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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto - Ummeldung und Verkauf?!


Mr_Snakefinger
2008-05-20, 09:14:24
Hallo zusammen...

Ich bin zum 01.02. des aktuellen Jahres zu Gunsten meines derzeitigen Jobs umgezogen. Eigentlich hätte ich dementsprechend auch meinen privaten Wagen an meiner neuen Adresse ummelden müssen, was bisher jedoch nicht geschah, da ich eben auf Grund des Jobs viel unterwegs bin (i.d.R. 4-5 Tage die Woche bei verschiedenen Projekten mit größerer Entfernung zu meinem normalen Wohnort). Teilweise habe ich es dann auch einfach verschwitzt, die Ummeldung zu machen, wenn ich dann doch mal zu Hause war.

Nun bin ich berufsbedingt aber die ganze Zeit nur noch in einem Mietwagen unterwegs, welcher im kommenden Monat durch einen "richtigen" Firmenwagen ersetzt wird. Mein privater Wagen steht also nur noch vor de Tür und da in absehbarer Zeit auch keine Verwendung mehr da sein wird, werde ich das Gerät verkaufen.

Nun die Frage: Kann ich das Auto auch ohne die Ummeldung verkaufen (wird wohl irgendein Händler oder windiger Geschäftemacher werden), so dass der Käufer dann die Abmeldung/Ummeldung macht? Oder MUSS ich vorher den Wagen ummelden?

Infosucher
2008-05-20, 09:52:39
Der Verkauf hat nichts mit der Ummeldung zu tun! Nimm die Nummernschilder ab und geh damit zum Amt. Kiste abmelden und gut. Auf keinen Fall den Käufer machen lassen. Damit wurde schon oft Schindluder getrieben. Der fährt dann auf deinen Namen (Schilder) weiter und du bezahlst die Zeche. Also Auto verkaufen ok, aber Nummernschilder demontieren und selbst Abmelden!!! Außerdem geht mit der Abmeldung erst der Versicherungsschutz verloren.

MfG
Infosucher

Mr_Snakefinger
2008-05-20, 09:57:03
Ja oki, das macht Sinn. An mögliches Schindluder hab ich natürlich gar nicht gedacht.

Dann hab ich aber dennoch zwei weitere Fragen:

1) Kann ich die Abmeldung auch hier am Ort machen? Oder muss ich dafür zum Amt an meinem alten Wohnort? Letzteres wäre etwas ungünstig, der liegt nämlich 300km weit weg...

2) Wann muss ich die Abmeldung machen? Das AUto steht ja auf öffentlichem Gelände und darf da ja nicht stehen, wenn die Schilder runter sind, oder? Reicht das dann mit der Abmeldung, wenn ich das kurz vor dem Verkauf bzw. noch am gleichen Tag mache?

Infosucher
2008-05-20, 10:09:24
Die Ämter sollte in Kontakt stehen, so das es nicht nötig ist dort hin zu fahren.

Die Abmeldung geschieht nach eigenem Ermessen... (Vorsicht :)) Du kannst das Auto ohne weiteres schon vorher abmelden aber wie Du schon sagtest, muss es dann vom öffentlichen Platz verschwinden. Du verkaufst das Auto und nimmst vor Übergabe des Autos die Schilder ab. Damit gehst Du dann am selben Tag oder eben am nächsten zum Amt. Das Amt sagt natürlich sie müssen sofort abmelden usw. Aber das ist deren Pflicht sowas zu erzählen. Du bist definitiv auf der sicheren Seite wenn Du die Schilder vor Übergabe des Autos abnimmst und dann damit zur Zulassungsstelle gehst.

MfG
Infosucher

Modulor
2008-05-20, 11:21:22
...
Kiste abmelden und gut. Auf keinen Fall den Käufer machen lassen. Damit wurde schon oft Schindluder getrieben. Der fährt dann auf deinen Namen (Schilder) weiter und du bezahlst die Zeche.

Die gesetzlichen Regelungen sehen anderes vor.Mit dem Verkauf wird der Verkäufer quasi aus seiner Haftung entlassen auch wenn das Fahrzeug noch auf ihn angemeldet und versichert ist.Wenn der neue Besitzer während der Überführung einen Unfall baut übernimmt zwar immer noch die Versicherung des Altbesitzers den Schaden,eine Rückstufung seiner Schadensfreiheitsklasse findet jedoch nicht statt.Vorraussetzung ist jedoch daß ein "ordentlicher" Gebrauchtwagenkaufvertrag vorliegt in dem Ort,Tag und Uhrzeit des Verkaufs vermerkt sind (ADAC Vordrucke z.B.).
Ich habe alle meine Gebrauchtwagen immer angemeldet an Privatpersonen verkauf,das KFZ wird imho dadurch attraktiver für potenzielle Käufer.

Infosucher
2008-05-20, 12:57:43
Aus eigener Erfahrung rate ich davon dringend ab. Wenn jemand das Auto haben will, soll er sich rote Nummernschilder mitbringen oder eben einen Hänger. Sicher ist das mehr Aufwand für den Käufer, aber nicht mein Problem. Mein Problem ist es, wenn er auf meinen Namen weiter fährt und ich die Rechnung vom Finanzamt bekomme bzgl. Steuern. Mein Nachbar hat damals sein Auto verkauft und wollte mich als Zeugen dabei haben. Nach drei Monaten kam immer noch kein Brief vom Finanzamt das das KFZ abgemeldet wurde. Es stellte sich heraus das der Käufer das Auto nicht umgemeldet hatte. Die Rechnung bekam mein Nachbar. Sind dann zur Polizei und die meinten nur selber Schuld wenn man sein Auto verkauft ohne die Nummernschilder zu entfernen. Es wurde zwar von denen aufgenommen, aber nicht wirklich was unternommen. Nach einer Drohung mit dem Anwalt hat der Käufer dann den Wagen umgemeldet. Aber bezahlt hat er keinen Penny. Klagen bei so einer Summe bringt auch nichts und schon gar nicht wenn man nicht im Rechtsschutz ist! Ich würde die Nummernschilder immer demontieren. Solch einen Ärger will ich niemals haben.

MfG
Infosucher

Mr_Snakefinger
2008-05-20, 19:53:18
Alles klar, dann danke ich Euch mal. :)

Ich denke, ich werde es so machen, dass ich die Schilder dranlasse und abmache, wenn das Auto abgeholt wird. Muss der Käufer entweder ein rotes Nummernschild oder einen Hänger mitbringen.
Die Abmeldung mache ich dann noch am gleichen Tag oder am Tag darauf, das sollte ja gehen.

Infosucher
2008-05-20, 19:58:21
Alles klar, dann danke ich Euch mal. :)

Ich denke, ich werde es so machen, dass ich die Schilder dranlasse und abmache, wenn das Auto abgeholt wird. Muss der Käufer entweder ein rotes Nummernschild oder einen Hänger mitbringen.
Die Abmeldung mache ich dann noch am gleichen Tag oder am Tag darauf, das sollte ja gehen.

Also es kann ohne weiteres zutreffen was Modulor da schreibt. Es kann aber auch nach hinten losgehen. Ich denke so wie Du dich jetzt entschieden hast, bist Du auf der sicheren Seite.

MfG
Infosucher

Modulor
2008-05-20, 20:09:09
...
Mein Problem ist es, wenn er auf meinen Namen weiter fährt und ich die Rechnung vom Finanzamt bekomme bzgl. Steuern.
...
Solch einen Ärger will ich niemals haben.


Kann man als Verkäufer durch Zusendung des Verkaufsformulars an die Zulassungsstelle ausschließen.Als Verkäufer ist man damit ab dem Tag der Veräußerung die KFZ-Steuer loß,egal ob der Käufer das Auto ummeldet oder nicht.
Wie gesagt:ein halbes Dutzend PKWs habe ich so unter die Leute gebracht und nie Probleme gehabt.

Mr_Snakefinger
2008-05-20, 21:35:20
Hm, ja gibt es denn da keine Probleme mit diesem Zusenden und den unterschiedlichen Meldeorten von mir und Auto?

Ich will mir da nach Möglichkeit weitere Komplikationen und Behördengänge ersparen (Ummelden, möglicherweise Ordnungsgelder weswegen auch immer etc.), weswegen mir die Sache mit dem direkten Abmelden bei Verkauf gerade irgendwie einfacher erscheint.

Oder täusch ich mich da?

Der Firmenwagen wurde heute bestellt (Hallelujah), ich denke mal, so Anfang Juli dürfte der hier auf dem Hof stehen und dann kann meine olle Möhre verkauft werden. Für die paar Wochen will ich jetzt nicht noch zusätzliche Rennerei haben, zumal meine Zeit gerade im Juni etwas knapp ist.

Infosucher
2008-05-20, 21:39:06
Kann man als Verkäufer durch Zusendung des Verkaufsformulars an die Zulassungsstelle ausschließen.Als Verkäufer ist man damit ab dem Tag der Veräußerung die KFZ-Steuer loß,egal ob der Käufer das Auto ummeldet oder nicht.
Wie gesagt:ein halbes Dutzend PKWs habe ich so unter die Leute gebracht und nie Probleme gehabt.

Sorry aber in der Praxis habe ich andere Erfahrungen gemacht. Sonst hätte mein Nachbar nicht den Ärger gehabt. Die von der Zulassungsstelle hat das nicht interessiert, die wollten nur ihr Geld.

MfG
Infosucher

Modulor
2008-05-21, 08:33:53
Sorry aber in der Praxis habe ich andere Erfahrungen gemacht. Sonst hätte mein Nachbar nicht den Ärger gehabt. Die von der Zulassungsstelle hat das nicht interessiert, die wollten nur ihr Geld.


Dann wurde sie nicht durch deinen Nachbarn informiert.Es hätte andernfalls keine Zahlungsaussforderung gegeben:

"Der Verkäufer eines Kfz ist gesetzlich verpflichtet, bei der Zulassungsstelle eine Veräußerungsanzeige zu machen. Hierzu ist neben dem Verkauf des Fahrzeugs auch der Zeitpunkt der Übergabe und die Anschrift des Erwerbers anzuzeigen. Bei manchen Zulassungsstellen ist sogar die Angabe der Personalausweisnummer des Käufers nötig. Solange dies nicht geschieht und der Käufer von sich aus das Fahrzeug nicht ummeldet, bleibt der Verkäufer in der Steuerpflicht und haftet unter Umständen auch für künftige Verkehrsverstöße wie Falschparken, wenn der neue Eigentümer des Autos nicht ermittelt werden kann."

Quelle:Bayerisches Staastminsiterium für Verbraucherschutz (http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/gebrauchtwagenverkauf.htm)

Skorpion
2008-05-21, 13:53:04
Ich habe es so gemacht bei einem Kauf, dass ich beim "mobile-Gebrauchtwagenkaufvertrag" unten eine extra Klausel unterschrieben habe, dass ich ab 12:xx Uhr verantwortlich bin für alles. Also Blitzer und Co.

Np.

Species-ELVIS
2008-05-21, 14:26:13
darf man fragen was für ein auto du abmelden willst =)

Mr_Snakefinger
2008-05-21, 14:31:47
darf man fragen was für ein auto du abmelden willst =)

Darfst Du, ist aber ne inzwischen ganz olle Möhre, den ich mir damals vor meiner Ausbildung gekauft hab und der mich bis Ende des Studiums im letzten Jahr treu begleitet hat. ;)

Ist ein inzwischen fast genau 9 Jahre alter Fiesta.

Hrhr, hab ja gesagt, es ist nix Tolles. ;)