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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay: Artikel (<40€) zurückgeben - Wer zahlt Versandkosten


BoneDaddy
2008-05-29, 15:44:52
Ich habe über Ebay Schuhe verkauft, die der Käufer nun zurückgeben möchte, dass angeblich eine falsche Größenangabe (42,5 statt 42) angegeben war.
Der Artikelpreis lag bei 33Euro zzgl. 6Euro Versand.

Meinem Wissen nach zahlt der Kaeufer auch die Ruecksendegebuehr oder?

Pinoccio
2008-05-29, 15:51:08
Handel(te)st du gewerblich?

mfg

sei laut
2008-05-29, 15:52:04
Privat oder gewerblich?
Wenn du es gewerblich machst, dann musst du die Versandkosten bezahlen. Privat ist das nicht geregelt und damit einem selbst überlassen.

BoneDaddy
2008-05-29, 15:55:43
privat

Pinoccio
2008-05-29, 16:07:51
privatHm, 42,5 statt 42 ist kein erheblicher Mangel, ich würde gar behaupten nichteinmal ein Mangel. Solltest du tatsächlich als "privat" verkauft haben (und dies auch deutlich geworden sein) so hat der Käufer in diesem Fall kein Rückgaberecht.
Solltest du nicht aus Kulanz/Nettigkeit* dem Käufer entgegenkommen wollen, so würde ich eine deutliche Absage seines Verlangens empfehlen.
(IANAL)

mfg

EureDudeheit
2008-05-29, 16:13:22
Privat oder gewerblich?
Wenn du es gewerblich machst, dann musst du die Versandkosten bezahlen. Privat ist das nicht geregelt und damit einem selbst überlassen.

Falsch. § 357 II BGB:
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Mumins
2008-05-31, 09:08:37
Hm, 42,5 statt 42 ist kein erheblicher Mangel, ich würde gar behaupten nichteinmal ein Mangel. Solltest du tatsächlich als "privat" verkauft haben (und dies auch deutlich geworden sein) so hat der Käufer in diesem Fall kein Rückgaberecht.
Solltest du nicht aus Kulanz/Nettigkeit* dem Käufer entgegenkommen wollen, so würde ich eine deutliche Absage seines Verlangens empfehlen.
(IANAL)

mfg

Die falsche Größe kein erheblicher Mangel? Sehe ich anders, wenn die Größe nicht stimmt und sie tatsächlich unangenehm zu tragen sind ist das ein erheblicher Mangel.
Wenn das so war, dass die Größe falsch angegeben war mußt du eben in den sauren Apfel beissen.

Stormtrooper
2008-05-31, 09:32:43
Eine falsche Angabe ist in der Tat ein Mangel.
Dies verpflichtet auch Privatverkäufer den Gegenstand zurückzunehmen.
Ein Ausschluß der Rücknahme und Gewährleistung ist in diesem Fall NICHT möglich.

BoneDaddy
2008-05-31, 11:05:43
Also es ist so, dass ich sowohl die Schuhgröße in EU als auch in US angegeben habe. Ich bin auch bereit zur Rücknahme, werde allerdings dafür keine Versandkosten zahlen bzw. ggf. die Hälfte.
Weiterhin bin ich auf den Zustand der Schuhe bei der Rücksendung gespannt, denn die Schuhe waren neu+ovp und ungetragen.

Mal abwarten was draus wird, aber vielen Dank für eure Antworten.

Mumins
2008-05-31, 13:20:41
Du machst einen Fehler und willst dann nicht die Kosten tragen. Wo kommen wir da denn hin wenn das jeder so betreiben will.