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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücktritt vom Kaufvertrag


JesusFreak_83
2008-05-27, 10:49:53
Hallo,

unsere Waschmaschine hatte vor einem Jahr den defekt, dass sie das Wasser nicht abpumpt. Der Defekt wurde behoben. Wochen später war ein Fehler in der Trommel, Klamottenstücke wurden zerissen. Dieser Schaden wurde auch behoben und momentan ist die Rechnung der Klamottenstücke bei denen in Bearbeitung. Nun ist wieder der Defekt da, dass die Waschmaschine nicht abpumpt.

Vom BWL Unterricht habe ich noch irgendwas im Hinterkopf, dass wenn ein Mangel 2 mal auftritt ich das Recht habe vom Kaufvertrag zurückzutreten. Stimmt das?

Falls nicht, welche Schritte kann ich weiter einleiten? Bei einer Reperatur habe ich die dumpfe Vorahnung, dass der Defekt wieder auftritt worauf ich keine Lust habe (die Wäsche zu den Eltern zu fahren um sie dort dann zu waschen ist sehr nervig).

Vielen Dank für Antworten.

Tidus
2008-05-27, 10:55:46
Wenn du aus dem Vertrag willst, musst du ihm eine angemessene Frist setzen die vorhanden Fehler zu beheben. Wenn du das schon einmal gemacht hast, entfällt dieser Schritt.

Du kannst allerdings auch auf Ersatzlieferung bestehen.

Wenn diese Frist abgelaufen ist, hast du folgende Rechte:

Minderung des Kaufpreises
Rücktritt vom Kaufvertrag
Schadensersatz (auch bei Rücktritt vom KV möglich)

Wie du schon richtig sagtest, musst du ihm 2 mal die Möglichkeit geben, diese Mängel zu beseitigen, jedoch musst du ihm eine Frist setzen.

CrazyHorse
2008-05-27, 12:21:18
Auf jeden Fall darfst du dem Händler/Hersteller nicht zu oft (ich weiß leider nicht genau was das meint) die Möglichkeit geben den Schaden zu beheben. Zählt natürlich nur für jeweils einen Defekt, wenn der andere völlig unabhängig davon ist. Meine Eltern hatten mal Pech, dass ihre Wandlung eines PKW-Kaufes daran gescheitert ist, dass sie es den Händler immer wieder haben versuchen lassen den Defekt zu beheben. Immer nur mit kurzfristigem Erfolg. Der Punkt vor Gericht war dann, dass dieses Verhalten ein implizite Vertrauensaussprache an den Händler darstellte, den Fehler letztlich daoch noch beheben zu können.

Und wie Tidus schon sagte, Fristen setzten, beachten und dokumentieren.