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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Congstar gekündigt und noch online


Eike B. aus H.
2008-07-02, 00:19:16
Hallo,


ich habe vor 2 Wochen meinen Congstar DSL Anschluss zum Ende Juni gekündigt. Dies wurde mir auch schön bestätigt. Mir macht jetzt allerdings sorgen, dass ich mich immernoch einwählen kann. Ich habe mal gelesen, dass z.B. AOL nach Kündigung des Anschlusses die Kunden schön mit teuren Minutenabrechnungen über den Tisch zieht. (Regelmäßig vergessen wohl unerfahrene Durchschnittssurfer, dass sie den Router abschalten müssen, weil der ja eingewählt bleibt wenn der PC aus ist. So müssen sie dann für mehrere Tage nen Minutentarif zahlen.)

Das letzte mal habe ich vor 3 Jahren nen DSL Anschluss gekündigt, damals wars noch so, dass man noch drin blieb bis zur nächsten Zwangstrennung. Also dachte ich mir schlau, machste um 23:55 am 30. Juni nochn reconnect und brückst so den Tag wo du ohne Inet dastehen würdest. Als sich der Router jetzt allerdings wieder erfolgreich eingewählt hat nach der Trennung, wurde ich stutzig. Ich habe jetzt beim Googlen nichts gefunden von wegen Nach Minuten/Traffic Zahlen bei Congstar, also frage ich mich jetzt, ob ich irgendwas zahlen muss für die Aktion, und wenn ja bei wem, und wenn nein, auf wessen Kosten surfe ich dann?

RattuS
2008-07-02, 00:28:29
Das scheint bei Congstar wohl so zu sein. Ich hatte meinen Vertrag zum Jahresende gekündigt, hatte aber noch bis Ende Februar Zugang. Bezahlen musste ich nichts zusätzlich.

Khaane
2008-07-02, 01:20:40
Jepp, ist bei Congster nichts ungewöhnliches.

Konnte meinen Emailaccount auch knapp 2 Monate weiternutzen, bzw. selbst das DSL hat noch gefunzt.

Eine Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit und der Wechsel zur Konkurrenz (T-Online) war kein Thema:D

tombman
2008-07-02, 01:26:58
Selbst wenns noch geht, du hast keinen Vertrag mit denen -> ihr Pech, verlangen dürfens nix.

#44
2008-07-02, 08:30:14
und der Wechsel zur Konkurrenz (T-Online) war kein Thema:D
Dir ist klar das Congstar eine Tochter der Telekom ist?

@Tombman: Konkludentes Handeln. Falls du zu Zahlungsunwillg bist -> Erschleichen von Leistungen.

Eike B. aus H.
2008-07-02, 17:24:51
Alles klar, danke für eure Antworten :)