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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann muss eine GbR denn die Steuererklärung abgeben?


Snatch
2008-07-14, 10:42:54
Hallo zusammen,

ich weis, dass man die Private Lohnsteuererklärung unter gweissen Bedingungen nicht abgeben muss. Nämlich dann, wenn man keine Nebeneinkünfte hatte, die noch nicht Verteuert wurden.....

Jetzt dachte ich gehört zu haben, dass dies bei einem kleinen Unternehmen GbR auch so ist. ALso dass es dort einen mindestbtrag gibt, den man eingenommen haben muss und wenn man da drunter ist, muss man die Erklärung nicht einreichen.

Kennt sich damit jemand ein bischen aus?

Gruß
Snatch

Corny
2008-07-14, 11:23:36
Also meines Wissens muss man als Unternehmer immer eine Steuererklärung machen.

Zumindest hab ich bisher immer eine gemacht. Und ich hab selbst ein Gewerbe und hatte auch eine weile eine GBR. Um die Steuer hat sich dort der Steuerberater gekümmert.

Black-Scorpion
2008-07-14, 15:11:15
Du willst also als Unternehmen die Umsatzsteuer nicht verrechnen?
Natürlich bist du als Firma zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

SeEk0rN
2008-07-14, 16:21:23
Bis zu 17.500€ bzw. 50.000€ Umsatz müssen als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuern gezahlt werden, § 19 UStG - http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

Allerdings musst du dennoch eine entsprechende Steuererklärung abgeben.

Unioner86
2008-07-16, 00:36:08
^^^

So ist es!

jxt666
2008-07-16, 15:33:39
Bis zu 17.500€ bzw. 50.000€ Umsatz müssen als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuern gezahlt werden, § 19 UStG - http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

Allerdings musst du dennoch eine entsprechende Steuererklärung abgeben.

Eben, als Kleinunternehmer ;) aber wenn es eine GbR ist, fällt das wohl eh weg, weil es nicht als Kleinunternehmen angemeldet ist, sondern eben als GbR.

Kleinunternehmer geben die Einkünfte und Ausgaben die steuerlich relevant sind dann einfach mit der Einkommensteuererklärung am jahresende ab - alle anderen eben monatlich.

Ric
2008-07-16, 15:40:47
Eben, als Kleinunternehmer ;) aber wenn es eine GbR ist, fällt das wohl eh weg, weil es nicht als Kleinunternehmen angemeldet ist, sondern eben als GbR.

Kleinunternehmer geben die Einkünfte und Ausgaben die steuerlich relevant sind dann einfach mit der Einkommensteuererklärung am jahresende ab - alle anderen eben monatlich.


Ganz falsch: GbR ist kein! Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. GbR heisst nichts weiter, als dass sich mehere Personen gemeinsam zu einem Zweck zusammen gefunden haben und nach außen hin als GbR auftreten. Mehr nicht.

Als Kleinunternehmer meldet man sich nicht, sondern man ist es schlicht.

Kaufmann wird es erst, wenn Art und Umfang einen kaufmänisch eingerichtete Buchhaltung erfordern, oder wenn sich die GbR ins Handelsregister eintragen lassen. Dann aber nennt sich die Gesellschaftsform OHG. (offene Handelsgesellschaft)
Es gibt aber keinen GbR-Kaufmann

SeEk0rN
2008-07-16, 15:44:23
Eben, als Kleinunternehmer ;) aber wenn es eine GbR ist, fällt das wohl eh weg, weil es nicht als Kleinunternehmen angemeldet ist, sondern eben als GbR.

Kleinunternehmer geben die Einkünfte und Ausgaben die steuerlich relevant sind dann einfach mit der Einkommensteuererklärung am jahresende ab - alle anderen eben monatlich.
Auch eine GbR kann die Voraussetzungen von § 19 UStG erfüllen und somit als Kleinunternehmer gelten.