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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerruf- ist das rechtens?


Mr.Fency Pants
2008-06-11, 09:32:52
Ich habe online einen DS Lite gekauft und jetzt nach etwa 10 Tagen meinen Widerruf per Email geschickt. Es kam eine Email zurück, dass ich nur eine Gutschrift erhalte und Zitat:"Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass kein Austausch vorgenommen werden kann. Bei Interesse dürfen wir Sie höflich bitten, das von Ihnen gewünschte Gerät erneut über unseren Netshop zu bestellen."

Ist das rechtens? Afaik kann man sein Geld zurück verlangen sowie die Portokosten, wennd er Wert der Ware >40€ ist. Mir wäre neu, dass der Händler sich aussuchen kann, ob man das FGeld oder eine Gutschrift bekommt. IN den AGBs steht jedenfalls nichts davon.

_Gast
2008-06-11, 09:46:14
Welches Land? Deutschland, Österreich, Schweiz,...?

Du kannst in Deutschland jeden Vertrag, der online zustande gekommen ist, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn du umfassend über deine Rechte informiert wurdest. Wurdest du erst nach Vertragsabschluss informiert, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf einen Monat.

Widerruf heißt, dass der Zustand vor Vertragsabschluss wieder hergestellt werden muss. Also so, als ob nie ein Vertrag zustande gekommen wäre.

Mr.Fency Pants
2008-06-11, 09:53:11
Ist in Deutschland. Bedeutet das also, dass die mir meine Kohle wiedergeben müssen, da der Vertrag aufgeheoben wurde?

Panasonic
2008-06-11, 09:56:19
Ist in Deutschland. Bedeutet das also, dass die mir meine Kohle wiedergeben müssen, da der Vertrag aufgeheoben wurde?
Der Vertrag wird nicht aufgehoben. Wie Gast sagte, wird der Zustand hergestellt, als sei nie ein Vertrag zustandegekommen. Du bekommst Dein Geld zurück, der Händler seine Ware. Er kann Dir höchstens eine Nutzungsgebühr berechnen, falls der Gegenstand von Dir benutzt wurde und entsprechende Spuren aufweist. Und ab 40 €Warenwert muss der Händler sogar das Porto für die Rücksendung tragen.

Henry
2008-06-11, 10:04:49
Ich habe online einen DS Lite gekauft und jetzt nach etwa 10 Tagen meinen Widerruf per Email geschickt. Es kam eine Email zurück, dass ich nur eine Gutschrift erhalte und Zitat:"Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass kein Austausch vorgenommen werden kann. Bei Interesse dürfen wir Sie höflich bitten, das von Ihnen gewünschte Gerät erneut über unseren Netshop zu bestellen."

Ist das rechtens? Afaik kann man sein Geld zurück verlangen sowie die Portokosten, wennd er Wert der Ware >40€ ist. Mir wäre neu, dass der Händler sich aussuchen kann, ob man das FGeld oder eine Gutschrift bekommt. IN den AGBs steht jedenfalls nichts davon.

ich kenn es bspw. von mindfactory und deren tochter drive city so, dass man ne gutschrift nach eingang der retourware erhält und wenn man das geld zurücküberwiesen möchte, dann muss man ne mail an die buchhaltung schicken.

RattuS
2008-06-11, 12:32:41
Du hast Recht auf Rückzahlung deines Geldes. Dass einige Online-Shops Alternativen "erzwingen", bedeutet nicht, dass du darauf eingehen musst.

CrazyHorse
2008-06-11, 12:35:44
Ich habe letztens auch etwas über ein Gerichtsurteil gelesen, bei dem die 40€-Grenze gekippt wurde unter der man den Rückversand selber zahlen musste. Kann allerdings sein, dass es eine Einzelentscheidung war und kein Grundsatzurteil.

Wenn man das Urteil findet, kann man sich ja dennoch darauf berufen, vielleicht erstattet der Händler dann die Portokosten. Wo bei mir das in Mr. Fancy Pants Fall unwahrscheinlich erscheint ;-)

derpinguin
2008-06-11, 13:54:18
Wie ist das eigentlich bei Privatkäufen? Kann der Käufer einfach Kram zurückschicken und das Geld wieder verlangen?

EureDudeheit
2008-06-11, 14:51:46
Wie ist das eigentlich bei Privatkäufen? Kann der Käufer einfach Kram zurückschicken und das Geld wieder verlangen?


Nein.

Iceman346
2008-06-11, 15:27:01
Zumindestens nicht wenn man den Artikel wahrheitsgemäß beschrieben hat und dieser sich in dem entsprechenden Zustand befindet.

Armaq
2008-06-11, 16:09:06
Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dazu kommt das neueste EuGH-Urteil, nachdem eine Nutzungsgebühr ebenfalls unzulässig ist. Sie sollten lieber mal aus den Socken kommen, beim Onlineshop.

P.S: im § 312b und d BGB steht es genau und für jeden verständlich. Auch was mit Software passiert steht drin. Ist wirklich gut ausformuliert.

nn23
2008-06-11, 16:13:05
Und das man Benutzungsgebühren zahlen muss wurde vor kurzem auch gekippt!
Ist nicht mehr zulässig.

€ Das kommt davon wenn man die tabs zu lange offen hat :/