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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Onlineshops, Gebrauchte Ware?


Deathcrush
2008-06-03, 16:03:29
Ein Freund von mir hat heute sein TFT bekommen und mit schrecken festgestellt, das der TFT schon einen Vorbesitzer hatte (Fingerabdrücke auf dem TFT, aufgerissene Plastiktüten für Zubehör) Muss er damit leben oder kann er ein neues ungebrauchtes Gerät verlangen?

looking glass
2008-06-03, 17:17:41
http://ht4u.net/news/1598_widerrufsrecht_zurueckgenommene_ware_darf_wieder_als_neu_verkauft_werden/

So wie es aussieht - Nein, er kann es versuchen, aber verlangen kann er es scheinbar nicht, bzw. nur wen er auch damit rechnen will, das es zu Klage kommen kann (ist ja immerhin nur ein Gerichtsurteil).

Deathcrush
2008-06-03, 17:48:06
Irgendwie eine Sauerei. Da könnte ich ja genauso gut eine Graka oder CPU erwischen, die schon bis zum Abwinken übertaktet wurde und nur weil sie dem Vorbesitzer nicht hoch genug ging, hat er sie wieder zurück geschickt. Naja, soll mein Freund den TFT zurück gehen lassen. Hat ja schliesslich 14 Tage Rückgaberecht.

looking glass
2008-06-03, 17:56:59
Genau das war auch mein erster Gedanke, siehe:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=408759

BoneDaddy
2008-06-03, 17:57:35
was sollen die Händler deiner Meinung nach mit FAG-Ware machen? Irgendwovon müssen die ja auch leben.

Thanatos
2008-06-03, 18:01:35
Irgendwie eine Sauerei. Da könnte ich ja genauso gut eine Graka oder CPU erwischen, die schon bis zum Abwinken übertaktet wurde und nur weil sie dem Vorbesitzer nicht hoch genug ging, hat er sie wieder zurück geschickt. Naja, soll mein Freund den TFT zurück gehen lassen. Hat ja schliesslich 14 Tage Rückgaberecht.

Da solltest du dich dann aber bei deinem Hardwarenärrischen Vorbesitzer und nicht beim Netzladen beschweren.


Genau das war auch mein erster Gedanke, siehe:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=408759

Es ist nur ein amsgerichtliches Urteil, welches ja noch nicht das Ende aller Instanzen darstellt und daher aufgehoben werden könnte.

Jedoch wird dies wohl meiner Meinung nach nicht geschehen, da dass Urteil eigentlich logisch ist.
Wenn man in einen Laden geht kann man die Geräte auch testen, meist an sogenannten "Vorführgeräten", die dann anschließend billiger verkauft werden, oder es wird extra ein Karton mit Neuware geöffnet und betrachtet. Netzläden können aber durch ihr hohes Kundenvolumen und der Tatsache, dass sie ein Onlinegeschäft sind, eben kein Vorführgerät haben, da sie dazu entweder eine riesige Masse an Geräten bräuchten oder jeder Kunde lange warten müsste, bis das nächste Vorführgerät endlich an ihn geschickt werden könnte. Das ist einfach nicht praktikabel. Und selbst wenn sie Vorführgeräte in Massen hätte, so wäre es auch dem Kunden wohl auf lange Sicht zu nervig, da er dann erst einmal das Vorführgerät bekäme, dieses dann zurückschicken müsste und dann erst die Ware bekäme.

So ist es verständlich, dass die Ladenbesitzer Ware, welche keinerlei offensichtliche Beschädigungen aufweist, sondern lediglich Spuren des Testens des vorherigen Kunden (also reine Gebrauchsspuren, wie etwa Fingerabdrücke), diese wieder als Neuware verkauft. Bei nicht sichtbaren Beanspruchungen, wie durch etwaiges Übertakten mit Erhöhung der Spannung, ist dies natürlich nicht schön, aber dafür kann der Onlinehändler nichts, sondern nur der asoziale Vorbesitzer, der meinte auf Kosten des Netzladens und dessen Kunden die potenteste CPU herausfischen zu müssen.

The_Strip
2008-06-03, 18:28:57
Irgendwie eine Sauerei. Da könnte ich ja genauso gut eine Graka oder CPU erwischen, die schon bis zum Abwinken übertaktet wurde und nur weil sie dem Vorbesitzer nicht hoch genug ging, hat er sie wieder zurück geschickt. Naja, soll mein Freund den TFT zurück gehen lassen. Hat ja schliesslich 14 Tage Rückgaberecht.Und genau da liegt das Problem! Soll der Shop die Sachen auf den Schrott werfen?

looking glass
2008-06-03, 18:36:28
Ist mir als Kunde aber relativ egal, den schlussendlich bin ich der Gearschte, für gebrauchte gegeben falls kaputtoverclockte Hardware Vollpreis zahlen + bei späterem Defekt eben mit dem Defekt dazustehen + den Trouble zu haben, Ersatz ranzubekommen (und vielleicht auch noch beweisen zu müssen, das ich nicht overclocked habe!!!, imho ist das für mich der eigentliche Knackpunkt).

Wie ich es schon im Thread von mir zu dem Urteilsspruch sagte, ich habe nichts gegen Retourware, nur soll der Händler mir 1. die Wahl lassen und/oder zweitens, diese kenntlich machen, bzw. gesondert anbieten - dass das ja scheinbar funktioniert und auch gehandhabt wird, zeigt das Beispiel aus dem Thread, ergo also bei leibe kein reines Wunschdenken.


P.S. Habe ich ja oben schon geschrieben, das es nur ein Urteil ist und damit noch lange nicht "Spruchreif" dasteht, aber eben auch, das es nicht klar ist, es kann gehen, muss aber bei leibe nicht.

P.P.S. Das mit dem Antesten habe ich ja auch schon häufiger mal anklingen lassen, das dies durchaus machbar bzw. wünschenswert wäre - als Beispiel fallen mir das Mäuse, Mauspads, oder auch Kopfhörer ein. Der Knackpunkt liegt im Service, der Aufwand und Kosten für den Kunden relativiert. Wegen einer zu testenden Maus, so ein Aufwand machen, ist natürlich Schwachsinn, aber wen ich für 15 € z.B. 7 Mäuse und 12 Mauspads zur zweiwöchigen Ansicht bekomme, die danach zurück geschickt werden müssen und ich mich für eine Maus + Mauspad dabei entscheide, in dem Laden kaufe, wo ich das so testen konnte und wegen Treue von den 15 € dann 5 € Rabatt bekomme, dann ist es das wert.

Je höherpreisiger etwas ist und je mehr es Massenware darstellt, um so interessanter ist so ein Service (auch wen er was kostet).

Black-Scorpion
2008-06-03, 19:48:22
Das FAQ ist nicht das Problem. Nur wie es ausgenutzt wird.
Es soll dem Onlinekäufer die Rechte einräumen die man auch im Laden hat.
Heißt Ware ansehen. Heißt nicht Ware einbauen, übertakten und testen bis zum abwinken.
So wie es jetzt gemacht wird haben die Onlinekäufer mehr Rechte wie ein Kunde der im Laden kauft.
Der kann nämlich nicht im Laden testen wie weit man CPUs und Grafikkarten übertakten kann.

Deathcrush
2008-06-03, 20:47:00
Und genau da liegt das Problem! Soll der Shop die Sachen auf den Schrott werfen?


Nein, aber im Shop gesondert anbieten oder Kennzeichnen. Um das ganze attraktiver zu machen, vielleicht 5% vom Kaufpreis runter. Wenn ich Neuware bestelle, möchte ich auch Neuware auf den Tisch haben, sonnst kann ich ja gleich bei Ebay einkaufen gehen. Ausserdem hat der Shop doch möglichkeiten dem Erstkäufer den Gebrauch der Hardware in Rechnung zu stellen. Glaub 10% oder so?! Dann soll er die Ware doch genau um den Wert günstiger im Shop anbieten.

Raisuli
2008-06-03, 22:21:14
Nein, aber im Shop gesondert anbieten oder Kennzeichnen. Um das ganze attraktiver zu machen, vielleicht 5% vom Kaufpreis runter. Wenn das mal kommt lautet dein nächster Threadtitel bestimmt:
"Shop will nach Rückgabe mir nur 95% erstatten, wieso?!?"

Wenn die Shops bei jeder Rückgabe alles (kostenpflichtig für dich) überprüfen würden, bei kleinsten "An- & Auspakspuren" eine Entschädigung verlangt... wäre DAS in deinem Interesse?

sei laut
2008-06-03, 22:31:36
Solche Threads gabs schon oft. Eine Sache ist auch, wieviel ich bereit bin zu zahlen.
Denn der billigste Shop ist gezwungen, die Ware zum gleichen Preis anzubieten, da die Neuware schon am unteren Limit verkauft wurde.
Wobei ich hier keine allgemeine Theorie aufstellen will, nur das ist der Nebeneffekt von der "so günstig wie möglich" Einstellung.
Ich hab selber mal nur nach günstig geschaut, doch inzwischen sehe ichs anders. Man muss halt ein gutes Mittelmaß finden zwischen Geiz und Geld rausschmeißen. Das Ideal für Käufer und Verkäufer ist die Mitte.

Auch wenn ich dir nichts unterstellen möchte.

Deathcrush
2008-06-04, 09:35:00
Wenn das mal kommt lautet dein nächster Threadtitel bestimmt:
"Shop will nach Rückgabe mir nur 95% erstatten, wieso?!?"



Ich habe noch nie vom 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch gemacht, denn ich weiss in aller Regel was ich mir kaufe. Und ich bestelle nur im Internet. Und wenn ich Gebrauchsspuren hinterlassen habe, ist das mein Pech und ich muss mit "Strafe" rechnen oder aber es behalten.

GBWolf
2008-06-04, 09:36:52
Ein Freund von mir hat heute sein TFT bekommen und mit schrecken festgestellt, das der TFT schon einen Vorbesitzer hatte (Fingerabdrücke auf dem TFT, aufgerissene Plastiktüten für Zubehör) Muss er damit leben oder kann er ein neues ungebrauchtes Gerät verlangen?


falls er in bestellt hat, und nun geliefert bekam, kann er ihn einfach per FAG zurückschicken.

Deathcrush
2008-06-04, 09:39:52
Geliefert wurde er schon am 3.6 und er wird den TFT heute zurückschicken. Kann ich gut nach vollziehen, würde auch nicht anders handeln.

Mark
2008-06-04, 09:46:42
Es gibt doch Internetshops die Retourenware zu billigeren Preisen anbieten und gleichzeitig bei Verschlechterung des Sachwertes nicht den vollen Betrag zurückerstatten.

Ich finde das fair. Wenn das Gerät keine Beeinträchtigung hat, dann kriegt man auch 100% zurück. Falls doch, kriegt man eben nicht das ganze Geld wieder und der nächste Kunde kann das Gerät günstiger erwerben.

Piffan
2008-06-04, 10:29:55
Gerade beim TFT würde ich keinen Stress machen, wenn es keine Fehler aufweist. Was nützt mir ein "jungfräuliches" TFT mit Pixelfehlern.

Also nicht so zickig sein, wenn das Ding ok ist, einfach behalten. :rolleyes:

Oder kann man TFTs auch übertakten?:confused:

Ich habe mir die Tage eine AGP- Graka direkt im Laden gekauft und auch bemerkt, dass der Karton schon mal offen war. Also mit Lupe argwöhnisch ge(k)guckt, ob irgendwo Bauteile vergurkt aussehen. Dann eingebaut und pralle Augen gemacht, dass sich das Teil so enorm hoch übertakten lässt. Also wegen Übertaktungsschwäche hat der Vorbesitzer die His Icq 3850 AGP bestimmt nicht zurückgegeben. Vielleicht hat er sich über die Umstände bei der Treiberinstallation geärgert oder der 3d- Schwanz war ihm zu kurz... Egal.=)

RTC
2008-06-04, 11:31:08
Solche Threads gabs schon oft. Eine Sache ist auch, wieviel ich bereit bin zu zahlen.
Denn der billigste Shop ist gezwungen, die Ware zum gleichen Preis anzubieten, da die Neuware schon am unteren Limit verkauft wurde.
Wobei ich hier keine allgemeine Theorie aufstellen will, nur das ist der Nebeneffekt von der "so günstig wie möglich" Einstellung.
Ich hab selber mal nur nach günstig geschaut, doch inzwischen sehe ichs anders. Man muss halt ein gutes Mittelmaß finden zwischen Geiz und Geld rausschmeißen. Das Ideal für Käufer und Verkäufer ist die Mitte.


Genau...
Wenn man sicher sein will, etwas unbenutztes zu bekommen kauft man halt im Laden.
Klar kostet das mehr, wer aber Wert darauf legt, dass die Ware unbenutzt ist, dem sollte das einen (etwas) etwas höhren Preis wert seit.
Sonst muß man halt mit gebrauchter Ware leben, hat dafür aber gespart.

AHF
2008-06-07, 12:32:45
habe jetzt auch eine grafikkarte von einem online-shop bestellt. die verpackung war schon mal geöffnet, die tüte vom dvi-vga-adapter aufgerissen und gebrauchsspuren an den dvi-ausgängen. zusätzlich lag der packung ein dvi-kabel bei, welches eigentlich gar nicht zum lieferumfang hätte gehören sollen. ;D

wie geht man da als käufer am besten vor? rabatt mit dem shop aushandeln?

Black-Scorpion
2008-06-07, 13:25:55
Für was Rabatt?
Ihr habt schon seltsame Vorstellungen.
Kauft beim Laden um die Ecke wenn ihr keine benutzten Sachen wollt.
Aber so preiswert wie möglich und auf keinen Fall benutzt, funktioniert eben nicht.

AHF
2008-06-07, 15:18:40
ist doch nicht meine schuld, dass das FAG nicht zuende gedacht ist.

The_Strip
2008-06-07, 19:33:11
ist doch nicht meine schuld, dass das FAG nicht zuende gedacht ist.Die vom Händler aber doch auch nicht!

Stonecold
2008-06-07, 20:35:51
Tja da könnt ihr euch bei leuten beschweren die 20x das gelciheb estellen und das beste für sich rauspicken. Solange es einwandfrei funktioniert, ist mir egal ob irgendwer schonmal in gebrauch hatte man hat ja schließlich Garantie drauf und warum sollte ich als händler rabat geben nur weil es FAG ware ist? Wer ersetzt mir denn den fehlenden gewinn??? Der FAG Kunde sicherlich nicht wenn der hört das er bei nutzung der FAG 5% als aufwandsentschädigung zahlen soll kauft der woanders. Ich würde mal sagen einfach nich so Pingelig sein, solange es einwandfrei funktioniert oder im Laden kaufen und bisschen mehr zahlen.

MfG
Stonecold

looking glass
2008-06-07, 22:29:25
Zynismus, Satire, Ironie - oder einfach nicht mitbekommen, worum es geht (nach 6 Monaten muss ich nämlich beweisen, das der Fehler schon beim Kauf bestand, z.B. warum die damals maßlos übertaktete Graka, die ich benutzt zum Vollpreis gekauft habe, nun dank des damaligen Hardcoreübertakters nen Schlag weg hatte und schleichend gestorben ist)?

Stonecold
2008-06-08, 07:33:23
Zynismus, Satire, Ironie - oder einfach nicht mitbekommen, worum es geht (nach 6 Monaten muss ich nämlich beweisen, das der Fehler schon beim Kauf bestand, z.B. warum die damals maßlos übertaktete Graka, die ich benutzt zum Vollpreis gekauft habe, nun dank des damaligen Hardcoreübertakters nen Schlag weg hatte und schleichend gestorben ist)?

Sowas ist nicht nachvollziehbar ob die Karte Hardcore übertaktet wurde, ausser es wurde dran gelötet oder so. Erst neulich hat ein kollege eine 3870 aus der RMA bekommen die Maßlos übertaktet wurde. Hab ich selbst auch schon 3 mal gehabt und nie ein problem. Wie gesagt beschwert euch nicht beim Händler über gebrauchte Ware sondern bei den Usern die die FAG schamlos ausnutzen, der Händler will letztendlich auch nur überleben.

MfG
Stonecold

nemesiz
2008-06-08, 08:06:55
Für was Rabatt?
Ihr habt schon seltsame Vorstellungen.
Kauft beim Laden um die Ecke wenn ihr keine benutzten Sachen wollt.
Aber so preiswert wie möglich und auf keinen Fall benutzt, funktioniert eben nicht.

*lol*....

gerade dort landet nonstop altkunden-ware bei nem neukunden.
teils geprüft, teils nicht.

woher ich das weiss? weil ich für genau dieses spielchen bei 3 firmen zuständig war.

wenn produkt X 2x zurück kam, dann, ja dann wars eben putt... danke lieber HW Tester (Kunde)


ach und nur mal so nebenbei... nicht selten ist eure neue cpu , graka usw schon vorgenutzt. meint ihr der hersteller wirft alles weg? so ne HDD kann schon mal eine überarbeitete defekte sein.