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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Bußgeld


Guckes
2008-04-29, 22:54:27
Also folgendes:

ein Kumpel von mir hat nachts aufm Dorf ein Sackgassenschild aus der Erde gerissen.
War nich einbetoniert oder so. Steckte nur in der Erde.
Naja die Anwohner hat das wohl gestört und die haben am nächsten Tag Anzeige erstattet. Die Stadt hat das Schild wieder instant gesetzt.
Jetzt wartet er auf Post mit den ganzen Daten,Anzeige etc.

seine Frage die ich jetzt hier stellen soll ist, ob jemand weiss was da für konsequenzen kommen können?
Bußgeld? wenn ja welche höhe?
könnte sonst noch was kommen?

auf frischer tat ertappt wurde er nicht. scheint sich alles auf indizien zu stützen.
wie würdet ihr das sehen und kennt ihr so einen fall oder einen ähnlichen?

RattuS
2008-04-29, 23:19:50
Solange keine Beweise vorliegen, braucht dein Kumpel auch gar nicht zu reagieren. Da er das Schild nicht beschädigt hat (nehme ich an), ist in diesem Falle auch kaum von Sachbeschädigung zu sprechen. Dennoch wäre der Aufwand, den die Stadt mit der Instandhaltung hatte, ein Bußgeld wert. Im Betrag aber nicht mehr als 100 €, schätze ich. Ein Widerspruch hilft in solchen Fällen übrigens wahre Wunder zwecks Verwaltungsaufwand.

Stormtrooper
2008-04-30, 08:19:44
Keine Ahnung wie die Sackgasse aussieht, aber wenn man die Sackgasse mit 50 befahren kann und auf einmal kommt ein Betonwand, so daß man nicht mehr weiterfahren kann, fällt mir schonmal das hier ein...
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Und das ist eine handfeste Straftat, da nichts mit Bußgeld oder 100 €.

cartman5214
2008-04-30, 09:07:40
Und klar ist das eine Sachbeschädigung: ein ordnungsgemäß aufgestelltes Schild wurde aus einer Verankerung entfernt so das anschließende Reparaturen (aufstellen) nötig wurden. Die Kosten dafür sind durch den Verursacher zu tragen.

flatbrain
2008-04-30, 09:13:22
Keine Ahnung wie die Sackgasse aussieht, aber wenn man die Sackgasse mit 50 befahren kann und auf einmal kommt ein Betonwand, so daß man nicht mehr weiterfahren kann, fällt mir schonmal das hier ein...
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Und das ist eine handfeste Straftat, da nichts mit Bußgeld oder 100 €.

Ich weiss zwar nicht, wo hier was von 50km/h und Betonwand steht, aber im §315 steht:

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Wiederherstellung eine Sackgassenschildes dürfte eher nicht in Kategorie "bedeutende Werte" fallen...

Grestorn
2008-04-30, 09:52:44
Man wird ihm auf alle Fälle Fahrerflucht vorwerfen. Wenn man ihm das nachweisen kann, hat er ein ernstes Problem!

The_Strip
2008-04-30, 09:59:45
@ Fahrerflucht:
Hört sich mehr so an, als ob der Betreffende auf dem Heimweg gedacht hat: "Komm, wir machen was lustiges..." Also nicht mit dem Auto umgefahren, zählt das dann? Eher nicht, denk ich mal.

@ Gefährlicher Eingriff:
Wenn ich mit 50 da lang fahre und auf einmal steht im dunkeln eine Wand, vor der ich nicht mehr bremsen kann, dann ist mein Leben schon in Gefahr, genauso wie der Zustand meines Autos und der Wand.

Stormtrooper
2008-04-30, 10:04:13
Ich weiss zwar nicht, wo hier was von 50km/h und Betonwand steht, aber im §315 steht:



Die Wiederherstellung eine Sackgassenschildes dürfte eher nicht in Kategorie "bedeutende Werte" fallen...


Sorry ... aber da sieht man nur das du die Zusammenhänge überhaupt nicht verstanden hast. :cool:

Grestorn
2008-04-30, 11:01:04
@ Fahrerflucht:
Hört sich mehr so an, als ob der Betreffende auf dem Heimweg gedacht hat: "Komm, wir machen was lustiges..." Also nicht mit dem Auto umgefahren, zählt das dann? Eher nicht, denk ich mal.

Ach so, nicht mit dem Auto sondern einfach so... Naja, dann ist es schlicht Randale und Sachbeschädigung...

flatbrain
2008-04-30, 11:18:22
Also folgendes:

ein Kumpel von mir hat nachts aufm Dorf ein Sackgassenschild aus der Erde gerissen.
War nich einbetoniert oder so. Steckte nur in der Erde.
Naja die Anwohner hat das wohl gestört und die haben am nächsten Tag Anzeige erstattet. Die Stadt hat das Schild wieder instant gesetzt.
Jetzt wartet er auf Post mit den ganzen Daten,Anzeige etc.

seine Frage die ich jetzt hier stellen soll ist, ob jemand weiss was da für konsequenzen kommen können?
Bußgeld? wenn ja welche höhe?
könnte sonst noch was kommen?

auf frischer tat ertappt wurde er nicht. scheint sich alles auf indizien zu stützen.
wie würdet ihr das sehen und kennt ihr so einen fall oder einen ähnlichen?

Keine Ahnung wie die Sackgasse aussieht, aber wenn man die Sackgasse mit 50 befahren kann und auf einmal kommt ein Betonwand, so daß man nicht mehr weiterfahren kann, fällt mir schonmal das hier ein...
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Und das ist eine handfeste Straftat, da nichts mit Bußgeld oder 100 €.

Sorry ... aber da sieht man nur das du die Zusammenhänge überhaupt nicht verstanden hast. :cool:

Dann führe mich zum Licht, oh Herr und erleuchte mich...

Mr_Snakefinger
2008-04-30, 11:32:21
Dann führe mich zum Licht, oh Herr und erleuchte mich...

Was ist daran so schwer?

Das Schild steht/stand da aus gutem Grund, nämlich weil die Strasse irgendwo zu Ende ist.

Jemand, der das Schild sieht weiss: "Aha, ich muss mich darauf einstellen, dass ich da gleich irgendwo nicht mehr weiterfahren kann."

Fehlt das Schild, kann der Autofahrer sich genau darauf nicht einstellen, was u.U. zur Folga hat, dass er glaubt, eine "normal" befahrbare Strasse vor sich zu haben, die er bspw. innerorts mit 50 km/h befahren darf, was er denn auch tut. Mit der Folge, dass er in ein beliebiges Hindernis fährt, einen Acker durchpflügt o.ä.

Soviel zum Verständnis des Gedankengangs.


Was nicht bedeutet, dass ich den Gedankengang sinnvoll finde. Im Gegenteil: Die Geschichte mit dem Paragraphen zum "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" ist imho absurd. Du (im Sinne von "man", nicht auf flat bezogen) musst beim Autofahren IMMER damit rechnen, dass irgendwo ein Hindernis ist/auftaucht. Und gleichzeitig bist Du als Autofahrer IMMER in der Verantwortung angepasst und vorausschauend zu fahren. Wer das tut, der dürfte ein fixes Hindernis (Wand, Leitplanke oder sonstwas) auch rechtzeitig erkennen.

flatbrain
2008-04-30, 11:36:15
Was ist daran so schwer?

Das Schild steht/stand da aus gutem Grund, nämlich weil die Strasse irgendwo zu Ende ist.

Jemand, der das Schild sieht weiss: "Aha, ich muss mich darauf einstellen, dass ich da gleich irgendwo nicht mehr weiterfahren kann."

Fehlt das Schild, kann der Autofahrer sich genau darauf nicht einstellen, was u.U. zur Folga hat, dass er glaubt, eine "normal" befahrbare Strasse vor sich zu haben, die er bspw. innerorts mit 50 km/h befahren darf, was er denn auch tut. Mit der Folge, dass er in ein beliebiges Hindernis fährt, einen Acker durchpflügt o.ä.

Soviel zum Verständnis des Gedankengangs.


Was nicht bedeutet, dass ich den Gedankengang sinnvoll finde. Im Gegenteil: Die Geschichte mit dem Paragraphen zum "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" ist imho absurd. Du (im Sinne von "man", nicht auf flat bezogen) musst beim Autofahren IMMER damit rechnen, dass irgendwo ein Hindernis ist/auftaucht. Und gleichzeitig bist Du als Autofahrer IMMER in der Verantwortung angepasst und vorausschauend zu fahren. Wer das tut, der dürfte ein fixes Hindernis (Wand, Leitplanke oder sonstwas) auch rechtzeitig erkennen.

Imo etwas zu sehr konstruiert, das Ganze. Meinst du nicht?

Maki
2008-04-30, 11:36:22
Das wird vielleicht als Vandalismus angesehen. Da gibt's wohl Sozialstunden.
Meiner Meinung nach sollte Vandalismus härter bestraft werden. Das ist sowas erbärmliches.

Mr_Snakefinger
2008-04-30, 11:45:53
Imo etwas zu sehr konstruiert, das Ganze. Meinst du nicht?

Ich hab ja geschrieben, dass ich den Gedankengang absurd finde. ;)

YeOldeFerret
2008-04-30, 11:53:31
Da er nicht auf frischer Tat ertappt wurde, erwartet er erstmal nur eine Anklage, die auch belegt werden muss. Und da hat er auch wieder ganz gute Chancen da ohne Strafe davon zu kommen, obwohl ers verdient hätte, da du ja hier schonmal gegen ihn ausgesagt hast. ;)

YeOldeFerret
2008-04-30, 11:54:28
Das wird vielleicht als Vandalismus angesehen. Da gibt's wohl Sozialstunden.
Meiner Meinung nach sollte Vandalismus härter bestraft werden. Das ist sowas erbärmliches.

Und welche Strafen würdest du für solchen Vandalismus fordern?

Grestorn
2008-04-30, 11:58:14
Und welche Strafen würdest du für solchen Vandalismus fordern?

Schmerzhafte Geldstrafen. Z.B. 60-90 Tagessätze. Denn solche Leute tun anderen finanziell richtig weh (z.B. Zerkratzen von Autos) und hoffen darauf nicht erwischt zu werden. Wenn sie dann doch mal geschnappt werden, muss es auch so weh tun, dass sie vielleicht auch nachfühlen können, wie es den Geschädigten geht.

YeOldeFerret
2008-04-30, 12:00:03
Schmerzhafte Geldstrafen. Z.B. 60-90 Tagessätze. Denn solche Leute tun anderen finanziell richtig weh (z.B. Zerkratzen von Autos) und hoffen darauf nicht erwischt zu werden. Wenn sie dann doch mal geschnappt werden, muss es auch so weh tun, dass sie vielleicht auch nachfühlen können, wie es den Geschädigten geht.

Mir hat mal jemand Farbe an die Autotüren geschmiert (Serientäter, hat er bereits bei über 20 anderen Wagen auch gemacht). Ich hätte mir nur gewünscht, dass er mir den Schaden ersetzt. Bzw. Neulackierung. Strafen mit Tagessätzen... Davon hab ich als Geschädigter erstmal nix...

Grestorn
2008-04-30, 12:06:49
Mir hat mal jemand Farbe an die Autotüren geschmiert (Serientäter, hat er bereits bei über 20 anderen Wagen auch gemacht). Ich hätte mir nur gewünscht, dass er mir den Schaden ersetzt. Bzw. Neulackierung. Strafen mit Tagessätzen... Davon hab ich als Geschädigter erstmal nix...

Wenn der Täter erst mal ermittelt ist, kannst Du immer über eine Zivilklage Deinen Schaden einklagen. Das ist immer völlig unabhängig von der Strafe möglich.

YeOldeFerret
2008-04-30, 12:22:24
Wenn der Täter erst mal ermittelt ist, kannst Du immer über eine Zivilklage Deinen Schaden einklagen. Das ist immer völlig unabhängig von der Strafe möglich.

Ich glaube der läuft noch immer frei rum. Ist schwer, der schlägt wohl Nachts zu, Die Polizei ist natürlich informiert und läuft ab und an NACHMITTAGS streife. Naja, wenn ich keinen Job hätte, würde ich in Sherlock Holmes manier den Täter überführen, aber nun ja...

Stormtrooper
2008-04-30, 12:31:57
Was nicht bedeutet, dass ich den Gedankengang sinnvoll finde. Im Gegenteil: Die Geschichte mit dem Paragraphen zum "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" ist imho absurd. Du (im Sinne von "man", nicht auf flat bezogen) musst beim Autofahren IMMER damit rechnen, dass irgendwo ein Hindernis ist/auftaucht. Und gleichzeitig bist Du als Autofahrer IMMER in der Verantwortung angepasst und vorausschauend zu fahren. Wer das tut, der dürfte ein fixes Hindernis (Wand, Leitplanke oder sonstwas) auch rechtzeitig erkennen.


Das mag ja sein, daß du diesen Gedankengang absurd findest...
Was du findest spielt aber in der Rechtssprechung keine Rolle.
Fakt ist, daß dies einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr darstellt.
Die Grenze von bedeutenden Sachwerten liegt übrigens bei ca 750 €.

Mal was zum Nachlesen.
http://www.123recht.net/%C2%A7-315b-StGB-Gef%C3%A4hrliche-Eingriffe-in-den-Straenverkehr__a15409.html

Mr_Snakefinger
2008-04-30, 12:49:38
Das die Rechtssprechung nicht immer nachvollziehbar ist, stimmt.
Deswegen darf ich das aber dennoch absurd finden. ;)

Und zu dem Link: Kann sein, dass ich das überlesen habe, aber "falsche Schilder aufstellen" habe ich da nur gefunden. "Schilder abmontieren" sehe ich da nicht. Oder zählen Schilder zu "Anlagen"? Dann stehts direkt unter Ziffer 1.

Guckes
2008-04-30, 17:02:45
Mal zu diesen ganzen Spekulationen.
Er hat mir erzählt wo das ganze war mit dem Schild,der Sackgasse etc.

is aufm land. ne 30iger Zone, die Sackgasse is ca.18 meter lang und man sieht beim reinfahren schon das ende, nämlich nen feld.
das schild war nich einbetoniert, steckte nur in der erde.

also nich das jetzt einige denken der junge hat aus spass einfach mal nen sackgassenschild rausgezogen und gewartet bis ein Auto gegen ne Betonwand fährt.