PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahnbescheid erstellen - wie vorgehen?


Hamster
2008-05-03, 19:52:36
Hallo!

Ich wurde vor einiger Zeit Opfer eines Internetbetrügers. Dies liegt zwar schon knapp 2 Jahre zurück, allerdings konnte ich jetzt erst die richtige Adresse in Erfahrung bringen. Soweit mir die Polizei mitteilte, ist derjenige wohl auch schon für diesen, und andere Fälle, zur Rechenschaft gezogen worden.

Natürlich möchte ich auch an mein Geld kommen. Geht immerhin um einige Hundert Euro. Wie dem auch sei, weiß jemand wie ich einen Mahnbescheid beantrage bzw. ausstelle?

Oder kennt jemand eine gute Internetseite, wo das vorgehen erklärt ist?


Danke und Gruß

[dzp]Viper
2008-05-03, 20:02:37
http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteRecht/Mahnverfahren.aspx

2 Sekunden über google ;)

Marc-
2008-05-03, 22:25:42
Hallo!

Ich wurde vor einiger Zeit Opfer eines Internetbetrügers. Dies liegt zwar schon knapp 2 Jahre zurück, allerdings konnte ich jetzt erst die richtige Adresse in Erfahrung bringen. Soweit mir die Polizei mitteilte, ist derjenige wohl auch schon für diesen, und andere Fälle, zur Rechenschaft gezogen worden.

Natürlich möchte ich auch an mein Geld kommen. Geht immerhin um einige Hundert Euro. Wie dem auch sei, weiß jemand wie ich einen Mahnbescheid beantrage bzw. ausstelle?

Oder kennt jemand eine gute Internetseite, wo das vorgehen erklärt ist?


Danke und Gruß

bedenke allerdings bitte auch die regelmaessige verjaehrung... bei "knapp 2 jahren" wirds eng.

Hamster
2008-05-03, 23:12:26
danke soweit.

@marc- wenn ich das richtig sehe, beträgt die verjährungsfrist in diesem falle 3 jahre:

http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html

Ric
2008-05-04, 00:45:09
danke soweit.

@marc- wenn ich das richtig sehe, beträgt die verjährungsfrist in diesem falle 3 jahre:

http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html

1. Erstmal sind es 5 jahre bei betrug, aber das nur nebensächlich.

2. verwechsel zivilrecht nicht mit strafrecht. Wenn dies erst vor 2 jahren passierte (2006),beginnt die verjährung erst am 1.1.2007 - dann endet das zweite jahr der regelverjährung erst am 31.12.2008. Damit ist es erst ende 2009 verjährt.
Also nichts mit verjährungsstress.

3. Mahnbescheide sind vollig für´n arsch. Damit geld zu bekommen ist fast sinnlos. Da muss derjenige entweder vollkommen unfähig oder eingeschüchtert sein, damit er nicht sein kreuz bei widerspruch macht. - schlichte zeitverschwendung
[Edit] Zur erklärung: Ein mahnbescheid wird ohne rechtliche prüfung des anspruches ausgestellt. Dementsprechend ist dies auch in dem mahnbescheid EXPLIZIP formuliert. Deshalb ist es auch sehr einfach diesen abzuwehren - schlicht kreuz an die richtige stelle und zurückgeschickt.
Dann geht ein normales gerichtsverfahren los.

4. Schiesse schlechten geld, kein gutes hinterher (mahnbescheid), vor allem wenn du nicht weisst was du tust (und den eindruck habe ich).

5. Wende dich an einen professionellen rechtsberater, der dir die chancen und risiken aufzeigt.

Hamster
2008-05-05, 18:47:09
@Ric: sicherlich hast du recht. dennoch ist ein mahnverfahren wohl der erste schritt.

wenn die forderungen verweigert werden, wird man wohl den rechtsweg einschlagen müssen.

ärgerlich. kostet geld & zeit.

Ric
2008-05-05, 19:11:32
@Ric: sicherlich hast du recht. dennoch ist ein mahnverfahren wohl der erste schritt.

wenn die forderungen verweigert werden, wird man wohl den rechtsweg einschlagen müssen.

ärgerlich. kostet geld & zeit.


Ich glaube du hast das nicht ganz verstanden:

Mit einem mahnbescheid leitest du ein gerichtliches verfahren auf die eine oder andere art ein:

1. Er wiederpricht nicht (so wahrscheinlich wie ein 6. im lotto (ohne superzahl))
dann gerichtlich vollstreckbarer titel. Verfahren beendet.

2. Er wiederpricht -> automaltisch überleitung in´s verfahren vor einem zivilrichter.


Du sagst es geht um ein paar huntert euro. Also versuche nicht´s ohne den notwendigen sachverstand.
der erste RICHTIGE schritt ist das aufstellen deiner forderung und eine angemessene fristsetzung zur begleichung seiner forderungen. (einschreiben + rückschein)
Reagiert er nicht, dann ist der nächste RICHTIGE weg dir den sachverstand zu besorgen - sei es durch selbst einlesen oder einen professionellen rechtsberater.

Weist du überhaupt, ob etwas bei dem mann zu holen ist? ist pfändbares gut da? Hat er pfändbares einkommen? Vielleicht schon in einer privatinsolvenz? ...

Alles im allen weisst du überhaupt was von den chancen UNd risiken. Wenn ja, tu was zu tun ist.
Wenn nein, halte inne und denke nach.
Gefühle und wut im bauch sind schlicht ein schlechter (rechts-)ratgeber.

Hamster
2008-05-05, 19:56:23
ich danke dir für deine ratschläge. und ich kann dich beruhigen, wut im bauch ist nicht mehr dabei. liegt ja auch schon einige zeit dazwischen.

ich kenne eben nur den weg über den mahnbescheid. aber du hast recht, vielleicht sollte man zunächst ein einfaches schreiben aufsetzen und die forderungen einverlangen.

ich gebe zu, ich bin in solchen rechtsfragen nicht sonderlich tief bewandert. und ob bei ihm was zu holen ist? keine ahnung, ich kenne die person ja nicht.

ich danke dir!

Ric
2008-05-05, 21:41:50
ch kenne eben nur den weg über den mahnbescheid


Ist ja nicht schlimm wenn man nicht alles weiss. Dann eben die info´s woanders besorgen. :)

Mahnbescheid ist nur ein anderer rechtsbehelf NEBEN den normalen gerichtsverfahren. eigentlich soll es den rechtssuchenden schnell zum recht verhelfen. - Dementsprechend einfach ist das verfahren und dementsprechend einfach es zu beenden.
Effektiv dauert es jedoch recht lange in der bearbeitung - und sobald die forderung auf den besheid bestritten wird, dann ist der zeitvorteil nicht nur fort, sondern, im gegenteil, es dauert noch länger.

, vielleicht sollte man zunächst ein einfaches schreiben aufsetzen und die forderungen einverlangen.

Eben, das ist finanziell tragbar und gibt dir vielleicht noch mehr informationen über den betreffenden. (neben anderen rechtlichen folgen durch das schreiben)

XenoX
2008-05-05, 21:47:16
Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, mahne den "Schuldner" per anwaltlichem Schreiben an, sollte dieses nicht klappen gleich zum Zivilprozess überleiten lassen.

Das Mahnverfahren ist absoluter Mist und rausgeschmissenes Geld.;)

Spreche hier aus Erfahrung.

Ric
2008-05-05, 21:49:41
Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, mahne den "Schuldner" per anwaltlichem Schreiben an, sollte dieses nicht klappen gleich zum Zivilprozess überleiten lassen.

Das Mahnverfahren ist absoluter Mist und rausgeschmissenes Geld.;)

Spreche hier aus Erfahrung.

Eine haftpficht zahlt keine rechtsstreits, sondern eine rechtsschutzversicherung.