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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwarzfahren im EU-Ausland


Sergej
2008-07-14, 21:07:37
Hi,

ich bin fuer vier Wochen in Kopenhagen und dort mit oeffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Die Monatsfahrkarte fuer schlappe 110,- € hatte mir eine daenische Arbeitskollegin besorgt, mit dem Hinweis, ich koennte das ganze Stadtgebiet bereisen. Nun bin ich heute mal an den Stadtrand ins groeßte Shoppingcenter der Stadt gefahren. Natuerlich ... kontrolliert worden, dass Ticket reicht nicht bis dorthin. Jetzt habe ich hier eine Rechnung ueber umgerechnet 80,- € rumliegen.

Die Frag hierzu nun: Die Kontroll-Lady hat sich was von meinem dt. Perso aufgeschreben. Da ich sozusagen zur Untermiete wohne, haben ich auf deren Schein natuerlich die aktuelle daenische Anschrift eingetragen. Aber unter dieser wohnen dutzende Leute, und ich bin natuerlich nicht registriert.

Wenn ich jetzt nicht zahle und in fuenf Wochen gen Heimat fahre - kommt da dann noch was? Wegen so einer Lapalie bitten die wohl kaum um Amtshilfe und veranlassen die Ausweisung ;)
Und was ist, wenn ich die naechsten Jahre mal wieder nach DK zurueck komme?

EureDudeheit
2008-07-14, 21:35:45
Könntest Probleme bekommen, wenn du nächstes Jahr in Dänemark in eine Polizeikontrolle gerätst. Schwarzfahren ist eine Straftat. Ob die deswegen eine Auslieferung beantragen ist eher fraglich.

derpinguin
2008-07-14, 21:37:08
War Schwarzfahren nicht nur eine Ordnungswidrigkeit?

Wolf2k
2008-07-14, 21:58:40
Zumidest in Deutschland, beim dritten Mal gibt es eine Anzeigeu nd du wirst meinst wegen Erschleichungen von Leistung zu 750 Euro Strafe verurteilt

EureDudeheit
2008-07-14, 22:23:04
War Schwarzfahren nicht nur eine Ordnungswidrigkeit?

Nein, § 265a in Deutschland. Wie es Dänemark aussieht weiß ich nicht, aber ähnlich würde ich einschätzen.

darph
2008-07-14, 22:45:52
Ob die deswegen eine Auslieferung beantragen ist eher fraglich.
Es ist dem deutschen Staat von Rechts wegen verboten, deutsche Staatsbürger an ausländische Strafverfolgungsbehörden auszuliefern.

Edith: Stimmt (wie fast alles) so natürlich nicht ganz (http://dejure.org/gesetze/GG/16.html). ;(