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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studium - Attest für Klausur, darf die Uni wissen was ich habe?


eXperience
2008-07-14, 21:30:07
Evt. kann mir hier ja jemand weiter helfen und kennt sich aus.

Ich konnte aus gesundheitlich Gründen nicht an einer Klausur an der Uni teilnehmen.

Bin also zum Arzt und hab mir extra eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" geben lassen.

Jetzt erzählt mir die Frau vom Prüfungsamt aber, das würde nicht gehen - mein Arzt soll ein Vordruck mit Diagnose und allem drum und dran ausfüllen.

Arzt weigert sich aber und sagt er machte im Nachhinein schonmal garnichts und die Uni würde es nichts angehen, welche Krankheit ich habe (ärztliche Schweigepflicht).


Wie wird das an anderen Uni's gemacht?
Ist es rechtens, dass die nach einer Diagnose fragen?
Evt. reicht der Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der eigentlich für die Krankenkasse gedacht ist? Da steht zumindest der ICD Code drauf...

derpinguin
2008-07-14, 21:36:18
Evt. kann mir hier ja jemand weiter helfen und kennt sich aus.

Ich konnte aus gesundheitlich Gründen nicht an einer Klausur an der Uni teilnehmen.

Bin also zum Arzt und hab mir extra eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" geben lassen.

Jetzt erzählt mir die Frau vom Prüfungsamt aber, das würde nicht gehen - mein Arzt soll ein Vordruck mit Diagnose und allem drum und dran ausfüllen.

Arzt weigert sich aber und sagt er machte im Nachhinein schonmal garnichts und die Uni würde es nichts angehen, welche Krankheit ich habe (ärztliche Schweigepflicht).


Wie wird das an anderen Uni's gemacht?
Ist es rechtens, dass die nach einer Diagnose fragen?
Evt. reicht der Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der eigentlich für die Krankenkasse gedacht ist? Da steht zumindest der ICD Code drauf...
Eigentlich geht die Uni nicht an, was du hast. Die können und müssen sich damit abfinden, dass dir ein dazu berechtigter Mensch (der Arzt) bescheinigt, dass du nicht arbeitsfähig bist. Wenn du ihnen eine Krankheit nennst ist das rein deine eigene Entscheidung. Der Arzt darf es nur mit deiner Zustimmung.
Ich kenn das ganze aus der Schule, da wars ja nicht anders: "Ich nehm dir nicht ab, dass du Krank warst. Was hattest du denn?"
Einmal hatte ich nen simplen Migräneanfall, war mir aber zu blöd, der (unfreundlichen) Schnepfe das zu sagen. Also sagte ich Skrotumkontusion. Schlauer war sie danach auch nicht, war aber zufrieden.

Murhagh
2008-07-14, 21:39:50
Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber denke, dass es an meiner Uni exakt so wie bei dir ist. Die wollen vom Arzt ein Blatt haben, auf dem die Diagnose und die exakte Krankheitsdauer steht. Natürlich muss der "Brief" dann noch mit Stempel und Unterschrift des Arztes sein. Ohne das, wird man wieder nach Hause geschickt und die Krankschreibung nicht akzeptiert.

w0mbat
2008-07-14, 21:45:05
Die müssen sich mit der einfachen Arbeitsunfähigkeitserklärung abfinden, was du hast geht die nix an, egal was die verlangen. Das wissen die auch, du musst denen nix genaues sagen.

Kladderadatsch
2008-07-14, 21:49:21
ich würde mal sagen, die können in ihre prüfungsordnung schreiben, was sie wollen, solage es nicht gegen das grundgesetz verstößt;)

eXperience
2008-07-14, 21:51:13
Okay, hab gerade etwas gefunden und mich schlau gemacht.

Also für alle an einer Uni, die sowas auch mal betrifft.

Im Gesetz steht, dass für Hoch oder Fachhochschulen der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden wird und die exakte Diagnose und die Dauer der Erkrankung dem Prüfungsausschuss mitteilen muss. Der Prüfer darf dabei nicht im Prüfungsausschuss sitzen.

Prüfungsangst,Durchfall,Kopfschmerzen etc. und sogar Armbrüche gelten demnach nicht als Grund einer Prüfungs fern zu bleiben.

Ich darf also nochmal zum Arzt latschen und dem das erklären.

Migrator
2008-07-14, 21:52:47
echt? mhm bei mir gabs ne arbeitsunfähigkeitsbeschreibung mit Krankheitsdauer und gut ist ;).

Äh noch was...Armbrüche gelten nicht? wie soll ich ohne funktionsfähigen schreibarm die Klausur schreiben????

Wolf2k
2008-07-14, 21:57:03
Auch wenn es mich nicht betrifft, aber das ist eine Unverschämtheit und eigntlich nicht zu akzeptieren, sollte man gleich eine Sammelklage gegen einreichen, was denken die, wer sie sind?

Wo steht das genau?

Kladderadatsch
2008-07-14, 21:58:20
echt? mhm bei mir gabs ne arbeitsunfähigkeitsbeschreibung mit Krankheitsdauer und gut ist ;).
das kommt auch auf den typ an, der dir das abnehmen muss. entweder gehts den normalen weg durch das bürokratische labyrinth mit mindestens einem drachen drin, oder man hat glück und erwischt jemanden, der einem auch einfach einen ordner in die hand drückt, in dem man sich mit 3 einträgen für eine klausur anmelden kann, deren anmeldefrist man verpennt hat- und einem die prozedur mit antrag und fünf mal hinrennen erspart wird;)

Hamster
2008-07-14, 22:00:47
Auch wenn es mich nicht betrifft, aber das ist eine Unverschämtheit und eigntlich nicht zu akzeptieren, sollte man gleich eine Sammelklage gegen einreichen, was denken die, wer sie sind?

Wo steht das genau?

es gibt in deutschland keine sammelklage ;)

übrigens: zu meinen studienzeiten reichte ein einfacher attest. allerdings mußte auf diesem vermerkt sein, dass man an diesem tag nicht an der klausur teilnehmen konnte.

Sorkalm
2008-07-14, 22:05:09
Äh noch was...Armbrüche gelten nicht? wie soll ich ohne funktionsfähigen schreibarm die Klausur schreiben????

Das wundert mich jetzt aber auch. Ich meine, man kann ja verstehen, dass sie sich gegen Verhinderung wegensolche typischen Drückerkranheiten wie Kopfschmerzen, leichte Erkältung etc. schützen wollen, auch wenn ich es nicht schön finde, dass das dann wieder in irgendeiner Datenbank landet (und unfähige Verwaltungsangestellte gibts ja überall).
Aber Armbrüche? Wer fügt sich denn freiwillig einen Armbruch zu, damit er eine Prüfung nicht mit schreiben muss? :|
Zumal man damit wirklich behindert ist...

Achja, eXperience: Weißt du, ob das im Bundes- oder Landesgesetz steht?

eXperience
2008-07-14, 22:09:20
Traurig aber war.

Steht wohl im Bundesgesetz, genaue Passage kann ich leider nicht angeben.

Armbruch gilt nicht als Hinterungsgrund, da die Prüfung immernoch mündlich abgenommen werden kann.

edit: Es hat wohl auch schon eine Klage an der Humboldt-Universität gegeben, wohl aber vergeblich.

pest
2008-07-14, 22:31:10
normalerweise reicht ein handgeschriebener Zettel vom Arzt, du bist nämlich bei der Uni nicht angestellt.

Tiamat
2008-07-14, 22:40:52
Unser Prof hat gesagt, wir benötigen einen gelben Schein vom Doc.

cartman5214
2008-07-14, 22:48:06
Same here. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von drei Werktagen wenn man gefehlt hat, Bescheinigung vom Amtsarzt wenn man innerhalb der Prüfung abgebrochen hat.
Fällt man zu häufig auf dann kann einem das mit dem Amtsarzt vorab aufgedrückt werden.
Aber ne Diagnose wollte noch nie jemand haben. Reicht ja schn das du nachschreiben musst oder evtl. sogar ein Semester wiederholen musst.

flatbrain
2008-07-14, 22:50:21
http://www.uni-kl.de/wcms/fileadmin/ha-4/42-Pruefung/RuecktrittFormular/InformationZurPruefungsunfaehigkeit.pdf

Zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ist ein schlüssiges und für einen Laien aussagefähiges ärztliches Attest vorzulegen, das mindestens die Art und den Umfang der vom Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffenen Tatsachenfeststellungen, die Termine der ärztlichen Behandlung, den Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit und die Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfung(en), enthält. Ein Attest, welches lediglich die „Prüfungsunfähigkeit“ bescheinigt, genügt den Anforderungen nicht. Reicht ein Prüfling ein ärztliches Attest ohne die genannten Angaben beim Prüfungsamt ein, muss er mit der Konsequenz rechnen, dass das Prüfungsamt seine Prüfungsunfähigkeit nicht anerkennt.

Ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt, ist zunächst eine medizinische Frage, die der Arzt durch von ihm getroffene Tatsachenfeststellungen zu klären hat. Prüfungsunfähigkeit als Grund zum Rücktritt von einer Prüfung ist aber auch ein durch die Prüfungsämter und die Gerichte voll nachprüfbarer Rechtsbegriff. Ob dessen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine
Rechtsfrage, welche die Prüfungsämter und gegebenenfalls – im Streitfalle – die Gerichte in eigener Verantwortung zu beantworten haben. Nicht der Arzt sondern das Prüfungsamt bzw. der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die nachgewiesenen Gründe es rechtfertigen, dass der Prüfling aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, von der Prüfungsteilnahme entbunden wird

Frucht-Tiger
2008-07-14, 22:54:59
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass man da mehr als einen ganz normalen Attest braucht. Vielleicht was verwechselt mit dem Härtefallantrag?

Edit: vor flatbrains Eintrag angefangen zu tippen

Annator
2008-07-14, 23:49:28
Okay, hab gerade etwas gefunden und mich schlau gemacht.

Also für alle an einer Uni, die sowas auch mal betrifft.

Im Gesetz steht, dass für Hoch oder Fachhochschulen der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden wird und die exakte Diagnose und die Dauer der Erkrankung dem Prüfungsausschuss mitteilen muss. Der Prüfer darf dabei nicht im Prüfungsausschuss sitzen.

Prüfungsangst,Durchfall,Kopfschmerzen etc. und sogar Armbrüche gelten demnach nicht als Grund einer Prüfungs fern zu bleiben.

Ich darf also nochmal zum Arzt latschen und dem das erklären.

Welches Gesetz ist das denn?

Heimatsuchender
2008-07-15, 00:16:43
Welches Gesetz ist das denn?


Es gibt ein Hochschulgesetz. Da sollte das drin stehen. Allerdings weiß ich nicht, ob das bundeseinheitlich ist oder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.


tobife

MarcWessels
2008-07-15, 01:32:50
Okay, hab gerade etwas gefunden und mich schlau gemacht.

Also für alle an einer Uni, die sowas auch mal betrifft.

Im Gesetz steht, dass für Hoch oder Fachhochschulen der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden wird und die exakte Diagnose und die Dauer der Erkrankung dem Prüfungsausschuss mitteilen muss. Der Prüfer darf dabei nicht im Prüfungsausschuss sitzen.

Prüfungsangst,Durchfall,Kopfschmerzen etc. und sogar Armbrüche gelten demnach nicht als Grund einer Prüfungs fern zu bleiben.

Ich darf also nochmal zum Arzt latschen und dem das erklären.Na, solange die Uni für das unnötige zusätzliche Blatt Papier blecht...

eXperience
2008-07-15, 08:56:29
Steht im Hochschulgesetz und einen Auszug hat flatbrain schon gepostet.
Auch wenn der exakte Wortlaut überall anders abgedruckt steht - der Inhalt ist immer der selbe.

Diagnose + Dauer der Erkrankung müssen angebeben werden.

mekakic
2008-07-15, 09:13:23
Das ist ja wirklich widerlich -- bin froh, daß die sich an meiner Uni nie wegen irgendwas angestellt haben, habe zwar nie bei einer Prüfung fehlen müssen, aber der Gedanke ist ja schon nicht gut.

flatbrain
2008-07-15, 09:22:48
Steht im Hochschulgesetz und einen Auszug hat flatbrain schon gepostet.
Auch wenn der exakte Wortlaut überall anders abgedruckt steht - der Inhalt ist immer der selbe.

Diagnose + Dauer der Erkrankung müssen angebeben werden.

DIe Diagnose muss nicht angegeben werden - nur die Tatsachen, die zur Prüfungsunfähigkeit führen. Beispiel:

"anhaltend heftiges Erbrechen" wäre eine Zustandsbeschreibung, die eine Prüfungsunfähigkeit aus ärztlicher Sicht beschreiben könnte. Die beispielhafte Diagnose F50.5 hat da nichts zu suchen.

MarcWessels
2008-07-15, 18:17:55
Na, solange die Uni für das unnötige zusätzliche Blatt Papier blecht...
Steht im Hochschulgesetz und einen Auszug hat flatbrain schon gepostet.
Auch wenn der exakte Wortlaut überall anders abgedruckt steht - der Inhalt ist immer der selbe.

Diagnose + Dauer der Erkrankung müssen angebeben werden.Ja, aber kein Arzt der Welt stellt für nottig aus Jux und Dollerei zusätzliche Papiere aus - also sollst Du dann die 20 Euro zahlen, oder wie? :|