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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ARGE und Arbeitsvertrag


SGT.Hawk
2008-06-23, 11:17:29
Hm, ich habe da eine Frage an euch, vielleicht standet ihr vor dem selben Problem. Ich musste mich für einen Monat arbeitslos melden, da der Jobwechsel eben in Deutschland länger dauert als einen Monat. Nun ich habe ab den 1.7. was gefunden.:wink:
Für den Juni habe ich allerdings ALGII beantragt. Ich habe mich natürlich abgemeldet. Jetzt wollen sie eine Kopie meines Arbeitsvertrages. Ich bin der Meinung, das geht der ARGE gar nix an! Ich muss ja nicht beweisen, dass ich nicht mehr bedürftig bin. Ausserdem steht in meinem Vertrag, daß ich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet bin. Allein aus datenschutzrechtlichen Gründen möchte ich das nicht. Reicht eine Verdienstbescheinigung?

Chris1337
2008-06-23, 11:29:36
Schicke denen doch einfach eine Kopie deines Arbeitgebers, dass du dort beschäftigt bist oder lass ihn ein kurzes Schriftstück aufsetzen.
Schreib in deinen Brief an die ARGE mit rein, dass sie sich melden sollen, wenn Ihnen die Unterlagen nicht reichen.

Fertig.

SGT.Hawk
2008-06-23, 11:32:41
Nein, ich möchte nicht, daß mein AG irgendeine Mitteilung von der ARGE bekommt oder andersrum. Warum auch? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?

sun-man
2008-06-23, 11:35:22
Ach so? Zum Arbeitslos melden und nen Monat Geld kriegen ist die gut genug, aber wehe man will etwas von Dir. Super....
Du musstest Dich ganz sicher nicht arbeitslos melden.

Super Grobi
2008-06-23, 11:37:53
Ich würde da garnichts mehr unternehmen! Die wissen bescheit und gut ist. Was soll passieren? Geldsperre *ggg* ?

Dein Vertrag geht die wirklich nichts an!

SG

p.s.
und zu not behauptest du, das du ein Vertrag per Handschlag geschlossen hast.

p.p.s.
ich sehe da überhaupt kein Grund, das offen zu legen! Wenn man Geld bekommen will, ist klar, das man alles offen legen muss, aber warum, wenn ich kein Geld mehr haben will/brauch? Das geht höchstens das Finanzamt etwas an ;)

ShadowXX
2008-06-23, 11:51:29
Ach so? Zum Arbeitslos melden und nen Monat Geld kriegen ist die gut genug, aber wehe man will etwas von Dir. Super....
Du musstest Dich ganz sicher nicht arbeitslos melden.
Hallo?

Er hat sich doch bei der Arge wieder abgemeldet....warum soll das nicht reichen.
Zumindest früher musste man dann nicht noch extra seinen Arbeitsvertrag "reinreichen", wofür auch.

Du tust ja gerade so als wenn er sich vor irgendeiner von der Arge aufgedrückten Massnahme drücken will oder sonstwas.

Die Arge geht sein Arbeitsvertrag nun wirklich überhaupt nichts an.

Alexander
2008-06-23, 11:58:03
Nun ich habe ab den 1.7. was gefunden.:wink:
Sollte dein Lohn erst im August auf deinem Konto landen, dann hast du auch noch im Juli Anspruch auf ALG2. Relevant ist nur das Datum des Geldeingangs.

Chris1337
2008-06-23, 11:58:14
Dann soll er denen das einfach schreiben, wenn er der Meinung ist. Mal sehen, ob er dann beim nächsten Mal Arbeitslosigkeit auch so freundlich behandelt wird.

Ich sehe kein Problem darin, den Arbeitgeber zu bitten ein kurzes Schreiben zu fertigen, in dem nur steht, dass er ab nun bei ihm tätig ist und das der ARGE zu schicken. Man kann sich auch anstellen.

Meine Meinung.

ShadowXX
2008-06-23, 12:07:59
Marlboro;6608629']Dann soll er denen das einfach schreiben, wenn er der Meinung ist. Mal sehen, ob er dann beim nächsten Mal Arbeitslosigkeit auch so freundlich behandelt wird.

Ich wusst nicht das die Arge ein plötzlich ein privatwirtschaftlichen Unternehmen ist, bei dem sowas tatsächlich von Bedeutung sein könnte.

Die Arge ist ein Staatsbetrieb der alle gleich behandeln muss, wie freundlich oder nicht freundlich (was nicht unfreundlich heisst) ich zu jemanden in einer Behörde bin hat den nicht zu interessieren.

Davon abgesehen behandelt niemand in der Arge irgendeinen der dort ankommt auch nur ansatzweise freundlich....warum also zu denen extra noch besonders freundlich sein.

Ich sehe kein Problem darin, den Arbeitgeber zu bitten ein kurzes Schreiben zu fertigen, in dem nur steht, dass er ab nun bei ihm tätig ist und das der ARGE zu schicken. Man kann sich auch anstellen.

Warum?
Er hat mit der Meldung das er ab dem 1.7 wieder arbeit hat und deshalb ab dem 1.8 keine weiteren Leistungen benötigt alle seine Schuldigkeit erledigt.

Wenn die Arge wenigsten Begründen würde warum Sie den Arbeitsvertrag sehen möchten, würde ich (falls ich in der Rolle des TS wäre) mir vielleicht überlegen Ihnen tatsächlich entgegen zu kommen.
Aber meinen neuen AV würden die sicher nicht zu Gesicht bekommen.

Chris1337
2008-06-23, 12:10:29
Vielleicht wollen sie einfach nur eine Bestätigung, um den Vorgang und die Akte abzuschließen.

SGT.Hawk
2008-06-23, 12:32:57
Ach so? Zum Arbeitslos melden und nen Monat Geld kriegen ist die gut genug, aber wehe man will etwas von Dir. Super....
Du musstest Dich ganz sicher nicht arbeitslos melden.

Was soll die Anmache? Lese mal mein Anliegen richtig.
Sollte dein Lohn erst im August auf deinem Konto landen, dann hast du auch noch im Juli Anspruch auf ALG2. Relevant ist nur das Datum des Geldeingangs.
Da Geld am letzten Tag desselben Monats ausgezahlt wird, fällt das flach.
Marlboro;6608656']Vielleicht wollen sie einfach nur eine Bestätigung, um den Vorgang und die Akte abzuschließen.
Warum reicht die Veränderungsmeldung nicht aus?

Allgemein stört mich diese Sammelwut der Behörden. Als IT-ler ist mir Datenschutz eben wichtig.:-) Begründen konnten sie es nicht, ausser einfach zu sehen, wann, wieviel, ab wann.
Es stehen allerdings auch Passagen im Vertrag, was der ARGE eben nichts angeht. Ok, den Vertrag werden Sie nicht zu Gesicht bekommen, ich werde vielleicht die erste Seite kopieren, Stellen schwärzen, die vertraulich sind.

Stirling
2008-06-23, 12:51:33
Sollte dein Lohn erst im August auf deinem Konto landen, dann hast du auch noch im Juli Anspruch auf ALG2. Relevant ist nur das Datum des Geldeingangs.

Das hindert die Arge aber nicht daran nachträglich trotzdem Geld zurückzufordern.
In meinem Fall habe ich zum 27.8. bei einem Unternehmen angefangen, somit mein erstes Gehalt am 30.9. bekommen. 3 Monate später kriege ich einen Brief in dem steht das ich vom 1. bis zum 30.8. widerrechtlich Geld bekommen hätte.
Auf Nachfrage behauptete die Sachbearbeiterin jemand aus meinem Unternehmen hätte ihr bestätigt das ich im August ca. 300€ verdient hätte. Einen Namen konnte sie mir natürlich nicht nennen. Auf meine Frage ob sie es denn nicht merkwürdig finden würde das ich in 4 Tagen also 300€ verdient hätte (wenn das stimmen würde), konnte sie nichts entgegnen.
Ich habe mir dann von der Personalabteilung ein Schreiben aufsetzen lassen in dem bestätigt wurde das ich erst Ende September Gehalt bekommen habe und das die ARGE gerne dort nachfragen könnte wenn es Unklarheiten gebe.
Resultat: die ARGE fordert weiterhin das Geld für August von mir zurück.
Werde aber keinen Cent zahlen sondern notfalls vors Sozialgericht gehen.
Würde jede Wette eingehen das diese Forderung dort einkassiert wird. Aber das ist bei denen völlig normal, erstmal einen rechtswidrigen Bescheid rausschicken, eventuell kuscht der Ex-Arbeitslose und die ARGE hat wieder mehr Geld erwirtschaftet. Wenn das Sozialgericht den Bescheid für rechtswidrig erklärt und somit unwirksam macht, kratzt das die ARGE ja nicht weiter, für die entstehen dadurch ja keine Konsequenzen... Insofern oberste Vorsicht mit diesem kriminellen Pack.

Alexander
2008-06-23, 12:56:22
Was bei dir passiert ist, ist natürlich sehr bedauerlich. Du wirst vor Gericht gewinnen. Für sie wird es jedoch in der Tat keinerlei Konsequenzen geben. Beim nächsten Arbeitslosen versuchen sie es wieder. Aber das macht nicht jede Arge so.

Stirling
2008-06-23, 13:00:06
Was bei dir passiert ist, ist natürlich sehr bedauerlich. Du wirst vor Gericht gewinnen. Für sie wird es jedoch in der Tat keinerlei Konsequenzen geben. Beim nächsten Arbeitslosen versuchen sie es wieder. Aber das macht nicht jede Arge so.

Naja, die in derartigen Fällen regelrecht versinkenden Sozialgerichte überall in Deutschland zeigen doch recht deutlich das das Dienstanweisungen sein müssen. Soviele Fehler passieren einfach nicht bzw das kaufe ich denen nicht ab.

Chris1337
2008-06-23, 13:03:59
Also ich würde den AG einfach bitte, ein kurzes Bestätigungsschreiben fertig zu machen und ab dafür. Vielleicht wollen sie einfach nur was zum Schließen der Akten.
Sie haben ja keinen Vertrag gefordert, aus dem irgendwelche vertrauliche Daten, Verdienst usw. hervorgeht.

Musste damals auch nur eine Bestätigung abgeben, dass ich noch Schüler bin. Danach war alles erledigt.

SGT.Hawk
2008-06-23, 13:09:45
Doch doch, die wollen Verdienst sehen, ab wann ich anfange usw.
ICh werde mal beim AG fragen zwecks Bescheingung, das müsste ausreichen.

Chris1337
2008-06-23, 13:36:18
Okay, dann kann ich deine Reaktion verstehen! Das geht die ARGE wirklich nichts an, was du jetzt verdienst, wenn du keine Leistungen mehr von der ARGE bekommst!

Schicke denen einfach die Bescheinigung vom AG und fertig.

Armaq
2008-06-23, 13:41:50
Das wissen sie doch eh, anhand des gezahlten Beitrages in Monat 1 d. Beschäftigung? Wie meint ihr wird euer ALG II berechnet?

SGT.Hawk
2008-06-23, 15:31:24
???
Wie soll das gehen? Ich melde mich ab und Aufstockung brauche ich nicht. Also nix da, nur wenn sie die KK befragen. Ich weiss nicht, ob die KK so Auskunft erteilen darf. Vielleicht bei der BVA, aber die Mühe machen sich die faulen Sachbearbeiter so oder so nicht.:smile:

Armaq
2008-06-23, 16:16:37
Ja, darauf kannst du bauen. :D

nemesiz
2008-06-23, 18:19:51
meine fresse, manche haben probleme...

es muss geprüft werden ob du nicht zu unrecht leistungen empfangen hast, ergo muss kontrolliert werden ab wann der vertrag gilt bzw. ab wann geld geflossen ist.

punkt fertig aus.

nggalai
2008-06-23, 18:25:44
meine fresse, manche haben probleme...

es muss geprüft werden ob du nicht zu unrecht leistungen empfangen hast, ergo muss kontrolliert werden ab wann der vertrag gilt bzw. ab wann geld geflossen ist.

punkt fertig aus.
Jo. Ist in der Schweiz auch so. Wenn man „ab sofort“ wieder Arbeit hat, wird manchmal auf den Vertrag verzichtet, wenn man aber erst so ein, zwei Monate später zu Arbeiten anfängt, woher soll die ARGE / das RAV wissen, ob Du nicht schon einen Monat früher arbeitest und so noch Geld einstreichst?

Cheers,
-Sascha

SGT.Hawk
2008-06-23, 18:34:20
meine fresse, manche haben probleme...

es muss geprüft werden ob du nicht zu unrecht leistungen empfangen hast, ergo muss kontrolliert werden ab wann der vertrag gilt bzw. ab wann geld geflossen ist.

punkt fertig aus.
Noch habe ich null Kohle von denen gesehen, aber fleissig fordern, das können Sie. Ja, genau, zu Unrecht Leistungen empfangen, für einen Monat.:rolleyes: Manche haben Vorstellungen.

Ja und? Warum reicht Ihnen nicht, wann ich anfange, sondern die Kopie des Arbeitsvertrages?! Ich glaube eher, es geht dem ARGE darum, irgendwelche Provisionen einzukassieren für das "vermeintliche" Vermittelns meiner eigenen Bemühungen.:D

Simon Moon
2008-06-23, 18:37:02
Ja und? Warum reicht Ihnen nicht, wann ich anfange, sondern die Kopie des Arbeitsvertrages?! Ich glaube eher, es geht dem ARGE darum, irgendwelche Provisionen einzukassieren für das "vermeintliche" Vermittelns meiner eigenen Bemühungen.:D


Man sollte keine eben Geschäfte mit dem Teufel machen - hättest wohl besser einen Kredit über die kurze Zeit aufgenommen... ;)

SGT.Hawk
2008-06-25, 13:26:47
Neuigkeiten:
Nachdem ich meine Veränderungsmeldung abgeben hatte, bekam ich ein Brief, daß mir Kürzungen angedroht werden, weil ich ein persönliches Erscheinen am 12.6 nicht nachgekommen bin. LOL, den Termin hatte ich zwecks Bewerbungsgespräche eine Woche vorher schon abgesagt und einen alternativen Termin abgesprochen, den ich auch wahrnahm. Aber naja nun soll ich am 8.Juli (;D) zur Berufssituation erscheinen, sonst Geldhahn wird abgedreht. Mann Mann, die linke Hand weiss nicht, was die rechte Hand tut. Ich wieder angerufen, die Daten wurde nie aufgenommen, auch nicht, daß ich am 1.7 schon abgemeldet bin.:rolleyes:
Quintessenz:
Nun auch hier wollte man eine Kopie des Vertrages, ich nix da, es reicht ebenfalls eine "Verzichtserklärung"!

Super Grobi
2008-06-25, 13:30:37
Unglaublich! ARGE ist wirklich das letzte!

SG

Chris1337
2008-06-25, 13:48:33
@TS
Deshalb schreibe ich mir immer auf, mit wem ich wann gesprochen habe bzw. wann ich an wen ein Fax oder Brief geschickt habe. Beim Fax habe ich immer schön den Sendebericht dabei. ;)

Super Grobi
2008-06-25, 13:51:52
Marlboro;6614024']@TS
Deshalb schreibe ich mir immer auf, mit wem ich wann gesprochen habe bzw. wann ich an wen ein Fax oder Brief geschickt habe. Beim Fax habe ich immer schön den Sendebericht dabei. ;)

Schön,
und denoch haste erstmal den Ärger an der Backe. Das man scih aufschreibt, oder eifach merkt ;), mit wem man was besprochen hat, sollte normal sein.

SG

Chris1337
2008-06-25, 14:00:04
Nicht bei der ARGE. Dort weiß Beamter A nicht, was Beamter B gerade macht bzw. gemacht hat. ;)

evolutionconcept
2008-06-25, 14:12:46
Neuigkeiten:
Nachdem ich meine Veränderungsmeldung abgeben hatte, bekam ich ein Brief, daß mir Kürzungen angedroht werden, weil ich ein persönliches Erscheinen am 12.6 nicht nachgekommen bin. LOL, den Termin hatte ich zwecks Bewerbungsgespräche eine Woche vorher schon abgesagt und einen alternativen Termin abgesprochen, den ich auch wahrnahm. Aber naja nun soll ich am 8.Juli (;D) zur Berufssituation erscheinen, sonst Geldhahn wird abgedreht. Mann Mann, die linke Hand weiss nicht, was die rechte Hand tut. ICh wieder angerufen, die Daten wurde nie aufgenommen, auch nicht, daß ich am 1.7 schon abgemeldet bin.:rolleyes:
Quintessenz:
Nun auch hier wollte man eine Kopie des Vertrages, ich nix da, es reicht ebenfalss eine "Verzichtserklärung"!


das kommt sehr oft vor, weil die mit verschiedenen Systemen arbeiten.
Mich hat man schon wegen eines Schreibens von zurück angerufen und beim nächsten mal gab es keine Unterlagen von mir.
Eigentlich können einen die armen Schweine dort nur leid tun. Werden da reingewuchtet ohne ordentliche Einarbeitung und dienen dann als Auffangschale für den berechtigten Ärger der "Kunden".

SGT.Hawk
2008-06-25, 14:18:34
Na ja, wenn ich den Typen vor dem PC sehe, wie er was eintippt, gehe ich davon aus, daß es im System eingetragen ist => Ein verteiltes System bedeutet, dass auch andere SB denselben Stand besitzen. Deswegen verstehe ich nicht, warum redundante Daten geschickt werden. Eins ist aber klar: Jedes Schreiben hatte einen anderen SB, aber auch die greifen doch auf dieselben Daten zu. Bin schon gespannt, wann die nächste luftleere Drohung kommt. Allein die Drohung der Kürzung: Ich habe ja noch nicht mal einen Bescheid.;D

evolutionconcept
2008-06-25, 14:20:57
Na ja, wenn ich den Typen vor dem PC sehe, wie er was eintippt, gehe ich davon aus, daß es im System eingetragen ist => Ein verteiltes System bedeutet, dass auch andere SB denselben Stand besitzen. Deswegen verstehe ich nicht, warum redundante Daten geschickt werden. Eins ist aber klar: Jedes Schreiben hatte einen anderen SB, aber auch die greifen doch auf dieselben Daten zu.


Laut den Mitarbeitern selbst, nicht. Die sagten uns das so wie ich es eben schrieb. Und anders ist es ja auch nicht zu erklären, dass das AA mich wegen Brief A anruft und beim nächsten Telefonat ein andere Mitarbeiter meint es gäbe keinen Brief A.

Chris1337
2008-06-25, 15:26:08
Wenn du aber gar nicht reagierst und aber Geld von denen bekommen hast / bekommst, kann das böse enden! :eek:

Marc-
2008-06-25, 16:54:07
Ich wusst nicht das die Arge ein plötzlich ein privatwirtschaftlichen Unternehmen ist, bei dem sowas tatsächlich von Bedeutung sein könnte.

Die Arge ist ein Staatsbetrieb der alle gleich behandeln muss, wie freundlich oder nicht freundlich (was nicht unfreundlich heisst) ich zu jemanden in einer Behörde bin hat den nicht zu interessieren.

Davon abgesehen behandelt niemand in der Arge irgendeinen der dort ankommt auch nur ansatzweise freundlich....warum also zu denen extra noch besonders freundlich sein.

Warum?
Er hat mit der Meldung das er ab dem 1.7 wieder arbeit hat und deshalb ab dem 1.8 keine weiteren Leistungen benötigt alle seine Schuldigkeit erledigt.

Wenn die Arge wenigsten Begründen würde warum Sie den Arbeitsvertrag sehen möchten, würde ich (falls ich in der Rolle des TS wäre) mir vielleicht überlegen Ihnen tatsächlich entgegen zu kommen.
Aber meinen neuen AV würden die sicher nicht zu Gesicht bekommen.

Ihr habt echt den schuss nicht gehört. es ist schon so wie sun-man sagt... die hand aufhalten wenns was zu erben gibt, aber seinen (notwendigen und gerechtfertigten) auskunftspflichten nicht nachkommen... und dann noch ob derlei fadenscheinigen gruenden... bitter. Habt ihr auch vom datenschutgruenden geredet als ihr die verdienstbescheinigungen vorlegen musstet damit eure ansprueche berechnet werden koennen? Nö... obwohl daraus weitausmehr hervorgeht, als aus einem schnöden arbeitsvertrag.

Es gibt mehrere Gründe warum die Arge einen berechtigten Anspruch hat dieses Dokument einzusehen.
Zum einen weil dadurch unter Umständen die beiträge zur KK für die Arge entfallen, wenn die Arbeitslosigkeit kurz genug ist.
Zum anderen ist nur so sichergestellt, das auch wirklich eine feste Zusage vorliegt. Ein beliebtes Mittel ist es nämlich, angeblich feste Stellenzusagen vorzubringen um einer Vermittlung bis auf weiteres zu entgehen und trotzdem weiterhin Geld zu empfangen ohne sich nachweislich um Stellen zu bemühen, da man sich ja so selbst vom Arbeitsmarkt abmeldet. Man kann ja schliesslich immer noch rechtzeitig zerknirscht vorbringen, das sich das leider zerschlagen hat, aber man hat ja dann sicher schon was neues "festes" in aussicht. Kenne einige Leute die sich auf diese Art und Weise einen langen schönen Sommer verschafft haben...

Die verschwiegenheitsklausel gegenüber dritten in deinem vertrag bezieht sich uebrigens definitiv NICHT auf behörden wie die Arge, die ein berechtigtes interesse an den Informationen haben - und nebenbei auch sicherlich kein konkurrent deines Unternehmens am Markt sind, und zudem dürfte in den allerseltensten fällen Dinge im Arbeitsvertrag stehen die unter diese Verschwiegenheitspflicht faellt.

SGT.Hawk
2008-06-26, 12:34:07
Und wenn schon , ist deine Ansicht, meine nicht! Ich fühle mich allein schon wie ich behandelt werde, gegängelt. Und du musst dich hier nicht als 9 mal Klugen hinstellen.
Man mus immer den individuellen Hintergrund betrachten, denn bei mir liegt nun definitiv kein "Schmarotzerdasein (wegen 1 Monat Anspruch LOL) ", wie du es gerne behauptest, vor. Ich schätze gewisse private Dinge meinerseits und wenn ich weiter hilfsbedürftig wäre, hätte ich auch kein Problem weitere Dokumente einzureichen.
Aber wenn ICH schon von mir aus auf sämtliche Leistungen verzichten möchte, weil ich eine Beschäftigung habe und auch genug verdiene, muss es der ARGE reichen. Die sollte doch froh sein. Arbeitsvertrag gibt es nicht, Punkt aus, ich muß nicht zu alles, ja und Amen sagen, ich überlege selbst mit. Leider wie oft, handelt die ARGE unrechtmässig und hat keine Rechtsgrundlagen. Aus Unwissenheit wird es einfach akzeptiert.
"Berechtigtes Intresse an meinem Vertrag" verstehe ich nicht. Es geht denen eher darum, vorzuweisen, dass sie mich "vermittelt" haben => Provision.
Allein aus Prinzip mache ich da nicht mit.

Marc-
2008-06-26, 15:41:34
Und wenn schon , ist deine Ansicht, meine nicht! Ich fühle mich allein schon wie ich behandelt werde, gegängelt. Und du musst dich hier nicht als 9 mal Klugen hinstellen.
Man mus immer den individuellen Hintergrund betrachten, denn bei mir liegt nun definitiv kein "Schmarotzerdasein (wegen 1 Monat Anspruch LOL) ", wie du es gerne behauptest, vor. Ich schätze gewisse private Dinge meinerseits und wenn ich weiter hilfsbedürftig wäre, hätte ich auch kein Problem weitere Dokumente einzureichen.
Aber wenn ICH schon von mir aus auf sämtliche Leistungen verzichten möchte, weil ich eine Beschäftigung habe und auch genug verdiene, muss es der ARGE reichen. Die sollte doch froh sein. Arbeitsvertrag gibt es nicht, Punkt aus, ich muß nicht zu alles, ja und Amen sagen, ich überlege selbst mit. Leider wie oft, handelt die ARGE unrechtmässig und hat keine Rechtsgrundlagen. Aus Unwissenheit wird es einfach akzeptiert.
"Berechtigtes Intresse an meinem Vertrag" verstehe ich nicht. Es geht denen eher darum, vorzuweisen, dass sie mich "vermittelt" haben => Provision.
Allein aus Prinzip mache ich da nicht mit.

du verzichtest auf 0 leistung. du hast schlichtweg keinen anspruch mehr wenn du eine beschäftigung aufnimmst... also insofern stell das bitte nicht als besonders heroisch dar.
Es gibt sachlich keinen grund der arge deinen Vertrag vorzuenthalten ausser deiner infantilen trotzhaltung. Wenn du meinst dies sei gerechtfertigt, dann ist dies dein problem... dann solltest du aber andererseits auch so konsequent sein und auf deine ansprüche verzichten. denn es ist ein geben und nehmen und vor allem ein miteinander... nur so kanns zu beiderseitigem vorteil funktionieren.

Dein argument mit der provision ist eh der grösste blödsinn und zeigt wie bildzeitungsvernebelt deine wahrnehmung ist:
1. ist der nachweis einer erfolgreichen vermittlung anders zu führen,
2. gibt es für niemanden eine irgendwie geartete provision es sei denn es wäre die an einen privaten vermittler oder personaldienstleister was bei der arge aber definitiv nicht der fall ist.

Simon Moon
2008-06-26, 15:52:39
du verzichtest auf 0 leistung. du hast schlichtweg keinen anspruch mehr wenn du eine beschäftigung aufnimmst... also insofern stell das bitte nicht als besonders heroisch dar.
Es gibt sachlich keinen grund der arge deinen Vertrag vorzuenthalten ausser deiner infantilen trotzhaltung. Wenn du meinst dies sei gerechtfertigt, dann ist dies dein problem... dann solltest du aber andererseits auch so konsequent sein und auf deine ansprüche verzichten. denn es ist ein geben und nehmen und vor allem ein miteinander... nur so kanns zu beiderseitigem vorteil funktionieren.

Zahlt ihr in Deutschland nicht in eine Arbeitslosenkasse ein?
Irgendwie sehe ich den Grund nicht, wieso man auf eine Versicherung verzichten sollte, die man bezahlt hat.

Alexander
2008-06-26, 15:59:29
Zahlt ihr in Deutschland nicht in eine Arbeitslosenkasse ein?
Irgendwie sehe ich den Grund nicht, wieso man auf eine Versicherung verzichten sollte, die man bezahlt hat.

ALGII ist steuerfinanziert. Nur ALG ist eine Versicherungsleistung.

Simon Moon
2008-06-26, 16:27:28
ALGII ist steuerfinanziert. Nur ALG ist eine Versicherungsleistung.

Und was bekommt man, wenn man nur einen Monat arbeitslos ist? :|

nur weils jetzt ALGII heisst, hat es imo nicht weniger den Charakter von Sozialhilfe und die setzt bekanntlich erst ein, nachdem man sein Taggeld vom ALG aufgebraucht hat, right? Also hat der TS nur den von ihm einbezahlten Versicherungsschutz genossen...

Ric
2008-06-26, 16:37:26
Und was bekommt man, wenn man nur einen Monat arbeitslos ist? :|

nur weils jetzt ALGII heisst, hat es imo nicht weniger den Charakter von Sozialhilfe und die setzt bekanntlich erst ein, nachdem man sein Taggeld vom ALG aufgebraucht hat, right? Also hat der TS nur den von ihm einbezahlten Versicherungsschutz genossen...


ALG II oder ALG I - das kommt darauf an, ob und wie lange man zuletzt sozialversicherungspflichtig angestellt war/freiwillig sozialabgaben gezahlt hat.

Und nein, es ist KEINE sozialhilfe. Diese ist wieder etwas anderes. Nur weil der sozialsatz die gleiche höhe wie ALGII hat, sollte man das nicht verwechseln.

Simon Moon
2008-06-26, 16:42:18
ALG II oder ALG I - das kommt darauf an, ob und wie lange man zuletzt sozialversicherungspflichtig angestellt war/freiwillig sozialabgaben gezahlt hat.

Und nein, es ist KEINE sozialhilfe. Diese ist wieder etwas anderes. Nur weil der sozialsatz die gleiche höhe wie ALGII hat, sollte man das nicht verwechseln.

Ok, ich als Schweizer blick da nicht wirklich durch - es ging mir eher ums Prinzip... ok wie ich sehe hatte er ALGII beantragt, also wohl nicht genug eingezahlt/ lange gearbeitet... Wie auch immer, das Drama wegen eines Monats ALGII ist doch übertrieben und wenn er sodann schon nicht mehr will... es ist ja nicht so, dass er den Job erst in ferner Zukunft hätte und solange noch auf Geld angewiesen wäre.

Alexander
2008-06-26, 16:44:43
Und was bekommt man, wenn man nur einen Monat arbeitslos ist? :|

Mann muss innerhalb der letzten x Jahre mind. 12 Monate lang eingezahlt haben, um Anspruch auf ALG zu haben.

Simon Moon
2008-06-26, 16:49:05
Mann muss innerhalb der letzten x Jahre mind. 12 Monate lang eingezahlt haben, um Anspruch auf ALG zu haben.

Jo, das ist in der Schweiz auch so, afaik innerhalb der letzten 2 Jahre. Ich ging fatalerweise einfach mal davon aus, dass dem auch so sei... mein Fehler...

ShadowXX
2008-06-26, 16:50:55
Ihr habt echt den schuss nicht gehört. es ist schon so wie sun-man sagt... die hand aufhalten wenns was zu erben gibt, aber seinen (notwendigen und gerechtfertigten) auskunftspflichten nicht nachkommen... und dann noch ob derlei fadenscheinigen gruenden... bitter. Habt ihr auch vom datenschutgruenden geredet als ihr die verdienstbescheinigungen vorlegen musstet damit eure ansprueche berechnet werden koennen? Nö... obwohl daraus weitausmehr hervorgeht, als aus einem schnöden arbeitsvertrag.

Es gibt mehrere Gründe warum die Arge einen berechtigten Anspruch hat dieses Dokument einzusehen.
Zum einen weil dadurch unter Umständen die beiträge zur KK für die Arge entfallen, wenn die Arbeitslosigkeit kurz genug ist.
Zum anderen ist nur so sichergestellt, das auch wirklich eine feste Zusage vorliegt. Ein beliebtes Mittel ist es nämlich, angeblich feste Stellenzusagen vorzubringen um einer Vermittlung bis auf weiteres zu entgehen und trotzdem weiterhin Geld zu empfangen ohne sich nachweislich um Stellen zu bemühen, da man sich ja so selbst vom Arbeitsmarkt abmeldet. Man kann ja schliesslich immer noch rechtzeitig zerknirscht vorbringen, das sich das leider zerschlagen hat, aber man hat ja dann sicher schon was neues "festes" in aussicht. Kenne einige Leute die sich auf diese Art und Weise einen langen schönen Sommer verschafft haben...

Die verschwiegenheitsklausel gegenüber dritten in deinem vertrag bezieht sich uebrigens definitiv NICHT auf behörden wie die Arge, die ein berechtigtes interesse an den Informationen haben - und nebenbei auch sicherlich kein konkurrent deines Unternehmens am Markt sind, und zudem dürfte in den allerseltensten fällen Dinge im Arbeitsvertrag stehen die unter diese Verschwiegenheitspflicht faellt.
Aha....

Keiner von denen die ich kenne müsste als er Arbeit neu aufgenommen hat seinen neuen Arbeitsvertrag bei der ARGE vorzeigen.
Die Abmeldung reichte völlig aus.

Davon abgesehen würde ich einem ARGE-Mitarbeiter ungefähr von 12 bis Mittag trauen. Die meisten von denen sind größere Ganoven als besoffene Langzeit ALG2-Empfänger und auch viel weniger Wert als diese.

Natürlich alles IMHO;)

Mann muss innerhalb der letzten x Jahre mind. 12 Monate lang eingezahlt haben, um Anspruch auf ALG zu haben.
Wenn er bei der ARGE war hat er auch ALG bekommen, hat also auch eingezahlt gehabt.....sonst wäre er beim Sozialamt gewesen.

SGT.Hawk
2008-06-26, 17:04:00
Nee, leider habe ich den Job nach der Probezeit abgebrochen => daher ALGII.
Marc:
"du verzichtest auf 0 leistung. du hast schlichtweg keinen anspruch mehr wenn du eine beschäftigung aufnimmst... also insofern stell das bitte nicht als besonders heroisch dar."


LESEN! Ich sage doch, ich brauche keine weitere Unterstützung mehr.

Alexander
2008-06-26, 17:48:54
Wenn er bei der ARGE war hat er auch ALG bekommen, hat also auch eingezahlt gehabt.....sonst wäre er beim Sozialamt gewesen.
Arbeitsfähige haben beim Sozialamt nichts verloren. Außer in den wenigen Optionskommunen, die nicht mit der Arge zusammenarbeiten.

Alexander
2008-06-26, 17:57:18
LESEN! Ich sage doch, ich brauche keine weitere Unterstützung mehr.
Ach bitte. Du hast schon verstanden. Du machst ein großes Drama aus der ganzen Sache:
"Ich möchte kein Geld von denen und soll dennoch Unterlagen einreichen. Was für eine Unverschämtheit. :mad:"

Dabei hat er geschildert wieso das Amt die unterlagen sehen will:
Es gibt mehrere Gründe warum die Arge einen berechtigten Anspruch hat dieses Dokument einzusehen.
Zum einen weil dadurch unter Umständen die beiträge zur KK für die Arge entfallen, wenn die Arbeitslosigkeit kurz genug ist.
Zum anderen ist nur so sichergestellt, das auch wirklich eine feste Zusage vorliegt. Ein beliebtes Mittel ist es nämlich, angeblich feste Stellenzusagen vorzubringen um einer Vermittlung bis auf weiteres zu entgehen und trotzdem weiterhin Geld zu empfangen ohne sich nachweislich um Stellen zu bemühen, da man sich ja so selbst vom Arbeitsmarkt abmeldet. Man kann ja schliesslich immer noch rechtzeitig zerknirscht vorbringen, das sich das leider zerschlagen hat, aber man hat ja dann sicher schon was neues "festes" in aussicht. Kenne einige Leute die sich auf diese Art und Weise einen langen schönen Sommer verschafft haben...

Diese Passage hast du vollständig ignoriert. Aber viel geredet und dabei nichts handfestes gesagt... Ja, das hast du.

SGT.Hawk
2008-06-26, 21:52:25
Kann schon sein wegen der KK. Das wusste ich nicht. Die anderen Gründe treffen nicht auf mich zu.
Ich mache hier überhaupt kein Drama draus.
Nur wenn ich sachliche Gründe vom SB bekommen will und ich die freche Antwort bekomme, weil es "eben so ist " bekomme, ja dann mache ich ein Drama draus.:wink:

Alexander
2008-06-26, 22:02:09
Die anderen Gründe treffen nicht auf mich zu.

Woher soll die Behörde das wissen? Das werden doch alle behaupten.

Marc-
2008-06-26, 22:28:36
Kann schon sein wegen der KK. Das wusste ich nicht. Die anderen Gründe treffen nicht auf mich zu.
Ich mache hier überhaupt kein Drama draus.
Nur wenn ich sachliche Gründe vom SB bekommen will und ich die freche Antwort bekomme, weil es "eben so ist " bekomme, ja dann mache ich ein Drama draus.:wink:
das gerade DU dich ueber die aussage "weils eben so ist" beschwerst ist ein absoluter witz.... wo doch deine aussage ist: ich zeig denen die geforderten dokumente nicht... weils eben so ist.
Stell dir vor... nicht jeder sachbearbeiter KOENNTE dir sogar genau und im einzelnen darlegen warum sie dies oder jenes dokument benötigen... weil er es unter umstaenden garnicht weiss, weil er damit vielleicht garnichts weitergehendes zu tun hat. Er wendet die vorschriften an, die sicherlich (wie schon erwaehnt) ihre gruende haben. Im uebrigen akzeptierst du genau diese vorschriften eigentlich in dem moment in dem du ansprüche von der arge beziehst... denn genau diese leistungen sind an vorgegebene auskunfts und informationspflichten gekoppelt... und da DU garantiert nicht die internen ablaeufe gerade bei der leistungsgewaehrung und mit dem ausgleich mit anderen kostentraegern (KK usw) kennst steht es dir in keinster weise zu selbstherrlich und selbstgerecht zu urteilen welche information/nachweis relevant ist und welcher nicht. Genauso wenig wirst du mit einem polizisten diskutieren koennen ob ein rotlichtvergehen ein rotlichtvergehen ist, selbst wenn du am letzten dorf der welt bereits mitten in der nacht 3 minuten an der roten ampel standest und nirgendwo auch nur der hauch einer menschenseele ist... er wird dir im uebrigen genau gleiches antworten auf deine diskussionsvorwuerfe was die arge sagte: weils eben so ist...

SGT.Hawk
2008-06-26, 23:13:03
Eine Behörde sollte Ihre Gesetze kennen, zumindest irgendein Mensch. Sonst kann ja jeder etwas behaupten, vielleicht in einer Bananenrepuplik, da würde ich das verstehen, aber nicht in D, wo jeder Mist festgeschrieben ist. Das tut mir leid, dass die Mitarbeiter unzureichend geschult bzw. ich Ihre eigenen Waffen gegen sie nutze.:smile:
Ich nehme nur meine Rechte als Bürger wahr. Was ist dagegen einzuwenden, nur weil ich eine Leistung in Anspruch nehmen, muss ich mich demütigen und schikanieren lassen? Muss ich nicht, denn ich habe ein Job und das ist leider alles, was in D zählt.:rolleyes: Dann führe ich mich auch so auf, wenn es sein muß.
Ich schätze, du befürwortest auch die Vorratsdatenspeicherung bzw. Überwachungswahnsinn, denn man hat nichts zu verbergen und wir leben im Terrorzeitalter.

Marc-
2008-06-26, 23:21:44
Eine Behörde sollte Ihre Gesetze kennen, zumindest irgendein Mensch. Sonst kann ja jeder etwas behaupten, vielleicht in einer Bananenrepuplik, da würde ich das verstehen, aber nicht in D, wo jeder Mist festgeschrieben ist. Das tut mir leid, dass die Mitarbeiter unzureichend geschult bzw. ich Ihre eigenen Waffen gegen sie nutze.:smile:
Ich nehme nur meine Rechte als Bürger wahr. Was ist dagegen einzuwenden, nur weil ich eine Leistung in Anspruch nehmen, muss ich mich demütigen und schikanieren lassen? Muss ich nicht, denn ich habe ein Job und das ist leider alles, was in D zählt.:rolleyes: Dann führe ich mich auch so auf, wenn es sein muß.
Ich schätze, du befürwortest auch die Vorratsdatenspeicherung bzw. Überwachungswahnsinn, denn man hat nichts zu verbergen und wir leben im Terrorzeitalter.
eben. jeder "Mist" wie du es nennst ist festgeschrieben. allerdings in einem solchen fall mitnichten in gesetzen, sondern in Dienstanweisungen und verfahrensregeln und -vorschriften. Die du wohl kaum im einzelnen kennen duerftest... weder inhaltlich noch sachlich. Du benutzt keinerlei waffe gegen niemanden... du machst dich lediglich laecherlich, benimmst dich extrem infantil und schadest im zweifelsfalle lediglich dir selbst. Sollte diese verweigerung einen anhalt geben dir leistungen zu kuerzen hast lediglich du ein problem... mitnichten der sachbearbeiter... der wird in keinem moeglichen fall ein groesseres problem... ausser vielleicht ein solches verhalten zu verstehen. Wo bitte liegt für dich die demuetigung oder schikane wenn du gebeten oder meinetwegen auch aufgefordert wirst ein für die arge relevantes dokument was in keinster weise irgendwelche intimen details enthaelt vorzulegen`? Dies hat im uebrigen nichts mit meiner einstellung zu vorratsdatenspeicherung zu tun... denn da gehts um vollkommen andere sachverhalte und hintergruende.

aber mal ein ganz andere frage: klaer uns doch mal bitte auf, welche relevanten inhalte dein arbeitsvertrag enthalten koennte, die a) besonders schutzwuerdig waeren und b) die die arge nicht ohnehin bei neuerlichem leistungsbezug eh erfahren wuerden (und ohnehin dutzende andere behörden ebenfalls -FA, KK, BG, RV etc)?
Deinen AG? wuerden sie eh erfahren. Verguetung? dito.... randvereinbarungen wie probezeit? Schutzwuerdig? intim? Rahmenvereinbarungen wie Firmenwagen, sonderzahlungen etc? Wuerden sie auch erfahren wie andere behoerden auch, ebenso wie die art der taetigkeit. was also gibt es was du fuer so schuetzenswert und intim haelst?

Alexander
2008-06-26, 23:23:06
Tja, wie ich es mir dachte, habe ich in sämtlich anderen Foren, bzw hier auch durch Member mitgeteilt, daß die Vorlage des Arbeitsvertrages unnötig sei.
Das reicht mir.

Die user, die dir bestätigt haben, dass du den Arbeitsvertrag nicht vorlegen musst... Woher haben sie ihre Infos? Woher weiss man sowas? So wusste z.B. ShadowXX nicht mal wann das Sozialamt zuständig ist. Was für ne beeindruckende Quelle zu diesem Thema. :rolleyes:

2 Absätze voll mit hohlen Phrasen. Und im letzten nichts weiter als eine Unterstellung. WOW. Tolle Leistung.

SGT.Hawk
2008-06-26, 23:28:30
Schikane und Inkompetenz siehe oben.
Du kannst dich selber als infantil bezeichnen, nur weil ich eine andere Auffassung habe.
ICh bin auch nicht unkooperativ. Liess doch mal die Beiträge. Ich kümmere mich um eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Das soll nicht reichen. Einerseits will man den kompletten Arbeitsvertrag haben, andererseits soll ich ein Schreiben aufsetzen, wo ich ab 1.7 auf sämtliche Leistungen verzichte. Na, machs Klick?

2 Absätze voll mit hohlen Phrasen. Und im letzten nichts weiter als eine Unterstellung. WOW. Tolle Leistung.

Ist eben wahr. Viel im Internet gelesen und nicht geglaubt, selbst erlebt => These bestätigt.

Ich glaube Thread kann geschlossen werden. War ja klar, daß es beim Thema "ARGE" nichts Vernünftiges am Ende rauskommt und anstatt, daß sich Bürger gegenseitig stärken und helfen sollten, es erstmal eine saftige Breitsalve+ Generalverdacht gibt.
@edit
Wenn sie eh alles rausfinden können, was ich auch weiß, dann sollen Sie doch. Dazu brauchen Sie mich dann nicht.
Und warum ich es nicht zeigen möchte, ist eben meine private Sache. Es ist für die Leistungen aus logischen Gründen nicht relevant.
Ganz einfach: Ich muss dir nichts beweisen. Es geht der ARGE und dich nichts an.
Andere Frage: An dich, wieso wird in D. sonst auch nicht von Politikern dargelegt, was sie und wieviel und etc. sie verdienen, bzw. überal beim Gehalt so eine Geheimniskrämerei gespielt?

Marc-
2008-06-27, 00:00:28
Schikane und Inkompetenz siehe oben.
Du kannst dich selber als infantil bezeichnen, nur weil ich eine andere Auffassung habe.
ICh bin auch nicht unkooperativ. Liess doch mal die Beiträge. Ich kümmere mich um eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Das soll nicht reichen. Einerseits will man den kompletten Arbeitsvertrag haben, andererseits soll ich ein Schreiben aufsetzen, wo ich ab 1.7 auf sämtliche Leistungen verzichte. Na, machs Klick?


Ist eben wahr. Viel im Internet gelesen und nicht geglaubt, selbst erlebt => These bestätigt.

Ich glaube Thread kann geschlossen werden. War ja klar, daß es beim Thema "ARGE" nichts Vernünftiges am Ende rauskommt und anstatt, daß sich Bürger gegenseitig stärken und helfen sollten, es erstmal eine saftige Breitsalve+ Generalverdacht gibt.
@edit
Wenn sie eh alles rausfinden können, was ich auch weiß, dann sollen Sie doch. Dazu brauchen Sie mich dann nicht.
Und warum ich es nicht zeigen möchte, ist eben meine private Sache. Es ist für die Leistungen aus logischen Gründen nicht relevant.
Ganz einfach: Ich muss nichts beweisen wofür und warum , es geht der ARGE nichts an.

du hast informationspflichten und mitwirkungspflichten... nicht nur um deinen anspruch für die zukunft aufrechtzuerhalten (was ja nicht notwendig ist) aber auch um bereits bezogene leistungen zu behalten.
Aber da du sowieso auf keinerlei sachlichen argumente eingehst und stattdessen lieber weiter das gekraenkte und von allen missverstandene trotzkind spielst, ist es wirklich fraglich ob eine weitere diskussion lohnt. Ich denke jeder mitlesende mensch hat inzwischen zumindest verstanden, das es keine wirkliche veranlassung fuer deinen hass auf die arge gibt, ausser den das sie unverschaemter weise bestimmte einfach zu erbringene nachweise verlangt, um den fall (auch fuer die akten) gescheit zu bearbeiten was dir aber aus was fuer gruenden auch immer (sachlich nachvollziehbare kamen leider nicht) nicht in den kram passt. Ein derartiges trotzverhalten lohnt in der tat kaum eine dauerhafte diskussion.

nure eins noch: natuerlich kann die polizei oder sonstige organe jederzeit auf verschiedendsten wegen mit mehr oder weniger aufwand deine identitaet feststellen. Trotzdem wirst du sehr grosse probleme bekommen wenn du dich weigerst dies mittels ausweis oder sonstigen aussagen zu unterstuetzen und deiner mitwirkungspflicht nachzukommen... das nur mal als beispiel.

SGT.Hawk
2008-06-27, 00:06:53
Habe doch keinen Haß auf die ARGE, verdreh nicht meine Worte. Ich wurde eben auch patzig behandelt, obwohl es sie freuen sollte, wenn man sich so bemüht. Aber auch dann wird man wie Abschaum behandelt. Nur das habe ich nicht nötig.
Beantworte doch auch mal meine Frage.
@edit
Du immer mit deinen aus dem Themenbereich weit entfernten Argumenten. Ich glaube, das intressiert hier niemanden.

Marc-
2008-06-27, 00:31:08
Habe doch keinen Haß auf die ARGE, verdreh nicht meine Worte. Ich wurde eben auch patzig behandelt, obwohl es sie freuen sollte, wenn man sich so bemüht. Aber auch dann wird man wie Abschaum behandelt. Nur das habe ich nicht nötig.
Beantworte doch auch mal meine Frage.
@edit
Du immer mit deinen aus dem Themenbereich weit entfernten Argumenten. Ich glaube, das intressiert hier niemanden.
was genau meinst du mit: das sie sich freuen sollten, das sich jemand SO bemueht... ja hallo? Wer profitiert denn am meisten und in allererster linie wenn du einen job findest? doch wohl du selbst? nebenbei ist es kein grund zur belobigung sondern simpelst deine PFLICHT dich gemaess all deiner moeglichkeiten um einen job bemuehst wenn du leistungen in anspruch nimmst... die arge kann und soll da maximal hilfestellungen geben... jetzt tu mal bitte nicht so als haettest du in erster linie der arge einen dienst erwiesen fuer den du offensichtlich noch ein dankesschreiben erwartest... also manche verkennen echt die realitaeten... sagenhaft.

SGT.Hawk
2008-06-27, 00:33:34
Es geht darum, daß die ARGE sehen soll, daß ich ehrlich bin. Ja, heutzutage müssen die sich freuen. Schliesslich brauche ich kein Geld mehr von den Bürgern und wer bezahlt die ARGE/ AL?

Marc-
2008-06-27, 09:25:24
Es geht darum, daß die ARGE sehen soll, daß ich ehrlich bin. Ja, heutzutage müssen die sich freuen. Schliesslich brauche ich kein Geld mehr von den Bürgern und wer bezahlt die ARGE/ AL?

Genau um das zu sehen fordern sie die dokumente ein.
Im übrigen... nur nochmal zu deiner info: Die bezüge der politiker sind für jeden einsehbar und nachvollziehbar nachzulesen, da diese diätensätze sogar im internet einsehbar sind. Zudem sind die Politiker inzwischen sogar verpflichtet die hoehe ihrer "Nebeneinkünfte" durch zusaetzliche taetigkeiten oder ämter offenzulegen- und nicht nur dies sondern auch art der tätigkeit und AG. Auch dies wird im INTERNET frei zugänglich veröffentlicht... genau damit hast du also genau ein äusserst schlechtes beispiel herangezogen... sozusagen der tritt in den eigenen arsch.

SGT.Hawk
2008-06-27, 10:32:23
Ja, in der Theorie. Nicht alle sind dem nachgegangen (Schilly) bzw. verzögert. Das dazu.

Trotzdem bleibt bei mir der Nachgeschmack, warum eine Bescheinigung vom AG nicht ausreichen soll, das konntest du mir auch nicht sagen.

Marc-
2008-06-27, 12:28:38
Ja, in der Theorie. Nicht alle sind dem nachgegangen (Schilly) bzw. verzögert. Das dazu.

Trotzdem bleibt bei mir der Nachgeschmack, warum eine Bescheinigung vom AG nicht ausreichen soll, das konntest du mir auch nicht sagen.

1. habe ich dir bereits mögliche gruende genannt, die hatte alexander auch nochmals zitiert und es gibt sicherlich noch mehr die WIR BEIDE aber nicht beurteilen koennen, weil wir die INTERNEN abläufe der ARGE nicht kennen.
2. Schilly hat sich prinzipiell genauso verhalten wie DU es genau jetzt auch tust. Unter fadenscheinigen Gruenden ein Trotzverhalten an den Tag gelegt... wobei sicherlich ein himmelweiter unterschied besteht, relevante daten an eine behörde wie die arge zu uebergeben, oder sie wie im Falle Schilly im Internet für jeden einsehbar zu veroeffentlichen.

Alexander
2008-06-27, 13:38:00
Es geht darum, daß die ARGE sehen soll, daß ich ehrlich bin.
Reine Worthülsen ohne Inhalt solange du den Arbeitsvertrag nicht zuschickst.

No.3
2008-06-27, 17:09:49
Reine Worthülsen ohne Inhalt solange du den Arbeitsvertrag nicht zuschickst.

IMHO geht es die Arge einen Rotz an was in dem Vertrag drin steht. Ne Bestätigung vom zukünftigen Arbeitgeber, dass man ab dem xxx nen Job hat muss denen doch reichen.