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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freundin muss zurück nach hause


Gast65
2008-06-30, 12:10:25
Hallo,
also ich habe folgendes Problem, ich bin mit meiner Freundin (26) seit 2 Jahren zusammen und fühle mich auch sehr glücklich, das Problem ist, dass sie einem Prüfung im Studium nicht bestanden hat und diese nicht mehr wiederholen kann und leider auch das Fach nicht wechseln kann, daher wohl nach hause nach Afrika müsste.

So nun versteht ihr sicher mein Problem, ich möchte nicht, dass sie gehen muss aber die alternative die ich kenne wäre Heirat, aber ich (23) fühle mich dazu eigentlich noch nicht bereit, sie drängt mich auch nicht, da sie weiß, dass ich eigentlich noch nicht Heiraten will.

Sie würde nach hause gehen und es in einem Jahr wieder versuchen hier einen studienplatz zu bekommen, aber ein Jahr ist eine lange Zeit und ich bin nicht sicher ob das funktionieren würde über ein Jahr über diese Distanz, da ich kein Mensch bin der Entfernungen mag.

Ich habe jetzt leider gar keine Ahnung was ich tun soll, ich möchte nicht das sie gehen muss aber Heiraten ist für mich auch zu früh, ich sage nicht, dass ich nicht mit ihr zusammen bleiben will also auch Heiraten aber es ist mir jetzt zu früh.

Ich weiß, dass hier vermutlich einige wieder blöde Sprüche ablassen werden und das Thema wohl auch nicht ganz ernst nehmen aber ich bin über jede hilfreiche Antwort froh und bin mir bewusst, dass man mir die Frage an sich wohl auch nicht beantworten kann was ich denn tun soll, da ich das wissen müsste/sollte....

IceKillFX57
2008-06-30, 15:10:17
wie schauts eig. mit einer heirat und anschliessenden Trennung aus?
Müsste sie dann wieder weg?

desperado2000
2008-06-30, 15:57:19
das wird von amts wegen auch mal geprüft ob eine scheinehe vorliegt zwecks aufenhaltsgenehmigung.

gibts denn keine härtefall anträge mehr?

DK2000
2008-06-30, 17:14:13
hab nur mal gehört dass man sich in dänemark recht einfach das JA-Wort geben kann...

Monger
2008-06-30, 17:16:39
Wohnt ihr denn zusammen? Liebt ihr euch?


Normalerweise halte ich auch nichts davon, aber in dem Fall halte ich eine Heirat tatsächlich für das kleverste. Es kommt ja nunmal nur auf die standesamtliche an, und wenn man die so simpel hält wie möglich, ist das im Endeffekt nur eine Unterschrift auf dem Papier.

An deiner Stelle würde ich mit deiner Freundin und deiner Familie vereinbaren, dass diese Heirat jetzt nur aus rechtlichen Gründen geschieht. Und wenn ihr beide tatsächlich mal das Bedürfnis habt, irgendwann in ferner Zukunft doch nochmal eine richtige Hochzeit zu feiern - zwecks Gefühlen, Symbolik etc. - dann könnt ihr das immer noch kirchlich tun.

Das etwas mulmige Gefühl im Magen ist doch sicherlich nichts im Vergleich zu dem Gefühl was du haben wirst, wenn deine Freundin wirklich zurück nach Afrika muss, oder? ;)

hab nur mal gehört dass man sich in dänemark recht einfach das JA-Wort geben kann...
Das geht in Deutschland wie gesagt auch. Du musst halt einen Antrag stellen und ein bißchen Papierkram ausfüllen, und das wars dann. Das ganze Brimborium - was die meisten Paare haben wollen - ist rein optional. Aus rechtlicher Sicht ist eine Heirat kaum komplizierter als ein Kaufvertrag ;)

DK2000
2008-06-30, 17:22:29
ja ich meinte dass aber in bezug dass der partner keinen EU Pass hat, du auch?

Gast
2008-06-30, 20:42:30
wie schauts eig. mit einer heirat und anschliessenden Trennung aus?
Müsste sie dann wieder weg?

Wie schon geschrieben, wäre das keine Lösung, weil dann der Verdacht einer Scheinehe auf der Hand liegt. Da werden Nachforschungen angestellt, und das hat Konsequenzen, auch für den Threadstarter. (Im Falle einer Eheschließung wird üblicherweise erstmal eine 2jährige Aufenthaltserlaubnis erteilt -- aber BEIDE müssen unterschreiben, dass die Beziehung intakt ist und keine Trennungsabsichten bestehen (!). War bei mir so.

@ Threadstarter

Eine Antwort habe ich leider nicht, aber bedenke Folgendes: Wenn Du zur Heirat (noch) nicht bereit bist, solltest Du das auch nicht tun. Das kann Eure Beziehung sehr viel nachhaltiger vergiften, als ein Jahr, in dem Ihr Euch nicht seht.

Wolf2k
2008-06-30, 22:22:17
hab nur mal gehört dass man sich in dänemark recht einfach das JA-Wort geben kann...

Hat nen Freund auch so gemacht, Freudin musst zurück, die beiden sind für ein WE nach Dänemark, da du 24Std dort gemeldet sein musst oder son Kram und dann als Mann und Frau wieder zurück.

Fertig. Problem gelöst, macht halt nen Ehevertrag und dann habt ihr beide keine Probleme

NiCoSt
2008-06-30, 22:48:15
Antrag auf noch ne widerholungsprüfung? im härtefall geht teilweiche auch ne 4. prüfung!

warum kann sie das fach nicht wechseln?

Oder einfach in der Nachbarstadt immatrikulieren, zur not auch nur zum schein, um erstmal zeit zu gewinnen?!

sind so die sachen die mir eben in den sinn kommen

Gast65
2008-06-30, 22:52:32
Dankle für eure ratschläge die ja doch recht eindeutig sind, also wir Wohnen nicht zusammen, da sie momentan mit ihrer Schwester zusammen wohnt und ich zuhause und es auch rein finanzell nicht machbar ist, was sich aber Ende des Jahres auf jedenfall hätte ändern sollen/soll.

Habe eine Frage also wenn man rein standesamtlich heiratet geht das ja recht fix und wohl auch unkompliziert und mit einem Ehevertrag ist man ja auch auch der sicheren Seite (wenn wir den denn haben wollten), was für schwierigkeiten könnten da denn an sich so auftreten, wenn ihr mich jetzt richtig versteht.

Also sie wollte gerne eine Ausbildung machen, was momentan eben nicht geht.

Zu dem Heiraten und dann wieder trennen, man muss imo 5 Jahre verheiratet sein damit der Auslnändische Partner eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommt.

Warum sie wohl nicht weiter stuideren kann:
Zum Härtefall, die Uni gab ihr den Prüfungstermin erst spät bekannt und sie dachte, dass sie das Fach nächstes Semster (also zwei Semster um es genau zu sagen, da sie vor 2 Semstern durch die Prüfung gerasselt ist) noch einmal belegen könnte so nun fiel sie durch ihre ZWEITE Chance, was ja an sich ok ist, da sie es 3 mal probieren kann ABER sie muss das Fach erfolgreich bis zum Ende dieses Semesters (31.07) abschließen, aber da der Prüfer und sonst niemand da ist, kann sie die Prüfung vor dem Termin nicht ablegen, ihr wurde halt gesagt, es tut uns sehr leid aber wenn sie das bis zum 31.07 nicht machen können, exmatuikulieren wir sie aber gleichzeitg lassen sie ihr gar nicht die Chance es noch einmal zu versuchen......

Gast65
2008-06-30, 22:59:21
Antrag auf noch ne widerholungsprüfung? im härtefall geht teilweiche auch ne 4. prüfung!

warum kann sie das fach nicht wechseln?

Oder einfach in der Nachbarstadt immatrikulieren, zur not auch nur zum schein, um erstmal zeit zu gewinnen?!

sind so die sachen die mir eben in den sinn kommen
Zum ersten Punkt wird mein Post den ich gerade geschrieben habe Aufklärung schaffen hoffe ich (die müssen ja erst freigeschaltet werden).

Härtefall hat sie leider nicht direkt, da sie zwar nur sehr wenig Zeit hatte (2 Wochen (in denen sie ein ganzes Semster wiederholen musste)sie aber noch 6 anderen Klausuren schreiben musste) aber sonst nichts vorgefallen war und sie auch Theoretisch die Prüfung noch einmal wiederholen könnte wenn denn der Prüfer bis zum Ende des Semsters 31,07 die Prüfung wiederholen würde, aber der kommt erst wieder im September, da er seit 2 Tagen im Ausland ist.

Das Fach kann sie nicht wechseln da sie schon 2 mal gewechselt halt, einmal einfach abgeben dann eine andere Richtung und nun im Prinzip das was sie zuerst gemacht hat aber in einer leicht anderen Variante, so da Ausländer irgendwie nur bis zum 4erten Semster allg. wechseln dürfen darf sie dies nun nicht mehr.

Wo anders einschreiben geht auch nicht, da sie nur noch diesen Studiengang machen darf und die Prüfung die sie vermasselt hat bis zum Ende des Semsters hätte bestehen müssen, was sie aber nicht mehr kann (siehe auch meinen Post darüber)

Filp
2008-07-01, 03:22:25
Wie schon geschrieben, wäre das keine Lösung, weil dann der Verdacht einer Scheinehe auf der Hand liegt. Da werden Nachforschungen angestellt, und das hat Konsequenzen, auch für den Threadstarter. (Im Falle einer Eheschließung wird üblicherweise erstmal eine 2jährige Aufenthaltserlaubnis erteilt -- aber BEIDE müssen unterschreiben, dass die Beziehung intakt ist und keine Trennungsabsichten bestehen (!). War bei mir so.

Komisch ich musste nichts derartiges unterschreiben und die Aufenthaltserlaubnis ist bis zu 3 Jahre (einige Ämter geben sie gleich 3 andere auch nur 3 mal für 1 Jahr)


Zu dem Heiraten und dann wieder trennen, man muss imo 5 Jahre verheiratet sein damit der Auslnändische Partner eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommt.

Wie gesagt 3 Jahre, danach gibt es unbefristet oder auch die Möglichkeit der Einbürgerung (solange man noch verheiratet ist), was aber nicht mehr das Einfachste ist.

Davon ab würde es gar keine Scheinehe sein, wenn ihr ne intakte Beziehung habt, wovon man bei euch ja eigentlich ausgehen kann.

thomasius
2008-07-01, 07:34:53
Warum sie wohl nicht weiter stuideren kann:
Zum Härtefall, die Uni gab ihr den Prüfungstermin erst spät bekannt und sie dachte, dass sie das Fach nächstes Semster (also zwei Semster um es genau zu sagen, da sie vor 2 Semstern durch die Prüfung gerasselt ist) noch einmal belegen könnte so nun fiel sie durch ihre ZWEITE Chance, was ja an sich ok ist, da sie es 3 mal probieren kann ABER sie muss das Fach erfolgreich bis zum Ende dieses Semesters (31.07) abschließen, aber da der Prüfer und sonst niemand da ist, kann sie die Prüfung vor dem Termin nicht ablegen, ihr wurde halt gesagt, es tut uns sehr leid aber wenn sie das bis zum 31.07 nicht machen können, exmatuikulieren wir sie aber gleichzeitg lassen sie ihr gar nicht die Chance es noch einmal zu versuchen......
auf aktionen zeigen, wenn man erstmal exmatrikuliert ist, wird es schwer.
1. auf zum dekan, fakultätsvorsteher, den fall schildern
2. auf zum prüfungsamt, infos einholen
3. antrag stellen, härtefall
4. infos einholen, wenn man sich selber exmatrikuliert, kann man das studienfach wechseln, wenn man exmatrikuliert wird nicht ;-)

NiCoSt
2008-07-01, 08:15:39
auf aktionen zeigen, wenn man erstmal exmatrikuliert ist, wird es schwer.
1. auf zum dekan, fakultätsvorsteher, den fall schildern
2. auf zum prüfungsamt, infos einholen
3. antrag stellen, härtefall
4. infos einholen, wenn man sich selber exmatrikuliert, kann man das studienfach wechseln, wenn man exmatrikuliert wird nicht ;-)


genau sowas wollt ich auch eben schreiben.

ich meine, deine freundin hat ja ne 'solide' hintergrundgeschichte dazu. geht zum dekan und prüfungsausschuss und so weiter und macht denen eure situation genaustens klar. Oft geht da noch was über 3 ecken und mit augen zu drücken. Das schlechteste wqas man machen kann ist, zuhause irgendwelche uni-paragraphen durchzugehen und zu sagen "hach, das wird eh nix". Geht mit eurer geschichte auf die verantwortlichen zu und bittet um hilfe!

Im Notfall soll sie sich wirklich selbst exen und irgendwo anders einschreiben, zur not eben nur um zeit zu gewinnen

Flipper
2008-07-01, 09:46:52
afaik sind 3 Prüfungstermine pro Semester Pflicht - zumindest in Österreich, gabs die?

BoneDaddy
2008-07-01, 10:00:09
afaik sind 3 Prüfungstermine pro Semester Pflicht - zumindest in Österreich, gabs die?


Hier in Deutschland sinds 2 pro Semester.

Gast65
2008-07-01, 10:10:07
Also sie hatte im dritten Semsester die Prüfung gemacht und war durchgefallen, bei der nachhol Klausur war sie krank mit atest.

Nun hätte sie das Fach ja noch einmal machen können, was aber eben nur glaub ich nur alle 2 Semester gibt also immer im WS.

Also wollte sie das Fach nächstes Semster abschließen wenn es das eben wieder gibt nun wurde ihr aber aber gesagt, dass sie die Prüfung bis zum Ende des 4ten gemacht haben MUSS und ihr wurde ein Termin für eine mündliche Prüfung gegeben, leider musste aber in dem Zeitraum noch für 6 andere Klausuren lernen (sie hatte 2-3 Wochen Zeit um eben alles aus dem einem Semester zu wiederholen).

So nun fiel sie durch die Mündliche durch und könnte diese an sich wiederholen, da sie aber bis zum Ende des Semesters 31,07 das Fach abgeschlossen haben muss bekommt sie keine Rückmeldung, da der Prof. aber nicht mehr da ist bis September kann die Prüfung nicht machen und deswegen bekommt sie keine Rückmeldung, damit sie die Prüfung später ablegen könnte.

Aber wenn sie sich selbst exmatrikuliert und wo anders für das gleiche Fach einschreibt, hat sie ja trotzdem das Problem, dass die die Prüfung bis zum 4erten Semster gemacht haben müsste was sie ja nicht machen kann und falls sie an der andren Uni nicht genommen wird muss sie ja auch zurück, da sie ein Studenten Visum hat was sie zu allem überfluss auch noch im September verlängern lassen müsste was aber wohl nicht geht wenn die keinen Fortschritt sehen und dazu gehört, dass sie eben auch diese Klausur jetzt gemacht haben sollte.

frix
2008-07-02, 17:07:51
hm ich würd schluss machen.

Gast65
2008-07-12, 12:49:49
hm ich würd schluss machen.
Genau auf die Antwort habe ich gewartet...

Also bisher gibt es kaum was neues nur, dass es wohl mit der Prüfung schlecht aussieht:(

Slipknot79
2008-07-13, 20:01:53
>aber ein Jahr ist eine lange Zeit und ich bin nicht sicher ob das funktionieren würde

Funktioniert ned.

>Ich habe jetzt leider gar keine Ahnung was ich tun soll

Schluss machen.

>Genau auf die Antwort habe ich gewartet...

Dein Problem ist, du weiß ned was du willst (Heirat, keine Heirat). Schlechte Voraussetzung für eine gesunde Beziehung.

Gast65
2008-07-14, 23:19:31
Hat nen Freund auch so gemacht, Freudin musst zurück, die beiden sind für ein WE nach Dänemark, da du 24Std dort gemeldet sein musst oder son Kram und dann als Mann und Frau wieder zurück.

Fertig. Problem gelöst, macht halt nen Ehevertrag und dann habt ihr beide keine Probleme
Was für Papiere mussten denn beide haben und was war denn da noch im vorfeld zu klären, auch in Dänemark?