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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf die Stadt einfach mein Auto aufbrechen?


Ronny G.
2008-07-04, 15:04:37
Folgender Sachverhalt, da ich jetzt Zeitweise Auswärts unterwegs war und mein Auto nicht brauchte und der Tüv jetzt eh abgelaufen wäre habe ich es kurzer Hand einfach vorübergehend Stillgelegt/Abgemeldet. Da ich aber nun ein problem hatte das Auto irgendwo auf nem Privatparkplatz oder Grundstück zu parken blieb er nun gut 1Monat einfach auf der Straße stehen, unangemeldet, auf Öffentlicher Straße.

Nun hatte ich von der Stadt post bekommen das ich das Auto aufgrund §32 Abs.1 von der öffentliche Straße entfernen solle, es sei ja nicht angemeldet. Was ich ja soweit auch verstehe, wobei ich nicht der Meinung bin das mein Auto nun laut § ein Verkehrshindernis sei, den es stört/behindert absolut keinen.

Nun habe ich garnicht weiter gelesen, was sich heute als fadaler Fehler heraus stellte, den sie haben mir ne Frist gesetzt das ich laut der schriftlichen Anhörung bis zum xx.xx.xx äußern solle. Das habe ich natürlich nicht gemacht weil ich eh vorhatte das Auto anfang nächste Woche wieder anzumelden.

Nun komme ich heute mit dem Wagen meiner Frau, ebenfalls in begleitung dieser nachhause und wundere mich schon von weiten was da für Typen vor meinem Haus in höhe meines abgemeldeten Autos stehen, mit offener Motorhaube + Beifahrertür:eek:
Ich sofort daneben angehalten und aus dem Auto gesprungen, dann sah ich 2 Typen der Stadt Leipzig+ einer vom Schlüsseldienst/Gutachter - was weiß ich.
Auf jedenfall haben die Mein eigentum aufgebrochen um ein Gutachten zu erstellen.
Darauf habe ich die Herren gefragt was das hier soll, die meinten sie hätten mir ne Frist gesetzt um zu antworten, nun würden sie nen Gutachten von meinem Fahrzeug machen um es im nächsten Schritt einer Zwangsversteigerung zukommen zu lassen.
Nun wurde das Gottseidank erstmal von mir gestoppt, und ich solle mich am Montag ab 9Uhr bei der Dame im Ordnungsamt tel. melden.

Nun meine Frage, wie kommt die Stadt dazu in mein Eigentum Einzubrechen? Ist das wirklich rechtens? Mir geht es um das rein Einbrechen, ich finde das Arg frech!!!!!! Wo kommen wir denn da hin?!:mad:

F5.Nuh
2008-07-04, 15:13:51
Also ich kenne mich zwar nicht aus, aber das finde ich auch zimlich dreist. Einfach so ein Auto aufzubrechen um ein gutachten zu machen. Was soll das denn bitte :eek:. Ich würde dem erstmal eine knallen glaube ich. Vielleicht hast du den Brief ja nicht erhalten oder ähnliches. Dann direkt den Wagen aufzubrechen... omg. So gesehen stört der wagen ja auch nicht wenn er einfach da rumsteht. Kenne viele autos die abgemeldet sind und hier bei uns in fkw rumstehen. (Gut so viele nun auch nicht, sind aber schon 2-3)

Ronny G.
2008-07-04, 15:20:16
Wenn ich vorallem an Polizei Kontrollen Denke, nicht mal die dürfen ohne nen richtigen Verdacht nicht in mein Auto, bsp. in den Kofferraum schauen. Und da bin ich ja dabei, also unter meiner Aufsicht. Und die Stadt selber begeht am Ende ne Straftat für die jeder normale Bürger am Ende mächtig Ärger bekommen würde, mit Recht!!!

Aber so wie ich die Kenne haben die bestimmt irgendwo nen § der dies rechtfertigt.;(

doublehead
2008-07-04, 15:21:34
Und ich finde es ziemlich dreist ein Behördenschreiben einfach zu ignorieren und sich dann zu wundern, dass die das nicht einfach so hinnehmen.

Duran05
2008-07-04, 15:22:11
Abstellen eines betriebsunfähigen Kfz
Geht man in der Betrachtungsweise nunmehr von einer gewöhnlichen Straße ohne Einschränkungen aus, so ist die Nutzung für Zwecke des ruhenden oder fließenden Verkehrs, also Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge aber auch zu Kommunikationszwecken zulässig. Nicht mehr zum Gemeingebrauch dagegen gehört das Abstellen eines Fahrzeugs, das aus tatsächlichen (z.B. betriebsunfähig, Wohnwagen und Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen - § 12 Abs.3b StVO) oder rechtlichen (z.B. abgemeldet) Gründen nicht jederzeit in Betrieb gesetzt werden kann oder aber vorrangig zu anderen Zwecken als zur Wiederinbetriebnahme aufgestellt wurde (z.B. reines Werbeinstrument. (vgl. BVerwG, GewArch 1979, 271; BVerwG, Der Städtetag 1983, 140).
Abgestellte Fahrzeuge von der eben beschriebenen Art überschreiten den Gemeingebrauch außerhalb der verkehrsüblichen Grenzen. Ob auch verkehrsunsichere Fahrzeuge hierzu zählen wird bezweifelt, da diese Fahrzeuge nicht den Gemeingebrauch übersteigen, sondern lediglich Vorschriften der StVZO/StVO verletzen, aber am Verkehr teilnahmebereit sind. Das Abstellen dieser Fahrzeuge ist erlaubnispflichtige Sondernutzung. Das Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs auf öffentlicher Straße rechnet auch dann nicht zum Gemeingebrauch, wenn es (technisch) fahrbereit ist und bei Bedarf jeweils nach Anbringen eines roten Kennzeichens zu Fahrten benutzt wird (BayObLG, DÖV 1977, 106). Das Straßenrecht bezieht sich jedoch nur auf Fälle, die nicht vom Tatbestand des § 32 Abs.1 StVO erfaßt werden (OLG Karlsruhe, VRS 59, 153).

Beseitigung von betriebsunfähigen Kfz
Eine Erlaubniserteilung für das Abstellen nicht fahrbereiter Kfz kommt aus Nachahmungseffekten in aller Regel nicht in Frage. Was ist gegen die unerlaubte Sondernutzung zu tun? Die Behörde kann eine Beseitigungsanordnung auf der Grundlage von § 16 Abs. 8 StrG treffen. Die Anordnung, das Fahrzeug zu entfernen ist gegen den (ehemaligen) Halter, gegen den (ehemaligen bei Eigentumsaufgabe nach § 959 BGB) Eigentümer oder gegen den Besitzer des Fahrzeugs möglich. Es sind die Regeln des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes zu beachten. Regelmäßig wird die aufschiebende Wirkung gem. § 80 Abs.2 Nr.4 Verwaltungsgerichtsordnung zu versagen und die Ersatzvornahme gem. der §§ 20, 25 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz anzudrohen sein, denn es liegt in der Natur der Sache, daß die Störung der öffentlichen Sicherheit schnellstens beseitigt wird. Entsprechend dieser Vorschrift besteht die Pflicht zum Kostenersatz auch bei rechtswidriger (unerlaubter) Sondernutzung (VGH BW, BWGZ 1995, 69). Die Vorschrift des § 16 Abs.8 StrG umfaßt auch Autowracks, die noch nicht Abfall i.S. des Abfallrechts sind. Voraussetzung ist auch nicht, daß das abgestellte Fahrzeug den Verkehr gefährdet oder erschwert. Eine Anordnung kann unterbleiben und die zuständige Behörde kann unmittelbar den rechtswidrigen Zustand auf Kosten des Pflichtigen beseitigen oder beseitigen lassen, wenn eine Anordnung gegen den Pflichtigen nicht möglich (z.B., der Eigentümer des Fahrzeugs ist nach unbekannt verzogen, am Fahrzeug sind Fahrgestellnummer und Kennzeichen entfernt), nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich (Pflichtiger ist nur unter großem Zeit- oder nur mit einem außer Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs stehenden Kostenaufwand zu ermitteln (z.B. Halter nur über Kraftfahrtbundesamt ermittelbar; das Fahrzeug hat ein ausländisches Kennzeichen; der Pflichtige hält sich im Ausland auf; er ist verstorben und die Erbenermittlung ist nicht ohne weiteres möglich) oder nicht erfolgversprechend (z.B. der Pflichtige befindet sich im Urlaub oder in Haft, in Konkurs, ist mittellos oder ohne festen Wohnsitz) ist.
Es empfiehlt sich, bei derartigen Fällen eine Beseitigungsaufforderung (roter Punkt) am Fahrzeug anzubringen. Zu beachten ist jedoch, daß diese Aufforderung keinen Verwaltungsakt darstellt. Die Behörde kann das Fahrzeug selbst abschleppen oder einen Unternehmer beauftragen. Es entsteht dann ein öffentlichrechtliches Verwahrverhältnis.

Abgemeldeten Fahrzeuge haben auf öffentlichen Straßen nichts verloren, schon gar nicht über einen längeren Zeitraum.

oktolyt
2008-07-04, 15:23:16
Brief mit Frist erhalten, Frist verstreichen lassen, aber dann beschweren?

Eh..hallo?

Und es geht bei nicht angemeldeten Autos auf öffentlichem Grund nicht darum, ob das Fahrzeug ein Verkehrshindernis ist.
Mal angenommen, ein bisschen Feuchtigkeit und folgender Rost gibt der Handbremse an einer entscheidenden Stelle den letzten Rest, das Fahrzeug rollt los und beschädigt andere Fahrzeuge oder verletzt Menschen.
Fahrzeug ist nicht angemeldet ergo nicht versichert. Wer zahlt? Du? Einen Schaden der deine finanziellen Möglichkeiten möglicherweise auf lange Zeit übersteigt?

Ist schon in Ordnung dass die Stadt das Fahrzeug nach vergeblicher Aufforderung entfernen will.

Wie wurde das denn 'aufgebrochen'? Scheibe zerschlagen?
Das wird meist ohne bleibende Schäden gemacht. Tür mit einem Luftkissen einen Spalt aufdrücken etc...

EureDudeheit
2008-07-04, 15:30:24
Ich kenne jetzt deine Landespolizeigesetze nicht und müßte jetzt auch nochmal genauer nachschauen, aber ich würde erstmal sagen, sie dürfen es, du hast einen Verwaltungsakt, Anhörung bekommen, hast nicht reagiert und der Verwaltungsakt wurde dann mit Zwangsmitteln durchgesetzt. Problematisch wäre hier die Verhältnismäßigkeit, weil es wahrscheinlich einfacher gewesen wäre dich nochmal anzurufen etc, anstatt gleich das Auto aufzubrechen. Weiß ich jetzt nicht ob es da verwaltungsgerichtliche Urteile zu gibt, ob dies unverhältnismäßig ist.

Ronny G.
2008-07-04, 15:34:18
Man sieht keine Spuren mehr vom Einbrechen. Wie sie es gemacht haben weiß ich nicht, die Tür sowie Motorhaube waren schon geöffnet als ich kam.

Ich bin ja vollkommen damit einverstanden das man ein Abgemeldetes Auto nicht auf der Straße abstellen solle. Und ich habe weder irgendeinen Roten oder Gelben Punkt an das Auto bekommen, noch habe ich ne Parkkralle bekommen. Einzig und alleine habe ich ne Anhörung bekommen, keinen Beschluss oder ähnlichen Amtstitel von irgendeinem Gericht. Und der kam nicht mal per Einschreiben, was wäre wenn der Brief weg gekommen ist und mein Briefkasten nie erreicht hätte?
Oder was wäre wenn ich 2000€ in meinem Handschuhfach hätte und diese jetzt fehlen.

Versteht mich nicht falsch, aber ich fühle mich doch sehr überrumpelt und der Begriff Eigentum hat seit heute ne neue Bedeutung für mich.

!_Tomcat_!
2008-07-04, 15:34:50
Wenn ich vorallem an Polizei Kontrollen Denke, nicht mal die dürfen ohne nen richtigen Verdacht nicht in mein Auto, bsp. in den Kofferraum schauen. Und da bin ich ja dabei, also unter meiner Aufsicht. Und die Stadt selber begeht am Ende ne Straftat für die jeder normale Bürger am Ende mächtig Ärger bekommen würde, mit Recht!!!

Aber so wie ich die Kenne haben die bestimmt irgendwo nen § der dies rechtfertigt.;(

Jeder Abschleppdienst darf Autos aufbrechen und tut das auch regelmäßig. Und die sind weder Beamte noch sonstwie von der Stadt sondern meist private Firmen.

Man darf sein Auto nicht mal ohne gültigen TÜV rumstehen lassen. (Außer natürlich auf Privatgrund). Briefe vom Staat oder der Gemeinde sind generell sehr ernst zu nehmen.

sun-man
2008-07-04, 15:38:03
Na aber Hallo. Was zum Geier erwartest Du?
Da steht ein Wagen ohne Eigentümer auf der Straße - was ja eh schon so nicht vorgesehen ist - und dann kommt sogar noch ein Schreiben in dem Du aufgefordert wirst Dich mal zu melden bzw der Eigentümer des Wagens.

Woher sollen die denn wissen wem der Wagen gehört - oder hast Du freundlicherweise einen zettel mit Telenummer in den Wagen gelegt?

Keiner meldet sich, dann steht da ein Wagen ohne Eigentümer irgendwo rum. Wer weiß, vielleicht ist ja auch ein Toter drinnen? Einfach stehen lassen oder gleich ohne nachzuschauen in die Presse?

Finde das dies Dir absolut recht geschiet und Du einfach Pech hattest. Verbotenerweise abstellen (Jaja, Du darfst alles und der Staat darf nix) und dann nichtmal reagieren weil die ja eh wissen müssten das der werte Herr seinen Wagen nächste Woche wieder anmeldet.

Frech ist eher Dein Verhalten. Du stellst Erwartungen auf und willst selber allerdngs nichtmal das kleinste bischen machen um sowas zu verhindern. Deswegen: Pech gehabt.

Duran05
2008-07-04, 15:38:39
Und der kam nicht mal per Einschreiben, was wäre wenn der Brief weg gekommen ist und mein Briefkasten nie erreicht hätte?

Dann hätten sie das Fahrzeug trotzdem erst mitnehmen und danach nochmal einen Brief per Einschreiben senden können. Das kann kein Argument sein.

Wenn es unzulässig ist, ein Fahrzeug dort abzustellen, wird es beseitigt. Auf den Halter kommt es dabei nicht an, wenn der sich nicht meldet, wird eben gehandelt.

doublehead
2008-07-04, 15:43:56
Wer weiß, vielleicht ist ja auch ein Toter drinnen?
Oder Diebesgut. Oder eine Bombe. Etc., etc., ...

RiD
2008-07-04, 16:00:27
Rechtens wird es warscheinlich schon sein. Wobei ich mich erstmal erkundigen würde. Merkwürdig ist, dass es keinen roten Bepper auf die Scheibe gab.
(macht vielleicht nicht jede)

Sinn der Aktion war warsch. tatsächlich das Fahrzeug zu sichten und je nach Zustand für die Versteigerung "abzuholen" oder eben demnächst zu verschrotten.

Der Grund für dieses Vorgehen ist einfach: es werden pro Tag X Fahrzeuge abgestellt, bei denen einfach die Fahrgestellnummer Rausgeflext wird um dann auf öffentlichen Strassen zu verrotten, von Geiern geschlachtet, oder halbwegs schnell von der Stadt beseitigt zu werden. (manche lassen die auch drin... lol)

Stunk würd ich deswegen keinen machen. Ich wär froh dasses noch nicht unsanft aufm Schrottplatz/auf dem Gelände wo die Verst.autos stehen, gelandet ist.

flatbrain
2008-07-04, 16:17:45
Jeder Abschleppdienst darf Autos aufbrechen und tut das auch regelmäßig. Und die sind weder Beamte noch sonstwie von der Stadt sondern meist private Firmen.


Rechtsgrundlage dafür?

Ronny G.
2008-07-04, 16:18:19
zu guterletzt war die Polizei nun auch noch da, mit denen konnte man sich wenigstens mal ordentlich unterhalten. Ich solle mich jetzt kümmern das er entweder wieder angemeldet wird oder ihn von der Straße nehmen.

Am Ende war es einfach nur falsch dieses verdammte schreiben nicht bis zur letzten Zeile durch zulesen. Und ich dachte es ist eh bald wieder vom tisch weil er wieder angemeldet wird, aber falsch.
Heftig ist trotzdem was der Staat alles machen kann, was er für ne macht hat.

Ich bin ja mal auf die Gutachter+Einbruchskosten für mein Eigenes Auto gespannt;( Und das alles nur weil ich ne Zahl nicht wahrgenommen habe und ein Auto auf die Straße gestellt habe.

Duran05
2008-07-04, 16:23:19
Rechtsgrundlage dafür?

"daß die Störung der öffentlichen Sicherheit schnellstens beseitigt wird."

Das kann vielfältige Gründe haben. Wenn ein Fahrzeug über Wochen hinweg irgendwo steht, kann das z.B. selbst bei einfachsten Dingen (Krankenwagen, Feuerwehrwagen) zu Problemen führen. Oder bei geplanten Baustellen und Wartungsarbeiten. Manchmal werden auch Transporte durchgeführt, für die die Straße geräumt werden muss. Da machen sich Fahrzeuge ohne erkennbaren Fahrzeughalter gar nicht gut.

sei laut
2008-07-04, 16:25:35
Versteht mich nicht falsch, aber ich fühle mich doch sehr überrumpelt und der Begriff Eigentum hat seit heute ne neue Bedeutung für mich.
Das Wort Eigentum wird im Normalfall eh falsch ausgelegt. Eigentum ist es auch, wenn sie mit deinem Auto weggefahren wären. Es ist dein Eigentum, nur dass es dann halt nicht mehr in deinem Besitz gewesen wäre, solang dus nicht wieder abholst.

Super Grobi
2008-07-04, 16:28:27
Ich bin auch gespannt, was dich das alles jetzt kosten wird.

So ganz günstig wird das sicher nicht.

SG

p.s.
und wer daran zweifelt, daß das rechtens ist, was das Ordungsamt da gemacht hat, dem kann man nicht mehr helfen! Wer sonst, wenn nicht das Ordungsamt, weiss sonst, was in einem solchen Fall gemacht werde kann/soll oder nicht. Es gibt genug Leute die so meinen ihr Auto entsorgen zu können!

Henry
2008-07-04, 16:52:46
naja, also da brauchst du dich echt nicht aufregen.

du verstößt gg die STVO - weißt es bzw. siehst es ein
hast du dich noch nie gefragt, was mit dem ganzen schrott passiert, der auf der straße steht?
die stadt ist sogar so freundlich und weißt dich darauf hin - du ignorierst es

was muss die stadt jetzt denken?
das auto wurde abgestellt(vielleicht vorher verkauft, gestohlen,...) und hat keinen besitzer mehr - da keiner antwortet.

überleg dir doch mal, was passiert, wenn du das auto durch nen ofen oder sonstwas materielles ersetzt und da abstellst - regst du dich dann auch auf, wenn das einer inspiziert oder wegräumt?

und das da noch ne nette rechnung kommt solte dir auch klar sein, du hast schließlich nen ganz schönen verwaltungsaufwand verursacht.

fazit: sei froh, dass du glück im unglück(oder eher nachlässigkeit) hattest und die kiste noch dasteht und merk es dir für die zukunft;)

sth
2008-07-04, 17:15:34
Sorry, aber ich kann nur sagen: Selbst dran schuld!

Erst lässt du dein abgemeldetes Auto im öffentlichen Verkehrsraum stehen, was schonmal nicht erlaubt ist. Zum einen nimmt es den Leuten die täglich auf ihr Auto angewiesen sind u.U. Parkplätze weg, zum anderen kann niemand wissen warum das Auto abgemeldet wurde (möglich wäre ja auch ein Defekt etc.) und ob evtl. die Gefahr besteht, dass früher oder später Öl oder Treibstoff austritt.

Dann ignorierst du noch ein Behördenschreiben. Zumindest anrufen hättest du ja können um die Sache zu klären. Sei froh, dass das Auto nicht erst abgeschleppt wurde. Das wären dann nämlich sicher nochmal ~200eur zusätzlich gewesen.

Aus der Tatsache das alles relativ schnell ging schließe ich, dass sich wohl jemand bei der Stadt beschwert hat.

KinGGoliAth
2008-07-04, 17:18:46
wundert mich nicht. wenn ein auto ohne kennzeichen irgendwo an der strasse steht ist der fall meistens ziemlich klar. da will einer die entsorgung sparen.
offenbar wohnst du in einer größeren stadt oder zumindest in einer gegend mit dichter nachbarschaft. in anderen orten werden solche herrenlose fahrzeuge nicht selten opfer von diebstahl, ersatzteilbeschaffung und vandalismus.


erzähl uns mal was auf der rechnung steht.

und dieses mal am besten auch den letzten satz lesen. mit dem "zahlbar bis ...". ;)

drexsack
2008-07-04, 17:24:54
Nunja, ich will nun nicht groß klugscheißen, ich selbste wusste auch nicht, das man Autos so nicht stehen lassen darf [obwohl es nach lesen dieses Threads natürlich Sinn ergibt]. Aber wenn irgendein Schreiben mit einer konkreten Frist kommt, würde ich es zumindest einmal genau durchlesen, nur so für die Zukunft. Fristen und Mahnung "verjähren" eher selten ;)

Urion
2008-07-04, 17:53:44
Völlig richtig von der Stadt!

Dummheit schützt vor Strafe nicht und hier zu recht.

Wäre das nicht so würde jeder Spacko seine alten Schrottkisten einfach auf die Straße stellen und wegrosten lassen.

Unangemeldeter Wagen auf der Straße ist genau so wie alte Waschmaschine in den Wald gekippt.

Die Leute von der Stadt können ja nicht wissen dass du den Wagen nochmal nutzen wolltest....

Und ein Verkehrshindernis ist der Wagen automatisch da er ja einen öffent. Parkplatz belegt wo vllt Leute parken wollen die dafür Steuern zahlen.

Ronny G.
2008-07-04, 18:17:31
das jetzt viele kommen und den Lehrer spielen wollen war mir klar, vielleicht hätte ich das Thema garnicht publik machen sollen, den jetzt kommen all die doch so ordentlich vorbildlichen Bürger zum Vorschein und schaukeln das ganze in ungeahnte höhen:down:

Und übrigens war das Kennzeichen noch dran, wahrscheinlich zum Glück. Und Parkplatzprobleme habe ich in meine Gegend ganz sicher nicht, also habe ich den ganzen Ordentlichen schlauen Bürgern keine Parkplätze weggenommen oder sie irgendwie genötigt.
Auch habe ich keine Leichen im Kofferraum gehabt, Bomben waren auch keine Installiert.
Noch habe ich das Auto 2 Städte weiter abgestellt, das somit Null logischer Zusammenhang mit dem Abstellort zustande kam.
Öl oder ähnliche Giftige Betriebsstoffe verliert er auch nicht.
Mein Auto ist auch nicht vergleichbar mit nem Ofen oder sonstigen Haushaltsschrott, der da als Sperrmüll abgeladen wurde.
Auch wurden alle Bremsen gezogen und der Gang eingelegt das eine anreihung böser unglücklicher Momente durch losrollen des Autos die im Inferno von Leipzig geendet hätten bis jetzt verhindert wurden.
Ich habe einfach nur ein Auto abgestellt!

Ihr malt den Teufel an die Wand!!

Das ich für den ersten Moment etwas fassungslos bin das da Menschen an meinem Wagen stehen, denn sie auch noch aufgebrochen haben findet ihr wohl Abbnormal? Leute Leute Leute, ihr seit alle so perfekt!!!

Für mich hat sich das jetzt hier erledigt.

D4rk Pr13st
2008-07-04, 20:38:14
Ich kenne jetzt deine Landespolizeigesetze nicht und müßte jetzt auch nochmal genauer nachschauen, aber ich würde erstmal sagen, sie dürfen es, du hast einen Verwaltungsakt, Anhörung bekommen, hast nicht reagiert und der Verwaltungsakt wurde dann mit Zwangsmitteln durchgesetzt. Problematisch wäre hier die Verhältnismäßigkeit, weil es wahrscheinlich einfacher gewesen wäre dich nochmal anzurufen etc, anstatt gleich das Auto aufzubrechen. Weiß ich jetzt nicht ob es da verwaltungsgerichtliche Urteile zu gibt, ob dies unverhältnismäßig ist.

Ich habe jetzt auch keine diesbezüglichen Urteile im Kopf und ehrlich gesagt auch keine Lust nachzuschauen... Aber mE ist die Verhältnismäßigkeit alleine durch die Anhörung und den inzwischen wohl bestandskräftigen VA gewahrt. Warum ein erneuter Kontaktversuch, wenn ein erster nach ausreichend langer Zeit nicht erfolgreich war? MMn wären hierbei deutlich geringere Erfolgsaussichten vorhanden.

Abgesehen davon: Ich finde es recht erstaunlich, wie sich manche Leute hier über das Vorgehen aufregen, insbesondere der TE. Immer schön die Fehler bei anderen suchen, aber selber nicht in der Lage sein, ein behördliches Schreiben wenigstens mal durchzulesen. Armes Deutschland...

Das Auge
2008-07-04, 20:47:53
Also ich werd sicher nicht den Lehrer spielen, aber daß dein Auto erstmal von öffentlichem Grund entfernt wird geht schon soweit in Ordnung. Ist halt dein Pech, daß du das nicht wusstest.

Viel krasser finde ich die sofortige Zwangsversteigerung (genauer Wortlaut?)?!. Wenn das Auto dort nicht zur Entsorgung rumsteht ist es ja wirklich nicht schwer den Halter anhand der Daten von der Zulassungsstelle und der Stadt ausfindig zu machen. Man sollte mMn dem "Straftäter" zumindest die Chance geben das Auto wiederzukriegen und nicht es sofort zu verschrotten/versteigern :|

HAL
2008-07-04, 21:38:10
Man darf sein Auto nicht mal ohne gültigen TÜV rumstehen lassen. (Außer natürlich auf Privatgrund).
Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, darf man das nicht mal auf Privatgrund.

Zum Thema: Ich kann Deine Reaktion schon verstehen, nichtsdestotrotz war das schon etwas blauäugig von Dir.

Auch wenn das Fahrzeug keine Gefährdung darstellt: Als Lagerplatz für abgemeldete Fahrzeuge ist die Straße nicht gedacht und deswegen ist das nun mal verboten.
Stell' Dir mal vor jede Hinterhof-Autohänder würde seine abgemeldeten Scherben einfach irgendwo auf die Straße stellen dürfen, da könnte man bald nirgends mehr parken.

Das Ordnungsamt hat Dich angeschrieben und nachdem keine Reaktion erfolgte haben sie das einzige getan, was sie in solchen Fällen machen können - weg das Ding (AFAIK werden die verkaufbaren Fahrzeuge übrigens anschließend deshalb versteigert damit die entstandenen Kosten gedeckt werden können).

seahawk
2008-07-04, 22:04:50
Viel krasser finde ich die sofortige Zwangsversteigerung (genauer Wortlaut?)?!. Wenn das Auto dort nicht zur Entsorgung rumsteht ist es ja wirklich nicht schwer den Halter anhand der Daten von der Zulassungsstelle und der Stadt ausfindig zu machen. Man sollte mMn dem "Straftäter" zumindest die Chance geben das Auto wiederzukriegen und nicht es sofort zu verschrotten/versteigern :|

Deswegen hat man ihn ja angeschrieben. Er war der letzte bekannte Halter und hat sich nicht gemeldet, ergo ist er wohl nicht mehr Besitzer des Autosm oder will es entsorgen.

KinGGoliAth
2008-07-04, 22:55:15
Und übrigens war das Kennzeichen noch dran, wahrscheinlich zum Glück.

muss man bei stilllegung / abmeldung gar nicht die schilder abgeben? :confused: ich war davon ausgegangen, dass die kiste ohne schilder am strassenrand steht. das sieht natürlich eindeutig aus.

solange die schilder noch dran sind gibt es doch auch keinen grund von schlimmen dingen auszugehen. :|

wenn ich hier jeden abend in der strasse gucke stehen da auch immer die gleichen autos. trotzdem würde da keiner auf die idee kommen, sich darum zu kümmern und die zu versteigern.

Super Grobi
2008-07-04, 22:57:54
muss man bei stilllegung / abmeldung gar nicht die schilder abgeben?(...)

Wären diese dann noch dran gewesen? :rolleyes:

Du muss die Schilder mitbringen, selber entwerten, vorzeigen und fertig. Danach kannst du dir die Teile an die Wand hängen oder wieder ans alte Auto schrauben.

SG

flatbrain
2008-07-04, 23:30:20
"daß die Störung der öffentlichen Sicherheit schnellstens beseitigt wird."

Das kann vielfältige Gründe haben. Wenn ein Fahrzeug über Wochen hinweg irgendwo steht, kann das z.B. selbst bei einfachsten Dingen (Krankenwagen, Feuerwehrwagen) zu Problemen führen. Oder bei geplanten Baustellen und Wartungsarbeiten. Manchmal werden auch Transporte durchgeführt, für die die Straße geräumt werden muss. Da machen sich Fahrzeuge ohne erkennbaren Fahrzeughalter gar nicht gut.

In diesen Fällen wird eine Umsetzung/Öffnung durch Polizei, Odnungsamt oder eine andere Behörde angeordnet. Ohne diese darf kein Abschlepper Autos aufbrechen.

Zum Thema Schilder - bei vorübergehender Stilllegung (imo bis zu einem Jahr, keine Lust zu googeln) werden die Kennzeichen nicht entstempelt.

@ TS: Wann wäre denn dein TÜV abgelaufen?

Ronny G.
2008-07-04, 23:58:08
wann der Tüv abgelaufen ist spielt ab dem Punkt der Abmeldung keine rolle mehr. Ich habe mein Nummernschild nach Abmeldung extra noch nen halbes Jahr reserviert weil es ansonsten den Tag drauf bereits wieder frei ist, ist halt nen sehr nettes Kennzeichen, leider auch sehr leicht zu merken.
Habe die Schilder auch extra noch dran gelassen damit er auf den ersten Blick wie ein ganz normales Auto aussieht und nicht wie nen verwildertes.

Aber sagt mal was wäre denn gewesen wenn ich bspw. 3monate auf Montage gewesen wäre?
Und mal ganz fies gedacht, was wäre wenn ich den Brief garnicht bekommen habe, die sind nämlich in der Nachweißpflicht mir zu beweisen das ich den Brief 100% bekommen habe, per Einschreiben kam dieser jedenfalls nicht. Nun bringt es aber eh nix mehr, kann nur mit der Ordnungsamtmitarbeiterin sprechen und auf den ne tolerante Seele hoffen.

sun-man
2008-07-05, 00:07:50
Ach so. Schilder drann gelassen damit es so aussieht als wäre der wagen also i.O. - wenn Dir jetzt, warum auch immer, mit dem wagen irgendwas passiert wäre an dem der Parkplatz des Wagens Schuld ist - Was dann? Du hättest natürlich freiwillig gezahlt weil die Versicherung ja nun nicht mehr besteht? Sicher das.....
Abgemeldet ist Dein Wagen normalerweise ohne Versicherung.
Wenn Du 3 Monate auf Montage bist und Dir Deine Post egal ist, dann ist das dumm. Andere dürften sich die Post nachschicken lassen oder haben jemanden der diese öffnet und abarbeitet.
du stellst in voller Absicht einen abgemeldeten unversicherten wagen auf die Straße, läßt die schilder am wagen damit es ja keinem auffällt und nun regst Du Dich auf? Vor ein paar Jahren gab es dafür nen Punkt und entsprechendes Strafgeld.

Ronny G.
2008-07-05, 00:13:37
Was macht das für nen Unterschied ob Schilder dran sind oder nicht, abgemeldet ist abgemeldet, also bitte!!!:confused:

flatbrain
2008-07-05, 00:14:29
wann der Tüv abgelaufen ist spielt ab dem Punkt der Abmeldung keine rolle mehr. Ich habe mein Nummernschild nach Abmeldung extra noch nen halbes Jahr reserviert weil es ansonsten den Tag drauf bereits wieder frei ist, ist halt nen sehr nettes Kennzeichen, leider auch sehr leicht zu merken.
Habe die Schilder auch extra noch dran gelassen damit er auf den ersten Blick wie ein ganz normales Auto aussieht und nicht wie nen verwildertes.

Aber sagt mal was wäre denn gewesen wenn ich bspw. 3monate auf Montage gewesen wäre?
Und mal ganz fies gedacht, was wäre wenn ich den Brief garnicht bekommen habe, die sind nämlich in der Nachweißpflicht mir zu beweisen das ich den Brief 100% bekommen habe, per Einschreiben kam dieser jedenfalls nicht. Nun bringt es aber eh nix mehr, kann nur mit der Ordnungsamtmitarbeiterin sprechen und auf den ne tolerante Seele hoffen.

Naja, ich fahr Streife und achte aus Langeweile auf die HU-Plaketten, dabei fällt mir ein Fahrzeug auf, bei dem die HU abgelaufen ist. Dem will ich nun ein Ordnungsgeld aufdrücken, bei der routinemäßigen Halteranfrage wird mir mitgeteilt, dass der Ablauf der HU uninteressant ist, da das Fahrzeug einer befristeten Ausserbetriebnahme unterliegt... und damit nach 32. Absatz ein widerrechtlich abgestelltes Verkehrshindernis darstellt... und schon schliesst sich der Kreis.

Mit welchem Unternehmen wurde denn der Brief zugestellt? Es gibt ja auch sowas wie Einwurfeinschreiben und dergleichen, bei dem lediglich der Bote den Einwurf in deinen Briefkasten bestätigt, was einer Zustellung gleichkommt.

sun-man
2008-07-05, 00:23:14
Was macht das für nen Unterschied ob Schilder dran sind oder nicht, abgemeldet ist abgemeldet, also bitte!!!:confused:
Habe die Schilder auch extra noch dran gelassen damit er auf den ersten Blick wie ein ganz normales Auto aussieht und nicht wie nen verwildertes.
Man könnte auch Absicht unterstellen damit man eben nicht auf den ersten Blick sieht das der wagen abgemeldet ist.

Ronny G.
2008-07-05, 00:23:36
Ich denke das der Wagen auch so aufgefallen wäre egal was die HU/AU sagt, den der Siegel der Stadt ist ja ab, was ja viel auffälliger wäre als ein abgelaufene HU/AU Plakette.

Welches Unternehmen den Brief zustellte, hmm ich glaube das war die Post, mit ner ganz normalen 55cent Marke, glaube also nicht das da irgendne ne Gratisleistung für die Stadt drin war.

Ronny G.
2008-07-05, 00:24:55
Man könnte auch Absicht unterstellen damit man eben nicht auf den ersten Blick sieht das der wagen abgemeldet ist.

das kannst du am ende auslegen wie du willst, ganz ohne bedacht war es auf jedenfall nicht, wahrscheinlich hat das Schilder dran lassen die sache womöglich noch beschleunigt, so konnte ich wesentlich schneller ausfindig gemacht werden.

flatbrain
2008-07-05, 00:29:35
Ich denke das der Wagen auch so aufgefallen wäre egal was die HU/AU sagt, den der Siegel der Stadt ist ja ab, was ja viel auffälliger wäre als ein abgelaufene HU/AU Plakette.

Welches Unternehmen den Brief zustellte, hmm ich glaube das war die Post, mit ner ganz normalen 55cent Marke, glaube also nicht das da irgendne ne Gratisleistung für die Stadt drin war.

Da war ne Briefmarke drauf?! Kann sich eure Stadt keine Frankiermaschine leisten?

Zum Kennzeichen - lies dir mal §22 StVG und § 23 StVZO durch...

(del)
2008-07-05, 01:02:56
das jetzt viele kommen und den Lehrer spielen wollen war mir klar, vielleicht hätte ich das Thema garnicht publik machen sollen, den jetzt kommen all die doch so ordentlich vorbildlichen Bürger zum Vorschein und schaukeln das ganze in ungeahnte höhen:down:

Und übrigens war das Kennzeichen noch dran, wahrscheinlich zum Glück. Und Parkplatzprobleme habe ich in meine Gegend ganz sicher nicht, also habe ich den ganzen Ordentlichen schlauen Bürgern keine Parkplätze weggenommen oder sie irgendwie genötigt.
Auch habe ich keine Leichen im Kofferraum gehabt, Bomben waren auch keine Installiert.
Noch habe ich das Auto 2 Städte weiter abgestellt, das somit Null logischer Zusammenhang mit dem Abstellort zustande kam.
Öl oder ähnliche Giftige Betriebsstoffe verliert er auch nicht.
Mein Auto ist auch nicht vergleichbar mit nem Ofen oder sonstigen Haushaltsschrott, der da als Sperrmüll abgeladen wurde.
Auch wurden alle Bremsen gezogen und der Gang eingelegt das eine anreihung böser unglücklicher Momente durch losrollen des Autos die im Inferno von Leipzig geendet hätten bis jetzt verhindert wurden.
Ich habe einfach nur ein Auto abgestellt!

Ihr malt den Teufel an die Wand!!

Das ich für den ersten Moment etwas fassungslos bin das da Menschen an meinem Wagen stehen, denn sie auch noch aufgebrochen haben findet ihr wohl Abbnormal? Leute Leute Leute, ihr seit alle so perfekt!!!

Für mich hat sich das jetzt hier erledigt.Das ist so typisch für euch Ossis.

Ihr bekommt Kontra, werdet in einen sachlichen Streit eingebunden und sofort schlägt bei euch das Verhaltensmuster der beleidigten Leberwurst zu. -Zack-

Wat biste denn jetzt so beleidigt? Merkst du nicht, das nicht wir sondern du vorsätzlich ein, wie auch immer geartetes, Vergehen begangen hast? Du bist der Urheber, du hast den Fehler begangen. Niemand hier im Forum will dir deswegen an die Kehle. Aber genau den Eindruck vermittelt deine Reaktion auf die Posts hier obwohl ich keinen einzigen persönlich gemeinten Absatz erkennen kann.

Ihr habt im Osten nie wirklich gelernt einen Streit nicht als etwas automatisch Persönliches zu betrachten. Jeder Streit, jede Konfrontation, jede anders lautende Auffassung ist für euch immer sofort ein Affront, ein Anlass eingeschnappt von dannen zu ziehen.

YeOldeFerret
2008-07-05, 07:05:50
Ich vermisse beim TS so ein wenig die Selbsteinsicht. Mir scheint es so, als würde er sich als Opfer sehen. Aber es war nunmal eine Ordnungswidrigkeit. Ich denke das Vorgehen der Stadt ist rechtens und auch nachvollziehbar. Das keine Bombe drin war etc... das weiss der Besitzer des Wagens zwar, aber sonst niemand. Und genau das ist der Punkt. Sowas kann man nunmal nicht riechen.

Wie heißt es so schön, aus Fehlern lernt man. Aus der Sicht des TS ist es doch noch glimpflich ausgegangen, der Wagen wurde ja nicht versteigert.

@ Mayday: Was für eine unangebrachte Pauschalisierung...

Ronny G.
2008-07-05, 07:37:47
warum ich vielleicht etwas komisch reagiere sollte doch klar sein, dieses Vergehen meinerseits den Wagen unangemeldet im Straßenverkehr stehen gelassen zu haben wird hier viel zu negativ eingestuft(aus ner Maus nen Elefant gemacht), und vorallem werden gleich voreilig Schlüsse über mich gezogen die überhaupt nicht angebracht sind.

Kann sich den keiner vorstellen wie man sich fühlt wenn das eigene Auto aufgebrochen wird nur weil mein Wagen 4 Wochen auf der Straße gestanden hat. Klar habe ich nicht auf die Frist reagiert, aber auch nur deswegen weil den Brief nicht bis zum Ende durchgelesen habe(was mein eigentlicher Fehler war).
Aber nein ich werde hier an den Pranger gestellt als ob ich was bösartiges verbrochen hätte was in keiner Relation steht.

Und wenn ich dann den Kommentar über Ossis lese merke ich wie disqualifiziert derjenige eigentlich ist.

doublehead
2008-07-05, 07:45:03
Aber nein ich werde hier an den Pranger gestellt als ob ich was bösartiges verbrochen hätte was in keiner Relation steht.

Dich stellt niemand an den Pranger. Und dass man mal ein abgemeldetes Auto ein paar Tage an der Strasse stehen lässt ist ja auch nicht so schlimm. Aber es ist eben schon verdammt blöd ein behördliches Schreiben zu ignorieren und dann "Schweinerei" zu brüllen. Kapier das doch bitte. Das ist selbstverständlich ein gefundenes Fressen hier für alle.

cartman5214
2008-07-05, 09:04:38
Wie schon einmal beschrieben, abgemeldete Fahrzeuge auf öffentlichem Gelände abstellen ist ein grossens NoGo.
Zitat PflVG:
§ 6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Und bevor jemand fragt: parken und abstellen zählt, laut einigen Kommentaren zur StVO (jagow et al.), zum Gebrauch.
Und bei vier Wochen sowie dem wieder Anbringen der entwerteten Schilder sollte man eigentlich nicht mehr von Fahrlässigkeit ausgehen können (was du ja auch schon zugegeben hast, war ja ein bewusstes abstellen)

Soll heissen: rein nominell hast du dich bereits strafbar gemacht.

Zum aufrechen und abschleppen: ist theoretisch vom ersten Tage an möglich, wenn das Fahrzeug gefährdend wirkt (Hinderniss, ölt,...) wird dies auch gemacht. Ansonsten gibt es nen Brief an den letzten Halter (du) mit ner Frist und wenn die abläuft dann ist die Möhre weg. Ist kein Halter bekannt weil keine Schilder dran sind, dann gibt es den roten Punkt auf die Scheibe.
Nachvollziehbar, weil wie angesprochen steht das Auto dort ohne Versicherungsschutz rum.

Zum Brief: je nach Landeszustellgesetz ist so eine Benachrichtigung per Brief ausreichend, es gilt die Zustellfiktion (3 Tage nach Einwurf gilt der Brief als angekommen und gelesen). Allerdings ist die Behörde im Zweifel nachweispflichtig
Bringt hier aber nichts, da jedwede Information an dich reine Kulanz ist.

Sieh es ein: in dem Moment wo du ein Fahrzeug abgemeldet und unversichert auf öffentlichem Gebiet abstellst, ist es quasi weg. Alles was zeitlich zwischen abstellen und entfernen liegt ist Zufall und abhängig von der Reaktionszeit und Kulanz der Behörde. Sei froh wenn dir nicht noch ein Verstoss gegen das PflVG reingedrückt wird!

medi
2008-07-05, 09:05:40
du hättest einfach bei der stadt anrufen sollen und denen der vorfall erklären, also das du das auto in 1-2 wochen eh wieder anmelden willst und ob sie nichtmal nen auge zudrücken können.

die ausrede: brief ist bei mir nicht angekommen, zählt zudem nicht, da hier in deutschland informationspflicht besteht und du somit wissen müsstest, dass du da eine ordnungswidrigkeit verursachst. der brief war nur ne nette geste deiner stadt, mehr aber nicht.


deswegen: selber schuld, sorry.

mofhou
2008-07-05, 11:35:59
warum ich vielleicht etwas komisch reagiere sollte doch klar sein, dieses Vergehen meinerseits den Wagen unangemeldet im Straßenverkehr stehen gelassen zu haben wird hier viel zu negativ eingestuft(aus ner Maus nen Elefant gemacht), und vorallem werden gleich voreilig Schlüsse über mich gezogen die überhaupt nicht angebracht sind.

Kann sich den keiner vorstellen wie man sich fühlt wenn das eigene Auto aufgebrochen wird nur weil mein Wagen 4 Wochen auf der Straße gestanden hat. Klar habe ich nicht auf die Frist reagiert, aber auch nur deswegen weil den Brief nicht bis zum Ende durchgelesen habe(was mein eigentlicher Fehler war).
Aber nein ich werde hier an den Pranger gestellt als ob ich was bösartiges verbrochen hätte was in keiner Relation steht.

Was soll man den sonst sagen?
Dass die Stadt einen Fehler gemacht hat und keinen Hellseher eingeschalten hat?
Auto abgemeldet->Brief von der Stadt->ignoriert->Auto weg
Ich weiß nicht, was es daran zu verstehen gibt.

Pirx
2008-07-05, 11:41:33
Wann ist denn die Frist der Stadt abgelaufen?
Scheint mir alles recht knapp zu sein, würde mal nachschauen, ob da im Gesetz was zu diversen Fristen steht.

Ronny G.
2008-07-05, 15:02:41
So nun habe ich mein Auto kurzerhand ab Montag neu versichert, bin ich nun auf der sicheren Seite und habe wenigstens ne Grundabsicherung, oder kommt die Versicherung erst mit der Zulassung zu stande. Die Zulassung würde dann erst Dienstag oder Mittwoch kommen.

Henry
2008-07-06, 11:40:35
Wann ist denn die Frist der Stadt abgelaufen?
Scheint mir alles recht knapp zu sein, würde mal nachschauen, ob da im Gesetz was zu diversen Fristen steht.


der eindruck sollte täuschen. er stellt sein auto "einen monat" ab. bekommt nen brief und fährt dann weg(da er den brief ja noch gelesen hat). und als er wiederkommt...


@ronny
naja lies dir doch nochmal deine eröffnung durch. du hast nicht nur gg. die STVO sondern gegen das Gesetz verstoßen und regst dich über die konsequenzen auf.;) Was würdest du denn davon halten?

Und zu deinen Aussagen, was alles nicht auf dich zutrifft bzw. was du nicht hast - das weiß die stadt doch nicht. die überwachung wird zwar immer schlimmer, aber noch verfolgt man dich nicht 24h am tag und kann darauß seine schlüsse ziehen. Deshalb haben sie dich ja angeschrieben. Da du nicht geantwortet hast, bekommt die stadt auch keine informationen von dir. Also...
Und es ist vollkommen egal, wie dein auto von außen ausschaut. Es ist und bleibt ein Gegenstand der da nicht hingehört.;)

und die schilder schützen dich nicht, im gegenteil könnte die sache noch verschlimmern. ich weiß ja nicht wie oft bei euch politessen vorbeikommen, aber wenn, dann sieht die doch sofort, dass die plakette fehlt und gibt das weiter. das nächste mal bist halt schlauer;)