PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gestern hat mich einer angegriffen - Wie gehts (rechtlich) weiter?


Bullzeye
2008-06-16, 00:10:32
Hallo,

gestern sollte ich auf einer Abi Party "Einlasskontrolle" (naja bin halt der ältere Bruder und die Klasse wollte Geld sparen, mach ich gerne) machen, meine einzige Aufgabe war, dass unter 18 Jährige vor 24 uhr aufgefordert werden zugehen...

Naja der erste gast war ein 40 jähriger betrunkener, welcher sich zutritt verschaffen wollte. Ich bat ihm drum, mir seinen Ausweis zu zeigen, damit wir ins Gespräch kommen können.... Naja es artete aus, ich schicke ihn raus und er wurde laut, beleidige mich und schlag mir dann ins Gesicht. Er hat mich zwar kaum getroffen, aber seine volle Wucht erwischte ein kleines Mädel, welche zusammenbrach. Ich bin hinterher, mit Abstand, und hab die Polizei verständigt.

Diese hat ihn souverän eingesackt und ich machte eine Anzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung.

Da ich mit sowas bisher verschont wurde, stellt sich nun die Frage wie es weitergeht?

Soll ich zum Arzt damit er eine Diagnose stellt?
- Die Polizei machte vor-Ort ein Foto von mir...

Muss ich einen Anwalt verständigen, damit er meine Interessen vertritt?
- Bin leider nicht Rechtsschutz versichert

Vertritt nicht der Staatsanwalt meine (Zivilrechtliche) und die Strafrechtliche Interessen Seite?
- Wegen schmerzens Geld etc.

Vielen dank schon mal,

B.

CokeMan
2008-06-16, 00:14:43
Leider kein Juraforum :rolleyes:

Das Forum sollte eher passen (alles Jurastudenten) :wink:
http://forum.jurathek.de/

Hier kannst für 40€ oder so direkt eine Antwort von nem Anwalt erhalten.
http://www.frag-einen-anwalt.de/

Khaane
2008-06-16, 00:20:23
Jetzt sag nicht, dass der "besoffene" Penner noch ein Elternteil eines feiernden Abiturienten war............dann wäre mein Abend gerettet.:D

Bullzeye
2008-06-16, 00:22:56
ne, war er nicht, sonder ein 0815 penner :)

naja ich erhoffe mir hier mal eine gute Antwort... aus dem Erfahrungsschatz :)

Heimatsuchender
2008-06-16, 00:27:05
@Threadstarter:

Solche Fragen solltest du direkt in einem entsprechendem Fachforum stellen. Allerdings wirst du da eventuell auch nicht weiterkommen. Offizielle kostenlose Rechtsberatung ist nicht erlaubt und bei Jurastudenten ist das so eine Sache mit dem, was sie sagen. Am besten wäre wirklich ein Gang zum Anwalt.


tobife

Drehrumbumm
2008-06-16, 00:30:01
Wenn er dich ned wirklich getroffen hat, würde ich es bei der Anzeige belassen und warten bis sich die Staatsanwaltschaft oder wer auch immer meldet
-das Mädel sollte je nachdem wie sehr sie verletzt wurde überlegen ob sie zivilrechtlich (?) gegen ihn vorgeht, Rechtsschutz wäre aber wohl ratsam,
vor allem wenn es wirklich ein Obdachloser war oder zumindest finanziell schwach dasteht und selbst nach einem Urteil garnicht zahlen kann...

Zwergi
2008-06-16, 00:30:42
Du brauchst keinen Anwalt, da bei Körperverletzung öffentliches Interesse besteht, sprich, der Staatsanwalt muss sich drum kümmern.

Ob Du was an Schmerzensgeld bekommst, entscheidet der Richter. Würd mich da an Deiner Stelle net so drauf verlassen, da er besoffen und somit unzurechnungsfähig war. Das is scheiße, ich weiß, aber so isses leider.

Zum Arzt gehen ist kein Fehler, schon alleine für Deine Gesundheit, falls net doch was ist. Erforderlich ist es nicht zwingend, da die Polizei Dich ja photographiert hat.

Wie gehts dem Mädel? :(

PS: Zivilrecht is nich bei Körperverletzung ;)

Bullzeye
2008-06-16, 00:34:45
hallo, danke für die Postings. Dem mädel geht es eigentlich ganz gut. Komischerweise hatte sie absolut kein interesse, dem täter eine Anzeige aufzubrummen.

Penner tituliere ich einfach mal den Täter. War kein Obdachloser. Ein ganz normaler "penner" halt :)

EureDudeheit
2008-06-16, 10:21:49
Hallo,

gestern sollte ich auf einer Abi Party "Einlasskontrolle" (naja bin halt der ältere Bruder und die Klasse wollte Geld sparen, mach ich gerne) machen, meine einzige Aufgabe war, dass unter 18 Jährige vor 24 uhr aufgefordert werden zugehen...

Naja der erste gast war ein 40 jähriger betrunkener, welcher sich zutritt verschaffen wollte. Ich bat ihm drum, mir seinen Ausweis zu zeigen, damit wir ins Gespräch kommen können.... Naja es artete aus, ich schicke ihn raus und er wurde laut, beleidige mich und schlag mir dann ins Gesicht. Er hat mich zwar kaum getroffen, aber seine volle Wucht erwischte ein kleines Mädel, welche zusammenbrach. Ich bin hinterher, mit Abstand, und hab die Polizei verständigt.

Diese hat ihn souverän eingesackt und ich machte eine Anzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung.

Da ich mit sowas bisher verschont wurde, stellt sich nun die Frage wie es weitergeht?

Soll ich zum Arzt damit er eine Diagnose stellt?
- Die Polizei machte vor-Ort ein Foto von mir...

Muss ich einen Anwalt verständigen, damit er meine Interessen vertritt?
- Bin leider nicht Rechtsschutz versichert

Vertritt nicht der Staatsanwalt meine (Zivilrechtliche) und die Strafrechtliche Interessen Seite?
- Wegen schmerzens Geld etc.

Vielen dank schon mal,

B.

Wenn die Polizei das aufgenommen hat ist kein Arzt notwendig, auch brauchst du keinen Anwalt. Staatsanwaltschaft ist nur für strafrechtliche Sachen zuständig. Für Schmerzensgeld (für die 20€ lohnt sich der ganze Aufwand garnicht, wenn du überhaupt was kriegst, er hat dich ja nicht mal richtig getroffen) mußt du vors Zivilgericht.

Peterxy
2008-06-16, 11:04:28
Aufwand lohnt nicht.
Bekannter hatte von ner Schlägerei mal en jochbeinbruch und danach stand seine Nase schief. Hat vor Gericht 2Jahre gedauert und er hat glaub ich 1000DM Schmerzengeld zugesprochen bekommen.
Das Geld hatte er nie gesehen, weil der Typ keine Kohle hatte.
Im Endeffekt saß er erstmal ne Zeit sogar auf den eigenen Anwaltskosten, von der ganzen Gurkerei zum Gericht und so mal ganz abgesehen.
Bringt rein gar nix.

!_Tomcat_!
2008-06-16, 11:14:53
Seh ich auch so. Der Aufwand lohnt nicht.

Wenn man mit Gerichten zu tun hat, dann weiß man, dass das oftmals eeewig dauert und am Ende oftmals nichts gescheides dabei rauskommt. Dafür muss man seine Zeit und Nerven opfern, wird aus der Arbeit rausgerissen weil der fucking Termin auf Montag früh 08:00 Uhr gesetzt wird, und und und.

Sei froh das nichts passiert ist! :smile:

Bullzeye
2008-06-16, 12:42:05
Danke für Warnung. Ich werds dem Staatsanwalt überlassen. :)

Annator
2008-06-16, 12:49:16
Wie gehts dir denn? Blauer Fleck? Ist es nicht ernstes hast du alles richtig gemacht. Sieht bissel komisch aus würd ich zum Arzt gehen. :)

LOD
2008-06-16, 12:56:53
Aufwand lohnt nicht ..... hast nur Ärger damit, die Kleine hat doch nichts schlimmes abbekommen oder ?

Pennywise
2008-06-16, 12:58:54
Was meinst Du auch würde da passieren? Dir ist ja nicht mal richtig was passiert. Ich nehme auch mal an, dass das Strafverfahren eingestellt wird. Bei Brüchen etc. ist das schon etwas anderes. Aber für´n blauen Fleck regt sich keiner auf.

Megamember
2008-06-16, 13:02:49
DU schreibst dir ist nicht passiert willst jetzt aber trotzdem Schmerzensgeld? Klingt für mich irgendwie etwas Geldgeil.

Madman123456
2008-06-16, 15:04:56
DU schreibst dir ist nicht passiert willst jetzt aber trotzdem Schmerzensgeld? Klingt für mich irgendwie etwas Geldgeil.
Könnte auch sein das er seinen "Kontrahenten" ein bisschen bluten lassenwill wegen der jungen Dame die aus welchen Gründen auch immer keine Anzeige stellen mag.

Würde ich in einer solchen Situation dann Schmerzensgeld kriegen würd ich ihr die Kohle aufdrücken, ob sie will oder nicht :tongue:

Wenns irgendein lächerlicher Betrag ist der von den Spritkosten zum Gericht schon übertroffen wird, geb ich ihr ne Pommes aus.
Wenns "richtiges" Geld gibt kann man sich mal überlegen ob man nicht einen Gutschein für die Anmietung irgendeiner Hütte springen lässt, mitsamt Materialien für eine weitere Party. Mit richtigem Sicherheitsdienst :D


Naja, ich persönlich hätte da keine Anzeige gestellt, je nachdem wie besoffen dieser Mensch war kann der sich dann nicht mal mehr dran erinnern weswegen er nun bezahlen soll. Wenns denn dazu kommt, denn erstens wird der Typ auf Unzurechnungsfähigkeit abzielen, wenn er denn, das ist dann "zweitens", überhaupt einen Anwalt bezahlen kann der ihm dazu anraten könnte auf irgendwas zu plädieren.

Gut, im Strafrecht kriegt man notfalls einen Pflichtverteidiger.
Wenn so einer auftaucht, kannst du gleich damit rechnen keine Kohle zu sehn, völlig egal wie das Urteil ausfällt. Greif mal einem nackten Mann in die Tasche.

Naja, vielleicht gewinnt er irgendwannmal im Lotto :D

Bullzeye
2008-06-17, 00:27:32
zählt es garnicht, dass er versucht hat mir körperlich zu schaden? Ich dachte immer der versuch sei auch strafbar?

Peterxy
2008-06-17, 00:36:38
zählt es garnicht, dass er versucht hat mir körperlich zu schaden? Ich dachte immer der versuch sei auch strafbar?

Ich glaub das juckt heutzutage keinen mehr, z.b. der Typ der meinen Bekannten vermöbelt hatte war ein Türke mit ellenlangem Vorstrafenregister und der O-Ton der Polizei war damals; "wir können den obwohl er Stadtbekannter Schläger ist nichtmal einbuchten und rein gar nix machen, solange hier nicht einer tot umfällt"

Es bleibt dir nur selbst vor Gericht ziehen und ja auch der Vorsatz ist strafbar, aber das sind heutzutage Lapalien - die Gerichte überlastet blaaablaaa - und da wird gar nix bei rumkommen. (außer das der typ, wenn er grob drauf ist - mit großer Wahrscheinlichkeit abends mal bei dir zu hause aufkreuzt - denn eins sollte glasklar sein, machst du Anzeige, gehst du vor Gericht und so pipapo, kommt er auch an deine Adresse)

rade0n
2008-06-17, 02:29:42
http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=16

da kriegt man gratis recht gute antworten

JonSnow
2008-06-17, 08:11:35
Du hättest dem als Rache,Notwehr (such dir was aus) einfach eine verpassen sollen, und zwar so das Ruhe im Karton ist.
Dann sind die blauen Flecken nicht mehr schlimm und nur Zeugnis von Siegen über A*****öcher.