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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Freistellungsauftrag.


Wurschtler
2008-05-24, 20:37:57
Als Alleinstehender hat man ja 801 Euro zu verteilen.

Diese kann man auf mehrere Kreditinstitute aufteilen.
Darf man bei mehreren Instituten insgesamt Freistellungsaufträge über 801 Euro haben, wenn insgesamt nicht mehr als 801 Euro in Anspruch genommen werden?


Es geht mir dabei einfach um Bequemlichkeit... mich nervt es, die Freistellungsaufträge immer umdisponieren zu müssen. ;)

sei laut
2008-05-24, 20:42:58
801€ kommt mir arg hoch vor. Wurde ja erst vor 1 oder 2 Jahren gekürzt. Wobei ich den genauen Betrag gerade nicht weiß.
Und es ist der Betrag insgesamt. Jedenfalls meine bisherige Auffassung.

Wurschtler
2008-05-24, 20:46:12
801 Euro sind richtig.
Das waren bis 2006 noch 1421 Euro.

Aber das war nicht meine Frage.

specialDD
2008-05-24, 22:28:42
Hallo,
ja du darfst mehr als insg. 801EUR zusammen bei den versch. Instituten als Freistellungsauftrag haben.
Wichtig ist nur dass du halt am Ende mit den Zinserträgen insgesamt unter den 801EUR bleibst.

Zur 100% Sicherheit frägst du am besten einfach mal bei deiner Bank nach, dafür sind die Mitarbeiter ja da ;)

Franklin
2008-05-25, 08:08:09
Macht doch keinen Sinn das die gesamt höher sind wie die Grenze von 801 Euro.
Denke das sie zusammen den Betrag von 801 Euro nicht übersteigen dürfen.
Sonst werden ja auch keine Steuern abgeführt wenn der Freibetrag höher ist, was Steuerhinterziehung wäre.

Tomi
2008-05-25, 09:43:07
Hallo,
ja du darfst mehr als insg. 801EUR zusammen bei den versch. Instituten als Freistellungsauftrag haben.
Wichtig ist nur dass du halt am Ende mit den Zinserträgen insgesamt unter den 801EUR bleibst.


Ja ist richtig. Konkret nochmal....

Man darf bei bspw. 4 Instituten als Alleinstehender aus Bequemlichkeit ;) jeweils 801 Euro freistellen. Das ist zwar in den AGBs meist untersagt, aber es ist absolut unschädlich (und wird von den Banken auch nicht gegengeprüft), soweit die Zinserträge aller 4 Konten zusammen im Jahr 801 Euro nicht überschreiten.

Die Banken melden dem Bundesamt für Finanzen nicht die Höhe der Freistellungsaufträge, sondern die Höhe der Zinserträge und den ggf. erfolgten Steuerabzug. Soweit also im Falle von Wurschtler die 4 Banken insgesamt 800 Euro melden, interessiert es das Bundesamt überhaupt nicht, wie viel er freigestellt hat.

Sollten aber die Banken bspw. insgesamt 1.000 Euro ohne Steuerabzug melden.....nun ja....:D

Butter
2008-05-25, 09:55:12
Alternativ kannst Du auch erstmal Steuern usw. auf die Zinserträge zahlen und dann alles mit der Steuererklärung zurück holen.