PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit Arbeitslosigkeit- / amt


sChRaNzA
2008-07-09, 14:43:34
Hallo

Ich bin jetzt seit einem Monat arbeitslos und habe mich als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr beworben.

Gleichzeitig erhalte ich im Moment ALG1. Nun zu meinem Problem. Ich bin im Moment auch auf Suche bei zivilen Firmen nach Arbeit, was mich stört sind die Angebote vom Arbeitsamt bei denen ich mich umgehend bewerben soll!

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung was passiert wenn ich mich dort nicht bewerbe, da viele Angebote einfach nicht passend sind! Zum Teil kann ich die geforderten Vorrausetzungen nicht erfüllen oder habe keine Möglichkeit aus familiären Gründen jeden Tag 4 Stunden zur Arbeit zu fahren und wieder zurück. (als Beispiel)

Also was könnte und soll ich mit solchen Angeboten machen, und was kann auf mich zukommen (Sperrzeit) ?

Wie gesagt, ich will arbeiten und bin mir für eigentlich nichts zu Schade, das sollte erwähnt sein.

Kann mir da jemand weiter helfen?

Mfg

Lyka
2008-07-09, 14:51:43
willkommen im Club. Ich habe erstmal beim Arbeitsamt gesagt, daß ich, da ich nach Berlin gezogen bin, erstmal hier bleiben möchte, worauf mir dann gesagt wurde, falls in den nächsten 3 Monaten nichts kommt, ich dann wieder deutschlandweit suchen soll. Vermittlungsangebote hab ich bisher nur für Berlin bekommen. Für das, was verlangt wird und was du kannst, da würde ich wirklich nur auf das eingehen, was man kann, gleich, was draufsteht. Und bewerben. Ich hoffe, du hast dir den Bewerbungskostenantrag schon geholt...

sChRaNzA
2008-07-09, 14:56:48
Also meinste die ,, Chance '' von den Angeboten nutzen auch wenn sie mehr fordern als man kann (sofern es vertretbare Einbußen gibt?) ?

Und was ist mit den Angeboten die einfach überhaupt nicht passen? Als Beispiel: PKW und Führerschein ja bei den meisten zwingend erforderlich.

Allerdings bin ich erst im Moment dabei mein Führerschein überhaupt zu machen. Vorher war einfach kein Geld dafür da. Und nen Auto steht dann auch erst noch in den Sternen.

Was mit solchen Angeboten machen? Ablhenen mit der Begründung und zurück zum Amt?

Ronny145
2008-07-09, 15:04:19
Was mit solchen Angeboten machen? Ablhenen mit der Begründung und zurück zum Amt?


Also melden müsstest du dich bei denen, auch wenn das Profil nicht passt. In dem Fall wäre die beste Möglichkeit einfach mal dort anzurufen bei der vorgeschlagenen Firma, und dann auch gleich mitteilen das kein Führerschein+PKW vorhanden ist. Dann ist die Warscheinlichkeit groß, dass du gleich abgelehnt wirst, aber dann wäre deine Pflicht erfüllt und das Amt kann nicht meckern.

Lyka
2008-07-09, 15:05:26
steht nichthinten auf dem Angebot, daß man den grund angeben muss, wenn man ablehnt... also bei den Briefzusendungen... oft sind einfach die Angaben, was ner potentielle neue Arbeitgeber will, dafür da, das Beste an Arbeitnehmer zu bekommen und den "Rest" (die sich nicht bewerben) loszuwerden.

sChRaNzA
2008-07-09, 15:09:47
Also melden müsstest du dich bei denen, auch wenn das Profil nicht passt. In dem Fall wäre die beste Möglichkeit einfach mal dort anzurufen bei der vorgeschlagenen Firma, und dann auch gleich mitteilen das kein Führerschein+PKW vorhanden ist. Dann ist die Warscheinlichkeit groß, dass du gleich abgelehnt wirst, aber dann wäre deine Pflicht erfüllt und das Amt kann nicht meckern.

Hm ok. und dann wie Lyka meinte auf dem vom Arbeitsamt mit gesendeten Briefchen den Grund dann so wählen?

Moah ey, wenn ich ja nicht auf das ALG1 für die hoffentlich kurze Dauer meiner Arbeitslosigkeit angewiesen wäre, würde ich dem ganzen Arbeitsamt aber sowas von weit aus dem Weg gehen. ;(

Dicker Igel
2008-07-09, 15:12:55
Meistens laufen die Angebote der ARGE ja auf "zumutbar" zurück. Darauf kann man sich imho berufen, denn letztendlich entscheidest Du ja, was Du machen willst.
Es kann ja nicht sein, dass Du in der Hinsicht einem Zwang ausgesetzt bist.


Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

sChRaNzA
2008-07-09, 15:18:49
Naja, geht ja auch nicht darum das ich mich vor Arbeit drücken will. Aber wenn ich halt solche Angebote bekomm die einfach nicht funktionieren würden ( zum Beispiel 3 Jahre Berufserfahrung werden vorrausgesetzt da anlehrnen nicht möglich - wie denn nach einer Ausbildung / Grundwehdienst? oder eben auch sehr gute kenntnisse in cnc - hab ich nicht, da nur eine Ausbildung an konventionellen Maschinen vorliegt und cnc eher nur grundkenntnis) frag ich mich halt wie ich damit umgehen soll ohne das, was ich nicht hoffe sollte sich eine neue Arbeitsstelle länger herrauszögern, mir eine Sperrzeit auferlegt wird.

Und Recht haben und Recht bekommen ist halt leider auch in Deutschland nicht immer so einfach. :(

Modulor
2008-07-09, 15:35:53
Aber wenn ich halt solche Angebote bekomm die einfach nicht funktionieren würden ...mir eine Sperrzeit auferlegt wird.


Wichtig ist doch für die Sesselfurzer beim Amt nur daß die sehen daß Du dich bewegst.Du schickst halt ordentlich deine Bewerbungen an die Firmen die dir vom Amt genannt werden,wartest deren Absage wegen mangelnder Qualifikation ab und reichst diese dann beim Amt ein.Ein Sperre hast Du nicht zu befürchten weil dich keiner einstellt,so weit ist D noch nicht...:D

der_roadrunner
2008-07-09, 15:44:42
Einfach bewerben. Wenn du nicht ins Profil passt, dann werden dich die Firmen auch nicht einstellen.

der roadrunner

YeOldeFerret
2008-07-09, 15:55:54
Die Arge kann einen nicht zwingen, Jobs in weiter Ferne anzunehmen, wenn man dazu nicht bereit ist. Da kann man ruhig sagen, dass ~50 km das maximum ist.

Und ansonsten, einfach so auf unpassende Angebote der Arge bewerben, dass man direkt rausrutscht (Gehaltsvorstellungen mit Multiplikator versehen hilft...)

sChRaNzA
2008-07-09, 15:56:40
Einfach bewerben. Wenn du nicht ins Profil passt, dann werden dich die Firmen auch nicht einstellen.

der roadrunner

Was halt wiederum Scahde ist wenn ich demnächst meinen Führerschein habe und von Firmen dann schon abgelehnt wurde...

Kann man diese ,, Angebote vom Amt '' nicht irgendwie abbestellen und sich alleine selbst drum kümmern bevor einen das irgendwann in den Rücken fällt?

YeOldeFerret
2008-07-09, 17:22:19
Was halt wiederum Scahde ist wenn ich demnächst meinen Führerschein habe und von Firmen dann schon abgelehnt wurde...

Kann man diese ,, Angebote vom Amt '' nicht irgendwie abbestellen und sich alleine selbst drum kümmern bevor einen das irgendwann in den Rücken fällt?

Du kannst ja mal mit deinem Sachbearbeiter sprechen, wenn du dem auch angemessen viele Eigenbewerbungen vorweisen kannst, lassen die bestimmt mit sich reden. So 5/Monat finden die schon super.

Annator
2008-07-09, 17:51:03
Das Sozialgesetzbuch ist extrem Umfangreich und ich kenne mich gerade mit diesen Gesetzen garnicht aus. Vielleicht kannst es dir ja selber raussuchen.

Dicker Igel hat schonmal gut angefangen:

Zitat von Deutsches Grundgesetz
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Das gilt es jetzt zu finden. Kannst dich ja mal durchwühlen:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_164814/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Gesetze-Verordnungen/Gesetze-Verordnungen-Nav.html#d1.1

Dickes Gesetzbuch. :D

*Edit*

Ah ich habs gefunden. :)

Ein Merkblatt Punkt 2.4

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

So wie ich das lese musst du dich bemühen was zu finden. Das bedeutet nicht, dass du jeden "Scheiss" von der Arbeitsagentur machen musst. Du musst nur zeigen, dass du wirklich suchst. So wie es da steht reicht es das mündlich Kund zu tun. Fals denen das nicht reicht kriegst du einen Brief und musst wohl Beweise vorlegen.

Hoffe damit hat sich das für dich geklärt. :)

masteruser
2008-07-09, 22:27:33
Die Arge kann einen nicht zwingen, Jobs in weiter Ferne anzunehmen, wenn man dazu nicht bereit ist. Da kann man ruhig sagen, dass ~50 km das maximum ist.



Nein seit dieses Gesetz benannt nach einem Kriminellen in Kraft ist, oder hier Hartz1 , ist es jedem Arbeitslosen zumutbar bundesweit zur Vermittlung zur Verfügung zu stehen.

Also muss dieser ggf. einen Doppelhaushalt führen oder umziehen.

Andererseits wollen Arbeitgeber vor allem Leute die in der Nähe wohnen.
Es sei den du bist ein Super Spezialist, wo ein potentieller AG sonst keine Leute findet.

Viele Gesetze sorgen dafür , das der Mensch nicht mehr als Individium betrachtet wird.

T'hul-Nok Razna
2008-07-10, 00:07:55
Die Arge kann einen nicht zwingen, Jobs in weiter Ferne anzunehmen, wenn man dazu nicht bereit ist. Da kann man ruhig sagen, dass ~50 km das maximum ist.

Und ansonsten, einfach so auf unpassende Angebote der Arge bewerben, dass man direkt rausrutscht (Gehaltsvorstellungen mit Multiplikator versehen hilft...)
Im Bezug auf ALG1 gehts ja noch, konnt damals auch Stellen übergehen die weiter weg als 50KM waren. Angebote die mit 6,50€ Stundenlohn (Elektroniker) belegt sind, konnte ich genau so ablehnen wie hier schon angesprochene Varationen der gegebenen Möglichkeiten.
Anders scheint es aber bei ALGII (Hartz4) zu sein, Zitat:

Grundsätzlich ist allen erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen jede Erwerbstätigkeit zumutbar. Die bisherige Qualifikation des Arbeitslosen, die Entfernung zur neuen Arbeitsstelle oder ungünstigere Arbeitsbedingungen sind keine Hinderungsgründe im Sinne des § 10 SGB II.
Auch steht Entlohnung unterhalb des Tariflohnes, des Mindestlohnes oder des ortsüblichen Entgelts der Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme nicht entgegen.

Zitat Ende.

Wer dennoch Versucht sein Recht zu bekommen, kommen die gern mit diesem Paragrafen her:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbii/31.html
ALGII hatt ich pers. noch nie, aber da ich einige kenn die ALGII haben (daher auch das Zitat aus dem Schriftstück) scheint der §31 so ne Art "Trendsport" zu sein.
Mir fällt gerad ein, müsst noch ein Stellenangebot haben wo ich in Tschechien arbeiten sollte. Mit den damaligen "ortsüblichen" Tariflohn in Haslov. :biggrin:





Viele Gesetze sorgen dafür , das der Mensch nicht mehr als Individium betrachtet wird.
Kurz und knapp:
http://www.unimatrixzone.de/dl/borg005.wav

;)

masteruser
2008-07-10, 00:22:22
Mir fällt gerad ein, müsst noch ein Stellenangebot haben wo ich in Tschechien arbeiten sollte. Mit den damaligen "ortsüblichen" Tariflohn in Haslov. :biggrin:


;)



Im Ausland aber kein Muss. "Nur" Bundesweit.

LovesuckZ
2008-07-10, 00:27:09
Du kannst ja mal mit deinem Sachbearbeiter sprechen, wenn du dem auch angemessen viele Eigenbewerbungen vorweisen kannst, lassen die bestimmt mit sich reden. So 5/Monat finden die schon super.

Als ich vorsorglich beim Amt war, wollten die 30 pro Monat sehen...

masteruser
2008-07-10, 00:32:45
Als ich vorsorglich beim Amt war, wollten die 30 pro Monat sehen...


5 maximal sind gerechtfertigt, gab da mal ein Urteil

T'hul-Nok Razna
2008-07-10, 00:34:19
Im Ausland aber kein Muss. "Nur" Bundesweit.
Klar, darauf hab ich mich beruht ;). Das faszinierende war aber das ich kurze Zeit später im Breisgau ne Arbeitsstelle gefunden hatte, die ich auch annahm (550km vom damaligen Wohnort, aber egal hauptsache Arbeit). Haslov war aber nur 12km von mir weg. Was man nicht so alles macht.


-------------


Als ich vorsorglich beim Amt war, wollten die 30 pro Monat sehen...


5 maximal sind gerechtfertigt, gab da mal ein Urteil

Des legen die doch im Schreiben der Vermittlungsvereinbarungen fest. Da kann man dagegen angehen? Wär eh egal, da das Amt bis zu 260€ die Kosten übernimmt (Bewerbungskostenersatz).

mictasm
2008-07-10, 01:32:53
Naja, geht ja auch nicht darum das ich mich vor Arbeit drücken will. Aber wenn ich halt solche Angebote bekomm die einfach nicht funktionieren würden ( zum Beispiel 3 Jahre Berufserfahrung werden vorrausgesetzt da anlehrnen nicht möglich - wie denn nach einer Ausbildung / Grundwehdienst? oder eben auch sehr gute kenntnisse in cnc - hab ich nicht, da nur eine Ausbildung an konventionellen Maschinen vorliegt und cnc eher nur grundkenntnis) frag ich mich halt wie ich damit umgehen soll ohne das, was ich nicht hoffe sollte sich eine neue Arbeitsstelle länger herrauszögern, mir eine Sperrzeit auferlegt wird.

Und Recht haben und Recht bekommen ist halt leider auch in Deutschland nicht immer so einfach. :(

Klingt etwas danach, dass dein Profil bei der Arbeitsagentur unvollständig oder falsch ist, gerade der Führerschein wird explizit abgefragt.

MarcWessels
2008-07-10, 05:04:59
Wer dennoch Versucht sein Recht zu bekommen, kommen die gern mit diesem Paragrafen her:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbii/31.html
ALGII hatt ich pers. noch nie, aber da ich einige kenn die ALGII haben (daher auch das Zitat aus dem Schriftstück) scheint der §31 so ne Art "Trendsport" zu sein.Wird Zeit, dass der endlich vom Verfassungsgericht einkassiert wird! Da das grundgesetzlich garantierte soziokulturelle Existenzminimum nicht an Bedingungen geknüpft ist, ist eine Kürzung oder gar Wegfall desselbigen verfassungswidrig.

sChRaNzA
2008-07-15, 10:58:01
Moah mal Luft machen...

Dadurch das ich Angebote zugeschickt bekomme bei denen ich mich nicht bewerben kann weil sie zum Teil auch in ein anderes Feld gehen dacht ich mir, komm rufst an, lässt dir einfach neuen Termin geben und klärst das... Tja, so einfach hätte es sein können.

Erstens... KEINE Telefonnummer funktioniert. Entweder nicht besetzt, Anrufbeantworter oder oder oder, naja Hauptsache für die ist man IMMER und JEDERZEIT erreichbar!

Ok, dacht ich mir, rufst halt das Callcenter an --> Da ging sogar jemand ran.
Hab ich der guten Frau mein Leid geshcildert und ob es möglich wäre in MEINER Argentur einen früheren Termin als den 7.8.08 bekommen zu können da ich auch so noch ein paar Fragen hab.

Meinte die gute Frau das ich gar keinen Termin habe. Ich hab mich da schon gefragt ob ich der deutschen Sprache nicht mehr mächtig sei, da auf zwei unterschiedlichen Briefen vom Amt wortwörtlich steht: IHR NÄCHSTER TERMIN AM: 7.8

Meinte sie... Nein, das nur das Datum bis wann sie sich einen neuen Termin geben lassen sollen, also mal wieder vorbei geschaut haben müssen! Ich: ,, und warum steht da ihr nächster Termin? '' Sie ,, Kompliziert formuliert...''.

Ich bin auf 180, denn wer zum Geier soll DAS denn bitte schön wissen? (wenn es überhaupt stimmt...) Am Ende bist wieder nur du der gefickte weil du dich auf solche Leute verlassen musst... dann sind se nichteinmal erreichbar.

Und das beste, kurz vor meiner Terminbekanntgabe spackt das Netz (Festnetz! deren Schuld oder meine?) ab... Leitung unterbrochen. Klasse, wenn ich da jetzt wieder anruf is ja in dem Callcenter wieder ein anderer dran. Ich bekomm nen Anfall noch mit denen.