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Das gute A
2008-05-28, 12:30:11
Hallo zusammen,

meine (noch)-Freundin bzw. bald meine Frau stehen vor einer Frage:

Wir heiraten voraussichtlich im Juli diesen Jahres unter folgendem Sachverhalt:

Freundin: Arbeitslos seit Dezember 07, bezieht ALG1 bis mindestens Dezember 08, ist schwanger und geht dann direkt in Elternzeit (Kind kommt wohl im Oktober). Sie erhält aktuell ~630 ALG1 (netto).

Ich: Arbeite Vollzeit als Angestellter. Derzeit sind wir logischerweise beide in Steuerklasse 1, geht ja nicht anders wenn wir ledig und ohne Kinder sind.

Wenn wir geheiratet haben, ändert sich das ja, aber nun die Frage: Was ist sinnvoll?

Ich gehe in Steuerklasse 3, verdiene deutlich mehr (vom Nettolohn gesehen), aber was macht meine Frau? Inwieweit ändert sich das für sie, geht sie in Steuerklasse 5 und wird das ALG anders berechnet dann? Wenn ja, wie genau?

Bin für jede Hilfe dankbar. Eine Frage noch: Gibt es für das laufende Jahr rückwirkend Änderungen?

Grüße

Alexander
2008-05-28, 13:16:13
Vom Prinzip her ist es wurscht was ihr macht, da ihr zu viel gezahltes bei der nächstes Steuererklärung wieder bekommt. Um hohe Abzüge und eine daraus resiltierende dicke Rückzahlung zu vermeiden, kannst du einfach auf 3+5 umstellen lassen. Normalerweise. Aber bei ALG Bezug..... Wieso rufst du nicht einfach an? Habe ich schon oft gemacht. Ortsgespräche, die anonym ablaufen.

Das gute A
2008-05-28, 13:24:10
Vom Prinzip her ist es wurscht was ihr macht, da ihr zu viel gezahltes bei der nächstes Steuererklärung wieder bekommt. Um hohe Abzüge und eine daraus resiltierende dicke Rückzahlung zu vermeiden, kannst du einfach auf 3+5 umstellen lassen. Normalerweise. Aber bei ALG Bezug..... Wieso rufst du nicht einfach an? Habe ich schon oft gemacht. Ortsgespräche, die anonym ablaufen.

Jo, das werde ich wohl auch tun - dennoch danke für deinen Tipp. MAl schauen, was ich so an Infos bekomme. Werde das Finanzamt mal freundlich "ausquetschen", wie man das am besten handhabt.

Grüße

Fritte
2008-05-28, 13:25:36
wieso fragst nicht einfach deinen Steuerberater?
Hast keinen?

Dann aber flott, kann dir da einen guten Lohnsteuerhilfeverein empfehlen in Düsseldorf, du würdest staunen was da noch an Kohle rauszuholen ist ;)

Das gute A
2008-05-28, 13:28:05
wieso fragst nicht einfach deinen Steuerberater?
Hast keinen?

Dann aber flott, kann dir da einen guten Lohnsteuerhilfeverein empfehlen in Düsseldorf, du würdest staunen was da noch an Kohle rauszuholen ist ;)

Eine Nachbarin meiner Eltern ist Steuerberaterin, die werde ich mal fragen - eventuell kriege ich da kostenlos alle Infos und Tipps, die ich brauche.

Grüße

Mr.Fency Pants
2008-05-28, 13:32:39
Oder du nutzt eine Steuersoftware, diese hier find ich ganz gut: http://www.steuertipps.de/?softlinkID=9182

Da kannst du ja schon mal alles ausfüllen und ggfs. bei deiner Bekannten nachfragen.

Ajax
2008-05-28, 13:38:02
Im Prinzip ganz einfach. Beides wird am Jahresende verrechnet und es entsteht die selbe Steuerlast. Allerdings kann man, wenn einer der beiden wesentlich höhere Einnahmen erzielt, die monatliche Belastung verringern.

Das heisst also:
4 + 4 = höhere monatliche Belastung, aber dafür am Jahresende wahrscheinlich eine Erstattung zuviel bezahlter Steuer.
3 + 5 = geringere monatliche Belastung, dafür muss eine Erklärung am Jahresende abgegeben werden, die unter Umständen eine kleine Nachzahlung beinhaltet.

-Duke-
2008-05-28, 13:42:03
Hi!
Soweit ich weiss wird das Arbeitlosengeld nach einem "fiktivem" Nettolohn berechnet. Dh. wechselt sie auf LSt-Klasse 5, verringert sich ihr ALG.

Wenn ihr gar keine unterjährige Änderung wollt, könnt ihr die Steuerklassen 4/4 wählen. St-kl 4 ist genauso wie Kl 1. Du zahlst dann zwar erstmal monatlich zuviel LSt, aber die wird ja am Jahresende in der Einkommensteuererklärung verrechnet und evtl erstattet.

Gruß
-Duke-

Ah ok da war jetzt der Herr Ajax schneller ;)

Nur ums nochmal zu verdeutlichen: Das ist die rein steuerliche Sicht! Legt sie dem Arbeitsamt statt bisher LSt-Kl. 1 eine Karte mit kl.-5 vor wird meines Wissens nach das ALG sinken. Und das wird am Jahresende nicht mehr ausgeglichen ;)

Das gute A
2008-05-28, 13:45:09
Im Prinzip ganz einfach. Beides wird am Jahresende verrechnet und es entsteht die selbe Steuerlast. Allerdings kann man, wenn einer der beiden wesentlich höhere Einnahmen erzielt, die monatliche Belastung verringern.

Das heisst also:
4 + 4 = höhere monatliche Belastung, aber dafür am Jahresende wahrscheinlich eine Erstattung zuviel bezahlter Steuer.
3 + 5 = geringere monatliche Belastung, dafür muss eine Erklärung am Jahresende abgegeben werden, die unter Umständen eine kleine Nachzahlung beinhaltet.

@ All: Danke sehr =)

Im Grunde berechne ich doch die SK5 wie folgt: Bisher war meine Freundin ja in SK1 wie ich auch. Da wurde der letzte Nettolohn genommen und von dem glaube ich 63% oder so als Netto-ALG1 angerechnet (irgendwie so war das doch? Glaube, wenn man verheiratet ist bzw. Kinder hat, gibts was mehr, 67%).

Heißt: Ich nehm wieder den letzten Bruttolohn, lass den durch den Nettolohnrechner rasseln und nehme davon dann die 67% Regelsatz, oder?


/Tante Edith sagt:
Ja, so ist es. Erstmal sinds 60%, da das Kind noch nicht auf der Welt ist - sobald das da ist, steigt der Regelsatz auf 67%. Sie würde dann statt 625€ (soviel sinds wohl recht genau) "nur" noch 540 bekommen, aber ich erhalte deutlich mehr Nettolohn - das klingt gut.
/Edith ende

Ajax
2008-05-28, 13:50:26
So pauschal würde ich das nicht sagen.

SK1 und SK5 unterscheiden sich primär in der Anrechnung der Werbungskostenpauschale von 1000€, die von den Einnahmen abgezogen werden. Diese werden bei SK5 an die vorhandene SK3 abgegeben um dessen Belastung zu senken. Außerdem soll das Ehegattensplitting einen anderen Steuersatz haben.
Der Steuersatz unterliegt aber immer der Progression. Das heisst er steigt linear zur Höhe der Einnahmen (bis zum Höchststeuersatz).

Das gute A
2008-05-28, 13:53:27
So pauschal würde ich das nicht sagen.

SK1 und SK5 unterscheiden sich primär in der Anrechnung der Werbungskostenpauschale von 1000€, die von den Einnahmen abgezogen werden. Diese werden bei SK5 an die vorhandene SK3 abgegeben um dessen Belastung zu senken. Außerdem soll das Ehegattensplitting einen anderen Steuersatz haben.
Der Steuersatz unterliegt aber immer der Progression. Das heisst er steigt linear zur Höhe der Einnahmen (bis zum Höchststeuersatz).

Öhm ja, genau :confused: Verstehe kein Wort :D

Ich glaub, ich muss die Steuertante mal fragen, dass die uns mal genauer berät... aber tendenziell siehts ja so aus, dass ich in die 3 und meine Freundin mig ALG1 in die 5 geht.

Grüße

Ajax
2008-05-28, 13:58:17
Sorry... ;)

Also wenn Du ne pauschale Aussage haben wirst, dann gehe ich davon aus, dass zu 80% die Variante SK3/SK5 günstiger ist. Dadurch gewährst Du dem Staat schließlich kein zinsloses Darlehen... ;)

Allerdings mache ich ungerne Pauschalaussagen, wenn ich keine verwertbaren Daten (Einkommen) habe. Der von Dir genannte Satz kann sich bei mehr oder weniger Gehalt nämlcih auch ändern. Das meinte ich mit Progressionsvorbehalt.

Beispiel: (nur ein Zahlnebeispiel. Die Werte sollen nur verdeutlichen und sind nicht real!)

Einnahmen: 5000€ = 20% Steuersatz
Einnahmen: 15000€ = 33% Steuersatz

-Duke-
2008-05-28, 13:58:52
....aber tendenziell siehts ja so aus, dass ich in die 3 und meine Freundin mig ALG1 in die 5 geht.

Grüße

...würde ich wie gesagt anders versuchen ^^ (4/4) Denke aber mal eh das Arbeitsamt wird von sich aus nach 3/5 fragen um ALG1 zu sparen XD

Das gute A
2008-05-28, 14:07:45
Sorry... ;)

Also wenn Du ne pauschale Aussage haben wirst, dann gehe ich davon aus, dass zu 80% die Variante SK3/SK5 günstiger ist. Dadurch gewährst Du dem Staat schließlich kein zinsloses Darlehen... ;)

Allerdings mache ich ungerne Pauschalaussagen, wenn ich keine verwertbaren Daten (Einkommen) habe. Der von Dir genannte Satz kann sich bei mehr oder weniger Gehalt nämlcih auch ändern. Das meinte ich mit Progressionsvorbehalt.

Beispiel: (nur ein Zahlnebeispiel. Die Werte sollen nur verdeutlichen und sind nicht real!)

Einnahmen: 5000€ = 20% Steuersatz
Einnahmen: 15000€ = 33% Steuersatz

Ok, du meinst mein Gehalt und das meiner Freundin?

Freundin vor der Arbeitslosigkeit: 1500 Brutto
Ich aktuell: unter 2000 Brutto

Kannst Du damit mehr anfangen und Tipps geben bzgl. Steuerklassen?

-Duke-
2008-05-28, 14:16:53
lies mal zb hier : http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerklassen

Ergebnis
Das Monatseinkommen des Ehepartners mit den höheren Bezügen beträgt
2000 Euro
Beträgt das Monatseinkommen des anderen Ehegatten nicht mehr als
1213 Euro
wird Ihnen mit der Steuerklassenkombination III/ V am wenigsten abgezogen.
Verdient der Partner mehr als 1213 Euro ist die Steuerklassen-kombination IV/IV günstiger.

- Viel wichtiger ist aber:

1500 brutto bei LST-Kl 1:
Rentenversicherung
149.24€
Arbeitslosenversicherung
24.75€
Krankenversicherung
118.50€
Pflegeversicherung
16.50€
Soli-Zuschlag
6.90€
Kirchensteuer
11.29€
Lohnsteuer
125.50€
Netto

1047.32€ ca 60% ALG1 = 629 eu


1500 brutto bei LST-Kl 5
Rentenversicherung
149.24€
Arbeitslosenversicherung
24.75€
Krankenversicherung
118.50€
Pflegeversicherung
16.50€
Soli-Zuschlag
20.31€
Kirchensteuer
33.23€
Lohnsteuer
369.33€
Netto
768.14€ ca 60% ALG1 = 461 eu

Im Ergebnis: 12 x168 =2016eu WENIGER ALG1 bei LST-Kl 5! Is das ein Argument ? ;)

Steuerlich gesehen is es egal welche LST-Klasse man wählt, da diese nur für den unterjährigen LST-Abzug relevant ist und mit der Einkommensteuererklärung am Jahresende ausgeglichen wird.

Tschöö -Duke-

Das gute A
2008-05-28, 14:22:09
Whoooo, danke :)

Daher wäre also Steuerklasse IV/IV besser, vor allem, weil meine Freundin ja dann wenn das Kind da ist nicht 60% Regelsatz, sonder 67% erhält vom Arbeitsamt. Damit würde mein Nettolohn so bleiben, wie er ist, aber das ALG1 meiner Freundin im 7% steigen - hab ich das richtig verstanden?

Und noch ne Frage (jaaaa ich nerve, ich weiß :( ):

Wenn meine Freundin von ALG1 ins ALG2 rutscht (ab Dezember wäre das wohl?) sieht das wieder anders aus, gell? Denn ALG2 wird ja pauschal berechnet, das müsste man wieder aufs Neue dann schauen, wie es günstiger wird, oder?

Grüße

-Duke-
2008-05-28, 14:25:43
jopp korrekt :)

Allerdings meine ich es gäbe eine Einschränkung in der Steuerklassenwahl seitens des Arbeitsamtes. Da müsstest Du einfach mal bei den nachfragen. Zb. geht es glaube ich nicht, dass ihr jetzt auf 3 für SIE und auf 5 für DICH wechselt. (Auf die Idee könnte man ja nun kommen ;) ) Noch vor 3-4 Jahren ging das !

-Duke-

Alexander
2008-05-28, 14:33:06
Und noch ne Frage (jaaaa ich nerve, ich weiß :( ):

Wenn meine Freundin von ALG1 ins ALG2 rutscht (ab Dezember wäre das wohl?) sieht das wieder anders aus, gell? Denn ALG2 wird ja pauschal berechnet, das müsste man wieder aufs Neue dann schauen, wie es günstiger wird, oder?

Die Höhe des ALG2 richtet sich in den ersten beiden Jahren zum Teil noch danach, wieviel sie früher verdient hat. Im ersten Jahr gibt es zusätzlich zum normalen ALg2 noch 2/3 der Differenz zum ALG. Im zweiten Jahr 1/3. Aber auch nur, wenn überhaupt Anspruch besteht. Dein Einkommen wird mit herangezogen. Mit etwas "Glück" bekommt sie nichts vom AAmt. Solltet ihr jedoch Anspruch haben, dann wird die Einkommenssteuerrückzahlung als Einkommen gewertet werden! Sie wäre damit größtenteils futsch.

Das gute A
2008-05-28, 14:33:19
Besten Dank, Du Steuergott :D Klasse Erklärung bisher, das hilft mir weiter.

Werde sowieso beim AA nachfragen und auch mal die Steuerberaterin anhauen, ob die uns mal unverbindlich Abends ne Stunde oder zwei beraten kann :)

Grüße

Das gute A
2008-05-28, 14:35:12
Die Höhe des ALG2 richtet sich in den ersten beiden Jahren zum Teil noch danach, wieviel sie früher verdient hat. Im ersten Jahr gibt es zusätzlich zum normalen ALg2 noch 2/3 der Differenz zum ALG. Im zweiten Jahr 1/3. Aber auch nur, wenn überhaupt Anspruch besteht. Dein Einkommen wird mit herangezogen. Mit etwas "Glück" bekommt sie nichts vom AAmt. Solltet ihr jedoch Anspruch haben, dann wird die Einkommenssteuerrückzahlung als Einkommen gewertet werden! Sie wäre damit größtenteils futsch.

Danke auch Dir. Ich glaub, bei meinem kleinen Verdienst von unter 2000€ brutto (und damit meine ich nicht, dass ich 1900€ verdiene, sondern schon weniger) und einem Kind wird meine Freundin sicherlich ALG2 erhalten, mein Verdienst reicht nicht aus, um keinen Anspruch mehr zu erhalten.

Grüße

Alexander
2008-05-28, 14:52:12
Na dann musst du ganz scharf rechnen:
-Wenn sie auf Steuerklasse 5 wechselt, dann gibt es weniger Alg und daraus resultierend weniger ALG2 in den ersten beiden Jahren.
-Wenn ihr 4+4 wählt, dann wird die dazugehörige Steuerrückzahlung Anfang 2009 durch das AAmt "geklaut".

Noch ein Tip. Für Neugeborene gibt es bei ALG2 Bezug Geld für Erstausstattung. Es gibt auch Hilfen, falls aufwändige Ernährung notwendig sein sollte. (Das gilt für jeden von euch 3.) Solche Kleinigkeiten werden sehr gerne von den Sachbearbeitern "vergessen". Und rückwirkend gibt es sie nicht.

-Duke-
2008-05-28, 14:59:17
Ah guter Tip , das kannte ich auch noch nicht ;) thx..

Das gute A
2008-05-28, 15:10:10
Na dann musst du ganz scharf rechnen:
-Wenn sie auf Steuerklasse 5 wechselt, dann gibt es weniger Alg und daraus resultierend weniger ALG2 in den ersten beiden Jahren.
-Wenn ihr 4+4 wählt, dann wird die dazugehörige Steuerrückzahlung Anfang 2009 durch das AAmt "geklaut".

Noch ein Tip. Für Neugeborene gibt es bei ALG2 Bezug Geld für Erstausstattung. Es gibt auch Hilfen, falls aufwändige Ernährung notwendig sein sollte. (Das gilt für jeden von euch 3.) Solche Kleinigkeiten werden sehr gerne von den Sachbearbeitern "vergessen". Und rückwirkend gibt es sie nicht.

Super, danke Dir - leider ist das mit der Erstausstattung nicht relevant für uns, da das Kind im November kommt und meine Freundin frühestens ab Dezember kein ALG1 mehr erhält.

Dennoch danke!

Grüße

Das gute A
2008-06-01, 13:24:38
Hallo nochmal!

Habe noch eine ganz wichtige Frage. Ich habe im letzten Jahr einen Jahresbonus erhalten (der ist nicht vertraglich festgelegt, wurde aber die letzten Jahre immer gezahlt, in der Höhe jedoch unterschiedlich).

Wird dieser Jahresbonus (fünfstelliger Bereich) auch mitgezählt bei der Berechnung? Ich habe gelesen, dass auch vertraglich nicht festgelegte, aber üblicherweise im Unternehmen gezahlte Boni ebenfalls mit einberechnet werden.

Kann mir dazu jemand Genaueres sagen? Diese BOnuszahlung ist ja auf der Lohnsteuerkarte vermerkt (wurde im Februar dieses Jahres gezahlt, Rückwirkend für 2007).

Grüße

Alexander
2008-06-01, 17:25:46
Ich verstehe die Frage nicht. Das ist doch ganz normales, steuerpflichtiges EInkommen. Einkommen, welches leider in einem Monat gezahlt wurde anstatt jeden Monat ein Häppchen zu überweisen. Also hast du darauf erstmal zu viel Steuer gezahlt. Dafür ist die Steuererklärung dann dar.

Das gute A
2008-06-01, 19:36:38
Ich verstehe die Frage nicht. Das ist doch ganz normales, steuerpflichtiges EInkommen. Einkommen, welches leider in einem Monat gezahlt wurde anstatt jeden Monat ein Häppchen zu überweisen. Also hast du darauf erstmal zu viel Steuer gezahlt. Dafür ist die Steuererklärung dann dar.

Hallo,

sorry, doof ausgedrückt - ich meinte, ob das als Jahresbruttogehalt auch bei der Berechnung des ALG1 mit einbezogen wird. Normal sollte es ja, oder? D. h., dass ich mein "normales" Gehalt + Bonuszahlung auch als anrechnungsfähiges Gesamtgehalt für meine ALG1-Berechnung heranziehe?

Habe dafür ja normal Steuern gelatzt, also muss das ja auch mitzählen (dann wäre das ALG1 nämlich exorbitant höher als wenn dieser Jahresbonus NICHT mitgerechnet wird).

Grüße

Butter
2008-06-01, 20:36:01
Ohne den Thread jetzt komplett gelesen zu haben, denk an die Steuer-Progression. D.H. die Einkünfte aus dem Elterngeld werden zum Ende des Jahres auf deine Lohnsteuer drauf gerechnet und dann heißt es meist nachzahlen bitte.

Das gute A
2008-06-02, 05:56:58
Ohne den Thread jetzt komplett gelesen zu haben, denk an die Steuer-Progression. D.H. die Einkünfte aus dem Elterngeld werden zum Ende des Jahres auf deine Lohnsteuer drauf gerechnet und dann heißt es meist nachzahlen bitte.

Ja, danke Dir. Elterngeld kriegen wir noch keins, das Kind kommt erst im Oktober ;) Aber trotzdem danke.

Grüße

Butter
2008-06-03, 22:35:31
Ja, danke Dir. Elterngeld kriegen wir noch keins, das Kind kommt erst im Oktober ;) Aber trotzdem danke.

Grüße
Das gilt für das Arbeitslosengeld genauso....