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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vista - Lizenz von Recoveryversion auch mit normalen Datenträger nutzbar?


JFZ
2008-05-15, 22:33:58
Hi,

Bei einem Laptop eines Familienmitglieds war jetzt eine Recoveryversion von Windows Vista Home Professional dabei, wo ich die Recovery-DVDs noch händisch erstellen müsste. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob es tatsächlich sinnvoll ist, diese DVDs zu erstellen, oder ob es eine Kopie eines normalen Installationsmedium (mit dann auch schon geslipstreamten SP1 oder vielleicht SP2) auch tun würde. Vorteil wäre, daß das dann eine saubere Installation wäre und ich das Installationsmedium erst zum nächsten Installationszeitpunkt erstellen würde (Stichwort Haltbarkeit von Rohlingen).

Eigene Seriennummer ist natürlich vorhanden, es wäre also keine Raubkopie. Trotzdem ist da natürlich die Frage: Wäre das legal?
Und funktioniert die Seriennummer einer Recovery-Version überhaupt mit einer normalen DVD aus einer SystemBuilder-Version?

So würde ich sonst die DVDs erstellen müssen, um wieder dern original-vollgemüllten Zustand wiederherzustellen:
http://img158.imageshack.us/img158/1763/systemwiederherstullungng1.th.jpg (http://img158.imageshack.us/my.php?image=systemwiederherstullungng1.jpg)

Gast
2008-05-16, 10:50:27
kannst du völlig legal machen, problem kann jedoch sein, dass die andere setup-cd deinen key nicht akzeptiert

Gast
2008-05-16, 12:14:34
Nö ist nicht legal , war es auch noch nie.Steht ja in den Lizenbestimmungen drin das man das nicht darf.
Funktionieren tut es aber einwandfrei.

iDiot
2008-05-16, 12:28:09
Meinst du die EULA? Wenn ja: In D ungültig.

Drunk Master
2008-05-16, 19:24:10
Bei Vista (und anderen) gehen zwar die meisten rechtsexperten davon aus das sie wirklich ungültig ist.
Es gibt aber noch kein rechtskräftiges Urteil dazu.
Verlassen sollte man sich also darauf nicht 100 %ig.
die Gesetze stammen noch aus einer Zeit als Software entweder so noch nicht existiert hat oder extrem selten waren und im alltäglichem leben keine Rolle gespielt hat.
Es wäre durchaus denkbar das die Gerichte aufgrund der "besonderheit" von software und der allgemeinen heutigen Praxis entscheiden das man sich mit der zustimmung zur eula(muss man ja bei der installation) auch an diese zu halten hat.

mfg
Drunk

Gast
2008-05-16, 19:25:39
Nö ist nicht legal , war es auch noch nie.Steht ja in den Lizenbestimmungen drin das man das nicht darf.



und? diese sind ungültig wenn sie dir nicht vor dem kauf vorgelegt wurden. die bindung von software an einen bestimmten rechner ist in europa auch nicht legal.

Gast
2008-05-16, 19:34:23
und? diese sind ungültig wenn sie dir nicht vor dem kauf vorgelegt wurden. die bindung von software an einen bestimmten rechner ist in europa auch nicht legal.
Natürlich es es das. Woher kommt diese Annahme eigentlich?
Jede Recovery (echte) Version ist mit normalen Retail, Update oder SB Versionen nicht vergleichbar.
Diese dürfen nicht an Hardware gebunden sein. Recovery Versionen sind spezielle Versionen die nur für die Hersteller sind und diese können damit machen was sie wollen. Meist ist es das binden an die Hardware (Hersteller Bios).
Selbst wenn die Installation funktioniert muss M$ diese nicht aktivieren und hat das auch schon oft getan.

Gast
2008-05-16, 20:32:11
Woher kommt diese Annahme eigentlich?

vom urteil irgendeines gerichtes, hab leider vergessen welches. das ist übrigens auch der grund, dass du SB-versionen bei uns frei kaufen kannst.

Gast
2008-05-16, 20:37:41
vom urteil irgendeines gerichtes, hab leider vergessen welches. das ist übrigens auch der grund, dass du SB-versionen bei uns frei kaufen kannst.
Das berühmte und immer wieder falsch verstandene Urteil des BGH.
Da ging es um Windows das M$ nur mit Hardware verkaufen wollte und das auch getan hat. Und das wurde untersagt.
Das Urteil bezog sich nie auf Recovery Versionen die es nur für Hersteller gibt und eigentlich nie im Handel vertrieben werden dürften.
Das sind zwei paar Schuhe die nichts miteinander zu tun haben.

Gast
2008-05-16, 23:53:45
Da ging es um Windows das M$ nur mit Hardware verkaufen wollte und das auch getan hat. Und das wurde untersagt.

das urteil besagt, dass es nicht erlaubt ist ein stück software an eine bestimmte hardware zu verbinden, was diese software ist, ist vollkommen egal. auch auf einer recovery-disk befindet sich lediglich software, die nicht an eine bestimmte hardware gebunden werden darf.

selbst apple könnte sich ihre bindung an Macs vor gericht in die haare schmieren.

letztlich braucht es dieses urteil aber garnicht, so lange du nicht das EULA VOR dem kauf zu gesicht bekommst, was mir noch nie beim kauf einer software passiert ist, erst recht nicht mit einer software die es zur hardware dazu gibt.

JFZ
2008-05-17, 09:03:26
So. Gehen wir mal davon aus, daß ich EULAS nicht anerkenne, weil ich die erst nach dem Kauf zu gesicht kriege und so die Katze im Sack gekauft habe. Wieder zurück zum ursprünglichem Problem:


[...] problem kann jedoch sein, dass die andere setup-cd deinen key nicht akzeptiert

[...]
Funktionieren tut es aber einwandfrei.

Nun die Frage: Funktioniert es oder funktioniert es nicht. Gibt es da Usererfahrungen? Wie gesagt: Ich habe eine gültige Lizenz, will diese dann aber von einem anderen Datenträger statt von einer Recovery-DVD installieren und selbstverständlich nur auf dem Laptop, der an die Lizenz gebunden ist.

JaDz
2008-05-17, 09:27:28
Ja, das funktioniert. Du kannst entweder eine 32- oder eine 64-Bit-Version deiner vorhandenen SKU mit deinem vorhandenen Key per Standard-Vista-DVD installieren. Das hat auch nichts mit einem Umgehen der EULA zu tun - einige Notebookhersteller legen zusätzlich zur Recovery-DVD sogar einen Standard-Datenträger für genau solche Fälle beim Kauf bei. Es ist also nichts illegales dabei.

Du solltest aber zuvor auf alle Fälle die Recovery-Datenträger erstellen, um im Falle einer Garantiereparatur den Auslieferungszustand des Notebooks wiederherstellen zu können. Dies verlangen einige Notebookhersteller vor einer möglichen Weiterbearbeitung um eventuelle vom Kunden zu verantwortende Softwarefehler auszuschließen.