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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung nicht bezahlt - Mahnung!


Qui
2008-05-14, 17:45:51
Servus,

es geht um folgendes.:

Ich habe ein Produkt von der Firma X bezogen, zum Artikel aber keine Rechnung erhalten. Ich hatte mir dabei nichts gedacht und gehofft, dass diese noch "nachgeschickt" wird...wurde aber nicht...

Nun 3 Monate später kommt nen Brief von einem Rechtsanwalt mit einer Mahnung und 10 Euro Mahngebühren (Artikelwert war 5 Euro).

Ich hab den Typen angerufen und klargemacht, dass ich weder eine Rechnung, noch einen Zahlungserinnerungbescheid erhalten habe. Und ohne Rechnung (inc. Rechnungsnummer) hätte ich den Betrag auch nicht überweisen können...

Er meinte daraufhin, dass die Post es hätte verschlampt haben können...ich glaub ich hör nicht richtig...

Er werde es aber prüfen und die Mahngebühren auf 5 Euro senken...

Wie soll ich mich nun verhalten? Ist der Verkäufer nicht in der Beweislast?

Gruß

Qui

drexsack
2008-05-14, 17:55:47
Ich würd die ermäßigten 10 Euro überweisen und unter "suboptimal gelaufen" verbuchen. Das kann sonst eigentlich nur schlimmer/teuerer werden.

J0ph33
2008-05-14, 18:24:10
afaik darf auf die erste Mahnung keine Mahngebühr erhoben werden, da du erst dadurch in den "ermahnten" Zustand versetzt wirst...

ich würde einfach den für den Artikel fälligen Betrag überweisen und die Mahngebühr ignorieren.

Qui
2008-05-14, 19:21:44
afaik darf auf die erste Mahnung keine Mahngebühr erhoben werden, da du erst dadurch in den "ermahnten" Zustand versetzt wirst...

ich würde einfach den für den Artikel fälligen Betrag überweisen und die Mahngebühr ignorieren.

Gibts dafür nen § im Gesetzbuch? Bei Google finde ich "ähnliche" Antworten...

Ich denke, ich werde den fälligen Betrag überweisen (ohne Mahngebühr) und notfalls mich nochmal Schriftlich über den Sachverhalt äußern...

Gruß

Qui

hAvAnAsUcHt
2008-05-14, 19:26:44
Achtung: nur Halbwissen!

Wenn in der AGB bzw. der Rechung (die du ja nicht hast) vermerkt ist, das die erste Mahnstufe ab Ablauf des Zahlungsziels eintritt, bedarf es keiner "ersten Mahnung".

Weiterhin folgender Tip: Mahngebühren sind nicht einklagbar (höchstens von Vater Staat), von daher: Original-Rechungsbetrag bezahlen und die Sache ist durch!

Marbleearth
2008-05-14, 19:33:08
der Verkäufer braucht keine Mahnung mehr um dich in Zahlungsverzug zu setzen. Du geräst automatisch 30 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug. Sofern dir allerdings keine Rechnung zugestellt wurde, zählt das Ganze imo nicht.

Eigentlich muss der Verkäufer sicherstellen, dass dir die Rechnung zugeht (zB dem Paket beilegen).

Ist natürlich auch nicht die feine Art von dir erstmal alles ruhen zu lassen 3 Monate ohne wenigstens mal nachzufragen wo denn die Rechnung bleibt.

Qui
2008-05-14, 19:36:21
der Verkäufer braucht keine Mahnung mehr um dich in Zahlungsverzug zu setzen. Du geräst automatisch 30 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug. Sofern dir allerdings keine Rechnung zugestellt wurde, zählt das Ganze imo nicht.

Eigentlich muss der Verkäufer sicherstellen, dass dir die Rechnung zugeht (zB dem Paket beilegen).

Ist natürlich auch nicht die feine Art von dir erstmal alles ruhen zu lassen 3 Monate ohne wenigstens mal nachzufragen wo denn die Rechnung bleibt.

Das finde ich auch...der Rechtsanwalt schickt mit aufjedenfall nochmal die Rechnung zu und da werd ich gucken, was da draufsteht...

Nochmal werde ich dort aber nichts bestellen :mad:

Black-Scorpion
2008-05-14, 19:43:46
Der Anruf beim Händler wäre mit Sicherheit billiger gewesen.
Sorry, aber wer sich 3 Monate auf die Faule Haut legt obwohl er wissen müsste das irgendwann die Rechnung in Form einer Mahnung kommt ist selbst.
Verbuche es unter dumm gelaufen, eigene Schuld und merke es dir fürs nächste mal.

Qui
2008-05-14, 19:46:44
Der Anruf beim Händler wäre mit Sicherheit billiger gewesen.
Sorry, aber wer sich 3 Monate auf die Faule Haut legt obwohl er wissen müsste das irgendwann die Rechnung in Form einer Mahnung kommt ist selbst.
Verbuche es unter dumm gelaufen, eigene Schuld und merke es dir fürs nächste mal.

Ist das mein Fehler? Er hätte sich doch vorab melden können mit ner Zahlungserinnerung...aber nein, gleich nen Rechtsanwalt, der mir droht, zahle ich nicht innerhalb 1 Woche, gibts nen Inkassounternehmen...

Für 5 Euro son Aufwand...selber Schuld sage ich da nur...

Bin ich jetzt der Böse? Muss ich hinterher rennen und sagen wo bleibt meine Rechnung? Das ist sein Fehler und nicht meiner...

Ich hab das Geld jetzt ohne die Mahngebühren überwiesen...

Gruß

Qui

Black-Scorpion
2008-05-14, 20:14:50
Ist das mein Fehler? Er hätte sich doch vorab melden können mit ner Zahlungserinnerung...aber nein, gleich nen Rechtsanwalt, der mir droht, zahle ich nicht innerhalb 1 Woche, gibts nen Inkassounternehmen...

Für 5 Euro son Aufwand...selber Schuld sage ich da nur...

Bin ich jetzt der Böse? Muss ich hinterher rennen und sagen wo bleibt meine Rechnung? Das ist sein Fehler und nicht meiner...

Ich hab das Geld jetzt ohne die Mahngebühren überwiesen...

Gruß

Qui
Nein es ist dein Fehler.
Wenn ich Ware bestelle und bekomme aber keine Rechnung oder Zahlungsinformationen finde, melde ich mich so schnell wie möglich beim Händler um nachzufragen was mit der Rechnung ist.
Aber ich lege mich nicht gemütlich auf das Sofa und warte 3 Monate auf die Dinge die da vielleicht mal kommen.
Wie naiv muss man sein um sich nicht ausmahlen zu können was passiert?
Meinst du die schicken dir noch einen Strauß Rosen dafür das du nicht gezahlt und dich nicht gemeldet hast?
Woher soll der Händler wissen das du die Rechnung (einzeln verschickt?) nicht bekommen hast?

Butter
2008-05-14, 22:04:23
Ist das mein Fehler? Er hätte sich doch vorab melden können mit ner Zahlungserinnerung...aber nein, gleich nen Rechtsanwalt, der mir droht, zahle ich nicht innerhalb 1 Woche, gibts nen Inkassounternehmen...

Für 5 Euro son Aufwand...selber Schuld sage ich da nur...

Bin ich jetzt der Böse? Muss ich hinterher rennen und sagen wo bleibt meine Rechnung? Das ist sein Fehler und nicht meiner...

Ich hab das Geld jetzt ohne die Mahngebühren überwiesen...

Gruß

Qui

Wie naiv manche Leute hier im Forum doch sind.
Es heißt nicht umsonst Geldschulden sind "Bringschulden", wenn Dir auffällt, das es keine Rechnung gibt bzw. das die Rechnung evtl. auf dem Postwege verschwunden ist, muß man eben den Händler kontaktieren und nicht er Dich.
Seih froh, das der Händler nicht direkt den Fall zum Inkassounternehmen gereicht hat, rechtlich gesehen wäre das kein Problem.

Qui
2008-05-14, 22:13:21
Ich sehe nicht ein, einen 10 Euro Gebühr bei einem 5 Euro Betrag zu zahlen...mit 2-3 Euro hätt ich mit mir reden lassen, aber 10...


Wikipedia.:

Wenn der Schuldner erst durch die Mahnung in Verzug kommt, trägt er die dafür dem Gläubiger etwa entstehenden Kosten, zum Beispiel Gebühren eines Rechtsanwalts oder einer Inkassofirma, nicht. Erst die danach anfallenden Kosten weiterer Zahlungsaufforderungen oder anderer Maßnahmen hat er als Verzugsschaden dem Gläubiger zu ersetzen.

Und da das die 1.Mahnung/Aufforderung war nach der nichterhaltenen Rechnung brauch ich auch seine Extrakosten nicht zahlen :)

Und ich hätte das Geld überwiesen, Verweigerung ist bei mir nicht wenn ich etwas gekauftes bezahlen muss, nur dann muss er auch seiner Pflicht nachkommen mir die Rechnung zuzustellen...

Butter
2008-05-14, 22:19:28
Dann viel Spass bei beweisen, dass Du keine Rechnung erhalten hast.

:biggrin:

Qui
2008-05-14, 22:20:05
Dann viel Spass bei beweisen, dass Du keine Rechnung erhalten hast.

:biggrin:

Wie will er denn beweisen, dass ich sie bekommen habe? :biggrin:

Einschreiben mit Rückantwort oder was? :wink:

Grestorn
2008-05-14, 22:45:44
Wenn jemand die Ware erhalten hat, geht man auch davon aus, dass er die Rechnung bekommen hat. Da muss der Versender nichts mehr beweisen.

Selbst wenn die Rechnung wirklich nicht beilag, obliegt es dem Kunden da auch mal nachzufragen.

Nur bei unverlangt erhaltenen Waren darf man passiv bleiben.

Qui
2008-05-14, 22:51:41
Wenn jemand die Ware erhalten hat, geht man auch davon aus, dass er die Rechnung bekommen hat. Da muss der Versender nichts mehr beweisen.

Selbst wenn die Rechnung wirklich nicht beilag, obliegt es dem Kunden da auch mal nachzufragen.

Nur bei unverlangt erhaltenen Waren darf man passiv bleiben.

Und warum habe ich dann keine Zahlungserinnerung bekommen? Ist der Verkäufer dazu nicht verpflichtet? 1 Anruf oder ein kurzer Brief hätte gereicht...

Butter
2008-05-14, 22:55:29
Und warum habe ich dann keine Zahlungserinnerung bekommen? Ist der Verkäufer dazu nicht verpflichtet? 1 Anruf oder ein kurzer Brief hätte gereicht...
Nein ist er nicht.

Qui
2008-05-14, 22:58:40
Nein ist er nicht.

Dann könnte ja jeder so handeln wie er und sich nebenbei mit dem Rechtsanwalt, der sein Kumpel ist, sich noch nebenbei ne goldene Nase verdienen...:P

Ich bin einfach nicht einverstanden 10 Euro Mahngebühren zu zahlen, da ich weder ne Rechnung bekommen habe und auch das Verhältnis zwischen Rechnung (5 Euro) und Mahnung (10 Euro) unvergleichlich hoch ist...per google habe ich oft Beträge zwischen 2-3 Euro für die 1.Mahnung gefunden, wenn überhaupt welche gefordert wurden...

Nen Rechtsanwalt kann sich heute jeder nehmen und einfordern was er/sie will...nur dass er sagt, er habe die Rechnung ins Paket gelegt hilft ihm wohl nicht viel...da könnte ich ja behaupten er habe mir den Artikel geschenkt...beides schlecht beweisbar...

Grestorn
2008-05-14, 22:59:12
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung

Ist ein Grenzfall. Wenn Du behauptest Du hast keine Rechnung bekommen, kann ja auch keine Zahlungsfrist und Belehrung über die Folgen der Fälligkeit bei Dir eingegangen sein.

Letztlich wird es schwer die 5€ einzuklagen. Andererseits hast Du Dich auch nicht einwandfrei verhalten, in so fern fände ich es schoflig nicht auf den Kompromiss einzugehen.

Qui
2008-05-14, 23:03:30
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung

Ist ein Grenzfall. Wenn Du behauptest Du hast keine Rechnung bekommen, kann ja auch keine Zahlungsfrist und Belehrung über die Folgen der Fälligkeit bei Dir eingegangen sein.

Letztlich wird es schwer die 5€ einzuklagen. Andererseits hast Du Dich auch nicht einwandfrei verhalten, in so fern fände ich es schoflig nicht auf den Kompromiss einzugehen.

Ich habe den fälligen Rechnungsbetrag bezahlt und werde warten was der Rechtsanwalt sagt...