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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geht sowas? Rechtlich gesehen? Ebay PS3 Bildverkauf


Johnny Rico
2008-05-05, 21:46:25
http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-3-60GB-NUR-1-TAG-ANGEBOT-bild_W0QQitemZ200221571486QQihZ010QQcategoryZ153842QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZ ViewItem

Muss der Käufer das BIld so teuer bezahlen oder ist das Betrug?

Der Verkäufer schreibt ja, dass er mit bestem Gewissen anbietet...nur glauben kann ich das ihm nicht :tongue:

n4p0
2008-05-05, 21:49:50
ja klar darf er dass.
er schreibt ja obenhin: "Angeboten wird hier ein Bild der PlayStation 3".
wenn die verkäufer zu blöd sind dass zulesen, sind sie selber schuld.

Philipus II
2008-05-05, 21:52:01
Naja-wenn der Käufer nicht zahlt hat der Verkäufer kaum ne Chance,das einzuklagen.Wenn der Käufer aber so dumm ist zu zahlen...

Ausserdem hat er das Widerrufsrecht nicht korrekt ausgeschlossen,so scheints mir...

Zafi
2008-05-05, 22:05:17
Bei einem Kauf der nicht direkt erfolgt (Teledienstleistung) besitzt man ein 14tägiges Rückgaberecht. Egal ob du beim Onlinehändler, Versandkaufhaus oder sonst einem Anbieter kaufst, bei dem du die Ware nicht selbst prüfen kannst. Die Rechtssprechung ist da ziemlich eindeutig. Wenn dir also das Bild der Playstation 3 nicht gefällt, dann schick es einfach zurück und du bekommst dein Geld wieder. Hier kommt zwar noch hinzu, dass es sich um eine Auktion handelt, für die dann zusätzliche Regeln gelten, aber im Großen und Ganzen ändert sich da nichts.

Das § 156 BGB greift zwar bei Auktionen und verpflichtet den Bieter zum Kauf, dies gilt aber nicht zwingend für Internet-Auktionen, da kommt § 312 (BGB) zum Zuge und räumt den Bietern von Internetauktionen ein Widerrufsrecht ein. Das versucht er zwar auszuschließen, indem er falschinformationen verteilt. Doch das kann er knicken. Selbst wenn er eigene AGBs aufführen würde, die man als Bieter bestätigt und akzeptiert hat, hebelt die der Gesetzgeber wieder aus, so dass immer nur das Gesetz gilt. Und nicht die Wunschvorstellungen dieses Verkäufers. Aus diesem Grund verzichten viele Firmen schon auf AGBs. Sie können höchstens die kleinen Kunden scheuchen, vor Gericht haben sie aber praktisch keine Bedeutung.

Ich nehme mal an, dass er damit nur den Käufer weiter verunsichern will. Damit dieser ungefragt auch bezahlt. Aber wenn er dies tut, dann ist der selbst schuld.

EureDudeheit
2008-05-05, 22:39:21
Bei einem Kauf der nicht direkt erfolgt (Teledienstleistung) besitzt man ein 14tägiges Rückgaberecht. Egal ob du beim Onlinehändler, Versandkaufhaus oder sonst einem Anbieter kaufst, bei dem du die Ware nicht selbst prüfen kannst. Die Rechtssprechung ist da ziemlich eindeutig. Wenn dir also das Bild der Playstation 3 nicht gefällt, dann schick es einfach zurück und du bekommst dein Geld wieder. Hier kommt zwar noch hinzu, dass es sich um eine Auktion handelt, für die dann zusätzliche Regeln gelten, aber im Großen und Ganzen ändert sich da nichts.

Das § 156 BGB greift zwar bei Auktionen und verpflichtet den Bieter zum Kauf, dies gilt aber nicht zwingend für Internet-Auktionen, da kommt § 312 (BGB) zum Zuge und räumt den Bietern von Internetauktionen ein Widerrufsrecht ein. Das versucht er zwar auszuschließen, indem er falschinformationen verteilt. Doch das kann er knicken. Selbst wenn er eigene AGBs aufführen würde, die man als Bieter bestätigt und akzeptiert hat, hebelt die der Gesetzgeber wieder aus, so dass immer nur das Gesetz gilt. Und nicht die Wunschvorstellungen dieses Verkäufers. Aus diesem Grund verzichten viele Firmen schon auf AGBs. Sie können höchstens die kleinen Kunden scheuchen, vor Gericht haben sie aber praktisch keine Bedeutung.

Ich nehme mal an, dass er damit nur den Käufer weiter verunsichern will. Damit dieser ungefragt auch bezahlt. Aber wenn er dies tut, dann ist der selbst schuld.

Gilt nur zwischen Unternehmer und Verbraucher!

Grivel
2008-05-05, 22:50:33
211€ heiliger Bimbam... können viele Leute nicht lesen..;D

Zafi
2008-05-05, 22:54:13
Ich denke im Zweifelsfall kann der Käufer den Verkäufer wegen Betrug anzeigen. Ganz gleich ob diese Anzeige Erfolg hätte oder nicht. Der Aufwand für den Verkäufer ist so enorm, dass sich sein "Bild-Verkauf" nicht rechnet. Er muss seine Aussage bei der Polizei machen und einem Beamten erklären, dass er bei ebay ein "Bild von einer PS3" verkauft hat. Was man übrigens auch als reale PS3 verstehen kann (siehe Redewendung: "Er war ein Bild von einem Mann..."). Es würde halt bedeuten, dass eine besonders gute PS3 verkauft wird. Wie auch immer. Nach einer Stunde, bei der er seinen Betrug... Verkauf dem Polizisten erklären muss, folgt anschließend noch die Gerichtsverhandlung, wo er selbiges dem Richter vortragen darf. Wenn es blöd kommt, dann kassiert er damit seine erste Strafe und gilt als vorbestraft. Bei zukünftigen Anzeigen wird sich kein Richter die Mühe machen einen Blick in den neuen Sachverhalt zu riskieren, sondern ihn pauschal vorverurteilen. Also wie auch immer. Reich wird er dadurch nicht.

[dzp]Viper
2008-05-05, 22:55:35
Also die Produktkategorie ist schon eindeutig:

Möbel & Wohnen > Dekoration > Bilder & Drucke > Sonstige

Klar hatte der Verkäufer schon im Hinterkopf, dass es vielleicht einen Dummen gibt, der nicht liest und so viel Geld bietet.

Der Verkäufer hat aber alles ordentlich und ersichtlich im Text erwähnt und auch die Produktkategorie stimmt vollkommen!
Das Einzige was man vielleicht dem Verkäufer ankreiden könnte wäre der verwirrende Angebotstext im der Zusammenfassung.

Aber insgesamt ist hier der Käufer wirklich selber Schuld... so leid es mir auch tut.. nochmal wird das dem Käufer sicher nicht passieren.

Zafi
2008-05-05, 22:58:54
Vielleicht ist der Käufer ein Anwalt und hat absichtlich auf das Bild geboten, damit er sich jetzt eine PS3 einklagen kann. Da würde er sich immerhin 500 Euro sparen. :|

[dzp]Viper
2008-05-05, 23:01:22
Vielleicht ist der Käufer ein Anwalt und hat absichtlich auf das Bild geboten, damit er sich jetzt eine PS3 einklagen kann. Da würde er sich immerhin 500 Euro sparen. :|

Wieso? Sry aber im Angebotstext steht mehrfach, dass es sich nur um ein Bild handelt. (Ich lese es im ganzen Angebot 4(!!) mal)

Grivel
2008-05-05, 23:07:06
Viper;6482223']Wieso? Sry aber im Angebotstext steht mehrfach, dass es sich nur um ein Bild handelt. (Ich lese es im ganzen Angebot 4(!!) mal)
jepp und daher ist alles rechtlich gesehen, vollkommen korrekt.
1.) Ehrlich Angabe
2.) Mehrmaliges Bestätigen dieser Tatsache
3.) Wirrer Informationstext, das ist genauso "Gelaber" wie bei Billigboxen mit sonstwieviel Watt @2Ohm obwohl sie an 4 oder 8 Ohm laufen...aber rechtlich nicht unkorrekt.

das war "Sauber" Verdientes Geld ;D

wie dumm kann man sein?^^ ist ja wie im Powi Forum gesagt, nicht mal lesen kann die Jugend von heute xD

Zafi
2008-05-05, 23:18:50
Viper;6482223']Wieso? Sry aber im Angebotstext steht mehrfach, dass es sich nur um ein Bild handelt. (Ich lese es im ganzen Angebot 4(!!) mal)

Es tut nichts zur Sache, wie oft es da steht, sondern vielmehr wie es dasteht (z.B. die Überschrift, wo von einer PS3 die Rede ist und nur zum Schluss in Klammern "bild" steht). Und ob die Möglichkeit besteht, dass man es desswegen missinterpretieren könnte. Und so eine Möglichkeit ist selbst bei seriösen Angeboten nicht ausgeschlossen. Und erst recht hier nicht.

Ric
2008-05-05, 23:25:31
Da stimme ich mal zu hundert 100% zafi zu.

Mal ein anderer zusätzlicher aspekt: spätestens bei der bewertung der leistung und der gegenleistung fällt sogar jedem threadteilnehmer auf, dass es ein auffälliges missverhältnis zwischen der leistung und gegenleistung gibt. Spätestens hier hält der deutsche anwalt/richter eine sekunde inne und sagt § 139 bgb und schwingt die keule der gerechtigkeit ^^
(wenn er nicht vorher arglistige täuschung/irrtum bejaht hat)

Peterxy
2008-05-06, 00:14:23
Das 14Tägige Wiederrufsrecht gilt bei Privatverkäufen ja nicht und das ausklammern gewisser Sachen hat auch seinen Sinn. Normallerweise kann der K das nicht zurückgeben.
In diesem Fall aber schon:

Die Überschrift ist irreführend - vorallem wg. der 60GB.
Auch das mit bild & ton geniesen blaaa, das suggeriert einen "realen Artikel" und man kann das nicht auf das Photo beziehen. Ist aber Auslegegungssache und im Endeffekt auch zweitrangig

denn wichtiger ein ganz anderer Punkt:
für ein Bild muß man die Copyrightrechte haben.
Der kann zwar privat ne Ps3 oder weiß der Kuckuck was fotographieren, aber ich kann mir nicht vorstellen das er auch die Erlaubnis von Sony hat deren Produkte zu knipsen, um die Bilder dann gewinnorientiert verkaufen zu können. Normallerweise braucht man dafür eine Lizenz - schließlich photografiert er ein Markenrechtlich (!) geschütztes Teil.
Falls er das Photo nicht selbstgeknipst hat, sondern womöglich aus nem Werbeprospekt oder sonstwo "geklaut" hat - gilt ähnliches & wäre auch nicht legal, weil solche Sachen grundsätzlich nicht für den Wiederverkauf bestimmt sind. Etwas anderes wäre es, wenn es ein Poster ist was man ganz normal im Geschäft kaufen kann, das könnte er theoretisch auch wieder verkaufen. (wird aber hier kaum der Fall sein)
Ansonsten gilt, keine Lizensrechte = kein (legaler) Verkauf des Bildes möglich
=> muß dem Käufer sein Geld zurückerstatten

Siegfried
2008-05-06, 05:34:08
ich sehe da nur eine gerechte geldneuverteilung von dumm nach intelligent

Zafi
2008-05-06, 06:04:40
ich sehe da nur eine gerechte geldneuverteilung von dumm nach intelligent

Was ist daran intelligent seine Zukunft für lächerliche 200 Euro aufs Spiel zu setzen? Wenn du als 7 Jähriger einen Diebstahl im Supermarkt begehst, dann ist das eine Sache, die in deinem Führungszeugnis nicht so negativ auffällt. Aber wenn du als Erwachsener einen Betrug begehst, dann läuft es sicherlich nicht mehr so prickelnd mit Jobsuche.

Vorallem kannst du hier auch nichts rückgängig machen. Wenn der Käufer dich nämlich anzeigt, dann ist die Sache gelaufen und du darfst um deine Zukunft bangen. Denn eine Strafsache (Betrug) wird ganz automatisch weiter verfolgt, auch wenn du dich mit dem Käufer einigen solltest.

Siegfried
2008-05-06, 06:22:08
naja das ist hoechstens arglistige taeuschung
nen eintrag ins fuehrungszeugnis gibts dafuer sicher nicht
wenn ueberhaupt muss er maximal das geld zurueckzahlen und ein paar sozialstunden
und das auch nur wenn der kaeufer ihn anzeigt und keine angst hat fuer seine dummheit ausgelacht zu werden

Tomi
2008-05-06, 06:32:26
Es tut nichts zur Sache, wie oft es da steht, sondern vielmehr wie es dasteht (z.B. die Überschrift, wo von einer PS3 die Rede ist und nur zum Schluss in Klammern "bild" steht). Und ob die Möglichkeit besteht, dass man es desswegen missinterpretieren könnte.
Tja...da bekommste aber als Käufer später ein Problem.

Nehmen wir an der Käufer sagt nur "ich dachte das sei ne PS3 Konsole und will die jetzt", wird dir von der dt. Justiz garantiert entgegengehalten, dass mehrfach von einem Bild der PS3 die Rede war und selbst wenn es missverständlich sei, vor Abgabe des Gebotes den Verkäufer zu fragen, was er denn da nun konkret verkauft.

Aber dass die Auktion unmissverständlich eine PS3 hardwaremäßig anbietet und daher keinerlei Zweifel bestehen, kann niemand behaupten. Von daher wird im Streitfall vom Käufer erwartet, dass er sicherheitshalber vorher nochmal den Verkäufer fragt, was denn nun genau im Angebot sei.

Ich sage es hier auch wie in dem anderem "Ebay Betrug" Thread...diese Auktion ist soweit sauber. Richtige Kategorie, mehrfach der Hinweis aufs "Bild". Anzukreiden ist dem wie dem anderen Verkäufer, dass über Dinge schwadroniert wird, die garnicht im Angebot sind. Aber...es wird auch nicht gesagt, dass die hier verkauft werden. Was verkauft wird, steht explizit mehrfach da.

jtkirk67
2008-05-06, 07:07:59
Ich denke bei der Auktion ist was ganz anderes der Knackpunkt. Das Bild, das dort gezeigt wird, gehört dem Verkäufer ganz bestimmt nicht, da es das Bild von ebay ist.

Peterxy
2008-05-06, 10:40:41
Ich sage es hier auch wie in dem anderem "Ebay Betrug" Thread...diese Auktion ist soweit sauber.

Du kannst dich doch nicht auf den Flohmarkt mit geklauter Hehlerware stellen, in der irrigen Annahme Diebesgut zu verticken wäre legal. Das ist hier ähnlich, wenn er nicht nachweislich der Rechteinhaber des Bild ist.

AlfredENeumann
2008-05-06, 13:01:02
Es sollte vielleicht auch mal geprüft werden was für ein Bild verkauft wird.
Hat der Verkäufer es selber geschossen, oder ist es ein Werbe/Pressefoto.
Bei zweiterem könnte er ein Problem bekommen, wenn der Käufer pfiffig ist und wenigstens dem Verkäufer einen reinwürgen will.

Es stimmt zwar das dort mehrfach erwähnt wird das es sich um ein Bild handelt, aber was hat "60GB" oder sonstige Beschreibungen mit einem BILD zu tun?

bleipumpe
2008-05-06, 14:56:19
Es sollte vielleicht auch mal geprüft werden was für ein Bild verkauft wird.
Hat der Verkäufer es selber geschossen, oder ist es ein Werbe/Pressefoto.
Bei zweiterem könnte er ein Problem bekommen, wenn der Käufer pfiffig ist und wenigstens dem Verkäufer einen reinwürgen will.

Es stimmt zwar das dort mehrfach erwähnt wird das es sich um ein Bild handelt, aber was hat "60GB" oder sonstige Beschreibungen mit einem BILD zu tun?
Die 60GB unterscheidet sich optisch von der 40GB Version. So gesehen ist der Hinweis zur 60GB Version schon wichtig.
Bleibt aber noch immer das Problem des Bildes bzw. dessen Ursprung.

mfg b.

Philipus II
2008-05-06, 16:57:29
Ich bleib dabei:Ein Kauf wäre nicht bindend.
Wenn der Käufer nicht zahlt,hat der Verkäufer keine Chance.

Betrug ists nicht...

Grivel
2008-05-06, 18:56:03
Das 14Tägige Wiederrufsrecht gilt bei Privatverkäufen ja nicht und das ausklammern gewisser Sachen hat auch seinen Sinn. Normallerweise kann der K das nicht zurückgeben.
In diesem Fall aber schon:

Die Überschrift ist irreführend - vorallem wg. der 60GB.
Auch das mit bild & ton geniesen blaaa, das suggeriert einen "realen Artikel" und man kann das nicht auf das Photo beziehen. Ist aber Auslegegungssache und im Endeffekt auch zweitrangig


wegen 60gb irreführend? vlt. ist das Bild der PS 3 selbst gemacht und die HDD inklusive der Aufschrift "60GB" erkennbar, da er es selbst geschossen hat und nirgends erwähnt wird wie das Bild in der Realität aussieht, es steht auch nirgends "Abbildung ähnlich" das ist das einzige was man ihm ankreiden könnte, trotzdem ist die Überschrift mehr als legal.
Ich kann mein eigenes Bild verkaufen WIE ich will, dass er bei dem Produkt erwähnt um was es geht, reicht schon vollkommen...
Da wir das Bild nicht genauer kennen, können wir hier wild um uns Schlagen, er ist höchstens bei einem offiziellen Foto, bei welchem die Copyright- Rechte bei einem Unternehmen liegen, ankzukreiden.

Wie war das, Unwissenheit schützt nicht? Dummheit auch nicht ....

Gast
2008-05-06, 20:24:58
Naja, ganz klar ein Angebot mit Täuschungsabsicht.
Ist halt ein gewöhnliches Arschloch, sonst nix.

Wishnu
2008-05-06, 20:25:30
Einloggen vergessen (der Gast von eben war ich) ^^

Peterxy
2008-05-06, 22:43:01
Ich kann mein eigenes Bild verkaufen WIE ich will
Jaien, Du kannst zwar theoretisch alles fotographieren - aber das gilt teils nur, solange es nicht veröffentlicht wird.

Da wir das Bild nicht genauer kennen, können wir hier wild um uns Schlagen, er ist höchstens bei einem offiziellen Foto, bei welchem die Copyright- Rechte bei einem Unternehmen liegen, ankzukreiden.

Das bild ist eigentlich nun wirklich sehr einfach wiederzuerkennen & offensichtich ein Sony Werbebild, brauchst nur Google image search nutzen und "Playstation 3" eingeben; da stolperst du zig mal über das Bild. Alle möglichen Shops benutzen dieses Ps3 Bild und somit kann es wohl kaum ein selbstgeknipstes sein ... sondern iss wohl eher dreist aus dem Web "geklaut" ;) :
http://images.google.de/images?hl=de&q=PlayStation%203&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=wi

Grivel
2008-05-06, 23:00:11
Jaien, Du kannst zwar theoretisch alles fotographieren - aber das gilt teils nur, solange es nicht veröffentlicht wird.



Das bild ist eigentlich nun wirklich sehr einfach wiederzuerkennen & offensichtich ein Sony Werbebild, brauchst nur Google image search nutzen und "Playstation 3" eingeben; da stolperst du zig mal über das Bild. Alle möglichen Shops benutzen dieses Ps3 Bild und somit kann es wohl kaum ein selbstgeknipstes sein ... sondern iss wohl eher dreist aus dem Web "geklaut" ;) :
http://images.google.de/images?hl=de&q=PlayStation%203&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=wi

Ich meinte, dass er vergessen hat, "Abbildung ähnlich" einzufügen und damit einen Fehler begangen hat...
Klar das angezeigte Bild ist ein Werbebild das jeder, der weiß was eine PS 3 ist schon einmal gesehen hat, aber das tatsächliche wissen wir nicht.

Gast
2008-05-06, 23:41:49
der autor hat sich scheinbar selbst hochgepusht.
Gleich nach dem einstellen einen bieter...sehr merkwürdig.
Verkoper heeft de objectbeschrijving gewijzigd

Byteschlumpf
2008-05-07, 01:13:59
Das Angebot ist nichtig, wenn der Verkäufer nur über ein digitales Bild des Produktes verfügt, dass frei kopierbar ist - mit anderen Worten - es dürfen nur Dinge bei ebay veräußert werden, die physisch den Besitzer wechseln, worunter ein digitales Produktbild jedoch nicht fällt!

Siegfried
2008-05-07, 01:18:54
Ich bleib dabei:Ein Kauf wäre nicht bindend.
Wenn der Käufer nicht zahlt,hat der Verkäufer keine Chance.

Betrug ists nicht...
doch es ist 100% bindend
gueltiger kaufvertrag

ich hab auch schonmal sowas verkauft
kaeufer hat nicht gezahlt
ich bekam die gebuehren zurueck und kaeufer wurde von ebay verwarnt

Kalimar
2008-05-07, 01:30:00
doch es ist 100% bindend
gueltiger kaufvertrag

ich hab auch schonmal sowas verkauft
kaeufer hat nicht gezahlt
ich bekam die gebuehren zurueck und kaeufer wurde von ebay verwarnt

Nö, du laberst BS.

Petathebest
2008-05-07, 02:57:28
Also ich hab den Käufer kontaktiert, bzw ihm über Ebay mitgeteilt, dass es nur ein Bild ist. Antwort auf englisch, spricht kein Wort deutsch, ist ein Pole. Habs ihm jetzt über Ebay nochmal auf Englisch geschrieben.

edit: und in meinen Augen ist das eindeutig Betrug, weil: "Angeboten wird hier ein Bild der PlayStation 3" im Text ganz am Anfang das Wort "Angeboten" und "Playstation 3" in rot sind.

tombman
2008-05-07, 03:36:45
Das Angebot ist nichtig, wenn der Verkäufer nur über ein digitales Bild des Produktes verfügt, dass frei kopierbar ist - mit anderen Worten - es dürfen nur Dinge bei ebay veräußert werden, die physisch den Besitzer wechseln, worunter ein digitales Produktbild jedoch nicht fällt!
Es darf übrigens auch nichts verkauft werden, was einem NICHT GEHÖRT. Das Bild gehört ihm nicht, daher darf ers gar nicht verkaufen.

Ansonsten verkaufe ich demnächst die Sonne und den Jupiter im Bundle zu 99 cent! ;D

Panasonic
2008-05-07, 08:12:03
Ich denke hier kann ein Gericht in beide Richtungen entscheiden. Eine Täuschungsabsicht ist ja vorhanden, allein die Überschrift ist schon missverständlich. Was mich am meisten stört ist aber dieTatsache, dass der Inhalt des Bildes ausgiebig beschrieben wird, aber zum Bild selbst nichts gesagt wird. Handelt es sich um ein Foto? Wie groß? Ein gemaltes Kunstwerk? Um ein jpeg?

Ob das rechtlich OK ist oder nicht, hängt sicherlich vom Richter ab, der sich damit beschäftigen müsste.

Peterxy
2008-05-07, 10:29:28
Die Täuschungsabsicht ist schon in den ersten Sätzen zu erkennen:
Er sagt die PS3 hat 60GB und ist leistungsfähig - daneben erwähnt er das ein passendes HDMI Kabel nicht im Lieferumfang enthalten ist.
Das suggeriert ganz klar das man eine PS3 ohne HDMI Kabel kriegt.

Selbst wenn man nun der seltsamen Meinung ist, das das Auslegungssache ist (was es nicht ist) - wäre der andere Punkt immer noch das Bild.

Hätte er in die Auktion geschrieben:
"aus diesem Grund ist ein PS3 bild so begehrt"
wäre das was komplett anderes. :rolleyes:

Hat er aber nicht, In der auktion steht wörtlich:
Aus diesem Grund ist dieses Bild so begehrt.
Mit diesem Satz nimmt er Bezug auf das in der Auktion abgebildete Foto. In der ganzen Auktion steht schließlich nirgens "abbildung ähnlich" und auch nicht das es sich bei dem abgebildeten Bild um ein Symbolphoto handelt. Folglich kann der Käufer das abgebildete Foto erwarten - das darf der VK aber wie wir bereits festgestellt haben nicht verkaufen, weils ihm nicht gehört.
Natürlich ist es klug wenn er Pole ist und auch dort gemeldet ist, weil dann wird ihn auch niemand verklagen. :D

Byteschlumpf
2008-05-07, 10:40:01
Es darf übrigens auch nichts verkauft werden, was einem NICHT GEHÖRT. Das Bild gehört ihm nicht, daher darf ers gar nicht verkaufen.

Ansonsten verkaufe ich demnächst die Sonne und den Jupiter im Bundle zu 99 cent! ;D
Ja genau! Das Urheberrecht liegt ja ganz klar bei Sony!
Wenn Sony erfährt, dass jemand ohne deren Einwilligung ein Produktbild verkauft, um sich daran zu bereichern, dürften die Anwälte zurückschlagen und ein Vielfaches des eingenommenen Geldes zurückfordern - ist wie bei illegalen Kopien! ;)

Chronicle
2008-05-07, 12:45:35
Hat sich anscheinend ncoh niemand beschwert.
Er verkauft jedenfalls fröhlich das nächste Bild ;) klick (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200222241785&ssPageName=MERC_VIC_RCRX_Pr4_PcY_BID_IT&refitem=200221571486&itemcount=4&refwidgetloc=closed_view_item&usedrule1=CrossSell_LogicX&refwidgettype=cross_promot_widget&_trksid=p284.m183&_trkparms=algo%3DCRX%26its%3DS%252BI%26itu%3DUCI%252BSI%26otn%3D4)

Schoof
2008-05-07, 13:14:10
Ja genau! Das Urheberrecht liegt ja ganz klar bei Sony!
Wenn Sony erfährt, dass jemand ohne deren Einwilligung ein Produktbild verkauft, um sich daran zu bereichern, dürften die Anwälte zurückschlagen und ein Vielfaches des eingenommenen Geldes zurückfordern - ist wie bei illegalen Kopien! ;)

hmm, ok, wer schreibt Sony eine mail?
Ich finde es einfach nur eine Frechheit. Normal sollte da eBay einschreiten, aber Schutz von Käufer/Verkäufer bekommt man ja von denen nicht.
Also immer schön den ganzen Text mind. 3 mal lesen.

Gravitoss
2008-05-07, 13:35:41
Zitat aus dem Angebotstext:
"Achtung: Bieter aus Osteuropa speziell aus Polen etc. schließe ich aus dieser Auktion aus und werde Gebote aus diesen Regionen sofort löschen!!"

Der Typ hat echt Nerven :mad:
Wir mal Zeit das ihm jemand auf die Finger klopft.

Meat Lover
2008-05-07, 13:54:38
ja klar darf er dass.
er schreibt ja obenhin: "Angeboten wird hier ein Bild der PlayStation 3".
wenn die verkäufer zu blöd sind dass zulesen, sind sie selber schuld.

ähm (http://www.prowiki2.org/psalt/wiki.cgi?DasDass)

tombman
2008-05-07, 14:26:52
Zitat aus dem Angebotstext:
"Achtung: Bieter aus Osteuropa speziell aus Polen etc. schließe ich aus dieser Auktion aus und werde Gebote aus diesen Regionen sofort löschen!!"

Der Typ hat echt Nerven :mad:
Wir mal Zeit das ihm jemand auf die Finger klopft.
Ja logisch, der hat Angst, daß mal jemand mit krimineller Energie vor seine Haustür steht und ihm die Fresse einschlägt ;)

PHuV
2008-05-07, 14:39:22
Ich habe diese Vogel mal gefragt, ob ich mal eine Bild von dem Bild haben kann. :lol:

tombman
2008-05-07, 14:43:18
Leider denkt ebay zuerst an ebay, und jede Betrugsauktion bringt auch Gebühren.

Schoof
2008-05-07, 15:06:52
Ich habe diese Vogel mal gefragt, ob ich mal eine Bild von dem Bild haben kann. :lol:

Hab ihm auch ne mail geschrieben, ob er mir nicht ein Bild zukommen lassen kann vom Zustand.

Mal gespannt ob ich eins umsonst bekomme

DerKleineCrisu
2008-05-07, 15:59:15
hi,

also

§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums

sollte da schon gehen, da man ja ne PS3 erwartet hätte und nicht ein Bild. Gerade die Angabe mit 60 GB könnte hier helfen. Auch im Text das HDMI Kabel könnte Hilfreich sein.


ob man da vieleicht

§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

anwenden kann ist ne Glaubensfrage, versuchen könnte man es...


Grüße

Grisu

Philipus II
2008-05-07, 16:03:52
doch es ist 100% bindend
gueltiger kaufvertrag

ich hab auch schonmal sowas verkauft
kaeufer hat nicht gezahlt
ich bekam die gebuehren zurueck und kaeufer wurde von ebay verwarnt


Die Gebühren bekommst du zurück-aber hat der Käufer bezahlt?
Ich denke mal,dass du nie Geld bekommen hast,oder?

Annator
2008-05-07, 16:51:47
Für mich ist das Betrug. Recht hin oder her. Der sollte dafür mal einen Monat ins Gefängnis gehen.

PHuV
2008-05-07, 17:24:56
Für mich ist das Betrug. Recht hin oder her. Der sollte dafür mal einen Monat ins Gefängnis gehen.

Na ja, immerhin hat er diesen Artikel in die korrekte Kategorie

Möbel & Wohnen > Dekoration > Bilder & Drucke > Sonstige

gestellt. Hier kann man an sich dann schon denken, was Sache ist. BTW, der Preis ist mittlerweile bei 412,99 € :ucrazy3:

Was mich auch immer wieder nervt, wenn beispielsweise komplette Legobausätze angeboten werden und irgendwo nebenbei ganz versteckt auftaucht, daß es sich um die Bauanleitung handelt. Natürlich OVP und NEU. :mad: Was soll der Scheiß?

Laxer
2008-05-07, 18:39:00
Also, wenn ich "aus versehen" mal auf so ein Angebot reinfallen sollte, würde ich ehrlich gesagt nicht bezahlen. Ich würde es darauf ankommen lassen, ob der Verkäufer überhaupt meine Seite der Vertragserfüllung einklagt und den aufwendigen Weg geht. Dazu muss ich sagen, dass einige meiner Bekannte Rechtsanwälte / Notare sind und mir bei Bedarf einen schönen Brief aufsetzen würden (ob das damit so einfach erledigt wäre, weis man natürlich nicht)...
Das ist u.a. einer der Gründe, warum ich die Bucht nicht mehr wirklich leiden kann. Man muss mittlerweile höllisch aufpassen, um nicht an ein schwarzes Schaf zu geraten. Ich würde schon erwarten, dass eBay bei solchen Angeboten mehr ein- bzw. durchgreift. Schon im Sinne ihres Images / Vertrauenswürdigkeit :(

Byteschlumpf
2008-05-07, 19:05:59
Ich habe mal nachgefragt, ob er das Bild per E-Mail oder einem Paketdienst verschicken möchte! ^^
Auch habe ich nach der Bildgröße (Breite, Höhe) oder Auflösung gefragt! ;)

Mal sehen, was er antworten wird! Hier sollten wir wirklich andere vor Schaden bewahren und Zivilcourage zeigen!!

Handelt es sich um ein Pixelbild, werde ich mal Sony als Urheber hinzuziehen!

Schoof
2008-05-08, 11:21:51
412,99€ ging "Das Bild" weg. Ich hab den Käufer mal ne Mail geschrieben. Mal gespannt was der sagt.
Der Verkäufter hat auf meine Mail mit Anfrage eines Bildes des Artikells natürlich nicht geantwortet.

Zafi
2008-05-08, 11:43:26
Ich frag mich, wieso er ein Bild verkauft. Wieso nicht einen "PS3-Segen" oder einen "Traum von PS3". Da dürfte er zumindest keine Copyrights von Sony verletzen.

Wolfram
2008-05-08, 12:20:13
Als ich noch das zweifelhafte Vergnügen hatte, mich mit Strafrecht zu beschäftigen, galten als Tatbestandsmerkmale: Täuschungshandlung -> Irrtum -> Vermögensverfügung -> Schaden. Muß natürlich alles vom Vorsatz umfaßt sein.

Bei so einer Nummer wie der hier wüßte ich nicht, in welcher Hinsicht man da ernsthafte Zweifel haben sollte. Ganz klarer Betrug.

PHuV
2008-05-08, 12:44:43
Hat jemand eine Antwort von dem Vogel bekommen?

Byteschlumpf
2008-05-08, 12:54:52
Hat jemand eine Antwort von dem Vogel bekommen?
Ich warte immer noch.
Die Antwort des Käufers sollte wohl Aufschluß geben.

Gast
2008-05-08, 16:20:46
Für mich ist das Betrug. Recht hin oder her. Der sollte dafür mal einen Monat ins Gefängnis gehen.
Ganz deiner Meinung, das machen ja leute nicht ohne Grund, sie wissen ja von der Abzocke.
Jeder der hier meint er würde das garnicht wollen, lügt ganz schön frech.
Ich bin der Meinung das sollte bestraft werden, immerhin kann sichjeder denkende Mensch denken, das niemand 200 EURO für ein Bild oder einen Karton ausgeben würde.

Schoof
2008-05-08, 17:05:30
also der Käufer Antwortete mir und meinte, er hat den Kauf rückgängig gemacht.
Nur ein kurzes Danke, hab den kauf rückgängig gemacht.

kein MFG oder sonstwas :)

Lord Wotan
2008-05-08, 17:41:04
http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-3-60GB-NUR-1-TAG-ANGEBOT-bild_W0QQitemZ200221571486QQihZ010QQcategoryZ153842QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZ ViewItem

Muss der Käufer das BIld so teuer bezahlen oder ist das Betrug?

Der Verkäufer schreibt ja, dass er mit bestem Gewissen anbietet...nur glauben kann ich das ihm nicht :tongue:
Ist ja Geil! Da kauft einer ein Bild der PS3 für 211€. Blöde sterben eben nicht aus. Achtung Satiere
Frage will jemand das Bild von meinen PC für 150€?:) Ansonsten hätte ich hier noch ein W-Lan Kabel! Luftbedingt leider Unsichtbar.;D
Satiere ende!

Lord Wotan
2008-05-08, 17:50:23
Als ich noch das zweifelhafte Vergnügen hatte, mich mit Strafrecht zu beschäftigen, galten als Tatbestandsmerkmale: Täuschungshandlung -> Irrtum -> Vermögensverfügung -> Schaden. Muß natürlich alles vom Vorsatz umfaßt sein.

Bei so einer Nummer wie der hier wüßte ich nicht, in welcher Hinsicht man da ernsthafte Zweifel haben sollte. Ganz klarer Betrug.
Entschuldige. Wenn jemand bestraft gehört dann wohl der Käufer. Schließlich war das eine Auktion. Mann muss ja nicht für ein Bild 211€ bezahlen. Betrug sehe ich nicht. Schließlich schreibt er ja nicht das er eine PS3 verkaufen will um dann nur ein Bild zu senden. Sondern er schreibt klar das er nur das Bild der PS3 verkaufen will. Und wer eben kein Bild von einer P3 für 211 Euro Kaufen möchte. Der sollte da nicht mitbieten. Einfache Sache das ist. Wer Lesen kann ist klar in Vorteil.


Anders würde es wie gesagt aussehen. Wenn er klar eine PS3 anbietet um dann einen Ziegelstein zu liefern. Das währe klarer Betrug.

So wie es da aber eingestellt wurde. Ist das die Blödheit der sich vor Geilheit Überbietene User, Ohne den Text zu lesen. Auf was sie eigentlich bieten.

Es wurde ja wohl auch schon ein Tostbrott verkauft. Das wie Elvis ausgesehen hat. Oder Das Papst Auto. Ist auch nur ein Auto. Trotzdem haben die wie die blöden geboten.
Willst du da auch sagen das es Betrug ist.

Kalimar
2008-05-08, 18:35:13
Entschuldige. Wenn jemand bestraft gehört dann wohl der Käufer. Schließlich war das eine Auktion. Mann muss ja nicht für ein Bild 211€ bezahlen. Betrug sehe ich nicht. Schließlich schreibt er ja nicht das er eine PS3 verkaufen will um dann nur ein Bild zu senden. Sondern er schreibt klar das er nur das Bild der PS3 verkaufen will. Und wer eben kein Bild von einer P3 für 211 Euro Kaufen möchte. Der sollte da nicht mitbieten. Einfache Sache das ist. Wer Lesen kann ist klar in Vorteil.


Anders würde es wie gesagt aussehen. Wenn er klar eine PS3 anbietet um dann einen Ziegelstein zu liefern. Das währe klarer Betrug.

So wie es da aber eingestellt wurde. Ist das die Blödheit der sich vor Geilheit Überbietene User, Ohne den Text zu lesen. Auf was sie eigentlich bieten.

Es wurde ja wohl auch schon ein Tostbrott verkauft. Das wie Elvis ausgesehen hat. Oder Das Papst Auto. Ist auch nur ein Auto. Trotzdem haben die wie die blöden geboten.
Willst du da auch sagen das es Betrug ist.

Du hast keine Ahnung von Gesetz und Recht und Moral und solltest besser kleinere Brötchen backen oder mitbieten.

Lord Wotan
2008-05-08, 19:05:56
Du hast keine Ahnung von Gesetz und Recht und Moral und solltest besser kleinere Brötchen backen oder mitbieten.Da ich keine Fotos oder Bilder Brauche und Lesen kann werde ich wohl kaum bitten.
Achtung Satiere
Aber was ist mit dir, brauchst du ein W-Lan Kabel;)
Satiere ende!
Für mich sind Leute die für ein Produktbild 200.-€ bezahlen, die gleichen die auch ins Bauhaus gehen um Gewichte für eine Wasserwage zu kaufen. Weil der Meister sie geschicht hat.

Frage noch mal

Es wurde ja wohl auch schon ein Tostbrott verkauft. Das wie Elvis ausgesehen hat. Oder Das Papst Auto. Ist auch nur ein Auto. Trotzdem haben die wie die blöden geboten.
Willst du da auch sagen das es Betrug ist? Oder sehe die 3DFX Grafikkarten am. Die werden zu Fantasie Preisen verkauft. Und das obwohl sie heute nicht mal den Realen Gegenwert einer NVidia GF 6200 haben.
Ist das nicht eher betrug? Die Karten sind genauso nutzbar, wie Essbare Unterwäsche für Frauen die ihre Tage hat. Heute sind die Karten nur E-Schrott trotzdem bitten einige Haus und Hof um eine 3DFX Karte zu kaufen. Für mich absoluter Blödsinn. Genau wie das bitten auf ein Bild einer PS3! Betrug ist das alles aber nichts, weil wenn User wie blöde auf etwas bitten, dann sollen sie eben das tum. Nur Lesen sollte man kömmen um nicht das Aha Erlebniss zu haben. Wenn du mir mit Moral kommst, frage ich dich wie Moralisch ist es Tausende von Euro für eine Grafikkarte abzukassieren die heutigen ansprüchen überhoupt nicht gerecht werden. Und nur als E-Schrott in Regal stehen. Wo ist da die Moral der Verkäufer. Real währen die Karten in Leistungsvergleich zu heutigen Karten gerade mal 100.-€ wert.

Oder wie Moralisch ist es von Verkaufer nur weil der Heutige Pabst das Auto hatte. Das doppelte von Realen Wert abzukassieren oder noch mehr. Wo ist da die Moral? Oder das Tostbrot das getostet wie Elvis ausgesehen haben soll. War der Verkauf Moralisch. Es gibt in Berlin ein Bild in der Kunstgalerie. Das Bild hat genau drei breite Striche in drei Farben. Jedes Kind in der dritten Klasse könnte sowas Malen. Das Bild soll Millionen wert sein. Moral?
Wo Menschen wie Blöd was Kaufen wollen, gibt es eben keine Moral!

Ric
2008-05-08, 19:17:50
Es wurde ja wohl auch schon ein Tostbrott verkauft. Das wie Elvis ausgesehen hat. Oder Das Papst Auto. Ist auch nur ein Auto. Trotzdem haben die wie die blöden geboten.
Willst du da auch sagen das es Betrug ist?

Der unterschied ist, das hier ALLE relavanten tatsachen angegeben worden sind. Zudem war die aufmachung nicht durch aufmachung, beschreibung und hervorhebungen geeignet, einen irrtum hervorzuheben.

Das ist der relevante unterschied.

Wolfram
2008-05-08, 19:20:12
Der unterschied ist, das hier ALLE relavanten tatsachen angegeben worden sind. Zudem war die aufmachung nicht durch aufmachung, beschreibung und hervorhebungen geeignet, einen irrtum hervorzuheben.

Das ist der relevante unterschied.
Ich würde sogar noch weiter gehen: Im Fall "PS3-Bild" kann die Aufmachung der Auktion keinem anderen Zweck dienen, als einen Irrtum hervorzurufen. Deswegen liegt insoweit auch Vorsatz vor.

PHuV
2008-05-08, 19:28:36
Der unterschied ist, das hier ALLE relavanten tatsachen angegeben worden sind. Zudem war die aufmachung nicht durch aufmachung, beschreibung und hervorhebungen geeignet, einen irrtum hervorzuheben.

Das ist der relevante unterschied.

Ich würde sogar noch weiter gehen: Im Fall "PS3-Bild" kann die Aufmachung der Auktion keinem anderen Zweck dienen, als einen Irrtum hervorzurufen. Deswegen liegt insoweit auch Vorsatz vor.

Das sind sehr interessanten Punkte, die ich genau so sehe. Wer wirklich ehrlich seine Waren losschlagen will, vermeidet solche Aufmachungen und schafft Eindeutigkeit. Aber durch die verwirrenden Aufmachungen wird ein ganz anderer Eindruck erzeugt, und das bestimmt nicht unabsichtlich, siehe auch die Auktion mit dem Kühler:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=220231198378

Wer schreibt den, ohne Hintergedanken, so einen Text:

RARITÄT!

Keiner hat den Q9450....!!! Außer mir..! ;-)
Ich verkaufe hier den Q9450 boxed Kühler. Der ist neu, geil, heiß!
KENNER WISSEN WAS SIE AM Q9450 HABEN! SIND SIE AUCH EIN KENNER?!?
ORIGINAL! AUF LAGER! KEINE WARTEZEIT!
Haben Sie jetzt schon das, was die anderen Leute erst in 3 Wochen oder mehr haben!!!

Dazu noch das Bild vom Prozessor, natürlich nur so reingemacht. :|

Das sind eindeutig Betrugsabsichten, ein normaler Mensch schreibt doch nicht so einen Scheiß da rein.

Lord Wotan
2008-05-08, 19:31:38
Ich würde sogar noch weiter gehen: Im Fall "PS3-Bild" kann die Aufmachung der Auktion keinem anderen Zweck dienen, als einen Irrtum hervorzurufen. Deswegen liegt insoweit auch Vorsatz vor. Ich weiß nicht was ihr wollt. Als ich den Link gefolgt bin. Ist mir sofort aufgefallen das da nur ein Bild verkauft wird. Steht doch klar in Text. Man muss es eben nur Lesen.

Lord Wotan
2008-05-08, 19:33:54
Das sind sehr interessanten Punkte, die ich genau so sehe. Wer wirklich ehrlich seine Waren losschlagen will, vermeidet solche Aufmachungen und schafft Eindeutigkeit. Aber durch die verwirrenden Aufmachungen wird ein ganz anderer Eindruck erzeugt, und das bestimmt nicht unabsichtlich, siehe auch die Auktion mit dem Kühler:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=220231198378

Wer schreibt den, ohne Hintergedanken, so einen Text:



Dazu noch das Bild vom Prozessor, natürlich nur so reingemacht. :|

Das sind eindeutig Betrugsabsichten, ein normaler Mensch schreibt doch nicht so einen Scheiß da rein.Der Preist aber kein Bild an, sonder will eine boxed Kühler Verkaufen. Wenn er etwas anders Liefert währe das Betrug! Ausserden hat er ganz Öffentlich eine Mail anfrage veröffentlicht, wohl klar gestellt wurde, das er nur den Kühler verkauft. Also nichts mit Betrug!

Ric
2008-05-08, 19:45:07
Ich weiß nicht was ihr wollt. Als ich den Link gefolgt bin. Ist mir sofort aufgefallen das da nur ein Bild verkauft wird. Steht doch klar in Text. Man muss es eben nur Lesen.

Weisst du was überlegenes wissen ist?

Du hattest in dem fall welches, wie jeder andere hier der den thread hier gelesen hat und aus dem thread mit der absicht dem link gefolgt ist, um "ungewöhnliches" zu finden.

Denke mal darüber nach.

Kalimar
2008-05-08, 19:47:44
Der Preist aber kein Bild an, sonder will eine boxed Kühler Verkaufen. Wenn er etwas anders Liefert währe das Betrug! Ausserden hat er ganz Öffentlich eine Mail anfrage veröffentlicht, wohl klar gestellt wurde, das er nur den Kühler verkauft. Also nichts mit Betrug!

Du schreibst "Kühler" fett, in der Auktion wird die Zeile mit dem Kühler klein geschrieben (relativ zum anderen Blabla). So klar ist das also dann doch nicht?

Byteschlumpf
2008-05-08, 20:35:15
Der unterschied ist, das hier ALLE relavanten tatsachen angegeben worden sind. Zudem war die aufmachung nicht durch aufmachung, beschreibung und hervorhebungen geeignet, einen irrtum hervorzuheben.

Das ist der relevante unterschied.
Wirklich ALLE?
Zu jedem Bild gehört normalhin die Angabe seiner Maße (Breite, Höhe), damit der potentielle Käufer darüber im Bilde ist, ob es auch z.B. in seine Wohnung paßt. ;)

Ric
2008-05-08, 20:39:20
Wirklich ALLE?
Zu jedem Bild gehört normalhin die Angabe seiner Maße (Breite, Höhe), damit der potentielle Käufer darüber im Bilde ist, ob es auch z.B. in seine Wohnung paßt. ;)


Du hast dich verlesen. Das post bezog sich hierauf, nicht auf das angebot des "windigen verkäufers".

Es wurde ja wohl auch schon ein Tostbrott verkauft. Das wie Elvis ausgesehen hat. Oder Das Papst Auto. Ist auch nur ein Auto. Trotzdem haben die wie die blöden geboten.
Willst du da auch sagen das es Betrug ist.


Sonst hast du recht - es sei denn, es ist eine datei :)

Byteschlumpf
2008-05-08, 20:49:43
Du hast dich verlesen. Das post bezog sich hierauf, nicht auf das angebot des "windigen verkäufers".

Ups, sorry! ^^

Philipus II
2008-05-08, 21:25:18
Ich wiederhohle nochmal meine Meinung:Ein einklagbarer Kaufvertrag besteht nicht,aber der Straftatbestand des Betruges dürfte auch nicht erfüllt sein.

Was ich mir aber vorstellen könnte,dass kurz nach dem Kauf nachdem der Käufer die Zahlung verweigert,bald der der Nötigung erfüllt ist.

Kalimar
2008-05-08, 21:34:01
Ich wiederhohle nochmal meine Meinung:

*Mir die Ohren zuhalt* :tongue:

Philipus II
2008-05-08, 22:31:14
eigentlich wollte ich,dass mich jemand sauber widerlegt:smile:

und wiederholen mit "h"-ich sollt mich schämen...

Nucka
2008-05-08, 23:01:36
LOL wie kann man den bitte so verstrahlt sein und auf sowas bieten !!

Ist genau das Gleiche wenn man für Cheats für GTA IV bietet.

Man sollte sich wirklich erstmal das Angebot durchlesen und nicht wild bieten.

Ebay sollte aber mal wirklich mehr leute einstellen die die Angebote überprüfen da es dort zu 40% nur müll gibt.

Luke Undtrook
2008-05-09, 17:58:01
http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-3-60GB-NUR-1-TAG-ANGEBOT-bild_W0QQitemZ200221571486QQihZ010QQcategoryZ153842QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZ ViewItem

Muss der Käufer das BIld so teuer bezahlen oder ist das Betrug?

Der Verkäufer schreibt ja, dass er mit bestem Gewissen anbietet...nur glauben kann ich das ihm nicht :tongue:
Frag doch einfach bei Ebay nach, bevor hier Diskussionen für nix angeleiert werden

drmaniac
2008-05-09, 22:50:45
das ebay sowas am hintern vorbei geht wissen wir ALLE.

Dr3cksladen halt ;).

Norbertsch
2008-05-10, 09:46:39
Vielleicht ist der Käufer ein Anwalt und hat absichtlich auf das Bild geboten, damit er sich jetzt eine PS3 einklagen kann. Da würde er sich immerhin 500 Euro sparen. :|
Vielleicht ist aber der Verkäufer Anwalt und klagt jetzt schön ruhig seine 211 Euro ein ;D

Scoop
2008-05-10, 12:09:20
das fällt doch unter arglistige Täuschung... das RG ist also ziemlich sicher nichtig wenn ihr mich fragt.

Zafi
2008-05-10, 13:05:15
das ebay sowas am hintern vorbei geht wissen wir ALLE.

Dr3cksladen halt ;).

Auch dort was zu verkaufen, ist heutzutage ganz schön gefährlich. Da drohen schnell Abmahnungen, von anderen (gewerblichen) Händlern, wenn man seinen Gewährleistungs-Spruch nicht richtig aufsagt. Also ich versuch den Laden wirklich zu meiden, wo es nur geht. Bei dem Angebot an Preisvergleich-Systemen und den Verkaufsmöglichkeiten über die Foren, ist ebay doch echt überflüssig geworden.

DerKleineCrisu
2008-05-10, 15:24:36
er macht es schon wieder ;D

http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-3-60GB-NUR-1-TAG-ANGEBOT-bild_W0QQitemZ200223068888QQihZ010QQcategoryZ153842QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZ ViewItem

Dieses mal muss im einer was gesagt haben da er nun ein anderes Bild genommen hat ;).

Sieht so aus als hätte er das selber gemacht.

Witzig ist ja das die anderen " Nur ein Tag Angebote " nicht in den abgeschlossenen auftauchen warum denn nur :D.

Grüße

Grisu

Edit hat denn nun einer ne antwort von ihm bekommen ???..

Meat Lover
2008-05-10, 15:31:17
Was verkauft er denn da jetzt? Ein Poster oder ein .jpg per e-mail? Und wenn er nur ein Bild verkauft, was interessieren mich dich technischen Daten oder ob das Teil 60GB hat? Warum markiert er die Wörter "Angebot" und "PS3" rot, nicht aber das Wort "Bild"?

Wolfram
2008-05-10, 16:01:37
Ich hab jetzt mal den ebay-Support angemailt. Würde mich überraschen, wenn die gar nicht reagieren...

Zafi
2008-05-10, 18:25:56
Wozu verschwendet ihr eure Zeit. Soll ebay doch vor die Hunde gehen. Dann bekommt die ebay-Konkurrenz wieder eine Chance und macht hoffentlich alles besser. So dass wir uns über solche Betrüger nicht ärgern müssen...

Lord Wotan
2008-05-11, 00:39:57
Ich hab jetzt mal den ebay-Support angemailt. Würde mich überraschen, wenn die gar nicht reagieren...
Gib mal Bescheid was Ebay dazu sagt. Da bin ich echt gespannt. Weil in den regel steht nichts drin, das es verboten ist, Bilder von Hardware zu Verkaufen. Anders sieht es wohl mit mein W-Lan Kabel aus. Weil es Unsichtbar ist. Werde ich es wohl selbst bei Ebay nicht los, falls ich es jemals verkaufen möchte;D

SeEk0rN
2008-05-11, 00:59:41
Als ich noch das zweifelhafte Vergnügen hatte, mich mit Strafrecht zu beschäftigen, galten als Tatbestandsmerkmale: Täuschungshandlung -> Irrtum -> Vermögensverfügung -> Schaden. Muß natürlich alles vom Vorsatz umfaßt sein.

Bei so einer Nummer wie der hier wüßte ich nicht, in welcher Hinsicht man da ernsthafte Zweifel haben sollte. Ganz klarer Betrug.
Es fehlt hier an einer Täuschungshandlung, da aus der Auktion ganz klar hervorgeht, dass es sich um ein Bild handelt. Selbst in der entsprechenden Kategorie ist es eingestellt. Dementsprechend wurden keine falschen Tatsachen vorgespiegelt.

Gerade im Strafrecht ist dabei extrem sauber zu subsumieren und da kommt man beim besten Willen zu keiner Täuschung.

Ronny145
2008-05-11, 01:03:59
Trotzdem finde ich so ein Gebaren widerlich. Ist ja wohl klar ersichtlich woraus es abzielt. Wieso liegt das aktuelle Gebot bei 300€? Das kann doch nicht wahr sein.

Petathebest
2008-05-11, 12:50:33
Also ich habe gerade mit Ebay telefoniert, die haben direkt gesagt, das ist irreführend und verboten. Haben mich dann an die Sicherheitsabteilung weiter geleitet, denen habe ich nochmal alle 3 Auktionen genannt. Die wollen sofort was unternehmen. Naja Auktion läuft noch 10 Minuten, dachte die nehmen die raus, weil hier jemand gepostet hat, er hätte Ebay informiert. Per Mail mahlen die Mühlen wohl zu langsam bei Ebay. Ansonsten muss ich sagen, war vom Ebay Telefonsupport wirklich positiv überrascht.

Grüße

Peta

Wolfram
2008-05-11, 13:08:32
Gib mal Bescheid was Ebay dazu sagt. Da bin ich echt gespannt. Weil in den regel steht nichts drin, das es verboten ist, Bilder von Hardware zu Verkaufen. Anders sieht es wohl mit mein W-Lan Kabel aus. Weil es Unsichtbar ist. Werde ich es wohl selbst bei Ebay nicht los, falls ich es jemals verkaufen möchte;D
Nix hat ebay gesagt, gerade ist das Teil(?) für 333,33 € weggegangen. Bin etwas entsetzt.

Dein WLAN-Kabel muß Du halt ohne Bild einstellen...:biggrin:
Es fehlt hier an einer Täuschungshandlung, da aus der Auktion ganz klar hervorgeht, dass es sich um ein Bild handelt. Selbst in der entsprechenden Kategorie ist es eingestellt. Dementsprechend wurden keine falschen Tatsachen vorgespiegelt.

Gerade im Strafrecht ist dabei extrem sauber zu subsumieren und da kommt man beim besten Willen zu keiner Täuschung.
Nichts für ungut, aber: So einfach solltest Du's Dir in einer Klausur aber nicht machen...

Ric
2008-05-17, 16:45:11
mal wieder: http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-3-60GB-NUR-1-TAG-ANGEBOT-bild_W0QQitemZ200224793619QQcmdZViewItem?hash=item200224793619&_trkparms=72%3A445%7C39%3A1%7C65%3A12&_trksid=p3911.c0.m14

Philipus II
2008-05-17, 17:59:38
Tja-wenn er lustig ist und hin und wieder wer zahlt,lohnts...

sei laut
2008-05-17, 18:58:44
Warum geben die ihm alle daraufhin ne positive Bewertung? Ich meine, 400€ zahlen, nur damit man selbst keine negative bekommt?

RainingBlood
2008-05-17, 21:29:07
ich denk ma die haben ihren Irrtum bemerkt und sich dann mit dem Verkäufer auf eine kleine Entschädigung + gute Bewertung geeinigt.

DEAF BOY
2008-05-17, 22:12:15
http://search-completed.ebay.de/_W0QQfrppZ50QQfsooZ2QQfsopZ3QQguestZ1QQrdZ0QQsassZbienenmuQQsbrsrtZl

RealHotzenplotZ
2008-05-17, 22:19:36
aber wieso is dann das Kommentar:


kundenfreudlich (14.05.08 14:10)
SONY PLAYSTATION 3!!! 60GB NUR 1 TAG!!! ANGEBOT! (bild) (Nr.200222241785)


:|

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=bienenmu&&ftab=FeedbackAsSeller&sspagename=VIP:feedback:2:de&iid=200224793619

RainingBlood
2008-05-17, 22:21:37
schick der Dame doch ne PM, wenns dich so interessiert.

FireFrog
2008-05-18, 01:25:11
Was verkauft er denn da jetzt? Ein Poster oder ein .jpg per e-mail? Und wenn er nur ein Bild verkauft, was interessieren mich dich technischen Daten oder ob das Teil 60GB hat? Warum markiert er die Wörter "Angebot" und "PS3" rot, nicht aber das Wort "Bild"?
Soweit ich mitbekommen habe sieht die 60GB Version etwas anders aus.
Aber trotzdem es wird ja auch nirgends die größe des Bildes angegeben;)

EmATeeZed/tE
2008-05-18, 01:32:14
na sauber ist das Verfahren definitv nicht (so vom Gefühl und der Gerechtigkeit her). bei 200-400€ Streitwert kann es sich schon lohnen mal den Anwalt drüber schauen zu lassen:cool: ich halte das Angebot für irreführend. Geht auf die Startseite von Ebay, sucht die PS3 und dann wählt ihr eine der Gefundenen aus! In welcher Kategorie das eingestellt ist, kann dabei übersehen werden. Der Text ist alles andere als eindeutig! Schonmal an Empfängerhorizont und Treu und Glauben gedacht??

Leider wird es nie die Stufe vom AG zum LG überstehen, bzw nie jemand klagen :( Damit werden wie nie wasserfeste Argumente eines dt. Gerichtes erfahren;D Ich würde es kassieren und die Verträge für nichtig erklären!

Zu dem Bestrug/Strafrecht: Wenn der StA fragt was er denn wollte: Nur ein Bild verkaufen...Schädigungsabsicht, nein. Ich hatte doch wirklich nur ein Bild. " UiUi mächtiger Graubereich. Kann Betrug sein. Aber wo kein Kläger, da kein...

SeEk0rN
2008-05-18, 09:49:32
Nichts für ungut, aber: So einfach solltest Du's Dir in einer Klausur aber nicht machen...
Mach dir da mal keine Sorgen.

Im Übrigen darf man hier bei einer Diskussion nicht die zivilrechtliche und strafrechtliche Täuschung miteinander vermischen. Das sind zwei völlig andere Situation mit völlig anderen Schutzinteressen.

EmATeeZed/tE
2008-05-18, 10:06:10
Im Übrigen darf man hier bei einer Diskussion nicht die zivilrechtliche und strafrechtliche Täuschung miteinander vermischen. Das sind zwei völlig andere Situation mit völlig anderen Schutzinteressen.

Worin soll sich die Täuschung beim Betrug und der arglistigen Täuschung unterscheiden? das BGB schützt die Willensentschließung, das StGB die Vermögenswerte. Nur wegen unterschiedlicher Schutzrichtungen ist der Inhalt doch der Gleiche! :confused:

SeEk0rN
2008-05-18, 11:44:41
Der Unterschied besteht m.E. hier in der Auslegung. Während man zivilrechtlich da deutlich mehr Spielraum hat und somit der Interessen wegen zu einer Täuschung kommen könnte, hat man diesen Spielraum im Strafrecht eben nicht.
Wobei ich mittlerweile auch dahin tendiere zivilrechtlich eine Täuschung ebenfalls abzulehnen und eine Anfechtung auf § 119 zu reduzieren.

Lord Wotan
2008-05-18, 13:45:47
na sauber ist das Verfahren definitv nicht (so vom Gefühl und der Gerechtigkeit her). bei 200-400€ Streitwert kann es sich schon lohnen mal den Anwalt drüber schauen zu lassen:cool: ich halte das Angebot für irreführend. Geht auf die Startseite von Ebay, sucht die PS3 und dann wählt ihr eine der Gefundenen aus! In welcher Kategorie das eingestellt ist, kann dabei übersehen werden. Das ist genau der Punkt. Nämlich wo er es einstellt.( unter "Möbel & Wohnen > Dekoration > Bilder & Drucke > Sonstige") Er stellt es nicht unter Hardware oder Spielkonsolen ein. Sondern unter Bilder. Und deshalb ist es nicht zu vernachlässigen. Eine Täuschung oder Betrug liegt schon deshalb nicht vor. Er stellt es unter Bilder ein. Und weißt auch in Text darauf hin, das er nur ein Bild verkauft. Es liegt somit beim Käufer, das vorab zuklären. Zumal wohl nur Erwachsende Bürger bei Ebay handel treiben dürfen. Es sind ja keine, nicht geschäftsfähigen Kindern. Und ich sage es noch mal, wer wie blöde etwas Kauft und auf "bieten" Klickt, ohne zu lesen, was er kauft, ist eben selber schuld, wenn er an ende für 400.-€ ein Bild einer PS3 ersteigert hat. Der Verkäufer liefert genau das, unter der Rubrik es einsortiert wurde. Nämlich ein Bild. Mehr hat er auch niemals zugesagt. Ansonsten gibt es die Mailfunktion, wo man vor den klicken auf Bieten, fragen kann, was Verkauft wird. Wenn er da antwortet, er Verkauft als Hardware eine PS3 ist es Betrug. Wenn er sagt, er Verkauft nur ein Bild ist es die Blödheit der User!

Philipus II
2008-05-18, 13:47:34
Naja-man könnte es aber weit eindeutiger formulieren.
Anscheinend hat er beim letzen Verkauf seines Bildes aufs Geld verzichtet-siehe Bewertung.

Lord Wotan
2008-05-18, 14:01:07
Naja-man könnte es aber weit eindeutiger formulieren.
Anscheinend hat er beim letzen Verkauf seines Bildes aufs Geld verzichtet-siehe Bewertung.
Gebe mal einen Link. Ich finde nämlich nicht das er auf die Zahlung verzichtet hat. In gegenteil da steht super schnelle Zahlung.

Wolfram
2008-05-18, 15:47:36
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß da jemand ohne zu murren bezahlt hat.

Was für mich aber der Hammer ist: Daß ebay diese Auktionen ungestört weiterlaufen läßt.

Marbleearth
2008-05-24, 12:30:21
http://cgi.ebay.de/Nokia-N95-8GB-Nseries_W0QQitemZ120265079192QQihZ002QQcategoryZ151219QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQc mdZViewItem

Hier verkauft jemand den Karton eines Nokia N95...

gerade bei 241€ steht aber auch nur klein da, dass es nur der Karton ist. Trotzdem scheinen manche nicht zu lesen vorm Bieten, ist ja nun schon wenig Text. :eek:

Luke Undtrook
2008-05-24, 12:49:15
Ganz klar vorsätzlich irreführend. Im alleinig-relevanten Betreff steht nichts von Verpackung. Betrugsversuch. Verkäufer gehört gebannt

Iceman346
2008-05-24, 12:51:21
Jupp, ist in der falschen Kategorie, der Titel ist irreführend und das Teil mit dem Karton extra kleingesetzt. Das ist nen eindeutiger Betrugsversuch.

Chrisch
2008-05-24, 12:51:25
zudem auch noch die falsche kategorie....

das ist vorsätzlich, hoffentlich gerät der typ an den richtigen Käufer ;)

Philipus II
2008-05-24, 13:39:51
Gebe mal einen Link. Ich finde nämlich nicht das er auf die Zahlung verzichtet hat. In gegenteil da steht super schnelle Zahlung.
Der Käufer hat positiv bewerte,irgendwas mit kulanter Verkäufer...
Wortlaut:Kundenfreundlich.
Daraus habe ich geschlossen,dass die sich geeinigt haben->Ebaygebühren wird er halt gezahlt haben...

MarcWessels
2008-05-24, 13:45:51
http://cgi.ebay.de/Nokia-N95-8GB-Nseries_W0QQitemZ120265079192QQihZ002QQcategoryZ151219QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQc mdZViewItem

Hier verkauft jemand den Karton eines Nokia N95...

gerade bei 241€ steht aber auch nur klein da, dass es nur der Karton ist. Trotzdem scheinen manche nicht zu lesen vorm Bieten, ist ja nun schon wenig Text. :eek:
Ganz klar vorsätzlich irreführend. Im alleinig-relevanten Betreff steht nichts von Verpackung. Betrugsversuch. Verkäufer gehört gebannt
Jupp, ist in der falschen Kategorie, der Titel ist irreführend und das Teil mit dem Karton extra kleingesetzt. Das ist nen eindeutiger Betrugsversuch.
zudem auch noch die falsche kategorie....

das ist vorsätzlich, hoffentlich gerät der typ an den richtigen Käufer ;)Hab dem mal ne nette Mail geschrieben.

Marbleearth
2008-05-24, 13:50:57
Hab dem mal ne nette Mail geschrieben.

poste doch mal bitte falls er zurückschreibt. Würde mich mal interessieren.

Da Fre@k
2008-05-24, 14:34:11
Hab dem mal ne nette Mail geschrieben.

Darf man erfahren, was Du ihm geschrieben hast?
Die Antwort von ihm würde mich auch interessieren.

MarcWessels
2008-05-24, 16:30:48
"Netter Betrugsversuch!!!"

Antwort steht noch aus. ;)

MarcWessels
2008-05-24, 19:25:57
Seine Antwort:

"Nö"

:rolleyes: