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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückgaberecht bei Onlinebestellungen...


Qui
2008-06-11, 14:59:45
Servus,

habe folgendes Problem.:

Habe etwas im Internet bestellt, wurde geliefert, leider musste ich feststellen dass der Artikel nicht der ist, welchen ich brauche (ging um ne Brunnenpumpe).

Wie verhält sich das mit dem Rücksenden? Muss ich die Portokosten tragen? Was wenn der Empfänger die Annahme verweigert?

Ich habe per Vorrauskasse bezahlt...

Gruß

Qui

sei laut
2008-06-11, 15:14:30
Es gibt das FAG. Damit müssen sie es zurücknehmen. Einfach mal beim Händler kurz nachfragen.
Oder war es ein Privatkauf?

Qui
2008-06-11, 15:16:35
Es gibt das FAG. Damit müssen sie es zurücknehmen. Einfach mal beim Händler kurz nachfragen.
Oder war es ein Privatkauf?

Es war ein gewerblicher Händler :wink:

Ich habe ne Email an ihn geschrieben...ma gucken was er sagt :smile:

Ric
2008-06-11, 15:27:37
Servus,

habe folgendes Problem.:

Habe etwas im Internet bestellt, wurde geliefert, leider musste ich feststellen dass der Artikel nicht der ist, welchen ich brauche (ging um ne Brunnenpumpe).

Wie verhält sich das mit dem Rücksenden? Muss ich die Portokosten tragen? Was wenn der Empfänger die Annahme verweigert?

Ich habe per Vorrauskasse bezahlt...

Gruß

Qui

Möchtest du die regelungen über fernabsatzrechte, oder deine mängelrechte geltend machen?

Beim ersteren hat der versender ab einen warenwert von 40€ die versantkosten zurück zu übernehmen. - Der vertrag wird dann zurückabgewickelt.

Oder hat der versender eine falsche (also mangelhafte) sache geliefert und du möchtest die nachgelieftert bekommen. - Dann setzte dich mit dem händler auseinander. Er hat dann die ware - egal wie teuer sie war auf seine kosten zurückzunehmen (und gegen die richtige sache zu ersetzen).

Oder 3. variante. Du hast geschlampt und eine falsche, ungeeignete sache bestellt, der händler hat aber die "richtige" bestellte sache geliefert.
Dann wäre wieder die erste variante nutzbar. Trete nach den rechten aus fernabsatzgeschäften vom vertrag zurück. Ab 40€ hat der händler den rückversand zu tragen und der vertrag wird zurückabgewickelt.

Wenn der händler die annahme (unberechtigt) verweigert, dann ist er im (annahme-) verzug. Der zugang wird dann fingiert, so dass du trotzdem einen anspruch auf die rückabwicklung des vertrages hast, also einen anspruch auf dein geld.

Ach ja, es ist egal, ob und wie du bezahlt hast - jedoch ist vorkasse die gefährlichste zahlungsart. Wenigstens nachnahme sollte man nehmen.

Jedenfalls erst mal ruhe bewahren - brain 1.0 einschalten und den händler informieren und über die modalitäten sprechen.

Qui
2008-06-11, 15:30:11
Er hat die richtige Ware geliefert, jedoch passt die Pumpe nicht zu meinem Adapter (Seliger 280L)...kapier ich auch nicht, total anderer Anschluss :confused:

Der Warenwert war nur 39.55 Euro..von daher zahle ich das Porto...

Dummerweise war noch ein weiterer Artikel drin, den ich überhaupt nicht bestellt hatte...den schicke ich dann ebenfalls zurück :smile:

Armaq
2008-06-11, 16:13:49
14 T. Widerrufsrecht.
§ 312 b und d BGB. Schau rein.

Ric
2008-06-11, 17:32:17
14 T. Widerrufsrecht.
§ 312 b und d BGB. Schau rein.

vergiss nicht § 357 - hier steht das mit den 40 €

Qui
2008-06-18, 14:07:53
Servus,

leider hab ich nun nen dickes Problem :frown:

Habe das Paket als versichertes DHL Paket an den Händler zurückgeschickt, laut Sendeverfolgung wurde es 1 Tag später ausgeliefert...

Nach ca. 5 weiteren Tagen hatte ich mich nochmal beim Händler per Email gemeldet, weil kein Geld auf meinem Konto eingegangen war...

Bis jetzt keine Antwort :mad:

Wie soll ich mich jetzt verhalten? :frown:

Gruß

Qui

Armaq
2008-06-18, 14:57:04
Mitm Anwalt drohen. ASAP.

Edit: Und natürlich auch machen. :D

Qui
2008-06-18, 15:35:57
Mitm Anwalt drohen. ASAP.

Edit: Und natürlich auch machen. :D

Was bedeutet ASAP? :confused:

Muselbert
2008-06-18, 15:51:16
as soon as possible - so schnell wie möglich (oder as sweet as popsicle oder as sour as pickles ;);D)

Qui
2008-06-27, 20:29:44
Servus,

nach einigem Hin-und-Her mit Emails und Vertröstungen, dass meine Überweisung in Bearbeitung sei...habe ich mit einem Rechtsanwalt und rechtlichen Schritten gedroht und nun Herrscht seit 1 Woche Funkstille...

Was nun? Anzeige bei der Polizei? :confused: :mad:

Auf die knapp 40 Euro will ich nicht verzichten :mad:

Ric
2008-06-27, 22:14:16
Servus,

nach einigem Hin-und-Her mit Emails und Vertröstungen, dass meine Überweisung in Bearbeitung sei...habe ich mit einem Rechtsanwalt und rechtlichen Schritten gedroht und nun Herrscht seit 1 Woche Funkstille...

Was nun? Anzeige bei der Polizei? :confused: :mad:

Auf die knapp 40 Euro will ich nicht verzichten :mad:

Das hängt jetzt von dir ab.
Ist die frist schon rum (also hast du eine frist gesetzt?)? Wenn dies erst ein paar tage her ist, bitte noch etwas warten, ob das durch die laufzeit bedingt verzögert kommt.

Wenn die von dir gesetzte frist schon länger verstrichen, bleiben dir verschiedene optionen, die im prinzip darauf hinaus laufen, entweder gegen den verkäufer rechtlich vorzugehen, oder es auf sich beruhen zu lassen.
Die wahl nimmt dir keiner ab, auch nicht die frage, ob du dir vorher einen anwalt nehmen willst und das problem, dass du die kosten erst mal vorab übernehmen müsstest. (ggf. rechtschutz/beratungshilfe/prozesshilfe)