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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Über das Recht am eigenen Bild


IVN
2008-05-23, 12:14:44
Das letze finde ich richtig gut. Wie händelst du eigentlich das Thema: "recht am eigenem Bild"?


1. Grundsätzlich wo kein Kläger da kein Richter.
2. Kaum jemand wird den Anreiz haben gegen ein veröffentliches Bild, auf welchen er/sie besser als in der Realität aussieht, rechtlich vorzugehen.
3. Da die Bilder nicht kommerziell genutzt werden, ist die Aussicht auf "Kohle-Bekommen" praktisch nicht vorhanden.
4. Kann man die Person nicht erkennen, kommt der erste Satz zur Anwendung. :)

MfG
Ivan

€dit: Ist das Sigma 30mm nicht einfach geil? :)

P.S. Das 3. wurde mit f/2 geschossen. Ziemlich scharf für so weit offene Blende, nicht wahr? :)

sun-man
2008-05-23, 12:20:37
Dann bist Du immerhin schlauer als so ziemlich jeden namhafte Agentur die wohl kaum noch allgemeine Aufnahmen ohne BodyRelease veröffentlichen. die Dinger dann noch unlöschbar auf Shack zu veröffentlichen ist eher die Frechheit OnTop. Aber nunja....ich wäre sogar dafür das hier keine Bilder ohne Release und auf Shack gelöscht werden.

IVN@BWZ
2008-05-23, 14:58:54
Dann bist Du immerhin schlauer als so ziemlich jeden namhafte Agentur die wohl kaum noch allgemeine Aufnahmen ohne BodyRelease veröffentlichen. die Dinger dann noch unlöschbar auf Shack zu veröffentlichen ist eher die Frechheit OnTop. Aber nunja....ich wäre sogar dafür das hier keine Bilder ohne Release und auf Shack gelöscht werden.
Ohhh man. Die Agenturen verdienen damit ihre Brötchen und sollen auf jeden Fall für die Leisung (Model-Spielen) der abglichteten Person bezahlen.

Ich, auf der anderen Seite, generiere kein Kapital daraus. Wieso soll ich also einen Model-Releas brauchen? Der einzige Angrifspunkt hier ist, ob die Person die ich fotografiert habe, das Resultat als beleidigend/erniedrigend empfindet.

Würde man es so tun, wie du es verlangst, gäbe es street photography überhaupt nicht.

"die Dinger dann noch unlöschbar auf Shack zu veröffentlichen ist eher die Frechheit OnTop."

Nö, keine Frechheit, normaler Menschenverstand. In der Öffentlichkeit hast du kein Anspruch auf Privatsphäre. Wäre es so, könnte ich jetzt sofort eine Menge geld verdienen.
Stell dir dieses Szenario vor:
Ich ziehe mich nackt aus und gehe im Zentrum Wiens spazieren. Ein Paar schau- und fotografierlustige Touristen werden sich schon finden lassen. Die fotografieren mich und stellen die Bilder in ihre Flickr-Fotostreams. Ich rufe meinen Anwalt an und verklage sie auf unerhört hohe Summen wegen Zufügung ideellen Schadens (Kränkung, Trauma, Erniedrigung...).

"Aber nunja....ich wäre sogar dafür das hier keine Bilder ohne Release und auf Shack gelöscht werden."

Ich wäre sogar dafür das man Nörgler, ständigen Nein- und Ja-Sager, nachweislich korrupten Politiker und Wirtschaftsbosse, kastriert, um den Gene-Pool zu schonen. Man kanns aber nicht immer so haben wie mans will. ;)

sun-man
2008-05-23, 16:23:36
~1200€ pro Bild kann man so rechnen, das sind die Tagespreise. Streetknisper haben oft sellbst für Penner ein ModelRelease, andere wollen es nachmachen stellen sich aber einfach der Verantwortung nicht - sollte dann aber das Foto doch so gut sein das es irgendjemand kopiert ist das Geschrei wieder groß weil sein eigenes Recht ja verletzt wurde. Prinzipiell hast Du nicht die gerigste Chance und wenn der Penner es irgendwie hin bekommt Dich anzuzeigen braucht er nichtmal Anwaltkosten zahlen.
„Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“

Ich ziehe mich nackt aus und gehe im Zentrum Wiens spazieren. Ein Paar schau- und fotografierlustige Touristen werden sich schon finden lassen. Die fotografieren mich und stellen die Bilder in ihre Flickr-Fotostreams. Ich rufe meinen Anwalt an und verklage sie auf unerhört hohe Summen wegen Zufügung ideellen Schadens (Kränkung, Trauma, Erniedrigung...).
Das kannst Du im Prinzip tun und ist Dein gutes Recht.

Ich finde es generell ein Problem das man das Recht andere einfach übergeht weil man ja selber "Künstler" meint zu sein. Es ist doch ganz einfach - Du hast nicht das geringste Recht dazu dies so zu tun und bist Dir der Regeln bewußt. Sollte es mal zu einem Problem kommen kannst Du noch Jahre rumlamentieren das das doof ist, helfen wird es glücklichweise nichts. Ich kann nunmal nicht irgendjemanden knipsen und ins Netz stellen.

Gerade der Kerl auf Bild 1 weiß bestimmt nicht das gernigste von einem solchen Foto und aufgrund des Mundes KÖNNTE man Ihn damit schön durch den Kakao ziehen.

Das zweite Foto gefällt mir ja auch, nur gegen die Persönlichkeitsrechte so lapidar anzugehen halte ich für zweifelhaft. Das ist alles und hat nichts mit Gutmenschen und Co zu tun, nicht das geringste.

IVN
2008-05-23, 17:35:59
~1200€ pro Bild kann man so rechnen, das sind die Tagespreise. Streetknisper haben oft sellbst für Penner ein ModelRelease, andere wollen es nachmachen stellen sich aber einfach der Verantwortung nicht - sollte dann aber das Foto doch so gut sein das es irgendjemand kopiert ist das Geschrei wieder groß weil sein eigenes Recht ja verletzt wurde. Da handelt es sich um Geld. Und Geld ist in einer "Leistungsgesellschaft" wichtiger als alles andere. Das sieht man, jeden Tag, in den News. Prinzipiell hast Du nicht die gerigste Chance und wenn der Penner es irgendwie hin bekommt Dich anzuzeigen braucht er nichtmal Anwaltkosten zahlen.

Gerade die Besten (SPs) aller Zeiten haben das nicht gemacht.
Wieso willst du nicht verstehen das Street Photography != kommerzielle/editorielle Fotografie ist?

Klick (http://www.lawmas.de/database/upload/hq/pstock_hq0c0604b6eb2ee0f1145aac38766ad803.pdf)



Das kannst Du im Prinzip tun und ist Dein gutes Recht.

Was würde ein Richter dazu sagen? Pech gehabt...

Ich finde es generell ein Problem das man das Recht andere einfach übergeht weil man ja selber "Künstler" meint zu sein. Es ist doch ganz einfach - Du hast nicht das geringste Recht dazu dies so zu tun und bist Dir der Regeln bewußt. Sollte es mal zu einem Problem kommen kannst Du noch Jahre rumlamentieren das das doof ist,
helfen wird es glücklichweise nichts.
Du bist einer von den "Heilige-Kuh"-Menschen die nicht fotografiert, geschweige denn angefasst werden dürfen?


Ich kann nunmal nicht irgendjemanden knipsen und ins Netz stellen.

Wieso? Was spricht dagegen? Kein Schaden...was willst du dann machen? Wie ein kleines Kind vor dem Richter heulen und zugeben das du es aus Verbohrtheitund und Trotz nicht zulassen willst?

Gerade der Kerl auf Bild 1 weiß bestimmt nicht das gernigste von einem solchen Foto und aufgrund des Mundes KÖNNTE man Ihn damit schön durch den Kakao ziehen.


Das ist nicht genug. Er wurde nicht negativ dargestellt. Sieht sogar schöner auf dem Foto als in der Wirklichkeit, aus.


Das zweite Foto gefällt mir ja auch, nur gegen die Persönlichkeitsrechte so lapidar anzugehen halte ich für zweifelhaft. Das ist alles und hat nichts mit Gutmenschen und Co zu tun, nicht das geringste.
Das kommt Dir so vor. Hier in Wien kann man Unmengen von Pennern finden und fotografieren. Ich tue das nicht weil diese Leute auch ohne Bilder, an denen sich manche im Inet aufgeilen würden, genug am Hals haben.

sun-man
2008-05-23, 17:57:43
Gerade die Besten (SPs) aller Zeiten haben das nicht gemacht.
Ich stelle mich nicht über die Menschen udn Rechte nur weil ich eine Kamera habe, schon garnicht stelle ich mich auf die Stufe mit irgendwelchen mir Unbekannten Leuten.

Du bist einer von den "Heilige-Kuh"-Menschen die nicht fotografiert, geschweige denn angefasst werden dürfen?
Bist Du einer von den Leuten die beim Popeln fotografiert werden wollen und dann kein problem damit haben durch die gesamte Internetcommunity gezogen zu werden? Gut.
Das ist nicht genug. Er wurde nicht negativ dargestellt. Sieht sogar schöner auf dem Foto als in der Wirklichkeit, aus.
Bin auf deine erklärung gespannt wenn sein Bild, oder irgendein anderes von irgendjemandem, mit einem Pedobär und Epic Fail Unterschrift irgendwo erscheint.

Meiner Meinung nach ist Dir Deine Verantwortung nicht so ganz bewußt und dadurch das Du Dich über die Menschen stellst nimmst Du Dir das Recht heraus alles machen zu dürfen weil es für DICH ja OK ist. Verantwortung wäre in meinen Augen schon die Bilder auf einem persönlichen Account, z.B. bei Abloado der sogar - Gott bewahre - mit eigenem Geld auf einer Homepage zu präsentieren, immerhin könntest du dann im Fall aller Fälle das originalbild löschen - wobei dann meist eh alles zu spät ist. Allerdings vermute ich das diese Verantwortung Dir dann doch zu groß ist.

Im übrigen hat Verantwortung nichts mit Übermensch, Gutmensch oder sonstigen billigen populistischen Gefassel zu tun.

IVN
2008-05-23, 18:12:28
Ich stelle mich nicht über die Menschen udn Rechte nur weil ich eine Kamera habe, schon garnicht stelle ich mich auf die Stufe mit irgendwelchen mir Unbekannten Leuten.


Bist Du einer von den Leuten die beim Popeln fotografiert werden wollen und dann kein problem damit haben durch die gesamte Internetcommunity gezogen zu werden? Gut.
Verdammte Sche*ße, muss man denn im Inet alles 2 mal schreiben?! "Der einzige Angrifspunkt hier ist, ob die Person die ich fotografiert habe, das Resultat als beleidigend/erniedrigend empfindet."
Bin auf deine erklärung gespannt wenn sein Bild, oder irgendein anderes von irgendjemandem, mit einem Pedobär und Epic Fail Unterschrift irgendwo erscheint.
Was soll das sein?
Meiner Meinung nach ist Dir Deine Verantwortung nicht so ganz bewußt und dadurch das Du Dich über die Menschen stellst nimmst Du Dir das Recht heraus alles machen zu dürfen weil es für DICH ja OK ist.
FÜR WAS? Ist für den älteren Herren ein Schaden entstanden, weil er fotografiert wurde? Du stellst es heir so, als würde die Kamera den Menschen die Seele stehlen/aussaugen.

Verantwortung wäre in meinen Augen schon die Bilder auf einem persönlichen Account, z.B. bei Abloado der sogar - Gott bewahre - mit eigenem Geld auf einer Homepage zu präsentieren, immerhin könntest du dann im Fall aller Fälle das originalbild löschen - wobei dann meist eh alles zu spät ist. Was wäre zu spät? Ich bin kein Paparazzo der die ekligsten und schädlichsten intimen Details veröffentlicht. Ich gebe mir grosse Mühe sie noch schöner aussehen zu lassen als sie wirklich sind.Allerdings vermute ich das diese Verantwortung Dir dann doch zu groß ist.
Du willst garnicht wissen was ich vermute...

darph
2008-05-24, 10:34:07
Diskussion gesplittet, weil generell vielleicht nicht ganz uninteressant.

darph
2008-05-24, 10:37:21
Klick (http://www.lawmas.de/database/upload/hq/pstock_hq0c0604b6eb2ee0f1145aac38766ad803.pdf)


Anders als in den Vereinigten Staaten gibt es bei uns eine spezielle gesetzliche
Regelung zum Bildnisschutz. § 22 KUG erlaubt die Verbreitung und Zurschau-
stellung von Personenbildern (Bildnissen) prinzipiell nur dann, wenn der Abgebil-
dete einwilligt. Es gibt jedoch Ausnahmeregeln, die eine Bildverwertung auch
ohne die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung erlauben. Eine der Ausnah-
meregeln passt auf den vorliegenden Fall: § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG. Diese Vor-
schrift ermöglicht die Verbreitung und Zurschaustellung künstlerischer Bildnis-
studien, wobei Einigkeit darüber besteht, dass nicht nur Gemälde und Zeichnun-
gen, sondern auch künstlerische Fotografien in den Anwendungsbereich der Re-
gelung fallen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um Personenaufnahmen
handelt, die nicht auf Bestellung angefertigt werden. Außerdem muss die
Verbreitung und Zurschaustellung einem höheren Interesse der Kunst dienen.


Ich glaube irgendwie nicht, daß das bei dir Gegeben ist.


Nö, keine Frechheit, normaler Menschenverstand. In der Öffentlichkeit hast du kein Anspruch auf Privatsphäre.
Du hast aber das Recht, daß man keine Photographien von dir ohne deine Einverständniserklärung veröffentlicht. Und das gilt auch für alle anderen. Völlig unabhängig davon, wie die Person auf dem Bild dargestellt ist, darf die Person alleine entscheiden, ob, wie und zu welchen Konditionen das Bild veröffentlicht wird. Ausnahmen gibt es im Bereich des öffentlichen Interesses bei Personen der Zeitgeschichte, aber das ist hier eindeutig nicht gegeben.


Gerade die Besten (SPs) aller Zeiten haben das nicht gemacht. Ich würde mal, von bedauerlichen Einzelschicksalen mal abgesehen, behaupten: "Andersrum wird ein Schuh draus!" Die Besten Photographen machen nicht nur tolle Bilder, sie sind auch menschlich und professionell so gut drauf, daß sie ihren Motiven gegenüber derart seriös und vertrauensvoll auftreten, daß sie ihre Erlaubnis auch bekommen.

Da genügt, wenn kein Geld im Spiel ist, kurzer Blickkontakt und ein Nicken. Sobald Geld im Spiel ist, würde ich das aber schriftlich festhalten wollen. In jedem Fall gilt aber: Ohne Erlaubnis geht gar nichts. Du kannst dich nicht einfach darüber hinwegsetzen, weil du zu bequem oder zu schüchtern bist, die Leute anzusprechen, oder weil du Angst hast, keine Erlaubnis zu bekommen und damit eine Menge Ausschuß zu produzieren. Wenn das dein Problem ist, dann suche dir ein anderes Hobby. Die Besten Photographen sind die, die ihre Motive respektieren. Tust du das nicht, bist du nicht besser, als der typische Bild-Leserreporter, nur mit besserem Equipment, ohne Rücksicht und Verstand.

GBWolf
2008-05-24, 11:19:18
hm verstehe ich das richtig, IVN hat die MEnschen die er im Digitale Fotografien Thread als Motive einstellt nicht gefragt ob er Sie fotografieren darf?

darph
2008-05-24, 11:25:33
hm verstehe ich das richtig, IVN hat die MEnschen die er im Digitale Fotografien Thread als Motive einstellt nicht gefragt ob er Sie fotografieren darf?
Das photographieren an sich ist nicht das Problem. Das Veröffentlichen schon.

Ich nehm mal an, daß die Leute nichtmal wußten, daß sie photographiert wurden. Weder vorher noch nachher.

Trap
2008-05-24, 11:28:31
Ich glaube irgendwie nicht, daß das bei dir Gegeben ist.
Was soll das denn sonst sein? Man muss Bilder nicht in Galerien ausstellen lassen damit Kunst daraus wird und man muss auch nicht berühmt sein um Kunst erstellen zu können.

Welche Kriterien für Kunstfotografie erfüllen die Bilder von IVN nicht?

IVN
2008-05-24, 11:34:45
1. Das genügt, wenn kein Geld im Spiel ist, kurzer Blickkontakt und ein Nicken. Sobald Geld im Spiel ist, würde ich das aber schriftlich festhalten wollen. In jedem Fall gilt aber: Ohne Erlaubnis geht gar nichts. Du kannst dich nicht einfach darüber hinwegsetzen, weil du zu bequem oder zu schüchtern bist, die Leute anzusprechen, oder weil du Angst hast, keine Erlaubnis zu bekommen und damit eine Menge Ausschuß zu produzieren. Wenn das dein Problem ist, dann suche dir ein anderes Hobby. 2. Die Besten Photographen sind die, die ihre Motive respektieren. Tust du das nicht, bist du nicht besser, als der typische Bild-Leserreporter, nur mit besserem Equipment, ohne Rücksicht und Verstand.
1. Nein, das genügt nich wenn man stur nach dem Gesetz geht. Auserdem, wenn man vorher fragt ist das nicht mehr SP sondern irgendetwas anderes (weil die abgelichtete Person die ganze Zeit in die Cam schaut - das ist nicht das Ziel).

2. Nö. Die Besten sind die die die besten Bilder aufnehmen. Was Bild-Leserreporter angeht: Dir ist schon der Unterschied zwischen dieser Art von Fotografie und SP klar? Allein schon der Vergleich ist eine Beleidigung.

darph
2008-05-24, 11:35:21
Was soll das denn sonst sein? Man muss Bilder nicht in Galerien ausstellen lassen damit Kunst daraus wird
Darum geht's nicht. Es geht darum, ob das abstrakte Interesse der Kunst es hier rechtfertigt, sich über das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person hinwegzusetzen ("Höheres Interesse"). Das ist nicht automatisch gegeben, nur weil man mein "Hey, ich mach jetzt ein künstlerisches Bild".

Es geht nicht darum, ob es Kunst ist.

darph
2008-05-24, 11:38:10
1. Nein, das genügt nich wenn man stur nach dem Gesetz geht. Wieso nicht? Das Gesetz verlangt die Einwilligung, diese ist aber nicht von Gesetz wegen an eine bestimmte Form gebunden.


Auserdem, wenn man vorher fragt ist das nicht mehr SP sondern irgendetwas anderes (weil die abgelichtete Person die ganze Zeit in die Cam schaut - das ist nicht das Ziel). Du hast doch eine Digitalkamera. Du kannst der Person das Bild auch zeigen und sie fragen, ob du es verwenden kannst und wenn nicht gegebenenfalls löschen. Du machst es dir nur zu einfach.

Dir ist schon der Unterschied zwischen dieser Art von Fotografie und SP klar?Seriosität, Integrität, Respekt. Alles das, was dir gerade abgeht.

IVN
2008-05-24, 12:02:27
Wieso nicht? Das Gesetz verlangt die Einwilligung, diese ist aber nicht von Gesetz wegen an eine bestimmte Form gebunden.

Das ist nur theoretisch so. Wenn es hart auf hart kommt braucht man Beweise und kein "er/sie nickte und deswegen dachte ich es ist OK..."


Du hast doch eine Digitalkamera. Du kannst der Person das Bild auch zeigen und sie fragen, ob du es verwenden kannst und wenn nicht gegebenenfalls löschen. Du machst es dir nur zu einfach.

Ich hab ein Paar von solchen Bildern, wo ich mich vorgestellt und gefragt habe - das ist die Ausnahme. Ein aus Indien stammender Taxifahrer lehnte auch ab mit der Begründung "Ich bin kein Hollywood-Star...mag nicht." :D

Man kann davon ausgehen das 99% auf der Strasse, wo sie doch in Eile und gestresst sind, kein Genehmigung "zunicken" geschweige denn unterschreiben würden.

Seriosität, Integrität, Respekt. Alles das, was dir gerade abgeht.

Du schreibst über Geschäftsleute, ich über Fotografen...

darph
2008-05-24, 12:12:26
Du schreibst über Geschäftsleute, ich über Fotografen...Das Persönlichkeitsrecht hat nichts mit Geld zu tun.

Du schreibst über Bequemlichkeit. Das ist alles.

IVN
2008-05-24, 12:14:04
Das Persönlichkeitsrecht hat nichts mit Geld zu tun.

Du schreibst über Bequemlichkeit. Das ist alles.
Naiv, naiv, naiv...alles dreht sich ums Geld.


Zum 1000 mal: Nix Bequemlichkeit, so hat man es in der SP schon immer gemacht. Du kannst dich auf den Kopf stellen, es wird nichts daran ändern.

Black-Scorpion
2008-05-24, 12:27:36
Wenn dich der erste von deinen Bildern vor Gericht zerrt wirst du dich auf den Kopf stellen.

IVN
2008-05-24, 13:02:44
Wenn dich der erste von deinen Bildern vor Gericht zerrt wirst du dich auf den Kopf stellen.
Die bloße Vorstellung geilt dich auf, nicht wahr? Auch einer von diesen verklemmten "Heilige-Kuh"-Menschen die in jedem bärtigen einen Terrorist, in jedem "Kinder-Fotografen" einen Pädophilen und in jedem "Frauen-Fotografen" einen Stalker/Vergewaltiger sehen? Ohhh, bitte Mr. Schäubl, beschützte mich vor meiner eigenen Paranoia und kaputten seelischen Welt. :rolleyes:

P.S. Keine Angst Mr. Anonym, du wirst bald vor den unverschämten Fotografen, den frechen Leuten die ihre Meinung in der Öffentlichkeit laut äußern...sogar vor deiner eigenen Freiheit, sicher sein.

Gast
2008-05-24, 13:17:13
Hm, kann ich eigentlich eine Zeitung verklagen, wenn ich z.B. bei einer Veranstaltung deutlich erkennbar fotografiert werde und dieses Bild anschließend im Rahmen eines Berichts über diese Veranstaltung genutzt wird?
Was ist ist mit Fotographen? Die haben doch die Rechte an den Bildern von mir und können diese wohl auch zu Werbezwecken ausstellen, darf der das ohne mich zu fragen? Kann ich bei youtube (oder zumindest bei .de Seiten) die Löschung von Videos verlangen, auf denen ich erkennbar bin?

darph
2008-05-24, 13:28:20
Hm, kann ich eigentlich eine Zeitung verklagen, wenn ich z.B. bei einer Veranstaltung deutlich erkennbar fotografiert werde und dieses Bild anschließend im Rahmen eines Berichts über diese Veranstaltung genutzt wird?
Was ist ist mit Fotographen? Die haben doch die Rechte an den Bildern von mir und können diese wohl auch zu Werbezwecken ausstellen, darf der das ohne mich zu fragen? Kann ich bei youtube (oder zumindest bei .de Seiten) die Löschung von Videos verlangen, auf denen ich erkennbar bin?
Bei einem Photo gibt es eigentlich immer zwei Leute, die über die Verwendung des Bildes bestimmen können. Einmal der Photograph, der hat das Bild gemacht. Der kann dann für jede Verwendung des Bildes bezahlt werden. Dann gibt es auch denjenigen, der Photographiert wurde. Der muß dann vom Photographen im Voraus für jeden Einsatzzweck gefragt (und bezahlt, das ist dann von der Art des Vertrages, den die beiden schließen) werden. Der kann natürlich pauschal sagen "Klar, kannste für alles verwenden". Normal ist das aber nicht. Grundsätzlich gilt mal, daß für jede einzelne Verwendung die Einverständniserklärung beider vonnöten ist.

Wenn du von einem Photograph Portraits machen läßt, dann kannst du die nicht einfach auf deine Website packen, es sei denn der Photograph erlaubt es dir (was er sich dann bezahlen läßt). Gleichzeitig kann der Photograph aber auch nicht einfach hingehen, und das Bild von dir in seiner Galerie oder seinem Schaufenster aufhängen, weil du das nicht genehmigt hast. (AGBs durchlesen. Kann natürlich sein, daß du dem da zustimmst!)

Wenn du auf einem Bild zu sehen bist und wenn du der Verwendung des Bildes in einem bestimmten Kontext nicht zugestimmt hast, kannst du einen entsprechenden finanziellen Ausgleich einfordern und eine Löschung/Entfernung verlangen. Das gilt auch für Videos bei YouTube, aber in beiden Fällen nur, wenn du das Subjekt des Photos/Videos bist. Wenn er dich photographiert/filmt, dann hast du das Recht, dein Recht am eigenen Bild wahrzunehmen. Wenn du aber nur Teil einer größeren Szene bist, also nicht Hauptmotiv bist, greift das nicht. Wenn jemand einen Platz filmt und du läufst durch das Bild, ist das dein Pech. Wenn er dir dann mit der Kamera folgt, filmt er dich und das darph er nicht veröffentlichen. Die Grenze, wann man Bestandteil der Szene ist und wann man Subjekt/Hauptmotiv (oder nur Teil dessen) ist, ist schwammig und muß unter Umständen im Einzelfall entschieden werden.

Im Zweifelsfall gilt also, lieber ein Bild weniger machen. Schon aus Respekt gegenüber allen Beteiligten. Photographen haben eh schon einen Ruf, der schlecht genug ist. Man muß nicht noch mit seiner arroganten und rücksichtslosen Jagd nach dem perfekten Bild dem schlechten Ruf Vorschub leisten.

Gast
2008-05-24, 13:38:37
*viel guter Text*
Danke für die Erklärung! So macht es (=das Recht) Sinn und beleidigt nicht den gesunden Menschenverstand, wie ich es vermutete.

Black-Scorpion
2008-05-24, 21:54:16
Die bloße Vorstellung geilt dich auf, nicht wahr? Auch einer von diesen verklemmten "Heilige-Kuh"-Menschen die in jedem bärtigen einen Terrorist, in jedem "Kinder-Fotografen" einen Pädophilen und in jedem "Frauen-Fotografen" einen Stalker/Vergewaltiger sehen? Ohhh, bitte Mr. Schäubl, beschützte mich vor meiner eigenen Paranoia und kaputten seelischen Welt. :rolleyes:

P.S. Keine Angst Mr. Anonym, du wirst bald vor den unverschämten Fotografen, den frechen Leuten die ihre Meinung in der Öffentlichkeit laut äußern...sogar vor deiner eigenen Freiheit, sicher sein.
Aber sonst geht es dir gut?

Das war eine Feststellung und nicht mehr.
Wenn du die Leute die du fotografierst nicht nach der Aufnahme fragst ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind ist das deine Sache.
Nur musst du auch mit den Konsequenzen klarkommen. Und das kann verdammt teuer werden.

'edit'
Und der Vergleich mit Stalker und Vergewaltiger ist nicht lustig. Das weiter auszuführen ist aber nicht das Thema und ist selbst mir zu privat.

sun-man
2008-05-26, 11:42:56
Wie gesagt, Du stellst Dich selber über die Rechte weil Du meinst SP zu machen und deswegen alles zu dürfen....

http://www.panthermedia.net/index.php?page=cms%2Fpages%2Fdisplay2.php&cms_id=223&blanc=on&print_view=1

Allerdings werfen Fotos dieses Genre bei der Veröffentlichung oft rechtliche Fragen auf. Es ist daher unbedingt zu beachten, dass für abgebildete Personen, die Hauptbestandteil des Bildes sind, ein Modelrelease Vertrag vorliegen muss. Ansonsten werden diese Bilder vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Ich meine Du kannst da ja mitmachen. Immerhin stehst Du ja auf einer Stufe "mit den Besten".

http://www.fotocommunity.de/pc/pc/display/3385648

Jörg Behring, 23.06.2005 um 16:41 Uhr

das sogenannte Caroline-Urteil hat alles noch verschärft. Solange keine Einzelperson bildwirksam dargestellt wird, kann vom Einzelnen nichts abgeleitet werden.
Wenn ich Straßenmusikanten fotografiere, z.B. frage ich oder hole mir die Erlaubnis mit einer Geste, auch im Ausland, oder ich gebe ein paar Groschen und bitte dann um Erlaubnis. Manchmal klappt es aber auch im Nachhinein mit einem Releas. Es bleibt aber immer eine Gradwandereung wenn man nichts dergleichen hat. Knast kommt wohl weniger in Frage, eher eine Geldstrafe.
Nach der Rechtslage benötigt man ein Releas selbst von engsten Verwandten oder dem (Ehe-)Partner.
fakt ist, dass klassische streetfotografie durch "das recht am eigenen bild" de fakto verboten ist ( wer rennt schon mit vorbereiteten release-zetteln durch die gegend, die er ausfüllen lässt, um dann ein spontanes street einzufangen)

fakt ist auch, dass es alleine in der verantwortung des fotografen liegt, wie er das handhabt.

Das Du das für Dich nicht wahr haben willst ist auch dem letzten klar geworden. Verantwortungsvolles Handeln ist zumindest etwas anderes und, zumindest theoretisch, ziehst Du das 3DC mit rein. Ist ja nicht Dien Problem, so als zweitgrößter SP'er der Welt :D

Das rechtliche Problem für den Anbieter des Dienstes oder Forums liegt darin, dass er für die Veröffentlichung eines Fotos die Einwilligung der abgebildeten Person nach dem KUG (Kunsturhebergesetz) benötigt. Kann er das Vorliegen dieser Einwilligung nicht nachweisen, kann er von der abgebildeten Person auf Unterlassung und grundsätzlich auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Aber auch der Nutzer des Forums, der das Bild dort veröffentlicht, muss mit der Inanspruchnahme durch abgebildeten Betroffenen rechnen.
http://justage.blogspot.com/2006/07/fotocommunities-und-blogs-von-der.html