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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Methoden der KFZ-Versicherungen


Fritte
2008-07-07, 20:57:27
vor ca. nem dreiviertel Jahr wurde mein Auto auf einem Parkplatz beschädigt, soweit kein problem, der Fahrer räumte seine Schuld ein etc.

Die gegnerische Versicherung liess sich viel viel Zeit, ich liess einen Kostenvoranschlag machen und reichte ihn über meinen Anwalt ein. Daraufhin wollten die Fotos vom Schaden haben, also gut, kriegten sie.

Meine Werkstatt bezifferte die Reparatur auf ca. 1300 Euronen. Nun schreibt mir die gegnerische Versicherung das sie anhand ein paar pisseliger Fotos ermittelt hätten das der Schaden lediglich 880,- Euro wert wäre und sie auch nur das zahlen würden. Zwar nannten die auch eine Werkstatt die es für den preis machen würde, nur kenn ich die nicht und hab auch keine Lust es da machen zu lassen, zumal ich dann das Geld für den Kostenvoranschlag nicht wiedersehe, bei meiner Werkstatt würde ich das erstattet bekommen.

Ich finde es eine Riesensauerei mit welchen Methoden die Versicherungen heutzutage arbeiten, es war übrigens die DEVK. Hab letztens auch noch einen Beitrag im TV gesehen wo selbst unabhängige Gutachten angezweifelt werden und weitere üble Dinge. Ich finde das ne echte Schweinerei, mal sehen was mein Anwalt dazu sagt...

Urion
2008-07-07, 21:12:33
und is das was Neues??

wenn Unfall dann immer Polizei und sofort den Rest per Anwalt machen lassen anders läufts doch heute garnet mehr

ohne Klageeinreichung sieht man keinen Penny

mir wollte man mal ne Mitschuld anlabern weil mir einer hinten reingefahren ist während ich an einer Ampel stand!!

(ich stand und sollte schuld sein) -> rofl

das geilste war der Arsch hat sogar noch Fahrerflucht begangen...

Versicherungen sind so *******

zAm87
2008-07-07, 21:14:07
Hab auch schon seit mehr als nem Jahr Probleme mit der DEVK Versicherung meines Unfallgegners. Haben bisher Gutachten angezweifelt, Tatsachen verdreht (die waren dann plötzlich ganz anders als bei der Zeugenaussage im Polizeibericht :rolleyes:), etc
Als der Richter bei der letzten Güteverhandlung dann versucht hat einen Vergleich auszuhandeln hat die Versicherung auch wieder auf Stur geschaltet. In zwei Wochen kommt jetzt der nächste Gerichtstermin, vllt kommt der Mist da dann endlich zu nem Ende... :(

Ric
2008-07-07, 21:28:37
Meine Werkstatt bezifferte die Reparatur auf ca. 1300 Euronen. Nun schreibt mir die gegnerische Versicherung das sie anhand ein paar pisseliger Fotos ermittelt hätten das der Schaden lediglich 880,- Euro wert wäre und sie auch nur das zahlen würden.


Beliebter, tick um geld zu sparen. Der hintergedanke ist, dass viele diese abschläge hinnehmen und nicht auf ihre vollen ansprüche betehen,

Zwar nannten die auch eine Werkstatt die es für den preis machen würde, nur kenn ich die nicht und hab auch keine Lust es da machen zu lassen, zumal ich dann das Geld für den Kostenvoranschlag nicht wiedersehe, bei meiner Werkstatt würde ich das erstattet bekommen.


... ich fasse mich mal kurz und gebe nur einen grobe überblick.
Du, als geschädigter hast keine pflicht "marktforschung" zu bereiben, um den günstigten anbieter zu finden, damit es so billig wie nötig wird.
Grundsätzlich hast du die frei werkstattwahl. Ausnahmsweise kann eine versicherung auf eine andere "günstigere" werkstatt verweissen.
Jedoch nur, wenn diese einerseits fachlich mindestens genauso geeignet sein und den schaden genauso fachlich korrekt abwickeln. Zudem kommt noch der "vertrauenstatbestand", du musst dich nicht an einen völlig unbekannten verweissen lassen.
Kennst du nicht mal den anbieter (z.b. hinterhofklitsche), nusst du dich darauf nicht einlassen. Hast du eine vertragswerkstatt der herstellers gewählt kannst du nicht auf günstigere freie verwiesen werden. (Es gibt ausnahmen, behlate, dass du nicht ohne weiteres auf eine andere werkstatt verwiesen werden darfst).
Das risiko der reparaturkosten trägt prinzipiell der schädiger, nicht dre geschädigte.

zumal ich dann das Geld für den Kostenvoranschlag nicht wiedersehe

Das sind gewöhnliche schadensposten, die UNSTREITIG ausgleichpflichtig sind.
Solltest du vielleicht doch die günstigere werkstatt wählen, dann sind die kosten ersatzfähig.

Ich finde das ne echte Schweinerei, mal sehen was mein Anwalt dazu sagt...


Das oben gesagte hätte dir eigentlich jeder anwalt sagen können. :conf2: ,
Steht in jedem kommentar drin.

Die aussagen der versicherung haben NULL substanz - ich hoffe das erkennt auch dein anwalt (die kosten sind ebenfalls ersatzfähig :wink:), sonst solltest du dir gedanken über seine fachliche kompetenz machen.

007
2008-07-07, 22:03:51
Hm, mein Auto wurde vor kurzem auch auf dem Parkplatz gerempelt. Der Unfallgegner war bei der Württembergischen versichert und die Sache lief eigentlich relativ reibungslos. Ich habe einen Kostenvoranschlag machen lassen und er hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Noch am selben Tag habe ich eine Rückmeldung von der Versicherung bekommen, dass sie prinzipiell den Schaden übernehmen, aber gerne noch einen Gutachter vorbeischicken würden. Innerlich hatte ich mich damit dann schon auf einen längeren Kampf eingestellt, allerdings wurde ich positiv überrascht. Der Typ kam, hat mein Auto begutachtet, den Kostenvoranschlag überflogen und gemeint "Joa, ist wohl so..." Letztlich hab ich also den Kostenvoranschlag + Leihwagen anstandslos ersetzt bekommen. Zu erwähnen wäre noch, dass der Gutachter sich nicht unmittelbar zwecks Terminvereinbarung mit mir in Verbindung gesetzt hatte. Als ich mich dann bei der Versicherung erkundigte, sah man sich sogar genötigt mir eine schriftliche Entschuldigung zukommen zu lassen. Letztlich war ich also (entgegen vieler anderer Versicherungserfahrungen) sehr positiv überrascht und überlege ernsthaft zu wechseln, auch wenn die vll. ein paar Euro teurer sind.

knallebumm
2008-07-07, 22:37:13
Es wird halt getrickst, wo es nur geht. Einen Unfall hatte ich schon länger nicht mehr aber dafür die letzten 2 mal Probleme bei der Kündigung.

Bei der ersten Versicherung nahm der Vertreter einfach das Kündigungseinschreiben nicht an. Außerdem wurde 2 mal zu viel abgebucht. (beide male ließ es sich dann aber klären)
Bei der zweiten hat es mich über ein halbes Jahr gedauert und 2 Abbuchungen für Halbjahresbeträge bis das Geld wieder auf meinem Konto war. Angeblich sind die Unterlagen von der Stadt irgendwo verschütt gegangen, anschließen wußte keiner mehr wo mein Fax war usw....

Beides waren sind bekannte Versicherungen.
erste ist nach zwei Städten bennant (eine davon im Norden), die zweite hat 3 Buchstaben, wobei der erste und der dritte gleich sind. :)

Marc-
2008-07-07, 23:06:41
vor ca. nem dreiviertel Jahr wurde mein Auto auf einem Parkplatz beschädigt, soweit kein problem, der Fahrer räumte seine Schuld ein etc.

Die gegnerische Versicherung liess sich viel viel Zeit, ich liess einen Kostenvoranschlag machen und reichte ihn über meinen Anwalt ein. Daraufhin wollten die Fotos vom Schaden haben, also gut, kriegten sie.

Meine Werkstatt bezifferte die Reparatur auf ca. 1300 Euronen. Nun schreibt mir die gegnerische Versicherung das sie anhand ein paar pisseliger Fotos ermittelt hätten das der Schaden lediglich 880,- Euro wert wäre und sie auch nur das zahlen würden. Zwar nannten die auch eine Werkstatt die es für den preis machen würde, nur kenn ich die nicht und hab auch keine Lust es da machen zu lassen, zumal ich dann das Geld für den Kostenvoranschlag nicht wiedersehe, bei meiner Werkstatt würde ich das erstattet bekommen.

Ich finde es eine Riesensauerei mit welchen Methoden die Versicherungen heutzutage arbeiten, es war übrigens die DEVK. Hab letztens auch noch einen Beitrag im TV gesehen wo selbst unabhängige Gutachten angezweifelt werden und weitere üble Dinge. Ich finde das ne echte Schweinerei, mal sehen was mein Anwalt dazu sagt...

vermutlich hat die versicherung nichts von dem getan was du ihr unterstellst. sondern lediglich anhand der schadensfeststellung und dem KV der werkstatt den du eingereicht hast (aus dem ja auch hervorgeht was genau beschaedigt ist und was und wie repariert wird) ueber die Schwacke Listen o.ä. den mittleren Reparaturpreis ermittelt. Und dies eben zugrundegelegt. Vollkommen legitim und nachvollziehbar. Darf ich denn mal ketzerisch fragen, was du TATSÄCHLICH bei deiner werkstatt bezahlt haettest bzw ob du ueberhaupt vorhast den schaden in voller hoehe reparieren zu lassen? oder gehts dir eher darum bares auf die kralle zu bekommen? (ich darf dich uebrigens darauf hinweisen das du bei nichtreparatur auch nur den nettowert - also ohne MWSt erstattet bekommst und auch im falle einer reparatur die MWSt nur in tatsächlicher rechnungshöhe gegen vorlage der RECHNUNG erstattet bekommst).
Sollte dem nicht so sein hast du trotzdem noch 2 moeglichkeiten:
1. mach eine abtretungserklaerung an die werkstatt und lass diese direkt mit der versicherung abrechnen... das machen die allermeisten versicherung zuegig und anstandslos.
2. wenn ich recht verstanden habe, widerspricht die versicherung nicht dem eigentlichen schaden und dessen ausmass... allerdings der rechnungshoehe... in diesem falle kannst du natuerlich versuchen es auf den dicken kommen zu lassen, den wagen so wie du meinst reparieren zu lassen und die rechnung einzureichen. Denn zwingen zu einem bestimmten werkstattbesuch kann dich die (fremde) versicherung nicht. Sollten aber beispielsweise die stundensaetze oder anderes tatsaechlich deutlich ueber dem mittel liegen, ist es natuerlich moeglich das ein teil gekuerzt wird. Obwohl ich das für unwahrscheinlich halte.

F5.Nuh
2008-07-07, 23:34:50
Hm, mein Auto wurde vor kurzem auch auf dem Parkplatz gerempelt. Der Unfallgegner war bei der Württembergischen versichert und die Sache lief eigentlich relativ reibungslos. Ich habe einen Kostenvoranschlag machen lassen und er hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Noch am selben Tag habe ich eine Rückmeldung von der Versicherung bekommen, dass sie prinzipiell den Schaden übernehmen, aber gerne noch einen Gutachter vorbeischicken würden. Innerlich hatte ich mich damit dann schon auf einen längeren Kampf eingestellt, allerdings wurde ich positiv überrascht. Der Typ kam, hat mein Auto begutachtet, den Kostenvoranschlag überflogen und gemeint "Joa, ist wohl so..." Letztlich hab ich also den Kostenvoranschlag + Leihwagen anstandslos ersetzt bekommen. Zu erwähnen wäre noch, dass der Gutachter sich nicht unmittelbar zwecks Terminvereinbarung mit mir in Verbindung gesetzt hatte. Als ich mich dann bei der Versicherung erkundigte, sah man sich sogar genötigt mir eine schriftliche Entschuldigung zukommen zu lassen. Letztlich war ich also (entgegen vieler anderer Versicherungserfahrungen) sehr positiv überrascht und überlege ernsthaft zu wechseln, auch wenn die vll. ein paar Euro teurer sind.

Gleicher Fall bei mir, habe einen Kostenvoranschlag gemacht. Geschätzt wurde der Schaden auf 1050€ (Fremwerkstatt). Hingeschickt und ein schreiben bekommen wo sie das gleiche sagen wie bei dir. Da binn ich mal gespannt.

P.S. Wie siehts aus, kriegt man das Geld oder muss man sein wagen reparieren lassen?

P.S.2. Ich versteh nicht was man bei 1000 € schaden noch machen will. Diese eventuell 100-200 €?

Ist die Provenzial bei mir. Habe den wagen erst vor kurzem und er war wie neu.. und jetzt ne unschöne beule im Kotflügel inkl. kratzer. Manche meinen jetzt ist mein Wagen ein Unfallwagen.. stimmt das?

Fritte
2008-07-07, 23:53:49
Darf ich denn mal ketzerisch fragen, was du TATSÄCHLICH bei deiner werkstatt bezahlt haettest bzw ob du ueberhaupt vorhast den schaden in voller hoehe reparieren zu lassen? oder gehts dir eher darum bares auf die kralle zu bekommen? (ich darf dich uebrigens darauf hinweisen das du bei nichtreparatur auch nur den nettowert - also ohne MWSt erstattet bekommst und auch im falle einer reparatur die MWSt nur in tatsächlicher rechnungshöhe gegen vorlage der RECHNUNG erstattet bekommst).

darfst du durchaus, ich will den Wagen reparieren lassen und habe nicht vor die Kohle einzusacken, das Auto ist grade mal 3 Jahre alt, da werd ich so einen Schaden sicher nicht fröhlich weiterrosten lassen. Im übrigen auch der Hinweis mit dem Kostenvoranschlag, sonst hätte ich das ja nicht erwähnt und ich bin auch nicht mit der Werkstatt verwandt oder beteiligt, ist halt nur meine jahrelange Vertrauenswerkstatt wo ich immer hingehe und stets gut bedient werde..

Sollte dem nicht so sein hast du trotzdem noch 2 moeglichkeiten:
1. mach eine abtretungserklaerung an die werkstatt und lass diese direkt mit der versicherung abrechnen... das machen die allermeisten versicherung zuegig und anstandslos.
2. wenn ich recht verstanden habe, widerspricht die versicherung nicht dem eigentlichen schaden und dessen ausmass... allerdings der rechnungshoehe... in diesem falle kannst du natuerlich versuchen es auf den dicken kommen zu lassen, den wagen so wie du meinst reparieren zu lassen und die rechnung einzureichen. Denn zwingen zu einem bestimmten werkstattbesuch kann dich die (fremde) versicherung nicht. Sollten aber beispielsweise die stundensaetze oder anderes tatsaechlich deutlich ueber dem mittel liegen, ist es natuerlich moeglich das ein teil gekuerzt wird. Obwohl ich das für unwahrscheinlich halte.

Danke für die Tips :)

cartman5214
2008-07-07, 23:56:37
Wenn sich die Versicherung schon in dieser Phase anfängt querzustellen sollte ein Gutachter hinzugezogen werden. Da der Schaden eindeutig die Bagatellgrenze überschreitet ist dies auch vollkommen gerechtfertigt. Kosten müssen von der Versicherung übernommen werden.
Vorteil ist das die Schäden, und damit der Reparaturbedarf, nachgewiesen damit beweissicher dokumentiert sind. Ein Kostenvoranschlag reicht dafür nicht aus. Beliebt ist inzwiscen auch die Reparatur nicht offiziell zu genehmigen und anschließend erst die Schadenshöhe anzuzweifeln. Versuch dann mal nen Nachweis zu führen.
Die geringere Schadenshöhe resultiert eher aus dem Austausch einiger Posten (ausbeulen und spachteln statt tauschen) oder dem "unabsichtlichen" Vergessen von Punkten wie Farbausgleich beim Lackieren.
Ach ja, auch wenn es bei 007 gut ging: Vorsicht bei Versicherungsgutachtern. "Wessen Brot ich ess..." Du hast Anspruch auf ein Gutachten welches durch den Schädiger gezahlt werden muss. Fehlen Punkte wie Wertverlust, Nutzungsausfall oder sind Reparaturarten unzureichend wird der Aufwand dies geltend zu machen schwer. Der Gutachter wird wie Werkstatt und Anwalt vom Geschädigten gewählt und vom Schädiger gezahlt. Dieser hat kein Mitspracherecht.

Edit: sehe gerade das deine Karre 3 Jahre alt ist. Beachte den Wertverlust!