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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fremdes Studienbuch mitnehmen


mapkyc
2008-07-14, 06:40:10
Nehmen wir mal an, Caro hat am letzten Schultag mal so überhaupt keine Zeit und Patricia hat sich angeboten ihr Studienbuch mit den Noten für sie mitzunehmen. Kann Caro dann Patricia eine Vollmacht über ihr Studienbuch erteilen und wie sollte sowas aussehen?

lilgefo~
2008-07-14, 06:48:07
Irgendwie wirste dein Studienbuch schon kreigen acuh wennde schwänzt...ist ja schließlich Schule die rennen dir für jeden Kack hitnerher. ;)

Plutos
2008-07-16, 10:17:42
Da das kein höchstpersönliches Rechtsgeschäft ist, ist eine Stellvertretung grundsätzlich möglich. Eine Vollmacht dafür ist damit also schonmal sehr gut. Solltet ihr aber unter 18 sein, bräuchtet ihr dafür theoretisch entweder die vorherige Genehmigung oder nachträgliche Einwilligung eurer Eltern - ob die Übergabe und Übereignung des Studienbuches allerdings erstmal schwebend unwirksam ist oder nicht, kann einem hier aber auch egal sein ;).

So, jetzt lern ich weiter Privatrecht für die Klausur am Montag ;).

mapkyc
2008-07-16, 13:29:56
Da das kein höchstpersönliches Rechtsgeschäft ist, ist eine Stellvertretung grundsätzlich möglich. Eine Vollmacht dafür ist damit also schonmal sehr gut. Solltet ihr aber unter 18 sein, bräuchtet ihr dafür theoretisch entweder die vorherige Genehmigung oder nachträgliche Einwilligung eurer Eltern - ob die Übergabe und Übereignung des Studienbuches allerdings erstmal schwebend unwirksam ist oder nicht, kann einem hier aber auch egal sein ;).

So, jetzt lern ich weiter Privatrecht für die Klausur am Montag ;).
Beide 18.
Dankeschön und viel Glück. ;)

Hamster
2008-07-16, 13:34:09
was ist ein studienbuch? :conf2:

mapkyc
2008-07-16, 13:56:50
Da werden in der gymnasialen Oberstufe die Noten eingetragen.
Also quasi wie ne Zeugnismappe, nur als Heft.
Und das schreiben wir immer alles vor und geben es dann den Lehrern, damit die die Noten eintragen.

Hamster
2008-07-16, 14:03:36
welches bundesland denn? sowas gabs bei uns nicht....

vorschreiben... tsss...

mapkyc
2008-07-16, 14:41:57
welches bundesland denn? sowas gabs bei uns nicht....

vorschreiben... tsss...
Schleswig Holstein

sei laut
2008-07-16, 15:17:44
Bei uns wurde und wird sowas in den Computer eingetragen und auf Vorlagen gedruckt.
Sachen gibts..

vanderbahrt
2008-07-19, 00:40:07
Also bei uns hat es einfach Zeugnisse gegeben. Wozu brauche ich da so ein dämliches Buch? Bei einem Test steht es ja auch unten drunter, wenn man ihn zurück bekommt bzw. der Rest ging immer mündlich oder alternativ werden alle Testnoten über den Klassenverteiler geschickt.

kiX
2008-07-19, 00:47:31
war bei mir (Kiel) genauso.

Ist einfach ein Heftchen, in das die Schüler die Fächer und Themen eingetragen und dann abgegeben haben.

Die Lehrer haben dann die Noten eingetragen.

Vorteil? kA ;)
Aber man hat dann alle Zeugnisse ab 11.1 in einem Heftchen. Eigentlich ganz praktisch.

Anhand des Studienbuches kann man dann auch recht fix den voraussichtlichen Abi-Schnitt ausrechnen :D

mad_marc
2008-07-20, 18:17:32
Da das kein höchstpersönliches Rechtsgeschäft ist, ist eine Stellvertretung grundsätzlich möglich. Eine Vollmacht dafür ist damit also schonmal sehr gut. Solltet ihr aber unter 18 sein, bräuchtet ihr dafür theoretisch entweder die vorherige Genehmigung oder nachträgliche Einwilligung eurer Eltern - ob die Übergabe und Übereignung des Studienbuches allerdings erstmal schwebend unwirksam ist oder nicht, kann einem hier aber auch egal sein ;).

So, jetzt lern ich weiter Privatrecht für die Klausur am Montag ;).

Andersherum: vorher Einwilligung, nachher Genehmigung. Viel Erfolg bei der Klausur. ;)