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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Parkverbot durch Bauarbeiten/Baustelle rechtens?


Heimatsuchender
2008-07-05, 21:41:55
Ich selbst habe kein Auto, frage aber für einen Nachbarn.

Zur Situation:

Auf der anderen Staßenseite haben wir eine Baustelle. Dort wird ein Wohnhaus mit mehreren Wohungen gebaut. Vor ungefähr einer Stunde haben Bauarbeiter Parkverbots-Schilder auf beiden Straßenseiten aufgestellt. Lt. diesen Schildern ist ab dem 06.07.2008 (also ab morgen) bis zum 14.07.2008 das Parken verboten. Dieses Parkverbot umfasst eine Strecke von 60 - 70 Metern je Straßenseite. Können die das einfach so machen? Hier fehlen ab morgen etliche Parkmöglichkeiten.


tobife

redfalcon
2008-07-05, 21:48:49
"Einfach so" is relativ. Die Zonen müssen ja vorher bei der Stadt/Ordnungsamt (?) beantragt werden. Privat kann man sowas ja z.B. für Umzüge leicht beantragen, bei größeren Zeitspannen wird das wahrscheinlich deutlich komplizierter und teurer.
Bei meiner Mutter gegenüber wird auch gebaut, aber da ist nich nur ca 100 Meter Straße einseitig gesperrt, auf der anderen Seite stehen auch noch Schuttcontainer etc, kannst dir ja vorstellen, wie viele Parkplätze da wegfallen.
Das einzige was dein Nachbar machen kann, ist wohl mal beim Amt nachzufragen, ob die das ordnungsmäßig beantragt haben.

Heimatsuchender
2008-07-05, 21:52:36
Es werden einige Nachbarn nachfragen, ob das genehmigt ist. Hier ist die Parksituation sowieso schon bescheiden und dann noch sowas.


tobife

Hamster
2008-07-05, 21:53:08
ja, das können die machen. aber afaik muß das ganze 1 woche vorher gekennzeichnet sein, bevor das halteverbot in kraft tritt.

Voodoo3Killer
2008-07-06, 00:41:30
Muss genehmigt sein und entsprechend mit Vorlauf aufgestellt werden.

Mein Auto stand auch schon mal im Halteverbot. Besser gesagt wurde plötzlich ein Halteverbot um mein Auto herum aufgebaut. Die Polizei war dann bei meiner Mutter und die musste dann das Auto sofort wegfahren. Die haben die Schilder wohl auch über Nacht aufgebaut.

Grundsätzlich kannst du aber wohl gegen genehmigte Halteverbote nichts unternehmen.

Sorkalm
2008-07-06, 01:11:41
Mein Auto stand auch schon mal im Halteverbot. Besser gesagt wurde plötzlich ein Halteverbot um mein Auto herum aufgebaut. Die Polizei war dann bei meiner Mutter und die musste dann das Auto sofort wegfahren. Die haben die Schilder wohl auch über Nacht aufgebaut.

Kenn ich. Nur das dann keine Bitte zum Wegfahren des Autos kam, sondern nach dem Aufbau über Nacht gleich ein Strafzettel dran war. Natürlich eine absolute Frechheit, die sie so nicht halten konnten - aber es zeigt, das nicht unbedingt alle Offiziellen Bescheid wissen...

DraconiX
2008-07-06, 10:26:19
Ich komme vom Straßenbau: Ja, Bauarbeiter dürfen Straßensperren und Park- / Halteverbote aufbauen. Auch kurzfristig nach Rücksprache mit dem Straßenbauamt. Bei Park- bzw. Halteverboten ist die Vorlaufszeit 2 Tage. Ein KFZ Halter ist auch gesetzlich daran gebunden mindestens alle 2 Tage sein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Sprich: Wer eine Woche in den Urlaub fährt, danach zurück kommt und der PKW ist zwecks Halteverbot abgeschleppt wurden... Selber schuld, da muß er den Nachbarn oder Onkel etc... den Auftrag geben auf den PKW zu achten oder ihn auf ein Privatgelände parken.

Wir hatten letzte Woche in einer Ortschaft das gleiche Problem das wir ein PKW abschleppen lassen mussten. Der PKW Inhaber war nicht auffindbar und niemand wußte wo er war... Der Fertiger stand eine Stunde still. Fazit von dieser Aktion: Standkosten des Fertigers und der Maschinen: 5.000€, 54 to Mischgut (2 LKW Sattel) mussten wegen zu niedriger Temperatur zurück zur Mischanlage zum verschütten: 4650€ und ein Buckel in der neuen Decke. Die Kosten holt sich dann die Firma vom Fahrzeughalter auch noch zurück ;)

Ansonsten lohnt es sich wirklich nicht die Bauarbeiter mit dem Parkproblem zu belästigen, diese können dafür nichts und können daran auch nichts ändern... sie machen bloß ihre Arbeit. Der richtige Ansprechpartner ist dann das Ordnungsamt bzw. bei Straßenausbesserungen das jeweilige Straßenbauamt. ;)

EDIT:

Aber abends aufgebaut und frühs dann ein Ticket geben... ist nicht erlaubt!

Infosucher
2008-07-06, 14:33:39
Ich komme vom Straßenbau: Ja, Bauarbeiter dürfen Straßensperren und Park- / Halteverbote aufbauen. Auch kurzfristig nach Rücksprache mit dem Straßenbauamt. Bei Park- bzw. Halteverboten ist die Vorlaufszeit 2 Tage. Ein KFZ Halter ist auch gesetzlich daran gebunden mindestens alle 2 Tage sein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Sprich: Wer eine Woche in den Urlaub fährt, danach zurück kommt und der PKW ist zwecks Halteverbot abgeschleppt wurden... Selber schuld, da muß er den Nachbarn oder Onkel etc... den Auftrag geben auf den PKW zu achten oder ihn auf ein Privatgelände parken.

Wir hatten letzte Woche in einer Ortschaft das gleiche Problem das wir ein PKW abschleppen lassen mussten. Der PKW Inhaber war nicht auffindbar und niemand wußte wo er war... Der Fertiger stand eine Stunde still. Fazit von dieser Aktion: Standkosten des Fertigers und der Maschinen: 5.000€, 54 to Mischgut (2 LKW Sattel) mussten wegen zu niedriger Temperatur zurück zur Mischanlage zum verschütten: 4650€ und ein Buckel in der neuen Decke. Die Kosten holt sich dann die Firma vom Fahrzeughalter auch noch zurück ;)

Ansonsten lohnt es sich wirklich nicht die Bauarbeiter mit dem Parkproblem zu belästigen, diese können dafür nichts und können daran auch nichts ändern... sie machen bloß ihre Arbeit. Der richtige Ansprechpartner ist dann das Ordnungsamt bzw. bei Straßenausbesserungen das jeweilige Straßenbauamt. ;)

EDIT:

Aber abends aufgebaut und frühs dann ein Ticket geben... ist nicht erlaubt!

Die holen sich dann auch noch das Geld zurück? Das ist eine absolute Sauerei! Jetzt stellt Euch mal vor, der Halter des Fahrzeuges wollte zu Fuß einkaufen gehen und hat dabei einen Unfall. Er liegt auf der Intensivstation... Wie läuft das da ab? Er kann niemandem bescheid sagen und dennoch soll er zahlen? 2 Tage vorher anmelden ist viel zu wenig. 7 müssten es mindestens sein.

MfG
Infosucher

n00b
2008-07-06, 14:51:59
Mehr als 2 Tage vorher? Wo kämen wir denn da hin, das geht garned, da könnten die spontanen "hey, morgen bauen wir ein neues Krankenhaus in der Rennbergstrasse" Entscheidungen ungünstig beeinflusst werden. ;D ;D ;D

(del)
2008-07-06, 15:30:22
Die holen sich dann auch noch das Geld zurück? Das ist eine absolute Sauerei! Jetzt stellt Euch mal vor, der Halter des Fahrzeuges wollte zu Fuß einkaufen gehen und hat dabei einen Unfall. Er liegt auf der Intensivstation... Wie läuft das da ab? Er kann niemandem bescheid sagen und dennoch soll er zahlen? 2 Tage vorher anmelden ist viel zu wenig. 7 müssten es mindestens sein.

MfG
Infosucher
Wird ein solcher Schaden nicht über die Haftpflichtversicherung gedeckt?

Wäre meine adhoc-Vermutung. Fraglich nur, ob das Unterbleiben der 2-täglichen Kfz-Kontrolle unter fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich fällt.