Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe! Eltern lassen sich scheiden
Ich hoffe jmd kann mich hier ein wenig aufklären was da rechtlich auf mich/uns zukommt und was es für möglichkeiten gibt.
Sachverhalt ist folgender: Vater betrügt mutter seit jahren, zeigt keine reue, keine entschuldigung.
mutter will nun endlich scheidung. Sie hat über jahre haus und grundstück finanziert sowie lebensmittel,und den gesammten haushalt.
vater besteht aber nun auf die einjährige trennungspflicht und will weiterhin in unserem haus wohnen(er hat auch teil bezahlt) während er mit anderer frau rumhurt.
Geht das so? es ist einer frau doch nicht zuzumuten dass sie das durchsteht,er benutzt sie und sie hat nicht mal die möglichkeit sich richtig von ihm zu trennen?!
wie könnte mutter nun am besten vorgehen?!
ein anwalt ist leider sehr teuer und schwer für uns zu finanzieren weil mutter ja nebenbei noch haushalt und alles finanziert.kent sich hier jmd auf dem gebiet aus oder hat ein paar tipps was man tun kann. ich kann nicht zusehn wie meine arme mutter so ausgenutzt wird und daran kaputt geht!!
Mr_Snakefinger
2008-06-20, 16:45:19
Geht das so? es ist einer frau doch nicht zuzumuten dass sie das durchsteht,er benutzt sie und sie hat nicht mal die möglichkeit sich richtig von ihm zu trennen?!
Why not?
Einem guten Freund ist es ja auch zuzumuten, dass seine Frau ihn betrügt, während er mit seinem Geschäft die Kohle ranschlappt, um das Haus zu finanzieren. Nur um dann asnchließend rauszufinden, dass sie ihn betrügt, sie nun die Scheidung will und er jetzt das Haus verkaufen und den Laden überschreiben musste, nur um die Alte jetzt ausuzahlen (Zugewinngemeinschaft).
Und währenddessen zieht sie fröhlich bei ihrem neuen Stecher ein, geht nicht arbeiten und freut sich ihres tollen Lebens...
Von http://www.ratgeber-recht24.de/Einvernehmliche_Scheidung/Trennungsjahr.html
Die Ehegatten leben dann getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht (§ 1567 BGB). Das kann dadurch geschehen, dass einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, es können aber auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennte Bereiche geschaffen werden, in denen nicht mehr gemeinsam gewirtschaftet und gelebt wird. Es dürfen auch keine Versorgungsleistungen wie Kochen, Einkaufen, Bügeln für den anderen Partner erfolgen.
Drunky
2008-06-20, 17:32:15
Um das Jahr zu überspringen müsste afair ne Härtefallscheidung her.
Die ist aber schwer durchzusetzen, da körperliche Gewalt oder sexuelle Misshandlung
vorliegen muss.
Wie alt bist du, und wieviel Einfluss hast du auf deinen Vater?
Unterstütze deine Mutter so gut du kannst, ohne selbst zu große Opfer zu bringen.
Ich mein: Mach dich nicht kaputt. Ich spreche aus Erfahrung, auch wenn die Trennung meiner
Eltern sehr friedlich abgelaufen ist, und immer noch recht enger Kontakt besteht.
BoneDaddy
2008-06-20, 19:32:30
anwalt kostet auch nicht die welt - beratungsgespräche gibt es schon ab 30€.
@ Threadstarter
Es gibt im dt. Recht keine "Schuldfrage" mehr bei Scheidungen in Sachen ehelicher (Un)Treue, d.h., ein Ehebrecher wird nicht benachteiligt (z.B. in Mexiko ist das anders, wer da die Ehe bricht und deshalb geschieden wird, hat gravierende finanzielle Konsequenzen zu erwarten -- mit der Folge, dass u.U. durchaus versucht wird, den ungeliebten Partner zu leimen, damit der dann in der Sch... steckt.).
Wie schon gesagt wurde, Anwalt einschalten und sehen, was 'rauskommt.
MadManniMan
2008-06-24, 12:43:59
Härtefall bei solch einer Situation echt nicht? Das wundert mich jetzt...
Lu-Tze
2008-06-28, 23:52:16
Ja äh wieso auch Härtefall... der Vater hat ja schließlich nichts gesetzwidriges gemacht (Nur in relativ wenigen Ländern ist Ehebetrug strafbar)
Also, mit dem Vater zu reden klingt nach dem sinnvollsten, aber du solltest wohl auch akzeptieren, wenn er noch ein Jahr bei euch leben bleibt - so jemanden einfach direkt vor die Tür setzen, der Jahre bei euch gewohnt hat, kann ja auch nicht Wahre sein, auch wenn ein ganzes Jahr mir etwas unnötig lange vorkommt... vielleicht gibt es Möglichkeiten die Zeit zu reduzieren.
Härtefall bei solch einer Situation echt nicht? Das wundert mich jetzt...
"Härtefall" liegt nach dt. Recht dann vor, wenn einer Frau die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann, i.d.R. bei körperlicher Gewalt. Untreue fällt nicht mehr unter die Zuständigkeit des Gesetzgebers.
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