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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Parkplatz freihalten? ....


noid
2008-05-03, 23:41:16
Der nächste wird fotografiert und angezeigt. Da sucht man sich nen Ast und dann steht so ein Schmierlappen "da kommt gleich einer" - und mir die Galle hoch.
Wie weit würdet ihr gehen? Anschubsen sollen ja einige machen... und soll angeblich erlaubt sein :confused:

Schiller
2008-05-03, 23:56:39
Mir wären der Lack und die Reifen meines Autos mehr wert als fünf Minuten laufen.

Gibt einfach zu viele Idioten draußen. Denn wer schon so dreißt ist, um einen Parkplatz frei zu halten scheut auch vor anderen Dingen nicht.

Fritte
2008-05-04, 00:17:41
du darfst ihn nicht anschubsen und er darf dich nicht am einparken hindern, ganz einfach
Und ja, solche Typen gehen mir auch auf den Zeiger...umhauen darf man die übrigens, mit den bekannten Folgen ;)

ernesto.che
2008-05-04, 02:50:11
AFAIK könntest du ihm die Polizei gönnen - 40 EUR kann das AFAIR kosten.
Aber ist es das wert?

Stormtrooper
2008-05-04, 09:32:34
Man darf den Parkplatzfreihalter in der Tat aus der Parklücke drängen.
Hierbei darf man die Person auch mit der Stoßstange berühren.
Ich möchte aber nicht wissen was passiert, wenn du von der Kupplung abrutscht und derjenige liegt dann unterm Auto.

Argh
2008-05-04, 09:46:56
Was wenn der dabei seine Kleidung verschmutzt bekommt? Oder hinfällt und sich was bricht. Wer zahlt dann, bzw. wer trägt die Schuld? Und wer kann bezeugen wie es wirklich war?
Ein Ärgernis, gegen das man wohl nichts machen kann. Außer vielleicht sehr dominant rumzubrüllen und den Freihalter einzuschüchtern. Wahrscheinlich wird's dagegen auch irgendwann ein Gesetz geben. Die A********* müssen ja geschützt werden.

sun-man
2008-05-04, 09:51:02
Reinfahren wenn er in der Mitte steht, evtl geht er noch nen schritt zurück (bloß nicht anfahren, so ein scheiß muß doch wirklich nicht sein denn es ist NUR ein Parkplatz) und dann aussteigen und weggehen. Da kann er noch 100 Jahre frei halten wenn keiner mehr in die Lücke kommt.

Cyphermaster
2008-05-04, 10:47:43
Der nächste wird fotografiert und angezeigt. Da sucht man sich nen Ast und dann steht so ein Schmierlappen "da kommt gleich einer" - und mir die Galle hoch.
Wie weit würdet ihr gehen? Anschubsen sollen ja einige machen... und soll angeblich erlaubt sein :confused:Nix anschubsen, völlig unnötig. Es gibt nämlich schon ein Gesetz dafür! Als Fußgänger einen Autofahrer beim Einparken in eine offensichtlich freie Lücke zu behindern zählt als Eingriff in den Straßenverkehr (da könnte er sich auch auf den nächsten Zebrastreifen stellen, um den Verkehr anzuhalten, weil "gleich einer kommt"!), und als solcher Bußgeld-würdig!

Einfach halb reinstellen, und dem Schmierlappen das mal rüberreichen + die Info, daß man beim Auto bleiben wird, bis der nächste Polizist bzw. die nächste "Punkterichterin" der Stadt anwackelt, wenn er den Platz nicht räumt.

Nix gegen eine gute Begründung (z.B. Umzug), aber das ist eine Frage der Gutmütigkeit des Autofahrers.

Panasonic
2008-05-04, 10:55:32
Der nächste wird fotografiert und angezeigt. Da sucht man sich nen Ast und dann steht so ein Schmierlappen "da kommt gleich einer" - und mir die Galle hoch.
Wie weit würdet ihr gehen? Anschubsen sollen ja einige machen... und soll angeblich erlaubt sein :confused:Weder das fotografieren, noch das "anschubsen" ist erlaubt - natürlich nicht, was glaubst Du eigentlich?

Stormtrooper
2008-05-04, 11:04:23
Eingriff in den Strassenverkehr? Was soll das denn sein?
Ich kenn nur nen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr und das macht der Fußgänger ganz sicher nicht.
Hier greift höchstens.
Durch Außer-Acht-Lassen der im § 1 Abs. 2
Verkehr erforderlichen Sorgfalt § 49 Abs. 1 Nr. 1
1.2 einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert 20 EUR
Da hier nicht mehr von einer Fahrlässigkeit ausgegangen werden kann, sondern von Vorsatz, wird bei richtiger Würdigung das Verwarngeld verdoppelt, aufgrund dessen befinden wir uns im Bußgeldbereich von 40 €, hier kommen dann nochmal 25,60 € Auslagen und Gebühren hinzu.

Stormtrooper
2008-05-04, 11:10:43
Weder das fotografieren, noch das "anschubsen" ist erlaubt - natürlich nicht, was glaubst Du eigentlich?

Erzähl nicht so ein Unsinn .. sicher ist das rausschubsen "erlaubt".
Siehe hier.
http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/noetigun/naumburg.htm

Panasonic
2008-05-04, 11:26:35
Erzähl nicht so ein Unsinn .. sicher ist das rausschubsen "erlaubt".
Siehe hier.
http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/noetigun/naumburg.htm
Wegen einer Entscheidung eines OLG in zweiter Instanz sprichst Du von erlaubt? Du bist sehr mutig. Das ganze ist natürlich Nötigung. Und so einen bekifften Richter findet man sicher kein zweites Mal.

Stormtrooper
2008-05-04, 11:40:10
Deswegen schrieb ich erlaubt auch in Anführungszeichen.
Erlaubt/Verboten kann nur was durch Gesetze und Verordnungen werden, auslegen tuns Richter.
Und bei nem OLG ist es nicht mehr nur ein Richter der eine Entscheidung fällt.

Argh
2008-05-04, 11:57:49
Wir bräuchten mal einen Juristen im Forum...

derpinguin
2008-05-04, 12:09:11
Wir bräuchten mal einen Juristen im Forum...
Bringt nichts. Der darf auch keine unentgeltliche Rechtsberatung geben.

Urion
2008-05-04, 12:13:02
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Urion
2008-05-04, 12:14:22
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rotalever
2008-05-04, 12:24:46
Im Fernsehen kam mal so eine Sendung. Das rausschubsen ist verboten war das Fazit. Aber die Polizei anzurufen oder zumindest dem anderen zu sagen, dass man es gleich täte reicht sicher aus.

Philipus II
2008-05-04, 12:38:49
Halb reinstellen.
Motor ausschalten.
Tür öffnen und zum räumen nett auffordern.
Wenn nicht erfolgreich:Mobiltelefon rauskramen und Polizei rufen...

Liarnd
2008-05-04, 12:57:46
in galileo kamen sie mal zum fazit dass rausschubsen erlaubt sei x-D

Tommes
2008-05-04, 13:03:56
Galileo...

Galileo, die zweitgrößte Menschenverarschung im deutschen Fernsehen nach AstroTV. Die beiden siamesischen Zwillinge Aiman Abdallah und Daniel Aminati (teilen sich seit der Trennung ein Gehirn und einen Gesichtsausdruck) präsentieren uns täglich Themen, die wirklich Keinen interessieren, verpackt in hanebüchene Rahmengeschichten. Und das ganze unter dem Titel „Wissenschaftsmagazin“, was die allergrößte Frechheit an dieser Sendung ist. Anstatt einen Fachmann (Kfz-Mechaniker Meister etc.) vernünftig erklären zu lassen, wie man wann unter welchen Umständen (z.B. Fahrzeugtyp) einen Nylonstrumpf provisorisch als Keilriemen benutzen kann, setzt die Galileo-Redaktion lieber 3 komplette Gehirnelfmeter im Outfit der Pitstop-Werbung Trottel in einen alten VW Käfer und lässt die losfahren. Auf einer Landstraße bleiben die natürlich liegen, und alle so „menno“, „das ist aber doof jetzt“ und „ach so ein Mist“, natürlich mit den entsprechend grenzdebilen Gesten dazu. Diagnose: Keilriemen gerissen. Kurze Zeit später hält selbstverständlich ein schickes Cabrio mit 2 Perlen an. Die Fahrerin steigt aus, hat aber nur eine Jeans an, und Ute, Schnute und Kasimir direkt: „BUUUUUUUH!“ Die Beifahrerin steigt kurze Zeit später aus, und hat (was ein krasser Zufall!!!) einen Minirock und Nylonstrümpfe an. Die 3 Patienten sind völlig aus dem Häuschen, pfeifen und geben sich schlechter Five als die beiden Rentner aus der Köpi-Werbung. WAS SOLL DAS ALLES???
Beim Galileo-Experiment geben die einem Vollidioten eine Dose Mais, aber keinen Öffner (wie gemein ist das eigentlich?). Der Typ macht sich natürlich krass Gedanken wie er die Dose aufkriegen soll, fährt zu einer Schrottpresse, legt die Dose auf den Fahrersitz eines Autos und lässt das zu einem Würfel pressen. Das unglaubliche Ergebnis dieses „Experiments“: den Mais kann man danach nicht mehr essen, geschweige denn wieder finden! WER HÄTTE DAS GEDACHT??? Ein ebenso unglaubliches Ergebnis kam raus, als 2 Frauen in knappen Outfits es NICHT geschafft haben, mit Klopapier anstatt eines Abschleppseils einen Golf III abzuschleppen.
Galileo: dummes Fernsehen von dummen Menschen für die Dümmsten dieses Landes.

Siegfried
2008-05-04, 13:06:03
ich wuerde einfach halb reinfahren
wenn ich dann mit wehrmacht ledermantel und knobelbechern aussteige geht die person eh weg
dann wieder ins auto und komplett einparken
edit: vorm aussteigen natuerlich anhupen nicht vergessen

derpinguin
2008-05-04, 13:15:28
wenn ich dann mit wehrmacht ledermantel und knobelbechern aussteige geht die person eh weg


Möglicherweise bricht sie auch lachend zusammen. ;D

Siegfried
2008-05-04, 13:18:38
das findet in deutschland niemand lustig glaube ich

Argh
2008-05-04, 14:13:08
@Tommes: Schöner Text. :)

Wehrmachtledermantel. Was unterscheidet denn einen normalen Ledermantel von einem Wehrmachtledermantel? Insignien der Wehrmacht werden wohl nicht drauf sein, oder?

Mit einem Auto hat man Probleme die man ohne dasselbe niemals haben würde.

deekey777
2008-05-04, 14:48:36
Wegen einer Entscheidung eines OLG in zweiter Instanz sprichst Du von erlaubt? Du bist sehr mutig. Das ganze ist natürlich Nötigung. Und so einen bekifften Richter findet man sicher kein zweites Mal.
Wenn wir einen Juristen im Forum häten, dann würde er dezent hinweisen, ob das Freihalten des Parkplatzes neben dem Eingriff in den Straßenverkehr nicht auch den Starftatbestand einer Nötigung erfüllen könnte (ist aber strittig).

Was das Fotografieren angeht: Grundsätzlich stellt unerlaubtes Fotografieren einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Auf der anderen Seite muss man hier abwägen, welcher Eingriff stärker ist: Das Fotografieren als Eingriff ins APR oder das Blockieren der Parklücke als Eingriff in den Straßenverkehr (Allgemeingut) und zeitgleich Eingriff in die Handlungsfreiheit des PKW-Führers.
Ich würde den "Blockierer" ansprechen und zwar so: "Wenn Sie nicht sofort die Parklücke räumen, werde ich von Ihrer Aktion ein Foto machen und an das Ordnungsamt und ggf. an die Polizei weiterleiten, denn so ein Verhalten wird geahndet." Oft ist die Reaktion: "Mach doch!" Also macht man ein Foto...

Ich bin eh der Vertreter der Sausacktheorie: Der Sausack, der die Rechtsordnung mißachtet, hat die volle Härte des Gesetzes zu erfahren. Und da kann man sich nicht darauf berufen, dass das Foto, dass den Verstoß gegen die Rechtsordnung beweist, ein rechtswidriger Eingriff in das APR sei und somit nicht nur verwertbar sei, sondern auch noch für den "Fotografen" Konsequenzen hätte.