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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Soll angeblich über 2000€ Schulden haben!?


Gast
2008-04-24, 20:48:10
Habe Heute Post bekommen von einem Unternehmen, namens: Creditreform.

In der steht, ich müsse bis zum 29.04.2008 2.225,99€ an E.On Bayern zahlen und bin etwas verwirrt.

Ich kann das überhaupt nicht zuordnen, ich bin gar kein Kunde bei der Firma E.ON Bayern.

Ist das ne Art Abzocke, an wen soll ich mich jetzt wenden? Das ist doch ein Witz die Sache. Ich habe und hatte noch nie Schulden.

Was sagt ihr dazu?

Thowe
2008-04-24, 21:33:42
Creditreform ist koscher, also unbedingt ernst nehmen, dort anrufen und klären!

Mr_Snakefinger
2008-04-24, 21:36:54
@Thowe: Mag vielleicht sein, dass die an sich koscher sind, aber: 5 Tage Zahlungsziel ist bei sowas eigentlich nicht üblich...

sei laut
2008-04-24, 21:38:39
Vielleicht hat jemand auf deinen Namen was gemacht.
Edit: @Snakefinger: Die Post streikt an manchen Orten, vielleicht gabs Verzögerungen.

Marmicon
2008-04-24, 21:40:52
Habe Heute Post bekommen von einem Unternehmen, namens: Creditreform.

In der steht, ich müsse bis zum 29.04.2008 2.225,99€ an E.On Bayern zahlen und bin etwas verwirrt.

Ich kann das überhaupt nicht zuordnen, ich bin gar kein Kunde bei der Firma E.ON Bayern.

Ist das ne Art Abzocke, an wen soll ich mich jetzt wenden? Das ist doch ein Witz die Sache. Ich habe und hatte noch nie Schulden.

Was sagt ihr dazu?

Ruf am besten mal bei "E.On Bayern" an und frag nach, was da los ist!

Mr_Snakefinger
2008-04-24, 21:42:47
Edit: @Snakefinger: Die Post streikt an manchen Orten, vielleicht gabs Verzögerungen.

Stimmt, da hab ich nicht dran gedacht. Bin jetzt nur vom Postingdatum ausgegangen.

In dem Fall: Umso wichtiger, dass man sich da meldet und es nicht hinterher noch eine Mahnung mit zusätzlichen Kosten gibt.

Philipus II
2008-04-24, 21:46:58
Wenn die Forderung selbst unberechtigt ist,muss man für Mahnungen nicht aufkommen(du hast ja keine erhalten,wenn die nicht per Einschreiben kam...)

Trotzdem würd ichs lieber abklären.

Bluescreen2004
2008-04-24, 21:49:36
Erstmal anrufen und Informationen sammeln.

Was genau?
Wann genau?
Wer Genau? (wer hat den Vertrag abgeschloßen u.s.w) Vertrag zusenden lassen wenn vorhanden.

Dann sofort schriftlich Widerspruch einlegen eben mit begründungen und abwarten ;)

MFG

Thowe
2008-04-24, 22:05:19
@Thowe: Mag vielleicht sein, dass die an sich koscher sind, aber: 5 Tage Zahlungsziel ist bei sowas eigentlich nicht üblich...


Beim Inkasso wird das gerne genutzt, weil es so die Leute "ernster" nehmen.

Ich hatte es vor einiger Zeit selbst, dass jemand meine Anschrift für seine Rechnungen angegeben hat. Nette Erfahrung. ^^ Also, gleich bei der Inkasso-Gesellschaft anrufen und dort fragen, was man tun kann und an wen man sich wenden muss.

Marmicon
2008-04-24, 22:32:36
Beim Inkasso wird das gerne genutzt, weil es so die Leute "ernster" nehmen.

Ich hatte es vor einiger Zeit selbst, dass jemand meine Anschrift für seine Rechnungen angegeben hat. Nette Erfahrung. ^^ Also, gleich bei der Inkasso-Gesellschaft anrufen und dort fragen, was man tun kann und an wen man sich wenden muss.

Und hast du im Nachhinein herausgefunden, wer deine Anschrift missbraucht hatte!?

Zoroaster
2008-04-24, 22:34:51
Creditreform ist AFAIK kein Inkassounternehmen sondern eine zweite/andere Schufa.

Das die Rechnungen für andere Firmen schicken ist mir neu...

Thowe
2008-04-24, 22:36:36
Und hast du im Nachhinein herausgefunden, wer deine Anschrift missbraucht hatte!?

Nein.


Creditreform ist AFAIK kein Inkassounternehmen sondern eine zweite/andere Schufa.

Das die Rechnungen für andere Firmen schicken ist mir neu...


Schau mal hier: http://www.creditreform.de

PHuV
2008-04-24, 23:11:05
Creditreform ist AFAIK kein Inkassounternehmen sondern eine zweite/andere Schufa.

Das die Rechnungen für andere Firmen schicken ist mir neu...

Aber volle Granate ist das ein Inkassounternehmen, nach meiner Info sogar das größte in Deutschland. Hatte mit denen auch schon zu tun, es kam eine Rechnung von fast 3000 € von vor 29 Jahren von meiner verstorbenen Mutter rein, war nicht lustig.

Mumins
2008-04-24, 23:13:28
Creditreform ist AFAIK kein Inkassounternehmen sondern eine zweite/andere Schufa.

Das die Rechnungen für andere Firmen schicken ist mir neu...

Die sind beides. Seriös ist mal überhaupt gar kein Inkassounternehmen.

knallebumm
2008-04-25, 00:08:53
Ich würde unbedingt mal checken, ob der Brief tatsächlich von Creditreform ist. So einen Brief kann ich dir auch schicken wenn ich mir etwas Mühe gebe.

Thowe
2008-04-25, 07:39:59
Aber volle Granate ist das ein Inkassounternehmen, nach meiner Info sogar das größte in Deutschland. Hatte mit denen auch schon zu tun, es kam eine Rechnung von fast 3000 € von vor 29 Jahren von meiner verstorbenen Mutter rein, war nicht lustig.


Zusammen mit deren acoreus Collection Services GmbH sicherlich, von denen habe ich im Bekanntenkreis (alles internet by call Forderungen) schon häufiger Post gesehen, weil sie sich um geringe Summen kümmern. Unter anderem wickelt MSN seine Forderungen darüber ab, genau wie viele, ähnliche Unternehmen auch.



Die sind beides. Seriös ist mal überhaupt gar kein Inkassounternehmen.


Seriös sind auch Personen/Firmen nicht, die so gar nicht zahlen oder falsche Angaben machen. Immerhin bemühen sich die besseren Inkasso-Gesellschaften ja um eine außergerichtliche Abwicklung, vor allem, haben sie Informationen darüber, ob ein Schuldner (gerade bei Firmen) vielleicht tatsächlich kein Geld hat oder eben "nur so tut" oder vermutlich eher im Moment nicht.

Ash-Zayr
2008-04-25, 08:32:57
Ein Inkassounternehmen ist ein Dienstleister, der erfolgabhängig auf Provisionsbasis bezahlt wird. Treibt er Geld ein, bekommt er selbst auch erst seine Prämie. Insofern ist diesen Unternehmen nicht daran gelegen, in ach so sozialer Manier wohlwollend erstmal den finanz-sozialen Background zu recherchieren, auf Härtefälle zu prüfen oder sonst noch irgendwie dem vermeintlichen Schuldner entgegenkommen zu wollen nach dem Moto: "Wir wollen die Sache doch auch aus der Welt bringen und hoffen, dass diese Forderung ein Irrtum ist."

Creditreform haben wir auch schon beauftragt....wir sind im internationalen Vertrieb tätig und es ist die letzte, kostenpflichtige Stufe, vielleicht doch noch an sein Geld zu kommen, bevor offene Forderungen von nicht reagierenden Kunden ausgebucht und abgeschrieben werden müssen. Ein letzer Versuch aus Sicht des Gläubigers.

PHuV
2008-04-25, 08:57:14
Ein Inkassounternehmen ist ein Dienstleister, der erfolgabhängig auf Provisionsbasis bezahlt wird.
:
Creditreform haben wir auch schon beauftragt....wir sind im internationalen Vertrieb tätig und es ist die letzte, kostenpflichtige Stufe, vielleicht doch noch an sein Geld zu kommen, bevor offene Forderungen von nicht reagierenden Kunden ausgebucht und abgeschrieben werden müssen. Ein letzer Versuch aus Sicht des Gläubigers.

Aus der Sicht der Firmen und Menschen auch verständlich, schließlich wollen sie auch an ihr Geld kommen, wenn sie berechtigt eine Leistung oder Ware geliefert haben. Angesichts der Tatsache, das es immer wieder welche gibt, die sich, so wie Thowe es sagte, vor Zahlungen drücken wollen.

Übrigens, wer Forderungen mit Zinsen nach einer langen Zeit bekommt, muß die angefallenen Zinsen nicht bezahlen, wenn diese nicht regelmäßig eingefordert wurden. Die Forderung muß alle 2 Jahre erneut an den Schuldner gestellt werden, sonst entfallen sie. Da bei mir (bzw. meiner Mutter) die Forderung erst nach 29 Jahren, kurz vor der Verjährung (grr) kamen, mußte ich nur einen Teil der Summe bezahlen, dies entsprach ein bißchen mehr als die Ursprungsforderung. Es ist doch gut, sich in so einem Fall von einem Anwalt beraten zu lassen.

Grestorn
2008-04-25, 09:01:11
Wer, zum Geier, lässt eine Forderung 30 Jahre liegen? Und verjähren Forderungen nicht irgendwann vollständig, wenn man sie nicht regelmäßig anmahnt?

Exxtreme
2008-04-25, 09:03:11
Ich würde unbedingt mal checken, ob der Brief tatsächlich von Creditreform ist. So einen Brief kann ich dir auch schicken wenn ich mir etwas Mühe gebe.
Sehe ich auch so. Wobei man das auf den ersten Blick eh' nicht unterscheiden kann. Am besten bei Creditreform anrufen und das klären.

SeEk0rN
2008-04-25, 09:09:49
Wer, zum Geier, lässt eine Forderung 30 Jahre liegen? Und verjähren Forderungen nicht irgendwann vollständig, wenn man sie nicht regelmäßig anmahnt?
Nach 3 Jahren, mit einigen Ausnahmen von 30 Jahren (§ 197 BGB). Durchs Abmahnen hemmt man die Verjährung aber nicht, nur durch Klageerhebung. Wobei es da auch noch ein paar Besonderheiten gibt (Neubeginn etc.), siehe § 209 ff. BGB.

Mumins
2008-04-25, 10:22:41
Wer einen Titel hat kann 30 Jahre eintreiben.

PHuV
2008-04-25, 10:58:54
Wer, zum Geier, lässt eine Forderung 30 Jahre liegen? Und verjähren Forderungen nicht irgendwann vollständig, wenn man sie nicht regelmäßig anmahnt?

Das habe ich mich auch gefragt, und ich habe nach ihrem Tod entdeckt, daß sie noch 20 weitere Titel hatte (ist ne längere Geschichte). Glücklicherweise sind die meisten davon dieses Jahr verjährt (da habe ich ganz schön geschwitzt, da waren noch dicke Dinger drunter), und die anderen verjähren nächstes Jahr.

Wenn Du durch ein Gericht erwirkten Schuldtitel bzw Vollstreckungsbescheid hast, gilt der 30 Jahre!

Deshalb bei Mahnbescheide etc. immer Widerspruch einlegen. Wenn man erst mal einen gerichtlich erwirkten Titel hat, gilt der 30 Jahre, egal, ob die Forderung dann berechtigt ist oder nicht.

Marc-
2008-05-01, 00:39:07
Das habe ich mich auch gefragt, und ich habe nach ihrem Tod entdeckt, daß sie noch 20 weitere Titel hatte (ist ne längere Geschichte). Glücklicherweise sind die meisten davon dieses Jahr verjährt (da habe ich ganz schön geschwitzt, da waren noch dicke Dinger drunter), und die anderen verjähren nächstes Jahr.

Wenn Du durch ein Gericht erwirkten Schuldtitel bzw Vollstreckungsbescheid hast, gilt der 30 Jahre!

Deshalb bei Mahnbescheide etc. immer Widerspruch einlegen. Wenn man erst mal einen gerichtlich erwirkten Titel hat, gilt der 30 Jahre, egal, ob die Forderung dann berechtigt ist oder nicht.
Am ende eines mahnbescheides steht (sofern die schuld tatsaechlich besteht, oder vom gericht als solche erkannt wird) generell ein vollstreckbarer titel.
Zwar kannst du durch den widerspruch den ansonsten automatisch erfolgenden vollstreckungsbescheid verhindern, allerdings folgt stattdessen automatisch erst ein schriftliches, und dann bei weiterer strittigkeit das muendliche verfahren, an dessen ende bei festgestellter schuld ebenfalls ein vollstreckbarer titel, naemlich das urteil steht. Nur mit dem unterschied, das hierbei auch noch die weiter angefallenen (mitunter nicht unereheblichen) verfahrenskosten fuer das strittige verfahren mit einflliessen. Ich wuerde also jedem empfehlen, auf einen (berechtigten) mahnbescheid zu zahlen, oder aber sich sofort an den antragsteller zu wenden und stundung zu erbitten oder raten zu vereinbaren (auch wenn unter umstaenden trotz allem der vollstreckungsbescheid erwirkt wird). Durch einen widerspruch wird man bei einer berechtigten forderungen einen vollstreckbaren titel niemals verhindern koennen, ihn nur herrauszoegern, das wiederum allerdings für den preis von moeglicherweise massiven mehrkosten