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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Automatisches connecten auf DHCP-Server ist strafbar!


Gast
2008-05-16, 23:21:03
Unsere IT-Fachjuristen haben mal wieder zugeschlagen. Urteilsbegründung dazu, warum jemand sich nicht in ein offenes, unversschlüsseltes WLan einloggen darf:

Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969

Wetten, daß der Richter den Begriff DHCP nicht erklären kann? Warum dürfen derartige Laien rechtskräftige Urteile fällen?

Gast
2008-05-17, 00:07:55
Ich hatte mich schon lange gefragt, wie lange es wohl dauern würde, bis ein solches Gerichtsverfahren mal für Schlagzeilen sorgen würde. Es ist doch so, dass sehr viele Anwender mit WLAN und der Einstellung schlichtweg überfordert sind, weil sie gar nicht durchblicken.

Finde die Anzeige vollkommen legitim, denn schließlich hätte der Angeklagte ja auch strafbare Inhalte aus dem Netz laden können (oder hat es vielleicht sogar), und unter Umständen wäre der Kläger fälschlicherweise dafür verantwortlich gemacht worden. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das es irgendjemand hier witzig finden würde, als Kinderschänder oder dergleichen verurteilt zu werden, weil ein Trittbrettfahrer den Internetzugang unbemerkt für perverse Aktivitäten ausgenutzt hat. Oder Kreditkartenbetrug und ähnliches.

Ob Flatrate oder nicht ist zudem vollkommen unerheblich, denn die nutzbare Bandbreite des Klägers wird durch die unbefugte Mitbenutzung des Angeklagten eingeschränkt, selbst wenn es sich nur um eine geringfügige Einschränkung gehandelt haben mag.
Ich kapiere dieses verdrehte Rechtsbewußtsein langsam nicht mehr - der Angeklagte hat hier ganz klar eine Straftat begangen, und auch wenn die Begründung vielleicht etwas schwammig sein mag, so ist er doch vollkommen zu Recht verurteilt worden. Die Strafe ist zudem geradezu lächerlich gering ausgefallen.

Botcruscher
2008-05-17, 00:10:09
:uconf2: Also erst mit Aircrack der Verschlüsselung knacken und dann ja eine feste IP benutzen.


Wer offen läst möchte ja schon das jeder einen besuchen kommt. Windows macht das auch von ganz allein. Überforderung = Dummheit hat noch nie als Ausrede gezählt.

Gast
2008-05-17, 00:19:59
Ich hatte mich schon lange gefragt, wie lange es wohl dauern würde, bis ein solches Gerichtsverfahren mal für Schlagzeilen sorgen würde. Es ist doch so, dass sehr viele Anwender mit WLAN und der Einstellung schlichtweg überfordert sind, weil sie gar nicht durchblicken.

Finde die Anzeige vollkommen legitim, denn schließlich hätte der Angeklagte ja auch strafbare Inhalte aus dem Netz laden können (oder hat es vielleicht sogar), und unter Umständen wäre der Kläger fälschlicherweise dafür verantwortlich gemacht worden. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das es irgendjemand hier witzig finden würde, als Kinderschänder oder dergleichen verurteilt zu werden, weil ein Trittbrettfahrer den Internetzugang unbemerkt für perverse Aktivitäten ausgenutzt hat. Oder Kreditkartenbetrug und ähnliches.

Ob Flatrate oder nicht ist zudem vollkommen unerheblich, denn die nutzbare Bandbreite des Klägers wird durch die unbefugte Mitbenutzung des Angeklagten eingeschränkt, selbst wenn es sich nur um eine geringfügige Einschränkung gehandelt haben mag.
Ich kapiere dieses verdrehte Rechtsbewußtsein langsam nicht mehr - der Angeklagte hat hier ganz klar eine Straftat begangen, und auch wenn die Begründung vielleicht etwas schwammig sein mag, so ist er doch vollkommen zu Recht verurteilt worden. Die Strafe ist zudem geradezu lächerlich gering ausgefallen.

Wenn der Kläger so schlau ist rauszufinden wer über seinen AP surft(!). Wieso ist er dann zu dämlich den Zugang erheblich zu erschweren (z.B zu verschlüsseln). Na, klingelts?

Gast
2008-05-17, 00:55:02
Wenn der Kläger so schlau ist rauszufinden wer über seinen AP surft(!). Wieso ist er dann zu dämlich den Zugang erheblich zu erschweren (z.B zu verschlüsseln). Na, klingelts?
Möglicherweise: je nach Internet Provider werden Tools installiert, die die Netzwerkauslastung mit einem hübschen Balken anzeigen. Wenn nun der Balken ständig ausschlägt, obwohl der Kläger weder surft noch sonst irgendwas macht, dürfte auch einem technisch nicht so fachkundigen Menschen auffallen, das irgend etwas faul ist.
Oder es ist einfach aufgefallen, das der Angeklagte ständig vor dem Haus rumlungert, oder oder oder.
Sehe nicht, inwiefern dies irgend etwas daran ändert, das der Angeklagte eine Straftat begangen hat.
Oder darf man einen Kübel Katzenscheiße in fremde Wohnungen rein werfen, nur weil ein Fenster offen steht? Man kann Fenster ja schließlich auch verschlossen halten.

Gast
2008-05-17, 01:03:14
Möglicherweise: je nach Internet Provider werden Tools installiert, die die Netzwerkauslastung mit einem hübschen Balken anzeigen. Wenn nun der Balken ständig ausschlägt, obwohl der Kläger weder surft noch sonst irgendwas macht, dürfte auch einem technisch nicht so fachkundigen Menschen auffallen, das irgend etwas faul ist.
...

Welches Tool (z.B. vom Provider) zeigt unter Windows den Traffic des Routers an?

Mal davon abgesehen: Es geht mir nicht um die "seligsprechung" des Nutznießers, sondern um die (technische) Begründung des Gerichts.

RaumKraehe
2008-05-17, 01:15:14
Oder darf man einen Kübel Katzenscheiße in fremde Wohnungen rein werfen, nur weil ein Fenster offen steht? Man kann Fenster ja schließlich auch verschlossen halten.

Es könnte von findigen Anwälten als Verführung zur Tat ausgelegt werden. ;)

Gravitoss
2008-05-17, 11:54:52
Auf der einen Seite wurde der Schwarzsurfer zurecht verurteilt. Er hat das offene WLAN wissentlich für seine eigenen Zwecke benutzt, somit braucht er sich nicht wundern wenn er nun einen auf den Deckel bekommen hat.

Auf der anderen Seite halte ich das Verhalten des WLAN Inhabers für grob Fahrlässig. Das ist wie wenn man sein Auto offen mit eingestecktem Schlüssel auf der Straße abstellt. Da braucht man sich auch nicht wundern wenn jemand schwach wird und zugreift.

Die technischen Aspekte der Urteilsbegründung zeigen aber deutlich, dass der Richter keinen Plan hat. Viele WLAN Geräte loggen sich bei entsprechenden Einstellungen automatisch in offenen WLANs ein ohne das man es mitbekommt. Ich möchte mal wissen wie man da einen Vorsatz nachweisen will.

Haarmann
2008-05-17, 11:55:56
Rechtsbeugung gegen Richter verhängen und 5 Jahre Haft - nebst Job und Diplomverlust... man darf ja mal träumen.

anddill
2008-05-17, 12:15:05
Ich kenn Fälle, wo Leute DSL haben und seit Jahren, ohne es zu wissen, das gar nicht nutzen, sondern über das WLAN des Nachbarn surfen, weil das halt ein Zeile weiter oben in der Windows-Liste landet. Solange alles funzt, wird Ottonormaldau nie nachforschen, woher die Internetverbindung eigentlich stammt.
Und nun? Alle wegsperren?

The_Invisible
2008-05-17, 12:18:33
Ich kenn Fälle, wo Leute DSL haben und seit Jahren, ohne es zu wissen, das gar nicht nutzen, sondern über das WLAN des Nachbarn surfen, weil das halt ein Zeile weiter oben in der Windows-Liste landet. Solange alles funzt, wird Ottonormaldau nie nachforschen, woher die Internetverbindung eigentlich stammt.
Und nun? Alle wegsperren?

lol, also das ist ja wirklich hart :eek:

mfg

Gast
2008-05-17, 14:30:01
Ich kenn Fälle, wo Leute DSL haben und seit Jahren, ohne es zu wissen, das gar nicht nutzen, sondern über das WLAN des Nachbarn surfen, weil das halt ein Zeile weiter oben in der Windows-Liste landet. Solange alles funzt, wird Ottonormaldau nie nachforschen, woher die Internetverbindung eigentlich stammt.
Und nun? Alle wegsperren?
Ganz klarer Fall: JA! ;D - Dummheit schützt vor Strafe nicht (zumindest nicht hierzulande). Außerdem wird der ja wohl kaum ins Gefängnis kommen, sondern nur eine hoffentlich saftige Geldstrafe einsacken. Das ist genauso wie Schwarzfahren. Und zum Prozeß ist es ja wohl offensichtlich nur gekommen, weil der Störenfried es immer wieder und dann auch noch vorsätzlich getan hat:

Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte. Er beabsichtigte dabei, die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des Betreibers zu erlangen.

Also von Super-DAU kann hier schonmal keine Rede sein. Der Schlonz wußte genau was er tat. Das hier ist eher der typische Schmarotzer. Wo kommen wir denn da hin? - Demnächst fährt der noch mit deinem Fahrrad zur Schule - nur weil er sich aus finanziellen Gründen kein eigenes leisten kann...

Wenn ich ein Gerät in Betrieb nehme, dann bin ich als Eigentümer in erster Linie für sämtliche Risiken und Schäden verantwortlich, die durch dieses Gerät entstehen. Und die Geschichte mit dem 'zufällig über das W-Lan beim Nachbarn eingeloggt' ist MumboJumbo. Jeder der heute ein W-Lan in Betrieb nimmt hat am Anfang einmal die Einstellungen korrekt vorzunehmen. Dazu gehört auch die korrekte Angabe des Netzwerks, ob verschlüsselt oder nicht . - An dieser Stelle sieht selbst jeder DAU sofort, daß ihm mehrere Optionen angeboten werden. Und wer dann auf den falschen Knopf drückt, muß eben damit rechnen, daß es später stramm was auf die Hose gibt. - Aber das ist ja auch wieder eine ganz andere Geschichte, weil in deinem Super-DAU-Fall ja erstmal kein Vorsatz gegeben ist. Und ohne Vorsatz liegen die Dinge im Strafrecht sowieso wieder ganz anders.

Der Typ hat ja mit voller Absicht die Leitung geklaut!!! Und das der andere eine Flatrate hat, ist ja mal ein ganz hohler Beschwichtigungsversuch - schließlich geht es hier um Bandbreite und Verletzung der Privatsphäre, weil der ja unter der IP eines anderen im Netz rum-onaniert. ;D

Gast
2008-05-17, 14:41:46
@ 3DCF-Moderator:

[x] Bitte den flamerischen Threadtitel anpassen. - Wer den Link zum Urteil liest, wird schnell feststellen, daß es hier absolut nicht um 'automatisches Connecten' auf einen DHCP Server geht.

Vorschlag für neuen Threadtitel:

Vorsätzlicher Mißbrauch fremder Netze über DHCP strafbar.

...oh Überraschung :rolleyes:

Gast
2008-05-17, 15:59:50
Du peilst es nicht, oder?

Hier der Beweis, dass der Richter nicht begriffen hat, was DHCP ist:


Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.



Bist du auch son Rechtsverdreher und willst es nicht kapieren?

Da mir bewusst ist, dass Typen wie du die Fakten immer weiter verdrehen und "diskutieren" bis zum abkotzen, war dieses der erste und letzte Post, den ich hier an dich gerichtet habe.

Gast
2008-05-17, 16:35:06
Ich kenn Fälle, wo Leute DSL haben und seit Jahren, ohne es zu wissen, das gar nicht nutzen, sondern über das WLAN des Nachbarn surfen, weil das halt ein Zeile weiter oben in der Windows-Liste landet. Solange alles funzt, wird Ottonormaldau nie nachforschen, woher die Internetverbindung eigentlich stammt.
Und nun? Alle wegsperren?
Das Beispiel zeigt, das zumindest ein Handlungsbedarf besteht, für klare Vorschriften zu sorgen (auch wenn es stinkt, angesichts der Tatsache, das hierzulande jeder Pipifax schon reglementiert ist).
Im Grunde läßt sich das Problem nur damit lösen, zumindest bei WLan einen Installationsservice seitens des Internetproviders vorzuschreiben. Im Falle einer Fehlkonfiguration ist eben dann der Internetprovider haftbar.

da.phreak
2008-05-17, 18:23:14
Ich verstehe nicht ganz, warum hier viele meinen, daß das Nutzen von ungesicherten Netzen nicht legal sein soll. Soweit ich weiß wurde das bisher so gehandhabt, daß es in dem Moment illegal wird, in dem der Besitzer des APs eine Sicherheitsmaßnahme trifft, also z. B. Verschlüsselung auch wenn es nur WEP ist. Steht ja auch so im Artikel.

Ich schließe mich der Meinung an, der Richter hat nicht verstanden, wie DHCP funktioniert.

Wolfram
2008-05-17, 19:22:21
Der Blödsinn ist doch eigentlich, daß man WLAN-Netze in Deutschland nicht offen lassen darf.

Ob Richter DHCP verstehen, ist für mich demgegenüber ziemlich nachrangig. Zumal der Verurteilte ja schon wußte, daß er etwas Unerlaubtes tat.

da.phreak
2008-05-17, 19:56:39
Zumal der Verurteilte ja schon wußte, daß er etwas Unerlaubtes tat.


Wie das?

Wolfram
2008-05-17, 20:18:26
Wie das?
Wenn es nicht so gewesen wäre, hätte er den WLAN-Besitzer gefragt, ob er das Netz mitbenutzen kann.

Mich interessiert im Grunde dabei gar nicht, ob das im technischen Sinn strafbar ist. Wenn ich etwas benutze, das jemand anderem gehört, dann muß ich denjenigen um Erlaubnis fragen. Schließlich hat der andere Geld dafür bezahlt. Und dieses Geld wollte sich der Verurteilte ja sparen. Daß das nicht in Ordnung sein kann, liegt doch auf der Hand.

Gast
2008-05-17, 20:20:23
Wie das?
Indem er es gestanden hat?

Nasenbaer
2008-05-17, 20:49:53
Oder darf man einen Kübel Katzenscheiße in fremde Wohnungen rein werfen, nur weil ein Fenster offen steht? Man kann Fenster ja schließlich auch verschlossen halten.
Der Vergleich hinkt etwas. IMO würde er sich erst dann srafbar machen, wenn er das Netz aktiv nutzt. Wenn ich aber einen Standard Windows-PC anschalte und es ist ein WLAN in der Nähe, dann versucht er sich soweit ich weiß atomatisch zu verbinden. Wenn es unverschlüsselt ist wird auch nach keinem PW gefragt.

Gast
2008-05-17, 21:08:57
Der Vergleich hinkt etwas. IMO würde er sich erst dann srafbar machen, wenn er das Netz aktiv nutzt. Wenn ich aber einen Standard Windows-PC anschalte und es ist ein WLAN in der Nähe, dann versucht er sich soweit ich weiß atomatisch zu verbinden. Wenn es unverschlüsselt ist wird auch nach keinem PW gefragt.
Den dem OP zu Grunde liegenden Artikel durch zu lesen würde sicherlich helfen. Er hat es aktiv genutzt, um Geld zu sparen. Die bewußt reißerisch gewählte Überschrift auf Bild-Zeitungsniveau ist irreführend.

Xmas
2008-05-17, 21:20:00
Ich verstehe nicht ganz, warum hier viele meinen, daß das Nutzen von ungesicherten Netzen nicht legal sein soll.
Ich verstehe nicht warum hier manche meinen dass das Nutzen von fremden Netzen (ohne Einverständnis) legal sein soll.

Gast
2008-05-17, 21:30:45
Ich verstehe nicht warum hier manche meinen dass das Nutzen von fremden Netzen (ohne Einverständnis) legal sein soll.

Deshalb:

Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06)

Bisher wars ergo keine Straftat, sondern wurde maximal Zivilrechtlich behandelt.

Es gibt ja auch private Netze, die bewusst offen sind, um anderen das Surfen zu ermöglichen. Wie soll man diese eigentlich noch nutzen?

Wenn jemand sein Wlan von dritten nicht genutz sehen möchte, soll ers verschlüsseln, fertig.

Nasenbaer
2008-05-17, 21:31:23
@Gast
Achso danke für die Aufklärung. Dann ist es natürlich nicht richtig was der da tat.

da.phreak
Es ist ja auch nicht erlaubt ein Fahrzeug zu nutzen in dem noch der Schlüssel steckt und es dann später wieder dort abzustellen.

Man kann ja auch nicht auf der Gruppen-Monatskarte eines anderen mitfahren nur weil du weißt, dass er eine hat und noch Plätze "frei" sind. :)

da.phreak
2008-05-17, 22:02:51
Ich glaube, man muß hier zwischen zwei Sachen unterscheiden. Das eine ist das subjektive Gefühl, daß etwas unrecht ist. Das Nutzen eines fremden WLANs empfinden also viele als nicht rechtens.

Das andere ist die juristische Sicht. Diese weicht oft vom subjektiven Empfinden ab, und ist nicht selten schwer zu durchschauen.

Der Punkt daran ist, daß solch ein subjektives Empfinden eben zwischen Menschen variiert. Ich finde es z. B. nicht so wild, über einen fremdem AP mal seine E-Mails zu checken. Wo ist da bitte der Schaden entstanden? Wer das nicht möchte, kann seinen AP leicht sichern. Eine entsprechende Maßnahme würde ich respektieren.

Ich halte es zum einen nicht für richtig, diese beiden Sachen zu gleichzusetzen, zum anderen daraus einen Vorwurf abzuleiten. Der Mann hatte nichts gemacht, was bis zu der derzeitgen Rechtssprechung als illegal angesehen wurde (siehe Artikel). Er hat also, sofern er es beurteilen konnte, legal gehandelt.

Bei den ganzen Vergleichen immer bedenken: sie hinken. Vor allem Vergleiche mit materiellen Gegenständen wie Autos sind kaum mit immatierellen wir Daten zu vergleichen. Ein Auto ist weg, Daten lassen sich unbegrenzt vervielfältigen.

Gast
2008-05-17, 22:12:02
...

Bei den ganzen Vergleichen immer bedenken: sie hinken. Vor allem Vergleiche mit materiellen Gegenständen wie Autos sind kaum mit immatierellen wir Daten zu vergleichen. Ein Auto ist weg, Daten lassen sich unbegrenzt vervielfältigen.

Einen PKW musst du übrigens abschliessen, wenn du ihn abstellst, ansonsten gilt das als "Anstiftung zu einer Straftat" und zieht ein Ordnungsgeld nach sich.

Nasenbaer
2008-05-17, 22:21:48
Ich glaube, man muß hier zwischen zwei Sachen unterscheiden. Das eine ist das subjektive Gefühl, daß etwas unrecht ist. Das Nutzen eines fremden WLANs empfinden also viele als nicht rechtens.

Das andere ist die juristische Sicht. Diese weicht oft vom subjektiven Empfinden ab, und ist nicht selten schwer zu durchschauen.

Der Punkt daran ist, daß solch ein subjektives Empfinden eben zwischen Menschen variiert. Ich finde es z. B. nicht so wild, über einen fremdem AP mal seine E-Mails zu checken. Wo ist da bitte der Schaden entstanden? Wer das nicht möchte, kann seinen AP leicht sichern. Eine entsprechende Maßnahme würde ich respektieren.

Ich halte es zum einen nicht für richtig, diese beiden Sachen zu gleichzusetzen, zum anderen daraus einen Vorwurf abzuleiten. Der Mann hatte nichts gemacht, was bis zu der derzeitgen Rechtssprechung als illegal angesehen wurde (siehe Artikel). Er hat also, sofern er es beurteilen konnte, legal gehandelt.

Bei den ganzen Vergleichen immer bedenken: sie hinken. Vor allem Vergleiche mit materiellen Gegenständen wie Autos sind kaum mit immatierellen wir Daten zu vergleichen. Ein Auto ist weg, Daten lassen sich unbegrenzt vervielfältigen.
Der Schaden entsteht dann, wenn er einen Volumentarif hat. Oder wenn der esterne User bspw. Kinderpornos zieht, da die Polizei sich dann nicht beim heimlichen Mitnutzer melden würde.
Und das sichern eines WLANs ist bei weitem nicht so leicht wie das Abschließen des Autos. Natürlich könnte man dann sagen, dass jemand, der nicht dazu in der Lage ist das WLAN zu sicher, sich halt eine Fachkraft ranholen muss. Und das könnte ich, so denke ich, auch durchaus von unbedarften Nutzern verlangen. Es würde auch niemand auf die Idee kommen nen Herd anzuschließen, wenn er davon keine Ahnung hat.

da.phreak
2008-05-17, 22:56:26
Es stimmt schon, es kann etwas passieren. Aber das sind die Extremfälle. Kaum jemand, der mal einen fremden AP benutzt, wird sich Kinderpornos laden. Nicht alle Menschen sind Verbrecher, der Schaden ist wenn überhaupt minimal.

Die Sache mit dem Absichern ist wohl auch, daß viele noch nicht mal die Idee haben, daß jemand anders darauf zugreifen könnte ... um sich dann hinterher zu beschweren, wenn's doch passiert.

Wolfram
2008-05-17, 23:01:11
Einen PKW musst du übrigens abschliessen, wenn du ihn abstellst, ansonsten gilt das als "Anstiftung zu einer Straftat" und zieht ein Ordnungsgeld nach sich.
Nein. Was Dir passieren kann, ist, daß die Polizei den Wagen in Deinem Interesse (so sagt es zumindest die Rechtsprechung, ich seh das anders) sicherstellt und Du das bezahlen mußt.

Bisher wars ergo keine Straftat, sondern wurde maximal Zivilrechtlich behandelt.
Und wenn da Schadensersatz fällig wird, war die Handlung nicht erlaubt. Illegal.

Es gibt ja auch private Netze, die bewusst offen sind, um anderen das Surfen zu ermöglichen. Wie soll man diese eigentlich noch nutzen?
In Deutschland darf man keine Netze offen lassen. Finde ich schwachsinnig, ist aber so.

Wenn jemand sein Wlan von dritten nicht genutz sehen möchte, soll ers verschlüsseln, fertig.
Ich hab im November ein Fahrrad versehentlich unabgeschlossen stehen lassen. Ist es etwa in Ordnung, daß es mir deswegen geklaut wurde? Ist das etwa kein Diebstahl?
Ich glaube, man muß hier zwischen zwei Sachen unterscheiden. Das eine ist das subjektive Gefühl, daß etwas unrecht ist. Das Nutzen eines fremden WLANs empfinden also viele als nicht rechtens.

Das andere ist die juristische Sicht. Diese weicht oft vom subjektiven Empfinden ab, und ist nicht selten schwer zu durchschauen.

Der Punkt daran ist, daß solch ein subjektives Empfinden eben zwischen Menschen variiert. Ich finde es z. B. nicht so wild, über einen fremdem AP mal seine E-Mails zu checken. Wo ist da bitte der Schaden entstanden? Wer das nicht möchte, kann seinen AP leicht sichern. Eine entsprechende Maßnahme würde ich respektieren.

Ich halte es zum einen nicht für richtig, diese beiden Sachen zu gleichzusetzen, zum anderen daraus einen Vorwurf abzuleiten. Der Mann hatte nichts gemacht, was bis zu der derzeitgen Rechtssprechung als illegal angesehen wurde (siehe Artikel). Er hat also, sofern er es beurteilen konnte, legal gehandelt.

Bei den ganzen Vergleichen immer bedenken: sie hinken. Vor allem Vergleiche mit materiellen Gegenständen wie Autos sind kaum mit immatierellen wir Daten zu vergleichen. Ein Auto ist weg, Daten lassen sich unbegrenzt vervielfältigen.
Darum geht es hier aber nicht. Es geht darum, daß jemand eine Infrastrukur geschaffen hat, dafür Geld bezahlt hat, und jemand anders nutzt sie ohne sein Einverständnis. Das heißt, jemand benutzt Dein Eigentum ohne Dein Einverständnis. Das ist doch in keinem Fall in Ordnung. Schadensersatzpflichtig wird er ja auch in jedem Fall. Illegal heißt gesetzwidrig. Illegal sind nicht nur Straftaten, sondern auch Ordnungswidrigkeiten oder unerlaubte Handlungen nach Bürgerlichem Recht.

Das Recht ist ja nach dem vorherrschenden subjektiven Empfinden gestaltet. Privateigentum heißt: Meins ist meins und Deins ist Deins, es Dir wegzunehmen ist nicht in Ordnung, also wird das bestraft. Recht ist letztlich nichts anderes als eine Summe kodifizierter Ordnungsvorstellungen.

Gast
2008-05-17, 23:10:36
...
In Deutschland darf man keine Netze offen lassen. Finde ich schwachsinnig, ist aber so.
....

Ist mir neu. Wenn ich z.B. durch ne Fußgängerzone einer deutschen Stadt größer 20000 Einwohner gehe, findet mein Handy alle paar meter offene APs. Und durchaus auch offensichtlich vorsätzig offene: CaféXY, KneipeXY, RestaurantXY... Service am potentiellen Kunden - sehr begrüssenswert.

Gast
2008-05-17, 23:13:49
Und das Handy connected auch durchaus mal per DHCP. Passiert auch scon mal ausm PKW heraus. Tja, da mach ich mich nach diesem Urteil dann wohl zukünftig u.U. strafbar.

Gast
2008-05-17, 23:28:19
Und das Handy connected auch durchaus mal per DHCP. Passiert auch scon mal ausm PKW heraus. Tja, da mach ich mich nach diesem Urteil dann wohl zukünftig u.U. strafbar.
Ihr wollt es einfach nicht raffen oder? - Wenn es klar ist, daß der Netzbetreiber damit einverstanden ist, daß sein Netz von jedermann benutzt wird, dann ist das auch nicht strafbar.

Aber hier ist die Sachlage ja völlig anders. Ein Asozialer vagabundiert mit seinem Laptop von Straße zu Straße, um sich anderer Leute Equipment zu nutze zu machen und geht damit allen auf die Nerven. - Also ich hab kein Problem damit, daß der jetzt kein Notebook mehr hat.

Wolfram
2008-05-17, 23:29:00
Ist mir neu. Wenn ich z.B. durch ne Fußgängerzone einer deutschen Stadt größer 20000 Einwohner gehe, findet mein Handy alle paar meter offene APs. Und durchaus auch offensichtlich vorsätzig offene: CaféXY, KneipeXY, RestaurantXY... Service am potentiellen Kunden - sehr begrüssenswert.
Echt? Ich hab mal bei uns (immerhin 600.000 Einwohner) im Netz nach offenen WLANs gesucht und nichts gefunden. Und Zugänge in Cafes und Kneipen sind (wenn ich mich so an Aushänge erinnere, ich selbst benutze sowas nicht) auch nicht offen.

Es gibt schließlich Rechtsprechung, die den WLAN-Betreiber für alles, was über seinen Internetanschluß angestellt wird, haftbar macht. Was ich für ein Unding halte: Ich hab zB einen alten WLAN-Router, der nur WEP beherrscht. Was mach ich denn, wenn ich das Teil vor Jahren gekauft habe, und gar nicht weiß, daß es nicht mehr sicher ist? Ist aber egal, die Gerichte sehen das offenbar anders.

Was ich gut fände (freier und unkontrollierter Netzzugang für alle) steht auf einem anderen Blatt.

Gast
2008-05-17, 23:43:38
So siehts wirklich aus, Herrschaften:

Die Nutzung fremder Funkdatennetze, die mittels WEP gegen Zugriff besonders gesichert sind, ist gem. § 202a StGB strafbar; die bloße Nutzung fremder Datennetze als Internetzugang ohne einen Bruch der Verschlüsselung bleibt hingegen straflos. (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7)

@Wolfgang: Offene WLans sind nicht verboten, allerdings haftet der Betreiber für das Netz.

Wolfram
2008-05-18, 00:16:22
So siehts wirklich aus, Herrschaften:

Die Nutzung fremder Funkdatennetze, die mittels WEP gegen Zugriff besonders gesichert sind, ist gem. § 202a StGB strafbar; die bloße Nutzung fremder Datennetze als Internetzugang ohne einen Bruch der Verschlüsselung bleibt hingegen straflos. (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7)
Was nicht heißt, das es erlaubt wäre. Die Gerichte bejahen ja offenbar eine Schadensersatzpflicht.

@Wolfgang: Offene WLans sind nicht verboten, allerdings haftet der Betreiber für das Netz.
Genau. Das hat nur die gleiche Wirkung wie ein Verbot. Kann ja niemand riskieren.

da.phreak
2008-05-18, 00:17:52
[...] Das heißt, jemand benutzt Dein Eigentum ohne Dein Einverständnis. Das ist doch in keinem Fall in Ordnung. Schadensersatzpflichtig wird er ja auch in jedem Fall.

Das Recht ist ja nach dem vorherrschenden subjektiven Empfinden gestaltet. Privateigentum heißt: Meins ist meins und Deins ist Deins, es Dir wegzunehmen ist nicht in Ordnung, also wird das bestraft. Recht ist letztlich nichts anderes als eine Summe kodifizierter Ordnungsvorstellungen.


Er hat doch aber den Access Point nicht weggenommen. Das Eigentum ist dort geblieben wo es vorher war. Man könnte argumentieren, daß er eine Leistung benutzt war, zu der er nicht berechtigt war ... das ist kein Diebstahl, keine widerrechtliche Aneignung von Eigentum. Der Schaden ist wesentlich geringer, im konkreten Fall geht er gegen Null.
Um es nochmals zu wiederholen: Bisher haben Gerichte das als legal angesehen. Wie sollte er denn wissen, daß es plötzlich nicht mehr OK ist?

Gast
2008-05-18, 00:38:40
Was nicht heißt, das es erlaubt wäre. Die Gerichte bejahen ja offenbar eine Schadensersatzpflicht.

Erstmal ists grundsätzlich nicht verboten:

die bloße Nutzung fremder Datennetze als Internetzugang ohne einen Bruch der Verschlüsselung bleibt hingegen straflos.



Genau. Das hat nur die gleiche Wirkung wie ein Verbot. Kann ja niemand riskieren.

Mir wäre es wohl auch zu riskant. Es machen aber doch einige, auch mit Vorsatz (Beispiele s.o.).



Die Urteilsbegründung ist jedenfalls haaresträubend und zeugt von massiver technischer Unkenntnis:

Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte durch diese Handlung gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen und sich somit gemäß § 148 TKG strafbar gemacht. Ein WLAN-Router sei eine "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit eine Funkanlage im Sinne des TKG. Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.

Quark, DHCP macht das vollautomatisch ohne jeglichen Eingriff.

Außerdem habe sich der Angeklagte gemäß § 44 des BDSG strafbar gemacht, in dem er sich unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, verschafft habe. Hierunter fallen nach Ansicht des Gerichts auch IP-Adressen, da diese jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Durch Zugriff auf den Router habe der Angeklagte personenbezogene Daten in Form einer IP-Adresse abgerufen

Wieder Quark, wieder DHCP. Und was für IP-Adressen soll der zurückverfolgt haben? Vermutlich verwechselt der Richter Lan mit Wan.

Gast
2008-05-18, 01:52:07
Moment mal seh ich das richtig?
Wenn ich mit dem Auto vor einem Haus stehe, Laotop auf dem Schoß (weil ich auf jemand warte)...und nebenan im Haus jemand auf das WLAN surft...der im Haus aber denkt ich bin das und der das Kennzeichen notiert..dann kommen die Grünen zu mir und beschlagnahmen einfach mal meinen Laptop? Soll das ein Witz sein???

Grestorn
2008-05-18, 10:17:40
Zumindest kann es passieren, dass man überprüft ob Du das warst. Was auch möglich ist (wenn Du den DHCP verwendet hast, anhand Deiner MAC Adresse).

Nur wird normalerweise wegen sowas bei einem einmaligen Fall kaum die Polizei kommen.

anddill
2008-05-18, 10:26:21
Ähm, ja klar, die grünen Männchen checken mal schnell Deine MAC? Junge, wann hattest Du das letzte mal Kontakt mit den Ordnungshütern?

Grestorn
2008-05-18, 10:45:36
Man muss Dir immer noch einen Verstoß nachweisen. Und es ist kein Verstoß vor einem Haus mit einem Notebook im Auto zu sitzen. Also, was sollen denn die Polizisten machen?

Wenn ich jemandem vor meinem Haus sitzen sehe und in meinem Router einen unberechtigten Zugriff sehe, dann tu ich gut daran, alle Beweismittel zu sammeln - z.B. die Mac Adresse und wenn möglich auf welche Adressen der Client zugreift. Sonst habe ich eh keine Chance irgendwas zu machen.

Wobei - wenn ich den Zugriff natürlich bereits erkannt habe, kann ich ihn auch einfach unterbinden.

Botcruscher
2008-05-18, 11:03:49
Dann besorg ich mir mit SMAC eben eine andere MAC. Was glaubst du warum Macfilter so unglaublich wirkungslos sind. Gültige MACs bekommt man bei Sniffen ja gleich mitgeschickt.

Gast
2008-05-18, 11:35:10
Ihr wollt es einfach nicht raffen oder? - Wenn es klar ist, daß der Netzbetreiber damit einverstanden ist, daß sein Netz von jedermann benutzt wird, dann ist das auch nicht strafbar.

Aber hier ist die Sachlage ja völlig anders. Ein Asozialer vagabundiert mit seinem Laptop von Straße zu Straße, um sich anderer Leute Equipment zu nutze zu machen und geht damit allen auf die Nerven. - Also ich hab kein Problem damit, daß der jetzt kein Notebook mehr hat.

Nur so viel Sender und Empfänger, wenn in meiner wohnung oder im auto
mikrowellen rum schwirren die nutzbar sind nutze ich sie auch.
Ich rufe ja auch nicht in eine menschen menge DU DEPP und hoffe das es nur der hört den ich meine........

Wolfram
2008-05-18, 12:58:52
Er hat doch aber den Access Point nicht weggenommen. Das Eigentum ist dort geblieben wo es vorher war. Man könnte argumentieren, daß er eine Leistung benutzt war, zu der er nicht berechtigt war ... das ist kein Diebstahl, keine widerrechtliche Aneignung von Eigentum. Der Schaden ist wesentlich geringer, im konkreten Fall geht er gegen Null.
Um es nochmals zu wiederholen: Bisher haben Gerichte das als legal angesehen. Wie sollte er denn wissen, daß es plötzlich nicht mehr OK ist?
Ebenso nochmal: Wenn er kein Unrechtsbewußtsein gehabt hätte, dann hätte er doch gefragt, ob er das WLAN mitbenutzen konnte.

Wenn ich mit Deinem Fahrrad fahre, ohne Dich zu fragen, ist das auch nicht in Ordnung. Zum Eigentum gehört die Verfügungsgewalt. Und dazu gehört auch, zu bestimmen, wer mein Eigentum benutzen darf und wer nicht.

Einen Schaden werden die Gerichte vermutlich (wenn jemand Urteile hat: Gerne!) darin sehen, daß die verfügbare Bandbreite geschmälert wird. Und das ist doch auch ein Schaden, oder? Denn Du hast ja für die Bandbreite bezahlt, auch wenn Du eine Flatrate hast. Vermutlich kann man auch noch einen Schaden beim Provider erkennen, der ein erhöhtes Datenvolumen abfertigen muß. Daß der Kunde eine Flatrate bezahlt, ändert ja nichts daran, daß der Provider im konkreten Fall höhere Datenmengen durchschleusen muß. Und auch das ist ein Schaden.

Es ist auch im Grunde irrelevant, ob das als Straftat, Ordnungswidrigkeit oder nur zivilrechtlich als unerlaubte Handlung bewertet wird. Rechtswidrig ist es in jedem Fall.

Und nochmal: Wenn die Richter die technischen Grundlagen nicht verstanden haben sollten, ist das natürlich bedauerlich, ändert aber doch nichts daran, daß das Mitbenutzen fremden Eigentums Unrecht ist- wenn es auch im konkreten Fall gar nicht darum gegangen zu sein scheint. Mag auch sein, daß die augezählten Straftatbestände tatsächlich gar nicht erfüllt waren. War ja schließlich auch nur ein Amtsgericht. Da kann jeder andere Amtsrichter anders entscheiden. Solange es nicht zumindest eine obergerichtliche Rechtsprechung dazu gibt, heißt das alles nix.

da.phreak
2008-05-18, 14:01:07
Ebenso nochmal: Wenn er kein Unrechtsbewußtsein gehabt hätte, dann hätte er doch gefragt, ob er das WLAN mitbenutzen konnte.

Wenn ich mit Deinem Fahrrad fahre, ohne Dich zu fragen, ist das auch nicht in Ordnung. Zum Eigentum gehört die Verfügungsgewalt. Und dazu gehört auch, zu bestimmen, wer mein Eigentum benutzen darf und wer nicht.


Wenn Du mit meinem Fahrrad fährst, ist es weg bzw. ich kann es solange nicht benutzen. Ich habe so das Gefühl, die Content-Industrie hat es langsam geschafft, Daten als materielles Gut umzudeklarieren. Er hat ein paar Daten über den AP geschickt, was nun wirklich nicht wild ist. Wer das nicht möchte, kann den AP entsprechend konfigurieren. _Vergleiche hinken_, vor allem mit materiellen Dingen, was Daten nun mal nicht sind.

Es macht doch wenig Sinn, die Gesetzte 1:1 auf etwas anderes umzuwälzen, obwohl es kaum paßt. Daten sind in ihrer Natur grundsätzlich anders als Gegenstände. Man kann sie nicht klauen, sie sind unbegrenzt kopierbar, ohne daß sie irgendwo fehlen. Ein Fahrrad/Auto gibt es hingegen nur einmal.

Die "geschmälerte Bandbreite" ist doch ein lachhafter Schaden. Hier wird eine Mücke zum Elephanten erklärt. Der Schaden ist so gering, daß es fast keiner mehr ist.

Grestorn
2008-05-18, 14:05:27
Also hältst Du es für ok ein fremdes Fahrrad zu nutzen während der Besitzer es nicht braucht? Lassen wir mal die Abnutzung weg, dann fändest Du das absolut ok, oder?

Gast
2008-05-18, 14:06:01
Ist die Begründung falsch, so ist es schlichtweg ein Fehlurteil. Andere ähnlich gelagerte Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit garnicht erst eröffnet: http://www.heise.de/newsticker/Beim-Schwarz-Surfen-erwischt-Verfahren-eingestellt--/meldung/48173

Wo kommen wir eigentlich hin, wenn jedes öffentlich genutztes Notebook einkassiert wird, weil sich irgendn Blockwart beschwert?

Nochmal: Einfach das Wlan verschlüsseln, wenn die Nutzung durch dritte unerwünscht ist! Erspart ggf. ne Menge Ärger.

Gast
2008-05-18, 14:09:18
Also hältst Du es für ok ein fremdes Fahrrad zu nutzen während der Besitzer es nicht braucht? Lassen wir mal die Abnutzung weg, dann fändest Du das absolut ok, oder?

Wer ein offenes WLAN hat ist nunmal "mitstörer"...es "zwingt" einen ja sogar per DHCP dazu sich einzuloggen....das geht automatisch per windows

wenn du an der haustüre ein schild hast "treten sie ein" und dich dann noch jemand "reinzieht" wunderste dich dann?

JaDz
2008-05-18, 14:40:20
Wer ein offenes WLAN hat ist nunmal "mitstörer"...es "zwingt" einen ja sogar per DHCP dazu sich einzuloggen....das geht automatisch per windows
Man muss auch ein offenes WLAN immer noch von Hand auswählen und sich damit verbinden. Automatisch macht das Windows erst, wenn es einmal als Profil abgelegt wurde.

Botcruscher
2008-05-18, 14:53:00
Automatisches Verbinden zu Netzen in Reichweite reicht aus damit sich Windows überall einlogt.

JaDz
2008-05-18, 14:56:00
Und das ist standardmäßig aktiv? Mhm, wieder was neues gelernt.

Wolfram
2008-05-18, 15:28:37
Wenn Du mit meinem Fahrrad fährst, ist es weg bzw. ich kann es solange nicht benutzen. Ich habe so das Gefühl, die Content-Industrie hat es langsam geschafft, Daten als materielles Gut umzudeklarieren. Er hat ein paar Daten über den AP geschickt, was nun wirklich nicht wild ist. Wer das nicht möchte, kann den AP entsprechend konfigurieren. _Vergleiche hinken_, vor allem mit materiellen Dingen, was Daten nun mal nicht sind.

Es macht doch wenig Sinn, die Gesetzte 1:1 auf etwas anderes umzuwälzen, obwohl es kaum paßt. Daten sind in ihrer Natur grundsätzlich anders als Gegenstände. Man kann sie nicht klauen, sie sind unbegrenzt kopierbar, ohne daß sie irgendwo fehlen. Ein Fahrrad/Auto gibt es hingegen nur einmal.

Die "geschmälerte Bandbreite" ist doch ein lachhafter Schaden. Hier wird eine Mücke zum Elephanten erklärt. Der Schaden ist so gering, daß es fast keiner mehr ist.
Die geschmälerte Bandbreite gibt es nur einmal. Die ist nicht kopierbar. Es geht hier nicht um das Kopieren/den Diebstahl von Daten (da kann ich mich der Schadensbezifferung der Industrie durchaus nicht anschließen, darüber hatte ich ja schon lange Debatten gerade mit Grestorn- die Frage der Schadenshöhe ändert auch hier natürlich nichts daran, daß das Kopieren Unrecht ist). Das verarbeitete zusätzliche Datenvolumen muß der Provider auch bezahlen. Die Schadenshöhe spielt erst mal keine Rolle. Selbst wenn das nur ein paar Cent wären- wie ist es denn, wenn jeder zweite das macht? Und wenn Dir ein paar Cent egal sind, mail ich Dir gerne meine Kontonummer. Ich nehme gerne jeden Cent, den mir jemand schenkt. Ich muß ansonsten nämlich für mein Geld arbeiten und habe keine Lust auf Schnorrer, die dann zB den von mir bezahlten WLAN-Zugang gegen meinen Willen mitnutzen, um Geld zu sparen.

Auf der anderen Seite wäre ich der erste, der seinen Access Point anonym für Dritte öffnen würde, wenn das in Deutschland ohne Nachteile für mich machbar wäre. Weil mir am freien, unkontrollierten Informationsfluß durchaus gelegen ist. Aber ob ich meinen Zugang für andere öffne oder nicht, das will ich doch auch dann bitteschön selbst entscheiden. Und da steht jemand wie dieser WLAN-Schnorrer genauso gegen meine Interessen wie auf der anderen Seite der Staat mit Gesetzgebung und Rechtsprechung.

wenn du an der haustüre ein schild hast "treten sie ein" und dich dann noch jemand "reinzieht" wunderste dich dann?
Da steht nicht "treten Sie ein", da steht gar nichts. Und der Diebstahl ungeschützten Eigentums ist immer noch Diebstahl.

Gast
2008-05-18, 15:39:38
Ich finde das Gesetz " Verbot des Abhörens von Daten " sowieso lächerlich.
Da schwirren Daten durch die Luft und es soll verboten sein sie "aufzugreifen".....Was ein Irsinn!...das ist so als ob ich etwas durch die Gegend rufe und nun alle weghören müssen weil ich es zu Person XyZ rufe....

Sollen die Leute doch ihren Kram verschlüsseln, wenns denn so geheim ist!

Wolfram
2008-05-18, 15:45:52
Ich finde das Gesetz " Verbot des Abhörens von Daten " sowieso lächerlich.
Da schwirren Daten durch die Luft und es soll verboten sein sie "aufzugreifen".....Was ein Irsinn!...das ist so als ob ich etwas durch die Gegend rufe und nun alle weghören müssen weil ich es zu Person XyZ rufe....

Sollen die Leute doch ihren Kram verschlüsseln, wenns denn so geheim ist!
Finde ich nicht lächerlich. Ich will meine Privatsphäre genauso geschützt wissen wie mein Eigentum. Du willst doch auch nicht, daß man Dein Telefon abhört, Wanzen in Deiner Wohnung installiert, Deine Post öffnet oder durch's Fenster Nackfotos von Deiner Freundin schießt, oder? :biggrin:

Mal ganz unabhängig davon, ob hier im konkreten Fall "Daten abgehört" worden sind... das war ja gar nicht das Interesse des WLAN-Schnorrers.

Gast
2008-05-18, 16:01:47
Finde ich nicht lächerlich. Ich will meine Privatsphäre genauso geschützt wissen wie mein Eigentum. Du willst doch auch nicht, daß man Dein Telefon abhört, Wanzen in Deiner Wohnung installiert, Deine Post öffnet oder durch's Fenster Nackfotos von Deiner Freundin schießt, oder? :biggrin:

Mal ganz unabhängig davon, ob hier im konkreten Fall "Daten abgehört" worden sind... das war ja gar nicht das Interesse des WLAN-Schnorrers.

Das ist aber alles etwas anderes....Die Daten finden sic nicht in einem geschützten Raum a la Wohnung.. Sie sind AUF DER STRASSE!!!

da.phreak
2008-05-18, 16:02:51
Also hältst Du es für ok ein fremdes Fahrrad zu nutzen während der Besitzer es nicht braucht?


Der Kern meiner Aussage war, daß sich das eine auf das andere nur sehr eingeschränkt übertragen läßt. Somit ist die Aussage, was ich beim Fahrrad davon halte, nicht relevant.


Die geschmälerte Bandbreite gibt es nur einmal. Die ist nicht kopierbar. Es geht hier nicht um das Kopieren/den Diebstahl von Daten (da kann ich mich der Schadensbezifferung der Industrie durchaus nicht anschließen, darüber hatte ich ja schon lange Debatten gerade mit Grestorn- die Frage der Schadenshöhe ändert auch hier natürlich nichts daran, daß das Kopieren Unrecht ist). Das verarbeitete zusätzliche Datenvolumen muß der Provider auch bezahlen.


Meine Aussage ist allgemeiner zu verstehen. Daten sind grundsätzlich anderer Natur als Gegenstände. Würde ich z. B. eine Axt mitbringen und den AP beschädigen, so ist dieser kaputt. Nutze ich diesen für die Datendurchleitung, kann ich diese sofort abstellen, der AP funktioniert weiter, die volle Bandbreite ist sofort verfügbar ... es ist nichts kaputt gegangen. Weiterhin sollte man den Provider nicht außerdem noch reinnehmen, die Parteien sind der Besitzer des AP und derjenige, der diesen mitbenutzt hat, der Provider hat damit nichts weiter zu tun.

Xmas
2008-05-18, 16:15:48
Das ist aber alles etwas anderes....Die Daten finden sic nicht in einem geschützten Raum a la Wohnung.. Sie sind AUF DER STRASSE!!!
Das gilt fürs Licht das durchs Fenster dringt auch.

Wolfram
2008-05-18, 16:21:10
Das ist aber alles etwas anderes....Die Daten finden sic nicht in einem geschützten Raum a la Wohnung.. Sie sind AUF DER STRASSE!!!
Also darf ich Dein Telefon abhören, indem ich den Hausanschluß anzapfe oder den nächsten Verteilerknoten? Oder Deine Post unterwegs öffnen?

Meine Aussage ist allgemeiner zu verstehen. Daten sind grundsätzlich anderer Natur als Gegenstände. Würde ich z. B. eine Axt mitbringen und den AP beschädigen, so ist dieser kaputt. Nutze ich diesen für die Datendurchleitung, kann ich diese sofort abstellen, der AP funktioniert weiter, die volle Bandbreite ist sofort verfügbar ... es ist nichts kaputt gegangen. Weiterhin sollte man den Provider nicht außerdem noch reinnehmen, die Parteien sind der Besitzer des AP und derjenige, der diesen mitbenutzt hat, der Provider hat damit nichts weiter zu tun.
Es geht hier nicht um Daten. Ich nutze die Hardware des anderen und des Providers. Und die kostet Geld. Und dem Provider entsteht ein Schaden, also hat er natürlich was damit zu tun.

Es ist doch völlig egal, ob Du die Mitnutzung als untergeordnet ansiehst oder nicht. Es ist nicht Dein Eigentum. Und was ist, wenn nicht ein Schnorrer mit an meiner Leitung hängt, sondern zehn? Was glaubst Du denn, was passieren würde, wenn man so etwas für legal erklärte?

Gast
2008-05-18, 16:26:02
1. Also darf ich Dein Telefon abhören, indem ich den Hausanschluß anzapfe oder den nächsten Verteilerknoten? Oder Deine Post unterwegs öffnen?

2. Es ist doch völlig egal, ob Du die Mitnutzung als untergeordnet ansiehst oder nicht. Es ist nicht Dein Eigentum. Und was ist, wenn nicht ein Schnorrer mit an meiner Leitung hängt, sondern zehn? Was glaubst Du denn, was passieren würde, wenn man so etwas für legal erklärte?


1. Etwas anzapfen ist doch etwas ganz anderes als herumschwirrende Daten aufzufangen!!


2.
Hallo? Selbst schuld wenn du deinen AP anbietet!!! Windows connectet automatisch dorthin!! Ist Windows jetzt auch illegal??

Gast
2008-05-18, 16:26:31
Das gilt fürs Licht das durchs Fenster dringt auch.

Genauso ist es auch...Dafür gibts ja auch Fensterläden

Wolfram
2008-05-18, 16:35:54
1. Etwas anzapfen ist doch etwas ganz anderes als herumschwirrende Daten aufzufangen!!
Nein. Der WLAN-Schnorrer hat sich gezielt mit dem Netz des anderen verbunden, nicht zufällig.

2.
Hallo? Selbst schuld wenn du deinen AP anbietet!!! Windows connectet automatisch dorthin!! Ist Windows jetzt auch illegal??
Wenn ich versehentlich einen fremden AP nutze, dann handele ich nicht vorsätzlich, wie der Typ aus dem konkreten Fall hier. Man könnte auch der Ansicht sein, daß Windows- und die AP-Software!- insoweit den Schaden für den Angeschnorrten mitverursachen. Das mögen Juristen beurteilen.

Die ganze Situation ist einfach unglücklich. Der Nutzer kann jedenfalls nicht Sorge dafür tragen müssen, daß sein WLAN verschlüsselt ist und andere es nicht mitbenutzen können. Dann darf die frei verkäufliche Hard- und Software das entweder nicht zulassen oder man muß einen "Führerschein" für die Installation verlangen- einen Gasanschluß darfst Du ja auch nicht selbst legen. Letzteres wäre die typisch deutsche Lösung...

Oder man erlaubt die Nutzung freier WLANs, dann darf der Bereitsteller dafür nicht haftbar gemacht werden, kann aber andererseits auch keinen Schadensersatz vom Mitnutzer verlangen. Das wäre konsistent, entspricht aber offenbar nicht der aktuellen Rechtslage.

Gast
2008-05-18, 16:50:56
1. Die ganze Situation ist einfach unglücklich. Der Nutzer kann jedenfalls nicht Sorge dafür tragen müssen, daß sein WLAN verschlüsselt ist und andere es nicht mitbenutzen können. Dann darf die frei verkäufliche Hard- und Software das entweder nicht zulassen oder man muß einen "Führerschein" für die Installation verlangen- einen Gasanschluß darfst Du ja auch nicht selbst legen. Letzteres wäre die typisch deutsche Lösung...

2. Oder man erlaubt die Nutzung freier WLANs, dann darf der Bereitsteller dafür nicht haftbar gemacht werden, kann aber andererseits auch keinen Schadensersatz vom Mitnutzer verlangen. Das wäre konsistent, entspricht aber offenbar nicht der aktuellen Rechtslage.

1. Was ist das denn für ein Quatsch?
Gibts einen Führerschein für eine Mikrowelle? Sagt einem jemand, das man seine Katze dort nicht drin trocknet? GIbts einen Führerschein für einen heissen Herd? Fakt ist: Nein, aber es gibt eine BEDIENUNGSANLEITUNG! die man vorher mal lesen sollte!

Meiner Meinung nach stellt jemand mit offenem WLAN dies anderen frei zur Verfügung...Woher soll man auch wissen das er es nicht tut? Hat er was am Fenster hängen? Eben genau wie einen WWW-Server, der auch den Port für andere zur Verfügung frei hält...

2. Das wäre aber ein derber Unsinn...dann stellt sich jeder der kriminelles im Internet vorhat einen offenen AP ans Fenster und sagt "das waren die mitsurfer da draussen, ich hafte nicht..."

No.3
2008-05-18, 17:18:48
Wenn ich versehentlich einen fremden AP nutze, dann handele ich nicht vorsätzlich, wie der Typ aus dem konkreten Fall hier.

Wolfram, wenn der Heise Artikel nicht irgendwelche wesentlichen Punkte der Urteilsbegründung weggekürzt hat und ich den Artikel richtig verstehe,

dann baut die Urteilsbegründung ausschliesslich darauf auf, dass sich der Angeklagte verbunden hat, ob er das vorsätzlich oder unbeabsichtigt getan hat ist unerheblich.

Alleine dass er sich verbunden hat war für das Urteil entscheidend!

Gast
2008-05-18, 18:05:45
...
...Woher soll man auch wissen das er es nicht tut? Hat er was am Fenster hängen? Eben genau wie einen WWW-Server, der auch den Port für andere zur Verfügung frei hält...



Hehe, via SSID natürlich. Ich nahm mal "anzeige-bei-missbrauch" als Namen für ein (allerdings verschlüsseltes) Wlan-Netz. ;)

Ridcully
2008-05-18, 18:16:05
Die Menschen die sich hier positiv zu dem Urteil äußern verstehen oft mehrerer Tatsachen falsch.

Das unbefugte Mitnutzen eines WLAN ist zivilrechtlich strafbar. Kaum jemand möchte das in Frage stellen. Einige kritisieren aber hier zurecht das ist quasi unmöglich ist ein Bewusst zur Nutzung freigegebenes Netzwerk von einem durch einen bedienungsfeheler freigegebenen Netzwerk zu unterscheiden.

Dummheit schützt vor strafe!! Und zwar in zwei Fällen: 1. Du dachtest du wärst im recht und dir war es nicht möglich zu erkennen das dem nicht so war. Hierbei wird jeder Richter von dir einen gewissen Aufwand erwarten mit dem du überprüft hast ob du im recht bist. 2. Du weißt du bist im unrecht denkst aber die besondere Situation rechtfertigt dienen Tat (sehr selten angewandt) Beispiel: Ein Freund springt mit einer Spielzeugpistole aus dem Busch, du schlägst ihn nieder da du dich in einer Notwehrsituation siehst. War es ja nicht da ein Scherz war trotzdem bleibt deine Körperverletzung straffrei weil es dir in der Situation nicht zuzumuten wäre zu überprüfen ob der Überfall echt war oder ob es sich um einen Scherz handelte

Ende der Tatsachen. Ab jetzt kommt mein rechtverständniss zum Zuge sicherlich nicht immer korrekt da ich kein Jurist bin. Ich denke aber ich habe durchaus eine gewisse Erfahrung.

Diese Richter hat beschlossen, dass er nach Strafrecht verurteilt. Dabei hat er ein Gesetz herangezogen das wohl kaum vom Gesetzgeber dafür gedacht war. Durch sein mangelndes technisches Verständnis und eine recht weite Interpretation des Gesetzestextes hat er sein Urteil begründet. In einer Berufung ist dieses Urteil niemals zu halten.

Ob das bewusste Freigeben eines Internetzugangs erlaubt ist oder nicht ist bisher nicht geklärt. Es gibt zwar einige Richter die das in einigen Urteilen so ausgelegt haben aber ein ernsthaftes Verfahren wird wohl jederzeit und zweifelsfrei belegen können das diese Urteile in einer höheren Instanz aufgehoben werden. (siehe freifunkerprojeke). Alles andere wäre auch ziemlicher Quatsch, da das einzige Argument das für ein solches Verbot ins Feld geführt werden könnte eine gewisse Begünstigung zur Verschleierung von Straftaten vorliegen würde. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wäre eine solche Urteilsbegründung in höheren Instanzen aber niemals haltbar da es ja jedem potentiellen Straftäter jederzeit in einem Internetcafe oder mit einem unzureichen gesicherten Internetzugang das selbe möglich wäre. Beisspiel: in deinem Waldstück das du gepachtet hat wachsen Fliegenpilze. Jemand sammelt diese und verkauft sie, nutzt also dein Grundstück für eine Straftat. Selbst durch übersorgfältiges Handeln deinerseits (niedermähen der Pilze, Nachtwache, Jägerzaun etc.) wäre diese Straftat nicht zu verhindern gewesen da es überall im Wald Pilze gibt. Auch wenn du ein Schild ausgestellt hättest "Hier wachsen leckere Pilze betreten und pflücken erlaubt!" wirst du von keinem Richter verurteilt werden. Leider sind Richter eher mit Pilzen und Wäldern vertraut weniger mit WLANs und Verschlüsselungen.

Wolfram
2008-05-18, 20:41:31
1. Was ist das denn für ein Quatsch?
Gibts einen Führerschein für eine Mikrowelle? Sagt einem jemand, das man seine Katze dort nicht drin trocknet? GIbts einen Führerschein für einen heissen Herd? Fakt ist: Nein, aber es gibt eine BEDIENUNGSANLEITUNG! die man vorher mal lesen sollte!
Für die unbefugte Nutzung Deiner Mikrowelle wirst Du nicht haftbar gemacht. Und daß Du Deine Katze nicht darin trocknen sollst, weißt Du auch so. Oder meinst Du, das muß unbedingt in er Bedienungsanleitung stehen (ist im Prinzip in vielen Fällen ja schon so weit)?

Ansonsten hast Du offenbar meine Argumentation nicht verstanden, die zwei schlüssige Alternativen für den Umgang mit der Situation aufzeigen sollte. Wohingegen ich die derzeitige Situation eben rechtlich unstimmig finde.

Meiner Meinung nach stellt jemand mit offenem WLAN dies anderen frei zur Verfügung...Woher soll man auch wissen das er es nicht tut? Hat er was am Fenster hängen? Eben genau wie einen WWW-Server, der auch den Port für andere zur Verfügung frei hält...
Das ist Deine Meinung. Kann man so sehen, die Justiz sieht es nicht so. Einen finanzellen Schaden für den WLAN-Betreiber und den Provider sehe ich in jedem Fall. Wenn Du in einem fremden WLAN ohne Erlaubnis mitsurfst, machst Du Dich in jedem Fall schadensersatzpflichtig, gleich, ob der Betreiber das jetzt einfordert oder nicht.

2. Das wäre aber ein derber Unsinn...dann stellt sich jeder der kriminelles im Internet vorhat einen offenen AP ans Fenster und sagt "das waren die mitsurfer da draussen, ich hafte nicht..."
Die Politik könnte sich auch mal statt dessen die Vorstellung von der Backe kratzen, daß man den Informationsfluß kontrollieren kann. Daran ist schließlich schon die Stasi gescheitert, trotz aller Möglichkeiten, die man in einer Diktatur hat und hier nicht. Will sagen: Man entkriminalisiert den freinen Infromationsfluß. Das Herunterladen einer Bombenbauanleitung schadet schließlich niemandem, im Gegensatz zum Bau und Einsatz der Bombe selbst. So etwas unter Strafe stellen zu wollen ist realitätsfremd.
Wolfram, wenn der Heise Artikel nicht irgendwelche wesentlichen Punkte der Urteilsbegründung weggekürzt hat und ich den Artikel richtig verstehe,

dann baut die Urteilsbegründung ausschliesslich darauf auf, dass sich der Angeklagte verbunden hat, ob er das vorsätzlich oder unbeabsichtigt getan hat ist unerheblich.

Alleine dass er sich verbunden hat war für das Urteil entscheidend!
Nein, sie schreiben ja er habe "billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte möglicherweise über keine Flatrate verfügte und seinen Internetanschluss nach Volumen oder Zeit abrechnen musste". "Billigend in Kauf nehmen" bedeutet unter Juristen "bedingten Vorsatz". Das heißt, ich habe es nicht unbedingt darauf angelegt (Absicht) oder auch nur gewußt (direkter Vorsatz), aber mir war klar, daß das passieren kann.

An dieser Stelle im Artikel geht es allerdings um den finanziellen Schaden, der also im konkreten Fall schon in irgendeiner Weise eine Rolle gespielt zu haben scheint. Ansonsten schreiben Heise ja nur von Verstößen gegen das BDSG ("personenbezogene Daten") und TKG ("Abhören"). Letzteres stellt im übrigen auch die fahrlässige Begehung unter Strafe.

Insgesamt fürchte ich aufgrund der laienhaft erscheinenden Darstellung bei Heise, daß die den Sachverhalt auch entweder nicht ausreichend kennen oder/und nicht richtig verstanden haben.

Botcruscher
2008-05-18, 20:45:31
Oder Deine Post unterwegs öffnen?


Falscher Vergleich. Eine Postkarte trift es eher. Die kann jeder Unterwegs lesen.

da.phreak
2008-05-18, 20:48:14
Es geht hier nicht um Daten. Ich nutze die Hardware des anderen und des Providers. Und die kostet Geld. Und dem Provider entsteht ein Schaden, also hat er natürlich was damit zu tun.

Es ist doch völlig egal, ob Du die Mitnutzung als untergeordnet ansiehst oder nicht. Es ist nicht Dein Eigentum. Und was ist, wenn nicht ein Schnorrer mit an meiner Leitung hängt, sondern zehn? Was glaubst Du denn, was passieren würde, wenn man so etwas für legal erklärte?


Schon aber nur am Rande ... der Provider hat nicht geklagt, ist also keine Partei in diesem Verfahren. Somit spielt seine Meinung keine Rolle. Zudem erlauben heute die meisten Provider die Mehrfachnutzung.

... und sicher geht es hier um die Daten. Der AP ist in diesem Fall nur ein Medium, das die Daten transportiert und wurde in keinster Weise geschädigt worden. Anders ausgedrückt: Es ging hier weder um Diebstahl noch um Sachbeschädigung oder ähnlich. Zudem ist nicht der Staat alleine dafür zuständig den Nutzer vor "Schnorrern" zu schützen. Man kann verlangen, daß jemand selbst tätig wird und seinen AP entsprechend schützt. Wenn zehn Leute den AP mitbenutzen, hat man um so mehr Motivation.

Wolfram
2008-05-18, 21:04:02
Falscher Vergleich. Eine Postkarte trift es eher. Die kann jeder Unterwegs lesen.
Ob ein vergleich trifft oder hinkt, ist halt immer Ansichtssache. Bei der Postkarte gibt's kein Briefgeheimnis, klar.
Schon aber nur am Rande ... der Provider hat nicht geklagt, ist also keine Partei in diesem Verfahren. Somit spielt seine Meinung keine Rolle. Zudem erlauben heute die meisten Provider die Mehrfachnutzung.
Es geht hier um ein Strafverfahren, da gibt's keine Parteien, nur den Staat und Dich. Und wenn es da um einen irgendjemandem entstandenen Schaden geht, spielt das grundsätzlich keine Rolle, ob ich mit dem einen Vertrag habe oder nicht. Wenn ein Provider eine Mehrfachnutzung durch beliebige Dritte erlaubt, dann wird man bei ihm keinen Schaden annehmen können, klar. Ohne entsprechende Verträge zu kennen, kann ich mir das aber kaum vorstellen. Die Provider machen sich doch nicht selbst das Geschäft kaputt, indem sie die unbegrenzte Nutzung eines einzelnen Anschlusses erlauben. Aber wie gesagt: Das weiß ich nicht.

... und sicher geht es hier um die Daten. Der AP ist in diesem Fall nur ein Medium, das die Daten transportiert und wurde in keinster Weise geschädigt worden. Anders ausgedrückt: Es ging hier weder um Diebstahl noch um Sachbeschädigung oder ähnlich. Zudem ist nicht der Staat alleine dafür zuständig den Nutzer vor "Schnorrern" zu schützen. Man kann verlangen, daß jemand selbst tätig wird und seinen AP entsprechend schützt. Wenn zehn Leute den AP mitbenutzen, hat man um so mehr Motivation.
Also zunächst mal bleibt ein Vermögensdelikt ein Vermögensdelikt, ob ich mein Hab und Gut geschützt habe oder nicht. Hier geht es um die strafrechtliche Seite, nicht zum Beispiel darum, ob eine Versicherung zahlt oder nicht.

Zum andern- wie schon in meiner Antwort an No.3 erwähnt- nennen Heise zwar Vorschriften von BDSG und TKG, inhaltlich geht es aber auch um einen Vermögensschaden. Von daher wäre ich mir nicht so sicher, ob der Betreffende nicht auch wegen... ja, was wäre das dann... Betrug? Computerbetrug?... jedenfalls eines Vermögensdeliktes verurteilt wurde, oder zumindest deswegen angeklagt und das Verfahren wurde insoweit eingestellt (zB wegen des geringfügigen Schadens).

Gast
2008-05-18, 21:10:03
Was haben Radarfallen und Wlan-Funknetze gemeinsam? Genau:

Bei der sehr weiten Auslegung des Begriffs “Nachrichten” verwies das Gericht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu “Radarfallen”. (Der BGH hatte im Jahre 1980 entschieden, dass die Aussendungen eines Radar-Geschwindigkeitsmessgeräts “Nachrichten” im Sinne des - damaligen - Fernmeldeanlagengesetzes seien.)

Quelle:http://www.ham-on-air.de/?p=374


X-(

Die Phantasie trainiert man am besten durch juristische Studien. Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt wie ein Jurist die Wirklichkeit. (http://de.wikiquote.org/wiki/Jurist)

No.3
2008-05-18, 21:18:58
Nein, sie schreiben ja er habe "billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte möglicherweise über keine Flatrate verfügte und seinen Internetanschluss nach Volumen oder Zeit abrechnen musste". "Billigend in Kauf nehmen" bedeutet unter Juristen "bedingten Vorsatz". Das heißt, ich habe es nicht unbedingt darauf angelegt (Absicht) oder auch nur gewußt (direkter Vorsatz), aber mir war klar, daß das passieren kann.

An dieser Stelle im Artikel geht es allerdings um den finanziellen Schaden, der also im konkreten Fall schon in irgendeiner Weise eine Rolle gespielt zu haben scheint. Ansonsten schreiben Heise ja nur von Verstößen gegen das BDSG ("personenbezogene Daten") und TKG ("Abhören"). Letzteres stellt im übrigen auch die fahrlässige Begehung unter Strafe.

Insgesamt fürchte ich aufgrund der laienhaft erscheinenden Darstellung bei Heise, daß die den Sachverhalt auch entweder nicht ausreichend kennen oder/und nicht richtig verstanden haben.

hmm, kay, das müsste man etwas mehr auseinandernehmen


wie ich schon sagte, wenn man mal annimmt, dass der Heise Artikel den Sachverhalt richtig wiedergibt, dann

Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte durch diese Handlung gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen und sich somit gemäß § 148 TKG strafbar gemacht. Ein WLAN-Router sei eine "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit eine Funkanlage im Sinne des TKG. Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.

d.h. ist das Windows WLan auf automatisches Verbinden eingestellt => spazier mit dem Laptop durch eine Strasse mit lauter offenen WLans => Du machst Dich am laufenden Band nach § 148 TKG strafbar.

und das kanns doch wohl echt net sein !! und das ist doch der ganze Knackpunkt an der Geschichte



desweiteren

Außerdem habe sich der Angeklagte gemäß § 44 des BDSG strafbar gemacht, in dem er sich unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, verschafft habe. Hierunter fallen nach Ansicht des Gerichts auch IP-Adressen, da diese jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Durch Zugriff auf den Router habe der Angeklagte personenbezogene Daten in Form einer IP-Adresse abgerufen. Diese Handlung sei zudem in Bereicherungsabsicht geschehen, denn es war das Ziel des Angeklagten, über das offene Funknetz kostenfrei auf das Web zuzugreifen. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte möglicherweise über keine Flatrate verfügte und seinen Internetanschluss nach Volumen oder Zeit abrechnen musste.

dass der Angeklagte dass Ganze zu seinem Vorteil getan hat, bestreitet ja niemand.

Aber das ist nicht das eigentliche Problem an der ganzen Sache


wobei

Außerdem habe sich der Angeklagte gemäß § 44 des BDSG strafbar gemacht, in dem er sich unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, verschafft habe.

wer sein WLan offen lässt, der kann/wird genau so irgendwo seinen Personalausweis rumliegen lassen o.ä.

Wolfram
2008-05-18, 21:26:22
d.h. ist das Windows WLan auf automatisches Verbinden eingestellt => spazier mit dem Laptop durch eine Strasse mit lauter offenen WLans => Du machst Dich am laufenden Band nach § 148 TKG strafbar.

und das kanns doch wohl echt net sein !! und das ist doch der ganze Knackpunkt an der Geschichte
Ja, völlig richtig. Ich gebe zu: Ich bin auch abgeschweift, weil ich diese Argumentation aus den von anderen schon genannten Gründen ziemlich abseitig finde. Zumal das dann ja, wie gesagt, auch als fahrlässige Handlung schon strafbar wäre. Aber trösten wir uns damit, daß das hier eine einzelne und im Grunde völlig unbedeutende Entscheidung eines einzelnen Amtsrichters ist. Und auf dieser Ebene ist so ziemlich alles möglich, leider.

dass der Angeklagte dass Ganze zu seinem Vorteil getan hat, bestreitet ja niemand.

Aber das ist nicht das eigentliche Problem an der ganzen Sache

Ich hab mich halt darauf eingeschossen, weil mich dieser Punkt mehr interessierte, zumal hier andere das ja auch noch legitim finden. Insofern: Sorry für OT... ;)

No.3
2008-05-18, 21:27:55
Ja, völlig richtig. Ich gebe zu: Ich bin auch abgeschweift, weil ich diese Argumentation aus den von anderen schon genannten Gründen ziemlich abseitig finde. Zumal das dann ja, wie gesagt, auch als fahrlässige Handlung schon strafbar wäre. Aber trösten wir uns damit, daß das hier eine einzelne und im Grunde völlig unbedeutende Entscheidung eines einzelnen Amtsrichters ist. Und auf dieser Ebene ist so ziemlich alles möglich, leider.

Ich hab mich halt darauf eingeschossen, weil mich dieser Punkt mehr interessierte, zumal hier andere das ja auch noch legitim finden. Insofern: Sorry für OT... ;)

na dann passts ja nun :)


Edit: es gibt ja wohl einige Leute, die ihr WLan eben gerade deswegen offen lassen, dass sich andere Leute einklinken können, da ist es schon legitim wenn Du Dich einklinkst. Bei den anderen eher nicht. Nur wie unterscheidet man dann solche offenen WLans?

Wolfram
2008-05-18, 21:42:08
Edit: es gibt ja wohl einige Leute, die ihr WLan eben gerade deswegen offen lassen, dass sich andere Leute einklinken können, da ist es schon legitim wenn Du Dich einklinkst. Bei den anderen eher nicht. Nur wie unterscheidet man dann solche offenen WLans?
Das finde ich eben auch unbefriedigend. Man könnte ja entsprechende Flags einführen. Das wäre aber überhaupt (in Deutschland!) nur dann sinnvoll, wenn man sein WLAN überhaupt ohne Gefahr, deswegen von der Justiz belangt zu werden, offen lassen könnte.

Wie gesagt: Ich würde mein WLAN dann ja auch öffnen. Oder zumindest zeitweise. Aber ganz bestimmt nicht jetzt, bei der aktuellen Rechtslage, wo ich für alles haftbar gemacht werde, was andere mit meinem Anschluß anstellen, selbst wenn das ohne mein Wissen und gegen meinen Willen geschieht.

Gast
2008-05-18, 21:58:28
Das finde ich eben auch unbefriedigend. Man könnte ja entsprechende Flags einführen. Das wäre aber überhaupt (in Deutschland!) nur dann sinnvoll, wenn man sein WLAN überhaupt ohne Gefahr, deswegen von der Justiz belangt zu werden, offen lassen könnte.

Wie gesagt: Ich würde mein WLAN dann ja auch öffnen. Oder zumindest zeitweise. Aber ganz bestimmt nicht jetzt, bei der aktuellen Rechtslage, wo ich für alles haftbar gemacht werde, was andere mit meinem Anschluß anstellen, selbst wenn das ohne mein Wissen und gegen meinen Willen geschieht.

Jo, massig offene Wlans wäre schon was feines. Man stelle sich das mal vor! Es gibt allerdings mindestens zwei Argumente, die das verhindern:

a) Der Missbrauch ("pöse Terroristen, Kiporaubkopierverbrecher") und
b) Die Mobifunk-Anbieter, denen das Geschäft flöten geht

Wird also nix werden.

Die einfachste Lösung (und wohl auch Praxisgerechteste) ist, offene Wlans allgemein zur Nutzung freizugeben. Wer das nicht will, verschlüsselt eben (und auf die Netze ist der Zugriff selbstverständlich strafrechtlich verboten!).

Gaaanz simpel, ohne viel Tamtam und Rechtswirrwar. Aber ob das die Juristen wirklich wollen? Schmählert ja deren Umsatz...

Wolfram
2008-05-18, 22:06:24
Jo, massig offene Wlans wäre schon was feines. Man stelle sich das mal vor! Es gibt allerdings mindestens zwei Argumente, die das verhindern:

a) Der Missbrauch ("pöse Terroristen, Kiporaubkopierverbrecher") und
b) Die Mobifunk-Anbieter, denen das Geschäft flöten geht

Wird also nix werden.

Die einfachste Lösung (und wohl auch Praxisgerechteste) ist, offene Wlans allgemein zur Nutzung freizugeben. Wer das nicht will, verschlüsselt eben (und auf die Netze ist der Zugriff selbstverständlich strafrechtlich verboten!).

Gaaanz simpel, ohne viel Tamtam und Rechtswirrwar. Aber ob das die Juristen wirklich wollen? Schmählert ja deren Umsatz...
Ach, um die Anwälte mach Dir mal keine Sorgen... :biggrin:

Das mit den Mobilfunk-Anbietern könnte man über entsprechende Verträge in den Griff bekommen (zB nur max. drei Rechner gleichzeitig verbunden, oder dann eben doch wieder mit Volumenbegrenzung, oder mit geringerer Bandbreite).

Und was die bösen Verbrecher angeht- Verbrechen kann man nicht durch totale Kontrolle verhindern, damit schränkt man nur die Rechte aller Leute ein. Und in anderen Ländern ist das auch kein Problem: Als ich letztens in Paris war, hatten da alle Leute offene und ungesicherte WLANs. Schien niemand zu interessieren, die Rechtslage da kenne ich nicht, aber als ich den Franzosen erzählt hab, wie es hier aussieht, haben sie nur gelacht...

deekey777
2008-05-18, 22:21:29
Unsere IT-Fachjuristen haben mal wieder zugeschlagen. Urteilsbegründung dazu, warum jemand sich nicht in ein offenes, unversschlüsseltes WLan einloggen darf:



Wetten, daß der Richter den Begriff DHCP nicht erklären kann? Warum dürfen derartige Laien rechtskräftige Urteile fällen?
Wetten, dass du das Wörtchen "Nutzen" bzw. "Nutzung" übersehen hast?
Gerichte erlassen keine rechtskräftigen Urteile, Urteiel erwachsen in der Rechtskraft.
:uconf2: Also erst mit Aircrack der Verschlüsselung knacken und dann ja eine feste IP benutzen.


Wer offen lässt, möchte ja schon das jeder einen besuchen kommt. Windows macht das auch von ganz allein. Überforderung = Dummheit hat noch nie als Ausrede gezählt.
Nutzung und automatisches Einwählen in ein Netz sind doch zwei verschiedene paar Schuhe?
Wenn der Kläger so schlau ist rauszufinden wer über seinen AP surft(!). Wieso ist er dann zu dämlich den Zugang erheblich zu erschweren (z.B zu verschlüsseln). Na, klingelts?
In einem Rechtsstaat wie Deutschland klagt die Staatsanwaltschaft an (Ausnahme Privatklage oder Nebenklage, was hier nicht der Fall ist).
Es könnte von findigen Anwälten als Verführung zur Tat ausgelegt werden. ;)
Verleitung.
Ich verstehe nicht warum hier manche meinen dass das Nutzen von fremden Netzen (ohne Einverständnis) legal sein soll.
Das ist doch die Grundlage dieses Threads. Mit Verdrehung der eigentlichen Lage.
Deshalb:



Bisher wars ergo keine Straftat, sondern wurde maximal Zivilrechtlich behandelt.
Hey, du kennst den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht.
Das Schöne an der Sache ist, dass sich der Richter (oder der Staatsanwalt oder sonst jemand) die Mühe machten, das Gesetz so auszulegen, dass die Nutzung fremder Netze auch mit Strafe angedroht ist.

Es gibt ja auch private Netze, die bewusst offen sind, um anderen das Surfen zu ermöglichen. Wie soll man diese eigentlich noch nutzen?
Das Urteil gelesen und verstanden?

Wenn jemand sein Wlan von dritten nicht genutz sehen möchte, soll ers verschlüsseln, fertig.
Man soll bei Rot auch nicht über die Straße gehen.

Einen PKW musst du übrigens abschliessen, wenn du ihn abstellst, ansonsten gilt das als "Anstiftung zu einer Straftat" und zieht ein Ordnungsgeld nach sich.
Verleitung.
Und wo ist das Problem?
Es wird mich nicht wundern, bis Leute sich zusammenschließen und jeden, der ein offenes WLAN betreibt, abmahnen, da solche offenen WLANs eine Gefahrenquelle darstellen.
Der Schaden entsteht dann, wenn er einen Volumentarif hat. Oder wenn der esterne User bspw. Kinderpornos zieht, da die Polizei sich dann nicht beim heimlichen Mitnutzer melden würde.
Und das sichern eines WLANs ist bei weitem nicht so leicht wie das Abschließen des Autos. Natürlich könnte man dann sagen, dass jemand, der nicht dazu in der Lage ist das WLAN zu sicher, sich halt eine Fachkraft ranholen muss. Und das könnte ich, so denke ich, auch durchaus von unbedarften Nutzern verlangen. Es würde auch niemand auf die Idee kommen nen Herd anzuschließen, wenn er davon keine Ahnung hat.
Die Urteilsbegründung gelesen?
Natürlich kann man sich streiten, ob dem Betreiber eines offenen WLANs ein Schaden entsteht, wenn ein Dritter sein Netz unbefugt benutzt. Die Rechtsverletzung ist zunächst, dass der Dritte unbefugt personenbezogene Daten erlangt (also in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift), aber dass man Schmerzensgeld zugesprochen bekommt, ist sehr fraglich.
Der andere Weg ist, dass wiederum der Betreiber des offenen WLANs den vertraglichen Schadenersatzansprüchen seines Providers aussetzt werden kann, wenn ein Dritter unbefugt den Internetzugang nutzt. (Dazu später.)
Ihr wollt es einfach nicht raffen oder? - Wenn es klar ist, daß der Netzbetreiber damit einverstanden ist, daß sein Netz von jedermann benutzt wird, dann ist das auch nicht strafbar.
Ich sehe da nichts von einem Einverständnis.


So siehts wirklich aus, Herrschaften:

Die Nutzung fremder Funkdatennetze, die mittels WEP gegen Zugriff besonders gesichert sind, ist gem. § 202a StGB strafbar; die bloße Nutzung fremder Datennetze als Internetzugang ohne einen Bruch der Verschlüsselung bleibt hingegen straflos. (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7)
Meinung der Literatur ist nicht gleich Meinung eines unabhängigen Richters. Und nur so sieht es aus.


Er hat doch aber den Access Point nicht weggenommen. Das Eigentum ist dort geblieben wo es vorher war. Man könnte argumentieren, daß er eine Leistung benutzt war, zu der er nicht berechtigt war ... das ist kein Diebstahl, keine widerrechtliche Aneignung von Eigentum. Der Schaden ist wesentlich geringer, im konkreten Fall geht er gegen Null.
Sachen werden angeeignet.

Um es nochmals zu wiederholen: Bisher haben Gerichte das als legal angesehen. Wie sollte er denn wissen, daß es plötzlich nicht mehr OK ist?
Die Rechtssprechung steht nicht, sie entwickelt sich weiter.
Moment mal seh ich das richtig?
Wenn ich mit dem Auto vor einem Haus stehe, Laotop auf dem Schoß (weil ich auf jemand warte)...und nebenan im Haus jemand auf das WLAN surft...der im Haus aber denkt ich bin das und der das Kennzeichen notiert..dann kommen die Grünen zu mir und beschlagnahmen einfach mal meinen Laptop? Soll das ein Witz sein???
Was du schreibst, ist wirklich ein Witz.
Genauso ist es auch...Dafür gibts ja auch Fensterläden
Ich hoffe, dass jemand vor deinem Zimmerfenster eine Webcam aufstellt und das Geschen in deinem Zimmer ins Netz stellt.

Und jetzt gebe ich meinen Saft dazu:
In den heise-Artikel werden Sachen hineininterpretiert, dass mir die Kotze hochkommt (und ich habe gerade einen Dönner verputzt!).
Es freut mich unglaublich, dass das Gericht mit einer Luppe zwischen den Zeilen der Gesetze gesucht hat, um eine Möglichkeit zu finden, unbefugte Nutzung von offenen WLANs unter Strafe zu stellen. Die Argumentation, dass das WLAN zu offen war, ist für jeden klar denkenden Menschen für den Arsch, denn die so entstandene Störung macht ggf. den WLAN-Betreiber haftbar, aber dies hat keinen Einfluss auf die unbefugte Nutzung seines WLANs und seines Internetzugangs durch einen Dritten: Nur weil man sein Auto nicht abgeschlossen hat, macht das aus einen Diebstahl (das StGB kennt da einen weiteren Straftatbestand) noch keine straflose Tat.
Ja, die Begründung des Urteils ist sehr schwammig, aber was soll man tun, wenn es keine direkten Gesetze gibt, die diese Taten unter Strafe stellen? Warum kommt denn keiner auf die Idee, dass der Gesetzgeber mit den Gesetzen, die zur Verurteilung des Übeltäters führten, auch die unbefugte Nutzung von offenen WLANs abdecken wollte (ohne dies zu wissen)? Ich sehe da kein Problem.

Argh, das Wichtigste vergessen:
Es gibt da einen weisen Spruch eines ziemlich coolen Amtsrichters: "Wenn ihm das Urteil nicht passt, so soll er Berufung einlegen."

Gast
2008-05-18, 22:24:29
...

Und was die bösen Verbrecher angeht- Verbrechen kann man nicht durch totale Kontrolle verhindern, damit schränkt man nur die Rechte aller Leute ein. ...

Erklär das mal unseren Politikern. ;)

Wolfram
2008-05-18, 22:35:43
Es freut mich unglaublich, dass das Gericht mit einer Lupe zwischen den Zeilen der Gesetze gesucht hat, um eine Möglichkeit zu finden, unbefugte Nutzung von offenen WLANs unter Strafe zu stellen. Die Argumentation, dass das WLAN zu offen war, ist für jeden klar denkenden Menschen für den Arsch, denn die so entstandene Störung macht ggf. den WLAN-Betreiber haftbar, aber dies hat keinen Einfluss auf die unbefugte Nutzung seines WLANs und seines Internetzugangs durch einen Dritten: Nur weil man sein Auto nicht abgeschlossen hat, macht das aus einen Diebstahl (das StGB kennt da einen weiteren Straftatbestand) noch keine straflose Tat.
Ja, die Begründung des Urteils ist sehr schwammig, aber was soll man tun, wenn es keine direkten Gesetze gibt, die diese Taten unter Strafe stellen? Warum kommt denn keiner auf die Idee, dass der Gesetzgeber mit den Gesetzen, die zur Verurteilung des Übeltäters führten, auch die unbefugte Nutzung von offenen WLANs abdecken wollte (ohne dies zu wissen)? Ich sehe da kein Problem.
Ich sehe da das bereits angesprochene Problem, daß dann eben auch möglicherweise das fahrlässige Verbinden mit fremden WLANs unter Strafe stehen würde, jedenfalls was die Argumentation hinsichtlich des TKG angeht.

Über den konkreten Fall müssen wir uns nicht unterhalten, wiewohl mir da etwas weniger juristische Fantasie lieber gewesen wäre. Wenn man die unbefugte Nutzung von WLANs unter Strafe gestellt sehen will, dann reicht doch aus, daß jedenfalls vorsätzlich ein Vermögensschaden verursacht wurde, scheint hier das Amtsgericht doch auch gesagt zu haben.

Da brauche ich mir doch nicht irgendwelche Argumentationen in Richtung "Abhören" oder "personenbezogene Daten" hinzubiegen, zumal der Gesetzgeber dabei IMO garantiert nicht an solche Fälle wie den hier gedacht hat. Schon, weil es dem Täter weder um das eine noch um das andere ging, sondern schlicht ums Geld.

EDIT:
Argh, das Wichtigste vergessen:
Es gibt da einen weisen Spruch eines ziemlich coolen Amtsrichters: "Wenn ihm das Urteil nicht passt, so soll er Berufung einlegen."
Und mir fällt da der Spruch eines ziemlich coolen Anwaltes über einen bestimmten Richter ein: "Sie nannten ihn Django. Er kannte kein Gesetz."

Gast
2008-05-18, 22:44:42
bisher dachte ich ein offenes w-lan ist wie ein Brunnen der im öffentlichen Raum aufgestellt ist und genutzt werden kann, ausser es ist ein schild dran "kein Trinkwasser"

Nutze eigentlich öfters meinen PDA im öffenlichen raum um per offenem w-lan meine e-mails abzurufen. Wie sollte ich den Betreiber des offen W-lans herausfinden um ihn zu fragen obs genehm ist? bin doch etwas verunsichert...

Wolfram
2008-05-18, 22:51:28
bisher dachte ich ein offenes w-lan ist wie ein Brunnen der im öffentlichen Raum aufgestellt ist und genutzt werden kann, ausser es ist ein schild dran "kein Trinkwasser"

Nutze eigentlich öfters meinen PDA im öffenlichen raum um per offenem w-lan meine e-mails abzurufen. Wie sollte ich den Betreiber des offen W-lans herausfinden um ihn zu fragen obs genehm ist? bin doch etwas verunsichert...
Öffentliche Straßen werden auch für Straftaten benutzt, trotzdem kommt keiner auf die Idee, die Kommunen dafür zu belangen. Und wenn mir jemand mein Auto stiehlt und für einen Bankraub benutzt, kommt auch keiner auf die Idee, mich dafür zu belangen. Nicht einmal, wenn ich das Auto nicht abschließe, und wir reden hier immerhin etwas, das der Gesetzgeber als "gefährlichen Gegenstand" ansieht.

Nun haben wir den kuriosen Fall, daß ich einen ungefährlichen Gegenstand nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen darf, weil man damit auch Straftaten begehen kann. Als wär's eine Waffe.

deekey777
2008-05-18, 23:03:57
Ich sehe da das bereits angesprochene Problem, daß dann eben auch möglicherweise das fahrlässige Verbinden mit fremden WLANs unter Strafe stehen würde, jedenfalls was die Argumentation hinsichtlich des TKG angeht.
http://www.bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__148.html
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder
2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage
a)besitzt oder
b)herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Fahrlässigkeit ist nur auf Abs. 1 Nr. 2b beschränkt. Wenn man aber dem Wortlaut folgt, dann ist alles betroffen, was irgendwie helfen kann, in ein offenes WLAN zu gelangen. Nur gibt es so etwas wie Schutzzweck des Gesetzes.

So oder so: Bestraft wird nur vorsätzliches Handeln!

Natürlich kann mir jetzt jemand entgegnen: Wenn ich an meinem Laptop die Funk-LAN-Karte anwerfe und diese dann eine Verbindung in ein fremdes offenes WLAN herstellt, mache ich mich strafbar!?!?!?!
Dem kann ich aber entgegnen: Nein?
Ganz einfach: Der Vorsatz ist so eine luschtige Sache und muss sich auf alle Tatbestandsvoraussetzungen beziehen. Und die Tatbestandsvoraussetzung ist das Abhören und darauf muss sich mein Vorsatz erstrecken, sprich ich weiß, dass ich "abhöre" und will es auch.
Über den konkreten Fall müssen wir uns nicht unterhalten, wiewohl mir da etwas weniger juristische Fantasie lieber gewesen wäre. Wenn man die unbefugte Nutzung von WLANs unter Strafe gestellt sehen will, dann reicht doch aus, daß jedenfalls vorsätzlich ein Vermögensschaden verursacht wurde, scheint hier das Amtsgericht doch auch gesagt zu haben.
Aber es geht gerade nicht darum, dass man einen Vermögensschaden verursacht: Ich lese deine Emails ab, wo ist der Vermögensschaden?

Nehmen wir an, das Gericht wäre nicht auf die Idee mit dem TKG&Co gekommen, dem Anzeigeerstatter wäre aber ein Vermögensschaden entstanden: Es gibt meines Wissens kein Gesetz, das so eine Tat abdeckt.

Da brauche ich mir doch nicht irgendwelche Argumentationen in Richtung "Abhören" oder "personenbezogene Daten" hinzubiegen, zumal der Gesetzgeber dabei IMO garantiert nicht an solche Fälle wie den hier gedacht hat. Schon, weil es dem Täter weder um das eine noch um das andere ging, sondern schlicht ums Geld.
Siehe oben.

EDIT:
Und mir fällt da der Spruch eines ziemlich coolen Anwaltes über einen bestimmten Richter ein: "Sie nannten ihn Django. Er kannte kein Gesetz."
Das ist gemein.

Gast
2008-05-18, 23:08:56
@ wolfram
wenn ich das richtig verstehe, geht es dem Gesetzgeber darum eine IP als digitalen personenbezogenen Fingerabdruck durchzusetzten? Und derjenige der einen offenen w-lan betreit stellt, schuldig ist, bis er seine unschuld beweisen kann?

deekey777
2008-05-18, 23:14:56
@ wolfram
wenn ich das richtig verstehe, geht es dem Gesetzgeber darum eine IP als digitalen personenbezogenen Fingerabdruck durchzusetzten? Und derjenige der einen offenen w-lan betreit stellt, schuldig ist, bis er seine unschuld beweisen kann?
Nein, du verstehst gar nichts.
Klingt hart, ist aber so. Die IP-Adresse, mit der du jetzt surfst, war schon immer ein personenbezogenes Datum, das keinen Dritten was angeht.

Wolfram
2008-05-18, 23:20:44
So oder so: Bestraft wird nur vorsätzliches Handeln!
Ja. Hab das Gesetz nicht richtig gelesen.

Aber es geht gerade nicht darum, dass man einen Vermögensschaden verursacht: Ich lese deine Emails ab, wo ist der Vermögensschaden?
Ist ja im gegebenen Fall nicht passiert. Der Täter war gar nicht an irgendwelchen Daten des Opfers interessiert.

Nehmen wir an, das Gericht wäre nicht auf die Idee mit dem TKG&Co gekommen, dem Anzeigeerstatter wäre aber ein Vermögensschaden entstanden: Es gibt meines Wissens kein Gesetz, das so eine Tat abdeckt.

Wie gesagt: Ich meine, man kann auch hier durchaus zu einem Vermögensschaden kommen (Bandbreiteneinschränkung beim WLAN-Betreiber, Datenvolumen beim Provider).

Und wie wär's denn mit Computerbetrug, Modalität: "unbefugte Verwendung von Daten"? Nur mal so ins Blaue... :biggrin:

Gast
2008-05-18, 23:24:22
Sehr interessante Diskussion, die vor allem zeigt das hier eine Menge Nachholbedarf an mehreren Stellen herrscht, um Unklarheiten zu beseitigen.

An dieser Stelle noch mal ein Gedanke: es gibt auch Router, die ihre Firmware automatisch vom Provider geupdated bekommen.
Mangels eigener Erfahrung kann ich jetzt nur mutmaßen, aber es würde mich durchaus nicht überraschen, wenn dabei es auch mal vorkommen könnte, das Router auf Standardeinstellungen resetted werden.
Somit möglicherweise ohne Wissen auch eines erfahrenen Nutzers vielleicht auf unverschlüsselte Datenübertragung zurück gesetzt werden. Eventuell würde Windows darauf hinweisen, sicher bin ich mir da aber nicht.
Möchte nur sagen, man sollte sich beim Thema WLan in meinen Augen nicht vorschnell in trügerische Sicherheit wiegen.

Wolfram
2008-05-18, 23:30:59
@ wolfram
wenn ich das richtig verstehe, geht es dem Gesetzgeber darum eine IP als digitalen personenbezogenen Fingerabdruck durchzusetzten? Und derjenige der einen offenen w-lan betreit stellt, schuldig ist, bis er seine unschuld beweisen kann?
Letzteres gibt's in Deutschland nicht. Es ging bisher nicht um Strafrecht, sondern darum, daß man für sein offenes WLAN zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann, ganz gut erklärt wird das zB hier: http://www.law-blog.de/323/wlan-ungesichert-stoererhaftung/ Da findet sich der Grund, dafür, daß man sein WLAN nicht offen lassen sollte (in Deutschland!).

In dem hier im Thread diskutierten Fall geht's um etwas ganz anderes, nicht um die Haftung des WLAN-Betreibers, sondern um die Strafbarkeit des WLAN-Schnorrens. Die der betreffende Amtsrichter aber eben nicht aus irgendeinem Vermögensdelikt herleitete, sondern aus Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzen. Was IMO an der Sache vorbeigeht, auch wenn ich das WLAN-Schnorren mißbillige. Interessante Frage für mich: Gibt es tatsächlich eine Gesetzeslücke, wie deekey meint, und/oder hat sich das Amtsgericht da eine etwas abwegige Begründung gestrickt, um zu einer Strafbarkeit zu kommen.

EDIT: Coolen Typo korrigiert ("Gesetzeslüge":biggrin:)

Gast
2008-05-18, 23:42:12
...Interessante Frage für mich: Gibt es tatsächlich eine Gesetzeslücke, wie deekey meint, und/oder hat sich das Amtsgericht da eine etwas abwegige Begründung gestrickt, um zu einer Strafbarkeit zu kommen.

...

Das Gericht hatte dem Beklagten angeboten das Verfahren gegen Überlassung des Laptops einzustellen, was dieser jedoch ablehnte. Also haben sie etwas konstruiert.

deekey777
2008-05-19, 00:08:18
...
Wie gesagt: Ich meine, man kann auch hier durchaus zu einem Vermögensschaden kommen (Bandbreiteneinschränkung beim WLAN-Betreiber, Datenvolumen beim Provider).

Und wie wär's denn mit Computerbetrug, Modalität: "unbefugte Verwendung von Daten"? Nur mal so ins Blaue... :biggrin:
Dem Provider entsteht kein Schaden, denn er bekommt ja die Kohle von seinem Kunden aka Netzwerkbetreiber eines offenen WLANs. Darum scheidet der Computerbetrug aus, denn man braucht eine Stoffgleichheit zwischen Schaden <-> Vorteil.
Dreiecksbetrug fällt auch weg, der Rest interessiert den Staat nicht (sollen sich die Bürger untereinander streiten, wofür gibt's denn das Zivilrecht?).

http://www.it-recht-kanzlei.de/zugriff-fremde-wlan-netzwerke.html#

Bleibt eine mögliche Strafbarkeit wegen Abhörens von Nachrichten gem. §§ 89, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG. Diese scheitert jedoch daran, dass es sich beim Datenverkehr im Rahmen der IP-Zuweisung nicht um Nachrichten im Sinne des § 89 TKG handelt.
:ulol:

€:
Boah, ich hoffe, ich kriege das Urteil in die Hände...
Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte durch diese Handlung gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen und sich somit gemäß § 148 TKG strafbar gemacht. Ein WLAN-Router sei eine "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit eine Funkanlage im Sinne des TKG. Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen
http://blog.datenritter.de/archives/186-Juristen-interpretieren-die-Technik-heute-DHCP,-SSID,-IP-Adresse.html
Da liegt das Gericht falsch. Durch die Verwendung des im Router integrierten (abschaltbaren) DHCP-Servers hat der Benutzer ja gerade weithin sichtbar seinen Willen erklärt, anderen eine interne IP-Adresse zur Nutzung des Netzzugangs zuteilen zu wollen. Der Router drängt die Information, dass er verfügbar ist, allen "Empfangsgeräten" durch Beaconing regelrecht auf und teilt dann einem WLAN-Gerät gezielt eine IP-Adresse mit.
Klingt vernünftig. Aber wenn ich mein Auto offen stehen lasse, will ich bestimmt nicht, dass jeder in dieses einsteigt. Und genau das sagt das Gericht.
Stellt sich natürlich die Frage, wie es mit irrtümlichen Willenserklärungen aussieht, oder ob der Betroffene aus dem Fenster gerufen hat, der Laptop-Benutzer solle es lassen. Details dieser Art gehen im Nachrichtendschungel gerne mal verloren
Willenserklärung im Strafrecht? :|
Fakt ist jedoch, dass das Gericht einen standardisierten Protokollablauf zur Zuteilung einer IP-Adresse als "Abhören" uminterpretiert.
Mein Auto steht offen: Will ich, dass jeder in dieses einsteigt?

Zurück zu heise:
Außerdem habe sich der Angeklagte gemäß § 44 des BDSG strafbar gemacht, in dem er sich unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, verschafft habe. Hierunter fallen nach Ansicht des Gerichts auch IP-Adressen, da diese jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Durch Zugriff auf den Router habe der Angeklagte personenbezogene Daten in Form einer IP-Adresse abgerufen. ...


Welche IP-Adresse ist jetzt eigentlich gemeint? Meiner Meinung nach kann es nur die IP-Adresse des Routers gemeint sein, der sich ins Internet eingewählt hat. Wenn nicht... Das will ich gar nicht denken.

Wolfram
2008-05-19, 01:41:39
Danke für die weitergehenden Ausführungen und Links. Um nochmal hierauf einzugehen...
Dem Provider entsteht kein Schaden, denn er bekommt ja die Kohle von seinem Kunden aka Netzwerkbetreiber eines offenen WLANs. Darum scheidet der Computerbetrug aus, denn man braucht eine Stoffgleichheit zwischen Schaden <-> Vorteil.
... da bleibt doch zum einen immer noch die vom Kunden bezahlte Bandbreite, also der Schaden beim Kunden. Und ob mit der Zahlung des Kunden für die Flatrate ein von beliebigen Dritten verursachter Traffic abgegolten ist, wäre immer noch die Frage.

Gast
2008-05-19, 04:51:13
@Wolfram

Die geschmälerte Bandbreite oder eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit oder Was-auch-immer könnte möglicherweise einen Vermögensschaden darstellen (darüber würden wir Juristen aber sicher trefflich streiten). Nur unter Strafe gestellt ist in Deutschland nicht jeder Vermögensschaden, der einem anderen entstanden ist, sondern nur solcher in bestimmten Situationen. Der typische Fall ist der Betrug, § 263 StGB. Sehr vereinfacht ausgedrückt wird beim Betrug jemand getäuscht, woraufhin der Getäuschte dem Täter eine geldwerte Leistung zukommen lässt. Beim Computerbetrug gem. § 263a StGB als speziellem Unterfall des Betrugs nutzt man eine "Datenverarbeitungsmaschine" (wäre der Router unzweifelhaft) falsch oder unberechtigt und erzielt daraus einen Vermögensvorteil - nur muss das eben auch betrugsähnlich ablaufen. Darunter verstehen Juristen, dass der Router genauso wie ein Mensch auf Deutsch gesagt durch Beschiss dazu gebracht wird, einen Schaden zu verursachen. Der "WLAN-Schmarotzer" hier hat zwar die technischen Gegebenheiten des Routers ausgenutzt, aber ihn gleichwohl nicht betrogen.

Als einziger Straftatbestand im Strafgesetzbuch wäre das dem sog. "Erschleichen von Leistungen", § 265 StGB, vergleichbar. Der gilt u.a. für die typischen Schwarzfahrer-Fälle. Öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationsnetze sind davon auch erfasst, also wenn man z.B. direkt die Standleitung des Providers am Verteilerkasten anzapfen würde. Gerade nicht erfasst ist unbefugte Benutzung durch einen Dritten, der nicht Anschlussinhaber ist.

Es ist also keiner der vermögenschützenden Straftatbestände einschlägig. Und daher dann die Konstruktion über TKG bzw. BDSG. Die halte ich persönlich beide auch für, nun ja, zumindest wackelig. Aber dazu müsste man die genauen Urteilsgründe lesen. Ich würde hier aktuell eher von einer Strafbarkeitslücke ausgehen. (Nur am Rande: keines dieser Vergehen kann man fahrlässig begehen, also die Befürchtung, automatische Einwahl in ein WLAN wäre plötzlich strafbar, ist blanker Unsinn.) Strafbar ist in Deutschland nämlich nicht, wie hier im Thread immer wieder unsinnigerweise behauptet wurde, was Richter sich gerade überlegen oder von einem Tag auf den anderen für strafbar erklären und auch nicht alles was unrecht oder "rechtswidrig" ist. Strafbar ist nur, was ausdrücklich in einem Gesetz als Straftat mit einer Strafe bedroht ist.

Und da greifen m.E. die Vergleiche zum Fahrrad- oder Auto-"Ausleihen" schon. Beide Fälle waren nämlich bei Erlass des Strafgesetzbuches 1871 nicht bedacht, ebensowenig wie die Benutzung privater offener WLANs. Der Gesetzgeber war damals einfach nicht weitsichtig. :uroll: Beide Fälle sind kein Diebstahl und nun haben wir einen schicken § 248b StGB, der die Gebrauchsanmaßung von Autos und Rädern unter Strafe stellt. Beim WLAN gibt es das (noch) nicht. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Vielleicht leiten die mitlesenden Beamten aus dem Innenministerium meinen Beitrag auch gleich an die Frau Zypris weiter...

Grestorn
2008-05-19, 08:04:03
Nein, du verstehst gar nichts.
Klingt hart, ist aber so. Die IP-Adresse, mit der du jetzt surfst, war schon immer ein personenbezogenes Datum, das keinen Dritten was angeht.

Wie bitte?

Die IP Adresse ist in etwa so personenbezogen und geht "Dritten so wenig was an" wie Dein Gesicht, mit dem Du täglich durch die Straße läufst.

Willst Du etwa Leute anblöken, weil sie Dir ins Gesicht schauen? Sie "besorgen" sich ja dann "personenbezogene" Daten die sie nichts angehen...

Aber natürlich ist es nicht ok, Dein Gesicht ungefragt irgendwo zu veröffentlichen, zu sammeln und weiterzugeben oder gar gegen Deinen Willen mit irgendwas in Beziehung zu bringen. Genau das selbe gilt für die IP-Adresse.

da.phreak
2008-05-19, 09:10:03
Bisher haben Gerichte das als legal angesehen. Wie sollte er denn wissen, daß es plötzlich nicht mehr OK ist?
Die Rechtssprechung steht nicht, sie entwickelt sich weiter.



Und das ist so aus dem Kontext gerissen. Wenn ich heute davon ausgehen kann, daß etwas legal ist und micht entsprechend verhalte, kann man keinen Vorwurf daraus ableiten. Natürlich entwickelt sich die Rechtssprechung weiter.

Davon abgesehen: OK, Ihr habt micht überzeugt. Vielen Dank, die Diskussion war sehr erkenntnisreich. Trotzdem denke, daß man Daten anders als Sachen behandeln sollte. Mal ein interessanter (aber langer) Vortrag dazu: Klick (http://video.google.com/videoplay?docid=280262988255234681&hl=en). Leider für US-Recht gestrickt.

Gast
2008-05-19, 10:03:10
...

Zurück zu heise:


Welche IP-Adresse ist jetzt eigentlich gemeint? Meiner Meinung nach kann es nur die IP-Adresse des Routers gemeint sein, der sich ins Internet eingewählt hat. Wenn nicht... Das will ich gar nicht denken.

...

Außerdem habe sich der Angeklagte gemäß § 44 des BDSG strafbar gemacht, in dem er sich unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, verschafft habe. Hierunter fallen nach Ansicht des Gerichts auch IP-Adressen, da diese jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Durch Zugriff auf den Router habe der Angeklagte personenbezogene Daten in Form einer IP-Adresse abgerufen

Wieder Quark, wieder DHCP. Und was für IP-Adressen soll der zurückverfolgt haben? Vermutlich verwechselt der Richter Lan mit Wan.

;)

Kriton
2008-05-19, 20:55:52
Ich kenn Fälle, wo Leute DSL haben und seit Jahren, ohne es zu wissen, das gar nicht nutzen, sondern über das WLAN des Nachbarn surfen, weil das halt ein Zeile weiter oben in der Windows-Liste landet. Solange alles funzt, wird Ottonormaldau nie nachforschen, woher die Internetverbindung eigentlich stammt.
Und nun? Alle wegsperren?

Da fehlt es wohl am Vorsatz.

Du peilst es nicht, oder?

Hier der Beweis, dass der Richter nicht begriffen hat, was DHCP ist:




Bist du auch son Rechtsverdreher und willst es nicht kapieren?

Da mir bewusst ist, dass Typen wie du die Fakten immer weiter verdrehen und "diskutieren" bis zum abkotzen, war dieses der erste und letzte Post, den ich hier an dich gerichtet habe.

Wenn der Richter schreibt, dass die Berechtigung durch den Eigentümer erfolgt und nicht durch das Gerät, kann das durchaus richtig sein - nämlich dann, wenn der Richter nicht die faktische Festlegung meint, sondern die rechtliche Zulässigkeit des Zugangs.

Übrigens: Wenn hier einige von der Frage des Schadens reden, so betrifft das vor allem das Zivilrecht. Da gelten aber andere Tatbestandsvoraussetzungen als im Strafrecht - das wird hier von vielen durcheinander geworfen.

Kriton
2008-05-19, 20:58:48
..

Gast
2008-05-19, 21:06:41
Wenn der Richter schreibt, dass die Berechtigung durch den Eigentümer erfolgt und nicht durch das Gerät, kann das durchaus richtig sein - nämlich dann, wenn der Richter nicht die faktische Festlegung meint, sondern die rechtliche Zulässigkeit des Zugangs.

Bitte erst den Thread lesen. Ist drüber diskutiert worden. :)



(Sry, aber ich fang hier nicht nochmal von vorne an. X-( )

Kriton
2008-05-19, 21:30:17
Ich bin nicht sicher, ob Du die Unterscheidung, die ich treffe verstanden hast - denn ich finde nichts dergleichen in diesem Thread.
Berechtigung kann man auch untechnisch lesen - das würde die Frage der Erlaubnis durch den WLan-Betreiber betreffen. Und die lag gerade nicht vor - inwieweit einige hier aus der Nichtverschlüsselung ein Recht konstruieren wollen ist eine andere Sache über die ich gar nicht diskutieren wollte - mir ging es um den Punkt, dass dem Richter unterstellt wurde er wüsste nicht wovon er redet, weil Berechtigung sofort ausschließlich technisch gelesen wurde ohne in Betracht zu ziehen, dass dies untechnisch und statt dessen juristisch gemeint gewesen sein könnte, so dass aus dieser Aussage kein Rückschluss auf den technischen Sachverstand des Richters zu ziehen wäre.

Gast
2008-05-19, 21:38:46
Ich bin nicht sicher, ob Du die Unterscheidung, die ich treffe verstanden hast - denn ich finde nichts dergleichen in diesem Thread.
Berechtigung kann man auch untechnisch lesen - das würde die Frage der Erlaubnis durch den WLan-Betreiber betreffen. Und die lag gerade nicht vor - inwieweit einige hier aus der Nichtverschlüsselung ein Recht konstruieren wollen ist eine andere Sache über die ich gar nicht diskutieren wollte - mir ging es um den Punkt, dass dem Richter unterstellt wurde er wüsste nicht wovon er redet, weil Berechtigung sofort ausschließlich technisch gelesen wurde ohne in Betracht zu ziehen, dass dies untechnisch und statt dessen juristisch gemeint gewesen sein könnte, so dass aus dieser Aussage kein Rückschluss auf den technischen Sachverstand des Richters zu ziehen wäre.

Untechnische Berechtigung für den Zugang auf ein (durchaus technische begründetes) WLan-Netz? Wie stellst du dir das vor? Und das der Richter nicht weiss, worüber er urteilt, ist im Thread sehr wohl dargelegt worden.

Ne, lass mal gut sein, mein Lieber. Bist dun (angehender) Jurist? :D

Wolfram
2008-05-19, 21:44:56
@Wolfram

Die geschmälerte Bandbreite oder eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit oder Was-auch-immer könnte möglicherweise einen Vermögensschaden darstellen (darüber würden wir Juristen aber sicher trefflich streiten). Nur unter Strafe gestellt ist in Deutschland nicht jeder Vermögensschaden, der einem anderen entstanden ist, sondern nur solcher in bestimmten Situationen. Der typische Fall ist der Betrug, § 263 StGB. Sehr vereinfacht ausgedrückt wird beim Betrug jemand getäuscht, woraufhin der Getäuschte dem Täter eine geldwerte Leistung zukommen lässt. Beim Computerbetrug gem. § 263a StGB als speziellem Unterfall des Betrugs nutzt man eine "Datenverarbeitungsmaschine" (wäre der Router unzweifelhaft) falsch oder unberechtigt und erzielt daraus einen Vermögensvorteil - nur muss das eben auch betrugsähnlich ablaufen. Darunter verstehen Juristen, dass der Router genauso wie ein Mensch auf Deutsch gesagt durch Beschiss dazu gebracht wird, einen Schaden zu verursachen. Der "WLAN-Schmarotzer" hier hat zwar die technischen Gegebenheiten des Routers ausgenutzt, aber ihn gleichwohl nicht betrogen.

Als einziger Straftatbestand im Strafgesetzbuch wäre das dem sog. "Erschleichen von Leistungen", § 265 StGB, vergleichbar. Der gilt u.a. für die typischen Schwarzfahrer-Fälle. Öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationsnetze sind davon auch erfasst, also wenn man z.B. direkt die Standleitung des Providers am Verteilerkasten anzapfen würde. Gerade nicht erfasst ist unbefugte Benutzung durch einen Dritten, der nicht Anschlussinhaber ist.

Es ist also keiner der vermögenschützenden Straftatbestände einschlägig. Und daher dann die Konstruktion über TKG bzw. BDSG. Die halte ich persönlich beide auch für, nun ja, zumindest wackelig. Aber dazu müsste man die genauen Urteilsgründe lesen. Ich würde hier aktuell eher von einer Strafbarkeitslücke ausgehen. (Nur am Rande: keines dieser Vergehen kann man fahrlässig begehen, also die Befürchtung, automatische Einwahl in ein WLAN wäre plötzlich strafbar, ist blanker Unsinn.) Strafbar ist in Deutschland nämlich nicht, wie hier im Thread immer wieder unsinnigerweise behauptet wurde, was Richter sich gerade überlegen oder von einem Tag auf den anderen für strafbar erklären und auch nicht alles was unrecht oder "rechtswidrig" ist. Strafbar ist nur, was ausdrücklich in einem Gesetz als Straftat mit einer Strafe bedroht ist.

Und da greifen m.E. die Vergleiche zum Fahrrad- oder Auto-"Ausleihen" schon. Beide Fälle waren nämlich bei Erlass des Strafgesetzbuches 1871 nicht bedacht, ebensowenig wie die Benutzung privater offener WLANs. Der Gesetzgeber war damals einfach nicht weitsichtig. :uroll: Beide Fälle sind kein Diebstahl und nun haben wir einen schicken § 248b StGB, der die Gebrauchsanmaßung von Autos und Rädern unter Strafe stellt. Beim WLAN gibt es das (noch) nicht. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Vielleicht leiten die mitlesenden Beamten aus dem Innenministerium meinen Beitrag auch gleich an die Frau Zypris weiter...
Hehe... vielen Dank für dieses erhellende und erkennbar von Sachverstand getragene Posting! Btw: Wir "kennen" uns nicht zufällig aus einer uralten Diskussion über Steam/HL2, oder?
Untechnische Berechtigung für den Zugang auf ein (durchaus technische begründetes) WLan-Netz? Wie stellst du dir das vor? Und das der Richter nicht weiss, worüber er urteilt, ist im Thread sehr wohl dargelegt worden.

Ne, lass mal gut sein, mein Lieber. Bist dun (angehender) Jurist? :D
Ich denke, Kriton wollte nur darauf hinweisen, daß allgemeinsprachliche Begriffe unter Juristen oft eine andere- fachliche- Bedeutung haben, und daß das Heise hier übernommen haben könnten.

Gast
2008-05-19, 21:49:31
...

Ich denke, Kriton wollte nur darauf hinweisen, daß allgemeinsprachliche Begriffe unter Juristen oft eine andere- fachliche- Bedeutung haben, und daß das Heise hier übernommen haben könnten.

Ich hab aber auch andere Quellen (ausser Heise) hier verwurstet, ums mal in verständlichem Deutsch zu schreiben. :wink:

Kriton
2008-05-19, 22:05:45
1. Ja, ich bin Jurist.
2. Technisch möglicher Zugang bedeutet nicht Berechtigung. Das Beispiel das jemand mit dem Schlüssel am Auto brachte passt da sehr gut. Der Umstand, dass Du mit dem (stecken gelassenen) Schlüssel das Auto starten kannst wäre das Äquivalent zu Deiner technischen Berechtigung beim Router. Wenn Du jetzt mit dem Auto fährst bist Du aus rechtlicher Sicht aber dennoch nicht berechtigt - weil der Eigentümer Dir das nicht gestattet hat. Das ist es was ich meinte was der Richter gemeint haben könnte. Die "Berechtigung" wäre also gerade nicht technisch gemeint gewesen - das mag unglücklich formuliert sein, weil man es in dem betroffenen technischen Umfeld anders verstehen kann, insbesondere ohne besondere juristische Kenntnisse - spricht aber nicht gegen den technischen Sachverstand des Richters.


Ich denke, Kriton wollte nur darauf hinweisen, daß allgemeinsprachliche Begriffe unter Juristen oft eine andere- fachliche- Bedeutung haben, und daß das Heise hier übernommen haben könnten.

So ist es.

Gast
2008-05-19, 22:17:40
2. Technisch möglicher Zugang bedeutet nicht Berechtigung...

Ist klar, trotzdem ist die Nutzung offener Wlans hier im Thread weitgehend diskutiert worden. Ich konnte in deiner Aussage leider nichts neues entdecken.

Wenn jemand noch Lust hat aufn frischen Thread, der auch juristische Themen behandelt, so kann ich diesen hier empfehlen:

http://forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=416032

AbeRRR VoRRRsicht, es könnte technisch werden... ;)