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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigene Videos zeigen verboten im Amateurfußball?


Duran05
2008-05-08, 17:05:41
Was ist denn davon zu halten?

Der Württembergische Fußballverband (wfv) war mit seiner Klage gegen das Videoportal Hartplatzhelden vor dem Landgericht Stuttgart erfolgreich. Das Mini-YouTube für Amateurfußballer darf dem Richtspruch zufolge keine Filmbeiträge von Wettbewerbsspielen aus dessen südwestdeutscher Region mehr zeigen. "Wir betrachten das als Hinspielniederlage, denn wir werden in Berufung gehen", erklärte Oliver Fritsch, einer der Gründer der Mitmachseite. Der aktive Fußballtrainer und -spieler sprach von einem "schwarzen Tag für den Amateurfußball".
Quelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/107609)

Es ist also nicht erlaubt, eigene Videos aufzunehmen und diese dann anderen zu zeigen. Selbst wenn man selbst Spieler gewesen ist.

Das ist doch ein Unding. Warum dürfen fremde die Rechte am persönlichen Videomaterial nur für sich beanspruchen?
Bleibt zu hoffen, das die Berufung Erfolg hat.

BoneDaddy
2008-05-09, 02:15:46
Vllt. weil nicht gewährleistet werden kann, dass jeder Spieler unkenntlich gemacht wird?

Duran05
2008-05-09, 02:58:35
Damit hat das nichts zu tun. Selbst wenn alle Spieler einverstanden sind, ist es "verboten", das eigene Videomaterial auf eigenen Seiten oder Videoportalen online zu stellen, wenn das durchkommt!

Selbst wenn man nur sich selbst filmen ließ, darf das Videomaterial dann nicht mehr veröffentlicht werden. Auch wenn ein Fan ein Amateur-Ligaspiel gefilmt hat, dürfte es nicht mehr auf solchen Videoportalen veröffentlicht werden - nur noch der DFB hätte das Recht, die Inhalte auf dem eigenen Videoportal, z.B. gegen Gebühr anzubieten.

Als Spieler verliert man quasi seine Rechte am eigenen Bild/Videomaterial. Der DFB darf sie verwenden wie es ihm beliebt, die Spieler selbst aber nur dort, wo es ihnen erlaubt wurde. :hammer:
Amateurspieler sind aber nunmal keine Profis, die haufenweise Geld kassieren...

Der Württembergische Fußballverband (wfv) gehe gerichtlich gegen "stolze Papas vor, die das Amateurvideo vom Traumtor ihres Sprösslings im Internet präsentieren möchten", heißt es zur Begründung.
Der wfv hat die Hartplatzhelden vor kurzem verklagt. Ihm missfällt, dass Interessierte auf dem Mini-YouTube in Eigenregie selbst aufgenommene Szenen von Spielen in den unteren Ligen hochladen und bewerten können. Der Verband sieht sich dadurch in der Verwertung und Vermarktung der von ihm ausgerichteten sportlichen Wettkämpfe beeinträchtigt und behindert. Die Initiatoren der Petition monieren nun, dass der DFB beziehungsweise sein Landesverband die "alleinigen Verwertungsrechte an sämtlichen Geschehnissen auf deutschen Fußballplätzen" für sich reklamieren wolle. In Folge sollten nach Ansicht der Funktionäre wohl Fotoapparate, Videokameras und Handys vom Spielfeldrand verbannt werden.
"Der DFB will uns also verbieten, unsere eigenen (Amateur!)-Fußball-Videos zu verbreiten, um selbst daraus Profit zu schlagen", heißt es dagegen in dem Aufruf zur Unterschriftensammlung. "Wir wollen die Begeisterung an unserem Sport weiter frei ausleben und unsere selbst gemachten Videos und Bilder frei mit unseren Mannschaftskameraden teilen."

Prozessbeobachter fürchten derweil, dass sich der bereits angegraute Richter vermutlich die Webseite und die angeblich geplanten Gegenprojekte des wfv nie selbst angeschaut und vom Internet insgesamt wenig Ahnung habe. Es sei zu hoffen, dass das nun angerufene Oberlandesgericht mehr Netzkompetenzen aufweise.

Schnaat
2008-05-10, 06:42:55
Das ist eigenartig.

Bei uns in Landshut (Bayern) werden manche Spiele vom Regionalfernsehen aufgenommen (Kreisliga aufwärts) und dann werden Ausschnitte davon ausgestrahlt.

Ich wüsste nicht, was dagegensprechen würde.

mirp
2008-05-10, 11:01:07
Das ist eigenartig.

Bei uns in Landshut (Bayern) werden manche Spiele vom Regionalfernsehen aufgenommen (Kreisliga aufwärts) und dann werden Ausschnitte davon ausgestrahlt.

Ich wüsste nicht, was dagegensprechen würde.


Die werden sich die entsprechenden Rechte besorgt haben.

blackbox
2008-05-10, 11:21:13
So ist es.
Es ist eine Veranstaltung des DFB bzw. des Landesverbandes. Somit liegen sämtliche Rechte beim Veranstalter. Und sie dürfen bestimmen, inwieweit Fotos und Videos verbreitet werden.

Duran05
2008-05-11, 02:56:01
So einfach ist das aber nicht. Es betrifft ja auch Amateurspieler die gar kein Geld verdienen.
Auch die dürften nach dem Urteil gar keine Fotos oder Videos von sich selbst oder dem Spiel online stellen.

Einfaches Beispiel: Die Familie eines Spielers macht eine Videoaufnahme von ihm. Der Familie ist es nun nicht gestattet, die Inhalte selbst für Onlinezwecke zu verwenden. :hammer:
Entschädigung? Fehlanzeige.

Der Spieler darf das selbsterstellte Material nicht nutzen (nicht mal kostenlos anbieten), der DFB darf Kohle damit machen wie er will.
Noch dazu, in vielen unteren Klassen gibt es überhaupt keine Aufnahmen des DFB, die man nutzen oder kaufen könnte. Wenn man hinunter bis zur Kreisliga geht, wo steht denn da jedes mal ein Fernsehteam? ;D
In vielen Regionen gibts das gar nicht.

Im Profifußball wäre es noch verständlich, da fließen Gelder zwischen Veranstalter und Vereinen, aber im Amateur oder Jugendbereich, wo viele das nur als Hobby tun?
In Zukunft absolutes Foto und Videoverbot, auch wenn das Spiel nur auf einem Rasen bzw. Ascheplatz vor 5 Zuschauern stattfindet?

Verlierer sind sowohl Spieler als auch Fan. Zum einen wäre es verboten, sich selbst bei seinem Hobby zu filmen, zum anderen müsste dem Fan beigebracht werden, das er in Zukunft keine Spiele Filmen darf, weil er stattdessen DFB Material kaufen soll, welches gar nicht existiert. :crazy2:

PS: Selbst bei YouTube müssten dann sämtliche Fußball Szenen (z.B. Tore, Fouls, Biographien) für den deutschen Raum gelöscht werden. Wem soll das nützen?

blackbox
2008-05-11, 09:38:01
Doch, es ist ganz einfach.
Es ist schnuppe, auf welcher Ebene die Fotos oder Videos gemacht werden.
Du darfst auch im Bundesligastadion Fotos machen, aber veröffentlichen darfst du es nicht. Du darfst sie als Erinnerung in dein Fotoalbum stecken, du kannst sie für Spielerbeobachtung nutzen, aber nicht ins Internet stellen. Dazu hast du nicht das Recht. Diese Rechte wurden teuer verkauft, oder im dem Fall, auch nicht. Im Prinzip auch egal, da der Rechteinhaber einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hat.

Duran05
2008-05-11, 17:01:55
Die Entscheidung ist noch gar nicht rechtskräftig. Noch ist überhaupt nicht geklärt, was erlaubt ist und was nicht. Dein Kommentar ist also gegenstandslos, denn das Gericht muss das erst noch klären, bevor eine Aussage darüber möglich ist. :tongue:

Denn wie schon der Artikel aussagt, ist diese Entscheidung höchst fragwürdig und der Richter scheint sich mit der Materie offenbar nicht auseinandergesetzt zu haben.
Es ging ja darum, das die Videos auf dem Portal des Verbands online gestellt werden sollen, anstatt woanders. Aber dieses befand/befindet sich im Aufbau.

Der entscheidende Punkt ist: Wie kann man etwas beanspruchen, wenn der Kläger nicht mal selbst in der Lage ist, diese Leistungen zu liefern?

Außerdem ging es hier um kommerzielle Interessen. Der Verband hat geklagt, weil er denkt, das dieses Videoportal Geld mit diesen Inhalten verdient. Aber ist das überhaupt wahr? Das wird jetzt geklärt.
Denn die Klage wäre gegenstandslos, wenn der Betreiber nachweisen kann, das die Inhalte ohne kommerzielle Hintergedanken bereitgehalten wurden, da sich der Kläger auf ein Wettbewerbsverhältniss berufen hat. Dieses besteht aber nicht, wenn die Inhalte kostenfrei und ohne kommerziellen Eigengedanken online gestellt wurden.

Im Prinzip auch egal, da der Rechteinhaber einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hat.

Nicht egal: Weder der Fan, noch der Hobbyfilmer haben irgendwelche Vereinbarungen mit dem DFB abgeschlossen.
Die private Nutzung wäre erlaubt, aber die Klage drehte sich ja um die kommerzielle Nutzung. Aber ist ein kostenloses Videoportal kommerziell, das lediglich eine Plattform für eigene Aufnahmen bietet?

Im Artikel steht auch, das die Einnahmen sich im Centbereich bewegen sollen, die diese Webseite generiert. Also steht ein kommerzielles Interesse dahinter oder nicht? Denn wenn nicht, dann wäre die Klage gegenstandslos, weil das Portal ja keine Konkurrenz ist zu dem, was aufgebaut werden soll.
Eine "private" Videosammlung zu verbieten ist etwas anderes, als wenn jemand versucht, gegen Betreiber vorzugehen, die durch die unerlaubte Nutzung von Inhalten auch noch Geld verdienen.

Schnaat
2008-05-22, 20:47:12
Ich hab mir das Urteil auch mal durchgelesen.

Bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass der Verband auch was gegen die private Nutzung hatte und diese verbieten lassen wollte - keine Ahnung auf welcher rechtlichen Grundlage basieren.

Ich werde mir das nochmal durchlesen müssen.