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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Verkäufer gezwungen Bewertung abzugeben?


Khaane
2008-06-30, 19:56:26
Hi @ all,

wieder mal eine Ebayfrage, ich habe dort einen Prozessor verkauft und der Käufer verlangt von mir seit Tagen ich solle ihn doch bewerten, ich habe ihn geantwortet, dass ich generell erst nach Käuferbewertung zurück bewerte.


wie bitte? ich habe sehr schnell bezahlt.

Sie geben mir Bewertung oder ich schreibe Neutral Bewertung für sehr unfreundliche Verhandlung

MfG

Wie absurd ist es denn das der Verkäufer zuerst bewerten soll, zuweilen der Verkäufer den Käufer nicht einmal bei "Nichtbezahlen" Neutral oder Negativ bewerten kann. (hatte bereits 3 Fälle die ein Negativ verdient hätten:mad:)

Jetzt hab ich den Ebaytypen positiv bewertet und erwarte ein Neutral oder Negativ von ihm, da er von Anfang an rumgenervt hat.

Was denkt ihr darüber?

Gruß
Khaane :)

peppschmier
2008-06-30, 19:59:27
Was denkt ihr darüber?

Gruß
Khaane :)

Ernsthafte Meinung? eBay ist zum brechen. Aber im Prinzip kannst Du als Verkäufer doch eh nur Positiv oder Negativ geben. Positiv: Er hat im angemessenen Zeitrahmen bezahlt. Negativ: Er hat net gezahlt.

RoNsOn Xs
2008-06-30, 20:00:51
da gibt es ja geteilte meinungen drüber, klar möchte man selbst immer am längeren hebel sitzen, aber objektiv betrachtet, hat der käufer seine leistung mit bezahlen des artikels getan und daher sollte der verkäufer ihn auch zuerst bewerten.

Ernsthafte Meinung? eBay ist zum brechen. Aber im Prinzip kannst Du als Verkäufer doch eh nur Positiv oder Negativ geben. Positiv: Er hat im angemessenen Zeitrahmen bezahlt. Negativ: Er hat net gezahlt.
nö geht nicht mehr. negativ und neutral sind für verkäufer gestrichen.

Heimatsuchender
2008-06-30, 20:01:11
Gegenfrage: Wo ist das Problem, den Käufer zu bewerten, wenn er schnell gezahlt hat?


tobife

Duran05
2008-06-30, 20:04:04
Das falsch-Bewerten aufgrund von nicht erwiesener Tatsachen ist nicht erlaubt.

Wenn er sich dann quer stellt, am besten ebay einschalten. :tongue:
Es ist natürlich logisch, das nicht jeder akzeptiert, zuerst bewerten zu müssen. Das muss jedes mal mit dem Handelspartner ausgemacht werden!
Aber erpressen geht dann doch zu weit und verstößt gegen die Regeln.


Eine „Bewertungserpressung (http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortion.html)", z.B. dadurch, dass ein Mitglied mit einer Negativbewertung droht, um ein anderes Mitglied zu einer unzulässigen Handlung, Unterlassung oder zu einer positiven Bewertung zu zwingen.
Eine „Rachebewertung (http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-retaliation.html)” abzugeben. Also negative oder neutrale Bewertungen und Bewertungskommentare klar erkennbar als Reaktion auf eine selbst erhaltene negative oder neutrale Bewertung.

Khaane
2008-06-30, 20:12:05
Warum soll der Verkäufer denn vorabbewerten, es gibt doch immer wieder Fälle wo der Käufer mit der Ware nicht zufrieden ist obwohl die Ware einwandfrei ist.

Der Verkäufer hat außerdem keinen Grund einen Käufer negativ zu bewerten, wenn dieser ihn positiv bewertet hat.....(Haha kann er ja auch nicht=))

Andersrum sieht es anders aus, der Käufer hätte diverse Gründe negativ zu bewerten, weil der Käufer die Ware evtl. noch garnicht getestet hat, bei Abgabe der Verkäuferbewertung.

Duran05
2008-06-30, 20:21:10
Bis zu 60 Tage kann sich jeder mit der Bewertung Zeit lassen. Und wer davon gebrauch macht, handelt regelkonform. Völlig egal, was irgendjemand fordert.

Wer dann zuerst bewertet, ist jedem selbst überlassen. Da muss man sich mit dem Handelspartner einig werden.

THEaaron
2008-06-30, 20:21:49
Warum bewertest du ihn doch nicht einfach wenn er seinen Teil der Abmachung völlig zufriedenstellend eingehalten hat?

Hoffentlich wird das echt ein neutral für dich - wäre nur fair ihn für seine schnelle Transaktion des Geldes mit einem "positiv" zu "belohnen".

RoNsOn Xs
2008-06-30, 20:29:07
Warum soll der Verkäufer denn vorabbewerten, es gibt doch immer wieder Fälle wo der Käufer mit der Ware nicht zufrieden ist obwohl die Ware einwandfrei ist.
Alles andere wäre wohl eine Rachebewertung

Khaane
2008-06-30, 20:29:47
Warum bewertest du ihn doch nicht einfach wenn er seinen Teil der Abmachung völlig zufriedenstellend eingehalten hat?

Hoffentlich wird das echt ein neutral für dich - wäre nur fair ihn für seine schnelle Transaktion des Geldes mit einem "positiv" zu "belohnen".

Warum soll der Verkäufer ihn denn positiv bewerten? Gibt doch keinen Grund dazu, erst wenn die Position des Käufers feststeht ist auch der Deal für den Verkäufer abgeschlossen.:rolleyes:

Die Transaktion ist nicht mit dem "Bezahlen" abgetan, der Kunde muss erst die Ware testen, entsprechend seiner Zufriedenheit bewerten und dann bewertet der Verkäufer.

Was denkst du, weshalb Ebay die Bewertungsregel geändert hat?

Dem Verkäufer sind alle Hände gebunden und dann ihm noch seine "Bewertungsverweigerung" bei assigen Käufern genommen werden?

Gibt diverse Fälle wo Käufer nicht bezahlen und man als Verkäufer nicht reagieren kann:mad:

Khaane
2008-06-30, 20:30:51
Alles andere wäre wohl eine Rachebewertung

Der Verkäufer kann doch keine Rachebewertungen mehr vornehmen, da der Verkäufer den Käufer nur positiv bewerten kann........:(

Duran05
2008-06-30, 20:34:23
Mal bei den Fakten bleiben:

Jeder kann sich bis zu 60 Tage Zeit nehmen mit dem bewerten. Hier kann keiner etwas fordern.

Wenn nach der positiven Käuferbewertung eine Rachebewertung eingeht ("hat zu lange gedauert mit dem Bewerten"), dann dies bei ebay melden. Solche Rachebewertungen können gelöscht werden. Wo ist nun das Problem?

RoNsOn Xs
2008-06-30, 20:35:43
Der Verkäufer kann doch keine Rachebewertungen mehr vornehmen, da der Verkäufer den Käufer nur positiv bewerten kann........:(
ja dann wo is das problem, dass du seine bewertung abwarten willst?

natürlich kann man trotz positiver bewertung ja einen negativen text einschreiben.

Duran05
2008-06-30, 20:42:24
natürlich kann man trotz positiver bewertung ja einen negativen text einschreiben.

Das ist nicht zu empfehlen, wird nämlich ebenfalls als Rachebewertung ausgelegt.

Der einfachste Weg ist es nunmal, zu bewerten. Und wenn dann irgendjemand grundsätzlich falsch bewertet, kann das durch ebay rückgängig gemacht werden. Gibt also gar keinen Grund, sich hier festlegen zu müssen, wer zuerst bewerten muss.

Er hat bezahlt, dann sollte er positiv bewertet werden. Wenn ansonsten keine Vorfälle stattgefunden haben, muss er auch positiv bewerten, ansonsten ist es ebenfalls eine unzulässige Bewertung.
Die "Erpressung" zieht also nicht, man darf nicht grundlos negativ bewerten. Wenn er ungeduldig ist, sollte er sich die Regeln nochmal durchlesen. Bis zu 60 Tage sind zulässig und können daher nicht als schlechte Behandlung angeführt werden.

Was genau ist eine Rachebewertung?

Ein Verkäufer wird von einem Käufer negativ oder neutral bewertet, empfindet das als unfair und bewertet zwar daraufhin diesen Käufer positiv, fügt aber einen sehr negativen Bewertungskommentar hinzu.

RoNsOn Xs
2008-06-30, 21:06:42
ja genau das war ja meine erklärung warum der TS trotzdem wartet auf seine bewertung. aber ich find es halt als unding den verkäufer nicht mehr negativ bewerten zu können. wenn er wirklich ein negativ verdient hätte bleibt nichts anderes übrig als einen negativen text zu verfassen.

Duran05
2008-06-30, 21:13:04
Darüber kann man geteilter Meinung sein, aber darum gings hier ja nicht.
Wenn der Käufer alles richtig gemacht hat, hat er auch positiv verdient.

Für alles andere gibt es immer noch ebay.
Streitigkeiten über den Abschluss einer Transaktion sollten entweder als Unstimmigkeit in Mein eBay (http://pages.ebay.de/help/tp/using-dispute-console.html) oder direkt unserem Kundenservice gemeldet werden und nicht über das Bewertungssystem ausgetragen werden.


Käufer, die Verkäufer mit negativen oder neutralen Bewertungen erpressen, müssen mit stärkeren Konsequenzen rechnen

Gegen Käufer, die versuchen, Verkäufer mit neutralen oder negativen Bewertungen zu erpressen, werden wir zukünftig verstärkt vorgehen. Falls wir einen Verstoß feststellen, wird das im Mitgliedskonto des Käufers vermerkt. Weitere Informationen über unseren Grundsatz zur Bewertungserpressung (http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortion.html)
Außerdem können uns Verkäufer Probleme mit Käufern zukünftig schneller und einfacher melden. Dafür steht ab sofort diese Seite in der eBay-Hilfe zur Verfügung: Melden Sie ein Problem mit einem Käufer (http://pages.ebay.de/help/sell/report_problem.html)