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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alte Schnurlostelefone stören Funk?


boxleitnerb
2008-06-03, 19:44:05
Meine Mutter hat mir erzählt, sie hat davon was gelesen und angeblich auch, dass man deshalb eine Nutzungsgebühr zahlen muss. Mobilfunk z.B.
Anscheinend sollen ältere Telefone aus den 90ern davon betroffen sein.

Ist da was dran? Und wenn ja, was tun?

Edit: Geklärt, danke trotzdem!

littlejam
2008-06-03, 20:45:28
Edit: Geklärt, danke trotzdem!
Würdest du uns vielleicht an der Auflösung teilhaben lassen?

Ich hab sowas auch gehört, dass ab 2009 diese Telefone nicht mehr benutzt werden dürfen.

Gruß

Sephiroth
2008-06-03, 21:04:45
Bundesnetzagentur warnt vor Nutzung alter Schnurlos-Telefone nach 2008 (http://www.heise.de/newsticker/Bundesnetzagentur-warnt-vor-Nutzung-alter-Schnurlos-Telefone-nach-2008--/meldung/108554) (Heise)
Ältere schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 dürfen ab Ende des Jahres nicht mehr genutzt werden.

Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein solches Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung fest, so werde dem Verursacher der Aufwand der Störungssuche in Rechnung gestellt.


Infoseite der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de/enid/62879b1452703219e76acacb7f059c9a,0/InfoBlatt/Schnurlose_Telefone_3xe.html)


Ich denke das war gemeint.

littlejam
2008-06-03, 21:17:20
Vielen Dank

Gruß

kiX
2008-06-03, 23:01:15
kurz noch:

ein älteres Ehepaar hat wohl mit dessen Telefon (afair Siemens) mehrfach massiv andere Verbindungen gestört und wurde zu 1500€ Strafe verdonnert.

Per Gerichtsgang konnte die Summe nicht abgewandt werden, jedoch soll Siemens den Betrag gezahlt haben, ohne dass dies jedoch als Schuldgeständnis gewertet werden soll.

Quelle? Leider keine, nur auf Arbeit.

stickedy
2008-06-04, 01:24:25
Durchaus möglich. Derjenige der Sendeeinrichtungen betreibt ist auch für diese verantwortlich und haftet für diese.

Im Zweifel muss man dann eben selber gegen den Hersteller klagen. Das ist zwar nicht wirklich Bürger- und Nutzerfreundlich, aber das liegt wohl schlicht da dran, dass ein Großteil der Gesetze und Regelungen aus einer Zeit stammt wo ein Amateurfunkgerät etwas besonderes war und sonst in Privathaushalten nichts vorhanden war was gewollt Funkübertragungen verwendet hat...

Gast
2008-06-04, 03:31:56
Das die Bundesnetzagentur neuerdings Strafgelder verhängen darf gegen Leute, die ohne es zu wissen die neue Netzordnung stören, halte ich für einen Skandal. Das Problem hätte man auch anders lösen können. Aber so ist das nunmal mit Leuten die sich gerne aufspielen. Fast wie bei der GEZ.

Und nun zum eigentlichen Thema: Soweit ich weiß, sind von dieser Problematik nur wirklich alte Funktelefone betroffen. ZB. die Baureihe Megaset von Siemens. Alle Geräte der Gigaset Reihe sind hiervon meines Wissens nicht betroffen. Mit anderen Worten: Alle Telefone, die DECT verwenden, können wohl weiter benutzt werden.

Gast
2008-06-04, 03:38:32
Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 bis 887 sowie 930 bis 932 MHz) (..) CT2-Bereich (864,1 bis 868,1 MHz)
http://www.heise.de/newsticker/Bundesnetzagentur-warnt-vor-Nutzung-alter-Schnurlos-Telefone-nach-2008--/meldung/108554

DECT verwendet Frequenzen im Bereich von 1880 – 1930 MHz.
http://gigaset.siemens.com/shc/0,1935,de_de_0_129706_rArNrNrNrN,00.html

Also: DECT haben/kaufen - und gut is.

mictasm
2008-06-04, 04:35:42
Das die Bundesnetzagentur neuerdings Strafgelder verhängen darf gegen Leute, die ohne es zu wissen die neue Netzordnung stören, halte ich für einen Skandal. Das Problem hätte man auch anders lösen können. Aber so ist das nunmal mit Leuten die sich gerne aufspielen. Fast wie bei der GEZ.


Müsste bei diesen Geräten eigentlich in der Bedienungsanleitung oder einem beigepackten Zettel stehen.

Das ist doch ein uraltes Thema. Das war schon bekannt, als ich Ende der 90er Jahre noch bei Hagenuk in Kiel gearbeitet habe. Deshalb ging man sehr schnell auf DECT.