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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feiertage bezahlte Arbeitstage?


Ruler
2008-06-02, 21:44:07
Hallo,
ich wollte mal wissen ob der Arbeitgeber verpflichtet ist die Feiertage zubezahlen oder ob er sie streichen kann, mein jetztiger Chef behauptet das es heutzutage nicht mehr gibt. könnt ihr mir da mal weiterhelfen, sonst sehe ich nämlich für den Mai schwarz:redface:

HJS
2008-06-02, 21:52:11
Natürlich ist er verpflichtet, zu bezahlen. Aber nur, wenn es in Deinem Bundesland auch ein "anerkannter", also gesetzlicher Feiertag ist.

Vgl. §§ 9, 10 ArbZG.

Ruler
2008-06-02, 22:01:04
oh danke für die Info, werd ihm morgen das mal vorhalten. :smile:

JaDz
2008-06-02, 23:47:19
Wo in den Paragraphen steht denn etwas über eine wie auch immer geartete Bezahlung?

Pinoccio
2008-06-03, 00:13:41
@Ruler: Was genau meinst du? Hast du gearbeitet und erwartest Feiertagszuschlag? Oder bekommst du einen "festes" Entgelt anhand der Arbeitstage im Monat? Und willst für den Mai 22 statt 19/20 bezahlt bekommen?

mfg

Ruler
2008-06-03, 21:40:34
Na ich mein das so, bei meiner alten Firma habe für die Feiertage Lohn bekommen (außer die fallen aufs WE), trotz das ich nicht gearbeitet habe, mir ist das zum ersten mal aufgefallen im März das ich auf einmal Minusstunden hatte wegen Karfreitag und Ostermontag.

[dzp]Viper
2008-06-03, 21:48:32
Arbeitest du nach einem Tarifvertrag?

Panasonic
2008-06-03, 21:48:40
Na ich mein das so, bei meiner alten Firma habe für die Feiertage Lohn bekommen (außer die fallen aufs WE), trotz das ich nicht gearbeitet habe, mir ist das zum ersten mal aufgefallen im März das ich auf einmal Minusstunden hatte wegen Karfreitag und Ostermontag.
Arbeitest Du bei "Kraut & Rüben"? :D

Lyka
2008-06-03, 22:02:44
MInusstunden wg. Feiertag :| das ist krank

Ruler
2008-06-03, 22:08:07
lol ich arbeitete nach einem Tarifvertrag und naja und bei kraut und rüben arbeite ich nicht :-D aber so ähnlich
Ich kann mich nicht beklagen über meinen Chef, werde deutlich über Tarif bezahlt, bloss das mit den Feiertagen bekommt der nicht gebacken ..

Grestorn
2008-06-04, 07:35:01
Das wäre wirklich ein starkes Stück! Das Grundgehalt bekommt man immer für einen ganzen Monat, egal wieviel Feiertage er hat (dafür haben andere Monate ja auch 22 oder gar 23 Arbeitstage. Du kriegst da ja auch nicht mehr ausbezahlt oder?).

Nur variable Anteile, die von der geleisteten Arbeit abhängig sind, wie z.B. Akkordarbeit oder Sonderzuschläge werden bei Feiertagen natürlich nicht ausbezahlt.

Damit kannst Du nen netten Bericht bei WiSo oder ähnlichen Sendungen kriegen, wenn Dein Chef nicht mit sich reden lässt... :)

Döner-Ente
2008-06-04, 08:11:24
Das verstehen so einige Arbeitgeber-/nehmer immer wieder nicht.
Feiertage sind Feiertage in dem ursprünglichen Sinne, dass man hier in Ruhe eines bestimmten Anlasses gedenken kann. Feiertage sind nicht zwingend freie Tage.
Im Grunde ist es doch ganz einfach: Fallen Feiertage auf sowieso arbeitsfreie Tage (=Sa/So im normalen Bürobetrieb), ärgert sich der AN und es freut sich der AG: Dem AN gehen die Feiertage in dem Sinne "verloren", als dass er nicht Montag zum Chef sagen kann "Chef, der Feiertag fiel auf einen Sonntag, den darf ich nun heute nachholen".
Fallen Feiertage auf reguläre Arbeitstage, freut sich der AN und es ärgert sich der AG: Einen Tag im Monat weniger arbeiten müssen bei gleichem Geld.
Sofern im Arbeitsvertrag ein fester Lohn pro Monat vereinbart ist, hat Grestorn natürlich vollkommen Recht.

Hardwaretoaster
2008-06-04, 08:31:27
Wenn du nach Tarif arbeitest, kannst du ja bei deiner zuständigen Gewerkschaft nachfragen, wie es dort spezipell geregelt ist.
(ich halte auch den von Gerstorn geschilderten als Normalfall)

Das gute A
2008-06-04, 08:36:34
Grundsätzlich gilt: Feiertage werden ganz normal wie ein Arbeitstag berechnet, was das monatliche Entgelt angeht. Die kann Dir der Chef nicht einfach so abziehen oder nicht mitbezahlen.

Dann müsste er Dir ja auch die Urlaubstage nicht mitbezahlen, die Du so übers Jahr verteilt nimmst wenn man es genau nimmt.

Feiertage bedeuten nicht, dass der Chef da feiern kann, weil er seine Mitarbeiter nicht bezahlen muss. Das solltest Du ihm mal klarmachen.

PHuV
2008-06-04, 12:41:10
Das es immer wieder Vorgesetzte gibt, die so was wirklich vorschlagen bzw. einfach so probieren. So ein AG gehört sofort gewaltig abgemahnt. :mad:

Luke Undtrook
2008-06-04, 12:49:03
Hallo,
ich wollte mal wissen ob der Arbeitgeber verpflichtet ist die Feiertage zubezahlen oder ob er sie streichen kann, mein jetztiger Chef behauptet das es heutzutage nicht mehr gibt. könnt ihr mir da mal weiterhelfen, sonst sehe ich nämlich für den Mai schwarz:redface:
Bist du zeitarbeiter?

Ruler
2008-06-04, 17:32:23
Nö, bin voll eingestellt. Aber danke für die vielen Infos, ich werds ihm mal um die Ohren hauen :-D.
Da ich nach Stunden bezahlt werde und ich eh immer über 160h bin, ist mir das noch nie richtig aufgefallen, es war ein Glücksfall das ich im März im März genau 160 hatte und da dann Ostern weggefallen ist hatte ich nur noch 144h ..

Annator
2008-06-04, 18:10:41
Natürlich ist er verpflichtet, zu bezahlen. Aber nur, wenn es in Deinem Bundesland auch ein "anerkannter", also gesetzlicher Feiertag ist.

Vgl. §§ 9, 10 ArbZG.

Schon richtig. Der Feiertag muss natürlich anerkannt sein. Aber viel wichtiger ist das:


Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall



§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.
(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.


Nö, bin voll eingestellt. Aber danke für die vielen Infos, ich werds ihm mal um die Ohren hauen :-D.
Da ich nach Stunden bezahlt werde und ich eh immer über 160h bin, ist mir das noch nie richtig aufgefallen, es war ein Glücksfall das ich im März im März genau 160 hatte und da dann Ostern weggefallen ist hatte ich nur noch 144h ..

Das solltest du ihm wirklich mal um die Ohren hauen. Unterste Schublade dein Chef.

Ruler
2008-06-05, 18:07:03
so habs ihm mal vorgehalten und er meinte er wirds dem Steuerberater mitteilen, jetzt bin ich mal gespannt auf die Lohnabrechnung vom Mai ...

Armaq
2008-06-05, 22:34:39
Ein Blick ins Entgeltfortzahlungsgesetz hilft. Ein Gang zum Anwalt hilft noch mehr. Ich verstehe ja, dass viele diesen Weg scheuen, aber was manche als Arbeitsvertrag haben, damit sollte man den Boden wischen (mitunter ist es gewollt, oft aber mangelndes Wissen).

Döner-Ente
2008-06-05, 22:54:35
Ein Blick ins Entgeltfortzahlungsgesetz hilft. Ein Gang zum Anwalt hilft noch mehr. Ich verstehe ja, dass viele diesen Weg scheuen, aber was manche als Arbeitsvertrag haben, damit sollte man den Boden wischen (mitunter ist es gewollt, oft aber mangelndes Wissen).

Ack. Gerade kleinere Betriebe, die nicht gerade ne eigene Rechtsabteilung unterhalten, haben oft selbstgestrickte Arbeitsverträge oder irgendwelche "Musterarbeitsverträge".
Dann glauben die Chef´s, weils im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde, gilt das auch...das da teilweise Gesetze und/oder BAG-Urteile dagegenstehen, wissen sie einfach nicht.
Kann man aber beim Arbeitsrecht eigentlich keinem zum Vorwurf machen, so vertrackt, wie das ist.

ShadowXX
2008-06-05, 23:48:34
Ack. Gerade kleinere Betriebe, die nicht gerade ne eigene Rechtsabteilung unterhalten, haben oft selbstgestrickte Arbeitsverträge oder irgendwelche "Musterarbeitsverträge".
Dann glauben die Chef´s, weils im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde, gilt das auch...das da teilweise Gesetze und/oder BAG-Urteile dagegenstehen, wissen sie einfach nicht.
Kann man aber beim Arbeitsrecht eigentlich keinem zum Vorwurf machen, so vertrackt, wie das ist.
Das liegt oftmals gar nicht am Chef des kleinen Betriebes selbst, sondern viel öfter (wie auch scheinbar in diesem Fall) an den Beratern (in diesem Fall Steuerberater, wir hatten da mal ne Zeitlang auch so eine Nulpe die so viel Mist gebaut hat das es unserem Chef zu viel wurde und gewechselt ist...der jetzige bzw. das jetzige Büro macht das ganz ordentlich).

Ruler
2008-06-06, 18:36:16
Ich hab da auch eher den Eindruck das es am Steuerberater liegt, als bei mir vor ein paar monaten die Steuerklasse gewechselt worden ist hats mehre Monate gedauert bis ich den richtigen Nettolohn hatte. Naja auch so hat der Chef als Probleme mit ihm.
Wir sind nur ein kleiner Betrieb von 6 Leuten, aber die Lohnabrechnung usw hat der Chef komplett abgegeben an den Steuerberater.
Nun den ich bin gespannt obs klappt, sonst müssen schwerere Geschütze her:frown:

Ruler
2008-06-28, 18:36:27
So, das Problem hat sich nun erledigt, die Feiertage wurden für Mai bezahlt und werden auch in Zukunft bezahlt.
Meine Arbeitskollegen sollten es mir danken. :biggrin: