PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ Versicherung nur für Person X?


just4FunTA
2008-06-09, 02:07:12
Wie sieht das eigentlich mit den Versicherungen aus die zb Nur auf 2 Personen zugelassen werden?

Fährt jemand anders mit dem Auto hat man keinerlei Versicherungsschutz? Also quasi als würde man mit einem nicht angemeldetem Auto durch die Gegend fahren?

n00b
2008-06-09, 02:13:31
Meines Wissens nach muss man dann, wenn es zum Schadensfall kommt und jemand anders gefahren ist, dann eben den Differenzbetrag nachzahlen, den die Versicherung teurer gewesen wäre, wenn die Einschränkung auf 2 Personen nicht ausgehandelt worden wäre. Genauso wenn man z.B. eine (billigere) Jahresfahrleistung von 10.000km abgeschlossen hat, aber 15.000 gefahren ist. Die Versicherung wird also schon zahlen, dich dann aber vermutlich Prämien nachzahlen lassen. Alles ohne Gewähr, genaueres steht im Kleingedruckten deines Versicherungsvertrages.

Stormtrooper
2008-06-09, 08:02:20
Und die Versicherung braucht die ersten 5.000€ des Schadens nicht zu bezahlen.

just4FunTA
2008-06-09, 11:52:21
Also ist es legal mit so einem Auto zu fahren auch wenn man kontrolliert wird, Grenze oder so halt Straßenkontrolle ist es Wurscht nur im Schadensfall gäbe es Probleme?

@Stormstrooper

Bist dir da sicher wegen den 5000€?

derpinguin
2008-06-09, 11:54:19
Also ist es legal mit so einem Auto zu fahren auch wenn man kontrolliert wird, Grenze oder so halt Straßenkontrolle ist es Wurscht nur im Schadensfall gäbe es Probleme?

@Stormstrooper

Bist dir da sicher wegen den 5000€?
Bei einer Polizeikontrolle merkt der Polizist ja nicht, welche Konditionen im Vertrag stehen. Da gibts keine Probleme.

teh j0ix :>
2008-06-09, 12:25:42
Richtig, woher soll die Polizei wissen wie das Auto versicher ist? :rolleyes:
Also ich glaube das ist auch wieder von Versicherung zu Versicherung anders, ruf da doch einfach mal an ... bei mir ist's afaik, dass das Auto _nicht_ versichert ist wenn damit jemand anderes Fährt, da ich es geregelt habe, das nur ich versichert bin damit. Es sei denn es tritt ein Notfall auf, dann steht auch die Person die dann fährt unter Versicherungsschutz.

just4FunTA
2008-06-09, 12:37:07
Richtig, woher soll die Polizei wissen wie das Auto versicher ist? :rolleyes:
Also ich glaube das ist auch wieder von Versicherung zu Versicherung anders, ruf da doch einfach mal an ... bei mir ist's afaik, dass das Auto _nicht_ versichert ist wenn damit jemand anderes Fährt, da ich es geregelt habe, das nur ich versichert bin damit. Es sei denn es tritt ein Notfall auf, dann steht auch die Person die dann fährt unter Versicherungsschutz.

Also ist das Verhandelbar und man kann also komplett den Versicherungsschutz aufheben mit irgendwelchen Klauseln. Habe mich halt gefragt ob sowas möglich ist, der Staat mischt ja oft bei solchen Dingen mit um mögliche Opfer bei Unfällen abzusichern. Da hätte ich mir auch gut vorstellen können das der Staat einem garnicht erlaubt komplett den Versicherungsschutz aufzuheben.

Horst Schimanski
2008-06-09, 13:30:50
Diese "wer das Auto fährt"-Regelung betrifft nur das Innenverhältnis zwischen Versicherer und Halter (der nach Straßenverkehrsgesetz haftet) zum Zweck das Risiko kalkulierbarer (und ggf. preiswerter) zu machen.
Die Ausgestaltung variiert und Absprachen kann man jederzeit treffen, ebenso Vertragsstrafen etc.

Das Aussenverhältnis bleibt davon unberührt, der Versicherer kann also im Schadensfall immer in Anspruch genommen werden, sofern eine Haftpflichtversicherung besteht. Das ist ja auch der Sinn einer solchen (Pflicht-)Versicherung.

Edit:
"Also ist das Verhandelbar und man kann also komplett den Versicherungsschutz aufheben mit irgendwelchen Klauseln"
Nein, das kann man nicht.
Grob gesagt: der Versicherungsschutz (Kfz-Haftpflicht) besteht immer.
Ob und wie dann der Versicherer ggf. Ansprüche an seinen Vertragspartner stellt ist eine andere Geschichte.

twodoublethree
2008-06-09, 15:33:51
Afaik zählen diese Zusätze eh nur für die Teil oder die Vollkasko, da die Haftpflicht ja gesetzlich vorgeschrieben ist. Sobald ein Auto angemeldet ist muss es auch jeder mit nem Führerschein fahren dürfen können. (Oder fahren können dürfen?)

Annator
2008-06-09, 16:51:04
Ich hab deswegen mal meine Versicherung angerufen. Solange die nicht gelistete Person nicht regelmäßig fährt gibt es keine Probleme mit dem Versicherungsschutz. (habe Vollkasko bei Volkswagen)

Wie da die Beweislast ist weiß ich aber nicht. Kann ja keiner irgendwo beiwesen das die Person regelmäßig mit dem Fahrzeug fährt.

HAL
2008-06-09, 17:46:50
Und die Versicherung braucht die ersten 5.000€ des Schadens nicht zu bezahlen.
Im Prinzip muss sie schon zahlen, sie kann aber unter Umständen den Versicherten in Regress nehmen. Kommt für den Versicherten auf's gleiche raus, für den Geschädigten aber u.U. nicht - denn der kriegt sein Geld immer, auch wenn der Versicherte z.B. mittellos ist.

just4FunTA
2008-06-10, 12:51:15
Ok Danke euch. Versicherung gilt immer aber etwas Spielraum haben sie die Kosten an den Versicherten weiterzuleiten und das muss man wohl in dem jeweiligen Vertrag nachschauen.