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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vom Auto angefahren: bin ich im Recht?


1337
2008-07-13, 20:05:07
Ich wurde heute vom Auto angefahren als ich auf dem Fahrrad unterwegs war.

Ich befand mich auf dem Gehweg neben einer Vorfahrtsstraße und bin über die Straße gefahren aus der ein Auto kam von dem ich dachte dass er halten würde, was er letztendlich nicht tat und ich erwischt wurde.

Habe mir dummerweise nichts von ihm geben lassen da auf dem ersten Blick nichts war und ich da nur schnell weg wollte, nur das Nummernschild habe ich.

Jetzt bemerkte ich jedoch Zuhause dass meine Uhr was abbekommen hat.

Nun meine Frage bevor ich zur Polizei renne:
Bin ich im Recht? Weil ich war ja eigentlich auf der Vorfahrtsstraße und somit hätte er gucken müssen.

Wird mir die Polizei den Kontakt vermitteln können oder muss ich ihn dafür erst anzeigen?

Gruß

[dzp]Viper
2008-07-13, 20:08:22
Naja ich würde mir bei einer defekten Uhr jetzt nicht den Stress mit Anwalt und co. antun.. das wäre mir zuviel :D

Ausserdem wärst du nicht im Recht da du garnicht auf dem Fussweg fahren darfst wenn du älter als 8 Jahre bist (wovon ich mal ausgehe :D ).

Wenn du auf dem Radweg gewesen wärst, dann wäre das was anderes gewesen.

1337
2008-07-13, 20:10:00
Dort ist kein Radweg und auf der Straße ist es unmöglich mit dem Fahrrad zu fahren weil man zu einem Verkehrshinderniss wird.

Anwalt etc möchte ich auch nicht nutzen müssen, nur dass ich Kontakt zu dem Typem kriege um das mit seiner Versicherung regeln zu könnne.

30hours2late
2008-07-13, 20:11:07
neben der Rad / Gehwegproblematik wäre auch deine Fahrtrichtung interessant (Rechtsfahrgebot).

1337
2008-07-13, 20:11:41
Ich fuhr rechts.

[dzp]Viper
2008-07-13, 20:13:58
Dort ist kein Radweg und auf der Straße ist es unmöglich mit dem Fahrrad zu fahren weil man zu einem Verkehrshinderniss wird.

Das ist sowas von egal im Falle eines "Unfalls". Da zählen nun mal nur die Regeln.

Wenn das ganze vor Gericht gehen würde, dann würde der Autofahrer auch eine Teilschuld bekommen (bekommt man bei Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern immer auch wenn man eigentlich zu 100% unschuldig ist)

Du kannst gerne beim Autofahrer anrufen - ach geht ja nicht.. du hast ja nur das Nummernschild.

Und den Halter vom Fahrzeug kannst du mit dem Nummernschild nicht bestimmen - dafür müsstest du dann eine Anzeige stellen... was dann aber eben auf einen Prozess hinhaus läuft.

BananaJoe
2008-07-13, 20:28:32
Meinst du der Autofahrer lässt mit sich reden wegen der Uhr?

Wenn ja, würd ich mal bei der Polizei nachfragen zwecks Halter. Dürfen sie zwar glaub ich nicht, hat den Beamten vor ein paar Jahren bei meiner Anfrage aber auch nicht gestört. :D

Oder evtl. auch bei der Führerscheinstelle.

1337
2008-07-13, 20:34:38
Meinst du der Autofahrer lässt mit sich reden wegen der Uhr?

Wenn ja, würd ich mal bei der Polizei nachfragen zwecks Halter. Dürfen sie zwar glaub ich nicht, hat den Beamten vor ein paar Jahren bei meiner Anfrage aber auch nicht gestört. :D

Oder evtl. auch bei der Führerscheinstelle.
Warum sollte er nicht? Schließlich ist ein Sachschaden entstanden, und ich frage deshalb ob ich im Recht bin um ihn dafür was zu können.

Zwar tut mein Handgelenk ein wenig weh, aber das sollte schnell verheilen, deshalb möchte ich ihn nicht anzeigen. Bin nur froh dass mit meinem Rücken alles in Ordnung ist da ich damit an den Bordstein flog.

[dzp]Viper
2008-07-13, 20:36:43
Warum sollte er nicht? Schließlich ist ein Sachschaden entstanden, und ich frage deshalb ob ich im Recht bin um ihn dafür was zu können..

Die Frage wurde dir beantwortet - du bist nicht im Recht da du hättest auf der Straße fahren müssen!

Schlupp
2008-07-13, 20:53:33
Viper;6655862']Die Frage wurde dir beantwortet - du bist nicht im Recht da du hättest auf der Straße fahren müssen!


Nicht unbedingt.

Angenommen er fährt ein Mountainbike ohne jegliche Ausrüstung um damit im Straßenverkehr fahren zu dürfen (Meistens sind dann noch tolle Bepper drauf...).
Mit solch einem Rad darf er nicht auf der Straße fahren und muss somit auf dem Gehweg fahren (meines Wissens darf man damit sogar auch nicht auf dem Radweg fahren), denn das Rad gilt als Spielzeug. Hört sich dumm an, ist aber so.

Allerdings muss er auf dem Gehweg mit seinem Spielzeug in angepasster Geschwindigkeit fahren, was Schrittgeschwindigkeit bedeutet.

:rolleyes:

[dzp]Viper
2008-07-13, 21:08:23
Nicht unbedingt.

Angenommen er fährt ein Mountainbike ohne jegliche Ausrüstung um damit im Straßenverkehr fahren zu dürfen (Meistens sind dann noch tolle Bepper drauf...).
Mit solch einem Rad darf er nicht auf der Straße fahren und muss somit auf dem Gehweg fahren (meines Wissens darf man damit sogar auch nicht auf dem Radweg fahren), denn das Rad gilt als Spielzeug. Hört sich dumm an, ist aber so.

Allerdings muss er auf dem Gehweg mit seinem Spielzeug in angepasster Geschwindigkeit fahren, was Schrittgeschwindigkeit bedeutet.

:rolleyes:

Das würde aber kein Richter so sehen.. auch wenn es vielleicht irgendwo in den tiefen der Gesetzbücher so steht ;)

cartman5214
2008-07-13, 21:51:42
Angenommen er fährt ein Mountainbike ohne jegliche Ausrüstung um damit im Straßenverkehr fahren zu dürfen (Meistens sind dann noch tolle Bepper drauf...).
Mit solch einem Rad darf er nicht auf der Straße fahren und muss somit auf dem Gehweg fahren (meines Wissens darf man damit sogar auch nicht auf dem Radweg fahren), denn das Rad gilt als Spielzeug. Hört sich dumm an, ist aber so.

Ganz grossen Einspruch!!!
Das Rad zählt immer als Fahrrad, unabhängig vom Zustand und der Ausrüstung. Dementsprechend hat es auf Strasse oder Radweg bewegt zu werden, auf dem Gehweg nur schiebender Weise. Ist es mangels Ausrüstung (das nackige MB also) nicht strassenverkehrstauglich, dann nur als Sportgerät auf entsprechenden Anlagen oder abgesperrten Bereichen.
Es ist kein Spielzeug und auf Gehwegen dürfen nur Kinder unter Aufsicht radeln.

Zum Thema: Über den Zentralruf der Versicherer (http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html) gibt es die entsprechend zuständige Versicherung des Halters vom Auto. Die Polizei ist mangels strafbaren Verhaltens nicht zuständig (keine Unfallflucht, Körperverletzung, Sachbeschädigung...). Die Schäden der Uhr sind zivilrechtlich geltend zu machen.
Vorsicht bei der Schuldfrage: je nach örtlichen Gegebenheiten hast du alleinige Schuld (vgl. Oberlandesgericht Celle Az.: 14 U 89/00 ) da du auf dem Gehweg unterwegs warst und somit deine Vorfahrtsrechte je nach Auslegung verloren hast. Ein Vorfahrtsrecht eines Radfahrers, der auf für den Radverkehr nicht zugelassenen Flächen fährt, ist ebend ausgeschlossen. Deine Hauptschuld lässt sich eventuell reduzieren wenn dem Autofahrer fehler nachgewiesen werden können, aber du wirst nicht zu null rauskommen.
Und wenn der Autofahrer jetzt zuhause sich über die Lackkratzer ärgert und du dich meldest zahlst du evtl noch drauf...

pt3
2008-07-13, 22:48:37
da du auf dem Gehweg unterwegs warst und somit deine Vorfahrtsrechte je nach Auslegung verloren hast.


Aber wenn er geschoben hätte, hätte er Vorrang gehabt, oder nicht?
Gibt es eine Situation, in der ein Radfahrer auf dem Radweg Vorfahrt vor den Autos hat, der Fußgänger auf dem daneben liegenden Fußweg aber keinen Vorrang?

GBWolf
2008-07-13, 23:01:23
ja , radweg hat immer vorrang solang da keine ampel für radfahrer ist, fussgänger müssen aber warten (bist trotzdem schuld wenn du einen anfährst ^^)

el crack0r
2008-07-13, 23:06:39
Nicht unbedingt.

Angenommen er fährt ein Mountainbike ohne jegliche Ausrüstung um damit im Straßenverkehr fahren zu dürfen (Meistens sind dann noch tolle Bepper drauf...).
Mit solch einem Rad darf er nicht auf der Straße fahren und muss somit auf dem Gehweg fahren (meines Wissens darf man damit sogar auch nicht auf dem Radweg fahren), denn das Rad gilt als Spielzeug. Hört sich dumm an, ist aber so.

Allerdings muss er auf dem Gehweg mit seinem Spielzeug in angepasster Geschwindigkeit fahren, was Schrittgeschwindigkeit bedeutet.

:rolleyes:

Wenn er ein Fahrrad führt, dass ohne jegliche Ausrüstung ist, d.h. ohne Katzenaugen, Licht usw. dann gilt es als verkehrsuntüchtig und darf überhaupt nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden ! Auf dem Bürgersteig schon mal gar nicht wenn dieser nicht als Fahrradweg gekennzeichnet ist. Der Fahrer kann argumentieren, dass er ihn schlichtweg übersehen hat da er ja auf der Strasse zu erwarten ist. Ein Fahrrad ist immer schneller als ein Fussgänger...

pt3
2008-07-13, 23:51:55
fussgänger müssen aber warten (bist trotzdem schuld wenn du einen anfährst ^^)

Warum sollten Fußgänger weniger Rechte haben als Auto- oder Radfahrer?

littlejam
2008-07-13, 23:58:10
Viper;6655784']Ausserdem wärst du nicht im Recht da du garnicht auf dem Fussweg fahren darfst wenn du älter als 8 Jahre bist (wovon ich mal ausgehe :D ).
Das ist unerheblich, er hätte ja auch ein Kind unter 8 Jahren sein können.
Der Autofahrer hätte in jedem Fall aufpassen müssen und würde mindestens eine Teilschuld, eher auch die Gesamtschuld, bekommen.

Wenn aber kein großer Schaden entstanden ist, würde ichs dabei belassen.

Gruß

el crack0r
2008-07-13, 23:59:23
Halte ich für ein Gerücht. Warum sollten Fußgänger weniger Rechte haben als Auto- oder Radfahrer?

Weil sie immer in der "schwächeren" Position sind. Wenn dir einer reinrennt oder bei rot über die Strasse laufen will ist das was anderes. Wenn er dir die "Vorfahrt" beim abbiegen nimmt, kann er immer argumentieren du warst zu schnell und er hat sich vorher umgeschaut. Er kann sagen er hat deinen Blinker nicht gesehen. Zu einem Schulterblick bist du sowieso verpflichtet wenn du abbiegst und ein Fussgänger taucht nicht mal ebenso auf wenn er nur geht. Desweiteren hast du die "Waffe" in der Hand. Ein Fussgänger wird bei einem Zusammenstoss meistens den Kürzeren ziehen.

Stormtrooper
2008-07-14, 08:42:20
Das ist unerheblich, er hätte ja auch ein Kind unter 8 Jahren sein können.
Der Autofahrer hätte in jedem Fall aufpassen müssen und würde mindestens eine Teilschuld, eher auch die Gesamtschuld, bekommen.



Es geht aber im Gesetz nicht nach, hätte wäre wenn, sondern wie es tatsächlich war. Wäre es ein Kind gewesen hätte der Autofahrer tatsächlich die alleinige Schuld. Hier war es aber jemand ?erwachsenes? somit treffen ihn min. 50% der Schuld.
Auf deutsch, wenn es keine Rolex oder Breitling war würd ich nix machen.

asc
2008-07-14, 09:17:03
ja , radweg hat immer vorrang solang da keine ampel für radfahrer ist, fussgänger müssen aber warten (bist trotzdem schuld wenn du einen anfährst ^^)
Fußgänger müssen nicht warten :rolleyes:
Die haben genauso "Vorfahrt" wie die Autos und Radfahrer, nur nach dem "Der Klügere gibt nach"-Prinzip oder auch "Das Recht des Stärkeren" ignorieren das die meisten Autofahrer.

Henry
2008-07-14, 09:34:02
Warum sollten Fußgänger weniger Rechte haben als Auto- oder Radfahrer?

GBWolf hat das ein bisschen lax ausgedrückt. Wenn der Radweg über die Kreuzung führt hat der Radfahrer immer Vorrang. Das gilt auch, wenn er den Radweg in falscher Richtung benutzt - also quasi gg. die STVO verstößt. Der Radweg ist da also mit nem Zebrastreifen gleich zu setzen. Außerdem hat er logischerweise immer Vorrang, wenn er auf der Straße fährt und ein Auto auch vorrang hätte(allg. Vorfahrtsregeln).
Keine Vorfahrt hat er am Ende eines Radweges.
Als Fußgänger hat man auf dem Zebrastreifen immer Vorrang. An Kreuzungen auch, wenn man dem Hauptstraßenverlauf folgt aber nur ggü. Abbiegern(gilt nicht in A). Kinder haben immer Vorrang - egal welche Situation.
Im Falle des TS hätte der Fußgänger also nur Vorrang, wenn es nen Zebrastreifen gäbe.
Aber: Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen

littlejam
2008-07-14, 13:35:08
Es geht aber im Gesetz nicht nach, hätte wäre wenn, sondern wie es tatsächlich war. Wäre es ein Kind gewesen hätte der Autofahrer tatsächlich die alleinige Schuld. Hier war es aber jemand ?erwachsenes? somit treffen ihn min. 50% der Schuld.
Auf deutsch, wenn es keine Rolex oder Breitling war würd ich nix machen.
Es geht sehr wohl nach hätte, wäre, wenn. Der Autofahrer hat fahrlässig gehandelt und den Fahrradfahrer umgefahren. Egal ob Kind oder Erwachsener.
Wichtig ist nur, dass irgendein Fahrradfahrer dort Vorfahrt gehabt hätte.

Selbiges gilt auch wenn ich unberechtigterweise auf der Busspur fahre und einen Unfall mache, wo nach den Regeln der andere Schuld ist - ich hätte ja auch ein Taxi oder Bus sein können.
Ist meiner Freundin so passiert und wurde uns wortwörtlich von der Polizei so gesagt.

Gruß

cartman5214
2008-07-14, 13:46:20
Macht sich eigentlich niemand die Mühe mal nen Beitrag zu lesen? Wie in dem von mir zitierten Urteil vom OLG Celle und auch in ähnlichen vom Kammergericht Berlin usw. macht es nen Unterschied. Ein Radfahrer hat dort nichts zu suchen, verliert somit auf dem Bürgersteig sämtliche Vorfahrtsrechte und ist damit erstmal zu 100% schuld.
Kann dem Autofahrer nachgewiesen werden das er auch nen Fussgänger übersehen hätte dann gibt es ne Teilschuld. Aber da geht es verdammt schnell in die Ecke Fussgänger langsamer als Radfahrer und somit kann man nen Radfahrer übersehen obwohl man nach Fussgängern geschaut hat.
Die einzigen Radfahrer die dort fahren dürfen sind Kinder und die nur unter Aufsicht der Eltern. Somit komplett anderes Fahrwasser weil vollkommen andere Bedingungen.

1337
2008-07-14, 20:29:52
Macht sich eigentlich niemand die Mühe mal nen Beitrag zu lesen? Wie in dem von mir zitierten Urteil vom OLG Celle und auch in ähnlichen vom Kammergericht Berlin usw. macht es nen Unterschied. Ein Radfahrer hat dort nichts zu suchen, verliert somit auf dem Bürgersteig sämtliche Vorfahrtsrechte und ist damit erstmal zu 100% schuld.
Kann dem Autofahrer nachgewiesen werden das er auch nen Fussgänger übersehen hätte dann gibt es ne Teilschuld. Aber da geht es verdammt schnell in die Ecke Fussgänger langsamer als Radfahrer und somit kann man nen Radfahrer übersehen obwohl man nach Fussgängern geschaut hat.
Die einzigen Radfahrer die dort fahren dürfen sind Kinder und die nur unter Aufsicht der Eltern. Somit komplett anderes Fahrwasser weil vollkommen andere Bedingungen.
Gut, dann fahre ich ab jetzt wenn ich mit dem Auto unterwegs bin auch nurnoch Kamikaze und niete alle Fahrradfahrer um, können mir ja nix weil sie ja schließlich auf dem Fahrradweg gefahren sind.

Wenn der Autofahrer schon zu mir sagte dass er mich nicht gesehen hätte, mich im langsamen Tempo, dann hätte er mich als Fußgänger wohl auch umgefahren.


Um dem Thread eine Kertwende zu geben:
Heute habe ich mir die Straße genauer angesehen, und was sah ich: Fahrrad frei, somit durfte ich sogar auf dem Gehweg fahren :)

cartman5214
2008-07-14, 22:59:20
Davon hat niemand gesprochen:
Radweg=Vorfahrt
Strasse=Vorfahrt
Geh+Radweg=eventuell Vorfahrt
Gehweg=keine Vorfahrt
Wenn Vorfahrt dann Autofahrer immer Schuld, wenn keine Vorfahrt dann Radfahrer Schuld.
Wenn Autofahrer Radfahrer auf Gehweg mit angemessener Beachtung hätte sehen können dann Teilschuld (Also wenn er quasi auch nen Fußgänger geplättet hätte).
Wenn er vorsichtig genug für Fußgänger war aber nicht vorsichtig genug für Radfahrer dann wieder Schuld Radfahrer.



Um dem Thread eine Kertwende zu geben:
Heute habe ich mir die Straße genauer angesehen, und was sah ich: Fahrrad frei, somit durfte ich sogar auf dem Gehweg fahren
Welches Zeichen war es denn?
http://www.vvo-online.de/img/stvo_zeichen_radwege.gif

Sorry, nicht böse gemeint. Aber nachdem ich einmal vom Rad geholt wurde:udown: und einmal geholt habe :eek:, kenn ich mich da leider etwas aus...

1337
2008-07-15, 09:20:46
Es war das ganz rechte, jedoch ohne dem Fußgängerschild, nur "Fahrrad Frei", ansonsten gucke ich gleich nochmal.

edit: Es war das rechte, mit dem blauen Schild.

PHuV
2008-07-15, 13:19:01
War das eine Einbandstraße? Nur hier kenne ich das "Fahrrad frei"-Schild. So ein Schild habe ich so noch nicht gesehen. Heißt das jetzt, daß man hier auf dem Gehweg Rad fahren darf?

flatbrain
2008-07-15, 13:48:37
War das eine Einbandstraße? Nur hier kenne ich das "Fahrrad frei"-Schild. So ein Schild habe ich so noch nicht gesehen. Heißt das jetzt, daß man hier auf dem Gehweg Rad fahren darf?

Jup. Und zwar in Schrittgeschwindigkeit.
€:\ Wobei die STVO die Kombination eigentlich nicht hergibt.

Henry
2008-07-15, 14:02:29
Es war das ganz rechte, jedoch ohne dem Fußgängerschild, nur "Fahrrad Frei", ansonsten gucke ich gleich nochmal.

edit: Es war das rechte, mit dem blauen Schild.

dann kommt es drauf an, was
1. am ende des gehwegs stand - schließich geht der ja nicht über die straße
2. was auf der straße gekritzelt war(zebrastreifen, schutzweg, gar nix)

Ragnarök
2008-07-15, 15:31:51
...also ich weis ja nicht aber wieso sprechen die meisten von euch dem TS hier sein recht ab?
wenn er rübergefahren ist, das auto gesehn hat und dachte der bleibt stehn dann müsste sich das ja locker ausgegangen sein das der pkw stehenbleibt, und das ist er definitiv nicht.
unverantwortungslos sowas, würd sofort zu polizei, auch wenns ein stress is und die dich dort wahrshceindlich auch nach dem motto "geh bitte is eh ni passiert, was macht der so an stress" behandeln werden nur weils wieder a arbeit haben.
würd sowas sofort melden, vor allem wenn was kaputt gegangen ist.
stell dir mal vor es wär mehr passiert.
wenn du mit nem pkw nen radfahrer anfährst bist in den meisten fällen IMMER schuld, ausser der rast wie ein wahnsinniger in dein auto rein oder mitten auf die strasse...

edit: und wenns sogar "fahrrad frei" war, wobei ich das garnicht kannte, dann ist er anscheinend sowieso VOLL im recht...

cartman5214
2008-07-15, 15:59:24
Gratulation an Ragnarök:frown::

[ ] Du hast die Vorpostings nicht verstanden
[ ] Du hast die Vorpostings gelesen und ignoriert

Der TE ist ebend nicht im Recht. Bemühe dich bitte einfach mal um das Urteil aus Celle, das regelt eine ähnliche Situation und gibt dem Radler 100% Schuld.

Und die Schild-Kombi aus Gehweg mir Radfahrer erlaubt nichts anderes als das Befahren des Radweges unter äußerster Vorsicht und Verzicht auf alle Rechte die über die eines Fußgängers hinausgehen. Der TE ist somit Fußgänger auf nem Rad quasi. Und Fußgänger sind das einzige womit der Autofahrer an der Stelle zu rechnen hat. Sobald jemand mit mehr als Joggingtempo ankommt hat derjenige die Nase auf, nicht der Kraftfahrer

Sicher kann man dem Autofahrer ne evtl. vorhandene Mitschuld anhängen, aber die sollte bei max. 20% liegen. Und ob 20% die Uhr mehr Wert sind als 80% einer Lackierung...
Die Zeiten wo Radfahrer die Jokerkarte hatten wen es zu Unfällen kam sind schon länger vorbei...

ShadowXX
2008-07-15, 16:34:18
Die Zeiten wo Radfahrer die Jokerkarte hatten wen es zu Unfällen kam sind schon länger vorbei...
Nonsense....das Celle Urteil wurde von einem unfähigen Richter (warscheinlich ein Radfahrerhasser) gesprochen.

Erst letzten hat ein Kumpel von mir 0% Schuld und der Autofahrer 100% bekommen obwohl er auf dem Gehweg fuhr.
Nur weil in Celle ein Urteil gesprochen wurde was ungünstig für Radfahrer war, heisst das noch lange nicht das alle Gereicht so geurteilt hätten.

davon mal abgesehen:
Das ganz rechte Schild gibt die STVO gar nicht her (wie schon angemerkt) und aus diesem Grunde ist dieses Schild extrem Interpretationsfähig.

deekey777
2008-07-15, 17:09:26
Nonsense....das Celle Urteil wurde von einem unfähigen Richter (warscheinlich ein Radfahrerhasser) gesprochen.
...
Hast du das Urteil gelesen? Ich habe nur eine Zusammenfassung (http://www.rp-online.de/public/article/auto/ratgeber/339656/Radfahrer-auf-dem-Fussweg-schuldig.html) gelesen, und da gab's eine Passage, die erklärte, warum das Verschulden beim Radfahrer war: Grundsätzlich verliere ein Radfahrer sein Vorfahrtsrecht zwar nicht allein dadurch, dass er von zwei vorhandenen Fahrradwegen den falschen benutze.

In diesem Fall habe der Radfahrer jedoch einen besonders groben Verkehrsverstoß begangen. Wer auf einem Gehweg in falscher Richtung auf eine unübersichtliche Einmündung zufahre, nehme seine eigene Gefährdung und die anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf. Selbst wenn der Autofahrer hier eine geringfügige Mitverantwortung tragen sollte, müsse er nichts zahlen, so die Richter.
Der § 7 StVG sagt ja:


§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

...
Bei der Berechnung der Schadeshöhe wird das Mitverschulden des Verletzten geprüft, und die Richter haben entschieden, dass das Mitverschulden des Radfahrers höher als das Verschulden des Autofahrers.

Natürlich frage ich mich als Autofahrer, was mir dann der Fahrlehrer für einen Mist erzählt hat, dass ich - wenn ich aus einer Seitenstraße fahre, - immer mir bewußt sein soll, dass Radfahrer (auch aus falscher Richtung) kommen können und ich besonders aufmerksam sein muss. Die Zusammenfassung lässt einfach zu viel Interpretationsspielraum für das, was tatsächlich passiert ist.

Statt vorschriftsmäßig den Radweg in Fahrtrichtung zu benutzen, fuhr er jedoch auf der falschen Straßenseite und darüber hinaus auch noch auf dem Gehweg. An einer schwer einsehbaren Straßenmündung prallte er schließlich mit einem Auto zusammen und wurde dabei schwer verletzt.
Ein klar denkender Autofahrer hält immer an, wenn er einen Radfahrer sieht (egal aus welcher Richtung er kommt). Wenn er aber nur nach links geschaut hat und weiterfuhr, dann hat er den Radfahrer übersehen.
Aber die Wortwahl "prallte er schließlich mit einem Auto zusammen" ist seltsam, klingt so, alsob der Radfahrer in ein stehendes Auto reinfuhr (in die Seite). Da stellt sich die Frage, ob der Radfahrer das Auto gesehen hat und allein aus den Grundsätzen der Rücksicht (unabhängig von der Frage nach der Vorfahrt) stehen bleiben konnte.

Ohne den gesamten Tathergang zu kennen, auf dem das Gericht seine Entscheidung fällte, ist einfach zu schwer zu sagen, ob das Urteil gerecht war.

Stormtrooper
2008-07-15, 19:20:14
Wie schnell bist du denn gefahren?
Bist du wirklich nur Schrittgeschwindigkeit gefahren?
Denn alles andere ist definitv zu schnell bei dieser Schilderkombination.

Filp
2008-07-15, 20:55:31
Beim zusammenprall von Radfahrer und Auto hat das Auto immer die Schuld. Mich hat mal einer auf nem Radüberweg (bin links gefahren weils nur so an der Kreuzung über die Ampel dahin ging wo ich hin wollte) mitgenommen. Er hatte mich gesehen und hat trotzdem nicht gebremst. Polizei stand an der roten Ampel und hat alles gesehen, er hat 100%ig Schuld bekommen.
Ich hab allerdings auch noch extra nen Bußgeld aufgedrückt bekommen, weil ich eben da auf der falschen Seite war.

joe kongo
2008-07-15, 21:10:17
@Flip:
Radwegübergang = Fussgängerübergang also muss Auto stehenbleiben, klar hattest du "keine" Schuld, wobei wenns hart auf hart ginge (Gericht) du ne Teilschuld doch hättest weil man generell einen Vorang nicht erzwingen darf, sprich man muss sich VORHER absichern das der andere stehen bleibt und nicht einfach darüberfahren

Aber ansonsten sind Autofahrer und Radfahrer gleichberechtigt, deine erste Vermutung stimmt ganz und gar nicht.

Stormtrooper
2008-07-15, 22:18:21
Beim zusammenprall von Radfahrer und Auto hat das Auto immer die Schuld. Mich hat mal einer auf nem Radüberweg (bin links gefahren weils nur so an der Kreuzung über die Ampel dahin ging wo ich hin wollte) mitgenommen. Er hatte mich gesehen und hat trotzdem nicht gebremst. Polizei stand an der roten Ampel und hat alles gesehen, er hat 100%ig Schuld bekommen.
Ich hab allerdings auch noch extra nen Bußgeld aufgedrückt bekommen, weil ich eben da auf der falschen Seite war.


Na dann sei mal froh das du an so nen deppen gekommen bist.

Ein Radfahrer, der auf dem Fuß- statt auf dem Radweg fährt, muß bei einem Unfall selber die entstandenen Schäden zahlen.
Im verhandelten Fall war ein Radfahrer auf einer Vorfahrtstraße unterwegs gewesen, die von einem getrennten Rad- und Gehweg gesäumt wurde. Statt vorschriftsmäßig den Radweg in Fahrtrichtung zu benutzen, war er jedoch auf der falschen Straßenseite und darüber hinaus auch noch auf dem Gehweg gefahren. An einer schwer einsehbaren Straßenmündung war er schließlich mit einem Auto zusammengeprallt und dabei schwer verletzt worden. Da er der Ansicht war, er habe Vorfahrt gehabt und der Autofahrer trage die Schuld, hatte er vor Gericht auf Schadenersatz geklagt.
Die Richter des OLG Celle befanden jedoch: Gehwege seien allein für Fußgänger gedacht und von jedem Fahrverkehr freizuhalten – Radfahrer, die solche Flächen berührten, hätten grundsätzlich keine Vorfahrt, auch wenn sie eigentlich in einer Vorfahrtstraße unterwegs seien. Deshalb müsse der Radfahrer den Schaden selber tragen. Grundsätzlich verliere ein Radfahrer sein Vorfahrtsrecht zwar nicht allein dadurch, daß er von zwei vorhandenen Fahrradwegen den falschen benutze. In diesem Fall habe der Radfahrer jedoch einen besonders groben Verkehrsverstoß begangen. Wer auf einem Gehweg in falscher Richtung auf eine unübersichtliche Einmündung zufahre, nehme seine eigene Gefährdung und die anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf. Selbst wenn der Autofahrer hier eine geringfügige Mitverantwortung tragen sollte, müsse er nichts zahlen, so die Richter (OLG Celle, Az. 14 U 89/00).

Und hier noch ein ziemlich treffendes Urteil, da es hier ja auch um einen Gehweg handelt

Auf dem Gehweg darf ein Radfahrer nur die Schrittgeschwindigkeit fahren. Deshalb hat ein erwachsener Radfahrer, der unberechtigt auf dem Bürgersteig fährt und die Schrittgeschwindigkeit von Fußgängern erheblich überschreitet, auch gegenüber demjenigen, der aus einer Torausfahrt heraus sich langsam auf den Bürgersteig bis zur Sichtlinie hervortastet, im Fall einer Kollision den Beweis des ersten Anscheins gegen sich, den Unfall allein verursacht und verschuldet zu haben, weil er seine Geschwindigkeit nicht den besonderen Straßenverhältnissen angepaßt hat (AG Köln, Az. 266 C 481/92).

Und noch eins zur Schrittgeschwindigkeit...

Auf Gehwegen ist auch dann, wenn mit einem Zusatzschild der Radverkehr zugelassen ist, gem. § 41 II Nr. 5e StVO mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren (eine sehr versteckte Vorschrift, die auch dem Richter bislang unbekannt war, die aber nun einmal trotzdem gilt) (AG Berlin Mitte, Urteil vom 22. 3. 2004, Az. 113 C 3014/04).

und noch eins...


Kollidiert ein erwachsener Radfahrer, der auf dem Bürgersteig schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, mit einem langsam aus einer Torausfahrt herausfahrenden Pkw, dann spricht dies für ein alleiniges Verschulden des Radfahrers.
Wenn der Fahrradfahrer den Gehweg (verbotswidrig) befährt, darf er zumindest die Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten. Fährt er schneller, handelt er grob verkehrswidrig.
Die Schrittgeschwindigkeit beträgt etwa 4-6 km/h (AG Köln, Az. 266 C 481/92).


Ich hoffe mal das der Autofahrer Glück hat, sich der TE Anzeige erstattet, daß der Autofahrer an seine Pesonalien kommt und sich den Kotflügel neu lackieren läßt...
Immer diese rüpelhaften Radfahrer die sich nicht an die Verkehrsregeln halten wollen und noch dazu meinen sie sind im Recht....
Ich hasse Sie :-D

Spasstiger
2008-07-15, 22:40:17
Hätte das Auto im Fall des Threadstarters eigentlich bei einem Fußgänger halten müssen? Bin schon oft als Fußgänger in solchen Situationen gewesen und die Autofahrer sind immer durchgefahren ohne zu Halten. Dachte auch, das sei so korrekt, weil Fußgänger doch nur bei einbiegenden Autos Vorrang haben.

1337
2008-07-15, 23:13:46
Ich verstehe nicht wieso ihr mir einfach die Schuld anhängen wollt, insbesondere Stormtrooper mit seinem letzten Posting.
Davon abgesehen berücksichtigt dein Szenario nicht mein Recht als Radfahrer den Gehweg trotzdem benutzen zu dürfen.

Berufen wird sich ständig nur auf ein Urteil welches mal zugunsten des Autofahrers ausfiel, die vielen anderen werden schlicht ignoriert, da ein Fahrradfahrer in solch einer Situation sicher eher Recht gehabt hätte als der Autofahrer.

Ich fuhr in Fahrtrichtung rechts, also auf der richtigen Seite.
Ich bin nicht schnell gefahren (<10km/h, gibt die Strecke nicht mehr her), verringere mein Tempo zusätzlich an Straßen.
Die gesamte Straße (Vorfahrtsstraße) ist beschildert mit dem Fahrrad-Frei Zeichen.

Der Autofahrer hat nicht geguckt, somit hätte er jeden anderen Fahrradfanger, jedes Kind sowie jeden Fußgänger ebenso überfahren, denn er guckte nicht nach links.

cartman5214
2008-07-15, 23:30:31
Auf diesem Weg darfst du nur ausnahmsweise fahren wenn du extrem vorsichtig bist und dich so verhältst das du jederzeit anhalten kannst und niemanden gefährdest. Wenn du nachweisen kannst das das so war, er gepennt hat und du langsam genug warst, ist das doch alles nicht so schlimm. Nur das musst du erstmal nachweisen.
Ob der Fahrer Kinder oder Fussgänger mitgenommen hätte ist unerheblich, er hat dich aufgegabelt.
Das Problem ist aber das du bei der Ausgangslage, und das hat Stormtrooper nun auch deutlich genug zitiert, Unfallverursacher bist. Die Frage ist nur zu wieviel % der Autofahrer Mitschuld bekommt.

Nochmal:

-Gehweg mit Fahrrad frei bedeutet Schrittgeschwindigkeit
-Mit Schrittgeschwindigkeit hättest du ausreichend bremsen können
-Da du nicht ausreichend gebremst hast und rechtzeitig zum stehen gekommen bist, warst du zu schnell

Das ist keine Stimmungsmache von uns gegen dich sondern der Gedankengang den du vor Gericht serviert bekommen wirst.

1337
2008-07-15, 23:38:55
Ich kann nur nicht verstehen, wieso ich als Radfahrer in der Situation volle Schuld bekommen solle, sprich auch noch Verursacher sein soll, wenn all dies nicht passiert wäre wenn der Fahrer sich umgeguckt hätte anstatt stumpf bis zum Ende der Straße zu fahren wo er beim abbiegen vielleicht noch nach links geguckt hätte um sich von Autos abzusichern.
Das ist eher fahrlässig von ihm und eher vergleichbar damit dass er selbst Recht bekommen hätte wenn es ein Fußgänger wäre.

Ich möchte denjenigen schon garnicht mehr anzeigen da ich selbst auf all die Prozedur keine Lust habe, mir geht es nur um die Schuldfrage die ich zzt einfach nicht verstehen kann.

In jeder Fahrschule lernt man am Ende solch einer Straße peinlichst genau aufzupassen auf Fußgänger/Radfahrer, vorallem wenn man die Vorfahrt zu gewähren hat.

MarcWessels
2008-07-16, 00:00:47
Ich wurde heute vom Auto angefahren als ich auf dem Fahrrad unterwegs war.

Ich befand mich auf dem Gehweg neben einer Vorfahrtsstraße und bin über die Straße gefahren aus der ein Auto kam von dem ich dachte dass er halten würde, was er letztendlich nicht tat und ich erwischt wurde.

Habe mir dummerweise nichts von ihm geben lassen da auf dem ersten Blick nichts war und ich da nur schnell weg wollte, nur das Nummernschild habe ich.

Jetzt bemerkte ich jedoch Zuhause dass meine Uhr was abbekommen hat.

Nun meine Frage bevor ich zur Polizei renne:
Bin ich im Recht? Weil ich war ja eigentlich auf der Vorfahrtsstraße und somit hätte er gucken müssen.

Wird mir die Polizei den Kontakt vermitteln können oder muss ich ihn dafür erst anzeigen?

Gruß
Viper;6655862']Die Frage wurde dir beantwortet - du bist nicht im Recht da du hättest auf der Straße fahren müssen!Yep! Wenn Du schon regelwidrig auf dem Gehweg Fahrrad fährst, musst Du zumindest natürlich den Autos, die aus den Nebenstraßen kommen, Vorfahrt "gewähren".

GBWolf hat das ein bisschen lax ausgedrückt. Wenn der Radweg über die Kreuzung führt hat der Radfahrer immer Vorrang. Das gilt auch, wenn er den Radweg in falscher Richtung benutzt - also quasi gg. die STVO verstößt.Das halte ich aber für ein Gerücht! Radfahrer sind da genauso zu behandeln wie Autofahrer und da kann ja auch nciht einfach jemand auf die Gegenfahrbahn ausscheren (auf einer Vorfahrtstraße) und der Rechtsabbieger aus der Nebenstraße hätte Pech gehabt!

Radfahrer, die in die falsche Richtung Radfahrwege benutzen und dann auch noch so blind/dreist sind und nicht an Nebenstraßen aufpassen, sind mir ein Dorn im Auge. :mad:

Spasstiger
2008-07-16, 00:10:14
Folgende zwei Situationen:
http://www.abload.de/img/kreuzung_mit_fugnger269.png

Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass links das Auto warten muss und rechts der Fußgänger?

Wenn ich den Threadstarter richtig verstanden habe, ist bei ihm der rechte Fall eingetreten, nur dass er halt als Radfahrer in dieser Situation war. Aber ob Radfahrer oder Fußgänger sollte bei gemeinsamer Benutzung des Weges eigentlich egal sein. Und so wie ich es bisher kannte, muss in diesem Fall in jedem Fall der auf dem Fußgängerweg warten.

/EDIT: Sorry, Pfeil falsch eingezeichnet (Geisterfahrer ahoi), wird gleich korrigiert.
/EDIT2: Korrigiert.

1337
2008-07-16, 00:14:43
Yep! Wenn Du schon regelwidrig auf dem Gehweg Fahrrad fährst, musst Du zumindest natürlich den Autos, die aus den Nebenstraßen kommen, Vorfahrt "gewähren".



Sagmal hast du den Thread nicht gelesen?

Ich bin weder regelwidrig noch zu schnell gefahren, das lässt die gesamte Strecke garnicht zu.


Und wenn ich deiner Meinung nach (die ja sowieso zugunsten der Autofahrer ausfällt) wie ein Auto zu behandeln sei, wäre der Typ halt in mein Auto reingefahren, so what?!

[dzp]Viper
2008-07-16, 00:15:29
Folgende zwei Situationen:
http://www.abload.de/img/kreuzung_mit_fugngerkcc.png

Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass links das Auto warten muss und rechts der Fußgänger?

Wenn ich den Threadstarter richtig verstanden habe, ist bei ihm der rechte Fall eingetreten, nur dass er halt als Radfahrer in dieser Situation war. Aber ob Radfahrer oder Fußgänger sollte bei gemeinsamer Benutzung des Weges eigentlich egal sein. Und so wie ich es bisher kannte, muss in diesem Fall in jedem Fall der auf dem Fußgängerweg warten.

Nein der Fussgänger auf dem Fussweg hat nur Vorrecht vorm Auto / Straße wenn es einen Zebrastreifen gibt.

Wenn der Fussweg ein kombinierter Fussweg + Radweg ist, dann hat auch der Radfahrer zu warten bis die Straße frei ist.
Ist der Radweg neben dem Fussweg dann hat der Radfahrer natürlich vorfahrt - in beiden Fällen.

Die gesamte Straße (Vorfahrtsstraße) ist beschildert mit dem Fahrrad-Frei Zeichen.
Das bedeutet aber nicht, dass du einen "Vorfahrtsfreifahrtssschein" hast sondern nur, dass Radfahrer auf dem Gehweg geduldet werden. Die Autofahrer und Motoradfahrer auf der Straße haben dennoch das Vorfahrtsrecht - ausser du stehst an einem Zebrastreifen...

In jeder Fahrschule lernt man am Ende solch einer Straße peinlichst genau aufzupassen auf Fußgänger/Radfahrer, vorallem wenn man die Vorfahrt zu gewähren hat.

Ja man soll aufpassen, dass die DICH als Autofahrer nicht übersehen.

Solange du nicht auf einem gesonderten Radweg oder direkt auf der Straße gefahren bist, hast du nie ein Vorfahrtsrecht als Radfahrer - auch wenn der Gehweg auch mit dem Fahrrad befahren werden darf!

MarcWessels
2008-07-16, 00:20:04
Beim zusammenprall von Radfahrer und Auto hat das Auto immer die Schuld. Mich hat mal einer auf nem Radüberweg (bin links gefahren weils nur so an der Kreuzung über die Ampel dahin ging wo ich hin wollte) mitgenommen. Er hatte mich gesehen und hat trotzdem nicht gebremst. Polizei stand an der roten Ampel und hat alles gesehen, er hat 100%ig Schuld bekommen.
Ich hab allerdings auch noch extra nen Bußgeld aufgedrückt bekommen, weil ich eben da auf der falschen Seite war.Und warum hast Du nicht angehalten? Fährst auf der falschen Seite und bestehst dann noch auf Vorfahrt?

Dass der Autofahrer da 100% Schuld bekommen hat, kann ich übrigens nicht nachvollziehen.

Ich hoffe, Du hast was draus gelernt.

Viper;6661713']Nein der Fussgänger auf dem Fussweg hat nur Vorrecht vorm Auto / Straße wenn es einen Zebrastreifen gibt.Nicht beim ersten Bild, auf der das Auto nach rechts abbiegt, da hätte Spasstiger Vorgang.

Sagmal hast du den Thread nicht gelesen?

Ich bin weder regelwidrig noch zu schnell gefahren, das lässt die gesamte Strecke garnicht zu.


Und wenn ich deiner Meinung nach (die ja sowieso zugunsten der Autofahrer ausfällt) wie ein Auto zu behandeln sei, wäre der Typ halt in mein Auto reingefahren, so what?!Das "regelwidrig" hatte ich geschrieben. bevor ich Dein Posting mit dem "Fahrrad frei" gelesen hatte. Zu schnell warst Du aber offensichtlich, denn sonst hättest Du den Autofahrer ja vorbei lassen können, statt ihm stattdessen einfach reinzufahren.

Spasstiger
2008-07-16, 00:30:51
Viper;6661713']Nein der Fussgänger auf dem Fussweg hat nur Vorrecht vorm Auto / Straße wenn es einen Zebrastreifen gibt.
Die StVO §9 Absatz 3 besagt dies:
Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

Ich bin mir sicher, dass ich in der Fahrschule gelernt habe, dass im linken Fall in meinem Bild der Autofahrer warten muss bis der Fußgänger die Fahrbahn überquert hat.
Bin in so einer Situation trotzdem mal fast angefahren worden. Scheinbar gehen viele Autofahrer davon aus, dass sie immer Vorrecht vor den Fußgängern haben außer an Ampeln und Zebrastreifen.

[dzp]Viper
2008-07-16, 00:36:20
Die StVO §9 Absatz 3 besagt dies:


Ich bin mir sicher, dass ich in der Fahrschule gelernt habe, dass im linken Fall in meinem Bild der Autofahrer warten muss bis der Fußgänger die Fahrbahn überquert hat.
Bin in so einer Situation trotzdem mal fast angefahren worden. Scheinbar gehen viele Autofahrer davon aus, dass sie immer Vorrecht vor den Fußgängern haben außer an Ampeln und Zebrastreifen.

Im Text steht doch eindeutig

Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

Das heißt eindeutig, dass der Autofahrer normal Vorfahrt hat aber eben genau auf die Fussgänger achten muss und auf sein Vorfahrtsrecht nicht pochen soll wenn der Fussgänger schon auf der Straße ist!

Der Rest des Textes bezieht sich auf gesonderte Radwege und co. Wenn ein Radfahrer aber auf dem Gehweg fährt (auch wenn auf diesem Gehweg Radfahrer geduldet wird), dann hat der Radfahrer keinen Vorrang mehr.

So hat mir das mein Fahrlehrer damals erklärt und es ist anhand der Gesetze auch absolut logisch.

1337
2008-07-16, 00:38:35
Man lernt nie aus.

Trotz dass ich mich noch immer teils im Recht sehe, zudem der Fahrer sich sofort für seine mangelnde Aufmerksam entschuldigt hat und sagte es sei sein Fehler.

Nun denn werde ich meine Aufmerksamkeit im Verkehr steigern und regelgerecht fahren, dass ich bei der nächsten Gelegenheit vollkommen im Recht sein werde.

Spasstiger
2008-07-16, 00:40:02
Viper;6661741']Das heißt eindeutig, dass der Autofahrer normal Vorfahrt hat aber eben genau auf die Fussgänger achten muss und auf sein Vorfahrtsrecht nicht pochen soll wenn der Fussgänger schon auf der Straße ist!
Das "muss warten" heißt hier für mich, dass der Fußgänger Vorrang hat, sprich dass der Autofahrer in jedem Fall warten muss, wenn ein Fußgänger auf die Straße zuläuft. Andernfalls kann es ja sein, dass der Autofahrer einen flotteren Fußgänger noch erwischt und dann trägt der Autofahrer die volle Schuld.
Übrgens: Von Vorfahrt spricht man in diesem Zusammenhang ohnehin nicht, ein Autofahrer hat nie Vorfahrt gegenüber einem Fußgänger, höchstens Vorrang.

[dzp]Viper
2008-07-16, 00:45:37
Das "muss warten" heißt hier für mich, dass der Fußgänger Vorrang hat, sprich dass der Autofahrer in jedem Fall warten muss, wenn ein Fußgänger auf die Straße zuläuft. Andernfalls kann es ja sein, dass der Autofahrer einen flotteren Fußgänger noch erwischt und dann trägt der Autofahrer die volle Schuld.
Übrgens: Von Vorfahrt spricht man in diesem Zusammenhang ohnehin nicht, ein Autofahrer hat nie Vorfahrt gegenüber einem Fußgänger, höchstens Vorrang.

Da steht nix von "muss warten" sondern da steht "muss besondere Rücksicht..."

Das ist ein Himmelweiter Unterschied.

Wenn ein Autofahrer einen Fussgänger immer "Vorrang" gewähren lassen müsste.. was denkst du wäre da in den Städten los? ;D

Ein Autofahrer hat (vor allem beim Abbiegen) immer besonderes vorsichtig zu sein - dennoch hat er Vorrang/Vorfahrt gegenüber dem Gehweg und das immer.

Spasstiger
2008-07-16, 00:52:10
Viper;6661752']Da steht nix von "muss warten" sondern da steht "muss besondere Rücksicht..."

Das ist ein Himmelweiter Unterschied.

Wenn ein Autofahrer einen Fussgänger immer "Vorrang" gewähren lassen müsste.. was denkst du wäre da in den Städten los? ;D

Ein Autofahrer hat (vor allem beim Abbiegen) immer besonderes vorsichtig zu sein - dennoch hat er Vorrang/Vorfahrt gegenüber dem Gehweg und das immer.
Naja, ganz egal, wie der Gesetzestext jetzt ausgelegt wird, in jedem Fall trägt der Autofahrer die Schuld, wenn er in dieser Situation einen Fußgänger anfährt. Und ich werde auch weiterhin frech die Straße in solchen Situationen überqueren, auch wenn ich nach einer Halsverrenkung sehe, dass ein Autofahrer sich nicht blinkend an die Kreuzung heranbremst und wohl abbiegen möchte. Wenn man wider Erwarten doch mal angefahren wird, passiert in der Regel nicht viel, aber man kann ordentlich Schmerzensgeld rausholen und den Autofahrer zu etwas mehr Weitsicht bewegen.

Ich kenne jemanden, der von einem Autofahrer angefahren wurde und 30.000€ Schmerzensgeld bekam ohne bleibende Schäden davongetragen zu haben.

[dzp]Viper
2008-07-16, 00:54:52
Naja, ganz egal, wie der Gesetzestext jetzt ausgelegt wird, in jedem Fall trägt der Autofahrer die Schuld, wenn er in dieser Situation einen Fußgänger anfährt. Und ich werde auch weiterhin frech die Straße in solchen Situationen überqueren, auch wenn ich nach einer Halsverrenkung sehe, dass ein Autofahrer sich nicht blinkend an die Kreuzung heranbremst und wohl abbiegen möchte. Wenn man wider Erwarten doch mal angefahren wird, passiert in der Regel nicht viel, aber man kann ordentlich Schmerzensgeld rausholen und den Autofahrer zu etwas mehr Weitsicht bewegen.

LOL sry aber :hammer:

Warum springst du nicht gleich vor ein Auto was gerade abbiegt? :|

Spasstiger
2008-07-16, 00:57:08
Viper;6661765']Warum springst du nicht gleich vor ein Auto was gerade abbiegt? :|
Das wäre ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, für den Autofahrer muss schon ersichtlich sein, dass der Fußgänger die Straße überqueren möchte. Und es kann ja sein, dass der Fußgänger schlecht hört bzw. dass er von anderem Straßenlärm abgelenkt ist und dass er wegen Nackenschmerzen auch nicht nach hinten schauen kann. Ich finde es nur immer wieder frech, wenn die Autofahrer ohne zu blinken schon halb in die Straße einfahren, wenn man auf die Straße läuft. Als ob Fußgänger keine Rechte im Straßenverkehr hätten.

Auf meiner Stammstrecke nach Haus laufe ich inzwischen sogar anders, weil mir die Rücksichtslosigkeit der Autofahrer an immer der gleichen Stelle auf die Eier ging.

denjudge
2008-07-16, 05:32:28
Ich wurde heute vom Auto angefahren als ich auf dem Fahrrad unterwegs war.

Ich befand mich auf dem Gehweg neben einer Vorfahrtsstraße und bin über die Straße gefahren aus der ein Auto kam von dem ich dachte dass er halten würde, was er letztendlich nicht tat und ich erwischt wurde.

Habe mir dummerweise nichts von ihm geben lassen da auf dem ersten Blick nichts war und ich da nur schnell weg wollte, nur das Nummernschild habe ich.

Jetzt bemerkte ich jedoch Zuhause dass meine Uhr was abbekommen hat.

Nun meine Frage bevor ich zur Polizei renne:
Bin ich im Recht? Weil ich war ja eigentlich auf der Vorfahrtsstraße und somit hätte er gucken müssen.

Wird mir die Polizei den Kontakt vermitteln können oder muss ich ihn dafür erst anzeigen?

Gruß


Wenn du gegen den Autofahrer Ansprüche geltend machen willst und sein Kennzeichen hast, kannst du seine Versicherung hier: http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html herausfinden.
So solltest du Kontakt aufnehmen können.

MarcWessels
2008-07-16, 05:44:12
Viper;6661752']Da steht nix von "muss warten" sondern da steht "muss besondere Rücksicht..."

Das ist ein Himmelweiter Unterschied.

Wenn ein Autofahrer einen Fussgänger immer "Vorrang" gewähren lassen müsste.. was denkst du wäre da in den Städten los? ;D

Ein Autofahrer hat (vor allem beim Abbiegen) immer besonderes vorsichtig zu sein - dennoch hat er Vorrang/Vorfahrt gegenüber dem Gehweg und das immer.Es ist ja wohl etwas viel vom Fußgänger verlang, wenn er erkennen soll, ob jetzt irgendjemand aus der Autokolonne den Blinker gesetzt hat oder nicht.

[dzp]Viper
2008-07-16, 05:57:04
Es ist ja wohl etwas viel vom Fußgänger verlang, wenn er erkennen soll, ob jetzt irgendjemand aus der Autokolonne den Blinker gesetzt hat oder nicht.

Wie oft denn noch - das stimmt natürlich.

Wenn der Mensch am Fussweg schaut und sieht, dass kein Auto kommt, dann geht er natürlich auf die Straße.

Genau deswegen soll der Autofahrer besonders Rücksicht nehmen und auf diese Gefahrenquelle aufpassen und in so einem Fall niemals auf sein "Vorrangsrecht" pochen - das würde nämlich schlecht für den Fussgänger ausgehen.
Das ändert aber nichts daran, dass im normalfall der Fussgänger eben kein Vorrang gegenüber dem Autofahrer hat.
Wenn der Fussgänger also sieht, dass ein Auto um die Ecke kommt, dann darf er nicht einfach auf die Straße gehen sondern muss warten bis das Auto vorbei ist.

Ich weiss nicht wo das Problem besteht das zu verstehen?

Spasstiger
2008-07-16, 08:31:52
Viper;6661881']Wie oft denn noch - das stimmt natürlich.

Wenn der Mensch am Fussweg schaut und sieht, dass kein Auto kommt, dann geht er natürlich auf die Straße.

Genau deswegen soll der Autofahrer besonders Rücksicht nehmen und auf diese Gefahrenquelle aufpassen und in so einem Fall niemals auf sein "Vorrangsrecht" pochen - das würde nämlich schlecht für den Fussgänger ausgehen.
Das ändert aber nichts daran, dass im normalfall der Fussgänger eben kein Vorrang gegenüber dem Autofahrer hat.
Wenn der Fussgänger also sieht, dass ein Auto um die Ecke kommt, dann darf er nicht einfach auf die Straße gehen sondern muss warten bis das Auto vorbei ist.

Ich weiss nicht wo das Problem besteht das zu verstehen?
Also laut diversen Verkehrsforen hat der Fußgänger in meinem ersten Fall immer Vorrang vor dem Autofahrer genauso wie an Zebrastreifen. Das "wenn nötig muß er warten" Gesetzestext stellt keine Ausnahmeregelung dar, die nur gilt, wenn der Fußgänger schon auf der Straße ist, sondern gibt dem Fußgänger faktisch Vorrang.
Wenn der Autofahrer trotzdem abbiegt, ist das schon eine Form der Gefährdung.

Ist für mich auch voll und ganz nachvollziehbar, weil es für den Fußgänger nicht zumutbar ist, immer den Verkehr hinter sich zu beobachten, wenn man eine Straße überquert. Zumal nicht alle Autofahrer blinken und Fußgänger generell Fahrzeuggeschwindigkeiten schlecht einschätzen können (der Autofahrer hat immerhin einen Tachometer).

Henry
2008-07-16, 08:58:55
@Marc Wessels

§9Abbiegen, Wenden, Rückwärstfahren
(3) 1Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.

Es gibt auch Urteile, die das genau so belegen.

@Spasstiger
Mit der Formulierung soll nur sichergestellt werden, dass der Autofahrer nicht auf Fußgänger warten muss, die er beim Abbiegevorgang nicht behindern würde.

@TS
Was ist nun mit der Bodenmarkierung? Dazu hast du noch gar nix gesagt. Und zu den Schildern am Ende des Gehwegs auch nicht.

flatbrain
2008-07-16, 09:06:12
Folgende zwei Situationen:
http://www.abload.de/img/kreuzung_mit_fugnger269.png

Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass links das Auto warten muss und rechts der Fußgänger?

Wenn ich den Threadstarter richtig verstanden habe, ist bei ihm der rechte Fall eingetreten, nur dass er halt als Radfahrer in dieser Situation war. Aber ob Radfahrer oder Fußgänger sollte bei gemeinsamer Benutzung des Weges eigentlich egal sein. Und so wie ich es bisher kannte, muss in diesem Fall in jedem Fall der auf dem Fußgängerweg warten.


Zum Bild - korrekt.
Zum Thema TS - auch korrekt.
Biegt das Auto aus der parallel zum Bürgersteig laufenden Straße ab und kreuzt dabei die Laufrichtung des Fußgängers, so hat das Auto zu warten (im Bild links).
Im rechten Fall haben die Fußgänger zu warten, da sie die (ursprüngliche) Fahrtrichtung des Autos kreuzen. Ist doch eigentlich ganz einfach...

1337
2008-07-16, 11:20:26
Die Situation war ähnlich der in dem rechten Bild, jedoch war die Straße aus dem das Auto kam eine Einbahnstraße.

Schilder am Ende meines Weges habe ich jetzt keins in Erinnerung, jedoch direkt am Anfang stand wieder das Fahrradfreischild welches schon an der vorherigen Straße stand (da diese durch eine andere Einbahnstraße wieder unterbrochen wurde).

Markierungen auf der Straße sind afair auch keine, alles Kopfsteinpflaster.

flatbrain
2008-07-16, 11:26:19
Die Situation war ähnlich der in dem rechten Bild, jedoch war die Straße aus dem das Auto kam eine Einbahnstraße.

Schilder am Ende meines Weges habe ich jetzt keins in Erinnerung, jedoch direkt am Anfang stand wieder das Fahrradfreischild welches schon an der vorherigen Straße stand (da diese durch eine andere Einbahnstraße wieder unterbrochen wurde).

Markierungen auf der Straße sind afair auch keine, alles Kopfsteinpflaster.

Dann hatte das Auto eh Vorrang. Auch Fußgänger hätten den PKW passieren lassen müssen.

1337
2008-07-16, 11:33:58
Dann hatte das Auto eh Vorrang. Auch Fußgänger hätten den PKW passieren lassen müssen.


Einleuchtend.

Nur kenne ich das hier in der Gegend leider nur so dass alle Autos halten und alle nicht-Autos passieren lassen.

Aber danke für die Erkenntnis.

flatbrain
2008-07-16, 11:39:01
Einle uchtend.

Nur kenne ich das hier in der Gegend leider nur so dass alle Autos halten und alle nicht-Autos passieren lassen.

Aber danke für die Erkenntnis.

Ist hier nicht anders... leider. Führt daraus resultierend auch immer wieder zu Unfällen wie dem deinen.
Wenn es in der Richtung, in der du unterwegs warst, einen Fahrradweg gegeben hätte und du diesen auch nutztest, hättest du wieder Vorfahrt gehabt....

Ragnarök
2008-07-16, 14:55:17
nachdem er vom autofahrer angefahren wurde und nicht umgekehrt, und er der RADFAHRER war, ist er auf jeden fall derjenige dem die wenigste schuld zugesprochen wird, auch wenn er besser aufpassen hätte müssen.
der autofahrer ist definitiv der gefährliche und muss nicht umsonst den führerschein machen, als radfahrer brauchst du das nicht.
du bist als autofahrer eine immens höhere gefährdung als ein radfahrer.

@TS, du bist auf jeden fall im recht, das schlimmste was dir passieren kann ist das dir eine kleine teilschuld zugesprochen wird...
die ganzen poster hier sind einfach lauter ego-auto-fahrer die nicht einsehn wollen dass sie in so ner situation schuld wären...vergiss die...
mit irgendwelchen regeln daherkommen ist ziemlich lächerlich, denn wie gesagt, autofahrer bleibt autofahrer, radfahrer bleibt radfahrer, und wenns nen unfall gibt und der radlfahrer den autofahrer nicht gerade "abgeschossen" hat sondern der pkw-lenker dem radfahrer hineingefahren ist, ist der pwk lenker in (fast) jedem fall der schuldige...

edit: da gehts nicht um "wer vorfahrt hatte" oder so, natürlich spielt auch eine rolle aber in erster linie ist der autolenker schuld, denn der muss so fahren das er jederzeit stehnbleiben kann, wenns übersichtlich is und wie schon oft erwähnt der radler ihn nicht gerade "abgeschossen" hat...
rücksichtslos solche autofahrer, gibts leider viel zu viele, sicher auch hier im forum...das hatten wir ja shcon mal bei der "mitn auto in eine demonstrations-menschenmenge reinfahren" diskussion..."waren ja eh nur lauter schmarotzer", echt arg das solchen leute der führerschein ausgehändigt wird...

MarcWessels
2008-07-16, 14:58:20
@Marc Wessels

§9Abbiegen, Wenden, Rückwärstfahren
(3) 1Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.

Es gibt auch Urteile, die das genau so belegen.Sag ich doch. :confused:

nachdem er vom autofahrer angefahren wurde und nicht umgekehrt, und er der RADFAHRER war, ist er auf jeden fall derjenige dem die wenigste schuld zugesprochen wird, auch wenn er besser aufpassen hätte müssen.
der autofahrer ist definitiv der gefährliche und muss nicht umsonst den führerschein machen, als radfahrer brauchst du das nicht.
du bist als autofahrer eine immens höhere gefährdung als ein radfahrer.

@TS, du bist auf jeden fall im recht, das schlimmste was dir passieren kann ist das dir eine kleine teilschuld zugesprochen wird...
die ganzen poster hier sind einfach lauter ego-auto-fahrer die nicht einsehn wollen dass sie in so ner situation schuld wären...vergiss die...
mit irgendwelchen regeln daherkommen ist ziemlich lächerlich, denn wie gesagt, autofahrer bleibt autofahrer, radfahrer bleibt radfahrer, und wenns nen unfall gibt und der radlfahrer den autofahrer nicht gerade "abgeschossen" hat sondern der pkw-lenker dem radfahrer hineingefahren ist, ist der pwk lenker in (fast) jedem fall der schuldige...

edit: da gehts nicht um "wer vorfahrt hatte" oder so, natürlich spielt auch eine rolle aber in erster linie ist der autolenker schuld, denn der muss so fahren das er jederzeit stehnbleiben kann, wenns übersichtlich is und wie schon oft erwähnt der radler ihn nicht gerade "abgeschossen" hat...
rücksichtslos solche autofahrer, gibts leider viel zu viele, sicher auch hier im forum...das hatten wir ja shcon mal bei der "mitn auto in eine demonstrations-menschenmenge reinfahren" diskussion..."waren ja eh nur lauter schmarotzer", echt arg das solchen leute der führerschein ausgehändigt wird...Zu Deinem Post kann man nur eines sagen: Quark! ;D

Ragnarök
2008-07-16, 15:05:56
Dann hatte das Auto eh Vorrang. Auch Fußgänger hätten den PKW passieren lassen müssen.

lol, na und, hätten müssen vielleicht, und wenn ein fussgänger angefahren wird ist trotzdem der autolenker schuld...so ist das leben nunmal

Ragnarök
2008-07-16, 15:10:44
Sag ich doch. :confused:

Zu Deinem Post kann man nur eines sagen: Quark! ;D


...naja, schau ma mal was passiert wenn du in der situation als autolenker bist und der radfahrer schwerstens verletzt wird, dann hast du ein ernsthaftes problem solange du nicht beweisen kannst das du nicht mehr anhalteen hättest können, denn genau um das gehts.
und ich glaube der pkwlenker hätte noch anhalten können denn sonst wär der TS nicht hinübergefahren.
und in diesem fall, so ist es nunmal auch wenns ein paar hier nicht passt, ist der autofahrer schuld denn er hätte anhalten können[nehm ich jetzt mal an @TS bitte korrigieren wenns nicht stimmt, war ja nicht dabei ;-) ]

MarcWessels
2008-07-16, 15:12:34
Der TS hätte nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen - hat er offensichtlich nicht, osnt hätte er ja rechtzeitig anhalten können, als er bermekrte, dass das Auto seinen Vorrang nutzte.

flatbrain
2008-07-16, 15:26:17
lol, na und, hätten müssen vielleicht, und wenn ein fussgänger angefahren wird ist trotzdem der autolenker schuld...so ist das leben nunmal

Erstens - es war kein Fußgänger. Die tauchen nämlich i.d.R. nicht mit der Geschwindigkeit auf, in der Radfahrer dazu in der Lage sind.

Zweitens - wer als Radfahrer auf einem Gehweg unterwegs ist, hat maximal Schritgeschwindigkeit zu fahren und zwar mit erhöhter Aufmerksamkeit uns so, dass er jederzeit in der Lage ist, unverzüglich anzuhalten.

Nach der Schilderung des TS scheint dies aber nicht gegeben zu sein.

Drittens - die Einbahnstraße unterbricht den Bürgersteig, so dass der Fahrradfahrer als Teilnehmer mit einem Fahrzeug dem seine Richtung nicht ändernden PKW Vorfahrt zu gewähren hat, tut er dies nicht, kommt der Fahrradfahrer seiner Sorgfaltspflicht grob fahrlässig nicht nach, damit trifft ihn eine erhebliche Mitschuld, es soll sogar Urteile gegeben haben, in denen der Fahrradfahrer die alleinige Schuld zugesprochen wurde... und jetzt darfst du gerne wieder über imaginäre Fußgänger, die mit dem Fall des TS nichts zu tun haben, lamentieren...

Ragnarök
2008-07-16, 15:28:24
Der TS hätte nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen - hat er offensichtlich nicht, osnt hätte er ja rechtzeitig anhalten können, als er bermekrte, dass das Auto seinen Vorrang nutzte.

nachdem's nicht um 2 pkw geht, und der autolenker dem fahrradfahrer reingefahren ist, ist dieser mMn definitiv der schuldigste

Ragnarök
2008-07-16, 15:37:39
... und jetzt darfst du gerne wieder über imaginäre Fußgänger, die mit dem Fall des TS nichts zu tun haben, lamentieren...


Dann hatte das Auto eh Vorrang. Auch Fußgänger hätten den PKW passieren lassen müssen.



wer hat da die fussgänger ins spiel gebracht???

flatbrain
2008-07-16, 15:46:10
wer hat da die fussgänger ins spiel gebracht???

Verständnisprobleme?
"Auch" = Ergänzung, Erweiterung, aber im Falle eines Unfalls in der geschilderten Situation in einer anderen Rechtslage als ein Fahrradfahrer.

Du hingegen "argumentierst", als wenn es die selbe Rechtslage wäre. Ist es aber nicht. Ergibt sich aus den Auflagen, unter denen ein Fahrradfahrer den Gehweg mitnutzen darf.

Henry
2008-07-16, 15:49:28
Das halte ich aber für ein Gerücht! Radfahrer sind da genauso zu behandeln wie Autofahrer und da kann ja auch nciht einfach jemand auf die Gegenfahrbahn ausscheren (auf einer Vorfahrtstraße) und der Rechtsabbieger aus der Nebenstraße hätte Pech gehabt!

Radfahrer, die in die falsche Richtung Radfahrwege benutzen und dann auch noch so blind/dreist sind und nicht an Nebenstraßen aufpassen, sind mir ein Dorn im Auge. :mad:
Sag ich doch. :confused:

Nö, hast du nicht. Siehe oben.

Das Vorfahrtsrecht eines Radfahrers bleibt auch bei verbotswidrigem Benutzen eines linken Radweges erhalten. Dies entschied das OLG Düsseldorf.


Als Radfahrer sollte man so einen *** natürlich unterlassen, aber als Autofahrer muss man damit rechnen. Ich kenn genug, die immer nur in eine Richtung schauen und dann in die Kreuzung fahren, egal ob da ein Radweg ist oder nicht.

Schlupp
2008-07-16, 15:53:58
Das Vorfahrtsrecht eines Radfahrers bleibt auch bei verbotswidrigem Benutzen eines linken Radweges erhalten. Dies entschied das OLG Düsseldorf.

In Köln steht die Polizei aufm Radweg und verlangt 15,-€ von Radfahrern die in die falsche Richtung auf jenem unterwegs sind!

Henry
2008-07-16, 15:54:19
Die Situation war ähnlich der in dem rechten Bild, jedoch war die Straße aus dem das Auto kam eine Einbahnstraße.

Schilder am Ende meines Weges habe ich jetzt keins in Erinnerung, jedoch direkt am Anfang stand wieder das Fahrradfreischild welches schon an der vorherigen Straße stand (da diese durch eine andere Einbahnstraße wieder unterbrochen wurde).

Markierungen auf der Straße sind afair auch keine, alles Kopfsteinpflaster.
Dann sieht es eigentlich so aus wie flatbrain es beschrieben hat. Für Radfahrer kommt noch folgendes hinzu:
Mit dem Ende des Gehwegs endet auch der "Radweg", d.h. du hast hier immer zu warten. Am nächsten Bordstein beginnt der "Radweg" neu.

Henry
2008-07-16, 15:56:36
In Köln steht die Polizei aufm Radweg und verlangt 15,-€ von Radfahrern die in die falsche Richtung auf jenem unterwegs sind!
JUNGE!
Das eine hat mit dem Anderen nüscht zu tun! Nur weil er weiter Vorrang hat verstößt er dennoch gegen die STVO. Wenn es zum Unfall kommt bekommt der Autofahrer die meiste Schuld und der Radfahrer darf im Idealsfall nur sein Bußgeld abdrücken;)
Ist doch wie mit dem rechtswidrig geparktem Auto, was du anfährst. Deine Schuld, da der Wagen steht. Der Gegenüber bekommt nur nen Bußgeld wegen Falschparkens.

Schlupp
2008-07-16, 16:00:46
JUNGE!
Das eine hat mit dem Anderen nüscht zu tun! Nur weil er weiter Vorrang hat verstößt er dennoch gegen die STVO. Wenn es zum Unfall kommt bekommt der Autofahrer die meiste Schuld und der Radfahrer darf im Idealsfall nur sein Bußgeld abdrücken;)
Ist doch wie mit dem rechtswidrig geparktem Auto, was du anfährst. Deine Schuld, da der Wagen steht. Der Gegenüber bekommt nur nen Bußgeld wegen Falschparkens.

Hatte auch nichts anderes behauptet.
Wollte es nur mal noch ergänzend sagen.

Musst dich nicht gleich aufregen...

Döner-Ente
2008-07-16, 16:05:26
Finds immer wieder lustig, wie es Fussgängern etc. nicht zuzumuten ist, im Straßenverkehr hinter sich zu schauen etc.
Aus Radfahrersicht ist es mir als Autofahrer (nach meinen täglichen Erfahrungen in der Großstadt) jedoch anscheinend zuzumuten,
-360° Sicht sowie ein Nachtsichtgerät zu haben, die Reflexe einer chinesischen Springmaus und die Bremsen aus Schumi´s Ferrari...anders kann ich mir deren Verhalten im Straßenverkehr oft nicht erklären.

Nein, ich hab nichts gegen Fußgänger und Radfahrer, da ich selber öfter so unterwegs bin. Als Autofahrer habe ich schlicht keinen Bock auf einen Unfall, weil sowas immer Ärger und Stress mit sich bringt, egal wer schuld ist. Zwar komme ich als Autofahrer bei einem Unfall mit Fußgänger oder Radfahrer wohl kaum großartig körperlich zu Schaden, Kosten+Ärger entstehen trotzdem (und sollte ich noch Schuld sein, ein schlechtes Gewissen). Fussgänger und Radfahrer lasse ich immer vor mir rüber, es sei denn, die sind so weit weg, das ich problemlos vor ihnen durchkomme. Ob die im konkreten Fall wirklich Vorfahrt gehabt hätten, ist eher egal, da gefühlte 90% sowieso einfach losgehen/-fahren.
Ich halte es aber auch als Fußgänger und Radfahrer so. Als Fußgänger schaue ich immer, bevor ich eine Straße überquere, ob Autos auch langsamer werden und offensichtlich halten, bevor ich losgehe. Als Radfahrer fahre ich so langsam in eine Kreuzung ein, dass ich im Notfall noch bremsen kann, sollte mich ein Autofahrer übersehen haben oder schlicht ein Verkehrsrüpel sein.
Es nützt mit garnichts, im Recht zu sein, wenn ich dabei recht platt bin :).
Ich verstehe die zunehmende Masse an Fußgängern und Radfahrern nicht, die jeden Tag ihr Leben aus Spiel setzen, weil sie meinen, im Recht zu sein.
Ich war neulich am Ausparken aus einer Parklücke, was bei der Enge mit mehrmaligen Vor-/Zurückmanövern verbunden war. Einmal ausnahmsweise zu spät nach hinten geschaut, weil ich wusste, wieviel Platz nach hinten zum nächsten Auto noch ist und...ein Fussgänger musste sich natürlich da hinter mir durchquetschen. Es ist nichts passiert, Schuld hätte ich dennoch bekommen. Genau das meine ich aber...ich wäre als Fussgänger nie auf die Idee gekommen, mich vor oder hinter einem ein- oder ausparkenden PKW durchzuquetschen, sondern wäre schlicht aus Eigeninteresse eine Auto vor- oder hinterher durchgegangen.

Ja, war nicht direkt OT, aber das ursprüngliche Thema war ja eh schon beantwortet :).

MarcWessels
2008-07-16, 16:13:49
Nö, hast du nicht. Siehe oben.



Als Radfahrer sollte man so einen *** natürlich unterlassen, aber als Autofahrer muss man damit rechnen. Ich kenn genug, die immer nur in eine Richtung schauen und dann in die Kreuzung fahren, egal ob da ein Radweg ist oder nicht.Das ist aber wirklich versammt ungerecht, die das OLG frankfurt den Par. auslegt - zudem der Par. den Du zitiert hast, sich nicht auf Autos bezieht, die aus Nebenstraßen kommen.

MarcWessels
2008-07-16, 16:19:53
Nein, ich hab nichts gegen Fußgänger und Radfahrer, da ich selber öfter so unterwegs bin. Als Autofahrer habe ich schlicht keinen Bock auf einen Unfall, weil sowas immer Ärger und Stress mit sich bringt, egal wer schuld ist. Zwar komme ich als Autofahrer bei einem Unfall mit Fußgänger oder Radfahrer wohl kaum großartig körperlich zu Schaden, Kosten+Ärger entstehen trotzdem (und sollte ich noch Schuld sein, ein schlechtes Gewissen). Fussgänger und Radfahrer lasse ich immer vor mir rüber, es sei denn, die sind so weit weg, das ich problemlos vor ihnen durchkomme. Ob die im konkreten Fall wirklich Vorfahrt gehabt hätten, ist eher egal, da gefühlte 90% sowieso einfach losgehen/-fahren.Sogar an Kreuzungen mit "STOP"-Schildern sausen die dummen Teenies einfach so durch, statt anzuhalten. :mad:

Ragnarök
2008-07-16, 16:22:21
JUNGE!
Das eine hat mit dem Anderen nüscht zu tun! Nur weil er weiter Vorrang hat verstößt er dennoch gegen die STVO. Wenn es zum Unfall kommt bekommt der Autofahrer die meiste Schuld und der Radfahrer darf im Idealsfall nur sein Bußgeld abdrücken;)
Ist doch wie mit dem rechtswidrig geparktem Auto, was du anfährst. Deine Schuld, da der Wagen steht. Der Gegenüber bekommt nur nen Bußgeld wegen Falschparkens.


genau so ists! nur glaubt das hier anscheinend fast keiner...!!!

@dönerente: das stimmt schon was du sagst, ich versteh nur nicht warum hier fast keiner versteht das man als Fahrzeuglenker eines motorbetriebenen fahrzeugs gegenüber fussgängern UND radfahrern die meiste verantwortung hat...!

Ragnarök
2008-07-16, 16:26:50
Sogar an Kreuzungen mit "STOP"-Schildern sausen die dummen Teenies einfach so durch, statt anzuhalten. :mad:


...armer MarcWessels, die welt ist so ungerecht zu den armen autofahrern...!

aber vielleicht glaubst du's jetzt ja wirklich!?
oder bist noch immer überzeugt der böse radfahrer ist rechtlich gesehn der (fast) alleinschuldige ???

Döner-Ente
2008-07-16, 16:44:55
genau so ists! nur glaubt das hier anscheinend fast keiner...!!!

@dönerente: das stimmt schon was du sagst, ich versteh nur nicht warum hier fast keiner versteht das man als Fahrzeuglenker eines motorbetriebenen fahrzeugs gegenüber fussgängern UND radfahrern die meiste verantwortung hat...!

Da widerspreche ich dir doch gar nicht. Mir als Autofahrer passiert bei so einem Unfall ausser einem Blechschaden eigentlich nichts, Fussgänger und Radfahrer werden verletzt oder im Extremfall getötet.
Nur kann man daraus bitte nicht folgern, dass ich in jeder Situation und zu jedem Zeitpunkt jede nur erdenkliche Suizidaktion anderer Verkehrsteilnehmer im Hinterkopf haben müsste, denn dann dürfte ich im Stadtverkehr erst garnicht losfahren.
Praktisches Beispiel in meinem Stadtteil: Ein Fussgängerübergang, an welchem komischerweise Autos bis auf 0,5 Meter ranparken dürfen (dachte da muss immer ein Mindestabstand gehalten werden) und der auf der Seite auch noch an ein kleines Waldstück angrenzt. Fussgänger und Radfahrer, die von der Seite kommen, sieht man erst, wenn man fast direkt vorm Übergang ist. Deswegen fahre ich da auch so langsam, dass ich vor Fussgängern (oder Radfahrern, die annährend Schrittgeschwindigkeit fahren) zu stehen komme. Oft genug kommen aber Radfahrer aus dem Waldstück mit voll Karacho ohne zu bremsen über den Fussgängerübergang gebrettert. Ich hab da schon einige Autofahrer ne Vollbremsung hinlegen sehen, Reaktion der Radfahrer zu 90%: Empörtes Geschrei, Gestikuliere und vollstes Unverständnis für den blinden, rasenden und rücksichtslosen Autofahrer. Tut mir leid, für sowas fehlt mir dann jegliches Verständnis...0 Einsicht darin, dass man als Radfahrer nicht mit Fullspeed über einen Fussgängerübergang knüppelt und auch nicht darin, dass die Sichtverhältnisse dort beschissen sind. Man könnte ein Stopp-Schild dort hinstellen: In dem Zeitraum vom umschauen bis zum Losfahren würde es ein Kamikazeradler noch schaffen, vor meine Front zu kommen, ohne das ich reagieren könnte.

Bluescreen2004
2008-07-16, 16:52:11
Ich war neulich am Ausparken aus einer Parklücke, was bei der Enge mit mehrmaligen Vor-/Zurückmanövern verbunden war. Einmal ausnahmsweise zu spät nach hinten geschaut, weil ich wusste, wieviel Platz nach hinten zum nächsten Auto noch ist und...ein Fussgänger musste sich natürlich da hinter mir durchquetschen. Es ist nichts passiert, Schuld hätte ich dennoch bekommen. Genau das meine ich aber...ich wäre als Fussgänger nie auf die Idee gekommen, mich vor oder hinter einem ein- oder ausparkenden PKW durchzuquetschen, sondern wäre schlicht aus Eigeninteresse eine Auto vor- oder hinterher durchgegangen.

Ja das ist das Paradebeispiel von "tollen" Fußgängern & Radfahrern ...

Ich muß öfters mal rückwärts aus eine seitenstraße ausfahren, meinst du mal da bleiben die spinner einmal stehen und lassen dich da mal schnell rausfahren ?? neeeeeeeeeeeeeeiiinnn da wird einfach losgelaufen und noch rumgeschimpft weil man nicht 8 Augen hat für ein 360° Blick ;)


@Ragnarök Wie schon Döner-Ente sagte, als Autofahrer past man natürlich auf andere auf, ich heize z.b nicht auf Kreuzungen zu . Aber es gibt situationen wo man auch nix mehr machen kann, z.b nachts Radfahrr ohne Licht. Am ende ist man trotzdem der Böse, das regt dann schon auf ...

MFG

Da Fre@k
2008-07-16, 17:25:11
Da widerspreche ich dir doch gar nicht. Mir als Autofahrer passiert bei so einem Unfall ausser einem Blechschaden eigentlich nichts, Fussgänger und Radfahrer werden verletzt oder im Extremfall getötet.
Nur kann man daraus bitte nicht folgern, dass ich in jeder Situation und zu jedem Zeitpunkt jede nur erdenkliche Suizidaktion anderer Verkehrsteilnehmer im Hinterkopf haben müsste, denn dann dürfte ich im Stadtverkehr erst garnicht losfahren.
Praktisches Beispiel in meinem Stadtteil: Ein Fussgängerübergang, an welchem komischerweise Autos bis auf 0,5 Meter ranparken dürfen (dachte da muss immer ein Mindestabstand gehalten werden) und der auf der Seite auch noch an ein kleines Waldstück angrenzt. Fussgänger und Radfahrer, die von der Seite kommen, sieht man erst, wenn man fast direkt vorm Übergang ist. Deswegen fahre ich da auch so langsam, dass ich vor Fussgängern (oder Radfahrern, die annährend Schrittgeschwindigkeit fahren) zu stehen komme. Oft genug kommen aber Radfahrer aus dem Waldstück mit voll Karacho ohne zu bremsen über den Fussgängerübergang gebrettert. Ich hab da schon einige Autofahrer ne Vollbremsung hinlegen sehen, Reaktion der Radfahrer zu 90%: Empörtes Geschrei, Gestikuliere und vollstes Unverständnis für den blinden, rasenden und rücksichtslosen Autofahrer. Tut mir leid, für sowas fehlt mir dann jegliches Verständnis...0 Einsicht darin, dass man als Radfahrer nicht mit Fullspeed über einen Fussgängerübergang knüppelt und auch nicht darin, dass die Sichtverhältnisse dort beschissen sind. Man könnte ein Stopp-Schild dort hinstellen: In dem Zeitraum vom umschauen bis zum Losfahren würde es ein Kamikazeradler noch schaffen, vor meine Front zu kommen, ohne das ich reagieren könnte.

Dann sag dem Radfahrer das nächste mal wenn er wieder mit voll Speed über den Fussgängerübergang (Zebrastreifen?) rauscht, das er das Rad rüber schieben muss, weil er sonst seinen Vorrang verliert.
Das wissen die meisten nämlich nicht.

Henry
2008-07-16, 17:39:06
@Döner-Ente
Sehr gute Beiträge:up:
Ich stimme dir voll und ganz zu. Im Auto muss man sehr viel im Auge behalten, deshalb bin ich für eine strengere Führerscheinprüfung. Aber was Radfahrer und vor allem Fußgänger oft abliefern ist unterste Schublade.
0 mit Worten NULL, Aufmerksamkeit. Egal ob auf dem Gehweg(kollisionen zwischen Fußgängern) oder auf der Straße.
Am schlimmsten: Handy und MP3.
Extremes Bsp.:
ich fahr mit dem Rad ne kleine Straße entlang. Vor mir die Bullen(Zufall:biggrin:). Ich natürlich wie immer mit richtigem Sicherheitsabstand, seh wie auf einmal ein Mädchen(Jugendliche) "blind" auf und direkt vor dem Polizeiauto über die Straße geht. Wohlgemerkt von der Gegenüberliegenden Seite, also von links nach rechts! Die Bullen waren nicht schnell unterwegs, höchstens 30. Sie bleiben stehen und wundert sich, da keine Reaktion von dem Mädchen kommt. Sie hupen kurz - keine Reaktion. Ok, Sirene an und gugge mal da, Mädchen schreckt aus ihrer Trance, entschuldigt sich und huscht schnell rüber. Was war? MP3 über Kopfhörer auf unerträgliche Lautstärke und gleichzeitig mit der Freundin telefoniert. So schnell geht ein Leben an einem vorbei. Aber das ganze geht noch krasser, Handy+MP3+Fahrrad:eek:
Wie blöd sind die Leute eigentlich?
Oder es regnet. Was macht ein Fußgänger von 10? Klar, Kaputze rüber, Kopf nach unten und dann ab durch die Mitte.:(
Neverending Story von alle Straßenverkehrteilnehmern tagtäglich.

zu deinem Fußgängerüberweg:
das ist also so ein Kombiübergang für Fußgänger und Radfahrer? Bin mir jetzt nicht 100% sicher, ob das auch in D gilt: Radfahrer dürfen Straßen auf Schutzwegen ohne Signalanlage nur mit höchstens 10km/h überqueren.

@Marc W.
Da hast du Recht, aber ich halte die STVO allg. für sehr undurchsichtig bzw. Lückenhaft.
Aber in Ö ist es teilweise noch schlimmer:
So gut wie keine Hauptstraßenschilder, d.h. ich darf erstmal schauen, ob eventuell Stop- oder Vorrangschilder bei den anderen einmündenden Straßen stehen. Dadurch kann es passieren, dass ich stehen bleibe um die Lage zu checken. Wenn ich aber stehen bleibe, dann signalisiere ich laut STVO einen Verzicht auf meinen Vorrang und muss die anderen fahren lassen - toll. Oder Radfahrer dürfen auch auf Radwegen nicht vor Autos die Straße überqueren. Umgedreht dürfen aber auch Autos nicht vor Radfahrern, Radwege überqueren. Toll dann stehen beide da und keiner fährt.:D
Dazu noch mehr Gesetzeslücken als in D und dafür Seitenlang das Thema Alkohol am Steuer - eigentlich etwas, was man mit einem Satz("Bis soundso viel promille darf ein Fahrzeug geführt werden.") abhandel könnte.


@Schlupp
Sorry:redface:
Aber mit nur dem einen Satz und dem Ausrufezeichen dahinter, war das für mich nicht ersichtlich.

@Ragnarök
Das hat nur leider nix mit dem vorliegenden Fall zu tun.

Mr.Magic
2008-07-16, 17:52:29
Folgende zwei Situationen:
http://www.abload.de/img/kreuzung_mit_fugnger269.png

Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass links das Auto warten muss und rechts der Fußgänger?

100% korrekt. Wer was anderes behauptet hat seinen Führerschein wahrscheinlich im Lotto gewonnen.

Wolfram
2008-07-16, 17:58:59
Henry lenkt den Blick hier auf eine Sache, die IMO mehr Aufmerksamkeit verdient: Die Verkehrspolitik. Natürlich gibt es unaufmerksame Autofahrer, rabiate Radler und dreiste Fußgänger. Die Frage ist nur, ob die Unfallgefahr nicht dadurch steigt, daß man versucht, alles Mögliche auf zu engen Straßen unterzubringen.

Schon Radwege wurden ja nicht etwa eingeführt, um den Radlern einen Gefallen zu tun, sondern um sie den Autofahrern aus dem Weg zu schaffen. Jetzt haben wir oft einen Gehweg, einen Radweg, die Straße, Parkplätze und Verkehrberuhigungshindernisse. Da wird es dann einfach zu eng, wir sind ja in Europa und nicht in den USA. Deswegen stehen dann andauernd Fußgänger auf Radwegen herum, parken Autos ebenda, nieten Radfahrer Fußgänger um oder fahren (wie ich) auf der Fahrbahn statt auf unbenutzbaren Radwegen. Mögliche Auswege IMO: Back to roots (aka Straße+Bürgersteig und sonst nix) oder ganz andersherum "Shared Space" (http://de.wikipedia.org/wiki/Shared_Space).

Döner-Ente
2008-07-16, 18:36:05
Henry lenkt den Blick hier auf eine Sache, die IMO mehr Aufmerksamkeit verdient: Die Verkehrspolitik. Natürlich gibt es unaufmerksame Autofahrer, rabiate Radler und dreiste Fußgänger. Die Frage ist nur, ob die Unfallgefahr nicht dadurch steigt, daß man versucht, alles Mögliche auf zu engen Straßen unterzubringen.

Schon Radwege wurden ja nicht etwa eingeführt, um den Radlern einen Gefallen zu tun, sondern um sie den Autofahrern aus dem Weg zu schaffen. Jetzt haben wir oft einen Gehweg, einen Radweg, die Straße, Parkplätze und Verkehrberuhigungshindernisse. Da wird es dann einfach zu eng, wir sind ja in Europa und nicht in den USA. Deswegen stehen dann andauernd Fußgänger auf Radwegen herum, parken Autos ebenda, nieten Radfahrer Fußgänger um oder fahren (wie ich) auf der Fahrbahn statt auf unbenutzbaren Radwegen. Mögliche Auswege IMO: Back to roots (aka Straße+Bürgersteig und sonst nix) oder ganz andersherum "Shared Space" (http://de.wikipedia.org/wiki/Shared_Space).

Stimmt...die allgemein gestiegene Verkehrsdichte und einige komische Entscheidungen der Verkehrspolitik sorgen dafür, dass von ALLEN Beteiligten viel mehr Aufmerksamkeit und Disziplin gefordert wird als früher.
Subjektiv durch meine Autofahrerbrille verhalten sich aber immer mehr der "schwächsten" (aka die mit der größten Verletztungsgefahr) bestenfalls sorglos, schlimmstenfalls ignorant und verkehrsgefährdend (Stichwort beim Radeln mitm Handy telefonieren).

Wolfram
2008-07-16, 18:55:57
Stimmt...die allgemein gestiegene Verkehrsdichte und einige komische Entscheidungen der Verkehrspolitik sorgen dafür, dass von ALLEN Beteiligten viel mehr Aufmerksamkeit und Disziplin gefordert wird als früher.
Subjektiv durch meine Autofahrerbrille verhalten sich aber immer mehr der "schwächsten" (aka die mit der größten Verletztungsgefahr) bestenfalls sorglos, schlimmstenfalls ignorant und verkehrsgefährdend (Stichwort beim Radeln mitm Handy telefonieren).
Den Eindruck habe ich durchaus auch. Ich fahr ja selbst viel Rad (Rennrad außerhalb, aber in den letzten Jahren auch so in der Stadt), aber Telefonieren oder mp3-Player beim Radeln geht gar nicht. Mal abgesehen davon, daß das auf den Straßen dieser Stadt auch schwer nach Suizidgefahr riecht...:biggrin:

Und auch ich sehe immer mehr Leute über die Straße gehen, ohne nach links oder rechts zu gucken. Oder einfach igrnorant auf dem Radweg herumstehen. IMO ist das aber genau eine Folge besagter Verkehrspolitik. Bei uns haben sie stadtweit über 350 Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Dadurch geht nach meinem Geschmack aber gerade der Blick für Gefahren verloren. Wenn man überall die Straßen zurückbaut, fördert man so ein Verhalten, und ob man den Anwohnern damit wirklich einen Gefallen tut, bezweifle ich nach wie vor.

Henry
2008-07-16, 19:12:30
Bei uns haben sie stadtweit über 350 Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Dadurch geht nach meinem Geschmack aber gerade der Blick für Gefahren verloren. Wenn man überall die Straßen zurückbaut, fördert man so ein Verhalten, und ob man den Anwohnern damit wirklich einen Gefallen tut, bezweifle ich nach wie vor.

Stimmt. In Ö hat ein Fußgänger außerhalb von Zebrastreifen keinen Vorrang - egal wo. Deshalb gibt es hier extrem viele Zebrastreifen. Was glaubst du wieviel % der Autofahrer diese konsequent ignorieren? ca. 80%, die Fußgänger haben sich schon angepasst, man geht nicht mehr über einen Zebrastreifen sondern wartet, bis die Autos vorbeigefahren sind oder alle stehen - kommt selten vor. Ergo eigentlich nutzlos.

Mr.Magic
2008-07-16, 19:18:23
@Henry

Ist ja fast wie in Spanien. Zebrastreifen vor jedem Kreisverkehr, woraus viele Kreuzungen bestehen. Da muss man meistens tatsächlich loslaufen, damit die Autos am Zebrastreifen halten.

Döner-Ente
2008-07-16, 22:23:26
Den Eindruck habe ich durchaus auch. Ich fahr ja selbst viel Rad (Rennrad außerhalb, aber in den letzten Jahren auch so in der Stadt), aber Telefonieren oder mp3-Player beim Radeln geht gar nicht. Mal abgesehen davon, daß das auf den Straßen dieser Stadt auch schwer nach Suizidgefahr riecht...:biggrin:

Und auch ich sehe immer mehr Leute über die Straße gehen, ohne nach links oder rechts zu gucken. Oder einfach igrnorant auf dem Radweg herumstehen. IMO ist das aber genau eine Folge besagter Verkehrspolitik. Bei uns haben sie stadtweit über 350 Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Dadurch geht nach meinem Geschmack aber gerade der Blick für Gefahren verloren. Wenn man überall die Straßen zurückbaut, fördert man so ein Verhalten, und ob man den Anwohnern damit wirklich einen Gefallen tut, bezweifle ich nach wie vor.

Stimmt wiederrum. Im Moment haben wir so ein "Zwitter-System"...die Grenzen sind zwar verwischt, aber nicht aufgehoben. Entweder wir trennen wieder mehr zwischen Straße für Autos, Radfahrwegen und Fusswegen oder alle dürfen überall fahren und gehen (gibt doch eine Stadt, die diese "Shared Zone" gerade eingeführt hat). Wie du schon sagst...derzeit fördert man eher ein "Anything goes Everywhere"-Verhalten, was aber de fakto eben nicht so ist.

Zum Teil liegt es meiner Meinung nach aber auch an dieser "Ich mach was ich will, der Rest der Menschheit interessiert mich nicht"-Mentalität vieler Mitmenschen, die dass dann irgendwie mit Selbstverwirklichung verwechseln.

Wer den Maschsee in Hannover nicht kennt...ein großer See mit ca. 8 KM Rad-/Fußweg drum rum (Rad-/Fußweg größtenteils durch Grasnarbe dazwischen optisch getrennt). Am Wochenende bei gutem Wetter ist hier regelmäßig der Teufel los vor lauter Fußgängern, Inline-Skater und Radfahrern.
Die theoretische Trennung zwischen Fußgänger- und Radweg interessiert immer weniger jemanden..."ICH geh und fahr, wo ich will!". Familien mit Kindern, die grad mal so wackelig ohne Stützräder fahren können, machen natürlich auch ihre Radtour. Vorbildlich wird der liebe Kleine von den Eltern eingerahmt...und dabei nahezu der komplette Radweg blockiert. Anscheinend bin ich der einzige, der sich denkt, das das wohl der falsche Ort und die falsche Zeit ist, um den Kleinen das Radfahren beizubringen.
"Profi"-Mountainbiker und -Rennfahrer kriegen es auch hin, sich mit Affenzahn durch jede Lücke im Gegenverkehr zu quetschen und dabei in aller Seelenruhe zu telefonieren. Wer nen 1000 €-Bike und nen Original Team Telekom-Shirt sowie eine megacoole Sonnenbrille hat, der kann das einfach :).
Fussgänger wechseln gerne auch mal die "Spuren", ohne einmal nach hinten zu schauen.
Da radel ich doch lieber in der Woche abends los, am Wochenende ist mir das so echt zu stressig.

Bevor mir jemand die rosarote Autofahrer-Brille andichtet...ähnlich chaotische Situationen kann man auch jedem Tag auf der Autobahn erleben...man denke nur an tolle Autos mit Bi-Xenon-Funzeln, die anscheinend auch bei 100% Nebel die Fahrbahn bei Tempo 200 auf 3 km taghell ausleuchten können :D.
Ich fahr auch gern mal schnell Auto...nur wenn ich meine Karre in der Woche abends auf einer leeren Landstraße mitten im Nichts in den Graben semmele, weil ich der Illusion erlegen bin, Schumacher zu heissen, komme dabei nur ich zu Schaden und sonst niemand. Wenn ich nachts auf einer komplett leeren Autobahn mit Rund-um-die-Uhr 120er-Begrenzung beschließe, dass ich das Tempolimit ignoriere, ist das auch allein mein Problem (und des Staates Freude).

So, genug der Laien-Verkehrs-Psychologie, aber irgendwie könnt ich über das Thema seitenweise schreiben.

Stormtrooper
2008-07-16, 22:35:19
@dönerente: das stimmt schon was du sagst, ich versteh nur nicht warum hier fast keiner versteht das man als Fahrzeuglenker eines motorbetriebenen fahrzeugs gegenüber fussgängern UND radfahrern die meiste verantwortung hat...!

Ganz einfach ... weil es einfach nicht so ist ...
schau doch nochmal auf die Seite 2 ... da stehen einige Urteile ...
aber ich schreib nochmal eins für dich.
Die entscheiden Passagen mache ich mal Fett


Kollidiert ein erwachsener Radfahrer, der auf dem Bürgersteig schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, mit einem langsam aus einer Torausfahrt herausfahrenden Pkw, dann spricht dies für ein alleiniges Verschulden des Radfahrers.
Wenn der Fahrradfahrer den Gehweg (verbotswidrig) befährt, darf er zumindest die Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten. Fährt er schneller, handelt er grob verkehrswidrig.
Die Schrittgeschwindigkeit beträgt etwa 4-6 km/h (AG Köln, Az. 266 C 481/92).

Man beachte das Wort alleiniges ...
Was soviel sagt wie ... der Fahrradfahrer ist zu 100% Schuld.
Der PKW Fahrer überhaupt nicht.

Ragnarök
2008-07-17, 15:03:35
Ganz einfach ... weil es einfach nicht so ist ...
schau doch nochmal auf die Seite 2 ... da stehen einige Urteile ...
aber ich schreib nochmal eins für dich.
Die entscheiden Passagen mache ich mal Fett


Kollidiert ein erwachsener Radfahrer, der auf dem Bürgersteig schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, mit einem langsam aus einer Torausfahrt herausfahrenden Pkw, dann spricht dies für ein alleiniges Verschulden des Radfahrers.
Wenn der Fahrradfahrer den Gehweg (verbotswidrig) befährt, darf er zumindest die Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten. Fährt er schneller, handelt er grob verkehrswidrig.
Die Schrittgeschwindigkeit beträgt etwa 4-6 km/h (AG Köln, Az. 266 C 481/92).

Man beachte das Wort alleiniges ...
Was soviel sagt wie ... der Fahrradfahrer ist zu 100% Schuld.
Der PKW Fahrer überhaupt nicht.


lol, in diesem fall schon, hab ja dazugeschrieben wenn der autofahrer rechtzeitig hätte stehenbleiben können.