schreibe heist es nicht das ich ne klage mache sondern einfach nur rat suche was sie machen soll, das mit der klage hat sich aber erlediegt da ich oder besser wir es nicht drauf an kommen lassen wollen das es noch teuer wird.


zu dem anti-haltung, da magst du recht haben, da die GEZ aber auch nicht grade nett ist werde ich diese haltung bei behalten.

Grestorn
2008-04-18, 19:16:18
ich kann die GEZ auf keine rückzahlung verklagen da ich nichts von den bekommen müsste, die bekommen schon genug von mir, es geht um meine freundin

Das war mir schon klar.

Die GEZ will nur Preller, die auch auf DEINE Kosten schauen, ausfindig machen. Manchmal fragwürdige Methoden, ja, aber das liegt m.E. an der im Rechtssystem total merkwürdig definierten Position der GEZ.

Heimatsuchender
2008-04-19, 00:22:13
ich habe eine nummer, dank meiner EX :biggrin:
und du soltest mal genau lessen was hier steht den nicht ich verklage irgend jemanden sondern meine Freundin, und diese wird von der GEZ geprellt.

und nein ich werde die GEZ nicht meine nummer geben da ich dazu nicht verflichtet bin, weil sie ihre geräte entsorgt hat und sich einfach nur abmelden möchte, und wenn es ihr die GEZ schwer macht, dann sehe ich nicht ein das ich es der GEZ einfach mache.



Um Probleme zu vermeiden, solltest du im Schriftverkehr mit der GEZ deine Teilnehmernummer angeben. Sonst kann es dir passieren, daß du eine neue Teilnehmernummer bekommst (weil man dich nicht zuordnen kann). Ich mache seit Jahren mit der GEZ rum, weil ich bei denen zwei Teilnehmernummern habe und die das nicht geregelt bekommen, eine zu löschen oder einen Querverweis auf die andere Teilnehmernummer zu setzen


tobife.

No.3
2008-04-19, 00:28:30
Obwohl ich absoluter GEZ Gegner bin-hier haste keine Chance.Die Befreiung geht nicht rückwirkend.Glaubs uns.

tjaja, staatlich gedeckte Raubritterei. Rückwirkend Gebühren einfordern das geht natürlich... :rolleyes:

onkel2003
2008-04-19, 07:25:15
Um Probleme zu vermeiden, solltest du im Schriftverkehr mit der GEZ deine Teilnehmernummer angeben. Sonst kann es dir passieren, daß du eine neue Teilnehmernummer bekommst (weil man dich nicht zuordnen kann). Ich mache seit Jahren mit der GEZ rum, weil ich bei denen zwei Teilnehmernummern habe und die das nicht geregelt bekommen, eine zu löschen oder einen Querverweis auf die andere Teilnehmernummer zu setzen


tobife.

man muss mich nicht zuordnen können, da es in fall meiner Freundin um eine Abmeldung geht auf Grund das sie keine geräte mehr hat, der Brief von der gez an sie, sieht mir einfach nur danach aus um raus zu bekommen mit wenn sie da zusammen gezogen ist und ob er bei der GEZ gemeldet ist.
wenn die gez läute Vorort schon nicht raus bekommen wer ist bei der gez gemeldet oder nicht, dann soll dies der Partner doch machen. soweit kommt es noch. ;)

natürlich könnte ich meine nr da rein schreiben. aber ich werd dies nicht tun.

es ist eine ganz einfach Abmeldung, aufgrund das sie keine gerät mehr hat.
da sind meine daten total unnötig und selbst wenn ich ihnen meine Daten gebe ändert es nichts an der sache es bleibt ne Abmeldung weil sie halt keine geräte mehr hat.

Marc-
2008-04-20, 10:21:24
man muss mich nicht zuordnen können, da es in fall meiner Freundin um eine Abmeldung geht auf Grund das sie keine geräte mehr hat, der Brief von der gez an sie, sieht mir einfach nur danach aus um raus zu bekommen mit wenn sie da zusammen gezogen ist und ob er bei der GEZ gemeldet ist.
wenn die gez läute Vorort schon nicht raus bekommen wer ist bei der gez gemeldet oder nicht, dann soll dies der Partner doch machen. soweit kommt es noch. ;)

natürlich könnte ich meine nr da rein schreiben. aber ich werd dies nicht tun.

es ist eine ganz einfach Abmeldung, aufgrund das sie keine gerät mehr hat.
da sind meine daten total unnötig und selbst wenn ich ihnen meine Daten gebe ändert es nichts an der sache es bleibt ne Abmeldung weil sie halt keine geräte mehr hat.

da es sich nunmehr um einen gemeinsamen haushalt handelt waere es sehr wohl wichtig dich zuordnen zu koennen. Aber mit deiner verweigerungshaltung gegen das boese da draussen machst du dir das leben eben gerne selbst schwer und bist zudem noch extrem beratungsresistent, weshalb ich mich frage weshalb du hier ueberhaupt anfragst oder um es dir nur um beifall für deine ritterliche aktion ging. wie auch immer... es ist relativ sinnlos dir ratschläge zu geben solange du dich in der armen opferrolle siehst und die gegebenen realitaeten nicht anerkennen willst.

onkel2003
2008-04-20, 13:00:00
da es sich nunmehr um einen gemeinsamen haushalt handelt waere es sehr wohl wichtig dich zuordnen zu koennen. Aber mit deiner verweigerungshaltung gegen das boese da draussen machst du dir das leben eben gerne selbst schwer und bist zudem noch extrem beratungsresistent, weshalb ich mich frage weshalb du hier ueberhaupt anfragst oder um es dir nur um beifall für deine ritterliche aktion ging. wie auch immer... es ist relativ sinnlos dir ratschläge zu geben solange du dich in der armen opferrolle siehst und die gegebenen realitaeten nicht anerkennen willst.

sorry wenn du nicht ganz verstanden hast um was es geht, und zwar um ob das schreiben so ausreicht.

ich gebe dir nicht unrecht, das ich es einfacher für die GEZ machen könnte wenn ich den meine Nr gebe, aber es ist nun mal meine entscheidung ob ich es mache und ich muss es nicht machen.

das ist ganz einfach wie bei der gez sie müssen kein geld zurück zahlen, und sie machen es auch nicht, also sag mir ein grund wieso ich es der gez einfach machen solte.

und ich bin beratungsresistent wie du sagst jaklar deswegen lasse wir es ja auch mit den mahnbescheid bleiben.
klingt logisch, wenn ich beratungsresistent bin würd ich es jetzt trozdem machen.

ich bin einfach nur nicht deiner meinung das ich gegenüber der GEZ irgend wie hilfreich sein solte, wenn sie die leute bescheisst wo es nur geht, und sei es auf legalen wege oder auch nicht.